Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12127 Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung Vorbemerkung der Fragesteller EinvernünftigesbetrieblichesGesundheitsmanagementistinderheutigen, schnelllebigenundstressigenzeitfürdiebeschäftigtensowieauchfürdieunternehmennotwendigerdennje.denndamitwerdeninstrumentegeschaffenund eingesetzt,diediegesundheitderbeschäftigtenletztlicherhaltenbzw.fördern sollen.dasistfürdiebeschäftigtensowieletztlichauchfürdiebetriebeeinegute Angelegenheit.DenngesundeundausgeglicheneBeschäftigtesindinderRegel motivierterundleistungsfähiger.diederzeitigelageunterdenbeschäftigtengibt jedochanlasszursorge.soleistenrundzweidrittelderbeschäftigtenüberstunden (UmfrageDeutscherGewerkschaftsbund DGBMärz2012)unddie AnzahlderArbeitsunfähigkeitstagefürpsychischeStörungenundVerhaltensstörungenstiegnachAngabenderBundesregierungvon33,6Millionen (2001) auf53,5millionenbeschäftigtenimjahr2010an.esbestehtdemnachweiterer politischer Handlungsbedarf, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. 1.WelchesteuerrechtlichenRegelungenexistierenderzeit,umdasbetriebliche Gesundheitsmanagement in Unternehmen zu fördern? ZumzuversteuerndenArbeitslohngehörengrundsätzlichauchLeistungendes ArbeitgeberszurbetrieblichenGesundheitsförderung.AufderGrundlagevon 3Nummer34desEinkommensteuergesetzes (EStG)könnendieseLeistungen biszueinembetragvon500eurojearbeitnehmerimkalenderjahrsteuerfrei bleiben, wenn die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt sind. NichtalsGegenleistungfürdasZurverfügungstellenderindividuellenArbeitskraftunddamitnichtalsArbeitslohnanzusehensindz.B.dievomArbeitgeber aufgrundgesetzlicherverpflichtungübernommenenangemessenenkostenfür einespeziellesehhilfe (R19.3Absatz2Nummer2derLohnsteuer-Richtlinien 2011).EbensoweniggehörenzumArbeitslohnLeistungenzurVerbesserungder Arbeitsbedingungen,z.B.dieBereitstellungvonAufenthalts-undErholungs- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom4.Februar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode räumensowievonbetriebseigenendusch-undbadeanlagen (BFHvom25.Juli 1986,BStBlIISeite868),MaßnahmendesArbeitgeberszurVorbeugungspezifischberufsbedingterBeeinträchtigungenderGesundheit,wenndieNotwendigkeitderMaßnahmenzurVerhinderungkrankheitsbedingterArbeitsausfälle durchauskünftedesmedizinischendiensteseinerkrankenkassebzw.berufsgenossenschaftoderdurchsachverständigengutachtenbestätigtwird (BFHvom 30.Mai2001,BStBlIISeite671)undVorsorgeuntersuchungenleitenderAngestellter (BFH vom 17. September 1982, BStBl 1983 II Seite 39). DasUnternehmenkanndieLeistungenfürdiebetrieblicheGesundheitsförderung steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. 2.WievieleundwelcheArtvonUnternehmennutzendieinFrage1abgefragtenRegelungenzurVerbesserungdesbetrieblichenGesundheitsmanagements (bitteunterangabederanzahlderunternehmen,gegliedertnach Größe,RechtsformundBrancheimHinblickaufdiegewählteArtbzw. Rubrik, der Fördermaßnahme)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 3.WelcheMaßnahmensindimHinblickaufdieinFrage1abgefragtenRegelungeninVerbindungmitden 20und20adesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)steuerbefreit,undinwelcheRubrikenkönnendieverschiedenenMaßnahmeneingeteiltwerden (bittemitanerkanntensowienicht anerkannten Maßnahmen auflisten)? Gemäß 3Nummer34EStGsinddiezusätzlichzumohnehingeschuldeten ArbeitslohnerbrachtenLeistungendesArbeitgeberszurVerbesserungdesallgemeinenGesundheitszustandesundderbetrieblichenGesundheitsförderung steuerfrei,diehinsichtlichqualität,zweckbindungundzielgerichtetheitden Anforderungender 20und20adesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV) genügen,soweitsie500euroimkalenderjahrnichtübersteigen.ausweislich derbegründungdesregierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache16/10189) kannderarbeitgeberarbeitnehmernsowohldienstleistungenzurverbesserung desallgemeinengesundheitszustandessowiezurbetrieblichengesundheitsförderunganbieten,alsauchentsprechendebarzuschüssefürdiedurchführung derartiger Maßnahmen zuwenden. DurchdieBezugnahmedes 3Nummer34EStGaufdie 20und20aSGBV wirdsichergestellt,dassdieleistungendesarbeitgebersnursteuerbefreitsind, wennsiedenanforderungenentsprechen,diefürdieleistungenderkrankenkassenzurprimärenpräventionundbetrieblichengesundheitsforderungmaßgeblichsind.diefürdieseleistungenderkrankenkassengeltendenprioritären HandlungsfelderundKriterienwerdenvomSpitzenverbandBundderKrankenkassenunterEinbeziehungunabhängigenSachverstandesbeschlossen ( 20 Absatz1Satz3sowie 20aAbsatz1Satz2SGBV).Diederzeitgültigen HandlungsfelderundKriterienzurUmsetzungvonden 20und20aSGBV ergebensichausdemvomgkv-spitzenverbandveröffentlichten Leitfaden Prävention vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. August WelchederinFrage1abgefragtenRegelungen (insbesondere 3Nummer34 deseinkommensteuergesetzes EStG)wurdeninwelchemUmfangseitBestehenderRegelungdurchwelcheArtvonUnternehmengenutzt (bittenach Kalenderjahren,nachVerwendungshäufigkeitdergenutztenMaßnahmen unterberücksichtigungderunternehmensgröße,rechtsformundbranche im Hinblick auf die Einteilung in die entsprechenden Rubriken auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwieweiterachtetdieBundesregierungdieAusführungsbestimmungenmit Bezugnahmeaufdie 20und20aSGBVimHinblickaufdieFörderung desbetrieblichengesundheitsmanagementsalszielführend,undsiehtsiehier möglichehandhabungsproblemeinderpraxis,undwennja,welchesind das,bzw.welchewurdenseitensverbändenoderanderenbetroffenenandie Bundesregierung herangetragen (bitte mit ausführlicher Begründung)? DurchdieBezugnahmeaufdie 20und20aSGBVwerdenqualitativeAnforderungenandiegesundheitsförderndenMaßnahmenfürdenArbeitnehmer sichergestellt.handhabungsproblemeausderpraxiswurdenderbundesregierung bisher nicht vorgetragen. 6.Inwieweitwurdediein 8Absatz2Satz9EStGgenannteRegelungbisher vonwelchenunternehmengenutzt,umz.b.maßnahmendesbetrieblichen Gesundheitsmanagementszufinanzieren (bittenachkalenderjahren,unternehmensbrancheund-größesowiederverwendungshäufigkeitderentsprechenden Maßnahmen auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 7.WelcheMaßnahmensindlautAnsichtderBundesregierungimRahmendes betrieblichengesundheitsmanagementaussichtderbeschäftigtenund Unternehmenamgeeignetsten,umdiedieGesundheitderBeschäftigtenzu erhalten bzw. zu fördern (bitte mit Begründung)? BewährthatsichvorallemdasVorgehenderbetrieblichenGesundheitsförderungbasierendaufdengrundsätzlichenQualitätsvorgabendergesetzlichen Krankenversicherung (vgl.auchleitfadenpräventiondesgkv-spitzenverbandes, beratung/praevention_und_betriebliche_gesundheitsfoerderung/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp). DiehierzugrundegelegtenallgemeinenPrinzipienbasierenaufdenLeitlinien derweltgesundheitsorganisation (niedergelegtinderottawachartazurgesundheitsförderung)undderluxemburgerdeklarationzurbetrieblichengesundheitsförderungindereuropäischenunion (EuropäischesNetzwerkfürBetriebliche Gesundheitsförderung, MaßnahmenderbetrieblichenGesundheitsförderungsolltenfolgendeQualitätsanforderungen erfüllen: a)dieunternehmensleitungunddievertretungderbeschäftigtenunterstützen dasziel,mitgeeignetenmaßnahmengesundheitsgerechtearbeitsbedingungenzuschaffenundbeschäftigtedarinzuunterstützen,einengesundheitsgerechten Lebensstil zu entwickeln. b) Alle Maßnahmen basieren auf einer Bedarfsanalyse. c)konkretebetrieblichevorgehensweisenkombinierenmaßnahmenzurverbesserungvonarbeitsbedingungenmitangeboten,dieeinegesundheitsgerechte Lebensweise unterstützen. d)diebeschäftigtenkönnensichanderbedarfsanalyse,planung,umsetzung und Auswertung der Maßnahmen beteiligen. e)diemaßnahmenwerdennachdenprinzipieneineskontinuierlichenverbesserungsprozesses organisiert. FürdieBedarfsanalysekönnenaufArbeitsunfähigkeitsdatendergesetzlichen KrankenversicherungenundaufGefährdungsbeurteilungennachdemArbeitsschutzgesetzzurückgegriffenwerden.Diesekönnenfallweiseergänztwerden

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode durchergebnisseallgemeinermitarbeiterbefragungenodergesonderterbefragungenzugesundheitsrelevantenbelastungenundbeanspruchungen.besondersbewährthatsichaufdiesergrundlagediedurchführungvonbetrieblichen Arbeitskreisen,indenenBeschäftigteundVertreterwichtigerinnerbetrieblicher Akteurezusammenarbeiten,umVerbesserungsvorschlägefürgemeinsamidentifizierteProblemlagenzuentwickeln (GesundheitszirkelundähnlicheVerfahren).MitdiesemProzesskönnendannbetriebsspezifischrelevanteHandlungsfelderermitteltwerden,fürderenBearbeitungsowohldiegesetzlichen Krankenversicherungen,dieBerufsgenossenschaften,diegesetzlicheRentenversicherungunddieArbeitsschutzbehördenderBundesländerweitergehende Unterstützung anbieten können. AlsbesonderswirksamhabensichdabeiMaßnahmenbewährt,diesowohldurch ArbeitsgestaltungBelastungenoptimierenalsauchRessourcenderBeschäftigtenstärken.InBezugaufdieRessourcenstärkungsindinsbesondereQualifizierungs-undPersonalentwicklungsmaßnahmensowohlderBeschäftigten,als auchderführungskräftevonerheblicherbedeutung.akzeptanzundwirkung diesermaßnahmensinddannbesondersgroß,wenndieinhaltlichenvorgaben fürdiesequalifizierungsmaßnahmenmitvertreternvonführungskräftenund Beschäftigten gemeinsam entwickelt wurden. DieKrankenkassenerbringennach 20aSGBVLeistungenzurGesundheitsförderunginBetrieben,umunterBeteiligungderVersichertenundderVerantwortlichenfürdenBetriebdiegesundheitlicheSituationeinschließlichihrerRisikenundPotenzialezuerhebenundVorschlägezurVerbesserungder gesundheitlichensituationsowiezurstärkungdergesundheitlichenressourcen undfähigkeitenzuentwickelnundderenumsetzungzuunterstützen.dieim EinzelfallvondenKrankenkassenzuentwickelndenVorschlägemüssensichauf dergrundlagederanalysedergesundheitlichensituationandemdaraufhin festgestelltenbedarfdesbetriebsundseinerbeschäftigtenorientieren.dabeiist denjeweiligengegebenheiten,insbesonderebranchen-,größen-undstrukturspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. 8.WelcheübersteuerrechtlichehinausgehendenRegelungenundFördermöglichkeitengibtesderzeitbzw.sindinPlanung,umdasbetrieblicheGesundheitsmanagementindenUnternehmenzufördern (bittemitbegründungund WirkungsweisederentsprechendenMaßnahmen,diedurchdiejeweilige Regelung möglich sind, auflisten)? FürdieLeistungenderKrankenkassenzurprimärenPräventionnach 20Absatz1SGBV,zurbetrieblichenGesundheitsförderungnach 20asowiefürdie PräventionarbeitsbedingterGesundheitsgefahrennach 20bSGBVgiltgemäß 20Absatz2SGBVeinjährlicherAusgaben-Richtwertvonderzeit3,01Euro je Versicherten. DarüberhinauskanneineKrankenkasseinihrerSatzungvorsehen,dassbei MaßnahmenzurbetrieblichenGesundheitsförderungdurchArbeitgebersowohl derarbeitgeberalsauchdieteilnehmendenversicherteneinenbonuserhalten ( 65a Absatz 2 SGB V). DieBundesregierunghatmitderam25.April2012beschlossenenDemografiestrategieeineÜberprüfungdergesetzlichenRahmenbedingungenderbetrieblichenGesundheitsförderungmitdemZielangekündigt,denAnteilderUnternehmen,diesichbeiderbetrieblichenGesundheitsförderungengagieren,zu erhöhen.diekrankenkassensollendafürgewonnenwerden,verstärktgesundheitsprojektegemeinsammitdenunternehmenzuentwickeln.dieprüfungist noch nicht abgeschlossen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungeineAbsenkungdesderzeitin 8Absatz2Satz9 EStGgenanntenBetragsvon44Euro/Monatauf20Euro/Monat,undwenn ja, ab wann soll ein verminderter Betrag gelten (bitte mit Begründung)? DieBundesregierungplantkeineAbsenkungdesderzeitin 8Absatz2Satz9 EStGgenanntenBetragsvon44EurojeKalendermonatauf20EurojeKalendermonat.DiegesetzgeberischeAbsichteinerSteuervereinfachungfürgeringfügigeSachbezügebliebebeieinerabgesenktenFreigrenzenurnochinbegrenztem Maße erhalten.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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