Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894. der Bundesregierung
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1716 Bestehende und geplante Arzneimittelregelungen Vorbemerkung der Fragesteller IneinerKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.wurdedieBundesregierungnacheinervollständigenAuflistungderdeutschenRegularienzurDämpfungderArzneimittelkostendergesetzlichenKrankenversicherung (GKV) gefragt.inihrerantwortaufbundestagsdrucksache17/850nanntediebundesregierungsechsregelungen (Festbeträge,HöchstbeträgemittelsKosten- Nutzen-Analyse,zuzahlungsfreieArzneimittel,Rabattverträge,Negativlisten, sogenannte Besondere Arzneimittel). MitgrößtemErstaunennimmtdieLinksfraktionzurKenntnis,dassderParlamentarischeStaatssekretärbeimBundesministerfürGesundheit,DanielBahr, inderbundestagsdebattevom22.april2010vonüberzwanzigmaßnahmen zurregulierungderarzneimittelkostenspricht (Plenarprotokoll17/37).Der GKV-SpitzenverbandbeziffertdieZahlderRegulierungsinstrumentesogar auf27.damitinderöffentlichkeitnichtdereindruckentsteht,diebundesregierungseinichtinderlageodernichtwillens,diederzeitgültigenregelungen aufzulisten, wird die diesbezügliche Frage erneut gestellt. DieTatsache,dassdiePharmaunternehmendenPreisihrerProdukteselbst festsetzenkönnenunddiezulassungeinesmedikamentespraktischimmer auchdiesofortigeerstattungsfähigkeitnachsichzieht,machtdeutschlandzu einemhochpreisland,insbesonderefürpatentgeschütztearzneimittel.der schnellemarktzugangneuerarzneimittellässtdeutschlandzueinemreferenzlandfürdiepreisfindungandererstaatenwerden.daheristesinternationalbedeutsam,obdiedeutschenpreisregularienaufdieherstellerabgabepreiseoderausschließlichaufdieerstattungspreisedergesetzlichenkrankenkassenhinwirken.auchdiediesbezüglichefrageausderobengenannten KleinenAnfragestellendieFragestellererneut,dadieBeantwortungleider nicht erfolgte. DasThemaArzneimittelpreisfindungwirdInhalteinesnochvorzulegenden GesetzentwurfsderBundesregierungsein.Inden EckpunktenzurUmsetzungdesKoalitionsvertragesfürdieArzneimittelversorgung hatdieregierungdenwegskizziert.derarzneiverordnungsreport2009siehtdiegründe fürdenanstiegderarzneimittelausgabendergkvvon5,3prozentimver- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom28.Mai2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gleichzumvorjahrvoralleminderzunahmederverordnungen (+2,4Prozent)unddersogenanntenStrukturkomponente (+4,5Prozent),inderalle nichtverordnungs-undpreisbedingtenumsatzänderungenerfasstwerden. DervorallemdurchdasFestbetragssystemundderZuzahlungsbefreiungbedingtePreiswettbewerbzwischendenGenerika-HerstellernließdendurchschnittlichenArzneimittelpreiswieindenletztenJahrensinken,obwohldie Preisefürneue,patentgeschützteArzneimitteldrastischstiegen.TrotzdemzielendiePlänederBundesregierungfastausschließlichaufdiePreisentwicklungab.InihremAntrag (Bundestagsdrucksache17/1206)hatdieFraktion DIELINKE.aufgezeigt,welchezusätzlichenBereichewirksamreguliertwerdenmüssen,umdieArzneimittelausgabenderKrankenkasseneinzudämmen. NebenderdringendnotwendigenPreisregulationvorallemvonnichtfestbetragsgebundenenArzneimittelnistzuverhindern,dassÄrztinnenundÄrzte durchgefärbteinformationenvonseitenderindustrieoderpersönlichevorteilezumverordnenbestimmterpräparategebrachtwerden.ferneristdiebeeinflussungvonpatientinnenundpatientenmittelswerbungsowieüber SelbsthilfegruppenundInternetforenzubegrenzen.Nichtzuletztsetzteine objektiveundgesellschaftlichakzeptiertebewertungvonarzneimittelneine ergebnisoffene,strengwissenschaftlicheundtransparenteforschungvoraus. DafürmüssenalleDatenzuklinischenStudienzeitnahveröffentlichtund Möglichkeiten zur Beeinflussung der Ergebnisse minimiert werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatentsprechendderFragestellungderKleinenAnfrage NationaleundinternationaleRegelungenzurArzneimittelpreisbildung,Bundestagsdrucksache17/689dieunmittelbarwirksamengesetzlichenRegelungen zurbegrenzungdererstattungvonarzneimittelpreisenindergesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt (Bundestagsdrucksache 17/850). DieArzneimittelpreisesindeinzentralerEinflussfaktoraufdieArzneimittelkosten,abernichtderEinzige.EineKostenbegrenzungalleinedurchpreisbezogene Regelungenistnichtmöglich.WesentlichsindauchdieAusgestaltungdesgesetzlichenLeistungsanspruchsderVersicherteneinschließlichderZuzahlungen sowie die ärztlichen Verordnungsentscheidungen. InderDiskussionwerdenunterschiedlicheAngabenüberdieZahlderSteuerungsinstrumenteinderArzneimittelversorgunggemacht.DieUnterschiedeergebensichausdenjeweiligenFragestellungenundderEinschätzung,obund welchedergeltendengesetzlichenregelungenalsinstrumentezursteuerung der Arzneimittelversorgung zu bewerten sind. DieVorschriftenmitWirkungfürdieArzneimittelversorgungderVersicherten indergesetzlichenkrankenversicherungsindimdrittenkapiteldesfünften BuchesSozialgesetzbuch (SGBV)geregelt ( 12,13,20,20d,23,24a,27,31, 34bis35c,39bis41,43,43b,53,62)sowieinweiterenVorschriftendesSGBV ( 69,72,73,73d,84,92bis94,106,115c,116bis119b,129bis131,140b, 140e,296,297,300,305,305a).ZusätzlichzubeachtensindweitereRegelungen,wieinsbesondereVorschriftenaufgrunddesArzneimittelgesetzes,des Heilmittelwerbegesetzes,desGesetzesgegenunlauterenWettbewerb,desBerufsrechts für Ärzte und Apotheker. 1.WelchemomentanexistierendenRegulariensolleninDeutschlandeine DämpfungderArzneimittelkostenfürdiegesetzlicheKrankenversicherung herbeiführen (bitte vollständig auflisten)? DiegesetzlicheKrankenversicherungübernimmtKostenfürArzneimittelinder Regelnur,wennsienachdenBestimmungendesArzneimittelgesetzesin Deutschland verkehrsfähig und ärztlich verordnet sind.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1894 Arzneimittel,diePatientinnenundPatientenbeieinemstationärenAufenthalt erhalten,werdenmitdenkrankenhausentgeltenvergütet ( 39Absatz3Satz3 SGBV).DiefinanzielleVerantwortungfürseineAusgabenhatdamitgrundsätzlichdasKrankenhaus.DieKrankenhäuserentscheidenineigenerVerantwortung,welcheArzneimittelsiebenötigenundeinkaufenundvereinbarendabei diepreise.gesonderteregelungenzurkostenbegrenzungspeziellfürarzneimittel im Krankenhaus sind nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. ZurBegrenzungderArzneimittelausgabeninderambulantenVersorgungder gesetzlichenkrankenversicherunggeltendreigruppenvonvorschriften:festlegungderleistungsansprüchederversicherten,begrenzungdererstattungsfähigen Preise und Vorschriften zur ärztlichen Verordnungsweise. 1. Leistungsansprüche der Versicherten InderambulantenVersorgungübernehmendiegesetzlichenKrankenkassen grundsätzlichdiekostenfüralleindeutschlandverkehrsfähigenarzneimittel, soferndieseapothekenpflichtigsindundvomarztaufeinemkassenrezeptverordnetwordensind ( 31Absatz1SGBV).Versicherte,diedas18.Lebensjahr vollendethaben,sindverpflichtet,inderapothekeeinegesetzlichezuzahlung zuleisten.dabeigeltennachsozialengesichtspunktenbefreiungenvonder Zuzahlung ( 31Absatz3SGBV).DieZuzahlungistjePackungzuleisten.Die PackungsgrößenwerdenmitN1 (kurzebehandlungsdauer),n2 (mittlerebehandlungsdauer)undn3 (Dauerbehandlung)gekennzeichnet (Rechtsverordnung nach 31 Absatz 4 SGB V). Nach 34SGBVsindbestimmteArzneimittelvonderVersorgunginderGKV ausgeschlossen,wiez.b.bestimmtenichtverschreibungspflichtigearzneimittel,sogenanntelifestyle-arzneimittelundunwirtschaftlichearzneimittel. Arzneimittel,diezulassungsüberschreitendangewendetwerden (sogenannte Off-Label-Anwendungen)sindnurunterbesonderenVoraussetzungenverordnungsfähig ( 35bAbsatz3SGBV).BesondereRegelungengeltenauchfürdie Verordnung von Arzneimitteln in klinischen Studien ( 35c SGB V). 2. Begrenzung der erstattungsfähigen Preise FürdieAbgaberezeptpflichtigerArzneimitteldurchöffentlicheApothekenan EndverbrauchergilteinePreisbindung.DerpharmazeutischeUnternehmer bestimmteineneinheitlichenabgabepreis ( 78Absatz3desArzneimittelgesetzes AMG).HieraufwerdenHandelszuschlägedesGroßhandelsundder ApothekensowiedieMehrwertsteuererhoben ( 1derArzneimittelpreisverordnung AMPreisV).DieseAufschlägewerdenindenVerkaufspreiseingerechnet.PharmazeutischeUnternehmerdürfenkeineRabatteaufihreneinheitlichen Abgabepreisgewähren ( 78Absatz3AMG)undkeineNaturalrabattebzw. kostenlosenpackungenandengroßhandeloderdieapothekenabgeben ( 7 desheilmittelwerbegesetzes HWG).ApothekendürfenkeineRabattefür rezeptpflichtigearzneimittelanendverbrauchergewähren ( 7HWG).Der GroßhandeldarfausseinemHandelszuschlagBarrabatteanApothekengewähren, jedoch nur bis zur Höhe des Großhandelszuschlags ( 2 AMPreisV). DieApothekengewährendenKrankenkasseneinenApothekenrabattinHöhe von2,30europropackung ( 130SGBV).DieHöhediesesRabattsisterstmals seit2007jährlichvertraglichanzupassen ( 130Absatz1SGBV);beiNichteinigungentscheideteineSchiedsstelle ( 129Absatz7SGBV).DieSchiedsstellehatimDezember2009entschieden,denApothekenrabattum55Centauf 1,75 Euro je Packung rückwirkend zum 1. Januar 2009 zu senken. DieerstattungsfähigenPreisewerdenindergesetzlichenKrankenversicherung durchfestbeträgebegrenzt ( 35SGBV).FürnichtfestbetragsfähigeArznei-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mittelkannderspitzenverbandbundderkrankenkassenseit2007aufgrundlageeinerkosten-nutzen-bewertung ( 35bSGBV)Erstattungshöchstbeträge festsetzen ( 31 Absatz 2a SGB V), was bisher jedoch nicht erfolgt ist. FürArzneimittelohneFestbetragerhaltendieKrankenkasseneinenRabattvon 6ProzentaufdenVerkaufspreisdespharmazeutischenUnternehmers ( 130a Absatz1SGBV).Fürpatentfreie,wirkstoffgleicheArzneimittel (Generika) erhaltendiekrankenkasseneinengesetzlichenrabattvon10prozentaufden VerkaufspreisdespharmazeutischenUnternehmers.DieserRabattkannmit Preissenkungenverrechnetwerden,sodassGenerika-AnbietereinenAnreiz haben, ihre Verkaufspreise zu senken ( 130a Absatz 3b SGB V). DieApothekeverrechnetdenRabattbeiderAbrechnungmitderKrankenkasse undziehtdiesenbeimpharmazeutischenunternehmerein.dieseabrechnung erfolgtinderpraxisdurchapothekenrechenzentrenimrahmendesgesetzlich vorgesehenen elektronischen Abrechnungsverfahrens nach 300 SGB V. ArzneimittelmitPreisenvonmindestens30ProzentunterFestbetragkannder SpitzenverbandBundderKrankenkassenvondergesetzlichenZuzahlungfreistellen,wennhierdurchEinsparungenzuerwartensind ( 31Absatz3SGBV). EinzelneKrankenkassenkönnenihrenVersichertendieZuzahlungfürArzneimittelerlassenoderhalbieren,fürdieeinRabattvertragbesteht ( 31Absatz3 i.v.m. 130aAbsatz8SGBV).DieKrankenkassenkönnenseitdemJahr 2003mitpharmazeutischenUnternehmernRabattevereinbaren ( 130aAbsatz8SGBV).Apothekensindseit2007verpflichtet,nurArzneimitteleines Anbietersabzugeben,mitdenendieKrankenkasseeinenRabattvertragabgeschlossenhat.Voraussetzungist,dassessichumArzneimittelmitgleicher Packungsgröße,gleicherWirkstärkeundvergleichbarerDarreichungsformhandelt (Aut-idem-Substitution).DieverordnendenÄrztekönnendieseAut-idem- SubstitutiondurchAnkreuzenaufdemRezeptblattausmedizinischenGründen ausschließen ( 129Absatz1SGBV).Seitdem1.Januar2009gilteinegesetzlicheRegelung,dieklarstellt,dassfürdenAbschlussvonRabattvereinbarungen dasvergaberechtaufgrunddervorschriftendesgesetzesgegenwettbewerbsbeschränkungengilt.sinddiedortgenanntenvoraussetzungenerfüllt,haben Krankenkassen Rabattverträge europaweit auszuschreiben ( 69 SGB V). ApothekensindzurAbgabepreisgünstigerimportierterArzneimittelverpflichtet,diemindestens15Prozentoder15EuropreisgünstigeralsdasReferenzarzneimittel sind ( 129 SGB V). DerSpitzenverbandBundderKrankenkassenundderDeutscheApothekerverbandvereinbarendiePreisefürZubereitungen (Rezepturen)ausFertigarzneimitteln ( 129Absatz5cSGBVi.V.m. 5Absatz4und5AMPreisV).Eine KrankenkassekanndieVersorgungvonArztpraxenmitparenteralenZubereitungeninderOnkologieexklusivdurchEinzelverträgemiteinerApotheke sicherstellen ( 129 Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V). IstdurchGesetzdieArzneimittelversorgungfürambulantePatientendurch Krankenhausapothekenzulässig,vereinbartdieKrankenkassedieArzneimittelpreise in Direktverträgen mit dem Krankenhaus ( 129a SGB V). 3. Regelungen zur ärztlichen Verordnungsweise FürdieVerordnungvonArzneimittelngiltdasWirtschaftlichkeitsgebot ( 12 SGBV).DanachmüssendieverordnetenArzneimittelausreichend,zweckmäßigundwirtschaftlichsein;siedürfendasMaßdesNotwendigennichtüberschreiten.Leistungen,dieunwirtschaftlichodermedizinischnichtnotwendig sind,könnendieversichertennichtbeanspruchen,dürfendiekrankenkassen nicht bewilligen und dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1894 FürdieVerordnungvonArzneimittelnvereinbarendieKassenärztlichenVereinigungenmitdenVerbändenderKrankenkassenjährlicheineArznei-undHeilmittelvereinbarung ( 84Absatz1SGBV).ZurFeststellungdertatsächlichen ArzneimittelausgabenwerdenalleKassenrezepteimAuftragderKrankenkassenerfasstundausgewertet.DieDatenwerdenandieKassenärztlichenVereinigungen,auchalszeitnaheSchnellinformationen,weitergeleitet ( 84 Absatz5SGBV).DieSelbstverwaltungaufBundesebene diekassenärztlichebundesvereinigungundderspitzenverbandbundderkrankenkassen unterstütztdievertragsparteienauflandesebenedurchrahmenvorgabenund Empfehlungen ( 84Absatz7SGBV).SeitdemJahr2007sinddieVertragsparteienzusätzlichverpflichtet,aufBundesebeneZielgrößenfürdieVerordnungskostenKostenjedefinierterDosiereinheit (DDD)zuvereinbaren ( 84 Absatz7aSGBV).DieKassenärztlichenVereinigungenkönnenmitden zuständigenkrankenkassenfürihrenbereichabweichenderegelungenvereinbaren,soweithierdurchvergleichbareeinsparungenerzieltwerdenkönnen ( 84 Absatz 4a SGB V). DerGemeinsameBundesausschussbeschließtArzneimittelrichtlinien.Erkann darinüberdiegesetzlichenleistungsausschlüssehinausarzneimittelvonder Verordnungausschließen,wenndieseunzweckmäßigundunwirtschaftlichsind. ImUnterschiedzuArzneimitteln,diedurchGesetzvonderLeistungspflichtausgeschlossensind,könnenArzneimittel,derenVerordnungdurchRichtlinien ausgeschlossensind,inmedizinischbegründeteneinzelfällenverordnetwerden ( 92 Absatz 1 in Verbindung mit 31 Absatz 1 Satz 4 SGB V). Seit2007kannderGemeinsameBundesausschussfürdieVerordnungvonsehr teuerenoderbesondersrisikobehaftetenarzneimittelnspezielleanforderungenandiequalifikationderverordnendenärztinnenundärzteundandiequalitätderarzneitherapiefestlegen.ärztinnenundärzte,diediesequalifikations- Voraussetzungennichterfüllen,müssenvorderVerordnungeineZweitmeinung einholen ( 73d SGB V). Seitdem1.Juli2008müsseninderArzt-SoftwarealleRichtlinien,Rabatteder KrankenkassensowieallesonstigenVorschriftenfürArzneiverordnungenhinterlegtsein.JedeSoftwaremussvonderKassenärztlichenBundesvereinigung zertifiziert sein ( 73 Absatz 8 SGB V). DieWirtschaftlichkeitderärztlichenVerordnungenwirdvondenPrüfungsstellenüberprüft ( 106SGBV).ÜberschreitendieVerordnungskostendes ArztesseinRichtgrößenvolumenummehrals25Prozent,kanndiePrüfungsstelleeinRegresszumAusgleichderMehrkostenfürdieKrankenkassenfestsetzen.MedizinischnotwendigeundaufwändigeVersorgungenvonPatientinnenundPatientensollenvomPrüfungsausschussalsPraxisbesonderheitanerkanntwerden.DerUmfangderRichtgrößenprüfungenistauf5Prozentder Ärztebegrenzt.DieVerjährungsfristbeträgt2Jahre.ArzneimittelmitRabattvertragkönnenvonderRichtgrößen-bzw.Wirtschaftlichkeitsprüfungfreigestelltwerden,wenndiejeweiligeKrankenkassedemzustimmt ( 106Absatz5a SGB V). FürdieArzneimittelversorgungbeiambulanterKrankenhausbehandlunggelten dievorschriftenzurwirtschaftlichkeitsprüfungentsprechend ( 116bAbsatz6 SGB V). DieKrankenhäusersollenihreEntlassmedikationmitdenVertragsärztenabstimmen ( 115c SGB V).
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelchedieserRegularienhabenEinflussaufdenoffiziellenHerstellerabgabepreis (Lauer-Taxe)? DiegesetzlichenRegelungenzuErstattungspreisenundzurärztlichenVerordnungsweisehabeninunterschiedlichemAusmaßEinflussaufdenPreiswettbewerbundstärkendamitdieAuswirkungenaufdieHöhedesAbgabepreises despharmazeutischenunternehmers.ausweislichdesgkv-arzneimittelpreisindexdeswissenschaftlicheninstitutsderaoksinddiearzneimittelpreisein der gesetzlichen Krankenversicherung stabil. 3.WannsolldergeplanteGesetzentwurfzurRegulierungderArzneimittelpreise im Kabinett beschlossen und in das Parlament eingebracht werden? DasGesetzgebungsverfahrensollbisJahresendeabgeschlossenwerden.Darüber hinaus sind konkrete Termine noch nicht abschließend festgelegt. 4.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdiehohenArzneimittelausgaben dergesetzlichenkrankenkassenmitderfokussierungaufdiesenkungder Erstattungspreise wirksam bekämpft werden können? DieRegelungzuErstattungspreisenisteinElementimKontextderMaßnahmen zurbegrenzungderarzneimittelausgaben.diebundesregierungverweistauf dieregelungenzudenleistungsansprüchenderversichertenundzurärztlichen Verordnung siehe Antwort zu Frage 1. 5.PlantdieBundesregierungweitereMaßnahmenimArzneimittelbereich, zum Beispiel zur Mengenregulation? DieEntscheidungüberdieArzneimittelmengetrifftdieverordnendeÄrztin/der verordnendearzt.dieseisteinerunmittelbarenregelungdurchdengesetzgeber nicht zugänglich siehe Antwort zu Frage 1. 6.PlantdieBundesregierungMaßnahmenzurBegrenzungdesEinflussesder Industrie auf Ärztinnen und Ärzte bzw. auf Patientinnen und Patienten? DieBundesregierunghältdiebestehendenRegularienfürausreichendundverhältnismäßig.DerEindämmungundBeschränkungunzulässigerEinflussnahme derpharmazeutischenindustrieaufärztinnenundärztebzw.aufpatientinnen undpatientendienenvorallemdieregelungenimgesetzzurbekämpfungdes unlauterenwettbewerbs (UWG)unddasGesetzüberdieWerbungaufdem GebietdesHeilwesens (HWG),dieeineReihevonWerbeverbotenund-beschränkungen sowie Sanktionsmöglichkeiten enthalten. DasweitreichendsteundwichtigsteVerbotistdasVerbotderPublikumswerbungfürverschreibungspflichtigeArzneimittelgemäß 10Absatz1HWG. DanebengibtesweitereVerbotewieetwadasin 10Absatz2HWGenthaltene VerbotderPublikumswerbungfürArzneimittel,diedazubestimmtsind,beim Menschen psychische Störungen zu beseitigen. DeralsabstraktesGefährdungsdeliktausgestaltete 7HWGzieltdaraufab, eineunsachlichebeeinflussungdurchwerbegabenimbereichderheilmittelwerbungauszuschließen.werbegabenfürangehörigederheilberufesinddanachinsbesonderenurdanngestattet,wennsievongeringemwertsindundgemäßihrergebrauchs-oderverbrauchseigenschaftobjektivzurverwendungin derberuflichenpraxisderangehörigenderheilberufegeeignetsind.werbung
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1894 fürarzneimitteldarfzudemgemäß 3HWGnichtirreführendseinundistfür nicht zugelassene Arzneimittel gemäß 3a HWG verboten. BeiAnwendungsbeobachtungendienendiestrengenAnforderungenin 67 Absatz6AMGdazu,TransparenzherzustellenundMissbrauchzuvermeiden. DieRegelungverpflichtetdenpharmazeutischenUnternehmer,jedeAnwendungsbeobachtungderdeutschenZulassungsbehörde,denzuständigenKassenärztlichenVereinigungenunddemSpitzenverbandBundderKrankenkassen unverzüglichanzuzeigen.verordnungsprämieninanwendungsbeobachtungen sindunzulässig.esdürfennurangemessenevergütungenfürdenanfallenden Zusatzaufwand bezahlt werden. ErgänzendeRegelungenmiteigenemSanktionsmechanismusenthaltendiefreiwilligenSelbstverpflichtungenderpharmazeutischenIndustrie,wieinsbesonderederKodex FreiwilligeSelbstkontrollefürdieArzneimittelindustrie (FSA) sowiederverhaltenskodexundderkodexzurzusammenarbeitmit PatientenorganisationendesVereins ArzneimittelundKooperationimGesundheitswesen e.v. (AKG). DasgeltendeRechtsichertzudemeinemanipulationsfreieInformationderVertragsärztinnenundVertragsärzteüberArzneimittel.DerGemeinsameBundessausschussregeltdasNäherezurwirtschaftlichenundzweckmäßigenVerordnunginRichtliniennach 92SGBV.ErsollinsbesondereinTherapiehinweisen dasnäherezurauswahlwirtschaftlicherundzweckmäßigerarzneimittelregeln ( 92Absatz2SGBV).DieKassenärztlichenVereinigungen,dieKassenärztlicheBundesvereinigungsowiedieKrankenkassenundihreVerbändesollendie VertragsärzteauchvergleichendüberpreisgünstigeverordnungsfähigeLeistungenundBezugsquelleneinschließlichderjeweiligenPreiseundEntgelteinformierensowienachdemallgemeinanerkanntenStanddermedizinischenErkenntnisseHinweisezuIndikationundtherapeutischemNutzengeben ( 73Absatz8Satz1SGBV).VertragsärztinnenundÄrztedürfenfürdieVerordnung vonarzneimittelnnurzertifizierteelektronischeprogrammenutzen,diemanipulationsfrei sind ( 73 Absatz 8 Satz 7 SGB V). 7.PlantdieBundesregierungMaßnahmenzurGewährleistungeinerZulassungs-bzw.Nutzenbewertungspraxis,dieaufallenerhobenen,auchnicht publizierten Daten beruht? Esistwichtig,dassPatientinnenundPatientenumfassendeInformationenerhaltenkönnenüberdieWirkungenundauchRisikenderArzneimittel,diesieeinnehmen.ZudenProduktinformationengehörenauchdieErgebnisseausklinischenVersuchenmitdiesenArzneimitteln.Diesgiltinsbesonderefüretwaige negativeergebnissedurchaufgetretenerisiken.diesesindgenausorelevantfür diegesundheitwiediepositivenergebnisse.dieveröffentlichungschafft Transparenz;diesistauchfürdieWissenschaftwichtig,weilsiedenwissenschaftlichen Diskurs fördert, von dem die Wissenschaft lebt. DerzeitbereitetdieEUeineVerpflichtungzurVeröffentlichungderErgebnisse allerklinischenstudienineinereuropäischendatenbankvor.dieserprozess wirdabernocheineweileinanspruchnehmen.esistallerdingsnochnichtklar, inwelcherformdieergebnisseindiesedatenbankeinfließensollenundwie diese später konkret aussieht. DieBundesregierungprüftderzeit,obeinenationaleRegelungmöglichist,nach derpharmaunternehmenverpflichtetwerden,alleklinischenstudienunabhängigdavon,obsiefürdiezulassungbenötigtwurdenodernicht,zuveröffentlichen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WiewilldieBundesregierungverhindern,dassdiePharmaunternehmen diemitdenkrankenkassenbeineuenpräparatenzuerzielendenrabatte von vornherein in die Preise einrechnen? DieBundesregierungwirddieRegelungenzumVertragsmodellinihremGesetzentwurfsoausgestalten,dassdiegesetzlicheKrankenversicherungangemessene Erstattungsbeträge vereinbaren kann. 9.PlantdieBundesregierungMaßnahmen,dieaufdieoffiziellenHerstellerabgabepreisestattaufdenErstattungspreisfürdiegesetzlicheKrankenversicherungabzielen,damitdasdeutscheArzneimittelpreisniveau,dasin vielenländernreferenzcharakterhat,dortauchreellabgebildetwerden kann? DievorgeschlagenenMaßnahmenzurBegrenzungderArzneimittelpreisedienendemSchutzderfinanziellenStabilitätdergesetzlichenKrankenversicherungundsindinihrerGeltungdaheraufdiegesetzlicheKrankenversicherung beschränkt. 10.WiegedenktdieBundesregierungdieimKoalitionsvertragzwischen CDU,CSUundFDPvereinbartebessereNutzungderChanceninnovativer Arzneimittel für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen? DerBeschlussderBundesregierungvom28.April2010überdieEckpunktezur Arzneimittelversorgungsiehtvor,dassderfreieMarktzugangfürinnovative Arzneimittelerhaltenbleibt.DieTeilhabederVersichertenammedizinischen Fortschrittwirdnachhaltiggesichert,indemfürjedesneueArzneimittelinkurzerFristeineNutzenbewertungdurchdenGemeinsamenBundesausschussveranlasstwird.DamitwerdenwissenschaftlichobjektiveInformationenbereitgestelltfürdiebedarfsgerechteVersorgungunddieVereinbarungnutzenadäquater Preise. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Beeinträchtigung der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9469. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9469 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrAuswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12504 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von Patientinnen und Patienten bei Medizinprodukten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9009 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehr331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrArbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/97 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1663 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 18, 2010, /data/bt_vorab/1701663.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrEinschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10034 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer
MehrArbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrDas Ensemble der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte und die Unternehmenspraxis der TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4134 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Agnes Krumwiede, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehraufdemgrundenachderprivatenkrankenversicherungzuzuordnendenichtversicherteausgedehntwerdenkonnte.gesetzlichwurdefestgelegt:derbeitrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4592 17. Wahlperiode 28. 01. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst,
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrVergütungenvom1,16-bis1,8-fachenGebührensatzderGebührenordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4782 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrErneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14455 17. Wahlperiode 30. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrEinsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/765 17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit bei Transport, Lagerung und Einsatz von MOX-Brennelementen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1323 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
Mehr40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6372 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrDer Conterganskandal 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10401 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
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