Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14463 Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgerichthatmitBeschlussdeszweitenSenatsvom 7.Mai2013 (2BvR909/06,2BvR1981/06,2BvR288/07)festgestellt,dass dieungleichbehandlungvonverheiratetenundeingetragenenlebenspartnerinnenbzw.-partnernindenvorschriftender 26,26b,32aAbsatz5des Einkommensteuergesetzes (EStG)zumEhegattensplittingmitdemallgemeinenGleichheitssatzdesArtikels3Absatz1desGrundgesetzes (GG)nichtvereinbar ist. DerGesetzgeberhatzurBeseitigungdesverfassungswidrigenZustandesdas GesetzzurÄnderungdesEinkommensteuergesetzesinUmsetzungderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom7.Mai2013beschlossen. Hierdurchwirdin 2Absatz8EStGeineGeneralnormeingeführt,durch welchesämtlicheregelungen,diefürehepartnerinnenbzw.-partnergelten, auchfüreingetragenelebenspartnerschaftenangewendetwerden.inderantwortaufdiekleineanfragederfraktiondielinke.vom18.juni2013 (Bundestagsdrucksache17/14343)sahsichdieBundesregierungnichtim Stande,vorAbschlussdesGesetzgebungsverfahrensStellungzuverfahrenstechnischenFragestellungenzubeziehen.Diesebetreffeninsbesonderedie fehlendegleichstellungdereingetragenenlebenspartnerschaftmitderehe imbereichanderersteuervorschriften.dasgesetzwurdeinzwischenvom DeutschenBundestagundvomBundesratverabschiedet.MitdieserKleinen AnfragewirddahernochmalsseitensderFraktionDIELINKE.aufverfahrenstechnischeundsonstigeFolgeproblemedurchdienurteilweiseBehebung der Ungleichbehandlung eingegangen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundesverfassungsgerichthatinseinemBeschlussvom7.Mai2013, 2BvR909/06,2BvR1981/06,2BvR288/07,entschieden,dassdieUngleichbehandlungvonVerheiratetenundLebenspartnernindenVorschriftender DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom14.August2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26,26b,32aAbsatz5desEinkommensteuergesetzes (EStG)zumEhegattensplittingnichtmitdemallgemeinenGleichheitssatzdesArtikels3Absatz1 desgrundgesetzes (GG)vereinbarist.MitdemGesetzsinddieeinkommensteuerrechtlichenVorschriftenzuEhegattenundEhennachMaßgabedes o.g.beschlussesdesbundesverfassungsgerichtsauchauflebenspartnerund Lebenspartnerschaftenanzuwenden.LebenspartnernehmennunanderpauschalierendenRegelungdesSplitting-Verfahrensteil.Unterhaltsaufwendungen fürdenlebenspartner,dielebenspartnerinmüssennichtmehrnachgehalten und für den steuerlichen Abzug im Einzelnen nachgewiesen werden. 1.ErachtetdieBundesregierungesnachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichtsfürnotwendig,eineGleichstellungauchimsteuerlichenVerfahrensrecht herzustellen 2.ErachtetdieBundesregierungesnachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichtsfürnotwendig,eineGleichstellungauchinsonstigensteuerlichen Gesetzen herzustellen DieFragen1und2werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. WiedieBundesregierunginihrerAntwortaufBundestagsdrucksache17/14343 zudenfragen7bis9ausgeführthat,werdenfolgeänderungensorgfältiggeprüftundimrahmeneinesordentlichengesetzgebungsverfahrensmöglichst zeitnahumgesetztwerden.hierbeiwerdendiebetroffenenressortsderbundesregierung insbesonderedasbundesministeriumderjustizfürdieumfangreicherechtsförmlichkeitsprüfung unddieländermitausreichendenfristen beteiligt. Diese umfassende Prüfung läuft derzeit. 3.ErstrecktsichdasbeschlosseneGesetzauchaufaktuelleundfrühereuntergesetzlicheRegelungenbetreffenddieEinkommensteuer,wiebeispielsweiseErlasse,Richtlinien,Durchführungsverordnungen,Hinweiseusw. NachAbschlussderparlamentarischenVerfahrenwerdenüblicherweise,soweit erforderlich,dieuntergesetzlichenregelungenandieneuerechtslageangepasst. 4.ErstrecktsichdasbeschlosseneGesetzauchaufdurchdasBundesministeriumderFinanzenveröffentlichteUrteiledesBundesfinanzhofs,diezur allgemeinen Anwendung erklärt wurden DasGesetzistgemäß 52Absatz2aEStGinallenFällenanzuwenden,in denendieeinkommensteuernochnichtbestandskräftigfestgesetztist.soweit nachmaßgabedes 2Absatz8EStGLebenspartnerdenEhegattengleichstehen,sinddieRechtsgrundsätzevonUrteilendesBundesfinanzhofs,die durcheineveröffentlichungimbundessteuerblattüberdenentschiedeneneinzelfallhinausanzuwendensind,auchfürdiebesteuerungvonlebenspartnern zu beachten. 5.ErstrecktsichdasbeschlosseneGesetzauchaufdasBundeskindergeldgesetz (BKGG),auchvordemHintergrund,dass 2Absatz1Nummer1 BKGGwortgleichmit 63Absatz1Nummer2EStGist (bittemitbegründung)? 2Absatz8EStGgiltnurfürdasEStG.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ ErstrecktsichdasbeschlosseneGesetzauchaufdasWohnungsbau-Prämiengesetz DurchdieGeneralnormin 2Absatz8inVerbindungmitden 26b, 26 Absatz1Satz1EStGund 3Absatz3desWohnungsbau-Prämiengesetzes werdenlebenspartnerschaftenauchimwohnungsbau-prämiengesetzberücksichtigt. 7.ErstrecktsichdasbeschlosseneGesetzauchaufdasAltersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz Grundsätzlichgilt 2Absatz8EStGnurfürRegelungendesEStG.ZurBestimmungderVoraussetzungeneinerBasisrentewirdjedochin 2Absatz1des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzesauf 10Absatz1Nummer2 BuchstabebDoppelbuchstabeaaEStGunddamitauchauf 2Absatz8EStG verwiesen. 8.WelchekonkretenEinzelvorschriftenimEStGwerdengemäßderAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.vom18.Juni2013 zu Frage 21 von der Generalnorm des 2 Absatz 8 EStG betroffen? AlleVorschriftendesEStGsindvonderGeneralnormdes 2Absatz8EStG betroffen. 9.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dassfürdieRechtsanwenderinbzw.denRechtsanwenderdieAnwendungderGeneralnormdes 2 Absatz8EStGmiterheblichemAufwandbehaftetist,dastetszuprüfen ist,inwieweitdiegeneralnormaufeineentsprechendeeinzelnormauswirkung hat DieBundesregierungistderAnsicht,dasseinePrüfunggeradenichterforderlichwird.NachdemGesetzesbefehlderGeneralnormdes 2Absatz8EStG geltenallenormen,diefürehegattenundeheanwendungfinden,auchfür Lebenspartner und Lebenspartnerschaften. 10.WelcheSteuergesetzenehmendynamischBezugaufdieVoraussetzungen des 26EStG,sodassdieGeneralnormdes 2Absatz8EStGüberdas Einkommensteuergesetz hinaus wirkt (bitte mit Darstellung)? 11.WelcheaußersteuerlichenGesetzenehmendynamischBezugaufdieVoraussetzungendes 26EStG,sodassdieGeneralnormdes 2Absatz8 EStGüberdasEinkommensteuergesetzhinauswirkt (bittemitdarstellung)? DieFragen10und11werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DynamischeVerweiseenthaltensteuerlicheundaußersteuerlicheNormenauf EbenederKommunen,derLänderunddesBundes,derenTatbestandsmerkmale auf 26 EStG verweisen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.PlantdieBundesregierung,nachAbschlussdesGesetzgebungsverfahrens einverwaltungsschreibenzureinheitlichenbehandlungimveranlagungs-undlohnsteuerabzugsverfahrenzuerlassen (bittemitbegründung)? DieaktuellenSchreibendesBundesministeriumsderFinanzen (BMF)zum Lohnsteuerverfahrenenthalten soweiterforderlich AusführungenzuLebenspartnern,z.B.BMF-Schreibenvom25.Juli2013 ErstmaligerAbrufder elektronischenlohnsteuerabzugsmerkmaledurchdenarbeitgeberundanwendungsgrundsätzenfürdeneinführungszeitraum2013.zumveranlagungsverfahren ist kein Verwaltungsschreiben geplant. 13.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dasseineAblehnungderZusammenveranlagungnachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichts mitdemhinweisaufdasnochnichtabgeschlossenegesetzgebungsverfahren,sowieesvonbetroffenenauserfahrungenmitdenfinanzbehördenderzeitberichtetwird,rechtsmissbräuchlichunddaherabzulehnenist 14.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dasseineAblehnungderZusammenveranlagungnachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichts mitdemhinweisaufeinefehlendeprogrammtechnischeumsetzung,so wieesvonbetroffenenauserfahrungenmitdenfinanzbehördenderzeit berichtetwird,rechtsmissbräuchlichunddaherabzulehnenist (bittemit Begründung)? 15.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dasseineAblehnungderZusammenveranlagungnachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichts mitdemhinweisauffehlendeverwaltungsanweisungenvorgelagerter Dienstbehörden,sowieesvonBetroffenenausErfahrungenmitden Finanzbehördenderzeitberichtetwird,rechtsmissbräuchlichunddaher abzulehnen ist DieFragen13,14und15werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtshatnach 31Absatz2Satz2 desbundesverfassungsgerichtsgesetzesgesetzeskraft,soweitderbeschließende SenatdieUnvereinbarkeitder 26,26bund32aAbsatz5EStGmitArtikel3 GG festgestellt hat (BGBl I, S. 1647). 16.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberDienstanweisungen vonlandesfinanzministeriengegenüberderennachgelagertenbehörden inbezugaufdiesofortigeumsetzungdesbeschlussesdesbundesverfassungsgerichts (bitte mit Darstellung und Begründung)? DemBMFliegenkeinebundesweitenInformationenzuDienstanweisungen vonlandesfinanzministeriengegenüberderennachgelagertenbehördenin BezugaufdiesofortigeUmsetzungdesBeschlussesdesBundesverfassungsgerichtsvor,danachderKompetenzordnungdesGrundgesetzesdieVerwaltungderBesitz-undVerkehrssteuerndenLänderineigenerZuständigkeit obliegt.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcherechtlicheHandhabehabenbetroffenePersonengegenüberden Finanzbehörden,diesichweiterhinweigern,unverzüglichdenBeschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen WirdübereinenAntragaufErlasseinesZusammenveranlagungsbescheids ohnemitteilungeineszureichendengrundesbinnenangemessenerfristsachlichnichtentschieden,kannnach 347Absatz1Satz2derAbgabenordnung Untätigkeitseinspruch erhoben werden. 18. Können nach derzeitigem Stand eingetragene Lebenspartnerinnen oder-partnereinegemeinsamesteuererklärungaufeinemgemeinsamen Formular (Mantelbogen)einreichen,sowieesEhepaarenauchoffensteht Fallsja,wirddanndieeingereichteSteuererklärungalseinSteuerfallbehandelt,deruntereinerSteuernummergeführtwird (bittemitbegründung)? DieEinkommensteuererklärungfürdasJahr2013wirdauchfürLebenspartner einereingetragenenlebenspartnerschaftaufeinemgemeinsamenformular (HauptvordruckderEinkommensteuererklärung)erfolgenkönnen,sowie bisherbereitsfürehegatten.dafürwerdendiebisherigenbegrifflichkeiten Ehemann/Ehefrau entsprechendergänzt.diezusammenveranlagungerfolgt dann wiebisherbereitsbeiehegatten untereinergemeinsamensteuernummer. 19. Welche Auskunftsrechte haben eingetragene Lebenspartnerinnen oder -partnergegenüberdenfinanzbehördeninbezugaufdieandere Lebenspartnerinbzw.denanderenLebenspartnerimVergleichzuEhegattinnen und -gatten (bitte mit Darstellung)? InFällenderZusammenveranlagungzurEinkommensteuerhabenLebenspartnerdiegleichenAuskunftsrechtegegenüberdenFinanzbehördenwieEhegatten. 20.HatdieBundesregierunginBezugaufdieindieserKleinenAnfragedargestelltenProblemebzw.zuderenLösungGesprächemitOrganisationen odervereinigungengeführt,diedieinteressenvoneingetragenenlebenspartnerschaftenvertreten (bittemitdarstellungdereinzelnengespräche)? Am9.Februar2011hatdieBundesministerinderJustizFragendergemeinschaftlichenVeranlagungvonLebenspartnernimEinkommensteuerrechtund deraussetzungdervollziehungablehnenderbescheidemitvertreterndes LSVDerörtert.DarüberhinaushatsichdieBundesministerinderJustizam 31.Januar2012mitdemLSVDgetroffenundu.a.überEinkommensteuer geredet. 21.ExistierenFallkonstellationen,indenendieGeneralnormdes 2Absatz8 EStGweiteralsdiebereitsimEStGenthaltenenexplizitenRegelungen hinsichtlichderbehandlungvoneingetragenenlebenspartnerschaften reichen (bitte mit Darstellung und Begründung)? 2Absatz8EStGbeabsichtigt,dieGleichbehandlungvonLebenspartnernund EhegattensowieLebenspartnerschaftenundEhenherbeizuführen.Regelungen, die über eine Gleichbehandlung hinausgehen, existieren nicht.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14475 17. Wahlperiode 01. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6035 17. Wahlperiode 01. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1361 17. Wahlperiode 12. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrImkerei 2011: Qualitätsverbesserungen durch Aus- und Weiterbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehr40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6372 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus
MehrZukunft der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10668 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Herbert Behrens, weiterer
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrTranssexuellengesetz aufheben Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12893 16. Wahlperiode 06. 05. 2009 Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr.
MehrDen Reichtum umverteilen für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3348 16. Wahlperiode 08. 11. 2006 Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor
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