Sicherheitsbescheinigung für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen
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- Alma Siegel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/12164 Sicherheitsbescheinigung für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen Vorbemerkung der Fragesteller MitdemFünftenGesetzzurÄnderungeisenbahnrechtlicherVorschriftenvom 16.April2007wurdendieVorgabendereuropäischenRichtlinie2004/49/EG (sog.richtlinieüberdieeisenbahnsicherheit)innationalesrechtumgesetzt. DerindiesemRahmeneingefügte 7adesAllgemeinenEisenbahngesetzes (AEG)schreibtvor,dassEisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)nichtmehr ohnesicherheitsbescheinigungamregelspurigenöffentlicheneisenbahnbetriebteilnehmendürfen,soweitessichnichtumnuriminlandverkehrenderegionalbahnenhandelt.dieerteilungeinersicherheitsbescheinigungsetztunter anderemdennachweisdurchdasunternehmendafürvoraus,dasses diebesonderenanforderungenfürdensicherenverkehrsbetriebfürpersonalund FahrzeugeaufdembetreffendenSchienennetzoderdeneinzelnenSchienenwegenerfüllt ( 7aAbsatz2Nummer2AEG).ZurinhaltlichenPräzisierung dieservorgabehatdaseisenbahn-bundesamt (EBA)am18.Juni2007einen Leitfadenherausgegeben.DarüberhinaushatdasEVUzwingendeinSicherheitsmanagementeinzurichten,soweitesnichtausschließlichimInlandtätig ist und einen Eisenbahnbetriebsleiter bestellt hat. ObwohlöffentlicheEVU,dieam21.April2007bereitsamEisenbahnbetrieb teilnahmen,gemäß 38Absatz5bAEGverpflichtetsind,eineBescheinigung nach 7aAEGbis31.Dezember2008zubeantragen,sindbislangnurwenige Sicherheitsbescheinigungen vom EBA erteilt worden. Vorbemerkung der Bundesregierung MitderSicherheitsrichtlinie2004/49/EGwurdendieAnforderungenandie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)dahingehendkonkretisiert,dassjedes EVUinseinemSicherheitsmanagementsystem,welchesdurchdiejeweilige nationalesicherheitsbehördeimrahmendererteilungdersicherheitsbescheinigunggeprüftundbestätigtwird,diekontrolleallerrisikennachweist,die ausdentätigkeitenalsevuundandererbeteiligteraberauchausdermaterialbeschaffungsowiedervergabevondienstleistungsaufträgenerwachsen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 19.März 2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DasumfasstunteranderemfürallebefördertenFahrzeugedieGewährleistung einesbetriebssicherenzustandesdurcheingeeignetesinstandhaltungssystem. DieserNachweisistfürEVUmöglich,dienurihreeigenenWaggonsbefördern;erließsichbislangdortnichtführen,woEVUauchWagenprivater HalteroderkooperierenderEVUbefördern,aufderenInstandhaltungssystem siekeineneinflusshaben.folglichkannauchdaseisenbahn-bundesamt (EBA)alsnationaleSicherheitsbehördeinDeutschlandvorerstAnträgeauf ErteilungeinerSicherheitsbescheinigung sofernüberhauptvollständigeingereicht meistnochnichtpositivbescheiden.abhilfeschaffterstdienochin nationalesrechtumzusetzenderichtlinie2008/110/egvom16.dezember 2008zurÄnderungderSicherheitsrichtlinie2004/49/EG,welchefürdieInstandhaltungssystemevonFahrzeugeneineZertifizierungvorsieht,aufdiedie EVUihreSicherheitsmanagementsystemeabstützenkönnen.AneinerRegelungfürdieÜbergangszeitwirdderzeitgearbeitet.IndiesemZusammenhang wirddaraufhingewiesen,dassgemäß 38Absatz5ddesAllgemeinenEisenbahngesetzes (AEG)einenach 7aAEGbeantragteSicherheitsbescheinigung odernationalebescheinigungjeweilsmitdemantragbiszumeintrittder UnanfechtbarkeitderEntscheidungüberdenjeweiligenAntragalsvorläufig erteiltgilt,soweitbereitseinesicherheitsbescheinigungnach 14Absatz7 AEGinderbiszum20.April2007geltendenFassungerteiltwurde.Diestrifft fürdieüberwiegendeanzahlderantragstellerzu.dasebabearbeitetanträge vonevu,dienichtunterdieseübergangsregelungfallen,vorrangig.dieumgehende Bearbeitung von Anträgen setzt jedoch deren Vollständigkeit voraus. 1.WievielenEVUwaresam21.April2007inDeutschlanderlaubt,am Eisenbahnverkehr teilzunehmen? Am21.April2007wares296EVUund67HalternvonEisenbahnfahrzeugen erlaubt, am öffentlichen Eisenbahnbetrieb teilzunehmen. 2.WievieleSicherheitsbescheinigungenwurdenvomEBAerteilt,dieunter die Regelung des 38 Absatz 5a AEG fallen? DasEBAhat21Sicherheitsbescheinigungenerteilt,dieunterdieRegelungdes 38Absatz5aAEGfallen.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 3.WievieleAnträgeaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigungimSinne des 7aAEGwurdenjeweilsbis31.Dezember2008undseit1.Januar 2009 beim EBA gestellt? Biszum31.Dezember2008wurden274Anträgeundseitdem1.Januar AnträgeaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigungnach 7aAEGgestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.WievielenAnträgenaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigungimSinne des 7a AEG wurde bislang stattgegeben? DasEBAhatbisher7AnträgeaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigung gemäß 7aAEGpositivbeschieden.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WievieleAnträgeaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigungimSinne des 7a AEG wurden bislang abgelehnt? Was waren überwiegend die Gründe? DasEBAhatbisherkeineAnträgeaufErteilungeinerSicherheitsbescheinigunggemäß 7aAEGabgelehnt.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 6.WievieleAnträgeaufErteilungeinernationalenBescheinigungimSinne des 7a Abs. 4 AEG wurden bislang beim EBA gestellt? Bisherwurden9AnträgeaufErteilungeinernationalenBescheinigunggemäß 7aAbsatz4AEGgestellt.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 7.WievielenAnträgenaufErteilungeinernationalenBescheinigungimSinne des 7a Abs. 4 AEG wurde bislang stattgebeben? DasEBAhatbishereinenAntragaufErteilungeinernationalenBescheinigung gemäß 7aAbsatz4AEGpositivbeschieden.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassaufgrund 7aAbs.6AEG diebeantragtesicherheitsbescheinigungalserteiltgilt,wenndasebanicht binnenvierwochennachantragstellungmängeldervorgelegtenunterlagen moniert? Nein,einederartigeRegelungwurdein 7aAbsatz6AEGnichtgetroffen.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdasEBAderdurchdenErwägungsgrund18derRichtlinie2004/49/EGausgesprochenenVerpflichtung, Antragstellerzuunterstützen,durchdieErstellungdeso.g.Leitfadensgenügt? NachErwägungsgrund18derRichtlinie2004/49/EGsolltendieMitgliedstaatensichdarumbemühen,dieEVU,dieeinenMarktzugangbeantragen,zu unterstützensowieinsbesondereinformationenbereitstellenundanträgeauf einesicherheitsbescheinigungumgehendbearbeiten. 4Absatz2derEisenbahn-SicherheitsverordnungverpflichtetdaherdasEBA,denAntragstellernim RahmenderAntragstellungkostenloseinenLeitfadenzurVerfügungzustellen, indemdieanforderungenfürsicherheitsbescheinigungenerläutertsowiedie vorzulegendendokumenteaufgelistetsind.dieserverpflichtungistdaseba mitseinemleitfadeneinschließlichderentsprechendenanlagennachgekommen. DarüberhinausführtdasEBAzahlreicheindividuelleBeratungsgesprächemit Antragstellern,hatbundesweitInformationsveranstaltungendurchgeführtund beteiligtsichanfachseminarendritter,z.b.desverbandesdeutscherverkehrsunternehmen,zumthemasicherheitsbescheinigung/sicherheitsmanagementsystemfürevu.dadasebadienachweisführungderantragstellerprüfen undbewertenmuss,sindderberatungbeidererstellungdieserunterlagenaber auchgrenzengesetzt.sokannzumbeispieldemvielfachenwunschnach einermusternachweisführungseitensdesebanichtentsprochenwerden.ein
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Musternachweisistschondeshalbnichtzuunterstützen,weildamitdieMöglichkeitenderEVU,ihreOrganisationundAbbildungimSicherheitsmanagementsystemjeweilsanihrenspezifischenBedürfnissenauszurichten,zusehr normiert und eingeschränkt würden. 10. Hat das EBA die Absicht, den o. g. Leitfaden zu überarbeiten? Fallsja,wannistdamitzurechnenundinwieweitsollesÄnderungengeben? DerderzeitangewandteLeitfadendesEBAsollbisMittedesJahresüberarbeitetwerden.DabeisollendiebisherigenErfahrungen,insbesonderedieRückfragenundAnregungenderAntragsteller,aufgegriffenunddiedurchdenAntragsteller zu beantwortenden Fragen noch eindeutiger formuliert werden. 11.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dass 5derEisenbahnbetriebsleiterverordnungkeine überdieregelungdes 7aAEGhinausgehende generelleverpflichtungzureinrichtungunddokumentationeinessicherheitsmanagementsimsinnederrichtlinie2004/49/egfürevumitbestelltemeisenbahnbetriebsleiterenthältundeinsicherheitsmanagement beieinemevumitbestelltemeisenbahnbetriebsleiternurgefordertwird, wenn es grenzüberschreitend tätig ist? 5derEisenbahnbetriebsleiterverordnungenthältkeineüber 7aAEGhinausgehendeVerpflichtungzurEinrichtungundDokumentationeinesSicherheitsmanagementsystemsimSinnederRichtlinie2004/49/EGfürEisenbahnverkehrsunternehmenmitbestelltemundbestätigtenEisenbahnbetriebsleiter.Jedoch sindevu,dieeineneisenbahnbetriebsleiterbestellthabenundunter 7aAEG fallen,nach 5derEisenbahnbetriebsleiterverordnung verpflichtet,einsicherheitsmanagementsystemaucheinzurichten,wennsielediglichnationaleeisenbahnverkehrsleistungenerbringen.diesergibtsichdaraus,dass 7aAEGdie VerpflichtungzurEinrichtungundDokumentationeinesSicherheitsmanagementsystemsnichtaufEVUbeschränkt,dieausschließlichgrenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. ZurUmsetzungderRichtlinie2004/49/EGheißtesinderBegründungderÄnderungderEisenbahnbetriebsleiterverordnung (Bundesratsdrucksache236/07 vom 30. März 2007): DieÄnderungderVorschriftstehtimZusammenhangmitdenneuenRegelungender 7a,7cAEGzurSicherheitsbescheinigungbzw.Sicherheitsgenehmigung.Nach 7aAbsatz3AEGgeltendieAnforderungenandieEinrichtung einessicherheitsmanagementsystemsdurchdieeisenbahnverkehrsunternehmen alserfüllt,dieeineneisenbahnbetriebsleiterbestellthaben.derbetriebsleiter hatunabhängigvoneinemkonkretennachweisimverfahrenzurerlangung dersicherheitsbescheinigungnach 7aAbsatz2Nummer1AEGfürdieEinrichtungeinesdenVoraussetzungendesArtikels9derRichtlinie2004/49/EG entsprechendensicherheitsmanagementsystemsimunternehmensorgezutragen (Nummer2 4Absatz1Nummer3,Bundesratsdrucksache236/07, Seite 75). DieGeschäftsanweisungmusskünftigausdenobengenanntenGründenzur Neuregelungdes 7aAbsatz3AEGauchdieDokumentationdesSicherheitsmanagementsystemsnachArtikel9Absatz2und3inVerbindungmitAnhangIIINummer1derRichtlinie2004/49/EGenthalten (Nummer3, 5Absatz 1, Bundesratsdrucksache 236/07, Seite 75).
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12380 ImSinneeinesimdeutschenEisenbahnsystemeinheitlichenSicherheitsniveaus wirdgrundsätzlichdavonausgegangen,dassaucheinbetriebsleitereinesevu, welchesnichtunter 7aAEGfällt,diesicherheitsrelevantenProzessedes UnternehmensineinerdenAnforderungenderRichtlinie2004/49/EGentsprechenden Weise organisiert.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/374 17. Wahlperiode 28. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehraberauchderbundeswehrundweiterenstreitkräftengenutztwird.diemilitärischeflugzonebestehtinderjetzigenformseitdemjahr2003.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10116 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5037 16. Wahlperiode 16. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrAufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10753 16. Wahlperiode 03. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
Mehrden9.novemberfürbestimmtefondsimrahmendesjahressteuergesetzes durch den Bundestag beschlossen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7388 16. Wahlperiode 30. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9239 16. Wahlperiode 22. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4259
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4337 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion
MehrDiskriminierung und Verfolgung Deutscher im Ausland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4005 16. Wahlperiode 02. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Kauch, weiterer
MehrRechte und Pflichten der Deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/326 16. Wahlperiode 28. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
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