den9.novemberfürbestimmtefondsimrahmendesjahressteuergesetzes durch den Bundestag beschlossen.
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- Günther Gerhardt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7202 Änderungen der Abgeltungsteuer Vorbemerkung der Fragesteller Zum1.Januar2009wirdeineAbgeltungsteueraufKapitalerträgeeingeführt. SpekulationenüberÄnderungenanderAbgeltungsteuervorderenAnwendung habenfürerheblicheverunsicherungunterdenanlegerngesorgt.nachdem zunächstdieübergangsfristbeiderveräußerungsgewinnbesteuerungfürzertifikateeingeschränktwurde,wurdenuneinevorverlegungdesstichtagsauf den9.novemberfürbestimmtefondsimrahmendesjahressteuergesetzes durch den Bundestag beschlossen. 1.WiewirktsichdieAbgeltungsteuerbeiZinsen,Dividendenunddenverschiedenen anderen Anlageformen jeweils aus? DieAbgeltungsteuerwirdaufallelaufendenErträge (Zinsen,Dividenden usw.)sowiealleveräußerungs-undeinlösungsergebnissemitdemeinheitlichensteuersatzvon25prozenterhoben.durchdiepauschaleberücksichtigungderkirchensteuerbeidererhebungdereinkommensteuerkannder Steuersatzunter25Prozentliegen.DieAbgeltungsteuersollmöglichstweitgehendimWegedesQuellensteuerabzugserhobenwerden.InEinzelfällen (namentlichbeimfehleneinesinländischenschuldnersodereinerinländischenauszahlendenstelle)hatdersteuerpflichtigediekapitalerträgezuerklären und das Finanzamt setzt die Steuer zum Abgeltungssatz fest. 2.SiehtdieBundesregierunghierineineGleichbehandlungderverschiedenen Anlageformen? AngesichtsderAusgestaltungderAbgeltungsteuergehtdieBundesregierung voneinergleichbehandlungderverschiedenenanlageformenaus.jedweder ErtragauseinerKapitalanlagewirdbeiseinemZuflussderBesteuerungmitdem identischen Steuersatz unterworfen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom28.November 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.WelcheAuswirkungenaufdasAnlageverhaltenderBürgererwartetdie Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer? DieBundesregierunggehtwegenderGleichbehandlungderverschiedenenAnlageformendurchdieAbgeltungsteuerdavonaus,dassdieBürgerihreAnlageentscheidungenzukünftigverstärktnachökonomischenundwenigernach steuerlichenüberlegungentreffenwerden.darüberhinauslässtsichdasverhaltenvonkapitalanlegernundihremöglichenreaktionenaufänderungender steuerlichenrahmenbedingungennichtpräzisevorhersagen.dieentscheidung fürdieanlageineinebestimmteanlageformistvielmehrvoneinervielzahl vonfaktorenabhängig,diediejeweiligeanlageform,aberauchallealternativenbetreffen.dazugehöreninersterliniediepersönlicherisikoneigung,die SparfähigkeitunddieRenditeerwartungdesAnlegers.MaßgeblichwirddasAnlageverhaltenauchbestimmtvondenwirtschaftlichenRahmenbedingungenund denvoraussichtlichenwirtschaftlichenertragsaussichteneinzelneranlageformen,diedieentscheidungz.b.zwischenreinenkapitalanlagenundanlagenin Unternehmenbeeinflussen.SteuerlicheRahmenbedingungen,wiez.B.dieEntlastungderUnternehmendurchdieUnternehmensteuerreform2008,diehöhere RenditenunddamitauchhöhereAusschüttungenerwartenlassen,kommen hinzu. 4.WelchenUmstellungsaufwandverursachtdieEinführungderAbgeltungsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzwirtschaft? EineabschließendeBezifferungdesmitderEinführungderAbgeltungsteuer verbundenenumstellungsaufwandsfürdiefinanzwirtschaft,derenorganisatorischeimplementierungimwesentlichenvondenbetroffenenunternehmen vorzunehmenist,istnichtmöglich.indiesemzusammenhangistdaraufhinzuweisen,dassalleinschonmitderbeschlossenenabschaffungderjahresbescheinigungnach 24cdesEinkommensteuergesetzesdieUnternehmenbeiden Bürokratiekosten jährlich um rd. 150 Mio. Euro entlastet werden. 5.WievieleundwelcheFondssindvonderÄnderungimJahressteuergesetz 2008betroffen,durchdiederStichtagfürdieBesteuerungvonVeräußerungsgewinnen bestimmter Fonds vorgezogen wurde? Durch 18Abs.2adesInvestmentsteuergesetzesinderFassungdesArtikels23 desjahressteuergesetzes2008werdennichtinvestmentvermögenselber,sondernnurdieanlegerinbestimmteinvestmentvermögenbetroffen.erfasstwerdendieanteileaninländischenspezial-sondervermögenundspezial-investmentaktiengesellschaftensowieanausländischenspezial-investmentvermögen imprivatvermögennatürlicherpersonensowieanteileanandereninvestmentvermögenals Spezial-Investmentvermögen,beidenenfüreineBeteiligung durchnatürlichepersoneneinebesonderesachkundeodereinmindestanlagebetragvon100000eurovorgegebenist.derbundesregierungliegenkeine Zahlendazuvor,wievielein-undausländischeInvestmentvermögendieseKriterienerfüllenundinsbesondereinwievielenFälleninländischenatürlichePersonenalsPrivatanlegerandiesenInvestmentvermögenbeteiligtsind.Zudem wärederaugenblicklichestandnichtwirklichaussagekräftig,weilauchdiebeteiligungennatürlicherpersonenalsprivatanlegeranerstnochaufzulegenden Investmentvermögen ebenfalls von der Vorschrift erfasst werden.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheAuswirkungaufdasSteueraufkommenerwartetdieBundesregierung durch diese Änderungen? DieVorschriftzieltaufdieVerhinderungvonSteuerausfällenab.IhreAuswirkungenaufdasSteueraufkommenkönnennichtquantifiziertwerden,denndas AufkommenhängtvomzukünftigenVerhaltenderInvestmentvermögenundder AnlegersowiederzukünftigenWertentwicklungvonWertpapierenab,was nicht sicher vorausgesehen werden kann. 7.SiehtdieBundesregierungweitereMöglichkeiten,dieAbgeltungsteuerzu umgehen? AuchimÜbergangsrechtderAbgeltungsteuerist 42derAbgabenordnunganwendbar,sodassimEinzelfalldieinAussichtgestelltenRechtsfolgeneiner steueroptimierten Anlagenichteintreten.ImÜbrigenbeobachtetdieBundesregierungdieamMarktauftauchendenModelleundbehältsichvor,dengesetzgebendenKörperschaftennotfallsÄnderungendergesetzlichenBestimmungen vorzuschlagen. 8.SiehtdieBundesregierungeineUmgehungsmöglichkeitdurchnachgeschaltete Personengesellschaften? BeiderBeteiligunganeinervermögensverwaltendenPersonengesellschaftmit EinkünftenausKapitalvermögengiltdieBruchteilsbetrachtung.EsdürftendaherdurchdieEinschaltungsolcherPersonengesellschaftenkeineabweichenden Besteuerungsfolgeneintreten.ImAusnahmefalldesInvestmentsteuerrechtshat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2008 bereits reagiert. 9.InwelchenFällenistnachEinführungderAbgeltungsteuernochderKontenabruf für steuerliche Zwecke möglich? 93Abs.7derAbgabenordnunginderFassungvonArtikel6Nr.2Buchstabea desunternehmensteuerreformgesetzes2008 (BGBl.2007IS.1912)enthälteine abschließendeaufzählungderfälle,indenenabdem1.januar2009einkontenabruf für steuerliche Zwecke zulässig ist. 10.InwelchenFällenmussderAnlegertrotzEinführungderAbgeltungsteuer seine Kapitaleinkünfte erklären? Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angeführt werden, soweiteinebestimmtenähebeziehungzwischengläubigerundschuldner bestehtodereinesogenannteback-to-back-finanzierungvorliegt ( 32d Abs.1 Nr.1 EStG), soweitdiekapitalerträgekeineminländischenquellensteuerabzugunterlegenhaben.gemeintsindinsbesondereimauslanderzieltekapitalerträge und Zinsen aus Privatdarlehen. IndiesenFällenerfolgteineSteuerfestsetzungfürdieKapitaleinkünftedurch dasfinanzamt.soweitnichtbereitsbeimeinbehaltderkapitalertragsteuervon denabzugsverpflichtetenkirchensteuereinbehaltenwurde,sinddiekapitalerträgezumzweckederkirchensteuerfestsetzungzuerklären.weiterhinsind sieindersteuererklärunganzuführen,wenndersteuerpflichtigeaußergewöhnlichebelastungengeltendmacht,damitanhanddesgesamtbetragsdereinkünfte die zumutbare Belastung ermittelt werden kann.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DanebengibteseinigeFälle,indenenderSteuerpflichtigedieKapitalerträgezu seinen Gunsten anführen kann, aber nicht muss. Dies gilt insbesondere fürdiewahlveranlagung,wennalsoeinebesteuerungnachdemallgemeinen Einkommensteuertarifbeantragtwird,weilderSteuerpflichtigedavonausgeht, dass dies zu einer günstigeren Besteuerung führt, oder wenndersteuerpflichtigediekapitalerträgeerklärt,umseinenabzugsfähigen Spendenrahmen zu erhöhen, oder dersteuerpflichtigeeinenerfolgtenkapitalertragsteuerabzugkorrigierthabenmöchte,z.b.weilerverlustebeieinemkreditinstitutmiterträgenbei einemanderenkreditinstitutverrechnenmöchteoderdersparer-pauschbetrag bei einem Kreditinstitut nicht ausgeschöpft wurde. 11.WievielederSteuerpflichtigensindhiervonnachErwartungderBundesregierung betroffen? Dazu liegen keine belastbaren Informationen vor. 12.WievieleSteuerpflichtigeschöpfendenSparerfreibetragderzeitaus,und wievielewerdenihnnacheinführungderbesteuerungderveräußerungsgewinne ausschöpfen? NacheinerSonderauswertungdesBundeszentralamtesfürSteuernsindimJahr 2004rund5,8MillionenSteuerpflichtige (Grund-undSplittingfälle)mitKapitaleinnahmenvonmehrals800Eurobzw.mehrals1600Euroerfasst.SogenannteNichtveranlagungsfällesindhierbeiallerdingsnichtenthalten.Überdie ZahlderSteuerpflichtigen,dienachEinführungderBesteuerungderVeräußerungsgewinnedenSparerfreibetragausschöpfenwerden,liegenkeineInformationen vor. 13.WiebegründetdieBundesregierung,dassKursverlustevonExchange TradedFunds,dieeinenAktienindexnachbilden,mitZinseinkünftenverrechnetwerdendürfen,KursverlustevonAktienoderAktienfondsjedoch nicht? RealisierteKursverlusteausAktiensindnurmitVeräußerungsgewinnenaus Aktienverrechenbar.BeiWertpapier-InvestmentvermögenmitganzüberwiegenderoderausschließlicherInvestitioninAktiengiltdieseEinschränkungfür dieverlustverrechnungnicht.dabeispielteskeinerolle,obdieanteiledes InvestmentvermögensauchodernuranderBörsegehandeltwerdenoder,wiein Deutschlandverbreitet,vondemInvestmentvermögenüberKredit-undFinanzdienstleistungsinstituteausgegebenundwiederzurückgenommenwerden.Die unterschiedlichebehandlungzureinzelaktieistschondadurchgerechtfertigt, dassdasinvestmentvermögennachdemgrundsatzderrisikodiversifizierten KapitalanlagemitseinemVerhaltenaufeinenAusgleichvonpositiverund negativerwertentwicklungbeideneinzelnenanlagegegenständenausgerichtet ist. 14.WelcheAuswirkungenaufdieAktienkulturundwelchenbürokratischen AufwandfürAnlegerundKreditinstituteerwartetdieBundesregierung durch die Verlustverrechnungsbeschränkung? BereitsnachgeltendemRechtkönnenVerlusteausderVeräußerungvonAktien nurmiteinkünftenaussonstigenprivatenveräußerungsgeschäftenundnicht
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7388 mitdenandereneinkunftsarten,insbesondereauchnichtmitdenkapitaleinkünften,verrechnetwerden.einebeeinträchtigungderaktienkultursiehtdie Bundesregierungdahernichtalsgegebenan.DieKreditinstitutehabenimRahmenderAbgeltungsteuereinenVerlustverrechnungstopfzuführen,umgenerell ErträgemitVerlustenlaufendverrechnenzukönnenunddamitmöglichstVeranlagungsfällezuvermeiden.DabeiistauchdieVerlustverrechnungsbeschränkungfürAktienzuberücksichtigen.EinMehraufwandfürdieBeschränkung lässt sich im Rahmen dieses Verfahrens nicht beziffern. DieRegelungenzurVerlustverrechnungbeiderAbgeltungsteuerkönnenin ihrenauswirkungenaufdie Aktienkultur nichtisoliertbetrachtetwerden.wie bereitsinderantwortzufrage3ausgeführt,werdenentscheidungenüber KapitalanlagenvordemHintergrundeinerVielzahlvonErwägungengetroffen. HinzukommenunbestrittenstaatlicheEinflüsse,diezueinerstärkerenNachfragenachAktienführenkönnen,wiez.B.diestaatlichgeförderteprivate Altersvorsorge.AussteuerlicherSichtistzubetonen,dassdieUnternehmen indeutschlanddurchdieunternehmensteuerreform2008deutlichentlastet werden. DiebereitsbestehendenBeschränkungenbeiminnerperiodischenVerlustausgleichdürftenvondenMärkteninternalisiertseinundkeineAuswirkungenauf die Anlage in Aktien haben. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonSeitenderKreditwirtschaft vorgetragenesorge,dassdieständigwachsendezahlvonkapitalmaßnahmen (Fusionen,Spaltungen,Kapitalerhöhungenetc.)aufnationalerund internationalerebeneimrahmenderabgeltungsteuernichtmehrpraktikabelundrechtssicherbesteuertwerdenkönnen,wennnichteinauf cashflow -Grundsätzen basierendes Konzept vorgesehen werde? BeiKapitalmaßnahmenimSinnedesUmwandlungssteuergesetzes (insbes.verschmelzungen,spaltungenoderanteilstausch)istkeinequellensteuererhebung durchdaskreditinstitutvorgesehen ( 43Abs.1Satz7EStGinderab2009anzuwendendenFassungdesUnternehmensteuerreformgesetzes2008).Essind daherderzeitkeineadministrationsproblemederkreditinstituteersichtlich. KonkretaufgezeigtenMöglichkeitenzurVereinfachungundVerschlankungdes AbgeltungsteuerverfahrensstehtdieBundesregierungnachwievoroffengegenüber. 16.WelcheRechtfertigungsiehtdieBundesregierungnachEinführungder AbgeltungsteuerfürdieZwischengewinnbesteuerungunddenSteuerabzug auf akkumulierte Erträge? DieallgemeineBesteuerungvonVeräußerungsgewinnengilterstfürnachdem 31.Dezember2008angeschaffteInvestmentanteile.Zumindestübergangsweise istdahereinebesteuerungdeszwischengewinnsnochgerechtfertigt.gleiches giltfürdensteuerabzugaufdieakkumuliertenerträgeausländischerthesaurierenderinvestmentvermögenbeirückgabeoderveräußerungübereineauszahlende inländische Stelle. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungVorschläge,dasAbzugsverfahrenbei der Erhebung der Kirchensteuer zu vereinfachen? DieBundesregierunghatdenfürdieKirchensteuerzuständigenVertreternder oberstenfinanzbehördenderländerdiesevorschlägezurprüfungvorgelegt. DieErörterungenlaufenderzeit.HinzuweisenistindiesemZusammenhang
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode darauf,dassdieausschließlichegesetzgebungskompetenzfürdiekirchensteuer bei den Ländern liegt. 18.PlantdieBundesregierungweitereÄnderungenanderAbgeltungsteuer, und wenn ja, wann, und welche? DieBundesregierungbehältsichvor,ergänzendeoderkorrigierendeRegelungen,derenErforderlichkeitimRahmenderUmsetzungsarbeitenzuTagetritt, dem Gesetzgeber vorzuschlagen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4975 16. Wahlperiode 05. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8028 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Jens Ackermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7671 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10254
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10516 16. Wahlperiode 09. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3928 16. Wahlperiode 18. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrSozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7574 16. Wahlperiode 14. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieaktuelleDiskussionzumTempolimitaufdeutschenAutobahnenveranlasst uns der Bundesregierung folgende Fragen zu stellen:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7445 16. Wahlperiode 11. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3117
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3412 16. Wahlperiode 14. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrHow To Reform Accident Insurance
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8674 16. Wahlperiode 31. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, weiterer
Mehr1.HandeltessichbeidemProjektumeinenAusbau/Umbauoderumeine reine Erhaltungsmaßnahme?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11996 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1349 16. Wahlperiode 28. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3979 16. Wahlperiode 29. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6186 16. Wahlperiode 01. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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MehrAuswirkungen der geplanten Neuregelung der Besteuerung von Biokraftstoffen
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/723 16. Wahlperiode 17. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10639 16. Wahlperiode 14. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7691 16. Wahlperiode 08. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9078 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1801 16. Wahlperiode 12. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter
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