werden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/728 Kompetenzen von Bund und Ländern im Bildungsbereich Vorbemerkung der Fragesteller MitdenbundesstaatlichenZuständigkeitenimBildungs-undWissenschaftsbereichsollteQualitätinallenBildungsbereichengesichertundderVerfassungsgrundsatzderGleichwertigkeitderLebensbedingungengarantiert werden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DenBildungs-,Wissenschafts-,undForschungsstandortDeutschlandnachhaltig zu stärken, ist und bleibt gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. DieBundesregierungbegrüßtdieimKonsensmitdenLändernentwickelte ModernisierungderbundesstaatlichenOrdnung.DieBundesregierungsiehtdarineinenwesentlichenSchrittzurnachhaltigenStärkungderHandlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen. BundundLänderwerdenaufderGrundlagederReformimRahmenihrer jeweiligenzuständigkeitenihrenbeitragleisten,umdasdeutschebildungssystem zu stärken. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschung vom2.märz 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/799 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.a)InwieweitistausSichtderBundesregierungvordemHintergrundder wachsendenbedeutungderfrühkindlichenerziehungderkompetenztitel ÖffentlicheFürsorge (Artikel74Abs.1Nr.7Grundgesetz GG)fürdieAbdeckungderBundeskompetenzindieserBildungsphase ausreichend? b)inwieweitsolltedieserkompetenztitelaussichtderbundesregierung ausgeweitetwerden,umderwachsendenbedeutungderfrühkindlichen ErziehunggerechtzuwerdenundbundesweiteinheitlicheQualitätsstandards in dieser Bildungsphase zu sichern? Die Fragen 1a und b werden im Zusammenhang beantwortet. NachderRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichtsistdieFörderungvon KinderninTageseinrichtungen,namentlichimKindergarten,demKompetenztitelderöffentlichenFürsorge (Artikel74Abs.1Nr.7Grundgesetz [GG])zuzuordnen.DasBundesverfassungsgerichterkenntdenBildungsauftragdes Kindergartensan,siehtjedochdenSchwerpunktdesKindergartenwesensnach wievorineinerfürsorgendenbetreuungmitdemzieleinerförderungsozialer VerhaltensweisenunddamitpräventiverKonfliktvermeidung (BVerfGE97, 332,342).DamitistdiekompetenzrechtlicheZuordnungderFörderungvon KinderninTageseinrichtungenzurkonkurrierendenGesetzgebungskompetenz desbundesgeklärt.derbundhataufdiesergrundlageimjahre1990das Kinder-undJugendhilfegesetzverabschiedet.ZuletzthatderBundmitdem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG),dasam1.Januar2005inKraftgetreten istunddenqualitätsorientiertenundbedarfsgerechtenausbaudertagesbetreuungfürkinderunterdreijahrenzumgegenstandhat,vonseinergesetzgebungskompetenzgebrauchgemacht.imübrigenhabensichbundundländerdaraufverständigt,diekonkurrierendegesetzgebungskompetenzdesbundesfürdieöffentlichefürsorgeimrahmenderföderalismusreformnichtauszuweiten.imgegenteilistvorgesehen,dassderkompetenztitelinartikel74 Abs.1Nr.7GGeingeschränktwird,indemdieKompetenzfürdasHeimrecht ausgeklammert wird. ErgänzendwirddieBundesregierungdieQualitätderfrühkindlichenErziehung inabstimmungmitdenländerndurchdieförderungderbildungsforschung unterstützen. 2.a)WiebewertetdieBundesregierungdasVerhältnisderverausgabten MittelimRahmendesGanztagsschulprogrammszumformuliertenFörderzielderqualitativenWeiterentwicklungbestehenderGanztagsschulenangesichtsderTatsachedass90ProzentderMittelfürdenAufbau neuerganztagsschulenoderinzusätzlicheplätzeanbereitsbestehendenganztagsschulenverwendetwurden (Quelle:Zwischenberichtdes Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Stand August 2005)? DieBundesregierungbewertetesvordemHintergrunddesbishergeringenBestandsanGanztagsschuleninDeutschlandalssehrpositiv,dassüber90Prozent dermittelfürdasinvestitionsprogramm ZukunftBildungundBetreuung (IZBB)indenAufbauneuerGanztagsschulenund/oderinzusätzlichePlätzean bereitsbestehendenganztagsschulenfließen.diemöglichkeitdesförderziels derqualitativenweiterentwicklungvonbestehendenganztagsschulenwirdgemäßderprotokollnotizzurverwaltungsvereinbarungvonbundundländern vorwiegendfürdieneuenländer (einschließlichberlin)inbetrachtgezogen, beispielsweise für eine integrierte Zusammenarbeit von Schule und Hort.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/799 b)gibtesinderbundesregierungüberlegungen,dieländeraufzufordern, bislangbeiderförderungvernachlässigteschulformenoderinvestitionsziele stärker als bisher zu berücksichtigen? c)wäresolcheineaufforderungimrahmenderderzeitigenkompetenzaufteilungzwischenbundundländernnachkenntnisderbundesregierung rechtlich möglich? d) Wie verhält es sich damit nach der geplanten Föderalismusreform? Die Fragen 2b bis d werden im Zusammenhang beantwortet. Nein,esgibtinderBundesregierungkeineÜberlegungen,dieLänderaufzufordern,bestimmteSchulformenbeimAusbauvonGanztagsschulenstärker zuberücksichtigen.einedieländerverpflichtendeaufforderungdesbundes istnachderaktuellenverfassungsrechtlichenzuständigkeitsverteilung,nach derdieländerfürdasschulwesenzuständigsind,nichtmöglich.diesgiltauch nach der geplanten Föderalismusreform. GemäßderIZBB-VerwaltungsvereinbarungliegtderSchwerpunktbeimbedarfsgerechtenAuf-undAusbauvonGanztagsschulenimBereichderGrundschule und der Sekundarstufe I. 3.a)GibtesweitergehendeMaßstäbefürdieVergabevonFördermittelnim RahmendesGanztagsschulprogrammsalsdieimArtikel1derVerwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm ZukunftBildungund Betreuung 2003 bis 2007 genannten? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Nein,esgibtkeineweitergehendenMaßstäbefürdieVergabederInvestitionsmittelalsdieinArtikel1derIZBB-VerwaltungsvereinbarunggenanntenFörderkriterien.DerBundhataufdieinnereGestaltungderGanztagsschulenkeinen Einfluss. b)inwiefernwerdenbeidervergabederfördermittelausdemganztagsschulprogrammbereitsdieim NationalenReformprogrammDeutschland angekündigtenverbindlichenstandardszursicherungderqualität vonunterrichtundlehreeingesetzt (Bundestagsdrucksache16/313, LL23, S.7)? EsliegtimErmessenderKultusministerienderLänder,weitergehendeinhaltlicheKriterienaußerhalbderinderIZBB-VerwaltungsvereinbarunginArtikel1 genanntenförderkriterienzuberücksichtigen.dazukönnenauchdieim NationalenReformprogrammDeutschland genanntenverbindlichenstandardszur Sicherung der Qualität von Unterricht und Lehre zählen. 4.a)HatdieBundesregierungKenntnisvonweiterenLändernalsdeninder Bundestagsdrucksache16/330genanntenBaden-Württemberg,SachsenundRheinland-Pfalzangesichtsdes hohenbedarfsschulischer GanztagsangeboteinallenLändern,eigeneInvestitionenimSinnedes Ganztagsschulprogrammszutätigen (Quelle:Bundestagsdrucksache 16/330, Antwort der Bundesregierung auf die Frage 33)? DerBundesregierungsindaußerdenbereitsgenanntenFörderprogrammen aktuellkeineweiterenlandesprogrammezurinvestitionsförderungdesaufund Ausbaus von Ganztagsschulen bekannt.
4 Drucksache 16/799 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)bestehtnachansichtderbundesregierungnachin-kraft-tretender geplantenföderalismusreformeine (rechtliche)möglichkeit,eineähnlicheförderungwiedasinvestitionsprogramm ZukunftBildungund Betreuung zu wiederholen? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassnachIn-Kraft-TretenderFöderalismusreformkeinerechtlichenMöglichkeitenmehrbestehen,einetwaigesFörderprogrammwiedasInvestitionsprogramm ZukunftBildungundBetreuung zu wiederholen. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieNotwendigkeitzurAufnahmeeines neuenkompetenztitels RechtderBerufsbildung indenkatalogder konkurrierendengesetzgebungnachartikel74ggzurrechtlichenklarstellung der Bundeskompetenz im Bereich der beruflichen Bildung? DieBundesregierungsiehtkeineNotwendigkeitfüreineentsprechendeKlarstellung.DieZuständigkeitdesBundesergibtsichausderBundeskompetenz fürdasrechtderwirtschaftundderarbeitgemäßartikel74abs.1nr.11 und12 GG. SiewurdezuletztimRahmenderNovellezumBerufsbildungsrechtdurchdas am 1. April 2005 in Kraft getretene Berufsbildungsreformgesetz ausgeübt. 6.a)InwieweithatsichdasbundesstaatlicheSozialgefügedurchdiebereits erfolgteoderangekündigteeinführungvonstudiengebühreninden BundesländernseitdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichtsvom 26.Januar2005ausSichtderBundesregierunginbeeinträchtigender Weiseauseinanderentwickeltbzw.zeichnetsichsolcheineEntwicklung konkret ab? DieRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichtsgehtdavonaus,dasssich dassozialgefügederbundesrepublikdeutschlanddurchstudiengebührenin denvomgerichtangegebenengrenzennichtsoverändert,dassdasvom GrundgesetzgarantierteSozialstaatsprinzipoderdieGleichwertigkeitder Lebensverhältnissegefährdetwären.DieBundesregierungsiehtkeinenAnlass, diesinzweifelzuziehen.konkreteerfahrungenmitdereinführungvonallgemeinenstudiengebührenbestehennochnicht,dasie,ineinzelnenländern, frühestens zum Wintersemester 2006/2007 erfolgt. b)aufwelcheuntersuchungenstütztsichdiebundesregierungbeidieser Einschätzung? DieBeobachtungeinerVeränderungdes Sozialgefüges wäreggf.insokurzenzeiträumennichtmöglich.obsichdassozialgefüge auseinanderentwickelt,könntenurfürmittel-bislangfristigezeiträumebeobachtetwerden. Dieszuleisten,istAufgabederBildungsberichterstattungunddersiebegleitendenempirischenBildungsforschung.BildungsberichterstattungwirdTeil der geplanten Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Abs. 2 GG neu sein. c)welchemöglichkeitenzumeingreifenverbleibendembundimfalle einer solchen Entwicklung nach der geplanten Föderalismusreform? DerBundkannnachderRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichtsgegenwärtigauchnachgeltenderRechtslagekeineRegelungenüberStudiengebührenerlassen.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassnachdergeplantenFöderalismusreformdieGesetzgebungskompetenzdesBundesdieRegelung von Studiengebühren nicht erfasst.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/799 7.a)InwieweitwerdendieunterschiedlichenAusgangslagenderBundesländerbeiderderzeitigenGemeinschaftsaufgabeHochschulbauaus Sicht der Bundesregierung ausgeglichen? DerVerteilungderKompensationsmitteldesBundesfürdenWegfallseiner FinanzierungsanteileimRahmenderGemeinschaftsaufgabeHochschulbauauf dieländersollnachderkoalitionsvereinbarungeinzurückliegenderzeitraum zugrundegelegtwerden.diefinanzierungsanteilederländerergabensich ausdenjeweiligenkostenvoluminadervorhabenanmeldungenderländerzu denrahmenplänenfürdenhochschulbau.siespiegelninsoweitdenvonden LändernfestgelegtenInvestitionsbedarfimHochschulbereichnachMaßgabe länderinterner Entscheidungen wider. b)welchebundesmaßnahmensolltenaussichtderbundesregierung getroffenwerden,umdiekapazitivenvoraussetzungenfüreineöffnungdeshochschulzugangszuschaffenundunterschiedlicheausgangsvoraussetzungen zwischen Bundesländern abzubauen? DieBundesregierungbegrüßteinesteigendeZahlderStudienberechtigtenals Chance,dieInnovationskraftzustärken.EsisteinzentralesgemeinsamesZiel vonbund,ländernundhochschulen,dieleistungsfähigkeitderhochschulen unterdenbedingungenderdemographischenentwicklungzusichern.erste GesprächezueinemHochschulpakt2020habenBundundLänderbereitsim Januaraufgenommen.DieFestlegungderInhalteeinesHochschulpakts2020 wird in den nächsten Monaten von Bund und Ländern gemeinsam erfolgen. 8.a)InwieweitwirdsichdieBundesregierungbeiderlautKoalitionsvertrag geplantenetablierungvonweiterbildungalseiner viertensäuledes Bildungssystems andenbestehendenrahmenregelungenimhochschulbereich orientieren? DieUmsetzungderimKoalitionsvertragfestgehaltenenZielsetzung,dieWeiterbildungzurViertenSäuledesBildungssystemsauszubauen,wirdvonder BundesregierungzügiginAngriffgenommen.GeeigneteSchrittewerdenderzeitinAbstimmungmitallenVerantwortlichengeprüftundberaten.DieRahmenregelungendesHochschulbereichsbietennachAuffassungderBundesregierung keine sinnvolle Orientierung für diese Zielsetzung. b)welcheverfassungsrechtlichenregelungenhältdiebundesregierung imbereichderweiterbildungfürerforderlich,umbundesweiteinheitliche Qualitätsstandards in der Weiterbildung zu definieren? DieSicherungderQualitätinderWeiterbildungfürdieTeilnehmerinnenund TeilnehmeristeinzentralesAnliegenderBundesregierung.DieRechtsverordnungzurZulassungvonMaßnahmenundTrägernderberuflichenWeiterbildungnachSGBIII,dasFernunterrichtsschutzgesetzaberauchdiefreiwilligenZertifizierungsverfahrenwiez.B.nachISO9000oderdemVerbundprojekt LernerorientierteQualitätstestierunginderWeiterbildung (LQW) stellenbereitsjetztbewährteverfahrenzursicherungvonbundeseinheitlichen Verfahrenbzw.Mindeststandardsbereit.GleichzeitigwerdendieVerbraucherinnenundVerbraucherdurchvergleichendeTestsderStiftungWarentestinformiert. DieBundesregierungfördertdieseKlärungsprozesseimEinvernehmenmitden Ländern.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Zukunft des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung (Ganztagsschulprogramm)
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