Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
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- Gerrit Schubert
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4571 Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens Vorbemerkung der Fragesteller ZumWinterflugplan2011sollenamFrankfurterFlughafen (FraportAG)die neuestart-undlandebahnnordwestinbetriebgenommen,einweiteresdrittesflughafenterminalundeinewerftfürdasgroßraumflugzeugairbusa380 errichtetwerden.imjuli1998hattederdamaligehessischeministerpräsident HansEicheleinVermittlungsverfahreninitiiert.UnterderLeitungvondrei MediatorenlagnacheinemeineinhalbjährigenVermittlungsprozesseinPaket vor,dasnebenderzustimmungzumflughafenausbaueinnachtflugverbot undeinantilärmpaktvorsah.nachschätzungensollensichdiegegenwärtigen500000startsundlandungenprojahrbis2020aufbiszu700000erhöhen.damitwürdesichauchderfluglärmfürdiebetroffenenanwohnerinnen undanwohnererhöhen.mitderneuennordwest-landebahnändertsichdas bisherige System derflugroutenumdenfrankfurterflughafen.diepositionierungderflugroutenwirdzurzeitabgestimmtundvonderflugsicherung ausgearbeitet.dasgeltendeverfahrensiehtvor,dassdiean-undabflugverfahrenineinemgesondertenverfahrenaußerhalbderluftrechtlichenplanfeststellungvombundesaufsichtsamtfürflugsicherung (BAF)nachVorarbeiten derdeutschenflugsicherunggmbh (DFS)durchRechtsverordnung ( 27a der Luftverkehrs-Ordnung) des Bundes festgelegt werden. DieAnwohnerinnenundAnwohnerfordern,wiebeidemAusbauanderer Flughäfenauch,eineÄnderungdesFluglärmgesetzes,diemehrTransparenz undmitentscheidungderöffentlichkeitbeiderfestlegungderroutenermöglichenkönnte.alsvorschlagwurdez.b.genannt,diefestlegungderflugroutenverbindlichindasplanfeststellungsverfahrenfürdenflughafenausbau einzubinden. EinExpertengremiumdesForumsFlughafenundRegion (FFR)hateinSieben-Punkte-PaketmitverändertenAnflugroutenaufdenFrankfurterFlughafen vorgelegt,vondemmehrnachtruhefürdieregionerwartetwird.diesepläne stoßenbeistädten,diehiervoneinestärkerelärmbelastungerwartenwiederumaufstarkekritik.diesestädtehabenangekündigtnotfallsdagegenvorgericht zu ziehen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 11. Februar 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiebewertetdieBundesregierungdasgeltendeVerfahrenzurFestlegung deran-undabflugverfahrenmitderbesonderenberücksichtigungdes Ausbaus des Frankfurter Flughafens? AusSichtderBundesregierunghatsichdasgesetzlichverankerteVerfahrender Flugroutenfestlegung,dasanallenFlughäfeninDeutschlandAnwendungfindet, grundsätzlich bewährt. 2.WiebeurteiltdieBundesregierungdieBeteiligungsmöglichkeitenderBürgerinnenundBürgerundderStädteundGemeindenbeiderFestlegungder An- und Abflugverfahren beim Ausbau des Frankfurter Flughafens? DiegesetzlichvorgeschriebeneEinbindungderörtlichenFluglärmkommission nach 32bdesLuftverkehrsgesetzes (LuftVG)stellteingeeignetesVerfahren zurorganisierten,gebündeltenerfassungundberücksichtigungderinteressen derörtlichbetroffenendar.derfluglärmkommissiongehörenunteranderem VertreterderbetroffenenGemeinden,desLandesundderBundesvereinigung gegen Fluglärm an. 3.PlantdieBundesregierungeineÄnderungdesgegenwärtigenVerfahrens zurfestlegungvonflugroutenimkontextdesneu-oderausbausvon FlughäfenmiteinergrößerenAusrichtungaufmehrTransparenzund Bürgerbeteiligung? Wenn ja, wann wird ein solches Verfahren durchgeführt? EineÄnderungdesgegenwärtigenVerfahrenszurFestlegungvonFlugrouten ist seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant. 4.FindenausSichtderBundesregierungimgeltendenVerfahrenzurFestlegungderAn-undAbflugroutenderLärmschutzderBevölkerungsowie der Schutz lärmsensibler Einrichtungen ausreichend Berücksichtigung? Wenn ja, wie? 5.Wennnein,wiekanndasgeltendeVerfahrenzurFestlegungderAn-und Abflugroutengeändertwerden,umdenLärmschutzderBevölkerungbesser zu berücksichtigen? DieFragen4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Ja.DieBerücksichtigungdesLärmschutzesunddieZielvorgabe,aufdieVermeidungunzumutbarenFluglärmshinzuwirken ( 29bAbsatz2LuftVG),sind gesetzlichverankert.verfahrensmäßigsinddiebeteiligungderfluglärmkommissionnach 32bLuftVG,dieEinbindungdesUmweltbundesamtesim RahmenderBenehmensregelunggemäß 32Absatz4cSatz2LuftVGbeiVerordnungenzurFestsetzungvonFlugrouten,dievonbesondererBedeutungfür denschutzderbevölkerungvorfluglärmsind,sowieeigenständigeprüfungen derverordnungdurchdasbundesaufsichtsamtfürflugsicherung (BAF)vorgesehen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheVerbindlichkeithabendieEmpfehlungenderLärmschutzkommission bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren? DieVorschlägederFluglärmkommissionstellenBeratungsergebnisseundEmpfehlungenu.a.gegenüberderDFSDeutscheFlugsicherungGmbHunddem BAFdar.Siesindnichtverbindlich.Allerdingsdürfensichdiezuberatenden StellennichtohneWeiteresüberdieBeratungsergebnisseundEmpfehlungen hinwegsetzen.somüssensiederkommissiongemäß 32bAbsatz3Satz2 LuftVGunterAngabederGründemitteilen,wennsiedievonihrvorgeschlagenenMaßnahmenfürnichtgeeignetodernichtdurchführbarhalten.Diesverhinderteffektiv,dassVorschlägeetwaaussachwidrigenGründenabgelehntwerden. 7.WannwerdendieimPlanfeststellungsbeschlussdesHessischenMinisteriumsfürWirtschaft,VerkehrundLandesentwicklungvom18.Dezember 2007zurLärmberechnungzugrundegelegtenFlugroutenamFrankfurter Flughafen eingeführt? BeiderFestlegungvonFlugverfahrenbestehtkeineBindungandenPlanfeststellungsbeschluss.DiesemliegtlediglicheineseinerzeitvonderDFSerstellte PrognoseüberdieerwartetenkünftigenFlugverfahrenzugrunde.DiesePrognosestellteineErkenntnisquellefürdenProzessderPlanungundFestlegung vonflugverfahrendar.vonihrgehtjedochkeinebindungswirkungaus.die EinführungsämtlicherfürdenBetriebdeserweitertenFlughafensFrankfurterforderlichen Flugverfahren wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme erfolgen. Nein. 8.Istbereitsjetztabsehbar,dassesAbweichungenvondiesenimPlanfeststellungsbeschluss (PFB)fürdenAusbaudesFlughafensFrankfurtvorgegebenen Flugrouten geben wird? Wenn ja, welche Abweichungen? Wie werden diese Abweichungen begründet? 9.WelcherechtlichenKonsequenzenziehtdieBundesregierung,wennes beiderendgültigenfestlegungderflugroutenamstandortfrankfurt/ MainAbweichungenvondenimPFBvorgegebenenFlugroutengibtund sich damit neue Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung ergeben? DurchdenPlanfeststellungsbeschlusswerdenkeineFlugroutenvorgegeben. 75Absatz2Satz2desVerwaltungsverfahrensgesetzesbestimmtfürdenFall dernichtvorhersehbarenvorhabensauswirkungennachträglicheschutzauflagenzugunstenderbetroffenen.diesistggf.durchdieplanfeststellungsbehördezuprüfen.hinsichtlichderansprücheaufbaulichenschallschutzverweistderplanfeststellungsbeschlussdeslandeshessenaufdieregelungen desgesetzeszumschutzgegenfluglärm.fürdiefestsetzungdesneuenlärmschutzbereichs nach diesem Gesetz ist das Land zuständig. 10.WiewirddieBundesregierungsicherstellen,dassbeiFestlegungderAnundAbflugverfahrenderLärmvermeidungsaspektmiteinerhohenPriorität berücksichtigt wird? OberstePrioritätbeiderVerfahrensplanungkommtderSicherheitzu,dienicht gegenanderekriterienabzuwägenist.nebendemkriteriumderlärmvermei-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dungstehendiekriteriengeordneteundflüssigeverkehrsabwicklungsowie dievermeidungunnötigenco 2 -Ausstoßesgrundsätzlichgleichwertignebeneinander.DiekonkretePriorisierungistjedochinjedemAbwägungsprozess individuell vorzunehmen. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungausderRegionimUmfelddesFlughafensFrankfurtRhein-Main,zukünftigdieFestsetzungder An-undAbflugroutenbeiNeu-oderAusbauvonFlughäfenbereitsindie Planfeststellung einzubeziehen? 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdenVorschlag,ineinemPlanfeststellungsverfahrenmitÖffentlichkeitsbeteiligungfürdieFestlegungderAnundAbflugroutenbeiNeu-oderAusbauvonFlughäfen,dieAuswirkungenderFestsetzungderFlugroutenbzw.FlugverfahrenfürdieAnwohner undanwohnerinnenzuberücksichtigenunddieeinführungderan-und AbflugroutenverbindlichmitZeitangabeundUmsetzungsplanunddie juristische Überprüfbarkeit dieser Angaben festzulegen? DieFragen11und12werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasgesetzlichverankerteVerfahrenderFlugroutenfestlegung,dasanallen FlughäfeninDeutschlandAnwendungfindet,hatsichausSichtderBundesregierung grundsätzlich bewährt. Allerdingsgiltesauszuschließen,dassAnwohnereinesFlughafensihremöglicheBetroffenheitbeiAusbaumaßnahmeneinesFlughafensnichtklarerkennenkönnenunddassdieseBelangenichtumfassendindasPlanfeststellungsverfahreneinbezogenwerden.InsoweitwirdesseitensderBundesregierung eineüberprüfungundgegebenenfallsoptimierungderbislanggesetzlichvorgegebenen Verfahren geben. 13.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagausderRegionFrankfurtRhein-Main: BiszurgesetzlichenÄnderungistbeidenFlugrouten- FestlegungenalsFolgederneuenNordwestlandebahndurchdasBundesaufsichtsamtfürFlugsicherungzugewährleisten,dasseintransparentes VerfahrenunterBeteiligungallerBetroffenen (BürgerundKommunen) durchgeführt wird? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. 14.InwelcherWeiseunterstütztdieBundesregierungdieRealisierungdes umfangreichenmaßnahmenpaketszumaktivenschallschutz,dasinnerhalbdesentsprechendenexpertengremiumsdessogenanntenforums FlughafenundRegionimRahmenamFlughafenstandortFrankfurterarbeitet wurde? DieBundesregierungbegrüßtdieEntwicklungneuerlärmmindernderVerfahren.DiesemüssendieVorgabenderInternationalenZivilluftfahrt-Organisation (ICAO)berücksichtigenunddürfendashoheinDeutschlanderreichteSicherheitsniveau nicht beeinträchtigen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ HatdieBundesregierungdieAbsicht,fürMaßnahmendesaktiven Schallschutzes,z.B.durchdieMöglichkeitderFestsetzungvonLärmobergrenzen, eine geeignete gesetzliche Grundlage zu schaffen? Nein.DasgeltendeLuftverkehrsgesetzenthältbereitsverschiedeneRegelungen,dieesdenzuständigenBehördenermöglichen,ausLärmschutzgründen MaßnahmendesaktivenSchallschutzesfestzusetzen,etwaimHinblickaufden Schutz der Nachtruhe. 16.BeabsichtigtdieBundesregierungweiterhin,wieimKoalitionsvertrag zwischencdu,csuundfdpvorgesehen,den 29bdesLuftverkehrsgesetzes zu Ungunsten der Anwohner der Region zu ändern? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung des 29b LuftVG. 17.UnterstütztdieBundesregierungdieAusführungendesHessischenVerwaltungsgerichtshofsinKasselimUrteilvom21.August2009imVerwaltungsstreitverfahrenzumAusbaudesFrankfurterFlughafensbezüglich eines gesetzlich gebotenen Nachtflugverbotes von 23 bis 5 Uhr? DieEntscheidungdesHessischenVerwaltungsgerichtshofsinKasselwirdderzeitdurchdasBundesverwaltungsgerichtüberprüft.VordiesemHintergrund enthält sich die Bundesregierung einer Stellungnahme. 18.UnterstütztdieBundesregierungdieBemühungendesForumsFlughafen undregiondarin,amflughafenfrankfurteinaussagefähigesfluglärmmonitoring aufzubauen? 19.UnterstütztdieBundesregierungdieDurchführungeinerGesundheitsstudiezurLärmbelastunginderRegionFrankfurtRhein-Main,undwirdsie sichwiebeimflughafenköln-bonnaktiv (auchinfinanziellerhinsicht) daran beteiligen? DieFragen18und19werdenwegenihresSachzusammenhangesgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungbegrüßtdieArbeitendesForumsFlughafenundRegion zumaufbaueinesaussagefähigenfluglärmmonitoringundbezüglichder DurchführungeinerumfangreichenLärmwirkungsstudie ( Gesundheitsstudie ).AllerdingsunterstütztsiedieArbeitendesForumsnichtaktivundist auchnichtfinanziellandergesundheitsstudiebeteiligt.dasumweltbundesamt istjedochmiteinemfachkundigenmitarbeiterimbegleitkreisderlärmwirkungsstudie vertreten. 20.GedenktdieBundesregierungdiebereitsjetztalszuhochangesetzten GrenzwertedesGesetzeszumSchutzgegenFluglärm (FluLärmG)bei dernächstengesetzesnovellierungsoanzupassen,dassneuestelärmmedizinische Erkenntnisse mit einfließen? DasimJahre2007unterBerücksichtungdesaktuellenErkenntnisstandes novelliertefluglärmgesetzsiehtin 2Absatz3vor,dassdieBundesregierung spätestensimjahre2017demdeutschenbundestageinenberichtüberdie ÜberprüfungderGrenzwerteunterBerücksichtigungdesStandesderLärmwirkungsforschungundderLuftfahrttechnikvorlegt.ImRahmendiesesBerichtes wird auch geprüft werden, ob die Grenzwerte angepasst werden müssen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.UnterstütztdieBundesregierungdieForderungausderRegionFrankfurt Rhein-MainzueinerFestsetzungeinesLärmschutzbereichesnachden strengeren Grenzwerten des 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1b FluLärmG? FürdieFestsetzungdesneuenLärmschutzbereichsnachdemFluglärmgesetz ist das Land zuständig.
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