auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12122

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12122 Vorschriftsgemäße Mittelverwendung und ordnungsgemäße Geschäftsführung in den Auslandshandelskammern und insbesondere der in Korea Vorbemerkung der Fragesteller Auslandshandelskammern (AHK)gibtesin80Ländernmit120Standorten.Sie setzensichfürdieinteressenderwirtschaftdeutschlandsunddesjeweiligen SitzlandeseinundförderndenWirtschaftsverkehrinbeidenRichtungen.Sie übernehmenlautdembundesministeriumfürwirtschaftundtechnologie (BMWi) einewichtigeaufgabederaußenwirtschaftsförderungimöffentlicheninteresse underhaltendafürüberdiesesbundesministeriumjährliche ZuwendungeninHöhevondurchschnittlich25ProzentihresBudgetsausdem Bundeshaushalt.DieZuwendungenbeliefensichlautBundesrechnungshofim Haushaltsjahr 2011 auf einen Gesamtbetrag von 35 Mio. Euro für alle AHK. AHKsindalsbilateraleAuslandshandelskammern,DelegationenderDeutschen WirtschaftoderRepräsentanzenderdeutschenWirtschaftorganisiert.Bilaterale AuslandshandelskammernsindrechtlichunabhängigeEinrichtungenderwirtschaftlichenSelbstverwaltung (inderregeleingetragenevereine),dievon MitgliedsunternehmendesGastlandesundausDeutschlandgetragenwerden. DelegationenundRepräsentanzenhingegensindrechtlichabhängigeBürosdes Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. (DIHK). DieAHKKorea (KGCCI =Korean-GermanChamberofCommerceandIndustry)istwegenschwererVorwürfegegendenGeschäftsführerindieMedien gekommen (FINANCIALTIMESDEUTSCHLANDvom16.November2012 undhandelsblattvom29.november2012).dievompräsidentenderkgcci beauftragtewirtschaftsprüfungsgesellschaftdeloittefandunteranderemtätig- keitendesgeschäftsführersheraus,diedenstatusderkammeralsnon-profit- Organisationgefährden.EineeigeneUntersuchungdesDIHKzusammenmit dembmwibestätigteunregelmäßigkeitenbeireisekostenabrechnungenund Repräsentationsaufwendungen.GleichzeitigwurdedasVerhaltendesPräsidentenuntersucht.ErsollmitderSuspendierungundfristlosenKündigungdes GeschäftsführersgegendieSatzungverstoßenhaben.EinvonderAHKKorea zudiesemprüfungsberichtinauftraggegebenesrechtsgutachtenstelltsich gegendieseuntersuchungsergebnisse.eskommtzumergebnis,dassderberichtnurdaraufabzielt, daseigene nichtnachvollziehbare Festhaltenan DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 1.Februar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode demgeschäftsführerzurechtfertigen.damitbleibtoffen,obdievorwürfe bzw.welchevorwürfegegenüberdemgeschäftsführerunddempräsidentender KGCCIBestandhaben.Zuklärenistaußerdem,obessichhierbeiumeinenEinzelfallhandeltoderobinsgesamtdieVerantwortlichkeitenundKontrollinstrumentefürdiekorrekteVerwendungderBundeszuschüsseandieAHKverbessert werden müssen. 1.ErfolgendieZuwendungenandieAHKKoreaunddieanderenAHKauf Grundlage von 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)? ZuwendungenandiedeutschenAuslandshandelskammern (AHK),DelegationenundRepräsentanzenderdeutschenWirtschaft (AHK-Netz)erfolgenauf GrundlagederBundeshaushaltsordnung (BHO)sowiederdazugehörigen Verwaltungsvorschriften. 2. Werden die Zuwendungszwecke in Förderrichtlinien festgelegt? Wenn ja, was besagen diese? Wenn nein, warum nicht? FörderrichtlinienwerdenvorallembeiFörderprogrammenmiteinerVielzahl vonantragstellernverwendet,umförderspezifischebesonderheitenübergreifendfüralleanträgezuregeln.dasisthiernichtderfall.dieförderungdes AHK-NetzeserfolgtübereineeinzigeZuwendungandenDeutschenIndustrieundHandelskammertage.V. (DIHK),derdieZuwendungandieAHKsweiterleitet.ZweckundZielederZuwendungwerdenimZuwendungsbescheidfestgelegt.DanacherfolgtdieFörderungdesAHK-Netzwerksinsbesonderezur UnterstützungdeutscherUnternehmen zurerleichterungdesschrittsinsauslandundrichtetseineaktivitätenandererschließungbi-undmultilateraler GeschäftsmöglichkeitenmitbesonderemFokusaufMarkteintrittundMarkterweiterung für kleine und mittlere Unternehmen aus. 3.WelcheweiterenGesetze,VerträgeundinhaltlichenVereinbarungenliegen dengeldernzugrunde,diedieahkkoreaunddieanderenahkausdem Bundeshaushalt erhalten? DerDIHKistEmpfängerderZuwendungdesBundesfürdasAHK-Netzwerk. NachVerwaltungsvorschrift (VV)Nr.12.2zu 44BHOleitetderDIHKdie ZuwendungaufgrundvonVerträgenzwischenDIHKundAHKsnacheinem durchdasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)vorgegebenenMusterandieAHKsweiter.SieheimÜbrigendieAntwortenzuden Fragen 1 und 2. 4.WerkontrolliertdiekorrekteMittelverwendung,undwieoftfindendiese Kontrollen statt? DiePrüfungdesBMWierfolgtentsprechendVVNr.11zu 44BHO.Dabei handeltessichumeinevertiefteprüfungmitdemzielderfeststellung,obder NachweisdenindenZuwendungsbescheidendefiniertenAnforderungenentspricht (VVNr zu 44BHO).Außerdemwirdgeprüft,obdieZuwendungzweckentsprechendverwendetwurde (VVNr zu 44BHO).ZusätzlichwerdenjährlichkursorischePrüfungenderdurchdieWirtschaftsprüfer testiertenverwendungsnachweisevorgenommen.eshandeltessichdabeium eineschlüssigkeitsprüfungnachvvnr.11zu 44BHO.Zusätzlichfindenturnusmäßig vertiefte Vor-Ort-Prüfungen durch das BMWi und den DIHK statt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheNebenbestimmungensindBestandteilderZuwendungsbescheide an die AHK? EsgeltenbesondereNebenbestimmungeninAnlehnungandieANBest-P (VV Nr.5.1zu 44BHO).DiesegeltenüberdenWeiterleitungsvertragauchfürdie AHKs. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 3. 6.HandeltessichbeidenZuwendungenandieAHKumeineinstitutionelle Förderung oder um eine Projektförderung? EshandeltsichumeinejährlichwiederkehrendeProjektförderungdesAHK- Netzwerks im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung. 7.WiewirddiejährlicheGesamthöhederGelderausdemBundeshaushalt fürdieahkfestgelegt,undnachwelchenkriterienwirddiezuteilungauf die einzelnen AHK vorgenommen? DiejährlicheGesamthöhedesZuwendungsbescheideswirdanHanddereingereichtenWirtschaftsplänejeAHKeinzelndurchdasBMWinachVerhandlungenmitdemDIHKfestgesetzt.DieeingereichtenWirtschaftspläneundSachberichtebildenhierbeiauchdieGrundlagefürdieindividuelleBeurteilungder HöhederZuwendungfürdiejeweiligeAHK.DieErgebnissederVorjahre fließenebenfallsindiebetrachtungmitein.derbundeshaushaltgibtdenjeweiligen Rahmen vor. 8.Seitwannundwarumerhältbzw.erhieltdieAHKKoreaBundeszuschüsse inhöhevoneinemdritteldesgesamtbudgetsderahk (siehehandelsblatt,29.november2012),währenddiezuschüssesonstdurchschnittlich ein Viertel (siehe betragen? DieAHKKoreawurde1981gegründet.GründefürUnterschiedezwischenden einzelnen AHKs ergeben sich aus der Antwort zu Frage 7. 9.WelcheinhaltlichenundvertraglichenVereinbarungengibteszwischen dem BMWi und dem DIHK bezüglich der Zuwendungen an die AHK? Siehe die Antworten zu den Fragen 3 und WelcheInhaltehabennachKenntnisderBundesregierungdieVereinbarungenzwischendenAHKunddemDIHK,diederAnerkennungeiner Kammerals DeutscheAuslandshandelskammer zugrundeliegen (vgl. Satzung der KGCCI, Artikel 13)? 11.WiewirdnachKenntnisderBundesregierungdieEinhaltungdieserVereinbarungen zwischen AHK und DIHK überprüft? DieFragen10und11werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. AHK-NeugründungenerfolgennachKlärungallerinhaltlichen,rechtlichenund finanziellenfrageninabstimmungzwischendembmwi,demauswärtigen Amt,demDIHKundderdeutschenWirtschaft.DerhierfürbestehendeArbeitskreisAHKhatdieAufgabe,KammernimAuslandhinsichtlichderErfüllung dernotwendigenvoraussetzungenalsahksimsinnederdeutschenaußenwirtschaftsförderungzuprüfenunddiesebeivorliegendervoraussetzungenanzuerkennen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.InwelcherFormunterstützennachKenntnisderBundesregierungDIHK undihkdieahk,undaufwelchehöhebeläuftsichdiefinanzielleunterstützung (siehedihknewsletter35vom29.august2003,diewirtschaft trägtdasahk-netzweitgehendselbst,überpreisefürdienstleistungen derahk,überbeiträgederweltweitrund40000unternehmenalsmitglieder, über die Unterstützung durch IHK und den DIHK)? NachKenntnisderBundesregierungtragendieBeiträgederweltweitrund 40000MitgliedsunternehmenderAuslandshandelskammernsowiedieErlöse ausdendienstleistungenimweltweitenschnittzuca.76prozentzurfinanzierungdesahk-netzesbei.derfinanzierungsanteildesbmwibeträgtca.22prozent.diefinanzielleunterstützungdesdihkfürdasahk-netz,insbesondere DelegationenundRepräsentanzenbeträgtca.2Prozent.Darüberhinaussteuert derdihkdasahk-netz,indemerstrategischeschwerpunktevorschlägtund inhaltlich und organisatorisch die Zusammenarbeit im AHK-Netz koordiniert. 13.BestehendarüberhinausnachKenntnisderBundesregierungVerbindungenzwischendemDIHKunddenAHK (z.b.kreditbeziehungen,vereinbarungen über Pensionszahlungen)? NachAuskunftdesDIHKbestehtzudenAHKsweltweiteineDarlehensvereinbarungnurnochzwischendemDIHKundderAHKKorea.Für17vonderzeit rund1500aktivenmitarbeiterninahks,delegationenundrepräsentanzen sind Pensionszahlungen vereinbart. 14.WerstelltnachKenntnisderBundesregierungdenWirtschaftsplander AHK Korea und der anderen AHK auf, und wer genehmigt diesen? DieAufstellungundGenehmigungderAHK-Wirtschaftsplänerichtetsich zunächstnachdenbestimmungenderjeweiligenahk-satzung;diesesehen regelmäßigvor,dassdiewirtschaftsplänedurchdiegeschäftsführungundein dazuberechtigtesvorstandsmitgliedunterschriebenundgenehmigtwerden.im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15.PrüftnachKenntnisderBundesregierungnebendenRechnungsprüfern auchdierechnungsprüfstelledesdihkdenjahresabschlussderahk Korea und der anderen AHK? Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht? NachKenntnisderBundesregierunghatderDIHKeineeigene,unabhängige Rechnungsprüfungsstelleerrichtet.DieseprüftjedochnichtdieJahresabschlüssederAHKs.VielmehrprüftsiedieJahresabschlüssederöffentlichrechtlichenIHKs.DiePrüfungderJahresabschlüssederAHKserfolgtjährlich durcheinenunabhängigenwirtschaftsprüfervorort,derinderregeldurchdie Mitgliederversammlung (gemäßsatzung)bestimmtwird.dieprüfungerfolgt nachinternationalenbzw.lokalenprüfungsstandardsundistmiteinemtestatzu bestätigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WurdennachKenntnisderBundesregierungEthikgrundsätzefürdieAuslandsbüros erarbeitet? Wie sehen diese aus, und werden diese eingehalten? DasvomDIHKerarbeiteteFinanzhandbuchgibtzusätzlichzudenzuwendungsrechtlichenRegelungenOrientierungfüreineordnungsgemäßeundverantwortungsvolle Geschäftstätigkeit in einer AHK. 17.AuswelchenkonkretenGründenhatderDIHKimEinverständnismitdem BMWidieWeiterleitungderZuwendungenandieAHKKoreaeingestellt? 18.UnterwelchenBedingungenwerdendieZuschüsseandieAHKKorea wieder gezahlt? DieFragen17und18werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. NachBekanntwerdenverschiedenerSachverhaltewurdedieZahlungder ZuwendungandieAHKKoreawegenZweifelamVorliegenhaushaltsrechtlicherVoraussetzungen (siehezumbeispielvvnr.1.2zu 44BHO)fürdie (Weiter-)GewährungvonZuwendungenausgesetzt.DieFörderungderAHK Koreakannwiederaufgenommenwerden,wenninsbesonderedasVorliegender haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen wird. 19.Triffteszu,dassdieBundesregierungausgezahlteZuschüsseandieAHK Korea zurückfordert? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? ZuwendungsempfängerdesBMWiistderDIHK.DaherrichtensichRückforderungen des BMWi nicht direkt an die AHK, sondern an den DIHK. 20.GibtesodergabesindenvergangenenJahrenbereitsZahlungsstoppsbzw. Rückforderungsansprüche gegen AHK? Wenn ja, wann, in welcher AHK, und aus welchen Gründen? ZuvorübergehendenZahlungsstoppskannesbereitsausformalenGründen, zumbeispieldienichtfristgemäßevorlagedesverwendungsnachweises,kommen.einenmitderahkkoreavergleichbarenfallgabesindenvergangenen Jahren nicht. 21.WelchekonkretenVorwürfemachenderDIHKunddasBMWidemGeschäftsführer der AHK Korea? DieZuordnungvonMängelnimSinneeinerpersönlichenVerantwortungist nicht Gegenstand eines Prüfvermerks nach der BHO. 22.OrdnetdieBundesregierungdieimDIHK/BMWi-BerichterwähntenUnregelmäßigkeitenbeiReisekostenundRepräsentationsaufwendungender Verantwortlichkeit des Geschäftsführers der AHK Korea zu? DieGeschäftsführungeinerjedenAHKträgtgrundsätzlichdieVerantwortung für die Geschäftsvorgänge innerhalb der jeweiligen AHK.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.BestätigtdieBundesregierungTätigkeitendesGeschäftsführers,dieden Status der Kammer als Non-Profit-Organisation gefährden? AHKssindgehalten,sichteilweiseselbstzufinanzieren (siehedieantwortzu Frage12).EntscheidungenhinsichtlicheinesNon-Profit-StatuseinerAHKsind vondieserunterbeachtungderlokalenrechtsvorschriftenprinzipiellselbstzu treffen. 24.SiehtdieBundesregierungimVerhaltendesGeschäftsführersAnhaltspunktefür erheblichesteuerstraftaten,wielautzeitungsberichtenein AHK-VorstandsmitglieddenDIHK-Hauptgeschäftsführer,Dr.Martin Wansleben, informierte? DieBundesregierungkommentiertkeinezitiertenAussagenvonnichtbenannten AHK-Vorstandsmitgliedern. 25.WelchekonkretenVorwürfemachtdieBundesregierungdemPräsidenten der AHK Korea? Siehe die Antwort zu Frage WannhatdieBundesregierungerstmalsvondenmöglichenPflichtverletzungendesGeschäftsführersderAHKKoreaerfahren,undwashatsie daraufhin unternommen? DieBundesregierunghaterstmalsimMärz2012vonSchwierigkeitenbeider AHKKoreaerfahren.InAbstimmungmitdemDIHKwurdedieWeiterleitung derzuwendungandieahkkoreaseitdem1.april2012ausgesetzt,dersachverhalt weiter aufgeklärt und Rückforderungsansprüche geltend gemacht. Ja. 27.WardieseReaktionausSichtderBundesregierungderSituationangemessen? DieBundesregierungteiltdieBewertungdergenanntenEinlassungnicht.Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 21 bis 25 verwiesen. 28.WieverhältsichdieBundesregierungzudeneinzelnenVorwürfendes RechtsgutachtensvomOktober2012bezüglichderErgebnissedesPrüfungsberichtesvonBMWiundDIHKsowiezumGesamtergebnis,dasses nurdarumginge,daseigene FesthaltenandemGeschäftsführerzurechtfertigen? 29.TeiltdieBundesregierungdieKritikdesDIHKamVerhaltendesPräsidentenderAHKKoreagegenüberderenGeschäftsführer,beidemesdeutliche Hinweisedaraufgibt,innerhalbseinerTätigkeitenalsGeschäftsführer strafrechtlich relevant gehandelt zu haben? Wennja,wiehättederPräsidentderAHKKoreanachAnsichtderBundesregierung mit dem Geschäftsführer umgehen sollen (bitte begründen)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21 bis 25 verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ InwiefernistderDIHKaufgrundwelcherGesetzeundVerträgebeiKündigung des Geschäftsführers einer AHK einzubinden? DiesrichtetsichnachdenjeweilsgeltendenrechtlichenRahmenbedingungen der AHK. 32.WelcheUnregelmäßigkeiten (VerstößegegendasHaushaltsrecht,gegen dassteuerrecht,mangelndescontrolling )inanderenahksindder Bundesregierung bekannt? 31.KanndieBundesregierungausschließen,dassesähnlicheMängelinder Geschäftsführung anderer AHK gibt? Wenn ja, wie? Wennnein,wiegedenktdieBundesregierung,diesenMissstandabzuschaffen? DieFragen31und32werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungpasstinAbstimmungmitdemDIHKdieVorgabenfürdas weltweitenetzwerkderdeutschenauslandshandelskammernständigansich ändernderahmenbedingungenan.mitschulungendurchdendihksollfehlentwicklungenvorgebeugtwerden.dieregelmäßigenprüfungenderahksdienen dazu, eventuelle Mängel zu erkennen und zu beheben. 33.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieStrukturderBuchführung in den durch Bundeshaushaltsmittel bezuschussten AHK? Siehe die Antwort zu den Fragen 31 und 32. DieStrukturderBuchführungentsprichtinderRegelkaufmännischenGrundsätzen.SierichtetsichnachdenjeweiligenlokalenRechtsvorschriftendesGastlandes. 34.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdenbekanntgewordenenMissständeninderAHKKorea,umsicherzustellen,dassdiemit Bundeshaushaltsmittelnbezuschussten120AHKvorschriftsgemäßfunktionieren? 35.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungaufgrundderbekanntgewordenenMissständeinderAHKKoreafürdiekoordinierende Tätigkeit des DIHK? DerDIHKistalsKoordinatordesAHK-NetzwerksundalsweiterleitendeInstitutioneinkompetenterundverlässlicherPartner.ErträgtmitseinerExpertise und Netzerfahrung wesentlichzumganzüberwiegendreibungslosfunktionierendenbetriebdesahk-netzwerksbei.konfliktemitahksineinzelfällen werden nicht immer vermieden werden können.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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