Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland
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- Horst Bernhard Kneller
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5116 Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Dieschwarz-gelbeBundesregierunghatam15.Dezember2010dasGesetz zuränderungmautrechtlichervorschriftenbeschlossen,indessenzentrum dieausdehnungderlkw-mautaufvierspurigebundesstraßensteht.darüber hinaussollendiegesetzlichenvoraussetzungenfüreinenfinanzierungskreislaufstraße,beidemdiemauteinnahmennurnochinstraßenbauprojektefließen sollen, geschaffen werden. DieBundesregierunghatbereitsimSommer2010angekündigt,dasszentrale rechtlicheundtechnischefragenderumsetzungnochgeprüftwerdenmüssten.trotzdervorlagedesentsprechendengesetzentwurfssinddieergebnisse der Prüfungen der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt worden. VerbändederTransport-undLogistikbranchewiederBundesverbandGüterkraftverkehr,LogistikundEntsorgung (BGL)e.V.undderDSLVDeutsche Speditions-undLogistikverbande.V.kritisierenmassiv,dassdieEinführung einerlkw-mautaufvierspurigenbundesstraßengegendasmautmoratorium deskoalitionsvertrageszwischencdu,csuundfdpverstößt,siezueiner weiterenbelastungdesgewerbesundgleichzeitigzuunverhältnismäßigen Systemkosten führen wird. UmweltverbändeundVertretervonStädtenundGemeindenweisenaufdiezu erwartenden Ausweichverkehre auf dem nachgeordneten Straßennetz hin. InderÖffentlichkeitunddenMedienwirdintensivdarüberspekuliert,dass dasunternehmentollcollectgmbhfürdieerhebungderlkw-mautauf vierspurigenbundesstraßenimrahmeneinerdirektvergabeausgewähltwerdensoll.einekonkurrentenklagewirdfürdiesenfalljedochnichtausgeschlossen. 1.AufwelcherechtlichenRegelungendesdeutschenundeuropäischenVergaberechtsbeziehtsichdieinderÖffentlichkeitzitierteAussagederBundesregierung,dassbeiderEinführungeinerLkw-Mautaufvierspurigen BundesstraßenkeineAusschreibungerfolgenmussundeineDirektvergabe DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 13. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dererhebungderlkw-mautaufvierspurigebundesstraßenaneinunternehmen möglich ist? DiezitierteAussagezurZulässigkeiteinesVerhandlungsverfahrensohnevorherigenTeilnahmewettbewerbmitderMöglichkeitderDirektvergabeeines AuftragszuErrichtungundBetriebeinesSystemszurErhebungstreckenbezogenerLkw-Mautaufvier-undmehrstreifigenBundesstraßenbeziehtsichauf 3Absatz4BuchstabecEGVOL/A (Fallgruppe SchutzvonAusschließlichkeitsrechten ).DieseNormsetztArtikel31Nummer1BuchstabebderRichtlinie2004/18/EGvom31.März2004überdieKoordinierungderVerfahrenzur Vergabe öffentlicher Aufträge um. 2.MitwelcherBegründungschließtdieBundesregierungbeieinerDirektvergabeaneinUnternehmenKonkurrentenklagenaus,undaufwelcherechtlichenRegelungenimnationalenundeuropäischenVergaberechtbezieht sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? WiebeiallenVergabenkanndieBundesregierungauchhiernichtausschließen, dass es zu Konkurrentenklagen kommt. 3.MitwelcherrechtlichenBegründunghatdieBundesregierungdieBedenkendesBundesministeriumsderJustizunddesBundesministeriumsfür WirtschaftundTechnologiehinsichtlichderFrage,obeineDirektvergabe aneinunternehmenbeidereinführungeinerlkw-mautaufvierspurigen Bundesstraßen möglich ist, fallengelassen? DasfederführendeBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung istnachprüfungderrechtlichenfragenzudemergebnisgekommen,dass durchgreifendebedenkengegeneinedirektvergabenach 3Absatz4BuchstabecEGVOL/Anichtbestehen.AufdieAntwortzuFrage8wirdverwiesen. 4.WelcheFristenundwelchenzeitlichenRahmensiehtdasnationaleund europäischevergaberechtfürdievergabedererhebungderlkw-mautauf vierspurigen Bundesstraßen vor? FürVerhandlungsverfahrenohneöffentlichenTeilnahmewettbewerbsiehtdas VergaberechtFristenlediglichfürdieBekanntmachungeinererfolgtenAuftragserteilung vor ( 12, 23 EG VOL/A). 5.WelcheRegelungendesgeltendenVertrageszwischenderBundesrepublik DeutschlandunddemUnternehmenTollCollectGmbHkönntenBasis einerdirektvergabeandasunternehmentollcollectgmbhzurerhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen sein? 6.IstdurchdengeltendenVertragmitdemUnternehmenTollCollectGmbH dieerhebungeinerlkw-mautaufbundesstraßenaufgrundvonmautausweichverkehrenmiteingeschlossen,undwennja,wirddieseklausel GrundlageeinerDirektvergabeandasUnternehmenTollCollectGmbH für die Erhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen sein?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ BewertetdieBundesregierungdieErhebungderLkw-MautaufvierspurigenBundesstraßenvomUmfangherlediglichalseineErweiterungder bereitsvergebenendienstleistung,diebeidererhebungderlkw-maut auf Bundesautobahnen erbracht wird, und wenn ja, warum? DieFragen5bis7werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiegeplanteErhebungvonLkw-Mautaufvier-undmehrstreifigenBundesstraßenistnichtGegenstanddeszwischenderBundesrepublikDeutschland unddentollcollect-unternehmenbestehendenmaut-betreibervertrages.vielmehr würde es sich um eine Auftragserweiterung handeln. 8.IstdieBundesregierungderÜberzeugung,dassdieErhebungderLkw- MautaufvierspurigenBundesstraßenvomInhaltderzuerbringenden DienstleistunglediglichvoneinemUnternehmenaufdemdeutschenund europäischenmarkterbrachtwerdenkann,odergibtesmehrereunternehmen, die eine Erhebung leisten könnten? Wenn ja, warum? AnliegenderBundesregierungistes,dasSystemderMauterhebungmöglichst zügigundunkompliziertaufvier-undmehrstreifigenbundesstraßenauszudehnen.dievorgabe,dassystemdermauterhebungmöglichstzügig,preisgünstig sowieohneverdoppelungderinfrastrukturenunddamitverbundenebeeinträchtigungendernutzerdesmautsystems (z.b.einbaueinesweiterenfahrzeuggerätszurmauterfassungimlkw)zuverwirklichen,bedingteinetechnischelösung,diemitdembereitsexistierendenmautsystemfürbundesautobahnenabgestimmtist.diesistnachfeststellungdesfederführendenressorts nichtohneinanspruchnahmevonausschließlichkeitsrechtendertollcollect GmbH möglich. 9.WelcheexternenExpertenundGutachterhabendieBundesregierungbei derprüfungderrechtlichenrahmenbedingungeneinervergabedererhebungderlkw-mautaufvierspurigenbundesstraßenunterstützt,undwelche Kosten sind dabei entstanden? DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungistinRechtsfragendurchLinklatersLLPberatenworden.HierdurchsindKosteninHöhe von Euro (netto) entstanden. 10.WarumhatsichdieBundesregierungbeidenVorbereitungenderEinführungderLkw-MautaufvierspurigenBundesstraßenvonderFirmaToll CollectGmbHberatenlassen,undwelcheInhaltehattendieinformellen GesprächezwischenderTollCollectGmbHundVertreternderzuständigen Bundesministerien? DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklunghatsichvon der Toll Collect GmbH bei den Vorbereitungsmaßnahmen nicht beraten lassen. 11.SiehtdasaktualisierteWegekostengutachtenvon2007imVergleichzu den Bundesautobahnen eine höhere Lkw-Maut auf Bundesstraßen vor? Ja, bezogen auf das gesamte Bundesstraßennetz.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WirddieBundesregierungdasaktualisierteWegekostengutachten2007 alsgrundlagederberechnungenderhöhederlkw-mautaufvierspurigen Bundesstraßen nutzen? Wenn nein, warum nicht? DieMautsätzefürdieNutzungvonmindestensvierstreifigenBundesstraßen entsprechendenenfürdienutzungvonbundesautobahnen.diesebasierenauf dem Wegekostengutachten WannwirddieBundesregierungdieneueMauthöheverordnung,diedie HöhederLkw-MautaufvierspurigenBundesstraßenfestlegt,alsEntwurf vorlegen? DieHöhederMautsätzeauchfürdieNutzungdermindestensvierstreifigen Bundesstraßenistbereitsin 14i.V.mderAnlage2desGesetzentwurfszur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen geregelt. 14.WelchezusätzlichenKostenerwartetdieBundesregierungaufgrundder EinführungderLkw-MautaufvierspurigenBundesstraßendurchschnitt- lichprojahrfüreinenlkwdereuro-3-,dereuro-4-unddereuro-5- Klasse? DieseshängtvondenjeweiligenFahrleistungsanteilenderFahrzeugeaufden zur Bemautung vorgesehenen Bundesstraßen ab. 15.HatdieBundesregierunguntersuchenlassen,welcheMautausweichverkehreaufdennachgeordnetenStraßennetzenaufgrundderLkw-Mautauf vierspurigen Bundesstraßen entstehen werden? Wennja,werhatdieUntersuchungendurchgeführt,undzuwelchemErgebnis sind sie gekommen? Wenn nein, was ist der Grund der fehlenden Untersuchungen? Nein.FürUntersuchungenzurAuswirkungderLkw-MautaufdasStraßennetz sindzurvalidierungderberechnungsmodelledatenausvorher/nachher-verkehrserhebungenerforderlich.nachher-erhebungenkönnennaturgemäßerst nach Ausdehnung der Lkw-Maut erhoben werden. 16.SchließtdieBundesregierungaus,dassesaufgrunddergeplantenLkw- MautaufvierspurigenBundesstraßeninInnenstädtenundDorfkernenzu einem erhöhten Lkw-Verkehr kommen wird, und wenn ja, warum? BeidenzurBemautungvorgesehenenBundesstraßenhandeltessichumrelativ kurzestreckenundumübergängevonundzurautobahn,sodasskeinbesonderer Anreiz zur Verlagerung erwartet wird. 17.WievieleKilometerBundesstraßesindnachKenntnisderBundesregierungfürLkw-Fahrzeugeüber12tvondenörtlichenStraßenbehördenunter Verweis auf 45 der Straßenverkehrsordnung gesperrt worden? DieDurchführungderStraßenverkehrs-Ordnung (StVO),alsoauchdieAnordnungvonBeschränkungennach 45StVO,fälltwegenderKompetenzverteilungimGrundgesetz (Artikel83,84)indieausschließlicheZuständigkeitder Länder.EineBerichtspflichtgegenüberdemBundbestehtnicht,sodasseine
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5551 genaueangabeüberdieanzahlderkilometerbundesstraßen,diefürlkw über 12 t gesperrt sind, nicht gegeben werden kann. 18.WiegroßistderdurchschnittlicheAbstandzwischendenEinmündungen undkreuzungenaufvierspurigenbundestraßenundimvergleichdazu auf Bundesautobahnen in Deutschland? DerdurchschnittlicheAbstandzwischenEinmündungenundKreuzungenauf allen vierstreifigen Bundesstraßen in Deutschland ist nicht bekannt. DerdurchschnittlicheAbstandaufdenvomAnwendungsbereichdesGesetzentwurfszurNeuregelungmautrechtlicherVorschriftenfürBundesfernstraßen unterberücksichtigungdesimausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklungdesdeutschenbundestageseingebrachtenänderungsantragesderfraktionendercdu/csuundfdp (Ausschussdrucksache17.WahlperiodeNummer17(15)192)erfasstenvier-undmehrstreifigenBundesstraßenbeträgtnach erstenauswertungenrund2km.derdurchschnittlicheabstandzwischen Autobahnanschlussstellen bzw. Autobahnknoten beträgt rund 4,7 km. 19.WelchezusätzlicheTechnikundInfrastrukturmussdurcheinenzukünftigenAuftragnehmerfürdieErhebungderLkw-Mautaufvierspurigen BundesstraßenaufgrundderimVergleichzuBundesautobahnengrößeren Dichte von Kreuzungen und Einmündungen angeschafft werden? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasswegendertechnischenFlexibilität deserhebungssystemsdiegrößeredichtevonkreuzungenundeinmündungen allenfallsnurinsehrgeringemumfangzusätzlichetechnikundinfrastruktur erfordert,zumalsichdiestreckenauswahlaneinemautobahnähnlichenausbauzustand orientiert. 20.HatdieBundesregierungdieSystemkosteneinerErhebungderLkw- MautaufvierspurigenBundesstraßenberechnet,undwennja,zuwelchem Ergebnis ist sie dabei gekommen? Wennnein,warumisteineentsprechendeBerechnungderSystemkosten noch nicht erfolgt? DieKostenfürdieErhebungderMautaufBundesstraßensindTeildesauszuhandelndenVertragesmitdemkünftigenMautbetreiber.DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungkanndabeivonErfahrungswerten ausihrbekanntenkostenkalkulationenderbisherigenmautbetreiberinausgehen. FürdasJahr2010lagendieSystemkostenbeiderbisherigenMautbetreiberin fürdiemautaufbundesautobahnenbeirund12,5prozentbezogenaufdie Mauteinnahmen. 21.IstdieUnterrichtungderEU-KommissionüberdiegeplanteEinführung derlkw-mautaufvierspurigenbundesstraßenindeutschlandbereitserfolgt,undwelcheeckpunktewurdenandiezuständigenstellendereuropäischen Union gemeldet? Ja,durchÜbermittlungdesvomBundeskabinettam15.Dezember2010beschlossenen Gesetzentwurfs.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WiebewertetdieEU-KommissiondieRegelungen,dieam15.Dezember 2010vomBundeskabinettmitdemGesetzentwurfzurEinführungder Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen beschlossen wurden? WelcheKritikträgtdieEU-Kommissiongegenüberdenvorgesehenen Regelungen auf nationaler Ebene vor? DieEuropäischeKommissionhatbislangkeineKritikamVorhabengeäußert. SiebegrüßtdasVorhabenmitderBegründung,dassdieNeuregelungdesbestehendenMautsystemszurErhebungvonStraßennutzungsgebührenineinemerweitertenInfrastrukturnetzdemZieldereuropäischenVerkehrspolitikentsprechen würde, das Verursacherprinzip zu fördern. 23.SchließtdieBundesregierungfürdieZukunfteineAusdehnungderLkw- Maut auf alle Bundesstraßen aus? GegenwärtigistvoneinerweiterenAusdehnungderLkw-Mautnichtauszugehen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11775 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1304 17. Wahlperiode 01. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
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