Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Lebensmittelüberwachung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9235 Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Lebensmittelüberwachung Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesbeauftragtefürdieWirtschaftlichkeitinderVerwaltungschlägtin seinemgutachtenvom28.november2011umfassendemaßnahmenzurbesserenorganisationdesgesundheitlichenverbraucherschutzesfürdenlebensmittelbereichindeutschlandvor.anlassderuntersuchungwardaskrisenmanagementvonbundundländernimzusammenhangmitdioxininfuttermitteln und mit der EHEC-Infektionswelle. SowohldietatsächlicheZusammenarbeitvonBundundLändernalsauchrechtlicheundnormativeEmpfehlungensteheninderKritik.DieMängelimLändervollzugseiensystembedingt,DurchführungsnormenunddieRechtsaufsichtdes Bundesfehlerhaft.DerBundesbeauftragtefürdieWirtschaftlichkeitinderVerwaltungsiehtdiegesamtstaatlicheVerantwortungfürdenVerbraucherschutzim Lebensmittelmarktnichtausreichendwahrgenommen.ErleitetausderverfassungsrechtlichenSchutzaufgabevonLebenundkörperlicherUnversehrtheitdie PflichtdesBundeszumpermanentenMonitoringderLebensmittelüberwachung ab.daskrisenmanagementdesbundesseinormativundorganisatorischneu auszurichten und ein nationaler Krisenstab einzuführen. 1.WelcherechtlichenundtatsächlichenMaßnahmenhatdieBundesregierung alskonsequenzausdemgutachtendesbundesbeauftragtenfürdiewirtschaftlichkeit in der Verwaltung ergriffen? DerBundesbeauftragtefürWirtschaftlichkeitinderVerwaltunghataufBitte vonbundesministerinilseaignerdasgutachten OrganisationdesgesundheitlichenVerbraucherschutzes (SchwerpunktLebensmittel) erstellt.zieldesgutachtenswares,dengesundheitlichenverbraucherschutzaufnormativeund organisatorischeschwachstellenzuanalysierenundverbesserungsvorschläge zuunterbreiten,umdiesicherheitvonlebensmittelnweiterzuerhöhen.einige EmpfehlungendesBundesbeauftragtenbewegensichaußerhalbdervom DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 16. April 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GrundgesetzvorgegebenenKompetenzverteilungzwischenBundundLändern. AufdieseEmpfehlungenaufbauendeLösungenerforderndahereinevorherige ÄnderungdesGrundgesetzes.EinesolcheÄnderungwirdindessenderzeit wedervombundnochvondenländernangestrebt.imübrigenwurdenzumjetzigenzeitpunktnochkeinespezifischenmaßnahmenergriffen,dadieauswertung der Empfehlungen des Bundesbeauftragten noch nicht abgeschlossen ist. 2.WelcheTreffenzurNeuordnungderLebensmittelüberwachunghabenseit dem28.november2011stattgefunden (Termine,Teilnehmerkreis,Gesprächsinhalt)? Am22.November2011hatderPräsidentdesBundesrechnungshofesalsBundesbeauftragterfürWirtschaftlichkeitinderVerwaltungdasGutachtenanBundesministerinIlseAignerübergeben.DasGutachtenistaufdenInternetseiten desbundesministeriumsfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)einsehbarundseitseinerVeröffentlichungGegenstandintensiver DiskussionensowohlimpolitischenRaum,alsauchinFachkreisenundinder Öffentlichkeit. DasGutachtenwurdeunteranderemam30.November2011inder56.Sitzung sowieam8.februar2012inder62.sitzungdesausschussesfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzdesDeutschenBundestagesberaten.Am 27.Februar2012fandimBMELVinBerlineineSondersitzungderLänderarbeitsgemeinschaftVerbraucherschutzzurDiskussionvonBeschlussempfehlungenfürdieVerbraucherschutzministerkonferenzstatt.Darüberhinaushaben verschiedenewirtschaftsverbändedembmelvschriftlichestellungnahmen mitihrerjeweiligenbewertungdesgutachtenszugeleitet.vom12.bis14.september2012wirddasgutachtenvoraussichtlichabschließendimrahmender Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg erörtert werden. 3.WirddieBundesregierungweitereStudienzurEvaluierungderLebensmittelüberwachung und zum Vergleich der Länderbehörden in Auftrag geben? Wenn ja, zu welchem Themenkreisen, wenn nein, warum nicht? AufdieAntwortzuFrage1wirdverwiesen.DadieLänderauchweiterhinfür dielebensmittelüberwachungzuständigseinwerden,wirdderbundwedereine StudiezurEvaluierungderLebensmittelüberwachungnochzueinemVergleich derländerinauftraggeben.indiesemzusammenhangwirdauchaufdenbeschlussderkonferenzderregierungschefinnenundregierungschefsderländeram15.dezember2010inberlinzuleistungsvergleichengemäßartikel91 des Grundgesetzes (TOP 4) verwiesen. 4.WassollindennächstensechsMonatenundwasbiszumEndederLegislaturperiode in der Lebensmittelüberwachung verändert werden? DadieAuswertungdesvomBundesbeauftragtenfürWirtschaftlichkeitinder VerwaltungvorgelegtenGutachtensnochnichtabgeschlossenist (vgl.oben), kanndiebundesregierungüberetwaigeänderungeninderlebensmittelüberwachung derzeit noch keine Angaben machen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheoperativenHandlungsbefugnisse z.b.kontrollendurchführen, Verboteaussprechen,Warensicherstellen sollteeinnationalerkrisenstab erhalten? DasBMELVhateinenEntwurfeinerVereinbarungüberdieZusammenarbeit zwischendembundunddenländernimereignis-undkrisenfallundzur BildungeinerTaskForce Lebensmittelsicherheit erarbeitet,derderzeitmit denländernabgestimmtwird.derentwurfberücksichtigtdiedurchdasgrundgesetzvorgegebenekompetenzverteilungzwischenbundundländern.zum jetzigenzeitpunktaufgabenundhandlungsbefugnissezunennen,dieeinkrisenstabgegebenenfallswahrnehmenkönnte,würdedenlaufendenverhandlungen mit den Ländern vorgreifen. 6.WelcheKommunikationsbefugnisseaufwelcherRechtsgrundlagehabendie BundesregierungunddasBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaft undverbraucherschutzaktuellimkrisenfallaufdenlebensmittelmärkten, undwelcheänderungenstrebensiean,insbesondereimhinblickaufdieberichterstattung an den Deutschen Bundestag? DasBundesverfassungsgerichthatinseiner Glykol -Entscheidung (BVerfGE 105/252)dieBefugnisderBundesregierung,imFallvonLebensmittelkrisendie Öffentlichkeitzuinformieren,ausdrücklichbestätigt.Änderungenandieser unmittelbarausdemgrundgesetzabgeleitetenkommunikationsbefugnissind derzeit nicht beabsichtigt. 7.WiebewertetdieBundesregierung,dassverbraucherrelevanteInformationenzuBetriebsschließungenausHygienegründenbeiderMüller-Brot GmbHundWIESENHOFGeflügel-KontorGmbHnichtaufderneuenstaatlichen Internetplattform zu finden sind? DieineigenerZuständigkeitvondenbayerischenLandesbehördenimHinblick aufdiegenanntenbetriebeangeordnetenmaßnahmensindvonderbundesregierungnichtzubewerten.diebundesregierungweistjedochdaraufhin,dass dieschließungeinesbetriebeswegenhygienemängelnnichtnotwendigerweise mit der Warnung vor einem bestimmten Lebensmittel einhergehen muss. 8.WelcheVorschlägedesBundesbeauftragtenfürdieWirtschaftlichkeitinder VerwaltungwirddieBundesregierunginderRechtsaufsichtundbeiden Durchführungsbestimmungen aufgreifen? DadieAuswertungdesvomBundesbeauftragtenfürWirtschaftlichkeitinder VerwaltungvorgelegtenGutachtensnochnichtabgeschlossenist (vgl.oben), kann die Frage zurzeit noch nicht beantwortet werden. 9.SchließtsichdieBundesregierungderForderungdesBundesbeauftragten fürdiewirtschaftlichkeitinderverwaltungan,bezüglichdereigenkontrollenderbetriebedokumentations-undmitteilungspflichten,nationaleleitlinien,verstärkteüberwachung,betrieblicheproduktsicherheitsbeauftragte undeinsystemfürinformantenausdembetrieb,sogenanntewhistle-blower, zu verankern? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiebewertetdieBundesregierungdievomBundesbeauftragtenfürdie WirtschaftlichkeitinderVerwaltungvorgeschlagenenzentralen,spezialisierten Kompetenzteams zur Marktkontrolle im Lebensmittelbereich? Welche Aufgaben sollten sie übernehmen? EineverstärkteSpezialisierungvonKontrolleinheitenunddieSchaffungvoninterdisziplinärzusammengesetztenundüberregionaltätigenKontrolleinheiten bieteteinemöglichkeit,dengestiegenenanforderungenmodernerlebensmittelüberwachung zu begegnen. UmdieseFragezuvertiefen,hatdasBMELVimEinvernehmenmitdenLänderndasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL) beauftragt,einenworkshopzurinterdisziplinärenundüberregionalenlebensmittelkontrollegroßerundmittelständischerlebensmittelherstellerdurchzuführen,umimsinneeines bestpractice -VergleichsdieMöglichkeitenund Vorteiledieserinterdisziplinärzusammengesetztenundüberregionaltätigen Kontrolleinheiten transparent herauszuarbeiten. 11.TeiltdieBundesregierungdieKritikvonVerbraucherverbändenund LebensmittelkontrolleurenanderunzulänglichenKontrolledesInternethandelsmitLebensmitteln,insbesonderemitNahrungsergänzungsmitteln? FürdieKontrolledesInternethandelssinddiebisherigenKontrollstrategien weiterzuverbessernundandiewachsendenherausforderungenanzupassen. DasBVLhataufVeranlassungdesBMELVhierzueinKontrollkonzepterarbeitet,dasmitdenLändernderzeiterprobtwird.Mit 38aistdurchdasZweite GesetzzurÄnderungdesLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuchessowieandererVorschriftenvom27.Juli2011eineVorschriftzurÜbermittlungvondem BundeszentralamtfürSteuernvorliegendenDatenüberdenInternethandelmit LebensmittelnandiezuständigenBehördenderLändergeschaffenworden,die zurbesserenüberwachungderbetreffendenerzeugnissebeitragenwird.ferner istimdrittengesetzzuränderungdeslebensmittel-undfuttermittelgesetzbuchessowieanderervorschriften,dessenentwurfgegenwärtigdenländern unddenzubeteiligendenkreisenauswirtschaftundverbraucherschaftzur Stellungnahmevorliegt,eineErmächtigungvorgesehen,ArtundWeisederProbenahme auch im Falle des Fernabsatzes durch Verordnung zu regeln. DieFragederKontrolledesInternethandelsmitLebensmittelnistallerdings keinausschließlichnationalesproblem.diebundesregierunghatdaherdieeuropäischekommissiongebeten,imrahmenderderzeitstattfindendenüberarbeitungderverordnung (EG)Nr.882/2004desEuropäischenParlamentsund desratesvom29.april2004überamtlichekontrollenzurüberprüfungder EinhaltungdesLebensmittel-undFuttermittelrechtssowiederBestimmungen übertiergesundheitundtierschutzaufeu-ebeneeineentsprechenderegelung zuprüfen.diebundesregierunghatderkommissionhierzueinenkonkreten Vorschlag zur Änderung von Artikel 10 bzw. 11 der Verordnung vorgelegt. 12.WelcheMaßnahmenzurbesserenrechtlichenEinstufungvonarzneimittelähnlichenProdukten,sogenannteBorderline-ProduktewieNahrungsergänzungsmitteloderdiätetischeLebensmittel,hältdieBundesregierungfürerforderlich? BeimBVLundbeimBundesinstitutfürArzneimittelundMedizinprodukte (BfArM)wurdeam29.Februar2012durchgemeinsamenErrichtungserlassdes BundesministeriumsfürGesundheit (BMG)unddesBMELVeineGemeinsame ExpertenkommissionzurEinstufungvonsogenanntenBorderline-Stoffen,die

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9326 alslebensmitteloderlebensmittelzutatindenverkehrgebrachtwerden,eingerichtet. DieseExpertenkommissionerarbeitetunteranderemwissenschaftlicheStellungnahmenzuFachfrageninBezugaufdieEinstufungvonStoffen,dieals Lebensmittel/LebensmittelzutatinVerkehrgebrachtwerden,sowiezubestimmtenProdukten,soferndiesimEinzelfallebesondersrelevanterscheint,etwabei einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung. DiewissenschaftlichenStellungnahmendieneninersterLiniederunterstützendenBeratungdesBundesundderLänderbeiderWahrnehmungderihnengesetzlichzugewiesenenAufgabenundBefugnisse.DieEinrichtungderGemeinsamenExpertenkommissionwirddierechtlicheEinstufungdersogenannten Borderline-Stoffenzukünftigerleichtern.WeitereMaßnahmenhältdieBundesregierung derzeit nicht für erforderlich. 13.WelcheMaßnahmenzurEinführungdervomBundesbeauftragtenfürdie WirtschaftlichkeitinderVerwaltungvorgeschlagenenverbindlichenLeistungsvergleicheninderLebensmittelüberwachungderLänderbeabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen? Welche Kennziffern eignen sich für den Leistungsvergleich? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 wird verwiesen. 14.WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnissedesVerbraucherindex 2010zurLebensmittelüberwachung,insbesonderediedortverwendeten Vergleichsindikatoren (S. 100, Statische Daten C8-C13)? DerVerbraucherzentraleBundesverbande.V.hateinenVergleichderverbraucherpolitischenProfilederLänderinAuftraggegebenunddieErgebnissedieser StudiealsviertenVerbraucherschutzindexderBundesländerimJuni2010veröffentlicht.InformationenüberdieAuswahlderVergleichsindikatoren,diedabeizurDarstellungderstatistischenDatenderLebensmittelüberwachungherangezogen wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. 15.WelchePersonalbedarfsermittlunglegtdieBundesregierungfürihreBewertung der Funktionalität der Lebensmittelüberwachung zu Grunde? WiebeurteiltdieBundesregierungdiesbezüglichdieAussagedesBundesverbandsderLebensmittelkontrolleureDeutschlandse.V.,dassbundesweit1500Kontrolleurefehlen (StatementBundesverbandderLebensmittelkontrolleure zur Pressekonferenz am 18. Januar 2012)? DadieDurchführungderLebensmittelüberwachungnachderKompetenzordnungdesGrundgesetzesAngelegenheitderLänderist,führtderBundhierzu keine eigene Personalbedarfsermittlung durch. 16.Fürwelche,überdieunionsrechtlichenAnforderungenhinausgehenden zusätzlichendaten,diebishernochnichtzwischenbundundländernausgetauscht werden, sieht die Bundesregierung Bedarf? DerzeitwirdinderProjektgruppe BundesweiteDatenbank derverbraucherschutzministerkonferenzunterbeteiligungderländerunddesbundesdas Pilotprojekt efi (elektronischesfrüherkennungs-undinformationssystem) durchgeführt.gegenstanddesprojektesistdieprüfungeinerbundesweiten ZusammenführungvonDatenausdenamtlichenKontrollenzumZweckeder

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SteigerungderWirksamkeitderÜberwachung.DurchdenBetriebdieserbundesweitenDatenbankkönnteunteranderemdieErfüllungvonBerichtspflichten derländerandenbundunddesbundesandieeuvereinfachtwerden.darüber hinaussollenrisikenundtrendsbeiproduktenundbetriebenfrühzeitig erkanntundsachverständigenzureffektiverenplanungderkontrollenrecherchemöglichkeitenindendatenermöglichtwerden.mitdiesemprojektwird aucheinewesentlicheempfehlungdesgutachtensdesbundesrechnungshofes aufgegriffen. 17.BiswannwirddieBundesregierungihreSchlussfolgerungenausdemGutachtendesBundesbeauftragtenfürdieWirtschaftlichkeitinderVerwaltung dem Deutschen Bundestag vorlegen? SobalddieAuswertungdesvomBundesbeauftragtenfürWirtschaftlichkeitin derverwaltungvorgelegtengutachtensabgeschlossenist,wirddiebundesregierungihredarausgezogenenschlussfolgerungendemdeutschenbundestag vorlegen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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