Interessenkonflikte und fachliche Einseitigkeit in der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzenschutzmitteln
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- Ernst Haupt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10257 Interessenkonflikte und fachliche Einseitigkeit in der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzenschutzmitteln Vorbemerkung der Fragesteller SowohlbeiderZulassungvongentechnischverändertenOrganismen (GVO) alsauchbeiderzulassungvonpflanzenschutzmittelnistindeneuropäischen undnationalenregelungeneineprüfungundbewertungmöglicherrisiken für Mensch und Umwelt vorgeschrieben. InDeutschlandwirddieseRisikoprüfungdurchBundesbehördenimGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz (BMELV)koordiniert,nämlichdasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)unddasBundesinstitutfür Risikobewertung (BfR).TeilweisesindauchdasUmweltbundesamt (UBA) unddasbundesamtfürnaturschutz (BfN)ausdemGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)eingebunden. AufeuropäischerEbeneerfolgtdieRisikobewertungdurchdieEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). GrundsätzlichverfügendienationalenwieeuropäischenBehördenwederüber diekompetenznochüberdiefinanziellenodertechnischenressourcenzur DurchführungumfangreichereigenerwissenschaftlicherRisikostudien (z.b. Fütterungs-oderAnbauversuche).DieseStudienwerdendahervondenAntragstellernfüreinenAntragaufZulassungdurchgeführtbzw.derenErstellungwirdfinanziert.TrotzHinzuziehungzusätzlicherexternerStudienbasierendiemeistenZulassungsentscheidungennachwievorimWesentlichenauf DatenvondenUnternehmen,dievoneinerpositivenEntscheidungammeisten profitieren. UmeinebreitefachlicheBasisderRisikoprüfungzugewährleisten,haben BVLundBfR,aberauchdieEFSAExpertenkommissionen (Panels)eingerichtet,derenMitgliederdieAufgabehaben,einunabhängigesUrteilaufrein wissenschaftlicher Basis über die eingereichten Zulassungsanträge zu fällen. SowohlbeiderEFSAalsauchbeidennationalenBehördenistallerdingsfestzustellen,dassdieseFachgremienzumindestbezüglichGVOundPestiziden sehreinseitigbesetztsind.sosindz.b.inderexpertenkommissiondesbfr DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 19. Juli 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fürdiebewertungvonpflanzenschutzmitteln5von16mitgliederndirektoder indirektfürherstellervonpflanzenschutzmittelntätig.zwarsindinderexpertenkommissionfürgenetischverändertelebens-undfuttermittelkeinerepräsentantenentsprechenderunternehmenvertreten;dafürwurdejüngstbekannt,dasszahlreichewissenschaftlerinderkommissionwesentlichengere BeziehungenmitderGentechnikindustrieundderenLobbyvereinigungen pflegen,alsausdenvorgeschriebenenveröffentlichungenzumöglicheninteressenkonflikten ersichtlich ist. DieseEinseitigkeitinderBesetzungderExpertenkommissionenwiegtauch deshalbbesondersschwer,weilkeinerleineutraleodergarkritischevertreterinnenundvertreterderzivilgesellschaft,etwaausumweltschutz-oderverbraucherverbänden, in den Kommissionen vertreten sind. 1.WelcheWissenschaftlerinnenundWissenschaftlermitwelcherFachrichtungsindderzeithauptamtlichfürdieRisikobewertungaufBundesebenein denbereichengvo,pflanzenschutzmittel,lebensmittelzusatz-und-verarbeitungshilfsstoffe,etc.tätig (bittenachname,akademischemtitel,fachrichtung/qualifikation,institution,abteilung,aufgabe/funktion,zeitraum aufschlüsseln)? 2.WelcheWissenschaftlerinnenundWissenschaftlermitwelcherFachrichtungsindderzeitehren-odernebenamtlichfürdieRisikobewertungauf BundesebeneimBereichGVO,Pflanzenschutzmittel,Nahrungsmittelzusatz-und-verarbeitungshilfsstoffetätig (bittenachname,akademischem Titel,Fachrichtung/Qualifikation,Institution,Abteilung/Panel/Kommission o. Ä., Geld- oder Arbeitgeber, Aufgabe/Funktion, Zeitraum aufschlüsseln)? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. AufBundesebenewerdenRisikobewertungenimBereichgentechnischveränderterOrganismen (GVO),Pflanzenschutzmittel,Lebensmittelzusatz-undVerarbeitungshilfsstoffehauptamtlichausschließlichdurchBundesbedienstete wahrgenommen,nichtdurchexternewissenschaftler.bundesbehörden,diesich mitfragenderrisikobewertungbefassen,sinddasbundesinstitutfürrisikobewertung (BfR),dasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL),dasJuliusKühn-Institut (JKI),dasUmweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Robert Koch-Institut (RKI). DerzeitsindimBfR39wissenschaftlicheBediensteteindenAbteilungen3,5, 6,8sowieimLeitungsbereichfürdieRisikobewertungimBereichGVO,PflanzenschutzmittelsowiefürLebensmittelzusatz-undVerarbeitungshilfsstoffe tätig.imbvlsindderzeitsechswissenschaftler/-innenausschließlichinder Abteilung4hauptamtlichfürdieRisikobewertungaufBundesebeneimBereich GVOtätig.ImJKIisteinWissenschaftlermitderBewertungderRisikenvon PflanzenschutzmittelnfürHonigbienenbefasst.ImUBAsindderzeit42MitarbeiterinnenundMitarbeiterdeshöherenDienstesmitderRisikobewertung vonpflanzenschutzmittelnmitdemfokusaufdieumweltwirkungbeschäftigt. DasBfNistalsBenehmensbehördebeiZulassungsverfahrenzumInverkehrbringenundzuFreisetzungenvonGVO,dieaucheineRisikobewertungumfassen,beteiligt (neunbediensteteimzuständigenfachgebiet).dasrkiistausschließlichindiesicherheitsbewertungvongvoimrahmenvonfreisetzungenundinverkehrbringengemäßgentechnikgesetz (GenTG)undEG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGentDurchfG)einbezogen.Hierbefassensich zwei Personen mit der naturwissenschaftlichen Bewertung von GVO. DieNamendieserWissenschaftlerinnenundWissenschaftlersowieweitere personenbezogenedatensindfürdiemitgliederdesdeutschenbundestages
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10373 imverzeichnisdienstderbundesverwaltungimintranetunterhttp://x500. intranet.bund.de/einsehbar. AlsGremien,dieimBereichderRisikobewertungaufehrenamtlicherGrundlagearbeiten,sinddieBfR-KommissionenunddieZentraleKommissionfür Biologische Sicherheit (ZKBS) zu nennen. DasBfRlässtsichinseinerArbeitdurchexterneSachverständigeindenKommissionendesBfRberaten,umdeninDeutschlandverfügbarenwissenschaftlichenSachverstandfürdiebehördlichePolitikberatungzunutzen.Sämtliche MitgliederderBfR-KommissionensindnachihrerBerufungimInternetbekanntgegebenwordenundehrenamtlichtätig.EineListederMitgliederder BfR-KommissionenfürgenetischveränderteLebens-undFuttermittel,für PflanzenschutzmittelundihreRückständeundfürLebensmittelzusatzstoffe, AromastoffeundVerarbeitungshilfsstoffesindimInterneteinsehbarunter DieZKBSberätdieBundesregierungunddieBundesländerinsicherheitsrelevantenFragenderGentechnik.DieZKBSisteinehrenamtlichtätigesExpertengremium,dasgentechnischveränderteOrganismen (GVO)aufmögliche RisikenfürdenMenschen,TiereunddieUmweltprüftundfürdenUmgang mitihnengeeignetetechnischeundorganisatorischesicherheitsmaßnahmen empfiehlt.siegibtdazustellungnahmenab.gemäß 4GenTGsetztsichdie ZKBSgrundsätzlichauszwölfSachverständigenundachtsachkundigenPersonensowiederenStellvertreterzusammen.AlleZKBS-Mitgliedersowieihre StellvertreterwerdenvomBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaft undverbraucherschutz (BMELV)unterBeteiligungandererbetroffenerBundesministerienundderLändergemäßdemgesetzlichvorgeschriebenenVerfahrenfürdieDauervondreiJahrenberufen.DieNamenderMitgliederundder stellvertretendenmitgliederwerdenimbundesanzeigerbekanntgemacht.die GeschäftsstellederZKBSistbeimBVLeingerichtet.DieNamenderMitgliederundstellvertretendenMitglieder,ihreFachrichtungenundFunktionsind iminternetunterfolgenderadresseveröffentlicht: 06_Gentechnik/02_Verbraucher/05_Institutionen_fuer_biologische_Sicherheit/ 02_ZKBS/gentechnik_zkbs_node.html. EineRisikobewertungdurchneben-undehrenamtlichtätigeWissenschaftler findet auf Bundesebene nicht statt. 3.InwievielenFällen (absolutbzw.prozentualeranteildergesamtzahlaller RisikobewertungenderjeweiligenStoffgruppe)istdieendgültigeRisikobewertungdesBfRinBezugaufmöglicheRisikeneinesgentechnischverändertenOrganismus,einesPflanzenschutzmittelsodereinesLebensmittelzusatzstoffesinwesentlichenPunktenvonderEmpfehlungderExpertenkommissionbzw.denEmpfehlungenderjeweiligenExpertenkommissionen abgewichen? DasBfRerstelltdieRisikobewertungenselbst.BfR-Kommissionensind,andersalsbeiderEuropeanFoodSafetyAuthority (EFSA),keineOrganedes BfRundwerdennichtumStellungnahmeninamtlichenRisikobewertungsverfahrenzuGVO,Pflanzenschutzmittelusw.gebeten.DieBfR-Kommissionen habenandereaufgabenalsdiewissenschaftlichengremienderefsa.diesist dergrundfüreineunterschiedlichebehandlungdermitgliederdiesergremien bei EFSA und BfR. DadieBfR-KommissionennichtzurErarbeitungvonRisikobewertungenin Zulassungsverfahrenherangezogenwerden,gebensieinsoweitauchkeine Empfehlungen ab, von denen das BfR abweichen könnte.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Siehe Antwort zu Frage 3. 5.Inwieferntriffteszu,dassdieMitgliederderExpertenkommissionenbeim BfRErklärungenübermöglicheInteressenkonflikteabgebenmüssen (siehewww.bfr.bund.de/de/bfr_kommissionen-311.html),undwoundwie ist diese Verpflichtung formell verankert? 4.InwievielenFällenerfolgtedieseAbweichungvonderEmpfehlungder Expertenkommissionbzw.denEmpfehlungenderjeweiligenExpertenkommissionenaufgrundbefürchteterInteressenkonfliktebeieinzelnen odermehrereninderkommission/denkommissionenbeteiligtenexperten? DieVerpflichtungzurAbgabevonErklärungenübereventuelleInteressenkonflikteistgeregeltin 3Absatz3und4derGeschäftsordnungderBfR-Kommissionen. Auszug aus der Geschäftsordnung der BfR-Kommissionen: 3 Mitgliedschaft als persönliches Ehrenamt (3)EventuelleInteressenkonflikteeinzelnerMitglieder,diesichausderThematikderKommissionenergebenkönnten,sindzuBeginnderSitzungsperiode schriftlichabzugeben.eventuelleinteressenkonfliktewerdenaußerdemzubeginnjedersitzunghinsichtlichderspeziellenthemendersitzungabgefragt. BestehtseitensderMitgliederdieBesorgnisderBefangenheitzueinzelnenin dersitzungbehandeltenthemen,müssensiediesvorsitzungsbeginndenvorsitzendenmitteilen.diekommissionenentscheidenmiteinfachermehrheitin AbwesenheitderBetroffenenüberdieTeilnahmedesMitgliedsanderBeratung und Beschlussfassung. (4)DiezuBeginnderSitzungsperiodeabgegebenenErklärungenzueventuellenInteressenkonfliktenwerdenzurGewährleistungderTransparenzvomBfR veröffentlicht. 6.InwelchenFällenundinwelchender15Expertenkommissionensind dieseerklärungenzumöglicheninteressenkonfliktenaussichtderbundesregierungnichtkorrektodernichtvollständigabgegebenworden,wie diesineinemberichtderorganisationtestbioteche.v.vom24.mai2012 fürdieexpertenkommissionfürgenetischverändertelebens-undfuttermittel behauptet wird? Die15BfR-KommissionensindkeineOrganisationseinheitendesBfR,sondernexterneBeratungsgremienfürdasBfR.ObInteressenkonfliktevonMitgliedernderBfR-Kommissionenvorliegen,entscheidetimZweifelsfalldie KommissionunterLeitungihresVorsitzenden.DiesistinderGeschäftsordnungderBfR-Kommissionenausdrücklichgeregelt ( 3Absatz3;siehe AntwortaufFrage5).WennUnsicherheitenbeiderEinschätzungvonInteressenskonfliktenbestehen,stehtdasBfRdenKommissionsvorsitzendenzurBeratungzurVerfügung.Kenntnisseübernichtkorrektoderunvollständigausgefüllte Erklärungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SeitwannwusstedieBundesregierungvondenvonTestbioteche.V.erhobenenVorwürfenbezüglichunvollständigeroderinkorrekterErklärungenzuInteressenkonfliktenbeiMitgliedernderExpertenkommissionfür genetischverändertelebens-undfuttermittelbeimbfr,undwarumhat sichdiebundesregierungindersitzungdesausschussesfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzdesDeutschenBundestagesvom 13.Juni2012zumkonkretenVorwurfunvollständigerInteressenkonflikterklärungen nicht geäußert? DieBundesregierungkonntemitdemTagderVeröffentlichungaufderHomepagevonTestbioteche.V.am24.Mai2012vondemBerichtsowiedendarin erhobenenvorwürfenkenntnisnehmen.inder73.sitzungdesausschussesfür Ernährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzdesDeutschenBundestages am13.juni2012hatdiebundesregierungdieerhobenenvorwürfezurückgewiesen. 8.PrüfendieBundesregierungunddieihrunterstelltenBundesbehördenErklärungenübermöglicheInteressenkonflikteaufVollständigkeitund Richtigkeit? Wenn nein, warum nicht? DieGeschäftsordnungderBfR-Kommissionensiehtvor,dassdieKommissionsmitgliedereventuelleInteressenkonflikte,diesichausderThematikder Kommissionsarbeitergebenkönnten,zuBeginnderSitzungsperiodeschriftlich abgeben ( 3Absatz3;sieheAntwortaufFrage5).Daessichbeiden15BfR- KommissionennichtumOrganisationseinheitendesBfR,sondernumexterne Beratungsgremienhandelt,wirddieEinhaltungderGeschäftsordnungnicht vombfrgeprüft,sondernvondenkommissionenunterderleitungihrervorsitzenden.dasbfrstehtdenkommissionsvorsitzendendabeigegebenenfalls zur Beratung zur Verfügung. 9.Durchwen,nachwelchenKriterienundmitwelchenInstrumentenprüfen diebundesregierungunddieihrunterstelltenbundesbehördenmögliche Interessenkonfliktebeihaupt-oderehrenamtlichtätigenPersoneninder Risikobewertung? ZumöglichenInteressenkonfliktenbeihauptamtlichamBfRbeschäftigtenPersonen in der Risikobewertung gilt Folgendes: DieBeschäftigtendesBfRhabendieimöffentlichenDienstgeltendenrechtlichenVorschriftenzurunparteiischenAmtsführungsowiezumKorruptionsschutzeinzuhalten.NebentätigkeitenderMitarbeiterinnenundMitarbeiterdes BfRsindgrundsätzlichdurchdieBehördegenehmigungspflichtig (vgl. 97 ff.bbg, 3Absatz3TVÖD).IndiesemRahmenwerdenmöglicheInteressenkonflikte vorab geprüft und die Genehmigung gegebenenfalls versagt. ImHinblickaufehrenamtlichtätigePersoneninderRisikobewertungwirdauf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 10.InwieweitwerdendabeibezahlteoderunbezahlteTätigkeitenoderFunktioneninEinrichtungenundOrganisationenerfasstundbewertet,dieeinseitigbestimmteInteressenverfolgenoderbefördern (z.b.international LifeSciencesInstitute ILSI,VereinzurFörderungInnovativerund NachhaltigerAgroBiotechnologieMecklenburg-Vorpommern FINAB, Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik WGG)? Siehe Antwort zu Frage 9.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.DurchwelcheInstitutionenbzw.Funktionsträger,nachwelchemVerfahrenundmitwelchenMaßnahmenbzw.SanktionenwirdbeinachgewiesenenodervermutetenInteressenkonfliktenvonseitenderBundesregierung und der ihr unterstellten Behörden reagiert? SolltenbeieinemBeschäftigtendesBfRInteressenkonfliktezuramtlichenTätigkeitauftreten,würdedemimRahmenderDienstaufsichtkonsequentnachgegangen und ein eventuell dienstpflichtwidriges Verhalten unterbunden. WürdenInteressenkonfliktebeiBfR-Kommissionsmitgliedernbekanntwerden, würdedasbfrbeimvorsitzendenderkommissiondaraufdrängen,dassdie betreffendenkommissionsmitgliedernichtanberatungenbzw.abstimmungen teilnehmen. 12.WieregelmäßigunddurchwenwirddasSystemderErfassung,BewertungundSanktionierungvonInteressenkonfliktendurchunabhängige Fachleute, Kommissionen o. Ä. evaluiert? FallseinederartigeEvaluierungstattfindet,wosinddieErgebnissedokumentiert und veröffentlicht? EineÜberprüfungdesSystemsfürdieBfR-KommissionenführtdasBfRzu jederberufungsperiodedurch,diezurzeitdreijahrebeträgt.sowurdebeispielsweisezumstartderzweitenberufungsperiodeam1.januar2011dieveröffentlichungderschriftlichenangabenzueventuelleninteressenkonflikten undderergebnisprotokollederkommissionssitzungenindergeschäftsordnungderbfr-kommissionenfestgeschrieben.dieseveröffentlichungenauf derbfr-websitedienendertransparenzfürjedermannundzeigen,wiedie BfR-Kommissionenzusammengesetztsindundwelchenwissenschaftlichen Rat sie an das BfR richten. 13.InwieweitistausSichtderBundesregierungdasILSIalsLobbyorganisation zu bewerten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht? DasInternationalLifeSciencesInstitute (ILSI)isteineweltweittätigeNon- Profit-OrganisationmitdemZiel,daswissenschaftlicheVerständnisimBereich Ernährung,LebensmittelsicherheitundRisikobewertungzuverbessernund Forschungserkenntnissezumehren.IndenwesentlichenGremienvonILSI Europe (BoardofDirectors,ScientificAdvisoryBoard,ExpertGroups)sind WissenschaftlerinnenundWissenschaftlerderWirtschaftsunternehmenunddes öffentlichensektors (Universitäten,außeruniversitäreForschungsinstituteund Ressortforschungseinrichtungen)paritätisch (50:50)vertreten.DieStruktur vonilsieuropeunddiepersonellebesetzungderverschiedenengremiensind iminternettransparentdargestellt.ilsieuropebieteteineplattformzuroffenenwissenschaftlichendiskussiongesellschaftlichrelevanterthemenimbereich der Lebensmittelsicherheit und der Ernährung. ILSIEuropehandeltnacheinemEthik-Codex,derimInternetveröffentlichtist unterwww.ilsi.org/pages/scientific-integrity.aspx.politischeslobbyingist nachdenstatutenvonilsieuropeverboten.esistnichtaufgabederbundesregierung zu prüfen, ob sich ILSI Europe an seine eigenen Statuten hält.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungfürdieihrunterstellten InstitutionenundGremienausdemUmstand,dassdieEFSAalsFolge dermassivenkritikanihremumgangmitinteressenkonfliktennunmehr diemitarbeitvonwissenschaftlerinnenundwissenschaftlernmitverbindungen zum ILSI in ihren Panels ausschließt? DieEFSAistkeineBehördeimZuständigkeitsbereichderBundesregierung. SieisteinedezentraleeuropäischeEinrichtung,dieeinemVerwaltungsratuntersteht.SiewirdausdemHaushaltsplanderEUfinanziert,istabervonder EuropäischenKommission,demEuropäischenParlamentunddenMitgliedstaatenunabhängigtätig.DieBundesregierunghataufdieEntscheidungender EFSA daher keinen Einfluss. DieRegelungenderEFSAfürdieMitgliederihrerwissenschaftlichenGremien sinddurchdiespezifischenstrukturenderefsazuerklären.entsprechende MaßnahmenbeimBfRsindnichterforderlich,weildieRisikobewertungen wie inderantwortzufrage3dargestellt nichtdurchdiebfr-kommissionen, sonderndurchbeschäftigtedesbfrerfolgen.beiderberufungderkommissionenhatdasbfrausdrücklichauchdiemitarbeitvonwissenschaftlernausder Industrievorgesehen,soweitdieszurExzellenzderwissenschaftlichenBeratungstätigkeitderKommissionenbeiträgt.DasBfRachtetaberdarauf,dassentsprechendeInteressenangegebenwerdenundgegebenenfallsbeiInteressenkonflikten angemessen reagiert wird. 15.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungderEFSAimKontextder europäischenundnationalenrisikobewertungbei,undwelcherelevanz bzw.konsequenzenhabenaussichtderbundesregierungrisikobewertungsentscheidungenderefsafürdiedeutschenverbraucher,dieernährungs- oder Landwirtschaft und verwandte Bereiche? DieEFSAistfüreuropäischeRisikobewertungendiealleinzuständigeeuropäischeEinrichtung.InsofernbildendieRisikobewertungenderEFSAfürdeneuropäischen Verbraucherschutz die wissenschaftliche Grundlage. ImHinblickaufdienationalenRisikobewertungensinddieEFSAunddie nationalenrisikobewertungsbehördengutmiteinandervernetztundarbeiten engzusammen.diebewertungvonrisikenfürverbraucher,ernährungs-oder LandwirtschaftundverwandteBereicheaufnationalerEbenedurchdiezuständigenBehördenkanneuropäischeBewertungen,Leitliniendokumente,StellungnahmenundweitereDokumentederEFSAberücksichtigen,soweitdies für eine adäquate Risikobewertung erforderlich und hilfreich erscheint. 16.WiebewertetdieBundesregierungdiewissenschaftlicheUnabhängigkeit unddenumgangmitinteressenkonflikteninderefsaundihrenexpertenpanelsinderzeitbiszumrücktrittderverwaltungsratschefindiana Banati am 8. Mai 2012? DieEFSAwirdausdemHaushaltsplanderEUfinanziert,istabervonder EuropäischenKommission,demEuropäischenParlamentunddenMitgliedstaatenunabhängigtätig.DieBundesregierungbewertetnichtdieTätigkeitunabhängigereuropäischerBehörden.DerVerwaltungsrathatimÜbrigenkeinen EinflussaufdiewissenschaftlichenBewertungenderEFSA.UnabhängigdavongibteskeineHinweisedarauf,dassdieEntscheidungenundBewertungen der Expertenpanels interessengeleitet sind.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WelchePersonensindsowohlindenExpertenpanelsbzw.-kommissionenderEFSAalsauchinentsprechendenGremienderdeutschenRegulierungsbehörden (BfR,BVL,UBAetc.)tätig (bittenachname,fachrichtung,panel/kommission,institution,geld-oderarbeitgeber,aufgabe/funktion, Zeitraum aufschlüsseln)? DieEFSAistinderEuropäischenUnionzuständigfürdiewissenschaftliche RisikobewertungindenBereichenLebens-undFuttermittelsicherheit,Ernährung,TiergesundheitundTierschutzsowiePflanzengesundheitundPflanzenschutz.DerWissenschaftlicheAusschussunddieWissenschaftlichenGremienderEFSAsetzensichzusammenausunabhängigenWissenschaftlerinnen undwissenschaftlern,dieanuniversitäten,forschungseinrichtungenund nationalenlebensmittelsicherheitsbehördentätigsind.ausführlicheundaktuelleinformationenüberdieneubesetzungdeswissenschaftlichenausschusses undderwissenschaftlichengremienderefsa2012sindiminternetunter veröffentlicht. 18.SinddieInformationenaufderWebsitedesBfRkorrektundaktuell,nach denenvon188mitgliedernder15expertenkommissionennurzweivon denverbraucherzentralenrekrutiertwurden,währenddieca.zwanzigfachegrößenordnung (39)aus UnternehmensverbändenundIndustrie stammtundkeinexperteausdembereichderumweltschutzverbände oder ähnlicher Vertretungen der Zivilgesellschaft berufen wurde? Estrifftzu,dassdenöffentlichenAufrufendesBfRzurBewerbungalsKommissionsmitgliednichtmehralszweiWissenschaftlerderVerbraucherzentralen gefolgtsind.beidewissenschaftlersindzumitgliedernderbfr-kommissionenernanntworden.dasbfrhatteanlässlichderöffentlichenaufrufeseinerzeitausdrücklichauchallebundes-undlandesverbraucherzentralenangeschriebenundumbewerbungfürdiemitgliedschaftinbfr-kommissionen gebeten. 19.WelcheAnstrengungenundMaßnahmenhatdieBundesregierungunternommenbzw.ergriffen,umeinebessereRepräsentationvonUmweltundVerbraucherverbändensowieandererVertreterderZivilgesellschaft, derenarbeitwesentlichebezügezudentätigkeitsfelderndesbfraufweist, in den Expertenkommissionen des BfR zu erreichen? WiebewertetdieBundesregierungdieKonsequenzenfürdieinhaltliche AusrichtungundwissenschaftlicheUnabhängigkeitvonBewertungen durchdieexpertenpanelszugvooderzupflanzenschutzmittelrückständenangesichtsderstarkenpräsenzvonvertreternderdirektvonentscheidungenbetroffenenunternehmenindiesengremiensowiederdortfehlenden Vertretung von Umwelt- oder Verbraucherschutzorganisationen? DasBfRwirdinseinerwissenschaftlichenArbeitvoninsgesamt15Kommissionenberaten.MitgliederderBfR-Kommissionenwerdennachobjektivenund transparentenkriterienausschließlichaufgrundihrerwissenschaftlichenexzellenz,ihrerkompetenzundihrerfachkenntnisseausgewählt.dieehrenamtlichenpositionenwerdennacheinemöffentlichenausschreibungsverfahren vergeben,indemesjedemexpertenweltweitfreisteht,sichaufgrundseiner fachlichenselbsteinschätzungzubewerben.dasverfahrenistoffengestaltet undadressiertausdrücklichnichtnurfachleuteausuniversitätenundforschungseinrichtungen,sondernauchvertreterderverbraucher-undumweltschutzorganisationen,derindustrieundderbehörden,uminfachlicherbreite undtiefedenwissenschaftlichenberatungsbedarfdesbfrzudecken.mitdie-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10373 semverfahrenwirderreicht,dassdiegenanntenbereicheauchindenkommissionen vertreten sind. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 20.WieerklärtdieBundesregierungdenUmstand,dassdasBVLbereitsam 2.Mai2012ineinererstenReaktionaufdieUS-StudiezuChlorpyrifos erklärte,dassalleinderstudiegenanntenaspekteindieeu-sicherheitsbewertungeingegangenseien,währenddasbfrerstamtagdanachbetonte,diestudie sehrernst zunehmenunddurchdeutscheexperten prüfenzuwollenundinzwischeneineneubewertungdertoxikologischen Grenzwerte für Chlorpyrifos empfiehlt? DasBfRhatam3.Mai2012eineersteEinschätzungzuderUS-Studie (Rauhet al.,2012)zuchlorpyrifosabgegeben.am16.mai2012wurdezudenepidemiologischenaspektenderstudiestellunggenommen (BfR-Stellungnahme Nr.021/2012).DabeiwurdeinsbesondereaufmethodischeMängelhingewiesen.UnabhängigvonderBewertungderUS-StudievonRauhetal. (2012)hat dasbfram1.juni2012eineneubewertungdertoxikologischengrenzwerte fürchlorpyrifosindereuaufdergrundlageneuertoxikologischerstudien empfohlen.dasbmelvhatdaraufhindieeuropäischekommissiongebeten, eineaktualisierungdereu-bewertungvonchlorpyrifoszuveranlassen.die KommissionistdieserBittenachgekommenundhateineÜberprüfungderGenehmigung von Chlorpyrifos in Auftrag gegeben. ImÜbrigenhatdasBVLmitgeteilt,keineentsprechendeErklärungabgegeben zu haben. 21.WelchedeutschenExpertenhabendieUS-StudiezuChlorpyrifosnach welchen Verfahren und Kriterien überprüft? ÜberwelchewissenschaftlicheQualifikationverfügtdieAutorin/derAutorbzw.verfügendieAutorinnen/AutorenderBfR-Stellungnahmezu Chlorpyrifos,insbesonderezuFragenderNeuroanatomieundderDurchführung von Langzeitkohortenstudien beim Menschen? NachdemBfR-ErrichtungsgesetzistdasBfReinebundesunmittelbarerechtsfähigeAnstaltdesöffentlichenRechts.SomitliegtdieGesamtverantwortung fürallebfr-stellungnahmenundrisikobewertungenbeimpräsidenten.die RisikobewertungendesBfRunterliegennichtderFachaufsichtdesBMELV. Auf 2Absatz3desBfR-Gesetzeswirdverwiesen.DasBfRistalseinzige BundesbehördeganzheitlichnachderQualitätssicherungsnormISO9001zertifiziert.GenerellistimBfRkeineinzelnerWissenschaftlerfürdieErarbeitung vonstellungnahmenzurüberprüfungvonstudienetc.zuständig.injedemfall wirdeinebehördenmeinungunterbeteiligungweitererwissenschaftlerund der Leitung des Hauses erstellt. ImZeitraumMai/Juni2012wurdenStellungnahmenzuChlorpyrifosgemäß denwissenschaftlichenleitlinienvonefsa,who,oecdundbfrerstellt. DazuhabenWissenschaftlerderFachgruppe ToxikologiederPestizideund Biozide derabteilungchemikaliensicherheitdesbfrsowiederfachgruppe SteuerungdergesetzlichenVerfahrenundGesamtbewertung derabteilung Chemikaliensicherheit des BfR beigetragen. ZueinertoxikologischenBewertunggehörenregelmäßigauchStellungnahmen zumöglichenauswirkungenvonpestizid-wirkstoffenaufdasnervensystem. DieStellungnahmenwurdendurchdieLeitungdesBfRgeprüftundandie anforderndestelleweitergegeben.dieserprozesserfolgt,wiealleanderen
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BfR-internenAbläufequalitätsgesichertimRahmenderZertifizierungnach ISO9001 (s.o.).fürweiterehinweiseaufpersonenbezogenedatenwirdauf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 22.WiebewertetdieBundesregierungdiewissenschaftlicheAusgewogenheitvonBeurteilungendesBfRzuRisikendurchPflanzenschutzmittel angesichtsdesumstandes,dassvonöffentlicheninstitutionenpublizierte Studien,wiez.B.dieStudiederUniversityofColumbiazuChlorpyrifos, sowiedieuntersuchungenvonprof.andrése.carrascozuglyphosat vombfrunterverweisaufmethodischemängelalsnichtrelevantfürdie Risikobewertungbewertetwurden,währendmöglichemethodischeMängeldervonderIndustrieimRahmenderRisikobewertungwährenddes EU-ZulassungsverfahrenseingereichtenStudienwegenderenGeheimhaltunggarnichtdurchunabhängigeWissenschaftlerüberprüftwerden können? Gemäß 2Absatz3desBfR-ErrichtungsgesetzesistdasBfRbeiseinenwissenschaftlichenBewertungenundForschungenweisungsunabhängig.Insofern isteineüberprüfungdurchunabhängigewissenschaftlersichergestellt.imübrigenisteineveröffentlichungallerfirmenstudien,dieimverfahrenderwirkstoffgenehmigungoderzulassungvonpflanzenschutzmittelneingereichtwerden,ausgründendesschutzesvonbetriebs-undgeschäftsgeheimnissennach denvorschriftenderpflanzenschutzmittel-verordnung (EG)Nr.1107/2009 nicht zulässig. 23.Durchwen,nachwelchenKriterienundnachwelchemVerfahrenwerden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BfR berufen? GemäßderSatzungdesBfRwerdendieMitgliederdesWissenschaftlichen BeiratesdesBfRentsprechenddervielfältigenAufgabenbereichedesBfRund aufgrundihrerjeweiligenhohenwissenschaftlichenkompetenzundfachlichen ReputationindiesesEhrenamtdurchdenPräsidentendesBfRberufen.Dabei hatdasbfrsowohlbeidereinrichtungalsauchinternationalenbesetzungdie Empfehlung des Wissenschaftsratsgutachtens umgesetzt. 24.InwiefernunddurchwelcheInstitutionenwerdennachKenntnisderBundesregierungdieMitgliederderSenatskommissionenderDeutschenForschungsgemeinschaft (DFG)aufeventuellvorhandeneInteressenkonflikte überprüft? DieSenatskommissionenderDeutschenForschungsgemeinschaft (DFG)sind unabhängige,kollegialeberatungsgremien,dienachausschließlichwissenschaftlichenkriterien,maßstäbenundmethodenstellungnahmenzugesellschaftlichrelevantenfragestellungenmitforschungsbezugerstellen.diemitgliederdersenatskommissionwerdendurchdensenatderdfgjeweilsfür eineamtszeitvondreijahrenberufen.fürdiebesetzungexistierenstriktevorgaben, die in der Geschäftsordnung der DFG niedergelegt sind.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WirdsichdieBundesregierungfüreineverstärkteÜberprüfungundggf. SanktionierungvonInteressenkonfliktenindenDFG-Senatskommissioneneinsetzen,auchvordemHintergrundderTatsache,dassVertreterinnenundVertreterderDFG-Kommissionenwiez.B.derSenatskommissionfürdiegesundheitlicheBewertungvonLebensmittelnauchindie VerfahrenzurBerufungvonMitgliedernindieBfR-Expertenkommissionen eingebunden sind? DieBundesregierungsiehthierkeinenHandlungsbedarf.DieDFG-GeschäftsstelleprüftvorderBerufungeinesMitgliedsundauchindenFällen,indenen einmitgliedeinersenatskommissionseintätigkeitsfeldwechselt,damitmöglicherweiseeinhergehendeinteressenkollisionen.desweiterenunterliegendie DFG-SenatskommissionendenBefangenheitsregularien,diefürdieDFGinsgesamtGeltungbeanspruchen.SchließlichwerdendieMitgliedervorjederSitzungaufgefordert,etwaigeeinzelfallbezogeneInteressenkonflikteoffenzulegen.DarüberhinaustretendieVorsitzendenderDFG-Senatskommissionenin denverfahrenzurberufungvonmitgliedernindenbfr-kommissionennicht alsderen Vertretung auf,dieimauftragderdfghandeln,sondernfungieren alsunabhängigesachverständige,diedasbfrbeiderauswahlderbfr-kommissionsmitglieder ausschließlich auf Grundlage ihrer Expertise beraten. 26.WiebewertetdieBundesregierungdieProblematikmöglicherInteressenkonflikteindenDFG-KommissionenvordemHintergrund,dasseine demgemeinwohldienendeindustrieunabhängigerisikoforschungzu gentechnischverändertenorganismenoderzupflanzenschutzmitteln aufgrunddergeschäftsinteressenindiesenbranchenkaumaussichtauf erfolgreicheakquisevondrittmittelnausderprivatwirtschafthatundinsoferndaraufangewiesenist,finanzmittelinausreichendemmaßeaus industrieunabhängigenöffentlichenbzw.halbstaatlichenquellenbewilligt zu bekommen? WieinallenWissenschaftszweigenkönnenForscherinnenundForscherauch imbereicheinerdemgemeinwohldienendenindustrieunabhängigenrisikoforschungzugentechnischverändertenorganismenoderpflanzenschutzmittelnförderanträgebeiderdfgeinreichen.kriteriumderförderungistdabei ausschließlichdiewissenschaftlicheexzellenzdesbeantragtenprojektessowie dieexpertisederbeteiligtenforscherinnenundforscher.eineentscheidung überdieförderwürdigkeitwirdindenhierfürzuständigenentscheidungsgremienderdfggetroffen;diesenatskommissionensindamprozessderantragsbegutachtungund-bewilligungnichtbeteiligtundhabendaraufkeinen Einfluss.
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1706 16. Wahlperiode 01. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4832 17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehreineidentifizierungderzumabrufzeitpunktineinerfunkzelleanwesenden AnschlussinhabersowiedieLokalisierungbekannterAnschlussinhaber.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7652 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6018 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568 16. Wahlperiode 12. 09. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7009 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14807 17. Wahlperiode 30. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6006 17. Wahlperiode 27. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/5789 Internationale Anerkennung der staatlichen
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6763 17. Wahlperiode 04. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4131 17. Wahlperiode 07. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12346 17. Wahlperiode 18. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5748 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10316 17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9830 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5324 17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10495 17. Wahlperiode 16. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14473 17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14657 17. Wahlperiode 29. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
Mehrab2016eingestelltwerden.füreinenweiterenbetriebmüsstensanierungskosten
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1339 17. Wahlperiode 09. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10982 17. Wahlperiode 16. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Harald Terpe, Dr. Tobias Lindner, weiterer
MehrDeutsche Waffenexporte in den Nahen Osten und nach Nordafrika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5007 17. Wahlperiode 09. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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