diewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen
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- Lennart Lang
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/4959 Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen Vorbemerkung der Fragesteller UmgebungslärmkannbeidenBetroffenenerheblichegesundheitlicheEinschränkungenmitsichbringenunderhöhtdasRisikovonHerz-Kreislauf-ErkrankungenundandererlebensbedrohlichenKrankheitennachweislich.Auch wirktsichdauerhaftelärmbelastungaufdenwertvongrundstückensowie ImmobilienausundbeeinflusstdieLebensqualitätderBetroffenenmaßgeblichnegativ.BesondersStraßenverkehrslärmstehthierimFokus,daderVerkehrquantitativstarkzunimmtundsomitauchdieAnzahldervonVerkehrslärmbelastetenBürgerinnenundBürger.DasvonderBundesregierung 2007verabschiedeteNationaleVerkehrslärmschutzpaketIIsiehteineHerabsetzungderAuslösewertefüreineLärmsanierungum3dB(A)anBundesfernstraßenbzw.dieAngleichungderGrenzwertefürStraßendesBestandesan diewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen die Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete mit 59/49dB(A)tags/nachtsum11dB(A)niedrigeralsdieentsprechenden,auf haushaltsrechtlichergrundlageberuhendenauslösewertefürdielärmsanierung. BeiderEuropäischenRichtlinie2002/49/EGüberdieBewertungundBekämpfungvonUmgebungslärmwurdenleiderkeinegesetzlichenVorgaben füreinheitlicheauslösewertefestgeschrieben.dieentscheidungwurdeden Mitgliedstaatenüberlassen.ImVermittlungsverfahrenzwischenBundund LändernbeiderUmsetzungderRichtlinieinnationalesRechtkonntekeine EinigungüberAuslösewerteerzieltwerden.SomitistdieMöglichkeitvertan worden,bürgerinnenundbürgernrechtssicherheitinbezugaufeineneffektivenschutzvorumgebungslärmzugewähren.dieinderrichtliniefürden VerkehrslärmschutzanBundesfernstraßen (VLärmSchR97)existierenden GrenzwertelegenzwardenAuslösewertfüreineLärmsanierungfest,diese MaßnahmenstehenaberimmeruntereinemFinanzierungsvorbehaltundmüssendaheralsfreiwilligeMaßnahmendesBaulastträgersbetrachtetwerden.Im NationalenVerkehrslärmschutzpaketIIvonAugust2009warerneutangekün- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 14. März 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode digtworden,ineinemerstenschrittdiesanierungsgrenzwerteum3db(a)zu senkenunddafürdiehaushaltsrechtlichenvoraussetzungenzuschaffen.dies bedeutetentsprechendeinvestitionenvonbiszu1,5mrd.euro.dieabsenkungderauslösegrenzwertefürlärmsanierunganbundesfernstraßenistmit demhaushalt2010beschlossenworden.diedifferenzzwischendengrenzwertenderlärmvorsorgeunddenauslösewertenbeiderlärmsanierungbeträgt jedoch noch immer 8 db(a). AufgrundderverschiedenenImmissionswerteundLärmberechnungsmethodenistesbeiUm-undAusbauarbeitenanBundesfernstraßenfürdievon StraßenverkehrslärmbetroffenenBürgerinnenundBürgernichtnachvollziehbar,wannImmissionsgrenzwerteerreichtoderüberschrittenwerden.Die kompliziertenberechnungsmethodenerschwereneineeinschätzung,obsich dieleistungsfähigkeiteinerbundesfernstraßenacheinemumbauerhöhthat und damit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestünden. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassesgesetzlicherRegelungen bedarf,mittelsdererdiebürgerinnenundbürgerihrrechtauflärmschutz anhandverbindlichergrenzwertejuristischdurchsetzenkönnen (bittemit Begründung)? 2.WannistmitsolchengesetzlichenRegelungenzurechnen,undwasunternimmtdieBundesregierungdafür,dasssolcheRegelungengeschaffen werden? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. MitdemBundes-Immissionsschutzgesetz ( 41ff.)sowiemitderVerkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV)undderVerkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24.BImSchV)sindRegelungenvorhanden,die einenausreichendenschutzvorverkehrslärmbeimneu-undausbauvonverkehrswegen sicherstellen. InFällenvonLärmbetroffenheit,beidenenderVerkehrswegnichtbaulichgeändertwird,betreibtderBundalsBaulastträgerfürdieBundesfernstraßenseit 1978 Lärmsanierung und hat dafür bis heute etwa 870 Mio. Euro investiert. BereitsimJahr1980istesnacheinerGesetzesinitiativedesBundesnichtgelungen,einVerkehrslärmschutzgesetzzuverabschieden,nachdemimBundesraterheblicherWiderstandausGründenderFinanzierungvonLärmsanierungsmaßnahmenseitensderLänderundKommunenaufkam.Auchaktuellistmit BlickaufdenKonsolidierungsbedarfderöffentlichenHaushaltenichtzuerwarten,dasseineneuerlicheInitiativezurgesetzlichenRegelungderLärmsanierung für alle Baulastträger Erfolg haben würde. 3.WarumexistierteinUnterschiedvonbiszu8dB(A)beiAuslösewerten, dielärmschutzmaßnahmenrechtfertigen,zwischenneu-undausbaustreckenundbeistreckendesbestandes,undwierechtfertigtdiebundesregierungdieseoffensichtlicheungleichbehandlunginzusammenhang mit dem Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger? SoweitüberhaupteinefreiwilligeLärmsanierunggewährtwird,istderBaulastträgerinderFestlegungderAuslösewertefrei.ImJahr2010sinddieAuslösewertefürLärmsanierungsmaßnahmenanBundesfernstraßeninderBaulastdes Bundesum3dB(A)abgesenktworden;derentsprechendeSanierungsbedarf wirdindennächstenjahrenabzuarbeitensein.dasnationaleverkehrslärm-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5077 schutzpaketii (NVPII)siehtvor,dieBelästigungdurchVerkehrslärmum 50 Prozent bei der Schiene und um 30 Prozent bei der Straße zu senken. 4.WelcheinderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageder FraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/12971,Antwortzu Frage1,erwähntenabernichtnäherspezifiziertenGegebenheitenstehen einereinheitlichenfestlegungaufeu-lärmgrenzwertefüreinesanierung entgegen? EinereinheitlichenFestlegungvonImmissionsgrenzwertenfürdieLärmsanierungaufeuropäischerEbenestehtnebendenausderAntwortzudenFragen1 und2ersichtlichenerwägungenentgegen,dassbelästigungendurchverkehrslärmindeneinzelnenmitgliedstaatenmitblickaufunterschiedlichewirtschaftlichegegebenheitenundsoziokulturellehintergründesehrunterschiedlichwahrgenommenwerden.dieeuropäischerechtsetzungverfolgtfüreine VerbesserungderUmgebungslärmsituationdahernebenderEmissionsbegrenzungnachdemStandderTechnikanStraßenfahrzeugeneinensogenannten Management-Ansatz,deraufverbindlicheImmissionsgrenzwerteverzichtet undimrahmenderumgebungslärmrichtlinieauftransparenzdurchlärmkartierungundaufregelungderlärmproblemeundlärmauswirkungendurch Lärmaktionsplanung vor Ort setzt. 5.WievieleMittelwurdenzumheutigenZeitpunktfürMaßnahmenzur Lärmsanierungausgegeben (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojekten nachbundesländernundjahrenmitdenjeweiligenmaßnahmenund Kosten)? DiejährlichenAusgabendesBundesfürdieLärmsanierunganBundesfernstraßenbis2009sindnachLänderngetrenntderbeigefügtenAnlagezuentnehmen. DieTabelleistdervomBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)herausgegebenen StatistikdesLärmschutzesanBundesfernstraßen 2009 entnommen. 6.WievielGeldistzumjetzigenZeitpunktbereitsfürzukünftigeMaßnahmenzurLärmsanierungverplant (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojektennachbundesländernmitdenjeweiligenmaßnahmenundkalkulierten Kosten)? DerBundhatdeneinzelnenLändernfürdasJahr2011folgendeFinanzmittel (inmio.euro)fürlärmsanierungsmaßnahmenanbundesfernstraßenzugewiesen: BWBYBEBBHBHHHE MV NINWRPSLSNSTSHTH 13,02,90,11,60,00,64,10,22,714,93,80,41,91,70,21,1 DieLänderkönnendieseMittelfürzukünftigeMaßnahmenin2011verplanen. DieAuswahldereinzelnenProjekte,derjeweiligenMaßnahmenunddieKalkulation der Kosten obliegt dem einzelnen Land. NebendenimBundeshaushaltausgewiesenenMittelnbeseitigtderBundbestehendeLärmbelastungenimRahmeneinesStreckenausbaus (dannlärmvorsorge) oder durch den Bau von Ortsumgehungen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WievieleMittelausdenbeidenKonjunkturpaketensindfürzusätzliche MittelfürdenLärmschutzverplantbzw.schonausgegebenworden (bitte aufschlüsselnnacheinzelnenprojektennachbundesländernundjahren mit den jeweiligen Maßnahmen und Kosten)? MitdemZukunftsinvestitionsgesetzalsTeildesKonjunkturpaketsIIhatder BunddenLändernundKommunenFinanzhilfenzurErfüllungeigenerAufgaben zur Verfügung gestellt. MittelfürLärmschutzmaßnahmenanBundesstraßeninderBaulastdesBundes ergeben sich aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz nicht. 8.WievieleLärm-Konflikt-Gebiete,beidenendieImmissionsgrenzwerte lautvlärmschr97überschrittenwerden,gibtesanbundesfernstraßen momentan (bitteaufschlüsselnnacheinzelnengebietenundbundesländern)? 9.WiehochistdermomentanbestehendeLärmschutz-Sanierungsbedarfan Bundesstraßen (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojektenundbundesländern)? DieFragen8und9werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. BelastbareZahlen,inwievielenGebietenundBundesländerndiefürdieLärmsanierunganBundesfernstraßenseit2010maßgeblichen,abgesenktenAuslösewerteüberschrittenwerden,könnenschonaufgrunddersichständigändernden tatsächlichenverhältnisse (beispielsweisedieausweisungneuerbau-odergewerbegebiete) nicht vorgehalten werden. 10.WelchessinddieBallungsräume,HauptverkehrsstraßenundHaupteisenbahnstreckenzudenenderKommissionderEuropäischenGemeinschaft lautrichtlinie2002/49/egbiszum18.juli2008lärmkartenundlärmaktionspläne übermittelt wurden? DieEU-Umgebungslärmrichtlinie2002/49/EGsiehtindenArtikeln7und8vor, dassfürballungsräumemitmehrals250000einwohnernsowiefürhauptverkehrsstraßenmiteinemverkehrsaufkommenvonüber6millionenkraftfahrzeugenprojahr,haupteisenbahnstreckenmiteinemverkehrsaufkommenvon über60000zügenprojahrundgroßflughäfenbiszum30.juni2007strategischelärmkartenundbiszum18.juli2008fürorteindernähederhauptlärmquellensowiefürballungsräumelärmaktionspläneausgearbeitetwerden. InformationenausdenstrategischenLärmkartenundZusammenfassungender AktionsplänesindgemäßArtikel10Absatz2derRichtliniebinnensechs MonatennachdeninArtikel7bzw.Artikel8genanntenZeitpunktenderKommission zu übermitteln (Datenberichterstattung). BeideninsoweitrelevantenBallungsräumengehtesumAachen,Augsburg, Berlin,Bielefeld,Bochum,Bonn,Bremen,Dortmund,Dresden,Duisburg, Düsseldorf,Essen,FrankfurtamMain,Gelsenkirchen,Hamburg,Hannover, Karlsruhe,Kiel,Köln,Leipzig,Mannheim,Mönchengladbach,München, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden, Wuppertal. BeideninsoweitrelevantenHauptverkehrsstraßenundHaupteisenbahnstrecken geht es um: 17000kmHauptverkehrsstraßen,unterteiltinca.31300Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Fahrzeugzahlen,
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ kmHaupteisenbahnstrecken,unterteiltinca.1500Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Zugzahlen. DieLärmkartierung2007konnteerstmitVerzögerungabgeschlossenwerden. ZumTeilwarenBerichtigungenderLärmkartennotwendig.DieKartierungder großenhaupteisenbahnstreckenwurdeerstimaugust2009abgeschlossen. MitteilungenandieKommission (Datenberichterstattung2007)mitaktualisiertenLärmkartenhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)inmehrenTeilenimZeitraumvonFebruar2008bisOktober 2009 vorgenommen. DieLärmaktionsplanung2008konntenurmitVerzögerungenbeginnen,dasie aufdenlärmkartenaufbaut.dasbmuhatimjanuar2009ersteinformationen ausderlärmaktionsplanungderkommissionmitgeteilt (Datenberichterstattung2009).EineletzteMitteilungmitaktualisiertenDatenerfolgteimJanuar 2011.DieLärmaktionsplanungistallerdingsnochnichtabgeschlossen,sodass auch die Datenberichterstattung insoweit fortgeführt werden muss. 11.WelcheUmbaumaßnahmenwerdenseitMitte2009anderAutobahn5 (A5)zwischenStraßenkilometer501,45und518,5durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Maßnahmen und Kosten)? DasAmtfürStraßen-undVerkehrswesen (ASV)Frankfurtplantdiegrundhafte ErneuerungallerFahrstreifeninbeidenFahrtrichtungenzwischenkm501,450 undkm503,900.kostenfürdiefahrtrichtungheidelberg:3,165mio.euro (inkl.ausstattung),fürdiefahrtrichtungfrankfurt:4,884mio.euro (inkl. Ausstattung). Das ASV Darmstadt plant folgende Maßnahmen: ErneuerungderFahrbahnimBereichderTank-undRastanlageGräfenhausen; Kosten: 7,155 Mio. Euro, ZwischenAnschlussstelle (AS)Weiterstadt (km515,800)undaslangen (km509,800)ertüchtigungdesstandstreifensbeiderfahrtrichtungen;kosten: 2,135 Mio. Euro, Zeppelinheim DarmstädterKreuz,SanierungvonmehrerenBauwerkenund DurchlässenimBereichTrennstreifenundderviertenFahrspur;Kosten: 1,812 Mio. Euro, InstandsetzungundErneuerungderFahrbahnzwischenASZeppelinheim und Darmstädter Kreuz km 503,9 bis 518,5; Kosten: 44,279 Mio. Euro. 12.InwiefernstimmtdieBundesregierungmitderBewertungüberein,dass derausbauderstandspuralstemporärnutzbarelkw-spuraufdera5 zwischenstraßenkilometer501,45und518,5zueinersteigerungderverkehrlichenleistungsfähigkeitdergenanntenstraßeführt (bittemitbegründung)? Eine Seitenstreifenfreigabe ist in diesem Bereich nicht geplant.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.InwiefernstimmtdieBundesregierungmitderBewertungüberein,dass derbauvonnothaltebuchtenandera5zwischenstraßenkilometer 501,45und518,5einenerheblichenbaulichenEingriffdarstellt,dadiese MaßnahmeeinenotwendigeVoraussetzungfürdiezukünftigetemporäre Nutzung des Standstreifens als Lkw-Spur ist (bitte mit Begründung)? Nothaltebuchtenwurdentemporärfüreine4+2-Verkehrsführungwährendder Bauzeithergestellt.NachFertigstellungderBaumaßnahmewerdendiesewieder zurückgebaut. 14.InwieweitgehtdieBundesregierungdavonaus,dassbeieinemAnstieg derverkehrsdichte (Bundestagsdrucksache17/2031)LärmschutzmaßnahmenwestlichderA5zwischenderAnschlussstelleWeiterstadtund derraststättegräfenhausenaufgrunddererhöhungderumgebungslärmwerte gebaut werden müssen? LärmschutzmaßnahmenimRahmenderLärmsanierungsindnurmöglich,soweitdurchdenAnstiegderVerkehrsdichtedieentsprechenden,imBundeshaushalt festgelegten Auslösewerte überschritten werden. 15.WelcheErfahrungenliegenderBundesregierungbezüglichLärmschutzanlagenanBundesfernstraßenvor,diemitPhotovoltaikanlagenkombiniert sind? EineAbfragebeidenLändernergab,dassinsgesamtzwölfAnlagenmitPhotovoltaikanBundesfernstraßenvorhandensind.DieErfahrungenderLänder werdenderzeitevaluiert.dasbmvbsistbestrebt,deneinsatzvonphotovoltaikinkombinationmitlärmschutzanlagenanbundesfernstraßenzuverstärken.
7 Jährliche Ausgaben des Bundes für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen bis 2009 in Mio. Euro Land bis Gesamt Baden-Württemberg 76,5 0,5 1,1 0,4 0,3 1,2 0,2 0,4 0,8 3,8 9,1 94,3 Bayern 73,0 5,3 7,2 3,1 4,6 2,8 3,6 0,3 6,3 6,4 6,2 118,9 Berlin 18,9 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,3 19,7 Brandenburg 3,7 0,1 0,2 0,1 0,1 0,3 0,3 0,1 0,9 0,5 6,3 Bremen 3,0 0,5 0,5 0,1 0,1 0,1 0,0 4,3 Hamburg 8,2 0,2 0,2 1,3 0,2 0,1 1,5 0,4 12,1 Hessen 56,0 1,2 1,3 1,8 1,7 3,4 0,5 0,4 2,4 3,4 3,7 75,8 Mecklenburg-Vorpommern 2,4 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 3,5 Niedersachsen 84,7 1,4 0,3 2,2 0,3 0,6 0,2 4,7 5,8 1,7 2,0 103,9 Nordrhein-Westfalen 198,8 1,7 2,5 2,0 1,3 2,3 4,5 6,5 5,3 5,7 15,6 246,2 Rheinland-Pfalz 46,7 1,1 1,2 4,6 1,1 1,0 3,0 2,2 3,0 1,4 1,9 67,1 Saarland 38,6 0,4 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 40,2 Sachsen 16,2 1,1 1,1 0,5 0,6 1,6 2,2 0,4 1,1 3,3 0,2 28,3 Sachsen-Anhalt 4,8 0,4 0,4 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,6 1,2 1,4 9,4 Schleswig-Holstein 20,5 0,6 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 22,1 Thüringen 5,7 0,4 0,3 0,2 0,3 0,3 0,4 0,3 0,4 0,8 1,5 10,5 Bundesgebiet 657,5 14,8 16,9 16,0 11,2 14,0 16,7 15,7 26,1 30,3 43,2 862,4 Anlage 1 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5077
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVerschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9338 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Markus Kurth, weiterer
Mehrwichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1324 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
Mehrbauen.dasnurwenigekilometerentferntgelegenelandstuhlregionalmedicalcenter,dasmitetwa3000mitarbeiterngrößtemilitärlazarettaußerhalb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7920 17. Wahlperiode 28. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10517 17. Wahlperiode 23. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 18/2473 18. Wahlperiode 03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter
MehrGleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und soziale Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6516 17. Wahlperiode 07. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland und des deutschen Plutonium-Inventares
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8527 17. Wahlperiode 31. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11996 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter
MehrZweckgemäßer Einsatz der Entflechtungsmittel für Wohnraumförderung in den Bundesländern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1058 18. Wahlperiode 07.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Anja Hajduk, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6763 17. Wahlperiode 04. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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