Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13853 Erfahrungen und Schlussfolgerungen nach 18 Monaten Bundeskinderschutzgesetz Erfahrungen und Schlussfolgerungen Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Vorbemerkung der Fragesteller Zum1.Januar2012tratnachmehrerenAnläufenundmehrjährigerDiskussion dasbundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)inKraft.EslegtmitderprojektbezogenenFinanzierung BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen einenbedeutendenfokusaufdiefrühenhilfen.diesebundesinitiativesollineinembreitennetzwerkunterschiedlichergesellschaftlicher Akteure zum Tragen kommen. EineVerwaltungsvereinbarungzwischenBundundLändernregeltdieAufteilungderAufgabenundBundeshaushaltsmittel.Letztereumfassen Mio.Euro,201345Mio.Euround2014und2015je51Mio.Euro.Die Bundeshaushaltsmittelsindabernichtsobemessen,dassalleFamilienZugang zudennetzwerkenfrühehilfenunddenfamilienhebammenhaben.von vornehereinwareinefokussierungauf inderdebatteumdasbkischg sobezeichneteproblemfamiliengelegt.damitwurdenfamiliengemeint,die vorallemdurcharmutundbildungsferneauffallen.somitwurdeeineleistungeingeführt,dienureinemgeringenteilderfamilienzukommtundsomit einestigmatisierendewirkungbefördert.unddies,obwohlinderfachwelt bekanntist,dassproblemeinfamiliennichtalleinevondersozialenlageabhängigsindundweitausmehrfamiliendieseguteunterstützunghilfreichsein könnte. NebendieserSchwachstellemussdiegenerelleSituationinderKinder-und Jugendhilfebeachtetwerden,diefüreineerfolgreicheUmsetzungderNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammenvonBedeutungist.Sowurdeim RahmenderDebatteumdasBKiSchGangemerkt,dassdieWirksamkeitdes GesetzesvondenorganisatorischenundfachlichenRahmenbedingungenvor Ortabhängigist. BeialldenAktivitätendesGesetzgebersdarfnichtausdem Blickgeraten,dassdieRechtsgrundlageneinwichtigerBausteinfüreinenbesserenKinderschutzsind,letztlichentscheidendsindaberdieorganisatorischen undfachlichenrahmenbedingungenvorort inersterliniediepersonalaus- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 25. Juni 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode stattungindenjugendämtern. (ReinhardWiesner:DerKinderschutzaufder AgendadesBundesgesetzgebers,ZKJ10/2011,S.377).NebenfachlichenAspektenistfürerfolgreichenKinderschutzdiePersonalausstattungderJugendämtervorOrtausschlaggebend,welchewiederumvonderfinanziellenSituationderKommunenabhängigist.NichtnurdeswegenfordertenvieleVerbändeeineEinbettungderFamilienhebammenindenRegelkatalogdesFünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). AufdieKommunenentfallenaberimBereichderKinder-undJugendhilfebereitsanderweitigemassivefinanzielleVerpflichtungen.Siemüssenab1.August2013denRechtsanspruchaufeinenBetreuungs-undFrühförderungsplatz vonkindernunterdreijahrensicherstellen.seitjahrenisteinemittelumschichtunginderkinder-undjugendhilfezulastendergrößerenkinderund Jugendlichenzubeobachten.DieAusgabenfürEinzelfallhilfensindstarkangewachsen.DieAuswirkungendieserUmverteilungenundpolitischgewollten SchwerpunktsetzungenaufFörderungindenNetzwerkenFrüheHilfenund KinderbetreuungsowiedieverpflichtendenAusgabeninderEinzelfallhilfe aufdieanderengebietederkinder-undjugendhilfeundderenauswirkung aufdenkinderschutzsindnochnichtuntersucht.daswegbrechenvonstrukturenderjugendarbeitundjugendsozialarbeithingegenlässtsichvielerorts beobachten.währendaufdereinenseitekinderschutzstrukturellgestärkt wird,istaufderanderenseiteeinestrukturelleschwächungvoninstitutionen, indenenkinderschutzpraktiziertwird,zubeobachten.wirksamerkinderschutz muss aber mehrdimensional umgesetzt werden. NichtnurdeswegenfordertenvorallemeineVielzahlderVerbändeeineEinbettungderFamilienhebammenindenRegelkatalogdesSGBV.EineRegelleistungimSGBVwürdedarüberhinauseineVersorgungallerFamilien sicherstellen. DasBKiSchGistnunmehr18Monatealt,dieVerwaltungsvereinbarungzuder BundesinitiativeFrüheHilfenundFamilienhebammentratvorzwölfMonaten in Kraft. 1.HabendieLänderdieihnennachderVerwaltungsvereinbarung BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen zustehenden BundeshaushaltsmittelimJahr2012ausgeschöpft (bittenachbundesländern und Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)? ImJahr2012wurdenseitensdesBundesentsprechendder VerwaltungsvereinbarungzurBundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen gemäß 3Absatz4desGesetzeszurKooperationundInformation imkinderschutz (nachfolgendverwaltungsvereinbarunggenannt)30mio. EurofürdieBundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen (nachfolgendbundesinitiativefrühehilfengenannt)bereitgestellt,wovonin denbundesländernbundesweitrund16,2mio.euroinmaßnahmenzurumsetzungderbundesinitiativefrühehilfengeflossensind.dienachfolgendeübersicht veranschaulicht den Mittelabfluss 2012 mit Stand 01/2013: Bundesmittel lt. Verwaltungsvereinbarung IST BWBaden-Württemberg BYBayern BEBerlin BBBrandenburg HBBremen HHHamburg HEHessen MVMecklenburg-Vorpommern NINiedersachsen NWNordrhein-Westfalen

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14244 Bundesmittel lt. Verwaltungsvereinbarung IST RPRheinland-Pfalz SLSaarland SNSachsen STSachsen-Anhalt SHSchleswig-Holstein THThüringen Gesamt * *GeringfügigeÄnderungensindaufRundungsdifferenzendurchdieAnwendungdesVerteilerschlüssels nachartikel4absatz2derverwaltungsvereinbarung BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenund Familienhebammen zurückzuführen. DasNationaleZentrumFrüheHilfen (NZFH)hatdieAufgabeneinerBundeskoordinierungsstelleübernommen.FürdieWahrnehmungdieserAufgaben wurden im Jahr Euro verausgabt. 2.WerdendieLänderdieihnennachderVerwaltungsvereinbarung BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen zustehenden BundeshaushaltsmittelimJahr2013ausschöpfen (bittenachbundesländern und Höhe der bisher beantragten Haushaltsmittel aufschlüsseln)? LautVerwaltungsvereinbarungstehendenBundesländernimJahr2013folgende Bundesmittel zur Verfügung: Bundesmittel lt. Verwaltungsvereinbarung 2013 BWBaden-Württemberg BYBayern BEBerlin BBBrandenburg HBBremen HHHamburg HEHessen MVMecklenburg-Vorpommern NINiedersachsen NWNordrhein-Westfalen RPRheinland-Pfalz SLSaarland SNSachsen STSachsen-Anhalt SHSchleswig-Holstein THThüringen Gesamt *GeringfügigeÄnderungensindaufRundungsdifferenzendurchdieAnwendung desverteilerschlüsselsnachartikel4absatz2derverwaltungsvereinbarung BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen zurückzuführen. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieLänderalleAnstrengungenunternehmen,indiesemJahrdieverfügbarenMittelentsprechenddergenehmigten Konzepte vollständig auszugeben. DerBundeskoordinierungsstellebeimNZFHstehenimJahr2013insgesamt 4 Mio. Euro für ihre Aufgaben zur Verfügung.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.SindderBundesregierungProblemebeimAufbauderNetzwerkeFrühe Hilfen und Familienhebammen bekannt, und wenn ja, welche? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? DerAuf-undAusbausderNetzwerkeFrüheHilfenverläuftbislangimRahmen dervondenländerneingereichtenkonzepte.problemesindderbundesregierungderzeitnichtbekannt.lautdeutschemhebammenverbandgibtesmit StandMai2013rund1590fortgebildeteFamilienhebammen,150befinden sichaktuellinderfortbildung.allerdingszeichnetsichab,dassnocherheblicheanstrengungenunternommenwerdenmüssen,umdiezahlderfamilienhebammenweiterzuerhöhen.dazuwirdeinerseitsdurchdiebeimnzfhangesiedeltebundeskoordinierungsstelleinkooperationmitdenlandeskoordinierungsstellennachmöglichkeitengesucht,welcheweiterengesundheitsfachberufewiezumbeispieldiefamilien-gesundheits-kinderkrankenpflegerinnen und-pflegerdievoraussetzungendiesestätigkeitsprofilserfüllen,umden quantitativen Fachkräftemangel zu begegnen. AnderseitsunterstütztdieBundeskoordinierungsstelledieLänderbeiderEntwicklungvonQualifizierungskonzeptenfürdieinFragekommendenGesundheitsfachberufeundstelltKommunenBeratungsmaterialzurVerfügung,was beideranstellungvonfamilienhebammenzuberücksichtigenist,umdenvertrauensvollenzugangderfamilienhebammenzudenfamiliennichtzugefährden. (z.b.leitfadenfürkommunen DerEinsatzvonFamilienhebammenin Netzwerken Früher Hilfen abrufbar unter 4.KönnendieLändernachKenntnisderBundesregierungeinenflächendeckendenAusbauderNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen sicherstellen? Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken? DasNZFHhatimRahmenseinesAuftragszudenFrühenHilfenbereitsvorInkrafttretenderBundesinitiativeeineBestandsaufnahmezumkommunalenAusbauderNetzwerkeFrüheHilfendurchgeführt.BefragtwurdenindieserStudie diejugendämteralsdiekommunalensteuerungsstellenderfrühenhilfen.unterbeteiligungvonrund96prozentderjugendämterkonntefolgendesergebnis ermittelt werden: Bereitsinfast80ProzentallerJugendamtsbezirkegibtesaktuelleineNetzwerkstrukturimBereichFrüheHilfenund/oderKinderschutz.Netzwerke,die explizitsowohlfürfrühehilfenalsauchfürkinderschutzzuständigsind,wurdeninetwaderhälftederjugendamtsbezirkeaufgebaut.solitärenetzwerkstrukturenausschließlichindenfrühenhilfenoderimkinderschutzgibtesin 28,3ProzentderKommunen.WerdengeplanteundgeradeentstehendeNetzwerkemitgerechnet,ergibtsicheinezukünftigeNetzwerkabdeckungvon 97,3Prozent,wobeifastimmerbeideBereicheabgedecktwerdensollen (81,6Prozent).Lediglich2,7ProzentderJugendamtsbezirkewerdenzukünftig wedereinnetzwerkfrühehilfennocheinnetzwerkkinderschutzaufgebaut haben, aktuell sind dies noch 20,1 Prozent, Daheristdavonauszugehen,dasseinflächendeckenderAusbauderNetzwerke Frühe Hilfen im Rahmen der Bundesinitiative erreicht wird. ZumStanddesflächendeckendenAusbausderFamilienhebammenwirdaufdie Antwort zu Frage 3 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheeinheitlichenRichtlinienbzw.VorgabengibtesseitensdesBundes zurumsetzungder BundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen,insbesondereimBereichderFamilienhebammenundzu deren Implementierung in den Kinderschutznetzwerken? GemeinsameRichtlinienzurUmsetzungderBundesinitiativewurdenvonBund undländerninderverwaltungsvereinbarungfestgelegt.hinsichtlichdeseinsatzesvonfamilienhebammenwurdeninderverwaltungsvereinbarungfolgende Förderbedingungen festgelegt: FörderfähigsindderEinsatzvonFamilienhebammenundvergleichbarenBerufsgruppenausdemGesundheitsbereichimKontextFrüherHilfen.Siesollen demvomnzfh,dasingemeinsamerträgerschaftderbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärung (BZgA)unddesDeutschenJugendinstituts (DJI) steht,erarbeitetenkompetenzprofilentsprechenoderindiesemsinnequalifiziertundineinfürfrühehilfenzuständigesnetzwerkeingegliedertwerden. DieLänderhabendieMöglichkeit,eindarüberhinausgehendesProfilfestzulegen. DasKompetenzprofilwurdevomNZFHzeitnahunterBeteiligungvon ExpertinnenundExperten,denHebammenverbändenundinAbstimmungmit denländernerarbeitet,verabschiedetundveröffentlicht (abrufbarunter 6.ErfüllenalleLandesverwaltungennachKenntnisderBundesregierungdie VorgabenzurUmsetzungderBundesinitiativeundhabenentsprechende RichtlinienzurUmsetzungdurchdieörtlichenTrägerderJugendhilfeerlassen? WieerfolgtnachKenntnisderBundesregierungdieUmsetzungdieser RichtlinienindenLändern,undwiewirddieUmsetzungdieserRichtlinien kontrolliert? BisEndeNovember2012habenalle16BundesländerFörderkonzepteundFörderrichtliniengemäßderVerwaltungsvereinbarungzurBundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammenbeimBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)eingereicht.DieseKonzepteund Richtlinienwurdengesichtetundgeprüft,obsiedenZielenundVorschriften derbundesinitiativeentsprechen.daraufhinwurdendenbundesländerndetaillierterückmeldungenzuspezifischenüberarbeitungsbedarfengegeben.sobalddieseüberarbeitungenerfolgten,wurdendieentsprechenddemvereinbartenverteilerschlüsselzurverfügungstehendenbundesmittelangewiesen.auf derbasisdieserförderrichtlinienindeneinzelnenbundesländernkonntenin einemnächstenschrittdiekommunenförderanträgeeinreichenbzw.wurden diegelderindenländernnachjeweilsvonihnenselbstdefiniertenschlüsseln verteilt.beianwendungeinesantragsverfahrensmusstendiekommunen vorabebenfallsausbaustand,entwicklungszielesowiekonkretemaßnahmen zurumsetzungbenennen.beieinemausschüttungsverfahrenmüssendiesebegründungenzusammenmitdenverwendungsnachweisenerbrachtwerden.die LandeskoordinierungsstellenhabendieAufgabe,dieKommunenbeiderAntragsstellungundUmsetzungderBundesinitiativezuberatenunddiezweckgemäßeVerwendungderMittelsicherzustellen.DasBMFSFJprüftsowohldie vondenländerneinzureichendenmaßnahmepläne (aufgeschlüsseltnachden Förderbereichen)wieauchdieVerwendungsnachweiseinklusivederdazugehörigenSachberichte.Beiunklarenbzw.strittigenMaßnahmentrifftdiegemäß derverwaltungsvereinbarungvereinbartesteuerungsrundevonbundundländern die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Maßnahme.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WievieleFamilienwerdenmitder BundesinitiativeNetzwerkeFrühe HilfenundFamilienhebammen zusätzlicherreichtunddurchdieseinnerhalbdererstenlebensmonateihrerneugeborenenkinderunterstützt (bittenachbundesländernundimverhältniszuallenfamilienmitneugeborenen aufschlüsseln)? InDeutschlandwerdenproJahrca Kindergeboren (StatistischesBundesamt).NachSchätzungen (UNICEF2003)könntenca.10ProzentdieserFamilieneinenerhöhtenUnterstützungsbedarfaufweisenundvonAngebotenFrüherHilfenprofitieren.RepräsentativeDatenzuBelastungslagenvonFamilien imübergangzurelternschaftsowiezurinanspruchnahmevonpräventivenunterstützungsangebotenliegenjedochfürdeutschlandderzeitnichtvor.das NZFHplantdaherimRahmenderBegleitforschungzurBundesinitiativeeine repräsentativeuntersuchungdurchzuführen.dieergebnissewerdenfürende 2015 erwartet. 8.WievieleFamilienwerdeninsgesamtimRahmenderbereitsvorhandenenStrukturenundderBundesinitiativeerreichtunddurchdieseinnerhalbdererstenLebensmonateihrerneugeborenenKinderunterstützt (bittenachbundesländernundimverhältniszuallenfamilienmitneugeborenen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 7. 9.WievielederFamilienbenötigenüberdiesenZeitraumhinausUnterstützung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Kann diese Unterstützung flächendeckend sichergestellt werden? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)? DerzeitliegenkeineZahlendarübervor,wievieleElterneinweiteresUnterstützungsangebotnacheinerBegleitungdurcheinAngebotderFrühenHilfenbenötigen.DasNZFHplantdaherimRahmenderBegleitforschungzurBundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammeneinevertiefende, längsschnittlicheuntersuchungzurentwicklungvonkindernundfamilienin psychosozialen Belastungslagen. 10.WerdennachKenntnisderBundesregierungdieneuenzusätzlichenAngebote von den betroffenen Familien angenommen? Wenn nein, warum nicht? Auf welchen Erhebungen beruhen diese Kenntnisse? DieErgebnissederimVorfeldzurBundesinitiativeNetzwerkeFrüheHilfen undfamilienhebammendurchgeführtenbundesmodellprojektezudenfrühen Hilfenhabengezeigt,dassetwadreiViertelderFamilien,mitdenenKontakt aufgenommenwurde,fürdieannahmeeinerhilfegewonnenwerdenkonnte. Zielistes,möglichstalleFamilien,dieeinenHilfebedarfaufweisen,fürdieAnnahmeeinerHilfezumotivieren.IndenModellprojektenwurdenhierfürje nachzielgruppeunterschiedlichestrategienundmethodeneingesetzt,diesich alleimniedrigschwelligenbereichbewegenunddaraufabzielen,einestigmatisierungderfamilienzuvermeiden.inallenmodellprojektenwurdebetont, dassvertrauensbildendemaßnahmeneinenwichtigenbeitragzurmotivierung derfamilienleisten.einepositive,neugierweckendehaltungdenelterngegenüber,einepersönlicheundwiederholteeinladungunddiezusicherungvon VertraulichkeitauchgegenüberdemJugendamtunterstützendieEltern,dieHil-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14244 fenauchanzunehmen.dieteilnahmeandenangebotensolltemöglichstfreiwilligbleiben.wichtigistaussichtdermodellprojektezudemeinfrühzeitiger KontaktaufbaubereitswährendderSchwangerschaftundbeiZusagederFamilie ein zeitnaher Beginn der Maßnahme. DasAngebotdarffürdieFamiliennichtmitKostenverbundensein,dennbelasteteFamiliengehörenüberproportionalhäufigauchzudeneinkommensschwachenFamilien.DieErgebnisseausdenModellprojektenbetonenauchdieBedeutungderNetzwerkarbeit,vorallemdieZusammenarbeitmitKooperationspartnerinnenund-partnern,zudenendieFamilienbereitsKontakthaben (zum BeispielBeratungsstellen,Jugendämter,gynäkologischePraxenoderARGEN). Menschen,dieindiesenInstitutionenarbeiten,könnenEmpfehlungenaussprechenundsomitdazubeitragen,dassdieFamiliefürdieHilfeannahmegewonnenwird.AlsflankierendeMaßnahmewirddieStreuungvonInformationsmaterialalshilfreicherachtet.VordemHintergrundderErfahrungen,dieinden Modellprojektengesammeltwurden,könnenInformationenzielgruppengerecht gestaltetebensowieeinepositiveberichterstattungindenmedienzurmotivierung der Familien beitragen. Dienachfolgend,wieerbeten,aufgeführtenMaterialiensindzufindenunter NZFH (Hrsg.) (2010a).ModellprojekteindenLändern.Zusammenfassende Ergebnisdarstellung. Köln, NZFH (Hrsg.) (2010b).Bestandsaufnahme.KommunalePraxisFrüherHilfen in Deutschland. Köln, NZFH (Hrsg.) (2012).Frühstart:FamilienhebammenimNetzwerkFrühe Hilfen. Köln, NZFH (Hrsg.) (2013).DerEinsatzvonFamilienhebammeninNetzwerken Früher Hilfen. Leitfaden für Kommunen. Köln. 11.WieverteiltsichdieFörderungderBundesinitiativeaufdieunterschiedlichenFördergebietenachArtikel2Absatz3bis6derVerwaltungsvereinbarungzwischenBundundLänder (NetzwerkemitZuständigkeitfür FrüheHilfen,EinsatzvonFamilienhebammenundvergleichbarenBerufsgruppen,EhrenamtsstrukturenundindiesenStruktureneingebundene EhrenamtlicheimKontextFrüherHilfensowieweiterezusätzlicheMaßnahmen bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? DazukanndieBundesregierungnochkeineAngabenmachen.LautVerwaltungsvereinbarungsinddieZwischennachweisefürdasJahr2012zum30.September 2013 vorzulegen. 12.HabenalleBundesländerKoordinierungsstellengemäßArtikel5der VerwaltungsvereinbarungfürQualifizierung,Qualitätsentwicklungund QualitätssicherungindeneinzelnenFörderbereichennachArtikel2der Verwaltungsvereinbarungundfürdenländerübergreifendenfachlichen AustauscheinschließlichdesVollzugesdieserVerwaltungsvereinbarung sowie die Beratung der Kommunen eingerichtet? Wenn nein, warum nicht? InallenBundesländernhabendieKoordinierungsstellendieArbeitaufgenommen.Am21.und22.März2013fanddasersteAustauschtreffenderBundeskoordinierungsstellemitdenLandeskoordinierungsstellenzurUmsetzung der Bundesinitiative statt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.HatdieKoordinierungsstelledesBundesgemäßArtikel6derVerwaltungsvereinbarungihreArbeitaufgenommen,undwomithatsiesichbislang schwerpunktmäßig beschäftigt? Seit1.Juli2012hatdiedieKoordinierungsstelledesBundes,angesiedeltbeim NZFH,dieArbeitaufgenommen.DieSchwerpunkteihrerbisherigenTätigkeiten umfassten: Fachwissenschaftliche Beratung bei der Bewertung der Länderkonzepte, PlanungundDurchführungvongemeinsamenAustauschsitzungenderBundeskoordinierungs-mitdenLandeskoordinierungsstellenderBundesinitiative (erstestreffen:21./22.märz2013;zweitestreffen:27./28.juni 2013), BeratungderLänderkoordinierungsstellenbeiderkonkretenUmsetzungder Bundesinitiative, PlanungundDurchführungderbundesweitenAuftaktveranstaltungzuBundesinitiativeam5.November2012unterBeteiligungvonVertretungenaus Bund,Ländern,KommunenundVerbändenz.B.derHebammenundGesundheits-Kinderkrankenpflege, DurchführungregionalerNetzwerketagungen VoneinanderLernen inunterschiedlichen Bundesländern zur Umsetzung der Bundesinitiative, Publikationen (abrufbar unter Erarbeitung von Kompetenzprofilen für den Einsatz von: Familienhebammen (veröffentlicht), Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnenund-pfleger (Veröffentlichung: Herbst 2013), KoordinatorinnenundKoordinatorenderNetzwerkeFrüheHilfen (Veröffentlichung: Ende des Jahres 2013), ErarbeitungundVeröffentlichungeinesLeitfadensfürKommunenzum Einsatz von Familienhebammen in den Netzwerken Frühe Hilfen, EntwicklungvonArbeitsmaterialienfürdenEinsatzaufsuchenderFamilienarbeitindenFrühenHilfen (z.b.familienhebammen):veröffentlichung Herbst EntwicklungundOnlineschaltungeinerinternetbasiertenPlattformzuminterkommunalen Austausch über die Umsetzung der Bundesinitiative ( ErarbeitungvonForschungskonzeptionund-designzurDokumentationund EvaluationderBundesinitiativesowiezurPrävalenz-undVersorgungsforschung, ErarbeitungeinesInstrumenteszurDokumentationderArbeitderFamilienhebammenundzurgleichzeitigensozialwissenschaftlichenAuswertungdes Einsatzes der Familienhebammen in den Familien, KonzeptentwicklungundBeauftragungeinerExpertisezurKlärungoffener rechtlicherfragenzumeinsatzvonfamilienhebammenundvergleichbarer Gesundheitsfachberufe.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WannistdieSteuerungsgruppegemäßArtikel7derVerwaltungsvereinbarungerstmaligzusammengekommen,womithatsiesichbislang schwerpunktmäßigbeschäftigt,undwassinddiewesentlichenergebnisse? DasersteTreffenderSteuerungsgruppefandam21.August2012statt.Im Schwerpunkt erörterte die Steuerungsgruppe folgende Grundsatzthemen: Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen, Qualitätssicherung im Rahmen der einzelnen Förderbereiche, StrukturundSchwerpunktsetzungderBerichtegemäßArtikel8derVerwaltungsvereinbarung (Evaluation und Sicherung der Nachhaltigkeit), Wissenschaftliche Begleitung, Praxisentwicklung und -unterstützung vor Ort, Öffentlichkeitsarbeit. IndenerstenSitzungenwurdeinsbesondereberaten,wiedieverwaltungsmäßigenAbläufegestaltetwerdenkönnen,damitdieMittelzügigandieKommunen weitergegebenwerdenkönnenundmitderumsetzungderbundesinitiativein den Kommunen begonnen werden kann. 15.StrebtdieBundesregierungeineWeiterentwicklungderFamilienhebammenundeinedamitverbundeneAufnahmeindenRegelkatalogdes SGB V an, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? InUmsetzungvon 3desGesetzeszurKooperationundInformationimKinderschutz (KKG)fördertdieBundesregierungdieWeiterentwicklungundden NeuaufbauvonNetzwerkenFrüheHilfenunddenEinsatzvonFamilienhebammenundvonPersonenvergleichbarerGesundheitsberufenimZeitraum2012 bis2015mitinsgesamt177mio.euro.nachablaufdieserbefristungwirdder BundeinenFondszurdauerhaftenSicherstellungderNetzwerkeFrüheHilfen undderpsychosozialenunterstützungvonfamilieneinrichten,fürdenerjährlich51mio.eurozurverfügungstellenwird.diekonkreteausgestaltungdes FondswirdaufderGrundlagederimRahmenderBundesinitiativebis2015gewonnenenErkenntnisseerfolgenundinsofernggf.aucheineWeiterentwicklungderNetzwerkeFrüheHilfenunddesEinsatzesvonFamilienhebammenbeinhalten.InderEntschließungdesDeutschenBundestagesvom27.Oktober 2011 WirksamerKinderschutzdurchbesserePrävention:NetzwerkeFrüher Hilfenausbauen Familienhebammennachhaltigstärken wirddiebundesregierungaufgefordert,dasmodellprojektmitderzielsetzungzukonzipieren, ErkenntnissehinsichtlichderFunktionvonFamilienhebammeninNetzwerken FrüherHilfenvorallemmitBlickaufdieNotwendigkeitundAusgestaltung gesetzgeberischerregelungenoderdieüberprüfungvonbestehendengesetzen unterbesondererberücksichtigungderverschränkungvonkinder-undjugendhilfeundgesundheitswesenzugewinnen.diesemauftragwirddiebundesregierung nachkommen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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