im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind. EinerseitsweistdieBundesregierunginihrerVorbemerkungdaraufhin,
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- Imke Gerhardt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10524 Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10292) Vorbemerkung der Fragesteller NS-Opfer,dievondenNaziszurZwangsarbeitinsReichsgebietverschleppt wordenwaren,könnenanspruchaufleistungenderdeutschenrentenversicherunghaben.seit2005unterliegenrentenanbezieherimauslandder SteuerpflichtinDeutschland.GesetzlicheRegelungen,NS-Opferhiervonauszunehmen,habensichalsunzureichendbzw.zuuneindeutigerwiesen.InsbesondereinBelgienhatderVersandvonSteuerbescheidenanNS-Opfererhebliche Verärgerung hervorgerufen. DieFragestellerhattensichbereitsineinerKleinenAnfragenachderProblematikerkundigt,dieAusführungenderBundesregierunginihrerAntwortauf Bundestagsdrucksache17/10292lassenjedocheinigeFragenoffen,dieauch einenachfragederabgeordnetenullajelpkebeimbundesministeriumder Finanzen nicht vollständig klären konnte. UnklaristinsbesonderedieFrage,obsämtlicheehemaligenZwangsarbeiterinnenundZwangsarbeitersteuerbefreitsind,odernurdiejenigen,diealsNS-Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind. EinerseitsweistdieBundesregierunginihrerVorbemerkungdaraufhin, RechtsgrundlagefürdieBefreiungvonSozialversicherungsrentenan Geschädigte desnationalsozialismussei 3Nummer8adesEinkommensteuergesetzes (EStG).DiesersiehteineBefreiungnurfürVerfolgte imsinnedes 1des Bundesentschädigungsgesetzes vor.dieserwiederumbeschränktdenverfolgtenstatusaufpersonen,die ausgründenpolitischergegnerschaftgegen dennationalsozialismusoderausgründenderrasse,desglaubensoderder Weltanschauung verfolgtwordensind.diesisteinesehrengedefinition. ZahlreicheZwangsarbeiterwurdennichtausdenzitiertenGründendeportiert, sondernschlichtauskriegswirtschaftlichen,weildasdeutschereichihrearbeitskrafterpressenwollte.inderlogikdesfesthaltensanderengendefini- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom6.September 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tiondes 3Nummer8aEStGund 1BEGstündedemnachdieAussageder Bundesregierung, Zwangsarbeitfürsichgenommenführt nichtzursteuerfreiheit einer Sozialversicherungsrente, schließt diese aber auch nicht aus. AndererseitsgibtdieBundesregierunginihrerAntwortzuFrage3zuerkennen,vondiesenengenVoraussetzungenabzurücken: DieSteuerfreiheitwird inallenfällengewährt,indeneneinens-schädigungvorliegt.einerformalen AnerkennungalsVerfolgterbedarfesnicht. UndinderAntwortzuFrage5 heißt es: Eine Unterscheidung von anerkannten und nicht anerkannten Zwangsarbeitern wird nicht vorgenommen. AufNachfragederAbgeordnetenUllaJelpkezurHandhabungdergenannten RechtsgrundlagenführtedasBundesministeriumderFinanzenmitSchreiben vom31.juli2012aus: ErfahrungsgemäßhabennichtalleVerfolgtenimSinne des 1BEGformalumeineAnerkennungersucht.DiesemPersonenkreiswird diesteuerbefreiungnach 3Nummer8aEinkommensteuergesetz (EStG) ebenfallsgewährt,wennsiediesachlichenvoraussetzungendes 1BEGerfüllen. DieseAussageerwecktnunwiederdenEindruck,dassanderengenDefinition desbegdochfestgehaltenwerdensolle.mithinwürdenns-opfer,die nur deswegendeportiertwordensind,weilsiejung,kräftig,gesundundfürdie Nazi-Kriegswirtschaftverwertbarwaren,weiterhinnichtsteuerbefreit.Dazu müsstensiedannzusätzlich rassisch,politisch,religiösoderweltanschaulich verfolgt worden sein. DenFragestellernliegtderFalldespolnischenStaatsbürgersJ.G.vor.Als 16-JährigerwarervonderdeutschenBesatzungsmachtverschlepptundzur ZwangsarbeitinderLandwirtschaftverpflichtetworden.SeinAntragaufSteuerbefreiungwurdevomFinanzamtNeubrandenburgmitBescheidvom31.Juli 2012abgelehnt,weilesnichterkennenkonnte,dasser alsgeschädigter im Sinnedes 3Nr.8aEStGanzuerkennensei. DerAntragstellerkonntezwar bislangnichtdennachweisführen,zwangsarbeitergewesenzusein,wohl aber,zudensogenanntendisplacedpersons (DP)gehörtzuhaben.Esisthistorischunstrittig,dassdieabsoluteMehrzahlderDPZwangsarbeiter,ZwangsverschleppteoderKZ-Häftlingewaren,undvondahernichteinsichtig,dass demantragstellerdieverbliebenenzweifelanseinerschädigungdurchdie Nazis zum Nachteil gereichen. EineUngleichbehandlung anerkannter und nichtanerkannter NS-Opferist politischundmoralischunsinnig. Geschädigt durchns-unrechtwarenauch solche Personen, die nicht die Anforderungen des BEG erfüllen. 1.KanndieBundesregierungdefinitivzusichern,dassdieRenteneinkünfte sämtlicherpersonen,diederzuständigenfinanzbehördeglaubhaftmachen können,dasssievondennaziszurzwangsarbeitgezwungenwordensind, vondersteuerbefreitwerden,unabhängigdavon,obihnendiesesunrecht ausgründenderpolitischengegnerschaftgegendennationalsozialismus oderausgründender Rasse,desGlaubensoderderWeltanschauungzugefügtwordenistodersieindiesemSinnedie sachlichenvoraussetzungen desbegerfüllen,alsoeinfachaufgrunddertatsache,dasssieausegal welchen Gründen zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren? 2.FallsdieBundesregierungdievorangegangeneFragenichtmitjabeantwortet,unterwelchenVoraussetzungenwerdendieSozialversicherungsrenten fürehemaligezwangsarbeitervondersteuerbefreit,undwelchegründe kannesgeben,anträgeaufsteuerbefreiungabzulehnen (bittemöglichst vollständig auflisten)? DieFragen1und2werdenimZusammenhangbeantwortet.DieSozialversicherungsrentenanehemaligeZwangsarbeiterwerdenunterdengesetzlichenVoraussetzungen des 3 Nummer 8a des Einkommensteuergesetzes (EStG) von dersteuerbefreit.danachistvoraussetzung,dassdiesteuerpflichtigenverfolgte
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10634 imsinnedes 1desBundesentschädigungsgesetzes (BEG)undinderRente rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung enthalten sind. AnträgeaufSteuerbefreiung,diedieVoraussetzungenderSteuerbefreiungnicht erfüllen, werden abgelehnt. 3.WasgenaumeintdieBundesregierung,wennsieformuliert,dieEinkommensteuerbefreiunggeltefürPersonen,die diesachlichenvoraussetzungen des 1 BEG erfüllen? a) Welche Voraussetzungen sind damit gemeint? b)inwiefernbeschränkensichdievoraussetzungenauf rassische,politische,religiöse,weltanschaulichegründebzw.umfassenaucheineanders ( unpolitisch ) motivierte Verpflichtung zur Zwangsarbeit? c)wergenaunimmtheute,über40jahrenachdembeg-schlussgesetz, dieprüfungvor,obdie sachlichenvoraussetzungen desbegvorliegen? d)hatdiebundesregierungüberlegungenangestellt,demdeutschenbundestageineklarstellungvon 3Nummer8aEStGvorzuschlagen,um vonderengendefinitiondesbegabzurückenundeindeutigzuregeln, dassjedeperson,dievondennaziszurzwangsarbeitverpflichtetwordenwar,vondersteuerpflichtaufdarausresultierendensozialrenten auszunehmen ist, und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungbeziehtsichaufdiein 1BEG,genanntenVoraussetzungen.Nach 1Absatz1BEGistOpferdernationalsozialistischenVerfolgung, werausgründenpolitischergegnerschaftgegendennationalsozialismusoder ausgründenderrasse,desglaubensoderderweltanschauungdurchnationalsozialistischegewaltmaßnahmenverfolgtwordenistundhierdurchschadenan Leben,Körper,Gesundheit,Freiheit,Eigentum,Vermögen,inseinemberuflichen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat (Verfolgter). WerLeistungennachdemBEGerhaltenhat,istalsVerfolgteranerkanntworden.DieSteuerbefreiungistjedochnichtandieBedingunggeknüpft,dassdie BetroffenenformalalsVerfolgteanerkanntsind.AuchPersonen,dieinderVergangenheitkeineVeranlassungzueinerformalenAnerkennungnach 1BEG sahen,solldiesteuerbefreiunggewährtwerdenkönnen.dievoraussetzungen dersteuerbefreiungsinddanndurchdiezuständigenfinanzbehördeninzusammenarbeitmitanderenebenfallsbefasstenbehörden,z.b.derdeutschenrentenversicherung,zuprüfen.siekönnendurchgeeigneteunterlagenglaubhaft gemacht werden. DieBundesregierungplantkeinesachlicheAusdehnungderSteuerbefreiungsvorschrift des 3 Nummer 8a EStG. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. 4.DefiniertdieBundesregierungdenBegriff NS-Schädigung (Antwortder BundesregierungzuFrage3derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. aufbundestagsdrucksache17/10292)imsinnedergenanntenengenkriteriendesbegoderdarüberhinausgehendundbeziehtsieihnauchaufpersonen,dievondennazisausanderenalsdenimbeggenanntengründen (politisch, rassisch,weltanschaulich)verfolgtbzw.geschädigtwordensind? EineüberdieKriteriendes 1BEGhinausgehendeSteuerbefreiungfürRenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sieht das Gesetz nicht vor.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WasmeintdieBundesregierung,wennsieschreibt: Zwangsarbeitfürsich genommenführtdahernichtzursteuerbefreiungeinersozialversicherungsrente, schließt diese aber nicht aus? a)warumführtnichtschonzwangsarbeit fürsich,wennsievondennaziserzwungenwurde,zursteuerbefreiung,obwohlsiedochzweifellos injedemfalleinns-unrechtdarstelltundfürdiebetroffenenpersonen eine Schädigung war? b)welchefälle,indenendienazismenschenzurzwangsarbeitverpflichteten,stellenaussichtderbundesregierungkeinunrechtdar,daseine Steuerbefreiungrechtfertige (bittemöglichstvollständigundabschließend darstellen)? DieSteuerbefreiungdes 3Nummer8aEStGknüpftzentralandenBegriffder VerfolgungimSinnedes 1BEGan.Zwangsarbeitermüssennichtzugleich VerfolgteindiesemSinnesein.DieVerfolgteneigenschaftschließtandererseits nicht aus, dass der Betroffene zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. 6.WasgenauwilldieBundesregierungmitihrerFormulierung,derBegriff Zwangsarbeiterlaube keinetrennscharfeabgrenzungzwischenns-geschädigten und Kollaborateuren, sagen? WillsiedamitandiesowjetischePolitikderNachkriegszeitanknüpfen,die sowjetischenkriegsgefangenenundzivilenzwangsarbeitern Kollaboration vorgeworfenhat,oderwillsiesagen,dasseskollaborateuregegeben hat,die (zueinemspäterenzeitpunkt)ebenfallszurzwangsarbeitverpflichtetworden waren? ZentralerAnknüpfungspunktdesEntschädigungsrechtsistderBegriffder Verfolgung (vgl. 1BEG).DieBegriffe Zwangsarbeiter und Zwangsarbeit existierenentschädigungsrechtlichimbegnicht.auchdasgesetzzurerrichtungderstiftung Erinnerung,VerantwortungundZukunft verwendetdenbegriffderzwangsarbeitindenanspruchsbegründendennormennicht.fürdieinanspruchnahmeentschädigungsrechtlicherleistungenkommtesdaraufan,dass einverfolgungsgrundnach 1BEG (VerfolgungaufGrundpolitischerGegnerschaftoderausGründenderRasse,desGlaubensoderderWeltanschauung)vorliegt.AndersalsNSGeschädigteerfüllenKollaborateuredieseVoraussetzungen nicht.anderebegrifflicheabgrenzungen (bspw.kollaboration,zwangsarbeit) werden bei der Prüfung der Voraussetzungen nicht herangezogen. 7.MitwelchenLändernhatdieBundesrepublikDeutschlandDoppelbesteuerungsabkommenvereinbart,dieeineBesteuerungderRentenimAusland wohnhafter Personen ermöglichen? DeutschlandverfügtübereinumfangreichesNetzanAbkommenzurVermeidungvonDoppelbesteuerung (DBA)mitanderenStaaten.InAnlehnunganArtikel18desOECDMusterabkommens,wirddasBesteuerungsrechtfürRenten entwederdemansässigkeitsoderdemquellenstaatzugewiesen,wobeidie OECDeineBesteuerungimAnsässigkeitsstaatempfiehlt.DeutscheAbkommen weisendasbesteuerungsrechtz.t.auchbeidenstaatenzu.nachartderrente (unterschiedenwerdenetwaöffentliche/privaterenten,sozialversicherungsrenten,kriegsundopferrenten)könnenunterschiedlicheabkommensvorschriften zur Anwendung kommen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Umfassendes Besteuerungsrecht im Quellenstaat FolgendeDBAweisenDeutschlandeinumfassendesBesteuerungsrechtimHinblickaufRentenzahlungenausdeutschenQuellenanimanderenVertragsstaat ansässige Empfänger zu: Ägypten Argentinien Kenia Indonesien Simbabwe Ukraine Vereinige Arabische Emirate VereinigtesKönigreich (fürrenten,dieindeutschlandlängerals15jahresteuerlich gefördert wurden). 2. Besteuerungsrecht im Quellenstaat für Sozialversicherungsrenten EindeutschesBesteuerungsrechtfürRentenzahlungenaufgrunddeutschenSozialversicherungsrechts enthalten folgende Abkommen: Algerien Argentinien Belarus Belgien Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich Georgien Ghana Guadeloupe Guyana Italien (in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit) Kanada Kasachstan Kirgisistan Republik Korea Kroatien Liberia Malaysia Malta Mazedonien Mexiko Neuseeland
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Niederlande Norwegen Österreich Polen Rumänien Schweden (in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit) Singapur Syrien Tadschikistan Türkei neu Uruguay Vereinigte Arabische Emirate Usbekistan. 3.Opfer und Kriegsrenten UnabhängigvondemallgemeinenQuellenbesteuerungsrechtfürSozialversicherungsrentenenthaltenDoppelbesteuerungsabkommenoftmalsSonderregelungenfürRenten,diealsEntschädigungfürpolitischeVerfolgungoderfürUnrecht oderschädenaufgrundvonkriegshandlungen (einschließlichwiedergutmachungsleistungen)gezahltwerden.diesesonderregelungsichertimregelfall Deutschland als Quellenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. Eine derartige Klausel enthalten die DBA mit: Albanien Algerien Aserbaidschan Belarus Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Georgien Ghana Griechenland Iran Italien Kanada Kasachstan Kirgisistan Republik Korea
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10634 Kroatien Lettland Litauen Liberia Luxemburg Malaysia Malta Mazedonien Mexiko Neuseeland Norwegen Österreich Philippinen Polen Rumänien Russische Förderation Schweden Schweiz Singapur Slowenien Spanien Südafrika Syrien Tadschikistan Thailand Ukraine Ungarn Uruguay Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Königreich Zypern. 8.WievielePersonenumfasstdievonderbelgischenRegierungübermittelte Namensliste ehemaliger Zwangsarbeiter? a)wievielevondiesenpersonenhattenbereitssteuerbescheideerhalten, undsinddiebeträgemittlerweilekomplettzurückerstattet,undwenn nein, warum nicht? b)beiwievielendieserpersonenwurdendieanträgeaufsteuerbefreiung abgelehnt,auswelchengründen,undwelchekonsequenzenziehtdie Bundesregierung hieraus?
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.MitwelchenanderenStaatenhatdieBundesregierungindieserSache Kontakt aufgenommen? a) Welche anderen Regierungen haben Amtshilfe geleistet? b) Welche anderen Regierungen haben Namenslisten übermittelt? c)wievielepersonenumfassendieselistenjeweils,wievielevondiesen PersonenhabenbereitsSteuerbescheideerhalten,undbeiwievielen haben diese Bestand? d)beiwievielendieserpersonenlehntdiezuständigefinanzbehördedie Steuerbefreiung ab? NebenBelgienhabenauchdieNiederlandeAmtshilfegeleistet.Betroffensind ca. 540 Personen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. DiebelgischenBehördenhabeninca.11000FällenAmtshilfegewährt.Die BundesregierunghatkeineKenntnisüberdenStandderindividuellenBesteuerungsverfahren. 10.DieAnträgeaufSteuerbefreiungwievielerPersonen,beidenendieTatsache,dasssievondenNaziszurZwangsarbeitverpflichtetwordensind,unstrittigist,sindnachKenntnisderBundesregierungvonderzuständigen Finanzbehörde abgelehnt worden? a)auswelchengründenerfolgtedieablehnung (bittenachdenwichtigsten inhaltlichen Gründen aufgliedern)? b)inwelchenländernwohnendiebetroffenen (bittevollständignach Anzahl der Ablehnungsbescheide angeben)? c)willdiebundesregierung,ggf.imeinvernehmenmitdemlandmecklenburg-vorpommernoderanderenbundesländern,hierauskonsequenzen ziehen, und wenn ja, welche? DieBundesregierunghathierüberkeineKenntnis.EsgibtkeineAnhaltspunkte dafür,dassdiefinanzverwaltungdievoraussetzungendersteuerbefreiunganhand der genannten Kriterien grundsätzlich nicht ordnungsgemäß überprüft. Nein. 11.WerdenAnträgeausBelgienandersentschiedenalsAnträgeausanderen Ländern,weilesinBelgienbesondersvielAufmerksamkeitumdieBesteuerungderZwangsarbeiter-Rentengegebenhat,undwennja,inwiefern, und auf welcher Rechtsgrundlage? 12.WievielederinBelgienlebendenPersonen,dieLeistungennachdem Bundesversorgungsgesetzbeziehen,erhaltendieseaufgrundeinerfreiwilligenVerpflichtungzurWehrmacht,zurWaffen-SSoderzueinerPolizeieinheit,undwiehochsindihreheutigenmonatlichenBezüge (bittedetailliertauflisten,dadiezurbeantwortungnötigemanuelleaktenauswertung vondenfragestellernangesichtsdergeringenfallzahlvon57berechtigten für zumutbar gehalten wird)? DerBundesregierungliegenhierzukeineAngabenvor.Siekann,dadieDurchführungdesBundesversorgungsgesetzes (BVG)inderZuständigkeitderLänder liegt, auch keine Aktenauswertung vornehmen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelchesVorgehenistvorgesehengegenüberAntragstellern,beidenenes Anhaltspunktedafürgibt,dasssiemitsehrhoherWahrscheinlichkeit NS-Geschädigtesind,diesabernichtlückenlosnachweisenkönnen,wie etwa DP? DiePrüfungderVoraussetzungenderSteuerbefreiungbedarfstetseinerEntscheidungimEinzelfall.Dabeisindallebedeutsamen,auchdiefürdieBeteiligtengünstigenUmständezuberücksichtigen ( 88AO).DieBetroffenentragen zwardiefeststellungslastfürdasvorliegendergesetzlichenvoraussetzungen dersteuerbefreiung.hierfürreichtjedochinderregeldieglaubhaftmachung der die Steuerbefreiung rechtfertigenden Tatumstände aus. 14.AuswelchenGründenwurdederAntragaufSteuerbefreiungdesinder VorbemerkunggenanntenehemaligenpolnischenZwangsarbeitersnach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt? a)zweifeltdiezuständigefinanzbehördedaran,dassdermannvonden Nazis zur Zwangsarbeit verpflichtet worden war? b)zweifeltsiedaran,dassdermannzudendpgehörthat,oderzweifelt sie daran, dass DP in aller Regel als NS-Geschädigte anzusehen sind? c)beruhtdieablehnungdesantragsdarauf,dassdermannnichtnach 1BEG anerkannt istund,nacheinschätzungderfinanzbehörde, auch nicht anerkannt worden wäre, hätte er einen Antrag gestellt? DerBundesregierungliegenzumgenanntenEinzelfallkeineErkenntnissevor. ZuderenWeitergabewäresieimÜbrigenauchwegendesSteuergeheimnisses nicht befugt. 15.StehtdieEntscheidungspraxisdesFinanzamtesNeubrandenburgnach EinschätzungderBundesregierunginÜbereinstimmungmitdenvonder BundesregierunggenanntenGrundsätzen,undinwiefernundmitwelchem ZielstehtsiediesbezüglichmitdemLandMecklenburg-Vorpommernin Kontakt? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassdieEntscheidungspraxisdesFinanzamtesNeubrandenburgvondenzuvorgenanntenGrundsätzen abweicht.dasbundesfinanzministeriumstehtimrahmenderkompetenzordnungdesbundesundderländermitdemlandmecklenburgvorpommernwie im Übrigen auch mit den anderen Bundesländern in regelmäßigem Kontakt.
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