2. Regenbogenschule Fahrland Besetzung zum Ketziner Straße 31c Potsdam/OT Fahrland
|
|
- Nele Brauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stellenausschreibungen Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, nachfolgende Stelle zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an Grundschulen 1. Grundschule Gebrüder Grimm Besetzung zum Gertraudenstraße Brandenburg an der H A 2. Regenbogenschule Fahrland Besetzung zum Ketziner Straße 31c Potsdam/OT Fahrland 3. Grundschule Ernst-von-Stubenrauch Besetzung zum Egerstraße Teltow Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungsund Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule, der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements Weitere Hinweise Die Stellen können mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 13 BBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 13 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Das Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter wird gemäß 120 des Landesbeamtengesetzes oder gem. 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen II. Stellv. Schulleiterin oder stellv. Schulleiter an Grundschulen 1. Grundschule "Frederic Joliot Curie" Besetzung zum Große Münzenstraße 14
2 14776 Brandenburg an der Havel 2. Grundschule Am Dachsberg Besetzung zum nächst möglichen Termin Karl-Marx-Straße Premnitz 3. Inselschule Töplitz Besetzung zum nächst möglichen Termin Töplitz Hasselberg Werder (Havel)/OT Töplitz 4. Zeppelin-Grundschule Besetzung zum nächst möglichen Termin Haeckelstraße Potsdam Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe. Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stelle sind mit Besoldungsgruppe A 12 BBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 11 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. III. Schulleiterin oder Schulleiter an der Besetzung zum nächst möglichen Termin Gesamtschule am Schilfhof Schilfhof Potsdam Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines
3 Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur Befähigung für die Laufbahn des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer); mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Sekundarstufe I und im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungsund Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule, der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Das Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter wird gemäß 120 des Landesbeamtengesetzes oder nach den entsprechenden tariflich Regelungen für die Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. IV. Oberstufenkoordinatorin oder Oberstufenkoordinator an Gesamtschulen und Gymnasien 1. Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Besetzung zum Haeckelstraße Potsdam 2. Einstein-Gymnasium Besetzung zum nächst möglichen Termin Hegelallee Potsdam 3. Goethe-Gymnasium Besetzung zum Parkstraße Nauen Koordination der pädagogischen Arbeit in der gymnasialen Oberstufe insbesondere bei der Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, der Schullaufbahnberatung der Schülerinnen und Schüler, der Organisation des Unterrichts und im Zusammenhang mit der Abiturprüfung sowie bei der Sicherung der Unterrichtsqualität in der gymnasialen Oberstufe; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer); mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife; umfassende und mehrjährige Erfahrung in Abiturprüfungen.
4 Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 15 BBesG oder Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen V. Stellv. Schulleiterin oder stellv. Schulleiter an Oberschulen 1. Berufsorientierte Schule Kirchmöser Besetzung zum nächst möglichen Termin Schulstraße Brandenburg an der Havel 2. Hans-Klakow-Oberschule Besetzung zum nächst möglichen Termin Schulplatz Brieselang 3. Solar-Oberschule Besetzung zum Plantanenring Beelitz Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Sekundarstufe I. Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG oder Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen VI. Rektorin oder Rektor als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs (Primarstufenleiterin oder Primarstufenleiter) der Oberschule Wilhelmshorst mit Primarstufe Heidereutherweg 1
5 14552 Michendorf/OT Wilhelmshorst Besetzung zum nächst möglichen Termin Die Aufgaben bestimmen sich nach der von der Schulleitung beschlossenen Aufgabenverteilung. Folgende Aufgaben können zum Arbeitsfeld der Primarstufenleiterin oder des Primarstufenleiters gehören: inhaltliche Ausgestaltung der Primarstufe im Rahmen der geltenden Vorschriften; Beratung und Besuch der in der Primarstufe tätigen Lehrkräfte im Unterricht; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters beim Verfahren der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und beim Übergangsverfahren an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen; Förderung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mindestens fünfjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis wünschenswert, wobei mindestens drei Jahre Tätigkeit in der Primarstufe nachgewiesen werden sollen. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gute gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; geeignete Fortbildungen sind wünschenswert. Die Stelle kann mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist in der Besoldungsgruppe A 13 BbgBesG oder Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder Höhergruppierung kann erst nach dem Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe der angestrebten Stelle innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu richten an das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel Der Leiter Magdeburger Straße Brandenburg an der Havel.
II. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam
Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 6. Februar 2017 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 6. Februar 2017 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Erste Verwaltungsvorschriften zur Änderung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 21. Juli 2016 Nummer 18 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 21. Juli 2016 Nummer 18 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Verwaltungsvorschriften zum Außerkrafttreten
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 19. Januar 2015 Nummer 2 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 19. Januar 2015 Nummer 2 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Verwaltungsvorschriften über die Anpassung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 20. Juli 2015 Nummer 15 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 20. Juli 2015 Nummer 15 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Dienstvorgesetztenaufgaben-Übertragung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 2. Mai 2016 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 2. Mai 2016 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Rundschreiben 7/16 vom 20. April 2016 Termine
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 2. Dezember 2015 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 2. Dezember 2015 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Fünfte Verwaltungsvorschriften zur Änderung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Mai 2015 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Mai 2015 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Liste der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 16. Februar 2017 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 16. Februar 2017 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Rundschreiben 3/17 vom 9. Februar 2017 Schulen
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 23. November 2016 Nummer 32 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 23. November 2016 Nummer 32 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Richtlinien des Ministeriums für Bildung,
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 10. April 2018 Nummer 8 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 10. April 2018 Nummer 8 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 22. Jahrgang Potsdam, den 21. Juni 2013 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 22. Jahrgang Potsdam, den 21. Juni 2013 Nummer 6 I. Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis Bildung Zweite Verordnung zur Änderung der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 1. März 2018 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 1. März 2018 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Liste der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 19. September 2016 Nummer 23 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 19. September 2016 Nummer 23 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Verwaltungsvorschriften über den Strahlenschutz
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 18. Jahrgang Potsdam, den 30. Dezember 2009 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 18. Jahrgang Potsdam, den 30. Dezember 2009 Nummer 10 I. Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis Bildung Seite Achte Verwaltungsvorschriften zur Änderung
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 7. Februar 2018 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 7. Februar 2018 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Verwaltungsvorschriften
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 23. Jahrgang Potsdam, den 31. Januar 2014 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 23. Jahrgang Potsdam, den 31. Januar 2014 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der
Mehr- 1 - Datum: Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen
- 1 - IV.9 BS4305.5 6a. 25 592 ABD Datum: 17.03.17 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Kirchmeir_M Schulberatungsstelle für Niederbayern Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt
MehrAntwort. der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 ntwicklungspläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 1835 vom 03.02.2012:
MehrAmtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 24. Juli 2017 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis I. Nichtamtlicher Teil Seite Ermittlung des Betriebskostenzuschusses für Schulen
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 17. April 2018 Nummer 9 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 17. April 2018 Nummer 9 Inhaltsverzeichnis I. Nichtamtlicher Teil Seite Bildung Ermittlung des Betriebskostenzuschusses
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 17. November 2016 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 17. November 2016 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der
MehrMinisterium für Bildung, Jugend und Sport
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 900 161 14437 Potsdam An alle Schulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen und staatlichen Schulämter
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 983 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2286
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2565 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 983 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2286 in Brandenburg Wortlaut der
MehrStellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14]
Die zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist folgende Stelle (1,0 VZÄ) unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung voraussichtlich
MehrBesetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt
Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 26. Mai 2005-13.84010 Bezug: RdErl. des MK vom 4. November
MehrDas Ministerium für Bildung schreibt an Gymnasien, Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für
Das Ministerium für Bildung schreibt an Gymnasien, Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/4286. der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4286 25. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Unterschiedliche
MehrStellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den
Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in russischer Sprache Im Bereich des Schulamtes für den Oberbergischen Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 23. Jahrgang Potsdam, den 24. September 2014 Nummer 13 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 23. Jahrgang Potsdam, den 24. September 2014 Nummer 13 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung
MehrSchulleiterinnen und Schulleiter, stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter
Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt an Grundschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter, stellvertretende
Mehr3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft.
Lehrkräfte 1. Eingruppierung der Lehrkräfte Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf das in der Anlage 1 beigefügte Modell für eine Eingruppierung von Lehrkräften. 2. Verhandlungszusage, Einstieg
MehrDrucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE)
Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort
MehrSEESTADT BREMERHAVEN. Der Magistrat. Alle Schulen im Land Bremen. Rundschreiben Nr. A 24/2012. Ausschreibung von Funktionsstellen
SEESTADT BREMERHAVEN Der Magistrat Alle Schulen im Land Bremen Rundschreiben Nr. A 24/2012 Öffnungszeiten: Mo. 08.00-12:00 Uhr und 13:00-17.00 Uhr Di. - Do. 08.00-12:00 Uhr und 13:00-15.00 Uhr Fr. 08.00-13.00
MehrLandtag Brandenburg. Drucksache 5/6176
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2378 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5974 Lehrer im Land Brandenburg
MehrMecklenburg-Vorpommern
141 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 23. Jahrgang Schwerin, den 21. Juni Nr. 6/2013 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Erster Erlass
MehrAnmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014. Klasse 4 nach 5
Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014 Klasse 4 nach 5 Die offizielle Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihre Grundschule. Es ist ausschließlich das Anmeldeformular 4/5 zu
MehrSchulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter
Das Ministerium für Bildung schreibt an Förder-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und berufsbildenden Schulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zunächst befristet bis zum
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 24. August 2016 Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 25. Jahrgang Potsdam, den 24. August 2016 Nummer 22 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Verwaltungsvorschriften zur Änderung der
MehrAbschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule
Abschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule Ministerium für Kultus, Jugend und Sport An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler nach ihrem individuellen
MehrSchulentwicklungsplan
Schulentwicklungsplan Stand: September 2015 S 2013/2014-2018/2019 Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Druck: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 5 Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit Niemöllerstraße
MehrVom 06. Juni Gz.:
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
MehrSatzung. des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten
Landkreis Oberhavel Satzung des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten Der Kreistag des Landkreises Oberhavel hat aufgrund der 3
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
MehrÜberlieferung von Schulakten
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Überlieferung von Schulakten Fortbildungsveranstaltung 12. September 2007 Problemsituation Schulschließungen
MehrWie weiter nach der Grundschule? Das Ü7-Verfahren
5 Schritte in eine weiterführende Schule: 1. Die Erstberatung 2. Die Schulform wählen 3. Die geeigneten Schulen besuchen 4. Das Grundschulgutachten besprechen 5. Das Anmeldeverfahren durchführen Termine
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrAntwort der Landesregierung
6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2692 des Abgeordneten Marco Büchel (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6577 Polnisch-Unterricht in Brandenburg Namens der Landesregierung
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst IV.9 BP4113 3. 73 283 Datum: 18.09.2017 Hofrichter_C Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Stellenausschreibung an der Akademie für
MehrFremdsprache abgelegte mündliche Prüfung qualifizierend in einem gesonderten Zertifikat, das dem Abiturzeugnis beizufügen ist, zu bescheinigen.
223 410 Abiturzeugnisse an Gymnasien, beruflichen Gymnasien, Kollegs, Abendgymnasien und Integrierten Gesamtschulen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 12. Januar
MehrÜbergang in die Sekundarstufe I
Übergang in die Sekundarstufe I Hinweise zu den Elterninformationsabenden Grundsätze Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges ist Sache der Eltern. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Bei
MehrBildung schafft Chancen. Bildungsangebote der Schule des Zweiten Bildungsweges Heinrich von Kleist. Landeshauptstadt Potsdam.
Bildung schafft Chancen Bildungsangebote der Schule des Zweiten Bildungsweges Heinrich von Kleist Herausgeber: Landeshauptstadt Potsdam Der Oberbürgermeister Verantwortlich: Geschäftsbereich Bildung, Kultur
Mehr3. Welche Schulen haben keine stellvertretenden Schulleiter und aus welchen Gründen?
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 730 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 5/1732 Besoldungsgruppen und Aufgabenbereiche an Schulen Wortlaut der
MehrBildungspolitik in Brandenburg
Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013
MehrPostfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)
MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM UND VERBR AUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An die dem Ministerium für
MehrSchulleiterin oder Schulleiter
Die folgenden Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter sind zu besetzen: 1. Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten Klassenstufen: derzeit 1-9, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12 Deutsches Sprachdiplom
MehrSchulentwicklungsplan. Teiländerung Nr. 3a. Stand: Juni 2017
Schulentwicklungsplan Stand: Juni 2017 S 2013/2014-2018/2019 Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Druck: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 5 Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulentwicklung Niemöllerstraße
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für übergreifende Lehrämter der Primarstufe
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) (Beschluss der Kultusministerkonferenz
Mehreiner technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten
Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten (Besoldungsgruppe A 13 LBesO NRW oder Entgeltgruppe 13 TV-L) im
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg- Vorpommern ab dem Schuljahr 200/0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen
Mehr- 1 - Ref. IV.9 bittet um nachfolgende Veröffentlichung im Beiblatt zum Amtsblatt zum nächstmöglichen Termin:
- 1 - IV.9 BP4113 3. 37411 Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Stellenausschreibung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen Aktenvermerk: Ref. IV.9 bittet um nachfolgende Veröffentlichung
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 3. Mai 2013 Nummer 34 Verordnung über Religionsunterricht und Weltanschauungsunterricht an Schulen (Religions-
MehrDie Berliner Schulstrukturreform
Die Berliner Schulstrukturreform 26.06.2009 1 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die staatlichen Realschulen
MehrBekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal
Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2016 Freitag,
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. vom 21. Oktober 2014
Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiters oder der Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
MehrDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes ZA 2.1 sind ausgebildete Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel! Die Leistungen unserer rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und
MehrHinweise für Kooperationsvereinbarungen Sekundarschule
Hinweise für Kooperationsvereinbarungen Sekundarschule Stand: 24.10.2013 Vorbemerkung Die Sekundarschule ist eine Schulform der Sekundarstufe I mit den Klassen 5 bis 10. Sie bereitet Schülerinnen und Schüler
MehrChemielaborantinnen/Chemielaboranten. oder technische Assistentinnen/Assistenten mit mindestens fünf Jahren forensisch chemischer Berufserfahrung
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel! Die Leistungen unserer rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und
MehrAufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Stand 2014 Anlage
MehrPressemitteilung 2010/01
taatliches chulamt Brandenburg an der Havel Magdeburger traße 45 14770 Brandenburg an der Havel Telefon (03381) 39 74 00 Telefax (03381) 39 74 44 info.stscha-bb@schulaemter.brandenburg.de 15. März 2010
MehrDienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995
Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fundstelle: Mittl.bl. BM M-V S. 107 Erlass des Kultusministeriums Vom 23. März 1995 Stand: zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
MehrVerordnung über Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen im Land Brandenburg. (Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung BbgLZV) Vom...
Bearbeitungsstand: 20.01.2015 17:56 Uhr Verordnungsentwurf für eine Verordnung über Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen im Land Brandenburg (Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung BbgLZV)
MehrVorbemerkungen. 1. Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung
Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Sächsische -Richtlinien SächsRL. vom. Juni 995 in der ab. Juli 999 anzuwendenden Fassung einschließlich
MehrDas Kultusministerium schreibt an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Förderschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für
Das Kultusministerium schreibt an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Förderschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter, stellvertretende Schulleiterinnen
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 28. Jahrgang Potsdam, den 11. Juli 2017 Nummer 16 Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes Vom 10. Juli 2017
MehrHerzlich Willkommen zum Info-Abend Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I
Herzlich Willkommen zum Info-Abend Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I Janusz-Korczak-Schule Übergang nach Klasse 4 DIE BESTE SCHULE FÜR MEIN KIND Hauptschule Realschule? Gymnasium Gesamtschule
MehrMecklenburg-Vorpommern
541 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 19. Jahrgang Schwerin, den 15. Mai Nr. 5/2009 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Wissenschaft und Forschung
Mehrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat 25 Verkehr eine Stelle einer/eines
Bei der Bezirksregierung Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat 25 Verkehr eine Stelle einer/eines Verkehrsingenieur/in bzw. Bauingeieur/in (Bachelor bzw. Dipl.-Ing. FH) (Besoldungsgruppe A
MehrErklärung der Optionen
Erklärung der Optionen 1: Fußnote 1 2: Fußnote 2 3: Fußnote 3 4: Fußnote 4 5: Fußnote 5 Nachrangig Einstellungsvoraussetzungen Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt
MehrErklärung der Optionen
Erklärung der Optionen 1: Fußnote 1 2: Fußnote 2 3: Fußnote 3 4: Fußnote 4 5: Fußnote 5 Nachrangig Einstellungsvoraussetzungen Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:
MehrHessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule
Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden
MehrBedeutung von Abschlussvermerken auf Schulzeugnissen. in Nordrhein-Westfalen.
von Abschlussvermerken auf Schulzeugnissen in Nordrhein-Westfalen. 1 www.mais.nrw Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 4 2 der Abschlussvermerke 6 2.1 Abschlussvermerke der Hauptschule 8 2.2 Abschlussvermerke
MehrAmtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ SONDERAUSGABE
Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ SONDERAUSGABE Seite 59 Nr. 4/1 2018 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Stellenausschreibung...60 - Abt, II, München Pädagogik / Schulpädagogik
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrÜbergang auf weiteführende Schulen nach Klasse 4
Grundschule mit Orientierungsstufe des Landkreises Fulda (mit Vorbereitung auf das G 8 + Französischunterricht) Übergang auf weiteführende Schulen nach Klasse 4 Grundschule mit Orientierungsstufe des Landkreises
MehrVergleichsindikatoren der KMK im Schuljahr 2011/12 (Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft)
MBJS, 16.32 12. November 2012 Vergleichsindikatoren der KMK im Schuljahr 2011/12 (Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) Grunddaten, Relationen, Abweichungen vom Bundesdurchschnitt nach Bildungsbereichen,
MehrVergleichsindikatoren der KMK im Schuljahr 2012/13 (Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft)
MBJS, 15.23 9. Januar 2014 Vergleichsindikatoren der KMK im Schuljahr 2012/13 (Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) Grunddaten, Relationen, Abweichungen vom Bundesdurchschnitt nach Bildungsbereichen,
MehrAusschreibung von Funktionsstellen;
Ausschreibung von Funktionsstellen; Grundsätzliches: Ausschreibung, Voraussetzungen, Bewerbung auf dem Dienstweg - Verfahren 1. Wo sind Funktionsstellen ausgeschrieben? KMS - Eingang über das bayerische
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die staatlichen Realschulen
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 11. August 2015 Nummer 20 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 11. August 2015 Nummer 20 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Rundschreiben 6/15 vom 1. Juli 2015 Leistungsbewertung
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium
MehrRegierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigten für die Abteilung 5, Dezernat 52 Serologie, DNA-Analyse, DNA-Referenzdatei der Entgeltgruppe 5 TV-L.
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel! Die Leistungen unserer rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und
Mehr