2. Regenbogenschule Fahrland Besetzung zum Ketziner Straße 31c Potsdam/OT Fahrland

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1 Stellenausschreibungen Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, nachfolgende Stelle zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an Grundschulen 1. Grundschule Gebrüder Grimm Besetzung zum Gertraudenstraße Brandenburg an der H A 2. Regenbogenschule Fahrland Besetzung zum Ketziner Straße 31c Potsdam/OT Fahrland 3. Grundschule Ernst-von-Stubenrauch Besetzung zum Egerstraße Teltow Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungsund Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule, der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements Weitere Hinweise Die Stellen können mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 13 BBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 13 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Das Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter wird gemäß 120 des Landesbeamtengesetzes oder gem. 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen II. Stellv. Schulleiterin oder stellv. Schulleiter an Grundschulen 1. Grundschule "Frederic Joliot Curie" Besetzung zum Große Münzenstraße 14

2 14776 Brandenburg an der Havel 2. Grundschule Am Dachsberg Besetzung zum nächst möglichen Termin Karl-Marx-Straße Premnitz 3. Inselschule Töplitz Besetzung zum nächst möglichen Termin Töplitz Hasselberg Werder (Havel)/OT Töplitz 4. Zeppelin-Grundschule Besetzung zum nächst möglichen Termin Haeckelstraße Potsdam Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe. Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stelle sind mit Besoldungsgruppe A 12 BBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 11 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. III. Schulleiterin oder Schulleiter an der Besetzung zum nächst möglichen Termin Gesamtschule am Schilfhof Schilfhof Potsdam Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines

3 Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur Befähigung für die Laufbahn des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer); mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Sekundarstufe I und im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungsund Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule, der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage oder Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet. Das Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter wird gemäß 120 des Landesbeamtengesetzes oder nach den entsprechenden tariflich Regelungen für die Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. IV. Oberstufenkoordinatorin oder Oberstufenkoordinator an Gesamtschulen und Gymnasien 1. Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Besetzung zum Haeckelstraße Potsdam 2. Einstein-Gymnasium Besetzung zum nächst möglichen Termin Hegelallee Potsdam 3. Goethe-Gymnasium Besetzung zum Parkstraße Nauen Koordination der pädagogischen Arbeit in der gymnasialen Oberstufe insbesondere bei der Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, der Schullaufbahnberatung der Schülerinnen und Schüler, der Organisation des Unterrichts und im Zusammenhang mit der Abiturprüfung sowie bei der Sicherung der Unterrichtsqualität in der gymnasialen Oberstufe; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer); mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife; umfassende und mehrjährige Erfahrung in Abiturprüfungen.

4 Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 15 BBesG oder Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen V. Stellv. Schulleiterin oder stellv. Schulleiter an Oberschulen 1. Berufsorientierte Schule Kirchmöser Besetzung zum nächst möglichen Termin Schulstraße Brandenburg an der Havel 2. Hans-Klakow-Oberschule Besetzung zum nächst möglichen Termin Schulplatz Brieselang 3. Solar-Oberschule Besetzung zum Plantanenring Beelitz Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Sekundarstufe I. Die Stellen können mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG oder Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen VI. Rektorin oder Rektor als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs (Primarstufenleiterin oder Primarstufenleiter) der Oberschule Wilhelmshorst mit Primarstufe Heidereutherweg 1

5 14552 Michendorf/OT Wilhelmshorst Besetzung zum nächst möglichen Termin Die Aufgaben bestimmen sich nach der von der Schulleitung beschlossenen Aufgabenverteilung. Folgende Aufgaben können zum Arbeitsfeld der Primarstufenleiterin oder des Primarstufenleiters gehören: inhaltliche Ausgestaltung der Primarstufe im Rahmen der geltenden Vorschriften; Beratung und Besuch der in der Primarstufe tätigen Lehrkräfte im Unterricht; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters beim Verfahren der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und beim Übergangsverfahren an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen; Förderung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, schulischer Arbeit. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mindestens fünfjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis wünschenswert, wobei mindestens drei Jahre Tätigkeit in der Primarstufe nachgewiesen werden sollen. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gute gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; geeignete Fortbildungen sind wünschenswert. Die Stelle kann mit Beamten oder tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist in der Besoldungsgruppe A 13 BbgBesG oder Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder Höhergruppierung kann erst nach dem Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe der angestrebten Stelle innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu richten an das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel Der Leiter Magdeburger Straße Brandenburg an der Havel.

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