Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren

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1 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren Maßnahmennummer VBL RWM Vergabenummer VBL RWM Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Bewerber ) Bieter ) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ) Nachunternehmer ) anderes Unternehmen ) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ) zutreffendes ankreuzen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

2 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

3 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

4 Vergabestelle Heinrich Bossert Immobilien KG Pilgersheimerstr München Deutschland Tel. 089/ Fax 089/ (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 10:00 Eröffnungstermin Datum Uhrzeit 10:00 Ort Anschrift wie oben Raum Bindefrist endet am Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer VBL RWM Vergabenummer VBL RWM Anlagen Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 232 Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 242 Instandhaltung B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 231 Vereinbarung Tariftreue 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 4

5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: Anlage 1-5 aktuelle Freistellungsbescheinigung D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt ,444 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vertr. durch Heinrich Bossert Immobilien KG Pilgersheimerstr. 38, München zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vertr. durch Heinrich Bossert Immobilien KG Pilgersheimerstr. 38, München zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Anschrift Heinrich Bossert Immobilien KG Pilgersheimerstr. 38, München Tel. 089/ Fax 089/ giesing@bossert-immobilien.de Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 4

6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt frei - 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 - frei - 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 4

7 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für Maßnahmennummer: VBL RWM Vergabenummer: Baumaßnahme: Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung: VBL RWM Einbau und Wartung zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A): 10 VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 4 von 4

8 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung 212 (Teilnahmebedingungen) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

9 212 (Teilnahmebedingungen) Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

10 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben 212 (Teilnahmebedingungen) Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

11 214 (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 2 Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: (ohne Umsatzsteuer) v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

12 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt --- v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen ( 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber bei --- -fach und zugleich 1 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 4 Zahlung ( 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 5 Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von --- v.h. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten ( 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt --- v.h. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

13 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen frei - 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

14 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen ( 2) 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte ( 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) ( 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

15 7 Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen ( 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme ( 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung ( 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe ( 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.h.-satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

16 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen ( 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 14 Stundenlohnarbeiten ( 2 Abs. 10, 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen ( 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen ( 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

17 Name und Anschrift des Bieters (Name und Anschrift der Vergabestelle) Heinrich Bossert Immobilien KG Pilgersheimerstr München Deutschland Ort: Datum: Tel.: Fax: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: 213 (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer VBL RWM Vergabenummer VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Anlagen 1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

18 213 (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt * * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich bin/wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: Name: Name: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

19 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 1 von 1

20 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen 1 Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag % /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

21 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x x Gesamtstunden Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) 3.4 Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

22 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Angaben zur Kalkulation über die Endsumme 1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.h. Umlage aus 2.1) /h v.h. 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) eventuelle Erläuterungen des Bieters: VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

23 Ermittlung der Angebotssumme Betrag 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Gesamt Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x x 2.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) x 2.3 Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) x 2.4 Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) x 2.5 Nachunternehmerleistungen 1 x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen Umlage gesamt ( ) Anteil BGK ( ) Anteil AGK ( ) Anteil W+G ( ) 3 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssummen unter 5 Mio : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

24 231 (Vereinbarung Tariftreue) Vergabenummer VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nach 6d EU Abs1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - ( 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

25 231 (Vereinbarung Tariftreue) 1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach 6d EU Abs. 1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

26 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach 6d EU Abs.1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch ( 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

27 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) 2 Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 3 Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

28 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 1 von 1

29 Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) VBL RWM Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Vergabenummer Leistung VBL RWM Einbau und Wartung Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 1

30 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Name des Unternehmens Eignung VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 1

31 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum Baumaßnahme VBL RWM Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen (Ort, Datum, Unterschrift) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 (Ort, Datum, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 1

32 241 (Abfall) Vergabenummer VBL RWM Baumaßnahme Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Leistung Einbau und Wartung Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis ( 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 1 von 1

33 Firma (Name und vollständige Anschrift) 444 (Referenzbescheinigung) Referenzbescheinigung Vom Referenznehmer auszufüllen: Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer -Adresse vertreten durch Name Anschrift Telefonnummer -Adresse Bezeichnung des Bauvorhabens Ausgeführte Leistung Einzelleistung 1 Komplettleistung 2 Ort der Ausführung (Ort, Straße) Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( auf die sich die Referenz bezieht Nummer Bezeichnung Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme 1 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 2 Gewerkebündelung, z.b. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 1 von 3

34 444 (Referenzbescheinigung) Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in ) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in ) Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer) VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 2 von 3

35 Nur vom Referenzgeber auszufüllen! (Referenzbescheinigung) Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden. nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. Ansprechpartner ist im Tel. Fax Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt. Die Richtigkeit folgender Angaben stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) 3 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 3 von 3

36 Allgemeine Bestandteile 1. Beschreibung zur Leistungsvereinbarung Gemäß der Bayrischen Bauordnung muss die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ca Wohnungen in Bayern bis spätestens mit Rauchwarnmeldern gemäß DIN EN ausstatten. Diese müssen jährlich gemäß DIN einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Die VBL mietet die Rauchwarnmelder für einen Zeitraum von zehn Jahren an. Während des Anmietungszeitraumes müssen die Rauchwarnmelder jährlich gewartet werden. Im Leistungsverzeichnis sind folgende Punkte festgehalten: 1. Ersteinbau/ Gerätemiete, 2. Wartung und 3. Instandsetzung, Erneuerung, Fehlalarme. Es handelt sich um ca Rauchwarnmelder die mietweise gestellt und gewartet werden müssen. 2. Arbeitsbeschreibung Der Auftragnehmer hat nach erfolgtem Vergabezuschlag gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine terminliche Abfolge für den Ersteinbau der Rauchwarnmelder bis , die jährliche Wartung, Inspektion und auch für die Instandsetzung während der Vertragslaufzeit festzulegen. Hierzu ist ein Terminablaufplan zu erstellen, der verbindlich einzuhalten ist. Übliche Arbeitszeit soll werktäglich von MO-FR von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung sein. Terminabstimmungen mit Bewohnern für turnusmäßige Inspektionsund Wartungsarbeiten sind vom Auftragnehmer im oben genannten werktäglichen Zeitfenster eigenverantwortlich durchzuführen. Diverse Rahmenbedingungen, wie z.b. Terminvereinbarungen, Erneuerungen bei Mietverschulden, usw. entnehmen Sie bitte dem beiliegendem Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder. Den Mietern wird die Rufnummer der Notdienstzentrale bei Ersteinbau ausgehändigt, damit diese direkt auf den Auftragnehmer in Zukunft zukommen können. Die Montage-, Inspektions- und Wartungsarbeiten einschl. der Arbeiten zur Behebung von Störmeldungen an Rauchwarnmeldern dürfen ausschließlich von Fachunternehmen durchgeführt werden. 3. Lage der Baustellen Großraum München, Garching b. München, Pullach i. Isartal, Olching, Augsburg, Bayreuth (siehe Objektliste). 4. Wertung und Prüfung der Angebote: Gewertet werden nur Angebote von Bietern, deren Ausschreibungsunterlagen vollständig ausgefüllt sind und die mit ihre, an den vorgesehen Stellen, erteilten Unterschrift bestätigen, dass sie mit diesen Angebots-, Vertragsbedingungen, sowie Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmeldern einverstanden sind und den darin enthaltenen Forderungen an ihre Eignung genügen. Der Auslober ist nicht verpflichtet, dem billigstem Bieter den Zuschlag zu erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Bauleistungen sind vom Bieter selbst (also nicht von Nachunternehmern) auszuführen. 5. Vertragslaufzeit: Siehe beigelegtem Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder. 6. Preisbindung und Rechnungsstellung Siehe beigelegtem Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder.

37 7. Anpassung der Einheitspreise Siehe beigelegtem Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder. 8. Abrechnung der Leistungen (Rechnungsstellung) Siehe beigelegtem Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder. 9. Gewährleistung/ Haftung Gem. VOB jeweils aktuelle Fassung, Gewährleistung von 10 Jahren, siehe beigelegtem Mietund Wartungsvertrag Rauchwarnmelder. 10. Dokumentation Die Dokumentationsblätter werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und müssen schriftlich wie digital geführt werden. Nach Vertragsabschluss kann dieses noch individuell zwischen AG und AN angepasst werden. Die Vorlagen sind im Anhang beigefügt. 11. Hinweise zum Mengengerüst Gesamtzahlen der Liegenschaften die mit Rauchwarnmelder ausgestattet werde müssen: Anzahl Liegenschaft 34 Liegenschaften Anzahl Häuser 299 Häuser Anzahl Wohnungen ca Wohnungen, kein Gewerbe Anzahl Rauchwarnmelder ca Rauchwarnmelder Mit Angebotszuschlag stellt der AG eine Liegenschaftsliste mit Detailangaben zu Zimmeranzahl der Wohnung, Lage im Haus, Mietername usw. zur Verfügung. Diese Liste wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist vom Auftragnehmer aktuell fortzuschreiben und 1-mal jährlich an den Auftraggeber zu übermitteln, wie im Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder festgehalten. Die Daten der Mieter sind vertraulich zu behandeln. Hierzu wird bei Auftragserteilung eine separate Vertragsvereinbarung getroffen. Der AN hat unter Einbezug dieser Aufstellungen und Prüfung vor Ort die notwendige Anzahl der zu montierenden Rauchwarnmelder festzulegen, zu dokumentieren und zu montieren. Das Montageprotokoll pro Wohneinheit sowie der jährliche Inspektions-/ Wartungsnachweis ist zu erstellen und an den AG zu übermitteln. Die entsprechenden Formblätter werden vom AG zur Verfügung gestellt.

38 Anlage 1 - Objektübersicht Ausschreibung: VBL - Rauchwarnmelder Vergabenummer: VBL RWM BJ Wohnanlage Häuser Adelheidstraße 29 und 31 2 Albanistr Anglerblock: 7 (Bergmannstr. 51;Geroltstr.36;Anglerstr.13, 15, 17, 17a, 19) Barerstr Frundsbergstr Gebsattel (Gebsattelstr gerade;regerplatz 7,8,9;) 13 PLZ Ort ca. Anzahl Whg. Ca. Zimmeranzahl inkl. Flur München München München München München München Isariablock: 12 (Malmedystr. 9-19;Südendstr.2,4;Zabernerstr. 1,3,5,7) München Josephsburgstr. 54, 54a, München Karl-Hromadnik-Str. 7,9, München Kolbergerstr München Leopoldstraße / Sulzbacherstr München Lucile-Grahn-Str. 32, 34 2 Martin Behaim-Str. 4, 4a, 5, 5a München München Milbertshofen: (Knorrstr. 19;Dewetstr.10,11,12,13,15; Schopenh ;Schopenh a) MSB: (PilgersheimerStr ;Jakob-Gelb-Platz 1-10; Cannabichstr.2-26; Waldeckstr. 1-45, 2-38a; 40-62; Lohstr Obersendling: (Geltingerstr. 1-9 unger.; 6-22 gerade; Gmunderstr. 4,6,8,10) München München München Ohlstadter Str München Planegger Str ungerade München / Pullach: 2 (Gistlstr. 71;Jaiserstr.17) Schnabelweide: 8 (Gassnerstr. 16,18; Romanstr. 92a,b;94-98) Werner-Egk-Bogen Pullach München München Dachauer / Pelkoven München Augsburg: Augsburg (Theodor-Heuss-Platz 12; Beethovenstr. 16) Olching: (Abt-Anselm-Str.2-20 gerade) Olching Winzererstr.27,29,31,33; 9 Elisabethstr. 69,71,73,75, München Georgenstr München Konradstr. 10, 10a München Euckenstr München Garching: Heisenbergstr.1,3,5,7; Einsteinstr. 2,4,6,8; Garching Maier-Leibnitz-Str.1,3,6,8,10,12,14) Innere-Wiener-Str München Kolosseum: 5 Kolosseumstr.6 I,II,III,IV; Hans-Sachs-Str.5) München Feuchtwangerstr München Bayreuth: 1 Äussere Badstr Bayreuth Hirschgarten: Engasserbogen 2,4,6,8,27,29; Eisnergutbogen gerade) München ca ca

39 Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Vergabenummer VBL RWM Pos. 1 Ersteinbau/ Gerätemiete 1.1 Der Auftragnehmer stattet alle Wohnungen nach gesetzlicher Regelung in der Bayerischen Bauordnung mit Rauchwarnmeldern aus. Die Anforderungen an die Rauchwarnmelder richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, nach den DIN EN und DIN Insbesondere können die Rauchwarnmelder technisch in der Lage sein, eine Sichtkontrolle bzw. die "Kontrolle mit Anforderungen" zu ersetzen, eine selbstständige Fernprüfung ist aber keine Vorraussetzung. Die Montage muss gemäß DIN mittig im Raum, mind. jedoch 50cm von der Wand, einem Unterzug oder einem sonstigen Hinderniss entfernt, sowie fachgerecht unter 1.2 Einhaltung der Herstellervorgaben erfolgen. 1.3 Alle Rauchwarnmelder sind bis zum zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen nach DIN EN VdS, TÜV und CE geprüft sein, sowie ein Q-Label nach vfdb-richtlinie 14/01 besitzen und sollen ohne blinkendem Licht sein 1.4 (schlafzimmertauglich). Aufnahme der relevanten Räume je Nutzungseinheit, Befestigungsmaterial, 1.5 sowie Montage und Fahrtkosten sind im Preis enthalten. 1.6 Die Rauchwarnmelder müssen mit fest integrierten und nicht entnehmbaren Longlife- Batterien mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein. 1.7 Die Betriebsdauer der Rauchwarnmelder muss mindestens 10 Jahre betragen. 1.8 Sofern die Batterien während der Vertragslaufzeit leer sein sollten, wird ein neuer Rauchwarnmelder durch den Auftragnehmer umgehend und für den Auftraggeber kostenfrei auch außerhalb des Wartungstermins erneuert. Entsprechende Termine sind individuell und innerhalb von drei Tagen mit den Mietern zu vereinbaren und wahrzunehmen. Die Kosten sind im Mietpreis berücksichtigt, sowie Fahrtkosten. Position 1a - Angebotspreis EUR/Stück netto Ersteinbau Position 1b - Angebotspreis EUR/Stück jährlich netto Gerätemiete Pos. 2 Wartung Der Auftragnehmer führt für alle Rauchwarnmelder in den Wohnungen jährlich eine der DIN entsprechende Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder durch und dokumentiert die Prüfergebnisse. Diese werden mit der Rechnungsstellung dem Auftraggeber ausgehändigt, in schriftlicher und digitaler Form. Dateiformat sind mit 2.1 Auftraggeber abzustimmen. 2.2 Der Auftragnehmer wird diese Leistung selbst erbringen. Position 2 - Angebotspreis EUR/Stück jährlich netto Wartung

40 Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Vergabenummer VBL RWM Pos. 3 Instandsetzungen, Erneuerungen, Fehlalarme Löst ein Rauchwarnmelder auf Grund eines Täuschungsalarms/Fehlalarm oder permanente andere Warnsignale aus und befindet sich zum Zeitpunkt des Alarms bzw. Signals der Bewohner nicht in seiner Wohnung, so kann ein Zugang zu der Wohnung notwendig werden, um z.b. nach der Ursache des Alarms zu sehen oder wegen der nächtlichen Ruhe z.b. den Alarm abzustellen. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt der Auftragnehmer die Kosten für das Öffnen der Wohnung und die weiteren damit verbundenen Kosten (z.b. Schlüsseldienst, Polizei, neuen Schließzylinder usw.) bis zu 2.000,00 incl. 19 % MwSt. pro Wohnung/Schadensfall inkl. Fahrtkosten, für alle nicht durch die Bewohner verursachten Fehlalarme. Bei Fehlermeldungen und Fehlalarmen der Geräte können die Mieter den Auftragnehmer direkt telefonisch erreichen und beauftragen. Der Auftragnehmer leitet umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein und vereinbart direkt einen entsprechenden Termin innerhalb der auf die Meldung folgenden drei Werktage mit den Mietern. Der Austausch von Rauchwarnmeldern und hieraus resultierende Fehlalarme in nachfolgenden Schadensfällen sind kostenfrei und im Instandsetzungsanteil berücksichtigt: a. Erneuerung vergilbter Melder b. Erneuerung bemalter Melder Position 3 -Angebotspreis EUR/Stück jährlich netto Instandsetzungen, Erneuerung, Fehlalarme Position 1a -Ersteinbau EUR/Stück netto Dieser Betrag ist zu übertragen in den Miet- und Wartungsvertrag 4 Summe Position 1b-3 EUR/Stück jährlich netto Dieser Betrag ist zu übertragen in den Miet- und Wartungsvertrag 4 Summe Position 1b-3 EUR/Stück jährlich brutto (inkl. Mwst) Dieser Betrag ist zu übertragen in das Formblatt 213 Produktangabe vom Rauchwarnmelder:

41 Anlage 3 Montageprotokoll Vergabenummer: VBL RWM Montage und Inbetriebnahmeprotokoll für Rauchwarnmelder (RWM) Objektbezogene Daten Straße Hausnummer: PLZ/ Ort: Wohnungslage: Mieter: Mieternummer: Auflistung der Räume und verbaute RWM Zimmer / Räume Anzahl RWM Zimmer / Räume Anzahl RWM Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Büro Flur Gesamtanzahl der verbauten Rauchwarnmelder in der Wohneinheit Einweisung- und Inbetriebnahmenachweis In allen hier aufgelisteten Räumen wurden Rauchwarnmelder nach vorgaben der Hersteller eingebaut. Die DIN wurde dabei eingehalten. Alle Rauchwarnmelder wurden auf Ihre bestimmungsgemäße Funktion geprüft. Der Test wurde in Anwesenheit von einem Bewohner der oben genannten Wohneinheit durchgeführt. Der / Die Bewohner wurden über die Verpflichtung zur Aufrechthaltung der Betriebsbereitschaft der eingebauten RWM und über die Verhaltensregeln im Brandfall informiert Den Bewohnern wurde eine Betriebsanleitung der montierten Rauchwarnmelder ausgehändigt und Informationen über den Inhalt mitgeteilt. ja nein ja nein ja nein ja nein Ort, Datum: Unterschrift Ausführender: Firmenstempel: Unterschrift Mieter:

42 Anlage 4 Miet-und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder Vergabenummer: VBL RWM Miet-und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder Zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Hans-Thoma-Str.19, Karlsruhe (nachstehend Auftraggeber" genannt) und der Firma (nachstehend Auftragnehmer genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften die in der Anlage 1 "Objektübersicht" aufgeführten Wohnungen und Häuser in Bayern bis spätestens zum mit Rauchwarnmeldern gemäß DIN EN ausstatten und diese jährlich gemäß DIN einer Funktionsprüfung unterziehen und beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung dieser Leistungen gemäß den nachstehenden Vereinbarungen. Die Verwaltung der Wirtschaftseinheiten wird ausgeübt von: Heinrich Bossert Immobilien KG, Pilgersheimerstr. 38, München Gegenstand dieses Vertrages sind in absteigender Reihenfolge: 1 dieser Vertrag 2 die Anlagen 1 (Objektübersicht) und 2 (Leistungsverzeichnis) 3 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gemäß Formblatt VHB 211 die besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen gemäß der Formblätter VHB 214 und 215 (Stand April 2016) 4 das Angebotsschreiben gemäß Formblatt VHB die Bewerbungsbedingungen gemäß Formblatt VHB die Vereinbarung nach Tariftreue gemäß Formblatt VHB Abfall gemäß Formblatt VHB die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt VHB 221 oder die aktuelle Freistellungsbescheinigung 11 Referenzbescheinigung gemäß Formblatt VHB die bei Angebotsabgabe geltende Fassung der VOB/B 13 das BGB, insbesondere die 631 ff. BGB 2 Laufzeit und Kündigung Der Vertrag beginnt am und hat eine feste Laufzeit von 10 Jahren. Bei einem Verkauf von einzelnen Grundstücken besteht für diese, sofern eine Summe von ma Seite 1 von 4

43 Anlage 4 Miet-und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder Vergabenummer: VBL RWM ximal 50 Wohnungen jährlich nicht überschritten wird, ein Sonderkündigungsrecht. Die Vertragslaufzeit für das verkaufte Grundstück kann zum jeweiligen Jahresende -indem das Grundstück verkauft wurde- ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Auftraggeber versucht die Übernahme dieses Vertrages durch den Käufer zu erzielen. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich aus wichtigem Grund, wie z.b. Nichteinhaltung der vertraglich zugesagten Leistungen Mangelhaft ausgeführte Leistung Bei Zukauf von neuen Grundstücken, werden diese zu den gleichen Konditionen mit in den Vertrag aufgenommen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit ( ) gehen die installierten Rauchwarnmelder in das Eigentum des Auftraggebers über und verbleiben somit in den Wohnungen. 3 Aufgaben und Pflichten Der Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein übersichtliches und mehrsprachiges (deutsch/ englisch und spanisch) Produktblatt inkl. Verhaltenshinweise im Notfall zur Verfügung. Der Auftragnehmer händigt dieses den Mietern während des Installationstermins aus. Bei Mieterwechsel versorgt der Auftraggeber die neuen Mieter mit diesem Produktblatt. Der Auftragnehmer führt eine Einbaudokumentation, sowie einen jährlichen Inspektions-/ Wartungsnachweis der Rauchwarnmelder, die das Einbaudatum, die Anzahl der installierten Geräte, Raumauflistung, den Hersteller und die Gerätetypen sowie die Wohnungslage entsprechend dem Wohnungsverzeichnis des Auftraggebers enthält. Die Dokumentationsblätter werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sollen schriftlich wie digital geführt werden. Der Auftraggeber händigt dem Auftragnehmer zu Beginn die für die Installation notwendigen Informationen unter Berücksichtigung des Datenschutzes aus. 4 Kosten In der Anlage 2 (Leistungsverzeichnis) sind der Ersteinbau und die jährlichen Kosten netto je Position einzutragen: Position 1a: Ersteinbau Position 1b: Gerätemiete Position 2: Wartung Position 3: Instandsetzung, Erneuerung, Fehlalarm Summe Pos. 1-3 netto EUR / Stück EUR / Stück EUR / Stück EUR / Stück EUR / Stück Seite 2 von 4

44 Anlage 4 Miet-und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder Vergabenummer: VBL RWM Erneuerung bei Mieterverschulden: Sofern festgestellt wird, dass eine Fehlermeldung oder ein Fehlalarm durch eine Beschädigung des Rauchwarnmelders seitens des Mieters ausgelöst wurde, sind der Umstand und die Ursache mit Bildmaterial und Unterschrift des Mieters zu dokumentieren. Die Erneuerung von offensichtlich durch einen Mieter beschädigte und entwendete Melder erfolgt zu einem pauschalen Festpreis je Termin inkl. Fahrtkosten und inkl. eventueller Individualtermine in Höhe der zehnfachen Gerätemiete (EUR/Stück siehe Pos. 1). Ausgenommen hiervon sind Fälle von beschädigten Batteriesiegeln und vergilbten oder bemalten Meldern gemäß Position 3. Erneuerung bei Mieterverschulden netto (Zehnfache Gerätemiete, gem. Pos. 1) EUR pauschal Individualtermine: Der Auftragnehmer vereinbart zunächst einen Sammeltermin und im Anschluss, falls erforderlich bis zu zwei kostenfreie Individualtermine mit den Mietern. Nach dem 3. Termin informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die versäumten Termine und darf die Zusatzkosten für einen weiteren individuellen Prüftermin bzw. Installationstermin bei Erstausstattung je Wohnung dem Auftraggeber pauschal inkl. Fahrtkosten in Höhe der fünffachen Gerätemiete (EUR/Stück siehe Pos. 1) in Rechnung stellen. Die vorherigen drei vom Mieter versäumten Termine sind auf dem Arbeitsnachweis anzugeben und vom Mieter gegenzuzeichnen. Ohne eine Unterschrift des Mieters ist die Begleichung der Rechnung nicht möglich. Individualtermin netto (Fünffache Gerätemiete, gem. Pos. 1) EUR pauschal 5 Erhöhung der Vergütung Die Mietkosten werden für 10 Jahre fest abgeschlossen und können nicht erhöht werden. Die Wartungskosten können wie folgt angepasst werden: Steigt oder fällt der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Vertragsbeginn oder der letzten Änderung der Vergütung nach Ablauf von mindestens einem Jahr um mehr als 3% ändert sich diese jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis und zwar vom Beginn des nächsten auf die Überschreitung des vereinbarten Prozentsatzes folgenden Kalenderjahres (01.01.) an. Als Basis für eine erste mögliche Erhöhung gilt der am gültige Verbraucherpreisindex. 6 Rechnungen Für jedes Haus stellt der Auftragnehmer eine separate Rechnung. Die Mietkosten sind monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Wartungskosten werden dem Auftraggeber zusammen mit den Wartungsnachweisen nach erfolgter Wartung entsprechend der installierten nachgewiesenen Anzahl in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 28 Tagen zu bezahlen Seite 3 von 4

45 Anlage 4 Miet-und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder Vergabenummer: VBL RWM 7 Garantielaufzeit Mietkosten In den unter 4, Position 1 genannten Mietkosten ist eine Garantie von 10 Jahren auf die Rauchwarnmelder inkl. Batterien mit berücksichtigt. Der Zeitraum für die 10 Jahresgarantie beginnt am Notdienst Der Auftragnehmer unterhält eine 24-Stunden Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr über ihre eigene Notdienstzentrale. Die Notrufnummer wird bei Ersteinbau den Mietern ausgehändigt. 9 Konformitätserklärung Der Auftragnehmer erklärt, dass die technischen Anforderungen an die Rauchwarnmelder gemäß DIN EN sowie die Anforderungen an den Einbau, den Betrieb, die Instandhaltung und Überprüfung derselben gemäß DIN jederzeit eingehalten werden. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Gerichtsstand ist München., den Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -VBL c/o Heinrich Bossert Immobilien KG, den Auftragnehmer Seite 4 von 4

46 Anlage 5 Wartungsprotokoll Vergabenummer: VBL RWM Inspektion/ Wartungsnachweis für Rauchwarnmelder (RWM) Objektbezogene Daten Straße Hausnummer: PLZ/ Ort: Wohnungslage: Mieter: Mieternummer: Inspektion/ Wartung Grund der Inspektion Ausgetauscht sonstiges Ergebnisse der Inspektion/ Wartung Ist die Nutzung der Räumlichkeiten gleich geblieben? Wurde der Mindestabstand von 0,5m zu Hindernissen eingehalten? Ist der Rauchwarnmelder sauber? Ist der Rauchwarnmelder augenschenlich unbeschädigt? Sind die Raucheindringöffnungen frei? War die Funktionsprüfung erfolgreich? Ist die Batterie in Ordunung? Es wurde nach DIN gewartet? Ja Nein Ort, Datum: Unterschrift Ausführender: Firmenstempel: Unterschrift Mieter:

47 Nicht öffnen! Ausschreibungsunterlagen Angebot: Miet- und Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder im Großraum München Abgabetermin: Uhrzeit:10:00 Eröffnungstermin: Uhrzeit: 10:00 Bitte sofort weiterleiten! Hier trennen Beispiel

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