Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. gedreht in Mecklenburg-Vorpommern innovativ und kreativ

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1 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern gedreht in Mecklenburg-Vorpommern innovativ und kreativ Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zur Förderung von innovativen Filmen zur Vermarktung des Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern als Forschungs- und Technologiestandort 1. Präambel Mecklenburg-Vorpommern liegt zwischen zwei der wichtigsten deutschen Film- und Medienstandorte, Hamburg und Berlin/Brandenburg. Das Land bietet für die Branche wichtige und zunehmend nachgefragte gute Standortmerkmale, wie engagierte Mediendienstleister, leistungsfähige Hochschulen mit branchenspezifischen Angeboten, gute Verkehrsanbindungen sowie attraktive Lebens-, Freizeit- und Urlaubsmöglichkeiten, und verfügt auch damit über gute Perspektiven als Drehort. Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass für Drehabschnitte und Außenaufnahmen insbesondere die Kultur- und Landschaftselemente als Drehorte genutzt werden. Mecklenburg-Vorpommern ist ein ursprüngliches, lebenswertes und nachhaltig agierendes Bundesland, das ist weitgehend bekannt. Mecklenburg-Vorpommern kann aber auch mit Begriffen wie Technologie, Innovation, Tradition und Kreativität verknüpft werden. Das ist noch nicht bekannt genug. Die Menschen hier blicken auf eine vielfältige Geschichte zurück. Erfinder und Pioniere wie Otto Lilienthal, der Konstrukteur Siegfried Marcus sowie der Pharmazeut Karl Wilhelm Scheele stehen für den frühen Forschungsdrang der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Immunbiologen der Universität Greifswald, Medizintechniker aus Rostock, Techniker und Ingenieure aus Wismar, Stralsund oder Neubrandenburg stehen für den aktuellen. Mecklenburger und Vorpommern sind innovativ und kreativ. Viele modernen Entwicklungen technische wie gesellschaftliche - vollziehen sich hier schneller als in anderen Regionen. Kunst und Wissenschaft begegnen sich schon immer auf ganz besondere Weise. Der Wettbewerb möchte dem nachspüren. Gefragt ist der innovative, filmische Blick auf Mecklenburg-Vorpommern. Dabei gibt es viel zu entdecken. Technologieunternehmen setzen Trends für internationale Entwicklungen in der Industrie, Wissenschaft und im Sport. Wer sind die Menschen dahinter, wie sind ihre Beziehungen zueinander und was treibt sie an? Welchen Werten und Traditionen fühlen sie sich verpflichtet? Diese Geschichten wollen erzählt werden. Mit diesem Wettbewerb will das Ministerium Filmschaffende und Produzenten anregen, sich mit technologischen Aspekten und Entwicklungen in Mecklenburg- Vorpommern auseinanderzusetzen und den Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue und besondere Art und Weise zu bewerben.

2 Der im Ergebnis entstandene Kurzfilm soll Filmschaffende davon überzeugen, dass Mecklenburg-Vorpommern als Drehstandort neben den schönen Stränden, weiten Feldern und alten Schlössern auch hochtechnologische Kulissen und innovative Firmen zur Umsetzung von modernen Filmprojekten zu bieten hat. 2. Ziele, erwartete Wirkungen Gesucht werden Filme, die audiovisuell modernes Design und Technologie verbinden. Die Filme sollten sich mit einer Länge von ca. 30 Minuten (möglich sind auch andere Formate) auf kreative, informative und unterhaltsame Art mit dem Wirtschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen. Zusätzlich soll eine Kurzfassung entstehen, die als Teaser für Werbe- und Präsentationszwecke verwendet werden kann. Innovative Ansätze in der Filmproduktion sind ausdrücklich erwünscht (z.b. Stereo 3D, hochwertige Bildcomposings, fotografische Effekte, Motiondesign und CGI Animation, Sounddesign). Erwartete Wirkungen einer Förderung sind: 1. Darstellung der regionalen Identitäten sowie der Innovationen, der technisch technologischen Traditionen und der Geisteskraft in der Region mit weltweiter Ausstrahlung; 2. Darstellung der Zukunftsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern; 3. Werbung für den Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern auch für Filme mit inhaltlichem Bezug zu Themen wie Technologie, Wissenschaft und Forschung. 3. Gegenstand der Förderung Förderfähig sind branchenübliche, in Mecklenburg-Vorpommern veranlasste Produktions- und Herstellungsausgaben im Zusammenhang mit Filmproduktionen von gewerblich tätigen Unternehmen der Film- und Medienbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. 4. Rechte Das Land Mecklenburg-Vorpommern behält sich die Rechte für die kostenfreie Nutzung im Rahmen von Marketingmaßnahmen des Landes Mecklenburg- Vorpommern vor. 5. Verfahren Der Wettbewerb ist in ein zweistufiges Verfahren gegliedert. In der Stufe I können auf diese Ausschreibung in einem offenen Verfahren von den unter Ziffer 5.3 benannten Rechtspersonen Konzepte zu Vorhaben eingereicht werden, die sich in die Thematik dieses Ideenwettbewerbs eingliedern. Die eingereichten Vorschläge sollten insgesamt nicht mehr als 5 Seiten umfassen und müssen hinreichende Ausführungen zu den unter Ziffer 5.2 geforderten Angaben enthalten. Aus den eingereichten Konzepten werden durch eine Jury die Vorschläge ausgewählt, die eine Zuwendung als Projektförderung erhalten können.

3 In der Stufe II werden die von der Jury ausgewählten Bewerber zur formalen Antragstellung aufgefordert. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sind bei Erfordernis weitere Ergänzungen, Präzisierungen bzw. Modifizierungen zu den mit den Konzepten gemachten Angaben fristgerecht zu übermitteln. Die formgebundenen Anträge auf Förderung im Rahmen der Stufe II des Wettbewerbes sind an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern zu richten, das Bewilligungsbehörde ist. 5.1 Jury Die Projekte werden von einer Jury zur Förderung vorgeschlagen. Die Jury besteht aus jeweils einem Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, des Landesfunkhauses Mecklenburg- Vorpommern des NDR, der DEFA-Stiftung, des Landesmarketings Mecklenburg- Vorpommern sowie der Landesmedienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Die Jury kann sich von weiteren Sachverständigen beraten lassen. 5.2 Bewerbungsunterlagen (Stufe I) Die Konzepte sind in folgende Abschnitte zu gliedern: Filmografie der Produktionsfirma und des Regisseurs Exposé Ausgaben- und Finanzierungsplan, Darstellung der Eigenmittel Verwertungsansatz 5.3 Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigte sind privatwirtschaftlich tätige Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg- Vorpommern. Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der Bewerbung des Wirtschafts-, Technologie- und Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern dienen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über den Antrag entscheidet der Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Mit dem Projekt darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen worden sein. Als Projektbeginn gilt der Abschluss des ersten dem Vorhaben zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages. Über eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Beginn eines Vorhabens entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag. 5.4 Laufzeit Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 12 Monate; in diesem Zeitraum ist der Film zu realisieren und fertigzustellen. Die geplante Projektlaufzeit ist sowohl in Monaten als auch mit der Angabe des kalendarischen Zeitraums anzuführen.

4 Entscheidend für die Bewertung der Projektlaufzeit ist deren Angemessenheit für das jeweilige Vorhaben. 5.5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen Die Konzepte des Wettbewerbs, die von der Jury ausgewählt werden, können eine Zuwendung für die Produktion und Teilproduktion von Filmen in und aus Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Anteilsfinanzierung erhalten. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben. Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Hierbei wird auf tatsächlich getätigte und belegbare Ausgaben der Zuschuss entsprechend der festgesetzten Förderquote erstattet. 50% der Ausgaben müssen mindestens in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Die Förderung kann bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben betragen. Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben, Fremdleistungen und Sachkosten. (Beispielsweise: Außen-, Innen- oder Studioaufnahmen; die Nutzung von Studios und Werkstätten, Hochschulen, Ateliers; digitale Effekte; Spezialeffekte; Musikproduktionen und aufnahmen; Produktionsbearbeitungsausgaben; Gagen und Honorare für das Personal, das aus der Region stammt und während der Drehtage in Mecklenburg-Vorpommern mitwirkt; direkte Aufträge der Produktionsfirma an technische Dienstleister und Unternehmen oder Einrichtungen; Übernachtungskosten, die direkt und ursächlich mit der Projektdurchführung in Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängen (Anwendung Landesreisekostengesetz), Abschreibung auf Technik für den Zeitraum der Projektlaufzeit). Die zur Förderung kalkulierten und zur Auszahlung beantragten Ausgaben müssen einen nachgewiesenen Projektbezug haben. Die neben dem Zuschuss zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Projektausgaben einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel sind mit ihrer Quelle sowie mit dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit beim Antragsteller zu benennen. 5.6 Budget Im Rahmen dieses Wettbewerbs wird ein Gesamtbudget für Projektförderungen in Höhe von insgesamt EUR ausgeschrieben. 5.7 Termine Die Bewerbungsunterlagen zum Wettbewerb sind bis zum beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Referat 240 Johannes-Stelling-Str Schwerin

5 schriftlich in sechsfacher Ausführung und auf einem elektronischen Datenträger (z.b. CD ROM oder USB Stick) einzureichen. Die ausgewählten Projektträger des Wettbewerbs werden bis zum benachrichtigt und zur formalen Antragstellung aufgefordert. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verbundene Kosten können nicht erstattet werden.

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