LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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- Stefanie Franke
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Andreas Bluhm, Fraktion DIE LINKE Wirtschaftliche Filmförderung des Landes und ANTWORT der Landesregierung Mit der Drucksache 5/2351 vom wird in der Antwort zu Ziffer 2 dargestellt, dass es einen Fördervertrag (Zuwendungsvertrag) mit der Firma Transcordia über gibt, der bereits im Januar 2009 abgeschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war weder die Richtlinie zur wirtschaftlichen Filmförderung bestätigt oder in Kraft noch war der Beirat der wirtschaftlichen Filmförderung konstituiert. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf Grundlage welchen konkreten Förderprogrammes des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wurde dieser Fördervertrag geschlossen und aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel? Es handelt sich um einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag (Zuwendungsvertrag), der mit dem Zuwendungsempfänger nach Artikel 23, 44 LHO M-V, VV Nr. 4.3 zu Artikel 44 LHO M-V geschlossen wurde. Die erforderlichen finanziellen Mittel für diesen Vertrag wurden im Haushaltstitel und Programm der Wirtschaftlichen Filmförderung bis zum gebunden. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. August 2009 beantwortet.
2 Drucksache 5/2729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die in der Antwort genannten drei Projekte auch tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden und wie wird das geprüft? Laut Vertrag muss die Erreichung des Zuwendungsziels mit der Vorlage folgender Unterlagen nachgewiesen werden: - unterzeichnete Finanzierungszusage in voller Höhe des Produktionsbudgets für das jeweilige Filmprojekt, - unterzeichneter Produzentenvertrag bzw. unterzeichnete Koproduzentenverträge für den jeweiligen Film bzw. für den jeweiligen Teil der Filmproduktion, - unterzeichnete Verträge über Herstellung, Fertigstellung, Verwertung und Verbreitung des jeweiligen Films und - Drehbeginn (erster Drehtag) für mindestens Teile des jeweiligen Filmprojektes in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit Transcordia zu Auszahlungsvoraussetzungen für die Fördersumme getroffen? Ist eine zwischenzeitliche Erfolgskontrolle vorgesehen und wenn ja, wie stellt sich das dar? Eine Förderung auf der Grundlage einer Vorauszahlung der Kosten (Vorkasse) wurde ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage bezahlter Rechnungen. Der Vertragspartner muss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Originalrechnungen oder beglaubigte Rechnungskopien vorlegen. Der Mittelabruf hat bis spätestens zum zu erfolgen. Eine zwischenzeitliche Erfolgskontrolle wird erst wirksam, wenn erste Rechnungen oder anderweitige Projektunterlagen oder Nachweise eingereicht und erbracht werden. 4. Ist mit der Formulierung setzt die Realisierung der Filmproduktionen in Mecklenburg-Vorpommern voraus gemeint, dass die mit Transcordia vereinbarten Filme tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern produziert und gedreht werden? a) Wenn ja, gibt es dazu bereits neue Tatsachen? b) Ist zu diesem Zeitpunkt bereits eine Auszahlung von Fördermitteln aus diesem Vertrag erfolgt und wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 4 und 4a) werden zusammenhängend beantwortet. Die vereinbarten Filmprojekte müssen mindestens in Teilen in Mecklenburg- Vorpommern produziert werden. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2729 Zu b) Bisher sind im Zusammenhang mit diesem Zuwendungsvertrag keine Fördermittel ausgezahlt worden. 5. Für welche weiteren Filmprojekte für Dreharbeiten in Mecklenburg- Vorpommern (gemäß Antwort zu Ziffer 2 der Drucksache 5/2351) erfolgten erste Anfragen? a) Um welche Filmprojekte, welchen Antragstellers mit welcher Antragssumme handelt es sich? b) Welche Antragsteller mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern zählen dazu? Die Fragen 5 und 5a) werden zusammenhängend beantwortet. Bei den in der Drucksache 5/2351 unter Ziffer 2 genannten Filmprojekten handelt es sich um folgende Projekte: Antragsteller Projekt Beantragte Zuschusshöhe in Euro Transcordia Filmproduktion GmbH, Zuwendungsvertrag mit den drei Filmprojekten - Munch - Master of Farnow - Bazil s Patrimony WÜSTE Film GmbH, Zwölf Meter ohne Kopf - die wahre Geschichte der (bereits ausgezahlt) Nordseeräuber Klaus Störtebeker und Goedeke Michels Looks Medienproduktion, Rostock Königin Luise Basthorster Filmmanufaktur, WADAN Basthorst Elfte Babelsberger Film GmbH, The Ghost Potsdam scopas medien AG, Berlin Der Sandmann und der verlorene Traumsand Egolo Tossell Black Death GmbH, Black Death ,29 Halle/Saale Team Worx Television & Film GmbH, Potsdam Die Grenze Vidicom Media GmbH & Co KG, Deutschlands Küsten Hoferichter & Jacobs GmbH, Alte Länder - Neue Wege Greifswald 3
4 Drucksache 5/2729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Zu b) Die Produktionsfirmen Looks (Rostock), Basthorster Filmmanufaktur (Basthorst) und Hoferichter & Jacobs (Greifswald) haben einen Geschäftssitz in Mecklenburg-Vorpommern. 6. Aus welchem Grund erfolgt die Förderung ausschließlich als nichtrückzahlbarer Zuschuss an die Projekte? a) An welchem bewährten Modell für die wirtschaftliche Filmförderung eines anderen Bundeslandes hat sich die Landesregierung bei der Erarbeitung der Richtlinie für Mecklenburg-Vorpommern orientiert? b) Wurden bei der Ausarbeitung der gültigen Förderrichtlinie der wirtschaftlichen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern Rat und Erfahrungen aus anderen Bundesländern eingeholt bzw. berücksichtigt und wenn ja, wie stellt sich das konkret dar? Die Frage 6 wird zusammenhängend beantwortet. Als Leistungsform der Zuwendung wurden zweckgebundene Zuschüsse gewählt, weil dies einen hohen Anreizeffekt für die Filmproduzenten schafft, dass diese Leistungsform auch in der kulturellen Filmförderung und dem dortigen Teilbereich der Produktionsförderung eingesetzt wird und diese Zuwendungsart bei einem Jahresetat von Euro im Vergleich zu einem Darlehensprogramm (rückzahlbare Zuschüsse) auch eine Entlastung der Wirtschaft und Verwaltung ist, da im Ergebnis Bürokratiekosten gesenkt werden. Bei diesem Modell der Förderung von Filmproduktionen am Standort Mecklenburg- Vorpommern wurden einerseits die bundesweiten Förderinstrumente als Grundlage genutzt: das Filmförderungsgesetz des Bundes, das Regelwerk und die Richtlinien der Filmförderungsanstalt und des Deutschen Filmförderfonds. Des Weiteren wurden die Verwaltungsvorschriften (Förderrichtlinien) anderer Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, /Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und auch die Vereinbarung über die Gewährung von Zuwendungen zur Kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern genutzt. Es wurden ferner Hinweise und Empfehlungen aus Beratungen mit einheimischen Produzenten und Mitgliedern des MV Film e. V. und seiner Geschäftsstelle sowie des Blinden- und Sehbehindertenverbandes bei der Erarbeitung der Richtlinie berücksichtigt. Das Prinzip der Wirtschaftsförderung bedeutet bei dieser Form der Projektförderung (nicht rückzahlbare Zuschüsse), dass sich der Antragsteller immer mit einem angemessenen Eigenanteil an den Investitionskosten in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen und dies in Form von Eigenmitteln und/oder Fremdmitteln nachweisen muss. Diese Praxis trifft auch bei der Wirtschaftlichen Filmförderung und den Unternehmen der Filmwirtschaft zu. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche konkreten Förderprogramme, insbesondere der Wirtschaftsförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, stehen der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen gewerblichen Filmbrache zur Verfügung und was kann konkret gefördert werden? a) Sind diese Programme der (wirtschaftlichen) Filmförderung im engeren Sinne zuzurechnen oder handelt es sich dabei um Instrumente der allgemeinen Wirtschaftsförderung? b) Welche dieser Programme können insbesondere auch in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Filmproduktionsfirmen in Anspruch nehmen? Die Frage 7 wird zusammenhängend beantwortet. Es handelt sich um Programme der allgemeinen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung. Diese Programme stehen den in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Filmproduktionsunternehmen zur Verfügung und wurden durch einzelne hiesige Unternehmen bereits genutzt. 5
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