Laufzettel für die BACHELORARBEIT Die Bachelorarbeit wird im Rahmen der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium verfasst!
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- Ilse Böhm
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1 Laufzettel für die BACHELORARBEIT Die Bachelorarbeit wird im Rahmen der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium verfasst! Bitte in BLOCKBUCHSTABEN ausfüllen! Der Laufzettel muss in chronologischer Reihenfolge ausgefüllt und bestätigt (unterschrieben) werden! Name Studierende/r Matrikelnummer / Geburtsdatum Telefonnummer -Adresse Studium Unterschrift Studierende/r Schritt 1: Absolvierung der LV Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik vor der Studienprüfung Die Lehrveranstaltung Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik wurde positiv an der MUK-Uni absolviert bzw. angerechnet. Unterschrift LV-LeiterIn / bei Anrechnung StudiendirektorIn: Die LV muss vor der Studienprüfung absolviert werden und die Bestätigung (Kopie Laufzettel) muss mit der Anmeldung zur Studienprüfung abgegeben werden. Schritt 2: Arbeitstitel der Bachelorarbeit Form der Bachelorarbeit: wissenschaftliche Bachelorarbeit ODER künstlerisch-wissenschaftliche Bachelorarbeit Sprache: Deutsch ODER Englisch Schritt 3: Genehmigung des Arbeitstitels der Bachelorarbeit (spätestens im 6. Semester; Komposition: 4. Semester) Name FachbetreuerIn Unterschrift FachbetreuerIn Name LehrveranstaltungsleiterIn (LV Wissenschaftliches Kolloquium) Unterschrift LehrveranstaltungsleiterIn (LV Wissenschaftliches Kolloquium) Seite 1 gültig ab Wintersemester 2017/18
2 Schritt 4: Beurteilung der Bachelorarbeit Genehmigter Titel der Bachelorarbeit Die Arbeit wird hinsichtlich eines Plagiatsvergehens geprüft. Im Verdachtsfall ist von den BeurteilerInnen eine zusätzliche Überprüfung mittels Plagiatssoftware vorzunehmen. Im Plagiatsfall kommen die vorgesehenen studienrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung! Beurteilung: Name FachbetreuerIn Unterschrift FachbetreuerIn Name LehrveranstaltungsleiterIn (LV Wissenschaftliches Kolloquium) Unterschrift LehrveranstaltungsleiterIn Name ZweitbeurteilerIn (Eine Zweitbeurteilung ist NUR erforderlich, wenn die LV Wissenschaftliches Kolloquium bei der/dem FachbetreuerIn absolviert wird!) : Beurteilung: : Beurteilung: Unterschrift ZweitbeurteilerIn : Allfällige Anmerkungen Gesamtnote (Durchschnitt) - Vom Prüfungsmanagement auszufüllen! Beurteilungen erfolgen in der österr. Notenskala: Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend, Nicht genügend Schritt 5: Bestätigung, dass das IWF eine PDF-Datei der Bachelorarbeit erhalten hat Eine PDF-Datei der beurteilten Abschlussarbeit (ausschließlich per an IWF@muk.ac.at) wurde dem Institut IWF übermittelt...., Unterschrift InstitutsmitarbeiterIn Der nach Einholen aller erforderlichen Unterschriften somit vollständige Laufzettel ist im Prüfungsmanagement abzugeben (Johannesgasse 4a, 3. Stock, Zimmer 3.19, g.fieder@muk.ac.at). Seite 2 gültig ab Wintersemester 2017/18
3 Anmerkungen und Richtlinien 1. Welche Möglichkeiten gibt es, eine BACHELORARBEIT zu verfassen? Die Bachelorarbeit ist eine fachwissenschaftliche bzw. eine künstlerisch-wissenschaftliche Erschließung eines Themas, welche eine kritische Reflexion auf Basis der erworbenen theoretischen und künstlerischen Kenntnisse klar hervortreten lässt. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium zu erstellen. Die Dokumentation der Arbeit kann ENTWEDER in Form einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit ODER einer künstlerisch-wissenschaftlichen Bachelorarbeit erfolgen. Informationen zur künstlerisch-wissenschaftlichen Bachelorarbeit: Für die Genehmigung des Arbeitstitels (Schritt 2, 3) der künstlerisch-wissenschaftlichen Bachelorarbeit ist vom der/dem Studierenden ein aussagekräftiges Konzept (Entwurf der Arbeit) über das angestrebte Vorhaben zu erstellen (ca. 1-2 Seiten). Beachten Sie die weiteren Infos zur künstlerisch-wissenschaftlichen Bachelorarbeit - kontaktieren Sie dazu das Institut IWF. Für künstlerisch-wissenschaftliche Bachelorarbeiten ist ein mindestens zehnseitiges Erläuterungsschreiben lt. den angegebenen formalen Richtlinien (vgl. Punkt 12) zu verfassen. Dieses ist spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Präsentation der LV-Leitung ( Wissenschaftliches Kolloquium ) und der/dem FachbetreuerIn abzugeben. Für künstlerisch-wissenschaftliche Bachelorarbeiten ist eine verpflichtende Präsentation vorgesehen. Diese Präsentation wird von der/dem FachbetreuerIn und der Leitung der LV Wissenschaftliches Kolloquium beurteilt. Die BeurteilerInnen können sich bei Verhinderung vertreten lassen: die/der FachbetreuerIn durch die zuständige Studiengangsleitung, die/der LehrveranstaltungsleiterIn durch ein anderes IWF-Mitglied. Für die Organisation der Präsentationstermine ist die/der Studierende selbst verantwortlich (Raum, Zeit, Verfügbarkeit der Beurteiler/Innen, etc.). Falls für die künstlerisch-wissenschaftliche Bachelorarbeit Aufführungsrechte einzuholen sind, hat dies ausschließlich und zeitgerecht über die Bibliothek zu erfolgen (Kontaktperson: Frau Smekal, e.smekal@muk.ac.at). Anfallende Kosten für diese Rechte sind von der/dem Studierenden zu übernehmen. 2. Die Bachelorarbeit ist in der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium anzufertigen. Die Kriterien zur Absolvierung der LV sind in MUKonline einsichtig. Studierende sollen bereits einen Themenvorschlag (genehmigter Arbeitstitel!) vor Beginn der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium haben. Es wird dringend empfohlen, die Lehrveranstaltung vor dem Abschlusssemester zu absolvieren. Die Einhaltung der angegebenen Fristen ist verpflichtend. 3. Der Laufzettel dient dazu, die wichtigsten organisatorischen Etappen bei der Erstellung einer Bachelorarbeit transparent zu gestalten. 4. Beachten Sie die richtige Reihenfolge zur Einholung der Unterschriften auf Ihrem Laufzettel. 5. Für die Anmeldung zur Studienprüfung muss die LV Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik absolviert sein (Schritt 1) und eine Kopie des Laufzettels (Seite 1) im Prüfungsmanagement abgegeben werden. 6. Für die Anmeldung zur Bachelorprüfung müssen jedenfalls die Schritte 1, 2 und 3 genehmigt sein und es muss eine Kopie des Laufzettels (Seite 1) im Prüfungsmanagement abgegeben werden. Seite 3 gültig ab Wintersemester 2017/18
4 7. Der Laufzettel verbleibt zunächst bei dem/der Studierenden, erst wenn der Laufzettel vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, ist er von der/dem Studierenden im Prüfungsmanagement der MUK- Uni abgegeben. 8. Bachelorarbeiten sind gemäß der im Lehrbuch (Klaus Samac, Monika Prenner, Herbert Schwetz: Die Bachelorarbeit an Universität und Fachhochschule. Stuttgart ) dargestellten Richtlinien zu verfassen. 9. Als letzte Seite der Bachelorarbeit muss ein Lebenslauf in die Arbeit mitgebunden werden sowie im Anschluss daran die angegebene ehrenwörtliche Erklärung (siehe formale Richtlinien). 10. Wird bei der Plagiatsprüfung festgestellt, dass die Bachelorarbeit nicht entsprechend der ehrenwörtlichen Erklärung erstellt wurde, kommen alle vorgesehenen studienrechtlichen Maßnahmen zur Anwendung. 11. Die beurteilte Bachelorarbeit ist 1x als PDF-Datei dem Institut für Wissenschaft und Forschung zu (IWF@muk.ac.at) übermitteln. 12. Für beide Varianten der Bachelorarbeit gelten folgende verbindliche formale Richtlinien: Der Umfang einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit beträgt mindestens 30 Seiten. Der Umfang des Erläuterungsschreibens für eine künstlerisch-wissenschaftliche Bachelorarbeit beträgt mindestens 10 Seiten. Zitierte Texte und Notenbeispiele dürfen maximal ein Drittel des Gesamtumfangs einnehmen. Richtlinien für die Randbreiten auf einer Seite (= Seitenspiegel): Oben: Unten: Links: Rechts: Die Seitenzahl steht 2 cm von der oberen Papierkante über der Mitte des Textes. Der Abstand von der oberen Papierkante bis zur 1. Textzeile beträgt 3 cm. Der Abstand zum unteren Papierrand beträgt 3 cm. Fußnoten müssen im Seitenspiegel einbezogen werden. 3 cm (beim Deckblatt jedoch 4 cm) 2 cm Als Schriftart ist entweder Trebuchet MS Standard oder Times New Roman oder Arial durchgehend zu verwenden. Im Rahmen der Erstellung der Arbeit ist ein.doc(x) Dateiformat zu verwenden. Die Arbeiten sind in schwarzer gleichmäßiger Schrift auszuführen (auf gute Lesbarkeit achten!). Für die Schriftgröße ist 11 Punkt zu wählen (Ausnahme: Deckblatt mit 12 Punkt). Der Text ist linksbündig zu schreiben. Für den Zeilenabstand gilt als Standard 1,5-zeilig. Ein geringerer Zeilenabstand (1-zeilig) sowie die Schriftgröße 9 Punkt sind für Textpassagen zu verwenden, die optisch abgesetzt sein sollen, wie z.b. längere Zitate im Text (ab 3 Zeilen), Fußnoten und Anmerkungen. Bilder und längere Notenbeispiele sollen nach Möglichkeit nicht in den Text eingebaut werden, sondern mit genauem Bildnachweis bzw. Quellenangabe gesondert im Anhang aufscheinen. Als letzte Seite muss ein Lebenslauf in die Arbeit mitgebunden werden. Im Anschluss an den Lebenslauf muss folgende ehrenwörtliche Erklärung angefügt und durch und Unterschrift bestätigt werden: Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Seite 4 gültig ab Wintersemester 2017/18
5 [DECKBLATT DER SCHRIFTLICHEN ARBEIT] Titel der Bachelorarbeit B A C H E L O R A R B E I T zur Erlangung des Titels Bachelor of Arts (BA) in der Studienrichtung... im Studiengang... der Fakultät... der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien eingereicht von Vor- und Zuname Fachbetreuung durch: [Name Fachbetreuer/In] Wien, (Tag, Monat und Jahr) Seite 5 gültig ab Wintersemester 2017/18
6 [LETZTE SEITE DER BACHELORARBEIT IM ANSCHLUSS AN DEN LEBENSLAUF] Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe Unterschrift Student/In Seite 6 gültig ab Wintersemester 2017/18
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