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1 Experten Desinfektionsmittel 2017 Analyse der gelisteten Desinfektionsmittel der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DGV) FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN TEMP_Forschung_Umschlag-Thermobindung_ indd :26

2 Impressum Desinfektionsmittel 2017 Analyse der gelisteten Desinfektionsmittel der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DGV) Stand 11/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/ Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Bestellnummer BGW Autorenschaft Renate Knauf-Eickmann, Bornheim Redaktion (Layout) Susanne Stamer, BGW, Hamburg

3 Inhalt 0. Problemstellung Beschreibung der Datensammlung Ablauf der Datenerhebung Aufbau der Datensammlung Auswertung der Daten Inhaltsstoffe Kennzeichnungen, WGK Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen gemäß DVG-Liste Das Spaltenmodell der DGUV Auswertung nach Einsatzbereichen Lebensmittelbereich Tierarztpraxen und Tierheime Tierhaltung Fazit Quellen

4 0. Problemstellung Im der Veterinärmedizin sind Desinfektionsmittel und ihre Inhaltsstoffe relevante Ursachen für berufliche Erkrankungen der Haut und Atemwege. BGW-interne Daten zeigen, dass die Dokumentation der erkrankungsauslösenden Gegenstände insbesondere von Hauterkrankungen (BK-Ziff. 5101), aber auch von Atemwegserkrankungen (BK 4301/4302), sehr häufig Desinfektionsmittelinhaltstoffe benennt. Seit 20 Jahren werden in der Datensammlung DESINFO der BGW Informationen über die Desinfektionsmittel im humanmedizinischen Gesundheitsdienst gesammelt und ausgewertet. Dies hat zu einem fundierten Überblick über den Desinfektionsmittelmarkt, die verfügbaren Produkte sowie die mit der Verwendung der Produkte verbundenen Gefahren geführt. Leider existiert eine entsprechende Übersicht noch nicht für die spezifischen Desinfektionsmittel, die in der Veterinärmedizin bzw. im Veterinärbereich eingesetzt werden. Daher ist in der vorliegenden Arbeit eine Datenrecherche zu Desinfektionsmitteln vorgenommen worden, die in Listen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) aufgeführt werden. Ziel der Auswertung war es, zu vergleichbaren Aussagen über die Desinfektionsmittel, ihre Gefahren und mögliche Substitutionsstrategien zu gelangen, wie sie bisher durch die Auswertung der DESINFO-Datensammlung möglich waren. 1. Beschreibung der Datensammlung Der Ausschuss Desinfektion in der Veterinärmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.v. (DVG) veröffentlicht regelmäßig Listen der auf Wirksamkeit geprüften Desinfektionsmittel für den Einsatz im tiermedizinischen (Lebensmittelproduktion und - Verarbeitung, Tierhaltung sowie Tierarztpraxen und Tierheime). Folgende DVG-Listen waren Grundlagen der hier beschriebenen Datenerhebungen: die 8. Liste der nach den Richtlinien der DVG (4. Auflage) geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel (Handelspräparate, ohne Ausbringungsverfahren) für den Lebensmittelbereich (Stand ); Abkürzung im Folgenden: LM, die Liste der nach den Richtlinien der DVG (4. Auflage) oder nach DVGanerkannten Methoden geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel (Handelspräparate) für die Anwendung in der Tierärztlichen Praxis und in Tierheimen (Stand ); Abkürzung im Folgenden: TATH, die 13. Liste der nach den Richtlinien der DVG (4. Auflage sowie 3. Auflage für Übergangszeit) geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel für den Tierhaltungsbereich (Handelspräparate) (Stand ); Abkürzung im Folgenden: TH. 1.1 Ablauf der Datenerhebung Die in den DVG-Listen enthaltenen Produktinformationen und Herstellerangaben wurden elektronisch erfasst. Zu allen Produkten wurden entweder im Internet aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Produktinformationen (PI) gesucht und gespeichert oder diese Informationsquellen wurden bei den entsprechenden Herstellern angefordert. Falls notwendig, wurde mehrfach bei Herstellern nachgefragt, bis die benötigten Informationen zur Verfügung gestellt werden. 3

5 1.2 Aufbau der Datensammlung Die anfallenden Daten wurden in einer Excel-Datei DVG-Liste 2017 gesammelt. Diese enthält mehrere Tabellenblätter, die im folgenden Text näher beschrieben werden. Die insgesamt 63 Hersteller der Produkte der DVG-Listen sind im Tabellenblatt Hersteller mit Adressangaben und zum Teil weiteren Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Die erfassten Daten der Sicherheitsdatenblätter stehen im Tabellenblatt Desinfektionsmittel. Darin finden sich Spalten mit folgenden Informationen: Produkt-Kategorie Produktname Hersteller Zustand des Produktes (Konzentrat, gebrauchsfertig) Wirkstoffe (Angaben aus der DVG-Liste) Datum Sicherheitsdatenblatt CLP-Kennzeichnungsangaben wie Piktogramm, Signalwort und alle H-Sätze bis zu 5 Inhaltsstoffe mit CAS-Nr. und Mengenangabe in der im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Reihenfolge Angabe zu weiteren Inhaltsstoffen Flammpunkt Wassergefährdungsklasse BAuA-Registriernummern (Biozide) mehrere Spalten mit weiteren Produktinformationen, falls entsprechende Datenblätter zur Verfügung standen Zur Auswertung der Daten auf der Basis des Spaltenmodells der DGUV (siehe Abschnitt 2.4) wurden der Tabelle folgende Spalten zugefügt: akute Gesundheitsgefahren (Spalte 2a) chronische Gesundheitsgefahren (Spalte 2b) Umweltgefahren (Spalte 3) physikalisch-chemische Einwirkungen (Spalte 4) 2. Auswertung der Daten Die Desinfektionsmittellisten der DVG enthalten 140 Produkte. 42 Produkte sind geeignet für den Einsatz im Lebensmittelbereich (LM), 90 Produkte im der Tierhaltung (TH) und 8 Produkte für den Einsatz in Tierarztpraxen und Tierheimen (TATH). Da 6 angegebene Produkte (1 LM, 5 TH) Kombinationsprodukte aus mehreren Komponenten sind, wurden die Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern der insgesamt 12 Komponenten zusätzlich in die Datei aufgenommen, da von den Herstellern keine Sicherheitsdatenblätter zum Kombinationsprodukt erstellt wurden. Es ergeben sich somit im Lebensmittelbereich 43 Angaben (41 Produkte und 2 Komponenten), bei der Tierhaltung 95 Angaben (85 Produkte und 10 Komponenten) und bei den Tierarztpraxen und Tierheimen 8 Angaben (8 Produkte). Zur Vereinfachung wird im folgenden Text der Begriff Produkte verwendet, wobei in einigen Fällen Produkte und Komponenten gemeint sind. 4

6 Zu 90 Produkten liegen Sicherheitsdatenblätter und Produktinformationen vor, zu 33 Produkten nur Sicherheitsdatenblätter. Somit liegen produktspezifische Informationen zu insgesamt 123 Produkten vor, also zu 84 Prozent aller Produkte (n=146) der DVG-Listen. Das Fehlen der Informationen zu 23 Produkten lässt sich detailliert begründen: 13 Produkte sind laut Angaben der Hersteller inzwischen nicht mehr im Handel erhältlich, bei 8 Produkten von 2 Herstellern werden die Produktinformationen nur an Kunden weitergegeben. Bei 2 Produkten konnten die französischen Hersteller entweder nicht mehr ermittelt werden oder Mails wurden nicht zugestellt. 2.1 Inhaltsstoffe Bei der folgenden Auswertung der deklarierten Inhaltstoffe in den Desinfektionsmitteln werden nur die 123 Produkte der DVG-Listen berücksichtigt, zu denen Sicherheitsdatenblätter vorliegen. In der Exceldatei DVG-Liste 2017 sind alle Inhaltsstoffnennungen mit oder ohne CAS-Nr. und Mengenangabe im Tabellenblatt alle Inhaltsstoffe aufgelistet. Man findet dort 433 Inhaltsstoffnennungen, davon 421 mit CAS-Nr. und 12 ohne CAS- Nr., sie teilen sich folgendermaßen auf die Einsatzbereiche auf (Tabelle 1): Tabelle 1: Verteilung der deklarierten Inhaltsstoffe auf die Einsatzbereiche Einsatzbereich Summe mit CAS-Nr. ohne CAS-Nr. LM TH TATH Summe Die 421 Informationen zu Inhaltsstoffen mit angegebenen CAS-Nummern lassen sich auf 73 verschiedene Substanzen reduzieren. Zu allen 73 Inhaltsstoffen mit CAS-Nummer wurden im Rahmen dieser Arbeit physikalisch-chemische und arbeitsschutzrelevante Informationen zusammengestellt. Diese Liste ist in der Excel-Datei im Tabellenblatt Inhaltsstoffe mit CAS zu finden. Die erfassten Informationen der Inhaltsstoffe, soweit auffindbar, sind: 5

7 Name CAS-Nr. in den DVG-Desinfektionsmittellisten Molekulargewicht Schmelztemperatur/Zersetzungstemperatur Siedetemperatur Sättigungsdampfdruck Flammpunkt CLP-Kennzeichnungen Piktogramm, Signalwort, H-Sätze Wassergefährdungsklasse (WGK) Arbeitsplatzgrenzwerte: TRGS 900 Empfehlungen der MAK-Kommission Quelle der Informationen Wenn die CLP-Kennzeichnung der Inhaltsstoffe aus der ECHA-Datenbank entnommen wurde, wurde die Einstufung gewählt, die von den meisten Firmen angegeben wurde. 2.2 Kennzeichnungen, WGK Die Informationen zu Kennzeichnungen und der Wassergefährdungsklasse wurden aus den jeweiligen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter 2. Mögliche Gefahren, 15. Rechtsvorschriften und 16. Sonstige Angaben entnommen. Sie wurden in mehreren Spalten in der Exceldatei erfasst. Die folgenden Tabellen 2 bis 6 enthalten die Auswertungen der Kennzeichnungen der 123 Produkte mit Sicherheitsdatenblatt. In einem Sicherheitsdatenblatt war noch keine Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung angegeben. Tabelle 2: Gefahrenpiktogramme: der Produktkennzeichnungen Kennzeichnung alle Daten LM GHS TH TATH GHS02, GHS GHS02, GHS05, GHS06, GHS GHS02, GHS05, GHS GHS02, GHS05, GHS07, GHS GHS02, GHS05, GHS08, GHS GHS02, GHS GHS02, GHS07, GHS GHS02,GHS05, GHS GHS02,GHS05, GHS07, GHS GHS02,GHS05, GHS07,GHS08, GHS GHS03, GHS05, GHS GHS03, GHS05, GHS07, GHS

8 Kennzeichnung alle Daten LM TH GHS GHS05, GHS06, GHS07, GHS08, GHS GHS05, GHS06, GHS TATH GHS05, GHS06, GHS08, GHS GHS05, GHS GHS05, GHS07, GHS GHS05, GHS07, GHS08, GHS GHS05, GHS07, GHS GHS05, GHS GHS GHS07, GHS GHS ohne Angaben 1 1 Summe

9 Tabelle 3: Bedeutung der GHS-Piktogramme Piktogramm Bedeutung Entzündbare Stoffe GHS02 Oxidierende Stoffe GHS03 GHS05 Hautätzend, Kat. 1A,1B,1C Schwere Augenschädigung, Kat. 1 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 Akute Toxizität GHS06 GHS07 GHS08 GHS09 Akute Toxizität, Kat. 4 Reizung der Haut, Kat. 2 Augenreizung, Kat. 2 Sensibilisierung der Haut Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kat. 3 Die Ozonschicht schädigend, Kat. 1 C-Krebserzeugend M-Mutagen R-Reproduktionstoxisch Sensibilisierung der Atemwege Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kat. 1, 2 Aspirationsgefahr, Kat. 1 Gewässergefährdend - Akut. Kat. 1 - Chronisch, Kat. 1, 2 8

10 Tabelle 4: Signalwörter: der Nennungen Kennzeichnung alle Daten LM TH TATH Achtung Gefahr ohne Angabe 1 1 Summe Tabelle 5: H-Sätze: der Produkteinstufungen H-Sätze LM TH TATH H H H H H H H301+H H H302+H H302+H312+H H302+H H H311+H H H H H H H H H H H H

11 H-Sätze LM TH TATH H335-H H H H H H360Df 1 1 H H H H H H EUH EUH EUH Summe

12 Tabelle 6: Bedeutung der H-Sätze H-Sätze H225 H226 H242 H272 H290 H301 H301+H331 H302 H302+H312 H302+H312+H332 H302+H332 H311 H311+H331 H312 H314 H315 H317 H318 H319 H330 H331 H332 H334 H335 H335-H336 H336 H341 H350 H351 Bedeutung Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Erwärmung kann Brand verursachen. Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Verschlucken oder Einatmen Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, 11

13 H-Sätze H360Df H371 H373 H400 H410 H411 H412 EUH071 EUH031 EUH208 Bedeutung sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Aus den Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen konnten weiterhin neben der klassischen Wassergefährdungsklasse (Tabelle 7) auch Informationen über Inhaltsstoffe in den Produkten gesammelt und ausgewertet werden (Tabelle 8). Tabelle 7: Wassergefährdungsklasse: der Produkteinstufungen Kennzeichnung alle Daten Lebensmittel Tierhaltung Tierarztpraxis Tierheim ohne Angaben (schwach wassergefährdend) (wassergefährdend) (stark wassergefährdend) Summe

14 Tabelle 8: Liste der Inhaltsstoffe (n=73) Inhaltsstoff CAS-Nr. insgesamt TH LM TATH 2-Propanol Didecyldimethylammoniumchlorid Glutaral, 1,5-Pentandial Formaldehyd, Methanal Essigsäure Peressigsäure Wasserstoffperoxid Quaternäre Ammoniumverbindung Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride 4-Chlor-3-methylphenol, Chlorkresol Alkohole, C12-14, ethoxyliert Isotridecanol, ethoxyliert Ethanol, Ethylalkohol Propionsäure Propanol Glyoxal, Ethandial Ethyl-(S)-2-hydroxypropionat N-(3-Aminopropyl)- N- dodecylpropan-1,3-diamin Benzolsulfonsäure Alkoholethoxylat C9-C Ameisensäure Methanol Alkylbenzolsulfonsäure Zitronensäure wasserfrei Natriumhydroxid Paraffinöle, sulfochloriert, verseift Sulfonsäuren, C14-17-sec- Alkan-, Sulfonsäuren, Natriumsalze Alkylpropylendiamin-1,5-bisguanidiniumacetat Salicylsäure Milchsäure (2-Butoxyethoxy)ethanol Glyoxylsäure Phosphorsäure Natriumhypochlorid Alkylethercarbonsäure Fettalkoholethoxylat

15 Inhaltsstoff CAS-Nr. insgesamt TATH Pentakalium bis (peroxymonosulfat) bis (sulfat)] Alkohol, C 9-11, verzweigt und linear, ethoxyliert C Alkyldimethylaminoxid 14 TH LM Phenylphenol Butylglykol Nonansäure Aminoethanol Kaliumcarbonat Kaliumhydroxid Ethandiol Caprylsäure Natriumetasulfat Dipenten Natriumsilikat Trinatriumnitrilotriacetat Sulfamidsäure Zitronensäure, Monohydrat (R)-p-Mentha-1,8-dien Tosylchloramidnatrium Perboric acid, sodium salt Alkylpolyethoxilat Natrium-p-cumolsulfonat Alkohol, C9-13-iso, ethoxyliert Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C8-18- alkyldimethylchloride Alkylbenzyldimethylammoniumchlorid Tridecylamin Tetranatriumethylendiamintetraacetat Milchsäure Aminotrimethylenphosphonsäure DL-α-Hydroxybernsteinsäure Fettaminpolyethylenglykolether Phosphonobutan-1,2, tricarbonsäure Fettalkoholethoxylat Alcohols, C12-15, ethoxylated Natrium dodecylbenzen sulfonat

16 Inhaltsstoff CAS-Nr. insgesamt Natriumlaurylethersulfat Didecylmethylpolyoxyethylammoniumpropionat Dimethylalkylbenzylammoniumchlorid / TH LM TATH 2.3 Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen gemäß DVG-Liste Die folgende Auswertung in Tabelle 9 gibt einen Überblick über die vorkommenden Wirkstoff- bzw. Wirkstoffgruppenbezeichnungen der DVG-Liste. Darunter versteht man die Angabe der wesentlichen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen zur Desinfektion in einem Produkt; sie ermöglicht in begrenztem Rahmen eine Clusterbildung zur weiteren Auswertung. Tabelle 9 enthält auch die Aufteilung der Wirkstoffbezeichnungen auf die drei Einsatzbereiche. Es ist ein deutlicher Unterschied beim Einsatz der Wirkstoffgruppen zu erkennen: die häufigsten Wirkstoffe im der Lebensmittel (Quaternäre Ammoniumverbindungen, Alkohole) kommen in der Tierhygiene (Quaternäre Ammoniumverbindungen mit Aldehyden, Aldehyde) nicht zum Einsatz und umgekehrt. Für die Tierarztpraxen und Tierheime kommen hauptsächlich Alkohole und quaternäre Ammoniumverbindungen in Betracht. Die sechs Kombinationsprodukte sind in der DVG- Liste mit Wirkstoffangabe enthalten, diese Angabe wurde in Tabelle 9 nur jeweils bei einer Kombinationsprodukt-Komponente berücksichtigt, die übrigen sechs Komponenten werden in der Tabelle unter ohne Wirkstoffangaben geführt. Tabelle 9: der Wirkstoff- bzw. Wirkstoffgruppenbezeichnungen in der DVG- Liste sowie ihre Verteilung auf die Einsatzbereiche Wirkstoffbezeichnung der DVG-Liste LM TH TATH Aldehyde 9 9 Aldehyde, quat. Ammoniumverbindungen 7 7 Alkohole Alkohole, quaternäre Ammoniumverbindungen 2 2 Chlorabspalter 3 3 Chlorkresol 4 4 Chlor-Methyl-Phenol, Alkohole 1 1 Choramin T 1 1 Formaldehyd Glutaral 3 3 Glutaraldehyd, quat. Ammoniumverbindungen 1 1 Kresole o-hydroxy-diphenyl-fettsäure-eutektikum, 2 2 Peressigsäure Org. Säuren, Wasserstoffperoxid, Peressigsäure 1 1 Organische Säuren 3 3 Organische Säuren, Alkohol, Tenside 1 1 p-chlor-m-kresol 4 4 Perborsäure, organ. Säuren 1 1 Peressigsäure

17 Wirkstoffbezeichnung der DVG-Liste LM TH TATH Peressigsäure alkalisert auf ph 8,5-9,5 2 2 Peressigsäure, Wasserstoffperoxid 3 3 Peroxidverbindungen, organ. Säuren, 3 3 oberflächenaktive Substanzen Peroxidverbindungen 1 1 Quat. Ammoniumverbindungen, Aldehyd Quat. Ammoniumverbindungen, Glutaraldehyd 2 2 quaternäre Ammoniumverbindungen quaternäre Ammoniumverbindungen, organische 1 1 Säuren Sauerstoffabspalter, organische Säuren 1 1 Sauerstoffabspalter ohne Wirkstoffangaben Das Spaltenmodell der DGUV Das Spaltenmodell, welches vom IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) entwickelt wurde, ist eine Hilfestellung zur Entscheidungsfindung der Betriebe beim Ersatz von Gefahrstoffen durch Produkte mit geringeren gesundheitlichen Risiken. Im Rahmen der Anwendung des Spaltenmodells werden sechs verschiedene Gefahren in den Kategorien zwischen sehr hoch bis betrachtet: 1. Akute Gesundheitsgefahren (einmalige Einwirkung) 2. Chronische Gesundheitsgefahren (wiederholte Einwirkung) 3. Umweltgefahren 4. Brand- und Explosionsgefahren 5. Gefahren durch das Freisetzungsverhalten 6. Gefahren durch das Verfahren Jede der genannten Gefahren kann im System des Spaltenmodells auf fünf Ebenen bewertet werden. Die Bewertung der Gefahren reicht von bis zu sehr hoch und erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Gefahreneinstufungen (H-Sätze, WGK, etc.) für ein einzelnes Produkt. Die Tabellen 10 bis 13 enthalten die Ergebnisse der durchgeführten Produktanalyse nach dem Spaltenmodell. Die Kategorien Gefahren durch das Freisetzungsverhalten und Gefahren durch das Verfahren konnten im Rahmen der alleinigen Analyse von Sicherheitsdatenblättern aufgrund fehlender Informationen nicht ausreichend ausgewertet werden. 16

18 Tabelle 10: Akute Gesundheitsgefahren (Spalte 2a) akute Gesundheitsgefahren alle Daten Lebensmittel Tierhaltung sehr hoch 1 1 Tierarztpraxis Tierheim hoch mittel gering ohne Angabe 1 1 Summe Tabelle 11: Chronische Gesundheitsgefahren (Spalte 2b) chronische Gesundheitsgefahren alle Daten Lebensmittel Tierhaltung Tierarztpraxis Tierheim sehr hoch hoch mittel gering ohne Angabe 1 1 Summe

19 Tabelle 12: Umweltgefahren (Spalte 3) Umweltgefahren alle Daten Lebensmittel Tierhaltung Tierarztpraxis Tierheim sehr hoch hoch 2 2 mittel gering ohne Angabe 2 2 Summe Tabelle 13: Physikalisch-chemische Einwirkungen (Spalte 4) Brand- und Explosionsgefahren alle Daten Lebensmittel Tierhaltung hoch Tierarztpraxis Tierheim mittel gering ohne Angabe Summe Auswertung nach Einsatzbereichen 3.1 Lebensmittelbereich Für den Einsatz im Lebensmittelbereich sind 41 Produkte in der Auswertung, dabei handelt es sich um 15 gebrauchsfertige Lösungen und um 26 Konzentrate. Die Tabellen 14 und 15 differenzieren daher zwischen diesen Produktarten. 18

20 Tabelle 14: gebrauchsfertige Lösungen im Lebensmittelbereich (n=15) Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Alkohol sehr hoch hoch 2 mittel 1 13 gering keine Angabe 15 Die 15 gebrauchsfertigen Lösungen haben als Wirkstoff Alkohol und daher auch alle eine mittlere bis hohe Gefahr der Entzündbarkeit (Spalte 4). Tabelle 15: Konzentrate im Lebensmittelbereich (n=26) Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Chlorabspalter (n=3) Quaternäre Ammoniumverbindung (n=21) Sauerstoffabspalter (n=1) sehr hoch 2 hoch 3 mittel 1 3 gering keine Angabe 3 sehr hoch 21 hoch 7 mittel gering keine Angabe sehr hoch hoch 1 1 mittel 1 gering keine Angabe 1 Die Konzentrate weisen ein deutlich höheres Gefährdungspotential bei den akuten Gesundheitsgefahren (Spalte 2a) als die gebrauchsfertigen Lösungen auf, in allen Fällen bedingt durch die Kennzeichnung mit H314 (verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden, Kat.1A) Bei den chronischen Gesundheitsgefahren (Spalte 2b) ist nur ein Konzentrat mit mittel eingestuft, alle übrigen konnten aufgrund fehlender Angaben nicht zugeordnet werden. Die Konzentrate sind Produkte mit sehr hoher Umweltgefahr (H400, H410). Die hier vorkommenden Wirkstoffe sind hauptsächlich quaternäre Ammoniumverbindungen. 19

21 3.2 Tierarztpraxen und Tierheime Die als wirksam befundenen 8 Desinfektionsmittel, die in der Tierarztpraxis oder in Tierheimen eingesetzt werden, sind 6 Konzentrate und 2 gebrauchsfertige Lösungen. Tabelle 16: Einstufung der Konzentrate für Tierarztpraxis und Tierheim Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Kresole (n=1) Quaternäre Ammoniumverbindung (n=4) Sauerstoffabspalter (n=1) sehr hoch 1 hoch mittel 1 1 gering keine Angabe 1 sehr hoch 1 4 hoch 4 1 mittel 1 1 gering keine Angabe 1 3 sehr hoch hoch mittel 1 1 gering keine Angabe 1 1 Sie weisen bei den akuten Gesundheitsgefahren 4 hohe und 2 mittlere Einstufungen aus, bei den chronischen Gesundheitsgefahren konnten nur 3 Produkte eingestuft werden (mittel, hoch, sehr hoch). 5 Produkte haben sehr hohe Umweltgefahren. 2 Produkte sind in Spalte 4 bei den physikalisch-chemischen Einwirkungen mit mittel eingestuft, bei den übrigen war kein Flammpunkt angegeben und somit eine Einstufung nicht möglich. Tabelle 17: Einstufung der gebrauchsfertigen Lösungen für Tierarztpraxis und Tierheim Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Alkohol (n=2) sehr hoch hoch mittel 2 2 gering 2 keine Angabe 2 20

22 3.3 Tierhaltung Tabelle 18: Einstufung der Konzentrate für die Tierhaltung Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 alle (n=74) sehr hoch hoch mittel gering keine Angabe Die 74 Konzentrate weisen zu 81% eine hohe akute Gesundheitsgefahr auf, hauptsächlich durch H314 Kat.1A (hautätzende Stoffe/Gemische) oder H317 (hautsensibilisierende Stoffe/Gemische). Auch bei den chronischen Gesundheitsgefahren liegt eine sehr hohe Einstufung vor durch H350, H351 (krebserzeugende Stoffe/Gemische Kategorie 1 und 2). Die übrigen Produkte konnten nicht eingestuft werden. Bei den Umweltgefahren sind zwar 46 Produkte mit hoch/sehr hoch eingestuft, aber auch 26 Produkte nur mit mittel/gering. Physikalisch-chemische Einwirkungen: Explosion Korrosion H242 (organische Peroxide Typ D), H272 (oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe Kat. 2) Betrachtet man die Einstufung der Produkte in Abhängigkeit von den eingesetzten Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen, so ergibt sich folgende Tabelle 19: Tabelle 19: Einstufung der Konzentrate für die Tierhaltung Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Aldehyde (n=20) Chlorkresol (n=16) organische Säuren (n=5) sehr hoch hoch 19 1 mittel 2 4 gering 10 keine Angabe 8 6 sehr hoch 11 hoch 13 mittel gering 3 1 keine Angabe sehr hoch hoch 4 1 mittel gering 1 2 keine Angabe

23 Wirkstoff Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 Peressigsäure (n=10) Quaternäre Ammoniumverbindung (n=10) Sauerstoffabspalter (n=1) o-hydroxy- diphenyl- Fettsäure- Eutektikum, Peressigsäure (n=2) Perborsäure (n=1) Peressigsäure (n=10) ohne Angabe (n=5) sehr hoch 3 hoch 9 2 mittel gering keine Angabe 10 sehr hoch 4 9 hoch mittel 1 2 gering 1 3 keine Angabe 3 4 sehr hoch hoch mittel 1 1 gering keine Angabe 1 1 sehr hoch 2 hoch mittel 2 gering keine Angabe 2 2 sehr hoch hoch 1 1 mittel gering keine Angabe 1 1 sehr hoch 3 hoch 9 2 mittel gering keine Angabe 10 sehr hoch hoch 3 2 mittel gering 1 keine Angabe Bei den Produkten ohne Wirkstoffangabe handelt es sich um den zweiten Inhaltsstoff der 2-Komponentenprodukte. 22

24 Ein möglicher Ersatz von Desinfektionsmitteln verlangt, dass ein neues Produkt mindestens die gleiche hygienische Wirksamkeit besitzen muss wie es das zu ersetzende Produkt aufweisen musste. Es bietet sich daher an, die auftretenden Gefahren der Produkte bei der Tierhaltung auch unter dem Aspekt der möglichen Desinfektions-Wirkungsbereiche auszuwerten (Tabelle 20): Tabelle 20: Wirkungsbereich der Produkte bei der Tierhaltung Wirkungsbereich 4a Bakterizidie Spezielle Desinfektion (n=49) 4b Bakterizidie vorbeugende Desinfektion (n=57) 5a Bakterizidie Mykobakterien (Tuberkulozidie) (n=10) 6a Levoruzidie (n=46) 6b Fungizidie (n=1) 7a Unbehüllte Vieren (Viruzidie) (n=52) 7b Behüllte Viren (begrenzte Viruzidie) (n=58) Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 sehr hoch hoch mittel gering keine Angabe sehr hoch hoch mittel gering keine Angabe sehr hoch 5 hoch 6 2 mittel gering 1 keine Angabe 10 3 sehr hoch hoch mittel gering keine Angabe sehr hoch hoch 1 1 mittel 1 gering keine Angabe 1 sehr hoch hoch mittel gering keine Angabe sehr hoch hoch mittel gering

25 Wirkungsbereich 8a Parasitäre Würmer (n=16) 8b Parasitäre Einzeller (n=17) Gefahr Spalte 2a Spalte 2b Spalte 3 Spalte 4 4 keine Angabe sehr hoch 13 hoch 11 mittel gering 3 keine Angabe sehr hoch 13 hoch 12 mittel gering 3 keine Angabe Da an einem Einsatzort oftmals verschiedene hygienische Wirkungsbereiche durch die Desinfektionsmittel abgedeckt sein müssen, wird in einer Kreuztabelle dargestellt, ob Produkte alle oder nur Teile möglicher Einsatzfälle abdecken (Tabelle 21). Tabelle 21: Kreuztabelle zur Kombination der Wirksamkeit der Desinfektionsmittel in der Tierhaltung (vgl. Tabelle 20) 4a 4b 5a 6a 6b 7a 7b 8a 8b 4a b a a b a b a b Fazit Die Analyse der aktuell gelisteten Desinfektionsmittel der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) gibt einen Einblick in die intrinsischen Gefahren der Desinfektionsmittel und Hinweise auf die Verteilung dieser Gefahren auf verschiedene Einsatzbereiche (Lebensmittelproduktion und verarbeitung, Tierhaltung sowie Tierarztpraxen und Tierheime). Sie ermöglicht eine produktbezogene Recherche zu diversen sicherheitsrelevanten Aspekten der Desinfektion in den genannten Einsatzbereichen, aber auch eine gruppenbezogene Analyse der Produkte, aufgeteilt entweder nach Einsatzbereichen oder (im Falle der Tierhaltung) nach Wirkstoffgruppen bzw. Wirksamkeiten. 24

26 Die vorliegende Sammlung beschreibt den Status quo der im Zuständigkeitsbereich der DVG anwendbaren Desinfektionsmittel, sofern es sich um spezifische Desinfektionen handelt, die über die Desinfektionsmittel-Listen in humanmedizinischen en (insbesondere bei den Anwendungen Flächendesinfektion, Instrumentendesinfektion, Hände- und Hautdesinfektion) nicht abgedeckt sind, also z.b. die Stalldesinfektion, Stiefeldesinfektion, etc. Angesichts der europäischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Biozid-Gesetzgebung, die eine europäische Standardisierung der Wirksamkeitsnachweise von Bioziden vorsieht, ist die vorliegende Auswertung für die Beschreibung der aktuellen chemischen Gefahren durch Desinfektionsmittel in der Veterinärmedizin von Relevanz. Die Einführung von Normen zur Wirksamkeitsprüfung wird langfristig die Bedeutung der bisherigen Desinfektionsmittel-Listen (DVG, aber auch VAH, DGHM, IHO etc.) zurückdrängen, allein die Liste des Robert-Koch-Institutes mit den im Ernstfall zulässigen Produkten und Verfahren dürfte diese normative Veränderung überleben. 5. Quellen &p_p_state=normal&p_p_mode=view&p_p_col_id=column- 1&p_p_col_pos=1&p_p_col_count=2&_dissregisteredsubstances_WAR_dissregsubsportl et_javax.portlet.action=dissregisteredsubstancesaction 25

Anhang III. Teil 1 der

Anhang III. Teil 1 der 1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

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