1. NachalgemeinemStrafrechtundnachJugendstrafrechtAbgeurteilteinBaden-Würtemberg2003 nachpersonengruppen
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- Vincent Küchler
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1 NachalgemeinemStrafrechtundnachJugendstrafrechtAbgeurteilteinBaden-Würtemberg2003 nachpersonengruppen Abgeurteilte VondenAbgeurteiltenwaren StrafbareHandlungen () Insgesamt Erwachsene zusammen Erwachsene nach Strafrecht algemeinem Jugend- Personen, beidenen andere Entscheidungen getrofen wurden 1) Straftaten GegendenStaat,dieöfentliche OrdnungundimAmt,außerim (80-168, ohne142) 2. Straftatengegendiesexuele ( b) 3. AndereStraftatengegendiePerson,außer im ( , a) 4. DiebstahlundUnterschlagung ( c) 5. RaubundErpressung, räub. AngrifaufKraftfahrer ( ,316a) 6. AndereVermögens-undEigentumsdelikte; Urkundendelikte( a) 7. Gemeingefährlicheeinschl.Umwelt- Straftaten,außerim ( a) 8. Straftatenim (142,222,229,315bundc, 316,323aundStVG) 9. Straftatennachanderen Bun-undLangesetzen (außerundstvg) dagegen Straftaten )AndereEntscheidungensind:Einstelung,Freispruch,AbsehenvonStrafe,AnordnenvonMaßregelnderBesserungundSicherung(selbstständigoderneben FreispruchundEinstelung)sowieÜberweisungandenVormundschaftsrichtergem. 53JGG.
2 I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch II. Nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Geschlecht und Altersgruppen 2. ohne a Verletzung der Unterhaltspflicht b Vergewaltigung 177 Abs.2 Nr Mord Totschlag 212, Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, Diebstahl und Unterschlagung a c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Unterschlagung b Betrug a im ohne 316 a Brandstiftung d a Straftaten im in Trunkenheit ohne Trunkenheit Straftaten nach anderem Bun- und Meineid Straftaten gegen die Person, außer im Straftaten gegen das Leben Betäubungsmittelgesetz Ausländergesetz Asylverfahrensgesetz sgesetz 316, 323 a öffentliche Ordnung, außer im weiblich Von den n waren zur Zeit der Tat bis unter Jahre alt BtMG AuslG AsylVfG StVG III. Straftaten Jahre und älter
3 3. Nach allgemeinem Strafrecht in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Geschlecht, verminderter Schuldfähigkeit, versuchter Straftat und Altersgruppen weiblich vermindert schuldfähig wegen versuchter Straftat Von den n waren zur Zeit der Tat bis unter Jahre und Jahre alt älter I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch II. öffentliche Ordnung, außer im Meineid 2. Straftaten gegen die Person, außer im ohne a Verletzung der Unterhaltspflicht b Vergewaltigung 177 Abs.2 Nr Straftaten gegen das Leben Mord Totschlag 212, Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, Diebstahl und Unterschlagung a c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Unterschlagung b Betrug a im ohne 316 a Brandstiftung d a Straftaten nach anderem Bun- und Straftaten im 316, 323 a in Trunkenheit ohne Trunkenheit Betäubungsmittelgesetz Ausländergesetz Asylverfahrensgesetz sgesetz BtMG AuslG AsylVfG StVG III. Straftaten
4 4. Nach allgemeinem Strafrecht in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Hauptstrafen und Strafaussetzung Von den n erhielten als schwerste Strafe mit Strafaussetzung unter 6 Monate sstrafe mehr als 6 Monate 1 Jahr 5 Jahre bis einschließlich 1 Jahr 5 Jahre 15 Jahre Geldstrafe lebenslang I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch ) II. 2. öffentliche Ordnung, außer im Meineid Straftaten gegen die Person, außer im ohne a Verletzung der Unterhaltspflicht b Vergewaltigung 177Abs.2 Nr Straftaten gegen das Leben Mord Totschlag 212, Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, Diebstahl und Unterschlagung a ) c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Unterschlagung b Betrug ) a im ohne 316 a Brandstiftung d a Straftaten im 316, 323 a in Trunkenheit ohne Trunkenheit Straftaten nach anderem Bun- und Betäubungsmittelgesetz Ausländergesetz Asylverfahrensgesetz sgesetz ) BtMG AuslG AsylVfG StVG III. Straftaten ) ) Außerdem 21 Strafarreste bei Verurteilungen nach dem Wehrstrafgesetz (WStG), 1 Strafarrest i.v.m. 267 Abs. 1 () 4
5 5. Nach Jugendstrafrecht in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Geschlecht, verminderter Schuldfähigkeit, versuchter Straftat und Altersgruppen männlich weiblich vermindert schuldfähig wegen versuchter Straftat Von den n waren zur Zeit der Tat bis unter Jahre alt I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch öffentliche Ordnung, außer im ohne Meineid 2. Straftaten gegen die Person, außer im a Verletzung der Unterhaltspflicht b Vergewaltigung 177 Abs.2 Nr Straftaten gegen das Leben Mord Totschlag 212, Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, a Diebstahl und Unterschlagung c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Unterschlagung Raub und Erpressung, räub b Betrug a im ohne 316 a Brandstiftung d a Straftaten im 316, 323 a in Trunkenheit ohne Trunkenheit II. Straftaten nach anderem Bun- und Betäubungsmittelgesetz BtMG Ausländergesetz AuslG Asylverfahrensgesetz AsylVfG sgesetz StVG III. Straftaten
6 6. Nach Jugendstrafrecht in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Hauptstrafen, Strafaussetzung und Maßnahmen Von den n erhielten als schwerste Strafe oder Maßnahme Erziehungsmaßregeln mit Strafaussetzung Jugendstrafe mehr als 6 Monate 1 Jahr 5 Jahre bis einschließlich 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre Zuchtmittel I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch öffentliche Ordnung, außer im ohne Meineid 2. Straftaten gegen die Person, außer im a Verletzung der Unterhaltspflicht b Vergewaltigung 177 Abs.2 Nr Straftaten gegen das Leben Mord Totschlag 212, Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, a Diebstahl und Unterschlagung c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Unterschlagung b Betrug a im ohne 316 a Brandstiftung d a Straftaten im 316, 323 a in Trunkenheit ohne Trunkenheit II. Straftaten nach anderem Bun- und Betäubungsmittelgesetz Ausländergesetz Asylverfahrensgesetz sgesetz BtMG AuslG 9 9 AsylVfG StVG III. Straftaten
7 7. Ausländer in Baden-Württemberg 2003 nach Straftat, Geschlecht, sentzug und Altersgruppen sentzug 1) zusammen Ausländer und Staatenlose 2) weiblich sentzug 1) Ausländer und Staatenlose 3) nach dem Alter bis unter Jahren 50 und mehr I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch II. Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt, außer im ohne 142, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Hausfriedensbruch Straftaten gegen die Person, außer im , a b Sexueller Missbrauch von Kindern 176, 176 a u.b Vergewaltigung 177 Abs.2 Nr Andere Straftaten gegen die Person, außer im , a Verletzung der Unterhaltspflicht Mord und Totschlag Einfache Gefährl. und schwere Körperverl. 224, 226, Diebstahl und Unterschlagung c Einfacher Diebstahl Schwerer Diebstahl a Andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte a Betrug i.e.s. 267, Fahrl. Tötung und im Straftaten nach anderem Bun- und 4. Gemeingefährliche einschl. Umwelt a Straftaten, außer im ohne 316 a Straftaten im 316, 323 a Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Personenschaden Betäubungsmittelgesetz Ausländergesetz sgesetz , BtMG AuslG StVG III. Straftaten ) sstrafe und Jugendstrafe 2) Einschließlich Angehörige ausländischer Streitkräfte 3) Ohne Angehörige ausländischer Streitkräfte 7
8 8. Verurteilungen in Baden-Württemberg 2003 nach allgemeinem Strafrecht durch Strafbefehl und Urteil Anzahl zu Geldstrafe durch Strafbefehl ohne Einspruch durch Urteil Verurteilung zu sstrafe bis einschließlich 1 Jahr auf Bewährung durch Strafbefehl ohne Einspruch durch Urteil durch Strafbefehl % Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % Gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt, außer im (, ohne 142) , , ,0 2. ( b) , , ,6 3. Andere Straftaten gegen die Person, außer im ( , a) , , ,9 4. Diebstahl und Unterschlagung ( c) , , ,0 5. Raub und Erpressung, räuberischer (, 316 a) , , ,8 6. Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte ( a) , , ,3 7. Gemeingefährliche einschl. Umwelt- Straftaten, außer im ( a ohne 316 a) , , ,9 8. Straftaten im ( 316, 323 a und StVG) , , ,4 9. Straftaten nach anderen Bun- und Langesetzen (außer und StVG) , , ,9 Straftaten , , ,0 Begriffsbestimmungen Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafverfahren nach Eröffnung Hauptverfahrens durch Urteil, Strafbefehl oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den n und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Andere Entscheidungen sind: Einstellung, Freispruch und sonstige Entscheidungen (Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung selbstständig oder neben Freispruch und Einstellung, ferner Absehen von Strafe sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter nach 53 JGG). sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht auf sstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe erkannt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde. nziffern ermöglichen eine Aussage über die relative Strafhäufigkeit. Zu ihrer Berechnung werden die rechtskräftig n eines Jahres zur gesamten strafmündigen Bevölkerung oder Gruppen von n (z.b. männliche oder ) zur jeweiligen Personengruppe in Beziehung gesetzt. Bezogen wird auf Einwohner entsprechenden Alters oder Geschlechts, die am 3 Dezember Vorjahres zur Wohnbevölkerung zählten. Erwachsene sind 21 Jahre und älter; ihre Aburteilung erfolgt nach dem allgemeinen Strafrecht. sind 18 bis unter 21 Jahre alt; sie können entweder nach dem allgemeinen oder nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. sind 14 bis unter 18 Jahre alt; ihre Aburteilung erfolgt nach dem Jugendstrafrecht. 9. Strafmündige Bevölkerung (14 Jahre und älter) in Baden-Württemberg am 3 Dezember 2002 Geschlecht Strafmündige Bevölkerung Erwachsene Deutsche Ausländer Erwach- sene Erwachsene Insgesamt Männlich Weiblich
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