Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Basketball Regionalliga Südost für die Wettbewerbe der RLSO 2009/10

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Basketball Regionalliga Südost für die Wettbewerbe der RLSO 2009/10"

Transkript

1 Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaft Basketball Regionalliga Südost für die Wettbewerbe der RLSO 2009/10 A.1 Rechtliche Grundlagen A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung bilden die 2 und 11 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) sowie die 3 und 10 der Geschäftsordnung der RLSO unter Berücksichtigung der Offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom Sportausschuss der RLSO beschlossen. (2) Sofern durch diese Ausschreibung keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die aufgeführten Wettbewerbe die Bestimmungen des Internationalen Basketball Verbandes (FIBA) und des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Spielregeln, den Satzungen und Ordnungen festgelegt sind. (3) Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung können nur durch den Sportausschuss der RLSO festgelegt werden, unter Maßgabe der Beschlüsse des DBB-Regionalligaausschusses für die 1. Regionalliga Herren. (4) Gegen diese Ausschreibung ist kein Rechtsmittel möglich. Eine Überprüfung gemäß 4 Absatz 1 DBB- Rechtsordnung kann in einem Normenkontrollverfahren beim Rechtsausschuss der RLSO beantragt werden. A.2 Wettbewerbe Die Arbeitsgemeinschaft Regionalliga Südost schreiben folgende Wettbewerbe aus: a) 1. Regionalliga Südost Herren b) 2. Regionalliga Südost Herren c) Regionalliga Südost Damen d) RLSO-Bestenspiele Ü35 und Ü40 e) Vorrunde Deutsche Meisterschaft der Jugend U18 weiblich f) Vorrunde Deutsche Meisterschaft der U14 g) RLSO-Meisterschaft der Jugend U18/U16 männlich A.3 Haftung Die Regionalliga Südost und der jeweilige Ausrichter (Heimverein) übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle, sofern nicht abgeschlossene Versicherungen für den Schaden aufkommen. A.4 Doping (1) Es gelten die Rahmen-Richtlinien des Deutschen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinien sind im Jahrbuch des Deutschen Basketball Bundes veröffentlicht. (2) Die RLSO ist berechtigt, bei allen Wettbewerben Dopingkontrollen durchzuführen. Einzelheiten zur Durchführung der Dopingkontrollen werden vom Sportausschuss der RLSO festgelegt. A.5 Strafenkatalog Für die aufgeführten Wettbewerbe gilt der Strafenkatalog der RLSO (s. Anhang). A.6 Einnahmen / Kosten / Unterkunft (1) Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele und den Eintrittsgeldern stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus Werbung auf der Spielkleidung dem jeweiligen Verein. (2) Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. (3) Die Gastmannschaft hat Anspruch auf die Vermittlung einer angemessenen Unterkunft durch den Ausrichter. A.7 Spielbetriebsanwendung Bei allen in der Ausschreibung genannten Aktivitäten in der Spielbetriebsanwendung TeamSL ist die Internetadresse zu verwenden. Hierfür ist eine Zugangskennung erforderlich. A.8 Meldegelder Die Meldegelder für die Wettbewerbe betragen: a) 1. Regionalliga Südost Herren 460,00 EUR b) 2. Regionalliga Südost Herren 256,00 EUR c) Regionalliga Südost Damen 256,00 EUR d) RLSO-Bestenspiele Ü35/Ü40 26,00 EUR 28

2 e) Jugendwettbewerbe 15,00 EUR Über die Meldegelder erhalten die Vereine eine Rechnung. A.9 Instanzen Die Instanzen werden im Handbuch der ArGe RLSO veröffentlicht. A.10 Rechtsmittel bei Wettbewerben der Jugend und den Bestenspielen (1) Bei den Wettbewerben der Jugend sowie der Senioren und Seniorinnen II und III werden alle Proteste gemäß 3 Abs. 2 der DBB-Rechtsordnung von einer Jury sofort behandelt. Die getroffene Entscheidung ist endgültig. Die der DBB-Rechtsordnung finden keine Anwendung. (2) Die Jury besteht aus drei Personen. Der von der Spielleitung eingesetzte Kommissar ist der Vorsitzende der Jury. Ist kein Kommissar eingesetzt, wird der Vorsitzende durch den 1. Schiedsrichter berufen. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Vorsitzenden der Jury eingesetzt. Die Mitglieder der Jury dürfen keiner der beiden am Spiel beteiligten Mannschaften angehören. (3) Wird bei einem Spiel ein Protest eingelegt, muss die Jury unmittelbar nach der Anmeldung zusammentreten. Das Spiel ist zur Entscheidung über den Protest vom 1. Schiedsrichter zu unterbrechen. (4) Die Jurygebühr beträgt 75,00. Sie ist mit der Anmeldung sofort in bar an den Vorsitzenden der Jury zu zahlen. Wird dem Protest stattgegeben, ist die Gebühr sofort zurückzuzahlen. Wird der Protest verworfen, fällt die Gebühr an die ArGe RLSO. (5) Der protestierende Verein hat das Recht, seinen Protest mündlich zu begründen. Bei Protest aus dem Spielverlauf hat die Jury vor der Beratung die Schiedsrichter nach den Gründen ihrer Entscheidung zu befragen. (6) Die Beratung der Jury ist nicht öffentlich. (7) Der Vorsitzende der Jury gibt die Entscheidung mündlich mit einer kurzen Begründung den Vertretern der beiden Mannschaften bekannt. Anschließend wird das Spiel unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung fortgesetzt. (8) Der Vorsitzende der Jury hat dem Spielleiter unverzüglich ein schriftliches Protokoll über den Protest zu übersenden. B.1 Angabe erforderlicher Daten B. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG FÜR ALLE WETTBEWERBE (1) Nach 13 DBB-SO ist jeder Verein für seine teilnehmende(n) Mannschaft(en) zur Abgabe bestimmter Daten in TeamSL verpflichtet: Verantwortlicher der Mannschaft mit Adress- und Kommunikationsdaten (keine Geschäftsstelle!) Spielhalle für die Mannschaft(en), bei mehreren Spielhallen die Hauptspielhalle Spielwochentag mit Uhrzeit (2) Für die Wettbewerbe A.2 a c kann ggf. der Wunsch nach Doppelspieltagen angegeben werden. (3) Abgabetermin der geforderten Daten für die Wettbewerbe A.2 a c ist der 29. Mai (4) Der Abgabetermin für die übrigen Wettbewerbe wird durch die jeweilige Spielleitung veröffentlicht. Da es sich um weiterführende Wettbewerbe handelt, sind die Daten durch den zuständigen Landesverband bzw. dessen Gliederung abzugeben. B.2 Werbung (1) Die Werbung ist grundsätzlich zulässig und richtet sich nach den Vorschriften des DBB für die Benutzung von Werbung. Der 1. Schiedsrichter kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften. Verstöße sind auf der Rückseite des Spielberichtes vom 1. Schiedsrichter zu vermerken und werden mit einer Ordnungsstrafe belegt. (2) Ergänzend zu 7 der Vorschriften des DBB für die Benutzung von Werbung kann ein Hinweis auch ein Mannschaftsname (z.b. "Eagles") sein, sofern er keine Werbung enthält. (3) Abweichend von 10 der Vorschriften des DBB für die Benutzung von Werbung ist Werbung auf der Rückseite des Spielhemdes zugelassen. Die Werbefläche auf der Rückseite des Spielhemdes darf nur unterhalb der Spielernummer platziert werden und die Größe von 400 cm² nicht überschreiten. Zusätzlich sind auf der Vorderseite der Spielhose zwei Werbelogos zu max. jeweils 200 cm² zulässig. Auf der Rückseite der Spielhose können ein Werbeaufdruck von zu 500 cm² bzw. zwei Werbeaufdrucke zu 250cm² aufgebracht werden. (4) Die Vereine sind berechtigt, für jede Mannschaft einen Sponsornamen in den beim Registergericht eingetragenen Vereinsnamen aufzunehmen. (5) Der Verein kann für Publikationen einen Sponsor- oder Mannschaftsnamen wählen und diesen Vereinsnamen hinzufügen. 29

3 (6) Die Werbung ist genehmigungs- und gebührenfrei. B.3 Spielhallen RLSO-AUSSCHREIBUNG (1) Spiele der unter A.2 aufgeführten Wettbewerbe dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die vom RLSO- Sportausschuss zugelassen sind. Dies gilt auch für etwaige Ausweichhallen. Eine Hallenzulassung kann unter Auflagen erteilt werden. (2) Für die Spielhallen der 1. Regionalliga Herren ist eine Kapazität von mindestens 300 Sitzplätzen vorgeschrieben, die nachzuweisen sind. (3) Eine Abnahme vor Ort durch einen Beauftragten kann durch den RLSO-Sportausschuss angeordnet werden. Die Kosten der Abnahme trägt der Verein, der die Zulassung beantragt. (4) Die Spielfeldabmessungen sind in Art. 2 der FIBA-Spielregeln 2008 festgelegt. (5) Ein zusätzlicher Sicherheitsabstand von 2 m muss zwischen den Mannschaftsbänken, Kampfgericht und den Zuschauern vorhanden sein. (6) Der Ausrichter muss den Schiedsrichtern und der Gastmannschaft je einen separaten und abschließbaren Umkleideraum mit Duschgelegenheit zur Verfügung stellen. (7) Der Ausrichter eines Spiels mit Siegerehrung ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Ehrung unmittelbar nach Ende des Spiels verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere die Aufstellung der Mannschaften auf dem Spielfeld, die Freihaltung des Spielfeldes von Zuschauern und unbefugten Personen sowie eine einwandfreie akustische Durchsagemöglichkeit. (8) Ausnahmeregelungen zu den Anforderungen an Spielhallen, nur Regionalliga Damen, können beim Sportreferenten der RLSO beantragt und von diesem endgültig beschieden werden. Hierbei wird ein sehr enger Maßstab angelegt. B.3a Spielfeldmarkierungen (1) Die neuen Spielfeldmarkierungen sind, so wie sie von der FIBA festgelegt wurden, ab 1. August 2010 verbindlich vorgeschrieben. Für die Saison 2009/10 sind sowohl die neuen, als auch die alten Markierungen zugelassen. (2) Mit Ende des Spielbetriebes einer Liga verlieren die Hallen ihre Zulassung. Diese ist neu zu beantragen. (3) Die Spielfeldmarkierung 2010 ist Voraussetzung für ein Teilnahmerecht für die Saison 2010/11. B.4 Eintritt (1) Der Ausrichter hat den Teilnehmern (vgl. 5 Absatz 1 DBB-SO) den freien und ungehinderten Eintritt zu sichern. Die Benennung der Mannschaft (Spieler, Trainer, Trainer-Assistent) und von zu fünf Mannschaftsbegleitern obliegt dem Trainer. (2) Der Ausrichter hat dem Gastverein zehn Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. (3) Inhabern von gültigen Funktionsträgerausweisen der RLSO und ihrer LV ist freier Eintritt zu gewähren und ein angemessener Sitzplatz zur Verfügung zu stellen. (4) Der Ausrichter hat den Vertretern der Medien gegen Vorlage des Presseausweises Arbeitsplätze und Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. B.5 Ausrüstung (1) Bei den Spielen ist die in Art. 3 der Regeln beschriebene Ausrüstung erforderlich. Eine detailierte Beschreibung der Spielausrüstung befindet sich im Anhang Technische Ausrüstung der Regeln. (2) Neben den in Art. 3 der Regeln genannten Gegenständen gehören Ersatzuhren (manuell, mindestens 10 cm Durchmesser), Ersatzbretter und Ersatzkörbe zur technischen Ausrüstung. (3) Elektrische Zeitnahme, Ergebnisanzeige und 24 -Anlage müssen für alle am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer gut zu sehen sein. (4) Die Korbanlagen müssen dem Artikel 3 der Spielregeln entsprechen. Fahrbare Korbanlagen sind genehmigungspflichtig. (5) Für Spiele der Regionalligen Herren und Damen sind Spielbretter aus durchsichtigem Material und Ringe mit Belastungssicherung vorgeschrieben. B.6 Spielberichtsbogen (1) Es dürfen nur vom DBB zugelassene Spielberichtsbogen, ab Ausgabe 2004, verwendet werden. (2) Die Eintragungen sind 2-farbig wie folgt vorzunehmen: Grundeintragungen mit der ersten Farbe (blau oder schwarz), 1. Spielperiode (Viertelzeit) mit der zweiten Farbe (rot), danach für jede Spielperiode abwechselnd. (3) In der Spalte "TA/MMB-Nr." sind die letzten drei Ziffern der Nummer des Teilnehmerausweises einzutragen. 30

4 (4) Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler anhand der Teilnehmerausweise sowie deren Gültigkeit zu überprüfen. (5) Der Ausrichter hat dem 1. Schiedsrichter vor Spielbeginn einen ausreichend freigemachten (Deutsche Post AG), an die Spielleitung adressierten Umschlag auszuhändigen. Falls nicht, kann der Schiedsrichter 5 EUR zusätzlich abrechnen, welche nicht in den Schiedsrichter-Ausgleich eingehen. (6) Der 1. Schiedsrichter sendet den Spielbericht zusammen mit der Schiedsrichterabrechnung der Spielleitung mit Stempel des nächsten Werktages nach Austragung (Poststempel Deutsche Post AG) zu. B.7 Spielball (1) Alle Spiele sind mit vom DBB zugelassenen Leder-Spielbällen bzw. Leder-Synthetik-Spielbällen durchzuführen. Die Bälle müssen das eingeschweißte DBB-Siegel tragen. (2) Spiele der Herren und der männlichen Jugend werden mit Spielbällen der Größe 7, Spiele der Damen und der weiblichen Jugend mit Spielbällen der Größe 6 durchgeführt. B.8 Kampfgericht (1) Der Anschreiber hat seine Tätigkeit spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn aufzunehmen. (2) Die übrigen Mitglieder des Kampfgerichts nehmen ihre Tätigkeit spätestens 10 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn auf. (3) Zur Überwachung des Kampfgerichts darf sich ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins am Anschreibetisch aufhalten, dem ein Sitzplatz zwischen Anschreiber und Zeitnehmer zusteht, sofern nicht ein RLSO-Beauftragter eingesetzt wird. Der Platz ist rechtzeitig vor dem Spielbeginn einzunehmen. (4) Vor, während und nach dem Spiel dürfen sich am Anschreibetisch nur die Personen aufhalten, die nach den Spielregeln dazu berechtigt oder von der RLSO beauftragt sind. B.9 technischer Kommissar (1) Der Veranstalter kann für ein Spiel einen technischen Kommissar einsetzen. Die Kosten trägt der Ausrichter und werden in den SR-Ausgleich aufgenommen. (2) Ein Verein kann den Einsatz eines technischen Kommissars beim RLSO Schiedsrichterreferenten beantragen. Der Antrag soll mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Spieltermin beim RLSO-Schiedsrichterreferenten eingehen. Der beantragende Verein trägt die Kosten. B.10 Spielkleidung (1) Die Spielkleidung muss den Vorschriften der Offiziellen Basketballregeln in der jeweiligen Fassung entsprechen. Zulässig sind die Nummern (2) Bei Spielen der Regionalliga Herren und Damen muss die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft (Heimmannschaft) hellfarbige Hemden (nur weiß oder gelb) tragen, die an zweiter Stelle genannte Mannschaft (Gastmannschaft) dunkelfarbige Hemden (nicht weiß oder gelb) tragen. Die beiden beteiligten Mannschaften können die Farbe der Hemden austauschen, wenn sie darüber Übereinkunft erzielt haben. (3) Bei Spielen der Senioren und Seniorinnen Ü35 und Ü40 sowie der Deutschen Meisterschaft der Jugend (Vorrunde) muss sich die Spielkleidung der an einem Spiel beteiligten Mannschaften deutlich unterscheiden. Treten beide Mannschaften in ähnlich farbigen Hemden an, muss im Zweifelsfall die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft Hemden mit einer anderen Farbe anziehen. (4) Die Überprüfung dieser Vorschriften erfolgt durch den 1. Schiedsrichter. Verstöße sind auf der Rückseite des Spielberichtes vom 1. Schiedsrichter zu vermerken. B.11 Trainer (1) Bei Spielen der RLSO müssen die Mannschaften von Trainern mit einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie C (Leistungssport) betreut werden. Für Spiele der 1. Regionalliga Herren ist die Kategorie B erforderlich. (2) Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Trainer anhand der Trainerausweise sowie die Gültigkeit der Lizenzen zu überprüfen. Auf dem Spielberichtsbogen sind neben den Namen der Trainer die jeweilige Kategorie und die Lizenz-Nummer einzutragen. (3) Für Trainer, die nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz sind, muss bei der Geschäftsstelle der RLSO analog 9 Abs. 2 der DBB-Lehr- und Trainerordnung eine Übergangslizenz vor dem erstmaligen Einsatz beantragt werden. Die Übergangslizenz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 511,00. B.12 Schiedsrichter (1) Für alle Wettbewerbe werden die Schiedsrichter vom RLSO-Schiedsrichterreferenten oder einer von ihm beauftragten Stelle eingesetzt. 31

5 (2) Die Schiedsrichter werden vor dem Spiel vom Ausrichter (Heimverein) gemäß der im Anhang zu dieser Ausschreibung veröffentlichten Erläuterungen bezahlt. Die Abrechnung von planbaren Mehr-Kilometern ist nur nach Genehmigung durch den Spielleiter oder SR-Einsatzleiter möglich. (3) Die Schiedsrichter belegen die erhaltenen Schiedsrichterkosten anhand des vollständig ausgefüllten aktuellen Abrechnungsvordrucks. Der Abrechnungsbeleg ist der Spielleitung zu übersenden. (4) Bei Spielen der Regionalliga Herren ist vom Ausrichter (Heimverein) eine geeignete Person für die Betreuung der Schiedsrichter abzustellen, die insbesondere für deren Sicherheit zuständig ist. Die Betreuung beginnt mit dem Eintreffen der Schiedsrichter an der Spielhalle und orientiert sich an den Aufgaben des Ordnungsdienstes. Der Schiedsrichter-Betreuer hat sich den Schiedsrichtern namentlich vorzustellen und muss für diese jederzeit ansprechbar sein. (5) Nach Ende der Wettbewerbe wird zwischen den Vereinen der jeweiligen Spielklasse ein Ausgleich der Schiedsrichter-Kosten vorgenommen, so dass alle Vereine gleichmäßig belastet sind. Hierbei werden die Gruppen Nord und Süd der 2. Regionalliga Herren sowie alle Gruppen der Regionalliga Damen zusammengefasst. (6) Die Vereine der Regionalligen sind verpflichtet, für alle Spiele der Wettbewerbe A.2.a c Schiedsrichterbeurteilungen abzugeben. Die Richtlinien sind zu beachten. Die Beurteilungen sind spätestens am dritten Werktag nach dem Spiel abzugeben. B.13 Ordnungsdienst (1) Der Ausrichter eines Spiels muss in der Halle einen Ordnungsdienst einsetzen. Die Ordner müssen als solche zweifelsfrei erkennbar sein und unaufgefordert tätig werden. Ihre Anzahl muss in einem entsprechenden Verhältnis zur Zuschauerzahl stehen, damit jederzeit und bei jedem Vorkommnis die Ordnung und der Schutz der Teilnehmer gewährleistet sind. (2) Zuschauer dürfen bspw. nicht das Spielfeld, die Mannschaftsbankbereiche, den Bereich des Kampfgerichts (einschließlich der entsprechenden Sicherheitsbereiche) sowie die Umkleideräume der Mannschaften und Schiedsrichter betreten. In diesen Fällen hat der Ordnungsdienst sofort und unaufgefordert einzuschreiten. B.14 Zuschauerverhalten (1) Der Ausrichter ist für das Verhalten der Zuschauer verantwortlich. Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen muss der vom Ausrichter gestellte Ordnungsdienst unaufgefordert sowie unverzüglich tätig werden und die Ordnung herstellen, die Identität der handelnden Personen feststellen und diese aus der Spielhalle verweisen bzw. bei Straftaten zum Eintreffen der Polizei festhalten. (2) Zuschauer dürfen keine Gegenstände auf das Spielfeld, die Mannschaftsbankbereiche, den Bereich des Kampfgerichts oder Teilnehmer des Spiels werfen. (3) Zuschauer dürfen in keiner Weise gegen Teilnehmer des Spiels tätlich werden. (4) Den Zuschauern sind sexistische, rassistische, extremistische oder antisemitische Parolen, Äußerungen oder Transparente sowie Aufforderungen zu Gewalt verboten. B.15 Ergebnisdienst (1) Die Spielergebnisse der allgemeinen Wettbewerbe sind spätestens 2 ½ Stunden nach Spielbeginn vom Ausrichter online oder per SMS in der Spielbetriebsanwendung TeamSL des DBB einzugeben. (2) Bei Turnieren sind die Spielergebnisse spätestens 4 Stunden nach Beginn des letzten Spiels von der im Spielplan zuerst genannten Mannschaft einzugeben (online oder SMS-Dienst). B.16 Spielberichte / Scouting / Presse (1) Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht für beide Mannschaften nach Korbpunkten, Freiwürfen und Fouls je Spieler auszuwerten und einen Pressebericht über den Spielverlauf und wichtige Ereignisse zu erstellen. (2) Die Statistiken, fehlende Ergebnisse und der Pressebericht (u.a. Spielverlauf, wichtige Ereignisse) sind durch den Ausrichter zu den durchgeführten Spielen zu folgenden Zeitpunkten in TeamSL zu veröffentlichen: Spieltag: Samstag/Sonntag: Sonntag 22:00 Uhr Alle anderen Tage: 48 Stunden nach Spielbeginn (3) Bei Spielen der 1. Regionalliga Herren wird das Scouting ab Saison 2009/2010 verpflichtend eingeführt und vorgeschrieben. Zu verwenden ist das System. (weitere Informationen werden noch rechtzeitig veröffentlicht). (4) Die Vereine sind verpflichtet, die vom Pressebüro übersandte Saisonvorschau vollständig ausgefüllt zurückzusenden. 32

6 C. SPIELSYSTEME C.1 Teilnahmerecht (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben der RLSO sind nur Vereine, die Mitglieder eines zur RLSO gehörenden Landesverbandes sind und die besonderen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Bei den Bestenspielen Ü40 weiblich sind auch Spielgemeinschaften teilnahmeberechtigt. (2) Besondere Voraussetzungen zur Teilnahme ist neben der sportlichen Qualifikation die Meldung durch den Verein. (3) Das Teilnahmerecht als besondere Voraussetzung kann von der Vorlage und Prüfung eines Finanzplanes beim RLSO-Sportausschuss abhängig gemacht werden. (4) Die sportliche Qualifikation richtet sich nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung. (5) Für die Wettbewerbe nach A.2 a - c kann eine sportliche Qualifikation nicht durch einen einstimmigen oder mehrheitlichen Beschluss eines Gremiums der RLSO ersetzt werden. (6) Die 1. und 2. Regionalliga Herren sind getrennte Spielklassen. Hat ein Verein eine Mannschaft in der 1. Regionalliga, so ist eine Mannschaft mit der nächsthöheren Ordnungszahl dieses Vereins bei sportlicher Qualifikation in der 2. Regionalliga teilnahmeberechtigt. (7) Aus der Abschlusstabelle der RLSO des abgelaufenen Wettbewerbs ergeben sich die Anwartschaften (unter Beachtung von D) zur Teilnahme an der Regionalliga. Die Mannschaften, die nach Ausgliederung der Aufsteiger und Absteiger des Wettbewerbs sowie nach Eingliederung der Absteiger aus der nächst höheren Spielklasse und der Aufsteiger aus der nächst tieferen Spielklasse verbleiben, erhalten die Anwartschaft für die Teilnahme am nachfolgenden Wettbewerb. Die Anwartschaften sind vorläufig. Veränderungen sind durch geänderte Abschlusstabellen, zusätzliche Absteiger aus der Bundesliga oder Verzicht 31. Mai möglich. Die Mannschaften mit Anwartschaft werden mit der Abschlusstabelle veröffentlicht. (8) Das Teilnahmerecht wird am 1. Juni wirksam. Die teilnahmeberechtigten Mannschaften werden veröffentlicht. (9) Verzichtet ein Verein auf die Anwartschaft oder die Teilnahme ist er Absteiger und wird auf den letzten Platz der Abschlusstabelle gesetzt. Ein Verzicht vor Beendigung des Spielbetriebs wird mit einer Ordnungsstrafe belegt. C.2 Verpflichtung zur Jugendförderung (1) Für die 1. Regionalliga Herren ist das Vorhandensein mindestens einer Kooperation mit einer Schule (SAG) vorgeschrieben. Der Nachweis über die Kooperation ist zum 15. Oktober 2009 dem RLSO- Sportreferenten durch Vorlage einer Kopie des Kooperationsvertrages zu erbringen. (2) Ab der Saison 2010/11 wird für die 1. Regionalliga Herren diese Kooperation um zwei Grundschulen erhöht, für alle anderen Teilnehmer ist mindestens eine Kooperation mit einer Grundschule erforderlich. Jeder Verein der RLSO hat unabhängig von der Liga maximal drei Kooperationen nachzuweisen. C.3 Einsatzberechtigung (1) Der Verein erteilt einem teilnahmeberechtigten Spieler die Einsatzberechtigung für eine Mannschaft der Regionalliga online in TeamSL. Es müssen mindestens 12 Einsatzberechtigungen erteilt werden. (2) Die Einsatzberechtigung ist für ein Spiel rechtzeitig erteilt, wenn sie vor dem angesetzten Spielbeginn für den jeweiligen Wettbewerb eingetragen ist. (3) Die Anzahl der Ausländer ist in den Wettbewerben der 1. Regionalliga Herren pro Mannschaft und Spiel auf zwei beschränkt. Ausländer sind alle Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit. C.4 Nachweis der Staatsangehörigkeit (1) Jeder Verein hat der Spielleitung für seine Mannschaft zum eines Spieljahres eine Spielerliste einzureichen, auf der alle zum Einsatz kommenden Stamm- und Aushilfsspieler mit vollständigem Namen und Nationalität alphabetisch aufzuführen sind. (2) Dieser Liste sind Kopien der Personalausweise oder Reisepässe aller aufgeführten Spieler gleich welcher Nationalität beizufügen, wenn deren Staatsangehörigkeit noch nicht dokumentiert wurde. (3) Für Spieler, die für den Einsatz (oder Aushilfseinsatz) in einer Mannschaft in der Regionalliga nachgemeldet werden und zum Einsatz gekommen sind, sind die Nachweise nach Abs. 1 und 2 binnen einer Woche unaufgefordert nachzureichen. (4) Der Verlust oder der Erwerb einer Staatsbürgerschaft ist unverzüglich anzuzeigen. (5) Ein Spieler, dessen Nationalität nach diesen Regelungen ungeklärt ist, wird behandelt wie ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit. C.5 Spielplanungsgrundsätze (1) Die Spieltermine werden im Hauptterminplan veröffentlicht. 33

7 (2) Zur Planung der Spielrunden und Bekanntgabe weiterer Informationen durch die Spielleiter findet ein Staffeltag statt. Alle Vereine der RLSO sind zur Teilnahme verpflichtet. (3) Der offizielle Spielplan wird im Handbuch der RLSO für das jeweilige Spieljahr veröffentlicht und in TeamSL fortgeschrieben. C.6 Spielbeginn (1) Die Spiele beginnen grundsätzlich samstags: zw. 15:00 Uhr und 20:00 Uhr sonn-/feiertags: zw. 11:00 Uhr und 16:00 Uhr gesetzliche Feiertagsregelung: Tag der deutschen Einheit: ab 13:00 Uhr Sportbetrieb zulässig Allerheiligen: ab 18:00 Uhr Sportbetrieb zulässig Volkstrauertag: ab 13:00 Uhr Sportbetrieb zulässig Totensonntag: ab 18:00 Uhr Sportbetrieb zulässig (2) Andere Wochentage und Anfangszeiten sind mit Einverständnis des Spielpartners möglich. (3) Am letzten Spieltag ist der Spielbeginn wie folgt festgelegt: 1. Regionalliga Herren samstags 18:00 Uhr 2. Regionalliga Herren samstags 19:30 Uhr Regionalliga Damen (Vorrunde) sonntags 16:00 Uhr Regionalliga Damen (Auf-/Abstiegsrunde) sonntags 16:00 Uhr (4) Spielverlegungen sind an diesem Termin nicht zulässig. Bei Terminüberschneidungen entscheidet der RLSO- Sportreferent. (5) Der Zeitabstand des Spielbeginns eines Regionalligaspiels zu dem Beginn eines vorhergehenden Spiels muss mindestens 2:30 Stunden betragen. C.7 Spielverlegung (1) Zeitliche Verlegungen am Austragungstag innerhalb der in C.5 genannten Zeit oder Verlegungen in eine andere Spielhalle sind mitteilungspflichtig und gebührenfrei. Der verlegende Verein ist für die ordnungsgemäße Bekanntgabe an die Beteiligten verantwortlich. (2) Zeitliche Verlegungen am Austragungstag außerhalb der in C.5 genannten Zeiten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Gegners. (3) Verlegungen auf einen anderen Austragungstag sind gebührenpflichtig und vom Gegner zustimmungspflichtig. Die Mitteilung ist der Spielleitung mindestens zehn Tage vor dem neuen bzw. ursprünglichen Spieltermin zuzusenden. Die Spielleitung übernimmt die Bekanntgabe des neuen Spieltermins. (4) Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. (5) Die Gebühr beträgt 30,00 (einschließlich der Kosten). (6) Nimmt ein jugendlicher Stammspieler einer Mannschaft der RLSO an einer Landesmeisterschaft der Jugend teil, die an einem Spieltermin dieser Mannschaft stattfindet, so besteht drei Wochen vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen des DBB und der NBBL (keine Punktspiele). Andere Jugendmaßnahme können als DBB-Veranstaltungen angesehen werden. Die Entscheidung trifft der RLSO- Sportreferent. (7) Verlegungen von Spielen des letzten Spieltages auf einen anderen Tag werden nicht genehmigt. C.8 Spielabsagen Die Absage mehrerer Spiele oder eines kompletten Spieltages steht nur dem RLSO-Sportreferenten oder einem vom Sportreferenten autorisierten Vertreten zu. C.9 Spielmodus Herren (1) In der 1. Regionalliga Herren sind 14 Mannschaften teilnahmeberechtigt. (2) In der 2. Regionalliga Herren sind 24 Mannschaften teilnahmeberechtigt, die in zwei Spielgruppen (Nord und Süd) mit jeweils 12 Mannschaften aufgeteilt werden. Die Einteilung erfolgt nach der geografischen Lage (Breitengrad) der Vereins-Orte. (3) Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. C.10 Spielmodus Damen (1) In der Regionalliga Damen sind 16 Mannschaften teilnahmeberechtigt. (2) Die Regionalliga Damen wird in folgenden Teilwettbewerben durchgeführt: 34

8 Hauptrunde Aufstiegsrunde Platzierungsrunde (3) Die Regionalliga Damen wird in zwei Spielgruppen (Nord und Süd) mit jeweils 8 Mannschaften aufgeteilt. Die Einteilung erfolgt nach der geografischen Lage (Breitengrad) der Vereins-Orte. In der Hauptrunde spielen die Mannschaften jeder Spielgruppe zwei Mal gegeneinander (Hin- und Rückspiel). (4) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Hauptrunde in den Gruppen Nord und Süd jeweils die Tabellenplätze 1 4 einnehmen, spielen in einer Aufstiegsrunde (Play-Off-Runde): Der Spieltag 1 und 2 (1. Play-Off-Runde) beinhaltet Hin- und Rückspiel als eine Einheit. Hierbei sind folgende Paarungen vorgesehen: Spiel 1: Nord 1 - Süd 4 (A) Spiel 2: Nord 2 - Süd 3 (B) Spiel 3: Nord 3 - Süd 2 (C) Spiel 4: Nord 4 - Süd 1 (D) In der 1. Play-Off-Runde hat die Mannschaft mit der geringeren Anzahl an positiven Wertungspunkten Heimrecht, bei Punktgleichheit die Mannschaft mit der geringeren Korbdifferenz. Die 2. Play-Off-Runde und das Finale finden an einem Wochenende statt (Final4). Hierbei wird folgender Spielmodus festgelegt: Samstag Sonntag Spiel 5: Sieger A - Sieger B (E) Spiel 6: Sieger C - Sieger D (F) Spiel 7: Verlierer E - Verlierer F Spiel 8: Sieger E - Sieger F Die Ausrichtung des Final4 übernimmt die bestplatzierte Mannschaft der Hauptrunde. (5) Der Gewinner des Spieles 8 ist Meister der Regionalliga Damen. (6) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Hauptrunde in den Gruppen Nord und Süd jeweils die Tabellenplätze 5 8 einnehmen, spielen in der Platzierungsrunde in Hin- und Rückspiel in ihrer jeweiligen Gruppe. In die Anfangstabelle der Platzierungsrunde werden die Ergebnisse aus den Spielen der an der Platzierungsrunde beteiligten Mannschaften mit genommen. D.1 Meister der Wettbewerbe D. REGELUNG ÜBER AUF-/ABSTIEG (1) Der Erstplatzierte einer Abschlusstabelle ist Meister des jeweiligen Wettbewerbs. (2) Der Meister und der Vizemeister der 1. Regionalliga Herren steigen in die 2. Bundesliga Herren Staffel Pro B auf. Es sind nur Mannschaften mit der Ordnungszahl 1 (= 1. Mannschaft des Vereins) aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist die Lizenzierung durch die 2. Bundesliga Herren. (3) Die Meister der Spielgruppen Nord und Süd der 2. Regionalliga erwerben die Anwartschaft für die Teilnahme an der 1. Regionalliga Herren. (4) Der Meister der Regionalliga Damen steigt in die 2. Bundesliga auf. Anwartschaftsrecht können auch Mannschaften mit einer höheren Ordnungszahl erhalten. D.2 Aufsteiger in die RLSO (1) Die Meister der fünf Oberligen Sachsen, Thüringen, Bayern-Nord, Bayern-Mitte und Bayern-Süd erwerben die Anwartschaft für die Teilnahme an der 2. Regionalliga Herren. (2) Die jeweils Erstplatzierten der Abschlusstabellen der vier Oberligen Sachsen, Thüringen, Bayern-Nord und Bayern- Süd erwerben die Anwartschaft für die Teilnahme an der Regionalliga Damen. D.3 Hinderung / Verzicht (1) In den Wettbewerben A.2 a c kann pro Wettbewerb nur je eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen. (2) Eine Mannschaft kann nicht das Anwartschaftsrecht in einer Spielklasse erwerben, sofern in dieser bereits eine Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl das Anwartschaftsrecht erworben hat, oder in dieser Spielklasse das Anwartschaftsrecht verliert. (3) Bei Verzicht oder Hinderung des Erstplatzierten geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten und bei dessen Verzicht oder Hinderung auf den Drittplatzierten über. Kann so in einer Spielklasse kein Aufsteiger gefunden werden, verringert sich die Zahl der Absteiger aus der nächst höheren Spielklasse entsprechend. 35

9 (4) Regelungen über Verzichte am Anwartschafts- oder Teilnahmerecht richten sich nach 15.3 und 16 DBB-SO. D.5 Absteiger Mannschaften, die in der Abschlusstabelle den letzten Platz einnehmen, sind Absteiger ihrer Liga/Spielgruppe. D.6 zusätzliche Absteiger (1) Die Zahl der zusätzlichen Absteiger in der 1. und 2. Regionalliga Herren ist abhängig von der Zahl der Mannschaften die aus der 2. Bundesliga Herren Staffel Pro B absteigen: 2. Bundesliga Herren: kein Absteiger 1. Regionalliga Herren: kein zusätzlicher Absteiger 2. Regionalliga Herren drei zusätzliche Absteiger (2) Die Zahl der zusätzlichen Absteiger in der Regionalliga Damen ist abhängig von der Zahl der Mannschaften die aus der 2. Bundesliga Damen absteigen: 2. Bundesliga Damen: kein Absteiger Regionalliga Damen zwei zusätzliche Absteiger (3) Wird eine ungerade Zahl von Absteigern erforderlich, so steigt bei gleicher Platzierung die Mannschaft mit der nach D.8 schlechteren Vergleichswertung ab. D.7 Besetzung freier Anwartschaften (1) Bleibt in der 1. Regionalliga Herren eine Anwartschaft frei, so wird diese zunächst durch den besten Absteiger in die 2. Regionalliga besetzt, sodann durch den besten Zweitplatzierten der 2. Regionalliga, ausgenommen D.5. (2) Bleibt in der 2. Regionalliga Herren eine Anwartschaft frei, so wird diese zunächst durch den besten Absteiger in eine der fünf Oberligen Sachsen, Thüringen, Bayern-Nord, Bayern-Mitte und Bayern-Süd, sodann durch den besten Zweitplatzierten der Oberligen besetzt, ausgenommen D.5. (3) Bleibt in der Regionalliga Damen eine Anwartschaft frei, so wird diese zunächst durch den besten Absteiger in eine der vier Oberligen Sachsen, Thüringen, Bayern-Nord und Bayern-Süd, sodann durch den besten Zweitplatzierten der Oberligen besetzt, ausgenommen D.5. (4) Bei gleicher Platzierung ist dies die Mannschaft mit der nach D.8 besseren Vergleichswertung. (5) Konnte der freie Platz dahin nicht besetzt werden, wird Punkt D.5 aufgehoben. D.8 Vergleichswertung (1) Ist bei einer Entscheidung über Auf- oder Abstieg ein Vergleich von Mannschaften erforderlich, die in verschieden Spielklassen den selben Tabellenplatz belegen, wird die Reihenfolge nach folgenden Kriterien ermittelt: a) nach dem Quotienten der Wertungspunkte; b) bei gleichem Quotienten ist die Mannschaft mit der größeren Zahl von Entscheidungen auf Spielverlust schlechter; c) nach dem Quotienten der erzielten und erhaltenen Korbpunkte. (2) Der bessere Quotient ist bei positivem Punkte- bzw. Korbverhältnis der kleinere, bei negativem Verhältnis d er größere Quotient. E.1 Teilnahmerecht E. RLSO-BESTENSPIELE Ü35/Ü40 (1) Die Bestenspiele sind Vereinsmeisterschaften. Für jeden Wettbewerb ist nur eine Mannschaft pro Verein zugelassen. (2) Teilnahmeberechtigt an den RLSO-Meisterschaften der Senioren/Seniorinnen II und III sind die Meister der Landesverbände Sachsen und Thüringen sowie die bayerischen Bezirksmeister (Oberfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Unterfranken, Oberbayern und Schwaben). (3) Werden zur Altersklasse Ü35/Ü40 weniger als 6 Mannschaften gemeldet, kann die Spielleitung in Absprache mit dem Sportreferenten der RLSO so viele Mannschaften einladen, die Zahl von 6 Teilnehmern erreicht ist. Die Teilnahme weiterer Mannschaften richtet sich anhand Zahl der an den Qualifikationsrunden gemeldeten Mannschaften in den LV Sachsen/Thüringen bzw. den Bezirken des LV Bayern. (4) An den Bestenspielen der Seniorinnen Ü 40 können auch Spielgemeinschaften aus zu drei Vereinen teilnehmen. E.2 Spieler (1) Spielberichtigt sind Spieler, die Für SeniorINNEN Ü35 vor dem (Jahrgang 1975 und älter) 36

10 Für SeniorINNEN Ü40 vor dem (Jahrgang 1970 und älter) geboren sind. (2) Fehlt bei einem Spiel der Teilnehmerausweis eines Spielers und stellt der 1. Schiedsrichter die Identität des Spielers auf andere Weise fest, ist der Teilnehmerausweis der Spielleitung unaufgefordert innerhalb drei Tagen vorzulegen. Ein freigemachter und adressierter Rückumschlag ist beizufügen. E.3 Meldung (1) Die formlose Meldung der teilnehmenden Mannschaften aus den bayerischen Bezirken und den LV Sachsen und Thüringen hat durch den jeweiligen Veranstalter zum 18. Februar an die Geschäftsstelle der RLSO zu erfolgen. (2) Vereine können sich 18. Februar bei der Spielleitung um die Ausrichtung einer Meisterschaft bewerben. Die Spielleitung trifft eine endgültige Entscheidung über die Ausrichtung. E.4 Besondere Durchführungsbestimmungen (1) Abweichend von Abschnitt B sind Spielfelder mit eine Mindestgröße von 26 m Länge und 14 m Breite zugelassen. (2) Der hindernisfreie Raum beträgt auf allen Seiten 100 cm. (3) Die Spielbretter müssen nicht aus durchsichtigem Material sein. (4) Für die Zeitnahme sind Tischuhren von mind. 10 cm Durchmesser vorgeschrieben, falls keine elektrische Anzeige vorhanden ist. (5) Eine Trainerlizenz ist nicht erforderlich. E.5 Spielsysteme (1) Die Termine der Bestenspiele sind im Hauptterminplan der RLSO veröffentlicht (s. Handbuch der Arge RLSO). (2) Der Spielmodus richtet sich nach der Zahl der teilnehmenden Mannschaften (3) Der Erst- und Zweitplazierte der Bestenspiele ist teilnahmeberechtigt an der jeweiligen Deutschen Meisterschaft. Mit der Teilnahme an den RLSO-Bestenspielen verpflichten sich die Mannschaften, im Falle der Qualifikation an der Deutschen Meisterschaft teilzunehmen. E.6 Sonderbestimmungen Die Spielleitung kann zusätzliche Bestimmungen über Regelabweichungen sowie einen Kostenausgleich zwischen den beteiligten Vereinen erlassen. F.1 Teilnahmerecht F. RLSO-JUGENDMEISTERSCHAFTEN VORRUNDE DEUTSCHE MEISTERSCHAFT (1) Die Jugendmeisterschaften sind Vereinsmeisterschaften. Für die Wettbewerbe ist nur eine Mannschaft pro Verein zugelassen. (2) Teilnahmeberechtigt sind jeweils die Erst- und Zweitplatzierten des LV Bayern und der Qualifikation der Landesverbände Sachsen und Thüringen. Bei Verzicht eines Teilnahmeberechtigten geht das Teilnahmerecht auf den Drittplatzierten desselben Bereichs (Bayern bzw. Sachsen/Thüringen) und bei dessen Verzicht auf den Drittplatzierten des anderen Bereichs über. F.2 Durchführungsbestimmungen (1) Es gelten die Bestimmungen des Abschnittes B. Ausnahmegenehmigung zu diesen Vorschriften können beim RLSO-Jugendreferenten beantragt werden. (2) In den Altersklassen U14 und U16 ist die Manndeckung verbindlich vorgeschrieben (siehe DBB-Richtlinien). Die Manndeckung wird durch einen Kommissar kontrolliert, der von der ArGe RLSO eingesetzt wird. F.3 Ausrichtung und Termine (1) Ausrichter sind: Weibliche Jugend: a. U18: Bayern I b. U16: Sachsen/Thüringen I c. U14. Bayern I Männliche Jugend: a. U18: Sachsen/Thüringen I b. U16: Bayern I c. U14: Sachsen/Thüringen I 37

11 (2) Die benannten Ausrichter sind zur Ausrichtung verpflichtet. Lehnt ein hierzu verpflichteter Verein die Ausrichtung ab, wird er vom Wettbewerb ausgeschlossen. In diesem Fall entscheidet über die Ausrichtung die Spielleitung im Einvernehmen mit den noch beteiligten Vereinen nach sportlichen Gesichtspunkten. (3) Sollte ein Verein mehrere Meisterschaften ausrichten müssen, so entscheidet die Spielleitung im Einvernehmen mit den beteiligten Vereinen nach sportlichen Gesichtspunkten über die Ausrichtung. Diese Entscheidung ist endgültig. (4) Die Meldung muss zu folgendem Termin erfolgt sein: U18 männlich 26. April 2010 U18 weiblich / U16 weiblich 29. März 2010 U April 2010 (5) Spieltermine sind U18 männlich 08./09. Mai 2010 U18 weiblich / U16 weiblich 17./18. April 2010 U14 08./09. Mai 2010 (6) Es gilt folgender Spielplan, wobei die Reihenfolge der Spiele 1/2 und 3/4 sich nach dem Ausrichter richtet, der die Spiele 1 und 3 bestreitet: Samstag Sonntag Spiel 1: Bayern I Bayern II Spiel 2: Sachsen/Thüringen I Sachsen/Thüringen II Spiel 3: Bayern I Sachsen/Thüringen II Spiel 4: Sachsen/Thüringen I Bayern II Spiel 5: Sachsen/Thüringen II Bayern II Spiel 6: Bayern I Sachsen/Thüringen I F.4 weiterführende Meisterschaften/Wettbewerbe (1) Die Erst- und Zweitplazierten der Vorrunde zu den Deutschen Meisterschaften sind zur Teilnahme an der Zwischenrunde der Deutschen Meisterschaft verpflichtet. (2) Der Erstplatzierte der RLSO-Meisterschaft U18 männlich erhält das Teilnahmerecht am DBB-Jugendpokal. Sollte dieser verzichten, geht das Recht auf den 2. und dann 3. Platzierten über. G. ANLAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Ausschreibung: a) Anlage 1: Strafenkatalog b) Anlage 2: Elektronische Teilnahme-/Einsatzberechtigung c) Anlage 3: Ergebnismeldung / Pressedienst d) Anlage 4: Musikeinblendungen e) Anlage 5: Richtlinien für die Benutzung von Werbung f) Anlage 6: Trainer in Regionalligen g) Anlage 7: Schiedsrichter (2) Die Anlagen aus Absatz 1 enthalten ergänzende oder erläuternde Bestimmungen zur Ausschreibung. ARBEITSGEMEINSCHAFT REGIONALLIGA SÜDOST. BAYREUTH, 14. FEBRUAR 2009 gez. Robert E. Daumann (RLSO-Sportreferent) für den RLSO-Sportausschuss Stand: gez.sebastian Harth (RLSO-Jugendreferent) 29

12 Anlagen zur RLSO-Ausschreibung ANLAGE 1 STRAFENKATALOG für die Wettbewerbe der Regionalliga Südost I. Allgemeines A Alle in diesem Strafenkatalog bezifferten Geldstrafen sind in EURO. Bei einem zweiten geldbewehrten Verstoß gegen dieselbe Ziffer des Strafenkataloges in einem anderen Spiel desselben Wettbewerb dieser Spielzeit wird die Strafe verdoppelt. Bei weiteren Verstößen wird die im Strafenkatalog angegebene Geldstrafe verdreifacht. Beispiel: B Geldstrafe für einen 1. Verstoß = 100,00 2. Verstoß = 200,00 3. und weitere Verstöße = 300,00. Bei Verstößen von einzelnen Spielern (z.b. Spielkleidung) betrifft diese Regelung nur wiederholte Verstöße desselben Spielers. Diese Regelung gilt nicht für fehlende Teilnehmerausweise und Trainerlizenzen nach Nr. 23 sowie Verstöße gegen die Sportdisziplin. C Bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin (vgl. III.) wird die angegebene Gesamtstrafe verhängt, die in der Regel aus einer Geldstrafe und einer zeitlichen Sperre besteht. Die Strafen gelten für folgende Wettbewerbe: D Spalte 3: Jugendmeisterschaften, Bestenspiele Senioren II / III Spalte 4: 2. Regionalliga Südost Herren und Regionalliga Südost Damen Spalte 5: 1. Regionalliga Südost Herren E Bei Rechtsmitteln sind die Rechtsinstanzen nicht an die Sätze dieses Strafenkataloges gebunden. II. Strafen gegen Vereine Nr. Verstoß Jug/Sen 2.RH/RD 1.RLH 1 verspätete / unvollständige / fehlerhafte Meldung der Angaben über die Mannschaft 25 2 Nichtteilnahme am Staffeltag Verzicht in der Regionalliga Verzicht nach Abgabe der Meldung bei RLSO-Meisterschaften der Jugend oder der Senioren II und III als Heimmannschaft gesonderten Umkleideraum mit Dusche für Gastmannschaft und / oder Schiedsrichter (abschließbar) nicht / nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt Im Bedarfsfall keine / nicht ausreichende Erste Hilfe vorhanden Fehlverhalten von Zuschauern (B.12 der Ausschreibung) + evtl. Kostenersatz evtl. Hallensperre Im Bedarfsfall kein/nicht ausreichender Ordnungsdienst vorhanden Fehlen oder nicht ausreichende Funktion des Schiedsrichter-Betreuers Spielen in einer nicht zugelassenen Halle oder Nichteinhaltung von Auflagen Spielen in einer nicht regelgerechten Halle (Spielfeldoberfläche, Beleuchtung) Markierung des Spielfeldes / Mannschaftsbankbereichs fehlend / unvollständig / 12 schlecht sichtbar Sicherheitsabstände und/oder Freiräume nicht eingehalten Spielbrett / Korb nicht regelgerecht: 14 Material, Brettmarkierung, Brettpolsterung, Aufhängung, fehlende Genehmigung 5 25 bei fahrbarer Anlage Als Heimmannschaft keinen regelgerechten / zugelassenen Spielball zur Verfügung gestellt Keine elektrische Zeitnahme mit Ergebnisanzeige / 24-Sekunden-Anlage vorhanden Nicht zugelassenen Anschreibebogen verwendet 10 Technische Ausrüstung nicht vorhanden oder nicht regelgerecht 18 je Ausrüstungsgegenstand Auswechseln eines Tischkampfrichters durch den Schiedsrichter je Kampfrichter Verletzung von Fristen vor / während dem Spiel und/oder Verzögerung des Spielbeginns (auch ohne Antrag des Spielpartners nach 37) je Frist 20 Nichtantreten einer Mannschaft oder schuldhafte Nichtdurchführung eines Spieles 21 oder schuldhafter Spielabbruch (neben evtl. Kostenersatz) Verletzung von Fristen / fehlende Benachrichtigungen bei Spielverlegungen, wenn 22 das Spiel durchgeführt wird Kein gültiger Teilnehmerausweis für einen Spieler oder Trainerausweis für Trainer 23 vorgelegt (keine Erhöhung im Wiederholungsfall) je Ausweis Manipulation (Fälschung, eigenmächtige Änderung) an einem Teilnehmer- 24 /Trainerausweis + ggf. Funktionssperre nach 23.2 DBB-RO

13 Anlagen zur RLSO-Ausschreibung Anschreibebogen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, fehlender Eintrag der Kampfrichter Fälschung, Änderung oder Ergänzung des Spielberichtes (auch der Rückseite) 26 nach Unterschrift des 1. Schiedsrichters ggf. Funktionssperre nach 23.2 DBB-RO 27 Verstoß gegen die Werberichtlinien Einsatz eines Spielers in unvorschriftsmäßiger / unvollständiger Spielkleidung Antreten der Mannschaft mit unvorschriftsmäßiger Farbe der Hemden (das Spiel 29 findet statt) Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten / nicht einsatzberechtigten / nicht spielberechtigten / nicht im Spielbericht eingetragenen Spielers Verspätete Abgabe der Spielerliste und / oder der Nationalitätsnachweise nach C.3 30a der Ausschreibung 100 Einsatz eines Spielers ohne bestätigte Nationalität (sofern nicht bereits Nr. 30a 30b anwendbar ist) 100 Fehlen des Trainers oder Einsatz eines Trainers ohne die erforderliche gültige Lizenz / Übergangslizenz oder Nichtbetreuung der Mannschaft durch den Trainer Einsatz eines gesperrten Trainers / Mannschaftsbegleiters Keinen / nicht ausreichend frankierten / adressierten Briefumschlag an Schiedsrichter übergeben Fehlende, unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Auswertung des Spielberichts und Eingabe in TeamSL Verspätete Eingabe des Presseberichts in TeamSL ( 72 Stunden nach Termin) Fehlender Pressebericht in TeamSL (mehr als 72 Stunden nach Termin) Fehlerhafte Ergebnismeldung an TeamSL Verspätete Ergebnismeldung an TeamSL ( zu 6 Stunden nach Spielbeginn) Verspätete (mehr als 6 Stunden nach Spielbeginn) oder fehlende Ergebnismeldung 40 an TeamSL Verspätete oder nicht den Richtlinien entsprechende Abgabe der Schiedsrichterbeurteilung ( 7 Tage nach dem Abgabetermin) Fehlende Abgabe der Schiedsrichterbeurteilung (ab 8. Tag nach dem Abgabetermin) Gebühren und Auslagen der Schiedsrichter nicht vor dem Spiel erstattet Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens 5 50 Teilnahmeverpflichtung an den Deutschen Meisterschaften der Senioren nicht erfüllt II. Strafen gegen Spieler, Trainer, Mannschaftsbegleiter und Offizielle (unter Vereinshaftung) Nr. Verstoß Jug/Sen 2.RH/RD 1.RLH Grob unsportliches Verhalten von Spielern / Ersatzspielern gegenüber anderen Teilnehmern am Spiel und / oder Zuschauern Zeitliche Sperre: mind. 1 zu 4 Pflichtspiele Grob unsportliches Verhalten von Trainern, Mannschaftsbegleitern oder Offiziellen des Vereins oder Kampfrichtern gegenüber anderen Teilnehmern am Spiel und / oder Zuschauern Bei Trainern ggf. zeitliche Sperre: befristeter oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb Beleidigung / Bedrohung von Schiedsrichtern, Kampfrichtern oder RLSO- Beauftragten durch Spieler / Ersatzspieler Zeitliche Sperre: mind. 1 zu 6 Pflichtspiele Beleidigung / Bedrohung von Schiedsrichtern, Kampfrichtern oder RLSO- Beauftragten durch Trainer, Mannschaftsbegleiter oder Offizielle des Vereins oder Kampfrichter Bei Trainern ggf. zeitliche Sperre: befristeter oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb Tätlichkeit von Spielern / Ersatzspielern gegen Spieler und / oder Dritte Zeitliche Sperre: mind. 3 Pflichtspiele oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb Tätlichkeit von Trainern, Mannschaftsbegleitern oder Offiziellen des Vereins oder Kampfrichtern gegen Spieler und / oder Dritte Bei Trainern ggf. zeitliche Sperre: befristeter oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb Tätlichkeit von Spielern / Ersatzspielern gegen Schiedsrichter, Kampfrichter oder RLSO-Beauftragte Zeitliche Sperre: mind. 6 Pflichtspiele oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb

14 Anlagen zur RLSO-Ausschreibung Tätlichkeit von Trainern, Mannschaftsbegleitern oder Offiziellen des Vereins oder Kampfrichtern gegen Schiedsrichter, Kampfrichter oder RLSO-Beauftragte Bei Trainern: zeitliche Sperre: mind. 6 Pflichtspiele oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb Weigerung einer disqualifizierten Person, sich in die Umkleidekabine ihrer Mannschaft zu begeben oder das Hallengebäude zu verlassen + ggf. Spielabbruch Disqualifikation von Ersatzspielern oder Mannschaftsbegleitern wegen unerlaubten Betretens des Spielfeldes bei Gewalttätigkeit je Spieler Verstoß gegen das Dopingverbot Zeitliche Sperre zu 12 Monaten III. Strafen gegen Schiedsrichter (unter Vereinshaftung) Nr. Verstoß Alle Wettbewerbe 57 Verspätete oder fehlende Abgabe des Schiedsrichter-Personalbogens Verspätete oder fehlende Terminrückmeldung eines Schiedsrichters Verspätete oder nicht begründete Rückgabe eines Spielauftrages Wahrnehmung eines Schiedsrichtereinsatzes während einer Sperre 100 Nichtantreten eines angesetzten Schiedsrichters 61 (neben evtl. Kostenersatz bei Spielausfall) 5-fache Spielleitungsgebühr 62 Weigerung als angesetzter Schiedsrichter, ein Spiel alleine zu leiten 5-fache Spielleitungsgebühr 63 Wartefrist zur Durchführung des Spiels nicht abgewartet 5-fache Spielleitungsgebühr 64 Fehler eines Schiedsrichters der zu Spielausfall oder Spielabbruch führt 5-fache Spielleitungsgebühr Verspätung eines angesetzten Schiedsrichters 65 (< 20 min vor zum angesetzten Spielbeginn) halbe Spielleitungsgebühr Verspätung eines angesetzten Schiedsrichters 66 (nach dem angesetzten Spielbeginn) 1-fache Spielleitungsgebühr 67 Tragen einer anderen als der offiziellen DBB-Schiedsrichterkleidung 1-fache Spielleitungsgebühr 68 Verstöße von Schiedsrichtern im administrativen Bereich je Verstoß Fehlerhafte oder falsche Abrechnung von Reisekosten und/oder Spielgebühren Fehlender Eintrag und/oder Quittung der Schiedsrichterkosten Verspäteter / unvollständiger Bericht bei Disqualifikation Fehlender Bericht bei Disqualifikation 50 Unsportliches Verhalten und Beleidigungen oder Tätlichkeiten von Schiedsrichtern 73 gegenüber anderen Teilnehmern oder Zuschauern ggf. Suspendierung oder Lizenzentzug 74 Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens

Ausschreibung der Basketball Regionalliga Südost e.v. für die Wettbewerbe 2012/13

Ausschreibung der Basketball Regionalliga Südost e.v. für die Wettbewerbe 2012/13 Ausschreibung der Basketball Regionalliga Südost e.v. für die Wettbewerbe 2012/13 A.1 Rechtliche Grundlagen A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung bilden die 2 und

Mehr

STRAFENKATALOG. NBBL-Saison 2017/18. Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18

STRAFENKATALOG. NBBL-Saison 2017/18. Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18 STRAFENKATALOG NBBL-Saison 2017/18 Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18 Stand: März 2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. Verstöße gegen die Sportdisziplin... 2 2. DBB-Spielordnung / DBB-Rechtsordnung...

Mehr

Ausschreibung des Bayer. Basketball Verbandes e.v. für die Wettbewerbe 2008/09

Ausschreibung des Bayer. Basketball Verbandes e.v. für die Wettbewerbe 2008/09 Ausschreibung überbezirkliche Wettbewerbe 1 Ausschreibung des Bayer. Basketball Verbandes e.v. für die Wettbewerbe 2008/09 A.1 Rechtliche Grundlagen A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die rechtliche Grundlage

Mehr

1.2 Verzicht gem. 6 Abs. 7 SO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,-

1.2 Verzicht gem. 6 Abs. 7 SO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,- 1. Verstöße gegen die Spielordnung, den Standard-Katalog und die Ausschreibung 1.1 Schuldhafter Verstoß gegen die Dopingbestimmungen Die Strafe richtet sich nach dem DBB Anti-Doping-Code (DBB-ADC) 1.2

Mehr

A U S S C H R E I B U N G. für die Wettbewerbe der Spielzeit 2016/2017. des Basketball Regionalliga Südost e.v.

A U S S C H R E I B U N G. für die Wettbewerbe der Spielzeit 2016/2017. des Basketball Regionalliga Südost e.v. A U S S C H R E I B U N G für die Wettbewerbe der Spielzeit 2016/2017 des Basketball Regionalliga Südost e.v. 40 A.1 Rechtliche Grundlagen A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die rechtliche Grundlage dieser

Mehr

Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG I. Allgemeines

Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG I. Allgemeines Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG 2002 I. Allgemeines 1 1. Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. 2.

Mehr

Strafenkatalog (Stand: Mai 2010)

Strafenkatalog (Stand: Mai 2010) Basketballverband Baden Württemberg Bezirk IV Alb/Bodensee Strafenkatalog (Stand: Mai 2010) nach 2 Nr. 1.4 der BBW Rechts- und Strafordnung (RuStO). Zusätzlich zu allen Strafen sind die tatsächlichen Bearbeitungskosten,

Mehr

DBB-Spielordnung (in der am beschlossenen Fassung)

DBB-Spielordnung (in der am beschlossenen Fassung) DBB-Spielordnung (in der am 23.6.2002 beschlossenen Fassung) I. ALLGEMEINES 1 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich.

Mehr

Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018

Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018 Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018 A. Allgemeines 1. Die in der Arbeitsgemeinschaft Südwest (AG Südwest) vertretenen Basketballverbände Baden- Württembergs, Hessens, Rheinland-Pfalz

Mehr

1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter

1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter STRAFENKATALOG (Geldbußen, Strafen) Einleitung Strafenkatalog Teil A gilt für die Sachsenliga, Sachsenklassen, Pokalspiele (ab 1. Hauptrunde), Sachsenmeisterschaften der Jugend und Senioren (Endrunden).

Mehr

Ausschreibung Senioren 2015/16. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket)

Ausschreibung Senioren 2015/16. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Ausschreibung Senioren 2015/16 vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) SpielleiterKreisliga Damen: Spielleiter Kreisligen Herren: Norman Linnenbrügger Thomas Großmann Stand: Juli 2015 Ausschreibung

Mehr

BBV - Spielordnung BBV-SPIELORDNUNG

BBV - Spielordnung BBV-SPIELORDNUNG BBV-SPIELORDNUNG - Beschlossen Verbandstag 2003 (Gersthofen), Änderungen wurden 2006 (Herzogenaurach), 2007 (Schwarzach a. Main), 2008 (Bayreuth), 2010 (Kaufbeuren), 2011 (Lappersdorf), 2012 (Schweinfurt)

Mehr

Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v.

Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. 1: Geltungsbereich 1.1. Der Jugend Spielbetrieb im Basketball-Verband Saar e.v. (BVS) wird geregelt durch: Spielordnung des Deutschen Basketballbundes

Mehr

Basketballkreis Niederrhein * Sportwart *

Basketballkreis Niederrhein * Sportwart * Basketballkreis Niederrhein * Sportwart * Ewald Schubert, Zum Rhein 10, 47495 Rheinberg, 0172 8361351 Ausschreibung für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018 des Basketballkreises Niederrhein Der Basketballkreis

Mehr

Ausschreibung Senioren 2016/17. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket)

Ausschreibung Senioren 2016/17. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Ausschreibung Senioren 2016/17 vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Spielleiter KOOP-Liga Damen: Spielleiter Kreisligen Herren: Klaus Helmer Thomas Großmann Stand: Juli 2016 Ausschreibung

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2016/2017 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2015/2016 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018 easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 2. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN...

Mehr

BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017

BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017 BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017 A. Allgemeines 1. Der Basketballverband Baden-Württemberg (BBW) veranstaltet im Spieljahr 2016/2017 gemäß 2 Absätze 1 bis 4 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) folgende Wettbewerbe:

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2017/2018 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2015/16 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2015/16 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2015/16 1 Rechtliche Grundlagen Änderungen sind GRAU markiert. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung

Mehr

AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2017/18 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2017/18 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN AUSSCHREIBUNG für den Spielbetrieb des Bezirks Unterfranken Spieljahr 2017/18 Änderungen sind GRAU markiert I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Rechtliche Grundlagen 1. Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung

Mehr

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: )

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: ) Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: 23.03.2010) Präambel Die weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) ist eine am Leistungssport orientierte

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),

Mehr

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: )

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: ) Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: 20.03.2017) Präambel Die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) ist eine am Leistungssport orientierte

Mehr

Schiedsrichterordnung

Schiedsrichterordnung 1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht

Mehr

Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v.

Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v. Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v. S 1 Veranstalter, Ziel des Wettbewerbes und Durchführung S 1.1 Veranstalter S 1.1.1 Der Basketballkreis Unna/Soest

Mehr

DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE -

DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - Nachfolgend aufgeführte Anträge wurden anlässlich des Bundestages am 07. Juni 2009 in Werder (Havel), Resort Schwielowsee modifizierter Antrag

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018

easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018 easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Das BBL-Lizenzstatut... 3 2. Die Ausschreibung der Basketball Bundesliga... 3 3. Die BBL-Spielordnung...

Mehr

Spielordnung (Stand )

Spielordnung (Stand ) Spielordnung (Stand 30.07.2016) Übersicht Allgemeines 1 Teilnahme am Spielverkehr (zu 4, Ziffer 2 SpO-DHB) 2 Einteilung des Spieljahres (zu 8 und 9 SpO-DHB) 3 Zuständigkeit (zu 38 SpO-DHB) 4 Meisterschaften

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017 easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL...... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 2. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Mehr

A U S S C H R E I B U N G. für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018. des Bayer. Basketball Verbandes e.v.

A U S S C H R E I B U N G. für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018. des Bayer. Basketball Verbandes e.v. A U S S C H R E I B U N G für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018 des Bayer. Basketball Verbandes e.v. Änderung gegenüber der Beschlussfassung vom 21.03.2016 Ziffer Allgemein Änderung Alle Änderungen

Mehr

Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: A. Allgemeines

Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: A. Allgemeines Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: 03.05.13 A. Allgemeines 1 Aufgabe 1. Die Schiedsrichterordnung regelt die Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens im Bremer Basketball-Verband

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),

Mehr

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO)

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Meisterschaften und Qualifikation... 3 3 Spielmodus... 3 4 Spielberechtigung... 4

Mehr

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison Leitfaden für Mannschaftsführer Saison 2016-2017 1. Vor dem Punktspiel 1.1. Spielzeiten 1.2. Spielverlegung 2. Das Punktspiel 2.1. Vorbereitung 2.2. Doppelspieltag/Dreierspieltag 2.3. Nicht Antritt 2.4.

Mehr

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften

Mehr

Seniorenspielordnung NORDOST (SENSO NO)

Seniorenspielordnung NORDOST (SENSO NO) spielordnung NORDOST (SENSO NO) 1. Einleitung Die spielordnung Nordost regelt die Durchführung der Nordostdeutschen meisterschaften. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DVV. Die spielordnung Nordost

Mehr

Basketballverband Saar e.v. Ressort III - Jugendsport

Basketballverband Saar e.v. Ressort III - Jugendsport Jugend-Spielordnung des Basketballverbandes Saar (BV Saar) für die Saison 2017/2018 Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beziehen sich alle in dieser SO enthaltenen Personenbezeichnungen sowohl auf

Mehr

Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018

Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018 Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018 1 Durchführung 1.1 Die Punktspiele der Kreisklasse werden über 2 Gewinnsätze (Frauen, Mixed) oder 3 Gewinnsätze (Männer) gespielt.

Mehr

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO)

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Meisterschaften und Qualifikation... 3 3 Spielmodus... 3 4 Spielberechtigung... 4

Mehr

Beko Basketball Bundesliga. Strafenkatalog

Beko Basketball Bundesliga. Strafenkatalog Beko Basketball Bundesliga Strafenkatalog Saison 2014 / 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. DAS BBL-LIZENZSTATUT LIZENZSTATUT......... 3 2. DIE AUSSCHREIBUNG DER BASKETBALL BUNDESLIGA... 3 3.

Mehr

Ausschreibung. für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015

Ausschreibung. für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015 Ausschreibung für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich der Idee des Basketballs entsprechend in allen Bereichen zu sportlichem und gewaltfreiem

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017

Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017 Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WFLV-Spielordnung, der WFLV-Schiedsrichterordnung, der WFLV- Rechts- und Verfahrensordnung

Mehr

2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden.

2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden. Anlage 4 zur BSO SENIORENSPIELORDNUNG 1. Allgemeines Jährlich richten die Regional-Spielausschüsse auf Regionalebene und der Bundesspielausschuss auf Bundesebene Senioren-Meisterschaften aus. Den Regional-Meisterschaften

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde). Änderungen wurden von BUNDESTAGEN 2003 (Berlin), 2004 Düsseldorf, 2005 (Binz auf Rügen), 2006 (Rust bei

Mehr

Basketballverband Baden-Württemberg e.v. BBW-Ausschreibung Senioren 2013/2014. A. Allgemeines

Basketballverband Baden-Württemberg e.v. BBW-Ausschreibung Senioren 2013/2014. A. Allgemeines Basketballverband Baden-Württemberg e.v. BBW Stuttgart, 20. Juni 2013 BBW-Ausschreibung Senioren 2013/2014 A. Allgemeines 1. Der Basketballverband Baden-Württemberg (BBW) veranstaltet im Spieljahr 2013/2014

Mehr

Ausschreibung Regionalliga Südwest, Gruppe Nord (RLSW/N) Saison 2016/2017

Ausschreibung Regionalliga Südwest, Gruppe Nord (RLSW/N) Saison 2016/2017 1. Wettbewerbe Die Arbeitsgemeinschaft Regionalliga Südwest/Gruppe Nord (RLSW/N) der Basketballverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar veranstaltet folgende Wettbewerbe: 1.1. Meisterschaftsrunde der

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015 Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Jungen 2014/2015 1. Spieltechnische Bestimmungen Die organisatorische und spieltechnische Überwachung der Qualifikationsspiele liegt

Mehr

Bayerischer Handball-Verband

Bayerischer Handball-Verband Bayerischer Handball-Verband - Bezirk Oberbayern - Durchführungsbestimmungen 2017/2018 Teil 7 Geldbußen und Gebühren Seite 1 / DuFüBe 17/18 - Teil7 Stand 1.7.2017 Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten und

Mehr

Strafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss

Strafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss Stand: 28.06.2014 Gültig zum 01.07.2014 Zuständig: Verbandsausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorkommnisse bei Mannschafts- und Pokalspielen... 3 1.1 Abmelden/Zurückziehen/Streichen einer

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Richtlinie zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung

Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung Der Bundesrat des DHB hat auf seiner Sitzung am 13./14.06.2014 nach Feststellung der Dringlichkeit die

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2016

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2016 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2016 (Das Regionalligastatut wurde 2015 in die Wettspielordnung des DTB integriert) Organisation Meldegebühr Wettbewerbe Teilnahmeberechtigung Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung

Mehr

Chemnitzer Basketball Organisation

Chemnitzer Basketball Organisation Ausschreibung der Wettbewerbe der Chemnitzer Basketball Organisation 1 Rechtliche Grundlage I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung bilden die 2 und 11 der DBB-Spielordnung

Mehr

Richtlinie zum Verbundspielbetrieb Nord Regionalliga (RLN) / Verbandsliga (VLN)

Richtlinie zum Verbundspielbetrieb Nord Regionalliga (RLN) / Verbandsliga (VLN) Präambel Die Rugbyspieler der Rugbyverbände Bremens, Hamburgs, Schleswig-Holsteins und an beiden Ligen zusätzlich teilnehmende Vereine verpflichten sich zu sportlich fairem Verhalten auf und neben dem

Mehr

Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v.

Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. 1. Einleitung 1.1 Die Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) regelt in Ergänzung und Abweichung von der Landesspielordnung des TVV den Beach-Volleyball-Spielverkehr

Mehr

5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften

5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften 5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften I. Allgemeines 1. Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Jugendlichen in den verschiedenen Altersklassen die Ausübung

Mehr

Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO)

Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Pokalwettbewerbs (Einleitung)... 2 2 Teilnahme von Mannschaften... 2 3 Eingliederung von Mannschaften in den

Mehr

REGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015)

REGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015) REGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015) 1 Die Spielordnung gilt für die Regionalliga Nord der Landesverbände Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Berlin/Brandenburg.

Mehr

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6 Sparte Volleyball Seite 1 von 6 Volleyball-Spielordnung 1 Allgemeiner Teil (1) Alle Volleyball-Spiele innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg e.v. (nachfolgend BKV genannt) werden nach

Mehr

StrO des STTB Stand Strafordnung

StrO des STTB Stand Strafordnung Strafordnung 1 Allgemeines Seite 1 2 Strafen Seite 1 3 Strafmaß Seite 2 4 Ausschluss aus dem STTB Seite 4 5 Zahlungsfristen Seite 5 6 Wirkung von Sperren Seite 5 7 Verfahrenskosten Seite 5 8 Schlussbestimmungen

Mehr

Hessischer Fußball-Verband

Hessischer Fußball-Verband Hessischer Fußball-Verband Verbandsjugendausschuss Jürgen Best Stellv. Verbandsjugendwart Klassenleiter A-Junioren Im Bensensee 17 A 64390 Erzhausen Tel: 06150-6960 Handy: 0171 6538860 Mail: j.best@t-online.de

Mehr

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss - Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni 2016 - Jugendausschuss - Durchführungsbestimmungen für die Spiele der C-Junioren- Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2016/2017 1. Allgemeines 1.1 Im

Mehr

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss - Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni 2017 - Jugendausschuss - Durchführungsbestimmungen für die Spiele der C-Junioren- Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2017/2018 1. Allgemeines 1.1 Im

Mehr

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. 1 Spielregeln und Spielleitung Alle Fußballspiele von Mannschaften, die dem Betriebssportverband Norden e. V. angehören, werden nach den amtlichen

Mehr

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Saison Saison 2014 2014 // 2015 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Präambel... 3 1. Allgemeine

Mehr

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Für den Frauen- und Mädchenfußball gelten die Regelungen der Spiel- und Jugendordnung mit den nachstehenden Ergänzungen. 1 Altersklassen

Mehr

Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend)

Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend) Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend) 1. Vorbemerkung Übergeordnet gelten die Bestimmungen und Ordnungen des DHB, des WHV und

Mehr

AUSSCHREIBUNG. JBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016

AUSSCHREIBUNG. JBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016 AUSSCHREIBUNG JBBL Saison 2016/17 Stand: Juli 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen /

Mehr

RBB Handbuch Spielordnung I-1. Fachbereich Rollstuhlbasketball des DRS. Spielordnung. für Rollstuhlbasketball. Fassung vom 28.

RBB Handbuch Spielordnung I-1. Fachbereich Rollstuhlbasketball des DRS. Spielordnung. für Rollstuhlbasketball. Fassung vom 28. RBB Handbuch Spielordnung I-1 Fachbereich Rollstuhlbasketball des DRS Spielordnung für Rollstuhlbasketball Fassung vom 28. August 2014 beschlossen auf der BVV am 16.06.1990 in Herford Änderungen: 01.07.1995

Mehr

Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. -

Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. - Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. - Wegweiser Sommersaison 2018 DAMEN DAMEN 30 DAMEN 40 DAMEN 50 DAMEN 55 HERREN HERREN 30 HERREN 40 HERREN 50 HERREN 55 HERREN 60 HERREN 65 Sehr

Mehr

Ausschreibung der Pokalspiele für die D-Jugend ab Saison 2018/2019

Ausschreibung der Pokalspiele für die D-Jugend ab Saison 2018/2019 Ausschreibung der Pokalspiele für die D-Jugend ab Saison 2018/2019 Diese Ausschreibung behält solange ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Fassung ersetzt wird. Die Pokalrunde ersetzt die Pokalrunde

Mehr

Spielausschuss Rheinland-Pfalz Liga

Spielausschuss Rheinland-Pfalz Liga Spielausschuss Rheinland-Pfalz Liga Der Spielausschuss der Rheinland Pfalz Liga regelt den Spielbetrieb in der Rheinland Pfalz Liga. Er ist Sportgericht erster Instanz innerhalb seines Aufgabenbereiches.

Mehr

Anträge der Kommission 1 Spielbetrieb

Anträge der Kommission 1 Spielbetrieb Anträge der Kommission 1 Spielbetrieb (Antragsteller: Hans-Jürgen Bäumer und Peter Röder) Antrag 1) Die BVV möge die am 14.05.2017 von der Bundesligaversammlung beschlossene Bundesliga-Versammlungs-Geschäftsordnung

Mehr

1. Allgemeine Regelungen. 2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. Bezirk Nord Spieltechnik. 1.1 Teilnahmeberechtigung

1. Allgemeine Regelungen. 2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. Bezirk Nord Spieltechnik. 1.1 Teilnahmeberechtigung Bezirk Nord Spieltechnik Christian Fingerle August-Ziegelmüller-Straße 5 69226 Nußloch Mobil 0152-31818572 Mail: christian.fingerle@handballkreis-heidelberg.de 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Teilnahmeberechtigung

Mehr

Sonderbestimmungen zu den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den Zusatzbestimmungen des Bezirkes Oberfranken für die Saison 2017/2018

Sonderbestimmungen zu den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den Zusatzbestimmungen des Bezirkes Oberfranken für die Saison 2017/2018 Sonderbestimmungen zu den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den Zusatzbestimmungen des Bezirkes Oberfranken für die Saison 2017/2018 Männliche D-Jugend A. Allgemeines... 1 B. spieltechnische Bestimmungen...

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V.

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V. im Hamburger Fußball-Verband e. V. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1. Jahrgangseinteilung... 3 1.2. Klasseneinteilung... 3 1.3. Zurückziehungen und Streichungen... 3 2. Auf- und Abstiegsregelung

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V.

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V. im Hamburger Fußball-Verband e. V. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1. Jahrgangseinteilung... 3 1.2. Klasseneinteilung... 3 1.3. Zurückziehungen und Streichungen... 3 2. Auf- und Abstiegsregelung

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017)

Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017) Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017) 1. Grundsätze Die spieltechnische Durchführung obliegt dem Verbandsjugendausschuss. 2. Teilnahmeberechtigung

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön Auszüge aus der Spielordnung zur Info 23 Amtliche Tabelle Meister oder Gruppensieger ist,

Mehr

Richtlinien für Spielleiter

Richtlinien für Spielleiter Richtlinien für Spielleiter des Hessischen Tischtennis-Verbandes e.v. Abschnitt Inhalt Seite 1 Aufgaben des Spielleiters 182 2 Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 182 3 Spielplan 184 4 Entscheidungsspiele

Mehr

10 Schiedsrichterordnung

10 Schiedsrichterordnung 10 Schiedsrichterordnung SCHIEDSRICHTERORDNUNG 1 A. Allgemeiner Teil 1 Grundsätze Zur Durchführung eines den Fußballregeln entsprechenden Spielbetriebs im Bereich des DFB und seiner Mitgliedsverbände ist

Mehr

Spielordnung des FBL Berlin e.v.

Spielordnung des FBL Berlin e.v. Spielordnung des FBL Berlin e.v. Stand: 20.01.2017 1 Allgemeines (1) Diese Spielordnung regelt den Spielbetrieb der Wettbewerbe des FBL Berlin e.v. (FBL) in Verbindung mit den spieltechnischen Bestimmungen

Mehr

Basketballkreis Bochum e.v. Jugendausschreibung. Ausschreibung

Basketballkreis Bochum e.v. Jugendausschreibung. Ausschreibung Ausschreibung für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2016/2017 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich der Idee des Basketballs entsprechend in allen Bereichen zu sportlichem und gewaltfreiem

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Regelung zum Auf- und Abstieg der D-Junioren (Altersklasse)

Mehr

Basketball Regionalliga Nord

Basketball Regionalliga Nord Basketball Regionalliga Nord Spielordnung 17.04.2016 Basketball Regionalliga Nord e.v. 2 Spielordnung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Wettbewerbe 3 Teilnahmerechte der Vereine 4 Sporthallen und Spielausrüstung

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) 1 Allgemeines Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß 1 der LKO unter Beachtung von 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen. 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen

Mehr

DAMEN DAMEN 30 DAMEN 40 DAMEN 50 DAMEN 55 HERREN HERREN 30 HERREN 40 HERREN 50 HERREN 55 HERREN 60 HERREN 65 HERREN 70

DAMEN DAMEN 30 DAMEN 40 DAMEN 50 DAMEN 55 HERREN HERREN 30 HERREN 40 HERREN 50 HERREN 55 HERREN 60 HERREN 65 HERREN 70 Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. - Wegweiser Sommersaison 2015 DAMEN DAMEN 30 DAMEN 40 DAMEN 50 DAMEN 55 HERREN HERREN 30 HERREN 40 HERREN 50 HERREN 55 HERREN 60 HERREN 65 HERREN

Mehr

Floorballverband Schleswig-Holstein e.v. Durchführungsbestimmungen (DFB - SBK) Saison 2016 / 2017

Floorballverband Schleswig-Holstein e.v. Durchführungsbestimmungen (DFB - SBK) Saison 2016 / 2017 Floorballverband Schleswig-Holstein e.v. Durchführungsbestimmungen (DFB - SBK) Saison 2016 / 2017 Stand 11. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Regelungen... 3 1.1 Spielbetrieb... 3 1.2 Termine...

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV-Schiedsrichterordnung,

Mehr

Ausschreibung des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. U11 bis U19 Saison 2016/2017

Ausschreibung des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. U11 bis U19 Saison 2016/2017 Landesschwimmverband Niedersachsen e.v Jens Liedtke Hegebläch 32 30419 Hannover An alle Wasserballwarte / Vereinsvertreter der Vereine des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. und Gastvereine Kommissarischer

Mehr

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein Männl. A- und B-Jugend sowie weibl. B-Jugend Stand: 21. April 2017 - V1.1

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) 1 Allgemeines Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) -gültig ab 01.10.12, Stand 09.12.12- Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller

Mehr

LfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln

LfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln LfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln - Sektion Schere - Durchführungsbestimmungen für die Rheinland-Pfalz Ligen Stand: Juni 2017 Änderungen gegenüber den DuFüBest von 2015 in blauer Schrift I n h a l t s v

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016

Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016 Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016 Der Jugendausschuss des NOFV erlässt nachfolgend aufgeführte Durchführungs-bestimmungen für die Junioren-Regionalligen für die Saison

Mehr