Anträge der Kommission 1 Spielbetrieb

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1 Anträge der Kommission 1 Spielbetrieb (Antragsteller: Hans-Jürgen Bäumer und Peter Röder) Antrag 1) Die BVV möge die am von der Bundesligaversammlung beschlossene Bundesliga-Versammlungs-Geschäftsordnung genehmigen und unter 11, als 2.a der Fachbereichsordnung aufnehmen. Text neu 2.a: Die Bundesligaversammlung (BLV) kann eigenständig Beschlüsse fassen, die nur in den Bundesligen Gültigkeit haben. Die Leitung und Einberufung der BLV obliegt dem/der Vorsitzenden der Kommission 1, Spielbetrieb. Begründung: Die Bundesligen müssen für die Zukunft handlungsfähig bleiben. Durch die BLV-GO wurden die Grundlagen dafür erstellt. Die Bundesligen können nun jährlich auf Änderungen und Anpassungen reagieren und eigenständig agieren, um die Attraktivität und Aktualität der Bundesliga aufrechterhalten sowie ggf. verbessern. Bisher waren Änderungen nur alle 4 Jahre auf der BVV möglich. Antrag 2) Der Zeitraum der Wettbewerbe in den Spielklassen bzw. Spielgruppen, unter 12 Wettbewerbe, ist wie folgt zu ändern: Wettbewerbe in den Spielklassen bzw. Spielgruppen beginnen am 1. Juni und enden am 31.Mai des folgenden Jahres. Sie werden gemäß Ausschreibung und Spielplan durchgeführt. Hiervon anhängige sind formell auf den neuen Zeitrahmen zu ändern. Begründung: Zwischen dem Ende des Spielbetriebes in der Bundesliga und dem Ende des Zeitrahmens der Wettbewerbe liegen nur 7-10 Tage. Die Zeitspanne ist somit viel zu kurz, um eine gesicherte Mannschaftsmeldung zur Teilnahme am Spielbetrieb, insbesondere den Bundesligen, abgeben zu können. Bei nicht vorhersehbarem Teilnahmeverzicht bleibt den Spielleitungen keine Zeit, Mannschaften als Nachrücker anzusprechen bzw. den angesprochenen Mannschaften die Möglichkeiten des Nachrückens verlässlich zu prüfen. Außerdem sind durch die IWBF Europe die Wochenenden nach Neujahr und das Osterwochenende für Natio-Maßnahmen freizuhalten, so dass für die Zukunft ein Saisonende am vorletzten Aprilwochenende nicht machbar sein wird.

2 Antrag 3) 1 Allgemeinverbindliche Grundlagen der Spielordnung 1. Die Spielordnung (SO) regelt den RBB Spielbetrieb mit Ausnahme der Bundesliga. Die neue, für die Bundesligen zu erstellende Spielordnung gilt ab der Saison 2018/19 Begründung: Die Bundesligen müssen nicht nur national, sondern auch international Schritt halten. Auch ist eine bessere Verbindung zu den Nationalmannschaften erwünscht. Die Handlungsfähigkeit der Bundesligen kann aber nicht von der BVV abhängig sein, da der Veranstalter der Bundesligen der FA ist. Mit einer eigenen Spielordnung sind die Bedürfnisse der Bundesligen schneller und effektiver zu erfüllen. Antrag 4) Unter 1 der Spielordnung ist unter 5. neu aufzunehmen. 5. Es gelten, die von der IWBF herausgegebenen und von der Kommission 3 des FA überarbeiteten, offiziellen Rollstuhl-Basketball-Regeln. Der FA kann Abweichungen zulassen. Begründung: Die Spielordnung muss auch vorgeben, nach welchen Regeln der Spielbetrieb durchzuführen ist. Dies fehlt bisher in der Spielordnung. Antrag 5) Änderung und Anpassung der Spielordnung an Team-SL Begründung: Mit der Einführung der Spielbetriebssoftware Team-SL ist die Spielordnung in vielen Bereichen anzupassen. Da eine Einzelantragstellung den Rahmen sprengt, wird die Spielordnung in einer überarbeiteten Version vorgestellt. Die geänderten oder zu änderten Punkte sind entsprechend gekennzeichnet. Antrag 6) Spielordnung 64 Abs. 1.3 ist ersatzlos zu streichen Aus 64 Abs. 1.4 wird dann 1.3 und in 63 Abs. 4 ist der Klammereintrag zu streichen Begründung: Der zuständige Spielleiter ist unter 63 Abs. 4 und unter 64 Abs. 1.1 hinreichend geregelt.

3 Antrag 7) Spielordnung 64 Abs. 2 ist aus der Spielordnung zu streichen und dem Strafenkatalog zuzuordnen. Aus 64 Abs. 3 wird Abs. 2 Begründung: Strafen gehören in den Strafenkatalog und nicht in die Spielordnung. Der Hinweis auf den Strafenkatalog in der Spielordnung ist ausreichend. Antrag 8) Spielordnung 69 ist komplett aus der Spielordnung zu entfernen und einem neu zu erstellenden Ordner Rechtsverfahren im Handbuch zuzuordnen. Nachfolgende sind auffüllend zu nummerieren. Begründung: Spielordnung und Rechtsverfahren sind zwei unterschiedliche Bereiche und nicht miteinander in einer Ordnung zu verknüpfen. Antrag 9) Spielordnung 64 Abs. 4 ist ersatzlos zu streichen Begründung: Die Zuständigkeit für Berufungen ist im Ordner Rechtsverfahren geregelt. Antrag 10) Die Strafen aus der Spielordnung 64 Abs. 2 (siehe Antrag 7) sind wie folgt neu im Strafenkatalog aufzunehmen: Sportdisziplin 20. Verstöße gegen die Sportdisziplin durch Spieler, Trainer, Co-Trainer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Mannschaftsbegleiter, Technische Kommissare oder DRS-Beauftragte a) Unsportlichkeit 1-6 Pflichtspiele Sperre b) Schiedsrichterbeleidigung 2-6 Pflichtspiele Sperre c) Bedrohung eines Spielers und/oder Dritte 4-18 Pflichtspiele Sperre d) Bedrohung eines Schiedsrichters, Kampfrichters oder DRS-Beauftragten 6-18 Pflichtspiele Sperre e) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte 6-18 Pflichtspiele Sperre d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter oder DRS-Beauftragte 6-36 Pflichtspiele Sperre

4 Begründung: Zunächst mussten die Begriffe neu definiert werden, da ein unsportliches Verhalten nicht bestraft werden konnte. Zusätzlich fehlte eine Obergrenze im Strafmaß, die aber rechtlich erforderlich ist. Zur besseren Übersicht wurden die Strafen in der Reihenfolge neu geordnet und die Betroffenen wie auch Verursacher neu aufgelistet. Antrag 11) Die Geldbuße unter 3. im Strafenkatalog ist auf zu erhöhen. Der ist auf den zu ändern, wenn Antrag Nr. 2 angenommen wurde. Begründung: Die aktuellen Rückzüge der Saison 2016/17 und 2017/18 in der 1. Bundesliga machen diesen Schritt notwendig. Antrag 12) Ergänzung des Strafenkatalogs im Anhang der Spielordnung (RBB- Handbuch Seite I-28) 2.c Nichtantreten im DRS-Pokal 250 Strafe für das Heimteam Spielverlust Begründung: Absagen einzelner Teams aus finanziellen Überlegungen (Fahrtkostenersparnis) vor allem in der 1. Runde des DRS-Pokals sollen mit der Erhöhung der Strafe erschwert werden. Antrag 13) Die BVV möge den Fachausschuss beauftragen eine Gebührenordnung zu erstellen, die im Handbuch veröffentlicht wird. Begründung: Vorhandene Gebühren sind nicht übersichtlich in einer Ordnung vorhanden und nur mühsam in anderen Ordnungen oder der Ausschreibung zu finden. Antrag 14) Spielordnung 74 ist ersatzlos zu streichen. Begründung: Wie in Antrag Nr. 7 bereits erwähnt, ist der Hinweis auf die Strafbestimmungen in der Spielordnung ausreichend. Der Strafenkatalog ist als eigener Ordner im Handbuch aufzunehmen.

5 Anträge der Kommission 3 Schiedsrichter und Regeln (SRK) (Antragsteller: Andreas Potsch) Antrag 1) Änderung der Schiedsrichterordnung als Satz 3: Gebühren und Auslagen können nach Wahl des Zahlungspflichtigen auch auf eine von dem Schiedsrichter anzugebende Bankverbindung überwiesen werden. Schiedsrichter haben der zuständigen Kommission Mitteilung zu machen, falls bis drei Bankarbeitstage nach dem Spiel kein Geldeingang vorliegt bzw. der Geldeingang verspätet erfolgt. Antrag 2) Änderung des Strafenkatalogs zur Spielordnung: Zahlungseingang mehr als drei Bankarbeitstage nach Spielende beim Schiedsrichter, es sei denn der Zahlungspflichtige kann die rechtzeitige Absendung nachweisen: - 300,00 (erstmaliger Verstoß je Saison) - 500,00 (je Wiederholungsfall)

6 Antrag des Reha-Sport-Bildung e.v. (Antragsteller: Lutz Leßmann; analog zur Bundesligaversammlung vom 1. Mai 2016 in Hannover) Antrag) Funktionsträger der 1. Bundesliga (Vorstände, Geschäftsführer, Trainer, Co Trainer) können ab der Saison 2016/2017 nicht gleichzeitig Funktionsträger (Trainer, Co Trainer, Teammanager) in A-Nationalmannschaften des Deutschen Rollstuhl- Sportverbandes sein. Falls gewünscht, kann dies auch auf die 2. Bundesliga ausgeweitet werden. Begründung: Es ist keine objektive und unabhängige Arbeitsgrundlage gegeben. Die Vorteilnahme in Vereinsangelegenheiten für den eigenen Verein ist nicht auszuschließen, was die Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil andere Bundesligisten möglich macht.

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