Nürnberger Steuergespräche e.v. c/o Steuerberaterkammer Nürnberg Karolinenstr Nürnberg Tel / Fax 0911 /

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1 Tätigkeitsbericht

2 Nürnberger Steuergespräche e.v. c/o Steuerberaterkammer Nürnberg Karolinenstr Nürnberg Tel / Fax 0911 / info@nuernberger-steuergespraeche.de

3 I TÄTIGKEITSBERICHT VORWORT Der Verein Nürnberger Steuergespräche e.v. wurde am gegründet. Der Zweck der Nürnberger Steuergespräche e.v. besteht in der Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Steuerrechts, der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des Prüfungswesens an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben der Steuerberaterkammer Nürnberg, dem Landesverband der steuerberatenden und prüfenden Berufe in Bayern e.v. und der DATEV eg die drei Inhaber der Lehrstühle für Steuerrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen. Die Mitgliedschaft steht nicht nur Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern offen, vielmehr sind alle im Bereich der Besteuerung und Prüfung Engagierten herzlich eingeladen, Mitglied zu werden. Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch den wissenschaftlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander und mit den beteiligten Lehrstühlen verwirklicht. Kern dieser immer wieder angemahnten Kooperation zwischen Praxis und Wissenschaft bildet die Veranstaltung Nürnberger Steuergespräche, in der in regelmäßiger Folge aktuelle und zukunftsträchtige Themen aus den Bereichen Steuern und Prüfung, die sowohl für Unternehmen, den Berufsstand als auch für die Wissenschaft von Interesse sind, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit diesem siebten Tätigkeitsbericht sollen die Vereinsmitglieder, die Studierenden sowie die interessierte Öffentlichkeit über die vielfältigen Aktivitäten der Nürnberger Steuergespräche e.v. in den Jahren informiert werden. Diese Zielsetzung wird durch eine Zusammenstellung der Ankündigungen sowie Tagungsberichte zu den bisherigen Ringvorlesungen, Fachtagungen, Gastvorträgen und Informationsveranstaltungen erreicht. Das alle zwei Jahre durchgeführte Tagesseminar stand unter dem Rahmenthema Internationales Steuerrecht. Die Einzelheiten zu diesen Veranstaltungen sind dem Abschnitt 1. zu entnehmen. Die Förderung durch die Nürnberger Steuergespräche e.v. weist zwei Schwerpunkte auf. Durch die Nürnberger Steuergespräche e.v. soll zum einen die Forschung und Lehre der Lehrstühle für Steuerrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen gefördert werden. Zum anderen ist es das Ziel der Nürnberger Steuergespräche, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Ein wichtiger Baustein der Förderung des wissenschaft-

4 II TÄTIGKEITSBERICHT VORWORT lichen Nachwuchses ist die Vergabe des bundesweit ausgeschriebenen Förderpreises der Nürnberger Steuergespräche e.v.. Die Summe der in den Jahren ausbezahlten Förderpreise beläuft sich auf Seit Bestehen des Vereins sind es (umgerechnet) Seit dem Sommersemester 1996 wird in jedem Semester an hoch qualifizierte Studentinnen und Studenten das mit dotierte Dr. Michael Munkert Stipendium vergeben. Die weiteren Informationen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind im Abschnitt 2. vorgestellt. An die drei Lehrstühle für Steuerrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen konnten während der sechzehn Jahre des Bestehens der Nürnberger Steuergespräche e.v. Fördermittel von insgesamt knapp ausgezahlt werden. Durch diese Förderung wurde insbesondere die Literaturversorgung der Studierenden sowie der Doktoranden dieser Lehrstühle wesentlich verbessert. Ohne diese Förderung hätte der Erwerb von Literatur aus dem Bereich Steuern und Prüfung sehr stark eingeschränkt werden müssen. Darüber hinaus werden auch Exkursionen mit Studierenden gefördert. Durch die Förderung durch die Nürnberger Steuergespräche e.v. kann der Eigenbeitrag der Studierenden deutlich reduziert werden. Dieser Tätigkeitsbericht ist deshalb in erster Linie ein Zeichen des Dankes der geförderten Lehrstühle für die in der Vergangenheit erhaltene Förderung. In diesem Tätigkeitsbericht werden nur die Aktivitäten zusammengefasst, die die drei Lehrstühle in Kooperation mit den Nürnberger Steuergesprächen e.v. durchgeführt haben. Hinweise zu den vielfältigen Einzelaktivitäten der Lehrstühle für Prüfungswesen, Steuerrecht und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sind aus Abschnitt 3. zu entnehmen. Dieser Abschnitt enthält zusätzlich einige Informationen zum Masterstudiengang FACT (Finance, Auditing, Controlling, Taxation), zu den Vorlesungen, den Veröffentlichungen und den abgeschlossenen Promotionen der Lehrstühle, Hinweise zu der von den Nürnberger Steuergesprächen geförderten Exkursion und zum TaxFACTs-Institut Nürnberg.

5 III TÄTIGKEITSBERICHT VORWORT Wir hoffen, dass dieser Tätigkeitsbericht den Mitgliedern der Nürnberger Steuergespräche e.v., d.h. unseren Förderern, ein Ansporn ist, die Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v. weiterhin recht zahlreich zu besuchen. Wir würden uns auch sehr freuen, wenn diejenigen, die noch nicht Mitglied sind, sich nach dem Studium dieses Tätigkeitsberichts entschließen könnten, den Nürnberger Steuergesprächen beizutreten. Nürnberg, April 2017 Klaus Henselmann Roland Ismer Wolfram Scheffler

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7 IV INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... I 1. Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v Veranstaltungen der Jahre Referenten im Rahmen von Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche Tagesseminar Internationales Steuerrecht am 2. Juli Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Wintersemester 2015/ Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Wintersemester 2016/ Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e.v Dr. Michael Munkert-Stiftung Ergänzende Informationen Informationen zu den Lehrstühlen für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre FACT-Master an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Veröffentlichungen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre Abgeschlossene Promotionen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre Abgeschlossene Habilitationen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre Exkursion nach Neckarsulm und Mannheim zu Audi und PwC am 10. November TaxFACTs-Institut Nürnberg Beitrittserklärung...65

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9 1 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. 1. Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v. Der Verein Nürnberger Steuergespräche e.v. bietet vielfältige Veranstaltungen rund um das Thema Steuern und Prüfung an. So wurden seit dem Bestehen der Nürnberger Steuergespräche e.v. zahlreiche Ringvorlesungen, Fachtagungen und Gastvorträge veranstaltet. Nachfolgend wird ein Überblick über die bisherigen Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v. gegeben Veranstaltungen der Jahre Im Folgenden erfolgt eine Auflistung der Veranstaltungen der Jahre Nähere Informationen zu den Inhalten, teilweise mit Zusammenfassungen der Vorträge, befinden sich in den bisherigen Tätigkeitsberichten auch abrufbar im Internet unter _2008.pdf, DATUM: VERANSTALTUNG: Tagung Der gesellschaftliche Nutzen der Steuerberatung Steuerberatung im Spannungsfeld von Steuerreform und Steuermoral Wintersemester 1999/2000 Sommersemester 2000 Ringvorlesung Maßgeblichkeitsprinzip quo vadis? Ringvorlesung Herausforderungen des Europäischen Binnenmarkts für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Dr. Gerhard Lempenau, StB/RA Gastvortrag zum Thema: Außensteuergesetz- und Dublin Docks- Gesellschaften Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose Gastvortrag zum Thema: Planungssicherheit im Steuerrecht Ein unerfüllbarer Wunschtraum?

10 2 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Symposium Unternehmensgründung und Entrepreneurship Fachtagung IAS-Bilanzierung als Grundlage der Besteuerung Wintersemester 2001/2002 Ringvorlesung Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform Informationsveranstaltung Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Zwei attraktive Berufe mit Zukunft Wintersemester 2002/2003 Sommersemester 2003 Ringvorlesung Mergers & Acquisitions Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar Neue Steuerstrategien für den Mittelstand Klassische Empfehlungen gelten nicht mehr Wintersemester 2003/2004 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Gastvortrag zum Thema: Reform der Einkommens- und der Unternehmensbesteuerung eine unendliche Geschichte Prof. Dr. Kurt Faltlhauser Gastvortrag zum Thema: Steuerpolitik für Deutschland Wintersemester 2004/2005 Ringvorlesung EU-Osterweiterung: Chancen für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar Nachfolgeplanung für mittelständische Unternehmen Wintersemester 2005/2006 Wintersemester 2006/2007 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar IFRS: Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Besteuerung im Mittelstand Wintersemester 2007/2008 Wintersemester 2008/2009 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar Bewertung mittelständischer Unternehmen Wintersemester 2009/2010 Wintersemester 2010/2011 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar Die inhabergeführte Unternehmensgruppe in der Beratungspraxis Wintersemester 2011/2012 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

11 3 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Podiumsdiskussion Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Ankauf von Steuer-CD? Tagesseminar Internationales Steuerrecht Wintersemester 2013/2014 Wintersemester 2014/2015 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Tagesseminar E-Government und Steuern: Auswirkungen auf die Steuerberatung Wintersemester 2015/2016 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Dr. Dieter Mehnert C.P.A und Dr. Klaus Dumser, pwc Vortrag und Diskussion Kooperation zwischen einem Big-Four- Unternehmen und einem mittelständischen Beratungsunternehmen anhand des Beispiels von pwc und der C.P.A. Gruppe Wintersemester 2016/2017 Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

12 4 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Referenten im Rahmen von Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche Nachfolgend erhalten Sie eine vollständige Auflistung aller bisherigeren Referenten der Nürnberger Steuergespräche e.v.. Anmerkung: Namen und Funktionen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vortrags. REFERENTEN: FUNKTION: VORTRAGSDATUM: Andresen, Dr. Ulf, StB Anthonj, Klaus, Dipl.-Kfm. Baetge, Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baldamus, Dr. Ernst-August Ban, Dr. Blazenka, StB Banniza, Dr. Ulrike Bareis, Prof. Dr. Peter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Eschborn HypoVereinsbank AG, Leiter der Steuerabteilung, München Westfälische Wilhelms-Universität Münster KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, München WTS Steuerberatungsgesellschaft mbh, Senior Manager, Erlangen Richterin am Bundesfinanzhof, Richterin (III. Senat), München Universität Hohenheim, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen Bauer, Dr. Oliver Dr. Oliver Bauer - Unternehmensberatung, Bayreuth Baumgärtel, Dr. Martina Allianz SE, Head of Group Tax Policy & Products, München Bäuml, Dr. Swen Boehringer Ingelheim, Ingelheim a. Rhein Beck, Dr. Siegfried, FAInsolvR/FAStR Becker, Henrik, RA Beiersdorf, Kati, Dipl.-Kffr. Dr. Beck & Partner GbR, Vorsitzender des VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.v. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Forensic, Köln Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. (DRSC), Projektmanagerin Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities (SMEs), Berlin

13 5 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Bittner-Voigt, Elfriede, Dipl.-Finw. (FH), StB Blumenberg, Dr. Jens, StB Bogenschütz, Eugen, Dipl.-Betriebswirt, WP/StB Bonenberger, Saskia WP/StB Börsch-Supan, Prof. Axel, Ph.D. Buchmann, Dr. Peter Buttenhauser, Dr. Oliver, RA/StB Creutzmann, Prof. Andreas, WP/StB/CVA Däke, Dr. Karl Heinz Dehler, Manfred, Dipl.-Kfm., StB/RB/vBP Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v., Präsidentin, München Linklaters, Oppenhoff & Rädler, Partner, Frankfurt a. M. Haarmann Hemmelrath, Partner, Frankfurt a. M. Rödl & Partner, Leiterin Geschäftsbereich Prävention und Verteidigung sowie Forensic Services, Nürnberg Mannheim Research Institute for the Economics of Aging (MEA), Institutsleiter, Mannheim Sparkasse Erlangen, Vorsitzender des Vorstands, Erlangen KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg IACVA-Germany e.v., Vorstandsvorsitzender Frankfurt a. M. Bund der Steuerzahler, Präsident, Berlin Steuerberaterkammer, Präsident, Nürnberg sowie Nürnberger Steuergespräche e.v., Vorsitzender Derlien, Ulrich, RA, StB Sonntag&Partner, Partner, Augsburg Dewert, Harald, Dipl.- Finw. Schaeffler AG, Leiter der Steuerabteilung, Herzogenaurach Dorfmüller, Dr. Pia, StB P+P Pöllath + Partners, Frankfurt a. M Dumser, Dr. Klaus PwC, Director, Nürnberg Edenhofer, Prof. Dr. Thomas, WP/StB Eisgruber, Dr. Thomas, MR Endres, Prof. Dr. Dieter, StB Ernst, Dr. Christoph, Ministerialrat Deloitte & Touche GmbH, Partner, Nürnberg Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München PwC Deutsche Revision AG Mitglied des Vorstands, Frankfurt a. M. sowie Universität Mannheim, Honorarprofessor Bundesministerium für Justiz, Berlin

14 6 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Esterer, Fritz, StB Faltlhauser, Prof. Dr. Kurt Fischer-Winkelmann, Prof. Dr. Wolf F. WTS AG Steuerberatungsgesellschaft, Vorsitzender des Vorstandes, München Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Staatsminister der Finanzen, München Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung e.v., Vorstandsvorsitzender, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung Forster, Dr. Eduard, StB Deloitte & Touche GmbH, München Franz, Roland, Regierungsdirektor Freudenberg, Dr. Götz, RA/FAStR Füger, Dr. Rolf, RA/FAStR Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Anwaltssocietät Binz & Partner, Partner, Stuttgart Bruckhaus Westrick Heller Löber, Partner, München Freshfields Bruckhaus Deringer, Partner, München Geerling, Tobias, RA/StB Weil, Gotshal & Manges LLP, München Groß, Stefan, StB/CISA Haarmann, Prof. Dr. Wilhelm, WP/StB/RA PSP (Peters, Schönberger & Partner mbh), Partner, München Haarmann Hemmelrath, Partner, Frankfurt a. M., London Hannes, Dr. Frank, RA/StB Flick Gocke Schaumburg, München Heger, Reinhard Hemmelrath, Dr. Alexander, WP/StB Henselmann, Prof. Dr. Klaus Herzig, Prof. Dr. Norbert Hetmann, Thomas Heubeck, Prof. Dr. Klaus Bayerisches Landesamt für Steuern, Vizepräsident, Bereich Steuern, München Haarmann Hemmelrath, Partner, München Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen Universität zu Köln, Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre INA-Holding Schaeffler KG, Geschäftsleitung Finanzen, Herzogenaurach Heubeck AG, Vorsitzender des Vorstands, Köln

15 7 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Heuberger, Udo, Dipl.-Kfm., WP/StB Hey, Prof. Dr. Johanna Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. (LSWB), Vorsitzender des Bezirks Nord Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht Hoffmann, Ralph, MR Bundesfinanzministerium, Ministerialrat Hillek, Claudia Hölzl, Dr. Michael, StB Ismer, Prof. Dr. Roland Jacobs, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Otto H. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partnerin und Leiterin der deutschlandweiten Service Line Indirect Taxation, München OSRAM Licht AG, Head of Taxes & Subsidiary Management, München Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht Universität Mannheim, Lehrstuhl und Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Treuhandwesen und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II, sowie Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Kooperationspartner, Mannheim Jost, Alexander Jost AG, Vorstand, Lauf Jungmann, Jens, Dipl.-Kfm., WP (PL) Kämpfer, Prof. Dr. Georg, WP/StB Kempf, Prof. Dieter, StB Kirchhof, Prof. Dr. Paul Klamann, Karl Klawikowski, Petra, RD Kleekämper, Dr. Heinz, WP/StB Rödl & Partner, Geschäftsführender Partner Roedl Audit sp. z o.o., Polen PwC Deutsche Revision AG, Mitglied des Vorstandes, Berlin DATEV eg, Vorsitzender des Vorstands, Nürnberg, sowie Friedrich- Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Honorarprofessor Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Institut für Finanz- und Steuerrecht HumanOptics AG, Gründer und Vorstandsvorsitzender, Erlangen Bundeszentralamt für Steuern, Regierungsdirektorin Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, München

16 8 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Knoll, Richard UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH, Nürnberg Knorr, Liesel, Dipl.-Kff., WP/StB DRSC e.v., Generalsekretärin, Berlin König, Christian, WP/StB Kozikowski, Michael, WP/StB Krawitz, Prof. Dr. Norbert PricewaterhouseCoopers AG, Senior Manager, Nürnberg Bayerische Treuhandgesellschaft, Nürnberg Universität Siegen, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre II, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen Krehl, Prof. Dr. Harald DATEV eg, Nürnberg Kreidl, Christine, Dipl.-Kff., StB/WP KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partnerin, Regionalleiterin M&A Tax Region Süd, München Krüger, Guido, RA/FAStR Beiten Burkhardt, Geschäftsführer, Köln Kugler, Dr. Lothar, WP/StB Kuhner, Prof. Dr. Christoph Lang, Friedbert, Dipl.-Finw., Oberamtsrat Lang, Prof. Dr. Joachim Lausterer, Dr. Martin, RA Leistenschneider, Michael, StB Lempenau, Dr. Gerhard, StB/RA Lindermeir, Mathias J. Munkert, Kugler & Partner, Partner, Nürnberg Universität zu Köln, Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und für Wirtschaftsprüfung (Treuhandseminar) OFD Karlsruhe Universität zu Köln, Institut für Steuerrecht Linklaters Oppenhoff & Rädler, Partner, München Präsident der Steuerberaterkammer Saarland, Saarlouis Ebner, Stolz & Partner, Partner, Stuttgart 3i Deutschland, Investment Team Director, München Matt, Norbert, StB Selbständiger Steuerberater, Hürth Mayr, Dr. Robert, StB Mehnert, Dr. Dieter, WP/StB DATEV eg, Vorsitzender des Vorstands, Nürnberg C.P.A. Dr. Mehnert, Seuling & Collegen, Kulmbach

17 9 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Mellinghoff, Rudolf Meurer, Ingetraut, Regierungsdirektorin Moxter, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Adolf Müller, Dr. Rolf, RA/StB/WP Munkert, Dr. Michael sen., WP/StB/RB Nehls, Daniela, M.Sc. Oestreicher, Prof. Dr. Andreas, StB Bundesverfassungsgericht, Richter, Karlsruhe Bundesministerium für Finanzen, Referatsleiterin Bilanzsteuerrecht, Berlin Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Leiter der Steuerabteilung, Nürnberg Munkert, Kugler & Partner, Nürnberg Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre Georg-August-Universität Göttingen, Institut für deutsche und internationale Besteuerung Offerhaus, Prof. Dr. Klaus Bundesfinanzhof, Präsident, München Ondracek, Dieter Paul, Eduard, Dipl.-Kfm., MRICS Peemöller, Prof. Dr. Volker H. Peters, Fabian Pfitzer, Prof. Dr. Norbert, WP/StB Pickelmann, Peter, Dipl.-Finw. (FH), StB Ploghaus, Stefan Deutsche Steuergewerkschaft, Bundesvorsitzender, Berlin NCGroup GmbH, Geschäftsführer, Nürnberg Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Prüfungswesen Ernst & Young GmbH, Senior, Eschborn Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Geschäftsführer, Stuttgart WTS AG Steuerberatungsgesellschaft, Erlangen DGAP Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität mbh, Geschäftsführer Popp, Dr. Matthias, WP/StB Ebner Stolz & Partner, Stuttgart Rasch, Dr. Stephan, RA Reimer, Prof. Dr. Ekkehart Deloitte & Touche, Director German Transfer Pricing Group, München Universität Heidelberg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Steuerrecht

18 10 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Reiß, Prof. Dr. Wolfram Robisch, Dr. Martin, StB Rödl, Dr. Bernd, RA/WP/StB Rödle, Erwin, StB/ RB/vBP Rose, Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd, StB Sacher, Dr. Thomas J., RA Schaden, Prof. Dr. Michael, LL.M., RA/StB Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Steuerrecht, Finanz- und Haushaltsrecht Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Stuttgart Rödl & Partner, Geschäftsführender Partner, Nürnberg, sowie IHK Nürnberg für Mittelfranken, Vizepräsident Rödle, Kempf & Kollegen, Partner, Würzburg Universität zu Köln Beiten Burkhardt, Geschäftsführer, Nürnberg Internat. Taxation NYU, Attorney at Law, New York, FH Pforzheim, Gastprofessor sowie Ernst & Young, Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner,Stuttgart Schaffer, Dr. Horst, WP/StB Schaffer & Partner, Partner, Nürnberg Schänzle, Dr. Thomas, StB Partner bei PwC, Frankfurt a. M Scheel, Christine Scheffler, Prof. Dr. Wolfram Scheidel, Herbert, Finanzpräsident Schindhelm, Prof. Dr. Malte, LL.M, RA Schmidt, Dr. Martin Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Vorsitzende, Berlin Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre Oberfinanzdirektion Nürnberg Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Geschäftsführer, Osnabrück Deutsches Rechnungslegungs- Standards-Committee e.v. (DRSC), Projektmanager, Berlin

19 11 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Schmidt, Eckehard, Ministerialdirigent. Schmidt, Hans-Peter Scholich, Martin, Dipl.-Kfm., MBA., WP/StB Schön, Prof. Dr. Wolfgang Schumacher, Dr. Andreas, StB Schumacher, Rainer, Oberregierungsrat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Leiter der Steuerabteilung, München IHK Nürnberg für Mittelfranken, Präsident, Nürnberg PwC Deutsche Revision AG, Mitglied des Vorstandes, Frankfurt a. M. Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Direktor, München Flick Gocke Schaumburg, Partner, Bonn Finanzamt Stuttgart-Körperschaften Schwarzer, Ursula Manager Magazin Schweser, Gerhard, Ltd. Regierungsdirektor Sebiger, Dr. h.c. Heinz, Dipl.-Volksw., StB/RB See, Marco, WP/StB Seer, Prof. Dr. Roman Bayerisches Landesamt für Steuern, Referatsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter, Dienststelle Nürnberg Steuerberaterkammer Nürnberg, Ehrenpräsident Deloitte & Touche GmbH, Director, Nürnberg Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Steuerrecht Seidelmann, Wolfgang N.B.A.-Netzwerk, Sprecher, Nürnberg Sigle, Hermann, Dipl.-Kfm. Slapio, Ursula, Dipl.-Finw., StB Spengel, Prof. Dr. Christoph ZF Sachs AG, Mitglied des Aufsichtsrats, Schweinfurt KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft, Partnerin Tax, Head of Central and Eastern Europe Tax Desk, Düsseldorf/Warschau Universität Mannheim, Lehrstuhl und Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Treuhandwesen und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Spindler, Dr. Wolfgang Bundesfinanzhof, Präsident, München Stein, Dr. Klaus, StB/RA Dr. August Oetker KG, Leiter der Steuerabteilung, Bielefeld Strobel, Dr. Stefan DATEV eg, Nürnberg Talaulicar, Prof. Dr. Till Universität Erfurt Theurer, Michael Mitglied des Europäischen Parlaments

20 12 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Thömmes, Dr. Otmar, RA van Hülle, Prof. Karel van Lishaut, Dr. Ingo, Dipl.- Finw., Regierungsdirektor Vierbach, Leonhard, Dipl.-Kfm., RA/StB Viskorf, Hermann-Ulrich Vogl, Andreas, WP/StB Voigt, Prof. Dr. Kai-Ingo Wagner, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz W. Wanke, Gerlinde Wassermeyer, Prof. Dr. Franz Weber-Grellet, Dr. Heinrich WEDIT Deloitte & Touche, Partner, München Europäische Gemeinschaft, GD Binnenmarkt, Brüssel Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referent, Düsseldorf KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG, Partner, Nürnberg Bundesfinanzhof, Vorsitzender Richter, München Peters, Schönberger & Partner GbR, München Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Industriebetriebslehre sowie Koordinator des Studienbereichs Unternehmensgründung und Entrepreneurship Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Nürnberger Versicherungsgruppe, Leiterin der Steuerabteilung, Nürnberg Bundesfinanzhof, Vorsitzender Richter, München Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D Weiler, Prof. Hubert IHK Nürnberg, Präsident Wendt, Michael Wichmann, Michael, Ministerialrat Wiegard, Prof. Dr. Wolfgang Wiesmann, Dr. Frank, RA/StB Bundesfinanzhof, Richter (IV. Senat), Referent für Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit, München Bundesfinanzministerium, Berlin Universität Regensburg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre sowie Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vorsitzender, Wiesbaden KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Partner, Nürnberg

21 13 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Wigger, Prof. Dr. Berthold U. Winkeljohann, Prof. Dr. Norbert Winterstetter, Bernhard, WP/StB Wüstemann, Prof. Dr. Jens Zehnter, Michael Zitzelsberger, Dr. Siegfried Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Finanzwissenschaft PwC Deutsche Revision, Mitglied des Vorstands, Osnabrück Peters, Schönberger & Partner GbR, München Universität Mannheim, Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung StartUp Bayern, Landeswettbewerbsleiter, München Institut der Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender, München

22 14 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Tagesseminar Internationales Steuerrecht am 2. Juli 2015 REFERENTEN: Daniela Nehls, M.Sc. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre und Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre Ralph Hoffmann Bundesfinanzministerium, Ministerialrat Prof. Dr. Roman Seer Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr. Roland Ismer, M.Sc. (LSE) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht Petra Klawikowski Bundeszentralamt für Steuern, Regierungsdirektorin Dr. Robert Mayr Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der DATEV eg, Nürnberg Prof. Dr. Klaus Henselmann Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen VORTRAGSTHEMA: Selbstveranlagung im privaten Bereich Modernisierung der Steuerverwaltung Verfahrensrechtliche Aspekte der Selbstveranlagung Internationaler Informationsaustausch: Grundlagen Internationaler automatischer Informationsaustausch: Praxisfragen Datenschutz/Datensicherheit (national, grenzüberschreitend) Nutzung von E-Bilanz-Daten für betriebswirtschaftliche Zwecke

23 15 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Erkenntnisse aus dem neunten Tagesseminar der Nürnberger Steuergespräche e.v. 1 Quelle: Keilen, B., Der Steuerberater, 12/2015, S Block I: IT-Einsatz in der Steuerveranlagung Teil I: Selbstveranlagung im privaten Bereich Den Auftakt der Veranstaltung bildete der Vortrag von Daniela Nehls, M.Sc. (wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre an der Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Wolfram Scheffler (Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre an der Universität Erlangen-Nürnberg), die die Ergebnisse von mehreren interdisziplinären empirischen Untersuchungen zur Selbstveranlagung im privaten Bereich vorstellten. Zunächst gaben die Referenten einen zeitlichen Abriss der letzten Jahrzehnte, um die fortschreitende Digitalisierung im Besteuerungsverfahren aufzuzeigen, um gleichzeitig auch auf die damit verbundenen Probleme hinzuweisen, dass zwar die Anzahl der unbeschränkt lohn- und einkommensteuerpflichtigen Personen relativ konstant geblieben ist, sich aber die Fallzahl der beschränkt Steuerpflichtigen deutlich erhöht hat. Damit verbunden ist auch die Herausforderung, dass die Mitarbeiterzahl in den Finanzverwaltungen der Länder stagniert und ein Viertel der Mitarbeiter 55 Jahre und älter ist und somit ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften notwendig ist, um den zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen. Daran anschließend wurden die Ergebnisse aus einer Befragung zur Nutzung und Akzeptanz von Elster und vorausgefüllter Steuererklärung, zur Selbstveranlagung als potenzielle Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens sowie die Ergebnisse aus einer Vignettenstudie zur Akzeptanz eines abgeltenden Arbeitnehmer- 1 Am 02. Juli 2015 lud der Nürnberger Steuergespräche e.v. zum neunten Tagesseminar unter dem Generalthema E-Government und Steuern: Auswirkungen auf die Steuerberatung in die Räumlichkeiten der Steuerberaterkammer Nürnberg ein. Ebenso wie das zuletzt im Jahr 2013 stattgefundene Tagesseminar konnte auch das diesjährige Seminar auf eine erneut große Teilnehmerzahl von Vertretern aus Wissenschaft, Finanzverwaltung und Beratungspraxis zurückblicken. Erfreulicherweise war der Nachwuchs des Berufsstandes wiederum stark vertreten durch Bachelor- und FACT-Masterstudierende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg. Dies unterstreicht das große Interesse der Teilnehmer und die hohe praktische Bedeutung, die von einem zunehmenden Einsatz von Informationstechnologien im Rahmen der Besteuerung ausgehen. Die Vorschläge reichen von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bis hin zur Einführung einer Selbstveranlagung. In dem diesjährigen Tagesseminar wurden der Status quo zu diesen Entwicklungen aufgezeigt sowie die sich daraus ergebenden verfahrensrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen diskutiert. Zudem wurden Empfehlungen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit gegeben sowie erörtert, wie sich Daten aus der E-Bilanz auch außerhalb der Besteuerung sinnvoll nutzen lassen.

24 16 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Pauschbetrags vorgestellt. Im Rahmen der Befragung zur Nutzung und Akzeptanz von Elster konnte verzeichnet werden, dass Einkommensteuererklärungen zunehmend elektronisch übermittelt werden. Steuerpflichtige, die Elster nutzen, stehen der elektronischen Abgabe eher positiv gegenüber. Sie sehen darin eine deutliche Zeitersparnis und haben weniger Bedenken vor umfangreichen Analysen durch die Finanzverwaltung als Nicht-Elster-Nutzer. Dagegen denken viele Nicht-Elster-Nutzer, dass die Vorteile einer elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung nur auf Seiten der Finanzverwaltung sind. Grundsätzlich könnte Elster durch einen Belegverzicht, eine vorausgefüllte Steuererklärung und durch monetäre Anreize, wie einen Rabatt von 50 auf die Steuerzahllast, deutlich an Attraktivität gewinnen. Einen automatischen Zugriff der Finanzverwaltung auf z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Entfernungspauschale, Spenden, Zinseinkünfte, geldwerter Vorteil etc. sehen der überwiegende Teil der Befragten eher unkritisch, da diese Daten bereits heute schon teilweise elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Im Projekt zur Selbstveranlagung als potenzielle Weiterentwicklung des Besteuerungsverfahrens wurde empfohlen eine schrittweise Einführung einer Selbstveranlagung zu forcieren, um auftretende Probleme zügiger korrigieren zu können. Zudem sollte auch der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wieder eingeführt werden. Deutlich hervor ging aus der Studie auch, dass Lohnsteuerhilfevereine gegenüber Steuerberatern von der Einführung einer Selbstveranlagung deutlich stärker betroffen wären, da diese eine höhere Schnittmenge mit dem im Modell betrachteten einfachen Arbeitnehmer aufweisen. Jedoch sollten Steuerberater die Selbstveranlagung als Chance wahrnehmen und für den Steuerpflichtigen unterstützend fungieren, um gegebenenfalls eine langjährige Mandantenbeziehung aufbauen zu können. In einer umfangreichen Vignettenstudie wurde die Akzeptanz durch den Steuerpflichtigen für einen abgeltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag untersucht. Die Befragten hatten dafür verschiedene hypothetische Situationen zu beurteilen. Grundlegend konnte festgestellt werden, dass ein abgeltender Arbeitnehmer-Pauschbetrag von zu keiner Veränderung im Steueraufkommen führen würde. Ein wenig überraschend war, dass es Steuerpflichtige gibt, die einen abgeltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag ablehnen würden, obwohl dieser höher als die tatsächlichen Werbungskosten ist. Die Zustimmung zu dem aus Sicht des Steuerpflichtigen ungünstigen Ergebnisses nimmt aber mit zunehmender Differenz zwischen dem abgeltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Werbungskosten ab. Umgekehrt gibt es auch Steuerpflichtige, die einen abgeltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag akzeptieren, obwohl ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind. Die Zustimmung zu dem aus Sicht des

25 17 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Steuerpflichtigen ungünstigen Ergebnisses nimmt aber auch mit zunehmender Differenz zwischen dem abgeltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Werbungskosten ab. Teil II: Modernisierung der Steuerverwaltung Der Vortrag von Ministerialrat Ralph Hoffmann (Bundesministerium der Finanzen, Berlin) knüpfte unmittelbar an die Ausführungen von Daniela Nehls und Prof. Dr. Wolfram Scheffler an. Er stellte explizit die hohe praktische Bedeutung der Ergebnisse der empirischen Studien in den Fokus. In seinem Vortrag referierte er zu den wesentlichen Inhalten des im Oktober 2014 veröffentlichten Diskussionsentwurfs zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Finanzverwaltung ist bestrebt die Durchlaufzeit für die Fallbearbeitung deutlich zu senken und strebt zukünftig eine stärkere risikoorientierte Fallbearbeitung durch mehr vollautomatische Steuerveranlagungen an. Dabei soll nur bei Auftreten bestimmter Risikogesichtspunkte in den Prozess eingegriffen werden. Damit ist zugleich auch die Aufgabe verbunden, den Umfang der Einkommensteuererklärungen deutlich zu verschlanken und zu standardisieren, um eine vollautomatische Verarbeitung zu fördern. Jedoch soll der Steuerpflichtige auch zukünftig die Möglichkeit haben, unstrukturierte Informationen in Freitextfeldern an die Finanzverwaltung übermitteln zu können. Damit ist trotz angestrebter vollautomatischer Verarbeitung von elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen eine personelle Prüfung von unstrukturierten Daten unabdingbar. Durch die vollautomatische Verarbeitung der elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen soll auch ein Wechsel von der Belegvorlagepflicht zu einer Belegvorhaltepflicht verbunden sein. Dies hat zur Folge, dass Belege und ergänzende Aufstellungen nur noch nach Aufforderung der Finanzverwaltung vorgelegt werden müssen. Um den Servicegedanken der Finanzverwaltung weiter zu festigen und der vollautomatischen Verarbeitung der Einkommensteuererklärung Rechnung zu tragen, ist auch eine Weiterentwicklung von Elster und der bereits seit Januar 2014 seitens der Finanzverwaltung bereitgestellten vorausgefüllten Steuererklärung angedacht. Damit soll auch gleichzeitig die Quote der Elster-Nutzer zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung erhöht werden. Diese liegt derzeit noch deutlich hinter der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung bzw. - bescheinigung zurück. Block II: Rechtliche Aspekte Prof. Dr. Roman Seer (Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum) eröffnete den zweiten Block des Tagesseminars mit zehn Thesen zu verfahrensrechtlichen Aspekten einer Selbstveranlagung. Selbstveranlagung ist grundsätzlich mit einem

26 18 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Vertrauensvorschuss in den Steuerpflichtigen verbunden und beinhaltet mehr als die reine Abgabe einer Steuererklärung, sondern schließt auch die Berechnung der geschuldeten Steuer durch den Steuerpflichtigen sowie die Entrichtung der Steuer zu einem bestimmten Fälligkeitstermin ein. Grundlegend stimmte Seer seinem Vorredner zu, dass die Implementierung eines Risikomanagementsystems notwendig ist, um in einem steuerlichen Massenverfahren eine risikobasierte Fallbearbeitung vornehmen zu können. Zugleich wies er auch darauf hin, dass der Untersuchungsgrundsatz keine vollumfängliche Einzelprüfung voraussetze und eine Selbstveranlagung mit dem Prinzip der behördlichen Letztverantwortung vereinbar sei. Für eine Selbstveranlagung spricht auch, dass über die Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen bereits heute 2/3 des Steueraufkommens im Wege einer Selbstveranlagung gesichert werden. Zudem existiert im Bereich der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eine faktische Selbstveranlagung. Zu begrüßen ist auch die Entscheidung der Finanzverwaltung eine Freifeldlösung zu integrieren. Dagegen ist eine Belastung des Steuerpflichtigen durch einen selbstregulierenden Steuervollzug aber nur verhältnismäßig, wenn er sich seiner Pflichten jederzeit durch Auskunft von der Finanzverwaltung versichern kann. Deshalb ist ein Verweigern der Einsichtnahme in die eigene Akte durch die Finanzverwaltung nicht mit einer Selbstveranlagung vereinbar. Zudem läuft dies auch entgegen des Informationsfreiheitsgesetzes der Länder. Darüber hinaus sollte für die Beantwortung der Anfrage des Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung eine angemessene Frist gesetzt und die Rechtsfolgen geklärt werden, wenn keine fristgerechte Antwort erteilt wird. Eine kostenfreie Steuerauskunft sollte grundsätzlich der Konsens sein. Eine Selbstveranlagung führt zu einer schnellen und zeitnahen Steuerfestsetzung und entspricht somit dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Finanzverwaltung sollte ihrerseits die durch die Selbstveranlagung entstehende Entlastung für eine Nachschau und zeitnahe Außenprüfung nutzen und Festsetzungsfristen verkürzen, aber auch gesammelte Daten, die derzeit (noch) nicht verwendet werden (können), löschen. Block III: Internationaler Informationsaustausch Teil I: Internationaler Informationsaustausch: Grundlagen Den Auftakt am Nachmittag bildete der Vortrag von Prof. Dr. Roland Ismer (Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg), der die Grundlagen zum internationalen Informationsaustausch legte, bevor daran anschließend Regierungsdirektorin Petra Klawikowski zur praktischen Umsetzung aus Sicht der Finanzverwaltung referierte. Zunächst wurden die Notwendigkeit und die verschiedenen Formen

27 19 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. eines internationalen Informationsaustauschs aufgezeigt, bevor daran anschließend auf die einzelnen zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen eingegangen wurde. Das Völkerrecht und Unionsrecht bilden die vertraglichen Rahmenbedingungen, die aber eine Umsetzung in innerstaatliches Recht erfordern. Im internationalen Steuerrecht findet sich eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen, nicht nur im OECD-, UN-Musterabkommen und der deutschen Verhandlungsgrundlage, sondern auch in separat von Deutschland abgeschlossenen Steueraustauschabkommen mit sogenannten Steueroasen. Diese Abkommen ermöglichen aber nur Steuerauskünfte auf Ersuchen und sind nur auf die im Abkommen vereinbarten Steuern beschränkt. Dagegen ermöglicht das multilaterale Abkommen zur Konvention über eine gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen nicht nur einen Informationsaustausch, sondern auch eine gemeinsame Prüfung und Amtshilfe bei der Beitreibung. Jedoch müsste für einen automatisierten Informationsaustausch noch eine Verwaltungsvereinbarung geschaffen werden. Mit Verabschiedung der EU-Amtshilferichtlinie existiert bereits eine Rechtsgrundlage, die einen automatisierten Informationsaustausch zulässt. Ein automatisierter Informationsaustausch bedingt auch gewisse inhaltliche und formale Voraussetzungen. Große Bedeutung hat aufgrund der bereits hohen Standardisierung von Daten das FATCA-Abkommen, aber auch die Ausgestaltung gemeinsamer Reporting Standards (CRS = Common Reporting Standard) und einer Musterverständigungsvereinbarung (MCAA = Model Competent Authority Agreement) sollte auf Ebene der OECD-Staaten weiter forciert werden. Die Regelungen sollten konsistent und überschaubar ausgestaltet sein, aber gleichzeitig auch praktisch umsetzbar und handhabbar sein. Der Gesetzgeber sollte sich auch überlegen, mit welchem Staat, welche Art von Informationen ausgetauscht werden. Prof. Dr. Klaus Henselmann wies hier insbesondere auf mögliche Probleme mit Diktaturen und Steueroasen hin. Es sollten auch geeignete Rechtsbehelfe geprüft werden, bevor ein Informationsaustausch stattfindet. Teil II: Internationaler automatischer Informationsaustausch: Praxisfragen Regierungsdirektorin Petra Klawikowski (Bundeszentralamt für Steuern, Bonn) knüpfte mit ihren Ausführungen nahtlos an die im Vortrag von Prof. Dr. Roland Ismer gelegten Grundlagen zum internationalen Informationsaustausch an. Sie referierte auch zu verschiedenen Rechtsgrundlagen: Europäische Zinsrichtlinie, Europäische Amtshilferichtlinie, FATCA und zu gemeinsamen Berichtsstandards (CRS). Aus Sicht der Finanzverwaltung liegen die grundsätzlichen Herausforderungen in der Einführung vieler neuer Verfahren zur gleichen Zeit und dem erheblichen Zeitdruck bei der Umsetzung von FATCA und den gemeinsamen Reporting Standards (CRS). Darüber hinaus erschweren unterschiedliche Datenformate von vergleichbaren Verfahren eine einheitliche digitale Verarbeitung und einen automatischen

28 20 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Informationsaustausch. Ein weiteres Problem liegt in der Ausarbeitung einer effektiven Nutzung von Massendaten, die nach Deutschland übermittelt und hier verarbeitet werden müssen. Eng verbunden damit auch die Schwierigkeit, dass der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden müssen. Deshalb soll ein einheitliches Übertragungssystem für möglichst viele Verfahren implementiert werden (CTS = Common Transmission System). Dazu ist zwangsläufig auch eine Vereinheitlichung der Übertragungsformate der einzelnen Instrumente notwendig. Zudem soll eine effektivere Nutzung der nach Deutschland übertragenden Datensätze, insbesondere im Kontext einer föderalen Finanzverwaltung, gewährleistet werden. Dazu ist neben einer korrekten Zuordnung von Daten zum deutschen Steuerpflichtigen auch ein effektives Risikomanagementsystem im Einvernehmen mit Bund und Ländern auszugestalten. Zudem soll das Bundeszentralamt für Steuern eigene Auswertungsmöglichkeiten für CRS-Daten bekommen und ein Prüfverfahren zur Datenmeldung durch die Finanzinstitute an die Finanzverwaltungen eingerichtet werden. Ein automatisierter Austausch von Informationen ist grundsätzlich positiv zu werten, jedoch hängt die Kooperationsbereitschaft das schließt auch den Umfang an Informationen ein stark vom anderen Staat ab. Inwiefern von Deutschland übermittelte Daten für Wirtschaftsspionage missbräuchlich genutzt werden und wie der Datenschutz und die Datensicherheit im Ausland gewährleistet werden könnten, bleiben noch zu klären. Block IV: Betriebswirtschaftliche Aspekte Teil I: Datenschutz und Datensicherheit (national, grenzüberschreitend) Dem Thema Datenschutz und Datensicherheit widmete sich Dr. Robert Mayr (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands DATEV eg, Nürnberg). Die jüngsten Ereignisse, wie der Cyber-Angriff auf den deutschen Bundestag oder aber auch ein Spionage-Trojaner im System eines Anti-Virus-Herstellers, verdeutlichen, dass Datenschutz und Datensicherheit zwei elementare Bestandteile im täglichen Geschäftsverkehr sein müssen. Oftmals ist nur unzureichend bekannt, dass die Täter unmittelbar aus dem aktiven bzw. ehemaligen Unternehmenskreis oder aus dem unternehmerischen Umfeld: Wettbewerber, Lieferanten etc. stammen könnten. Es dauert auch eine gewisse Zeit, bis die Betroffenen bemerken, dass sie ausspioniert wurden. Deshalb und aus Angst vor negativen Konsequenzen, informieren nur wenige betroffene Unternehmen eine staatliche Stelle. Dabei besteht nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten durch Dritte dies zu melden. Neben der Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde sollten auch die Betroffenen informiert und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wenn ein

29 21 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. Unternehmen bzw. eine Steuerkanzlei nicht die notwendige Infrastruktur bereitstellen kann, kann ein Outsourcen an einen externen Dienstleister eine große Chance bieten. Um die mit dem Outsourcing verbundenen Risiken jedoch zu vermeiden, sollten vorab unklare Haftungsbedingungen oder offene Fragen beim Urheberrecht (z. B. Lizenznutzung) mit dem externen Dienstleister geklärt werden. Zudem sollten auch Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Risiko eines Datenverlusts oder Bekanntwerden an Dritte geklärt werden, da die Verfügungsmacht über die Daten in der Hand von Dritten liegt. Wichtig ist auch die Frage des Standorts des Dienstleisters und insbesondere des Servers auf denen die Datenbestände gespeichert und verarbeitet werden. Innerhalb der Europäischen Union besteht zwar datenschutzrechtlich ein einheitliches Datenschutzniveau. Jedoch sollte auch ein Schutz vor dem Zugriff von Regierungsbehörden aus Drittstaaten gewährleistet werden. Entscheidet man sich für einen Cloud-Dienst-Anbieter, ist neben einem bundesdatenschutzkonformen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, der Nachweis über die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen und eine laufende Kontrolle unerlässlich. Jedoch gibt es keine 100%ige Sicherheit. In der anschließenden Diskussion wurde deshalb auch der Aktionismus einer umfassenden Datensammlung durch die Finanzverwaltung ohne zu wissen, wie die gesammelte Datenflut im Rahmen von Steuererklärungen verarbeitet werden kann, kritisiert. Der Referent und die Teilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass eine Balance zwischen Datensammlung und Datensparsamkeit gefunden werden muss, auch wenn dies bedeuten sollte, dass Datensätze nach einer bestimmten Frist gelöscht werden müssten. Teil II: Nutzung von E-Bilanz-Daten für betriebswirtschaftliche Zwecke Im abschließenden Vortrag berichtete Prof. Dr. Klaus Henselmann (Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Rechnungswesen und Prüfungswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg) über erste Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe XBRL im Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Etablierung eines elektronischen Verfahrens zur Übertragung von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnungen durch Kunden, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an Kreditinstitute, damit diese eine bessere Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen und daran anschließend eine verbesserte Beratungsleistung an den Kunden weitergeben können. Bereits die Bundesregierung hat die elektronische Bilanzabgabe (ELBA) in ihre digitalen Agenda aufgenommen. Ausgangsbasis des geplanten Standards ist die handelsrechtliche Taxonomie. Bei Analyse des bisherigen Status Quo und unter der Annahme, dass Auswertungen auf Basis der steuerlichen Muss- Inhalte vorgenommen werden, enthält die E-Bilanz bereits heute Jahresabschlusspositionen,

30 22 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V. die teilweise deutlich über das in 266 HGB für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema hinausgehen. Dadurch ist es dem Empfänger der E-Bilanz-Daten möglich, Einblicke in das Unternehmen zu erhalten, die vorher nicht möglich waren und darüber hinaus die übermittelten Daten elektronisch zu verarbeiten und auszuwerten. Nach dem Kick-Off-Meeting im März 2014 wurden beim Auftakttreffen der Arbeitsgruppe am 29. Juni 2015 erste Erweiterungsmöglichkeiten für die Auswertung elektronisch übermittelter Daten diskutiert. Ein möglicher Erweiterungsbereich liegt in der elektronischen Übermittlung textueller Bestandteile aus dem Anhang, Lage- oder Prüfbericht. Dies ist bereits heute schon verpflichtend, nur (noch) nicht in elektronischer Form. Daraus lassen sich unter anderem Aussagen zum Bilanzierungsverhalten (z. B. Ausübung von Wahlrechten) und zu Auffälligkeiten ( Red Flags ) ableiten, Textversionsvergleiche zum vorherigen Berichtsjahr oder auch eine Analyse hinsichtlich Sentiment Mining und Topic Mining vornehmen. Eine weitere potenzielle Erweiterung von Auswertungsmöglichkeiten könnte durch die Übermittlung von zusätzlichen Positionen auf freiwilliger Basis geschehen. Jedoch ist strittig, ob eine fehlende Übermittlung als negatives Merkmal im Ranking gewertet werden könnte. Ein letzter Diskussionspunkt liegt in der Erhöhung der Berichtsfrequenz auf monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA). Dadurch würde eine kontinuierliche Kreditüberwachung ermöglicht. Jedoch ist einerseits problematisch, dass es keinen einheitlichen Kontenrahmen gibt und andererseits, dass viele Buchungen erst im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen vorgenommen werden und somit zumindest diskutabel ist, inwiefern die monatliche BWA auch das tatsächliche monatliche Ergebnis widerspiegelt. Fazit Das neunte Tagesseminar der Nürnberger Steuergespräche e.v. bot den mehr als 130 Teilnehmern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis reichlich Diskussionsstoff bezüglich der Herausforderungen, die durch die zunehmende Digitalisierung auf die Arbeitsprozesse in den Finanzverwaltungen, den Unternehmen, aber auch auf den einfachen Steuerpflichtigen zukommen. Weitere Informationen zum Programm des Tagesseminars, zu den Vorträgen, zu kommenden Veranstaltungen und zu den Nürnberger Steuergespräche e.v. unter

31 23 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Wintersemester 2015/2016 DATUM: REFERENTEN: VORTRAGSTHEMA: Dr. Michael Hölzl, StB OSRAM Licht AG, Head of Taxes & Subsidiary Management, München Michael Leistenschneider, StB Präsident der Steuerberaterkammer Saarland, Saarlouis Dr. Thomas Eisgruber, MR Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklungen und Heimat, München Erfolgsfaktoren einer Steuerfunktion Tax Riskmanagement als Basis Anforderungen und Probleme ITgestützter Beleg- und Buchführung Die neuen GoBD Cum/Ex und Cum/Cum Von faktischen, rechtlichen und moralischen Lücken in der deutschen Steuerpraxis

32 24 VERANSTALTUNGEN DER NÜRNBERGER STEUERGESPRÄCHE E.V Ringvorlesung Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Wintersemester 2016/2017 DATUM: REFERENTEN: VORTRAGSTHEMA: Stefan Groß, StB/CISA PSP (Peters, Schönberger & Partner mbh), Partner, München Dr. Frank Wiesmann / Dr. Oliver Buttenhauser, RA/StB Partner, Tax bei KPMG, Nürnberg Christian König, WP/StB PricewaterhouseCoopers AG, Senior Manager, Nürnberg Dr. Robert Mayr, StB DATEV eg, Vorsitzender des Vorstands, Nürnberg Michael Theurer Mitglied des Europäischen Parlaments Der Steuerberater als Tax Engineer? Wie die Digitalisierung das Berufsbild des Steuerberaters rasant verändert Rechtsicherheit in der betrieblichen Praxis durch ein Compliancemanagement? Darstellung am Beispiel umsatzsteuerlicher Anforderungen Digitalisierung in der Wirtschaftsprüfung Digitale Transformation im steuerberatenden Berufsstand LuxLeaks und die Folgen Antworten der EU auf aggressive Steuervermeidung

33 25 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES 2. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 2.1. Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e.v. Durch den Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e.v. sollen wissenschaftliche Arbeiten (Habilitationen, Dissertationen) angeregt werden, die Aspekte der Steuerberatung und Informationsverarbeitung miteinander verknüpfen. Hierzu gehören beispielsweise Arbeiten zur Steuergestaltungsberatung, zur betriebswirtschaftlichen Beratung durch die steuerberatenden Berufe, zu berufspolitischen Fragestellungen, zum Rechnungswesen oder Controlling, zu Softwarelösungen für steuerberatende Berufe, zu betriebswirtschaftlichen und EDVtechnischen Aspekten des Kanzleimanagements oder zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken durch die steuerberatenden Berufe, die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit. Die Habilitation bzw. Dissertation soll einen Anwendungsbezug aufweisen. Der Preis beträgt Sofern die Habilitation oder Dissertation noch nicht veröffentlicht ist, erfolgt zusätzlich eine Aufnahme in die Schriftenreihe Steuerberatung und Informationsverarbeitung (hrsg. von den Nürnberger Steuergesprächen e.v., vertrieben von der DATEV eg). Ein Druckkostenzuschuss ist nicht zu leisten. Der Preis wird von der DATEV eg zur Verfügung gestellt. In jedem Kalenderjahr werden bis zu vier Arbeiten ausgezeichnet. Über die Preisvergabe entscheidet ein wissenschaftlicher Beirat, in dem Herr Prof. Dr. Amberg, Herr Prof. Dr. Bodendorf, Herr Prof. Dr. Henselmann, Herr Prof. Dr. Ismer, Frau Prof. Dr. Möslein und Herr Prof. Dr. Scheffler (alle Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) vertreten sind. Die Entscheidung erfolgt einmal im Jahr. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Im laufenden Jahr werden jeweils die Arbeiten berücksichtigt, die bis zum 15. Juni eingegangen sind. Sie sind vom Betreuer der Habilitation oder Dissertation einzureichen bei: DATEV eg Herrn Dipl.-Betriebswirt Frank Meinhold Leiter der Abt. Wissensvermittlung V 6 Stichwort: Nürnberger Steuergespräche e.v Nürnberg

34 26 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES Dem Vorschlag sind die Habilitation bzw. Dissertation sowie eine maximal einseitige Begründung beizufügen. Ist die Arbeit bereits veröffentlicht, sind drei Exemplare einzureichen. Nachfolgend wird ein Überblick über die Preisträger des Förderpreises der Nürnberger Steuergespräche e.v. der Jahre 2015 und 2016 gegeben. PREISTRÄGER 2015 Dr. Sebastian Erb Ludwig-Maximilians-Universität München Dr. Martin Nienhaus Westfälische Wilhelms- Universität Münster Dr. Anja Rickermann Universität Paderborn Dr. Ralf Stollenberg Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Rechnungslegungsinformationen zu Verbriefungen im Umfeld der Finanzmarktkrise Segment reporting under IFRS 8: reporting practice and economic consequences Die Besteuerung von Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Verlustnutzungskonzeptionen und Gewinnverwendungsoptionen Geschäfte zwischen nahestehenden Personen Begriff und Funktion im deutschen Steuer-, Handelsbilanz und Insolvenzrecht Herr Dr. Sebastian Erb untersucht, in welchem Umfang europäische Banken über die Verbriefungen von Forderungen und Wertpapieren und deren Handel in ihren veröffentlichten Jahresabschlüsse vor, während und nach der Finanzmarktkrise berichtet haben Herr Dr. Martin Nienhaus geht der Frage nach, inwieweit sich durch die Verabschiedung von IFRS 8 Operating Segments die Berichtspraxis von kapitalmarktorientierten Unternehmen verändert hat und welche ökonomischen Konsequenzen mit den neuen Berichtsanforderungen verbunden sind. Frau Dr. Anja Rickermann arbeitet in ihrer Dissertation das Zusammenwirken der Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG mit den steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung, der Gewinnverwendung und den dabei bestehenden Wahlrechten und Handlungsoptionen heraus. Herr Dr. Ralf Stollenberg beschäftigt sich mit der Bedeutung und Funktionsweise des Rechtsinstituts der nahestehenden Person" im deutschen Steuerrecht.

35 27 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES PREISTRÄGER 2016 Dr. Daniela Endres-Reich Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Melanie Frieling FernUniversität Hagen Dr. Julia Anna Merz Universität zu Köln Dr. Regina Ortmann Universität Paderborn Mehrwertsteuergruppe nach Art. 11 MwStSystRL Die Familienstiftung als Gestaltungsinstrument im Rahmen der Unternehmensnachfolge Essays on Banks Tax Response The Impact of a Harmonized European Corporate Tax Base on Investment Decisions of Multinationals Frau Dr. Daniela Endres-Reich zeigt die unionsrechtlichen Vorgaben für die Mehrwertsteuergruppe auf und verdeutlicht die Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht Frau Dr. Melanie Frieling untersucht die steuerplanerischen Überlegungen, die sich bei der Zuwendung von Unternehmensvermögen auf eine Familienstiftung stellen Frau Dr. Julia Anna Merz geht in ihrer aufsatzbasierten Dissertation auf die Steuerplanung von Banken ein und analysiert diese Fragestellungen auf der Grundlage von empirischen Auswertungen Frau Dr. Regina Ortmann behandelt in ihrer aufsatzbasierten Dissertation ausgewählte Aspekte der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

36 28 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES 2.2. Dr. Michael Munkert-Stiftung 1. Dr. Michael Munkert Stipendium Ziel des Dr. Michael Munkert Stipendiums ist es, hoch qualifizierte Studentinnen und Studenten für ihre bisherigen Studienleistungen auszuzeichnen. Die Stipendien werden vergeben an Studierende in der Bachelorphase im Bachelorstudiengang (Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre) oder Studierende in einem Masterstudiengang an der Rechts- und Wirtschaftlichen Fakultät (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften) der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg. Solange der Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre noch studiert werden kann, kann das Stipendium auch an Studierende dieses Studiengangs vergeben werden. Die Studierenden müssen einen Schwerpunkt in den Bereichen Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebswirtschaftslehre des Prüfungswesens oder Steuerrecht haben. Das Einzelstipendium beträgt pro Person und wird einmal im Semester vergeben. Es wird jeweils anlässlich der akademischen Feier im Rahmen der Übergabe der Abschlusszeugnisse durch einen Vertreter der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät überreicht. Die Inhaber der Lehrstühle für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre, Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Prüfungswesen sowie Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg schlagen in jedem Semester einvernehmlich jeweils eine Studentin oder einen Studenten vor, die oder den sie für besonders förderungswürdig halten. BISHERIGE PREISTRÄGER Sommersemester 1996 Wintersemester 1996/1997 Sommersemester 1997 Wintersemester 1997/1998 Sommersemester 1998 Wintersemester 1998/1999 Sommersemester 1999 Wintersemester 1999/2000 Sommersemester 2000 Wintersemester 2000/2001 Sommersemester 2001 Frau Claudia Kusch Herr Stefan Scheuch Frau Susanne Rechl Herr Joachim Schneider Herr Lothar Lammersen Frau Corinna Brauns Frau Christine Ruhwinkel Frau Sandra Bube Herr Christian Herold Herr Joachim Schroff Frau Susanne Kölbl

37 29 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES Wintersemester 2001/2002 Sommersemester 2002 Wintersemester 2002/2003 Sommersemester 2003 Wintersemester 2003/2004 Sommersemester 2004 Wintersemester 2004/2005 Sommersemester 2005 Wintersemester 2005/2006 Sommersemester 2006 Wintersemester 2006/2007 Sommersemester 2007 Wintersemester 2007/2008 Sommersemester 2008 Wintersemester 2008/2009 Sommersemester 2009 Wintersemester 2009/2010 Sommersemester 2010 Wintersemester 2010/2011 Sommersemester 2011 Wintersemester 2011/2012 Sommersemester 2012 Wintersemester 2012/2013 Sommersemester 2013 Wintersemester 2013/2014 Sommersemester 2014 Wintersemester 2014/2015 Sommersemester 2015 Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016 Wintersemester 2016/2017 Herr Michael Glaschke Frau Julia Petrova Herr Christian Ruhland Frau Bettina Zinser Herr Christian Groh Herr Bernhard Röhrs Frau Eva Okrslar Frau Uschi Carmen Geschwind Herr Christian Müller Herr Michael Meincke Herr Sven Ulrich Herr Florian Michael Kaiser Herr Stefan R. Schmidt Herr Christian Maier Frau Stefanie Oßmann Herr Christian Kastner Frau Ramona Christ Frau Daniela Nehls Herr Stefan Reichert Herr Thomas Troidl Frau Susanne Schmidt Frau Franziska Dietrich Frau Kerstin Enser Frau Veronika Willert Frau Senja Heckel Frau Ricarda Popp Frau Stefanie Schmitt Frau Katrin Claus Herr Fritz Pelzl Frau Christina Mair Frau Kristin Kerschbaum

38 30 FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES 2. Dr. Michael Munkert Förderpreis Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird seit dem Jahr 2009 jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre. Für das Jahr 2015 ging der Förderpreis für das Vorhaben Topic Mining in Corporate Disclosures an Frau Dr. Elisabeth Scherr vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Prüfungswesen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ziel des Projektvorhabens war es, die thematischen Inhalte der Unternehmenskommunikation automatisiert erfassen und quantifizieren zu können. Ein Großteil der von Unternehmen kommunizierten Informationen besteht aus qualitativen Daten, deren Erforschung in der Vergangenheit häufig nur mit einem großen händischen Erfassungsaufwand möglich war. Eine wachsende Zahl an empirischen Untersuchungen zeigt hingegen, dass die Nutzung von Data Mining neue Forschungspotenziale eröffnet. Dabei können neben der Stimmung eines Textes (sog. Sentiment Mining) auch dessen thematische Inhalte über Wörterlisten bzw. Wörterbücher erfasst werden (sog. Topic Mining). Die Wörterlisten können für die Untersuchung weiterführender Forschungsfragen eingesetzt werden.

39 31 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3. Ergänzende Informationen 3.1. Informationen zu den Lehrstühlen für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre PROF. DR. KLAUS HENSELMANN 1963 geboren in der Nähe von Hof, Oberfranken Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth und der University of Aston in Birmingham Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Jochen Sigloch) 1992 Promotion mit der Arbeit Erfolgsmessung und Steuerbelastung 1997 Habilitation mit der Arbeit Unternehmensrechnungen und Unternehmenswert Ein situativer Ansatz Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der TU Chemnitz seit Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Prüfungswesen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechnungswesen und Prüfungswesen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Das Fach Rechnungswesen und Prüfungswesen wird jährlich von etwa 100 Studierenden unterschiedlicher Studiengänge gewählt. Der Lehrstuhl ist insbesondere in den Studienbereich Finance, Auditing, Controlling, Taxation FACT (siehe eingebunden und stellt hierfür ein sachliches und zeitlich abgestimmtes Leistungsangebot zur Verfügung. Er wird seit 2006 von Prof. Dr. Klaus Henselmann geleitet. Aktuelle Informationen lassen sich auch im Internet abrufen: 1. Ziel und Inhalt der Lehrveranstaltungen Die Lehre orientiert sich an den Stoffgebieten für das Wirtschaftsprüfer-Examen, soll jedoch unabhängig davon eine theoretisch fundierte und gleichermaßen praxisbezogene Ausbildung für vielfältige Berufsfelder in Rechnungslegung, Besteuerung, Controlling, Finanzanalyse, Investmentbanking und Unternehmensberatung sicherstellen. Als Begleitmaterial zu Vorlesungen werden in der Regel umfangreiche Skripte herausgegeben. Hinzu kommen noch Aufgaben für Übungen und andere Unterlagen (z.b. Geschäftsberichte). In der Ausbildung kommt den Übungen, Fallstudien und

40 32 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Workshops eine sehr wichtige Bedeutung zu, da hier die Kenntnisse trainiert, geprüft und gefestigt werden können. Bei geeigneten Problemstellungen werden an die Studierenden Excel-Rechenmodelle verteilt (z.b. integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanung, Unternehmensbewertung, Bilanzpolitik, bilanzanalytische Aufbereitungen, Konsolidierungsmethoden). a) Bachelorstudiengänge Jahresabschluss nach IFRS und HGB (Assessmentphase) Die Vorlesung mit Übung findet regelmäßig im Sommersemester statt. Die Studierenden lernen Ziele, Arbeitsschritte und Alternativen der Erstellung von Jahresabschlüssen kennen. Weiterhin sollen sie die im Jahresabschluss vermittelten Informationen verstehen und interpretieren sowie Vor- und Nachteile von IFRS-Abschlüssen im Vergleich zur Rechnungslegung nach HGB beurteilen können. Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (Vertiefungsbereich) Die Vorlesung mit Übung findet in jedem Sommersemester statt. Sie kann auch im Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) als online-angebot belegt werden. Zu den Lernzielen gehört die Kenntnis der bilanzpolitischen Ziele und der Instrumente der Bilanzpolitik nach HGB und IFRS. Ferner werden allgemeine Methoden der Bilanzanalyse vorgestellt und danach Besonderheiten ausgewählter Analyseanlässe (z.b. Rating, Aktienanalyse) besprochen. Methoden der Unternehmensbewertung (Vertiefungsbereich) Die Vorlesung mit Übung findet in jedem Wintersemester statt. Sie kann auch im Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) als online-angebot belegt werden. Zu den Inhalten gehören Wertkonzepte und Funktionen des Bewerters, Vergangenheitsanalyse, integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanung, Restwert, Kapitalkosten und Diskontierung, Berücksichtigung von Steuern, Multiplikatorverfahren, Anteilsbewertung sowie Abwicklung einer Bewertung. b) Masterstudiengänge Konzernrechnungslegung (Pflichtbereich Modul Grundlagen FACT 3) Die Vorlesung mit Übung im Wintersemester schildert Probleme der Rechnungslegung von Unternehmensgruppen und Lösungsansätze dafür. Inhalte sind Erstellungspflicht und Konzernkreis, Kapitalkonsolidierung, Forderungs- und Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischengewinneliminierung sowie Spezialfragen der Konzernrechnungslegung (u.a. Vorarbeiten der Konsolidierung wie die Währungsumrechnung von Fremdwährungsabschlüssen). Sonderbilanzen und Sonderprüfungen (Modul Vertiefung Auditing) Die Vorlesung mit Übung im Wintersemester schildert Sonderanlässe der Rechnungslegung, Prüfung und Beratung von Unternehmen. Darunter versteht man aperiodische Vorgänge wie Gründung, Geschäftsplanung für Kapitalgeber, Sonderprüfungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Börseneinführung, Übernahmeangebote, Insolvenz, Sanierung, Umwandlung oder Liquidation. Spezialfragen der Rechnungslegung (Modul Vertiefung Auditing) Gegenstand der Vorlesung mit Übung im Sommersemester sind primär weiterführende Fragestellungen der Rechnungslegung wie z.b. Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte, Leasing, Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital, betriebliche Altersversorgung oder erfolgsorientierte Vergütung. Daneben werden branchen- und rechtsformspezifische Regeln sowie der Umstellungsprozess HGB - IFRS und aktuelle Entwicklungen angesprochen. Prüfungstechnik (Ergänzungsbereich) Die Vorlesung mit Übung findet in jedem Sommersemester und in jedem Wintersemester statt und wird seit dem Sommersemester 2010 von Herrn WP/StB Dr. Peter Bömelburg gehalten. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen, die auch einen Einblick in die Wirtschaftsprüferbranche geben, steht die Vorgehensweise bei der Durchführung von Abschlussprüfungen sowie Besonderheiten der Konzernabschlussprüfung im Mittelpunkt. Zudem erhalten die Studierenden während des zweitägigen Seminars Prüfung mit IT-Unterstützung Einblick in die Prüfungspraxis. Hauptseminar Auditing (Ergänzungsbereich) Das Seminarangebot umfasst in jedem Semester wechselnde Inhalte. Die Seminarthemen für das Semester werden jeweils 3 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters über StudOn bekannt gegeben. Die Themenvergabe erfolgt in der ersten Vorlesungswoche. Das Seminar verfolgt das Ziel, eine gegebene sachliche Aufgabe in begrenzter Zeit selbstständig zu bearbeiten und dabei einen systematisch aufgebauten und begründeten Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Gegenstand sind sowohl grundlegende theoretische Fragen von Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung als auch aktuelle Tendenzen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Unternehmenspraxis.

41 33 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Fallstudien Auditing (Ergänzungsbereich) Das Fallstudienseminar wird in jedem Wintersemester von Herrn StB Dr. Michael Munkert und in jedem Sommersemester von Herrn WP/StB Prof. Dr. Thomas Edenhofer angeboten. Gegenstand der Veranstaltung sind Unternehmensbewertungen anlässlich der Unternehmensnachfolge bei KMU, Unternehmensbewertung bei gesetzlichen Abfindungsanlässen/Spruchverfahren bei börsennotierten Unternehmen sowie Bewertungen für Zwecke der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Das Seminar verfolgt das Ziel, eine gegebene sachliche Aufgabe in begrenzter Zeit selbstständig zu bearbeiten und dabei einen systematisch aufgebauten und begründeten Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Aktuelle Fragen aus FACT (Ergänzungsbereich) Hier werden wechselnde, aktuelle Themen aus dem Bereich Auditing behandelt. Dies kann in Form von Vorlesungen oder sonstigen Veranstaltungen von nationalen oder internationalen Gastprofessoren/Lehrbeauftragten geschehen. c) Freiwillige Zusatzveranstaltungen Neben dem examenswirksamen Lehrprogramm gibt es eine Reihe von freiwilligen Zusatzveranstaltungen in Form von Softwareschulungen, Lehraufträgen, ganztägigen Unternehmensworkshops, Exkursionen oder einzelnen Gastvorträgen. Hier können keine Kreditpunkte erworben werden, es gibt jedoch in der Regel eine aussagekräftige Teilnahmebestätigung. 2. Bachelorarbeit und Masterarbeit Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 30 Seiten nicht überschreiten. Der Beginn wird jedes Semester für alle Bearbeiter festgelegt. Zu den Voraussetzungen gehört die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar des Lehrstuhls. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse und Präferenzen der Studierenden vom Lehrstuhlinhaber festgelegt. Die Themen können aus dem gesamten Bereich des Rechnungswesens oder Prüfungswesens stammen. Die Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber und eine Assistentin bzw. einen Assistenten. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt grundsätzlich sechs Monate. Der Umfang der Masterarbeit sollte 60 Seiten nicht überschreiten. Der Beginn ist an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Zu den Voraussetzungen gehört die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar des Lehrstuhls. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse und Präferenzen der Studierenden vom Lehrstuhlinhaber festgelegt. Die Themen können aus dem gesamten Bereich des Rechnungswesens oder Prüfungswesens stammen. Die Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber und eine Assistentin bzw. einen Assistenten. 3. Forschungsschwerpunkte Die aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere auf den folgenden Gebieten: Externe Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) (Bilanztheorien, Abbildung immaterieller Werte, Einheitlichkeit oder Differenzierung innerhalb der Rechnungslegung, Einheitlichkeit oder Differenzierung von externer Rechnungslegung und Controlling, Grundsatzfragen der Konzernrechnungslegung, Konsolidierungsvorschriften in der Konzernrechnungslegung, Publizitätsvermeidungsstrategien, Offenlegungspolitik und -pflichten, Finanzinstrumente, Risikopublizität, steuerliche Einflüsse auf die Rechnungslegung, Komponentenansatz in der Rechnungslegung, Umstellung der HGB-Rechnungslegung, empirische Auswertungen des Inhalts von Geschäftsberichten, aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung nach HGB, IFRS und US- GAAP) Unternehmensbewertung (integrierte Unternehmensplanung, Restwertbestimmung, Kontingenztheorien der Bewertung, situative Modelle zur Auswahl von Bewertungsverfahren, steuerliche Einflüsse auf die Bewertung, Economic Value Added, stochastische Unternehmensbewertung (Monte-Carlo-Simulation), Spruchstellenverfahren, Risikoquantifizierung in der Bewertung, empirische Erhebungen und Auswertungen von Schiedsgutachten, Herleitung von Kapitalkosten mit Hilfe externer Rechnungslegungsdaten (Fundamental Beta)) Jahres- und Konzernabschlussprüfung (Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung, Prüfungsstandards, Spezialfragen der Prüfung, Prüfung interner Kontrollsysteme) Bilanzpolitik und -analyse (HGB, IFRS) (Instrumente und Methoden der Bilanzpolitik, quantitative und qualitative Bilanzanalysen, Aufbereitungsrechnungen, klassische und stochastische Ratingverfahren, Covenants, Inhaltsanalysen des Anhangs/Lageberichts mittels qualitativer Analyseprogramme (MaxQDa) und scoringbasierten Verfahren, XBRL, Fuzzy-Set Theorie, Künstliche Intelligenz und Rechnungslegungspublizität) Sonderbilanzen und Sonderprüfungen (Erstellung von Business Plänen, gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln, Due Diligence, Rechnungslegung in der Krise und Insolvenz, Risikomanagement, Corporate Governance, strafrechtliche Delikte und Wirtschaftskriminali-

42 34 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN tät, Vergleich der Vorschriften nach HGB und IFRS mit steuerrechtlichen Regelungen, Unternehmensumwandlung (Spaltung, Verschmelzung, etc.), Sanierung und Liquidierung, neue Methoden in der Insolvenz- und Krisenprognose (Fuzzy-Set Theorie, Monte-Carlo-Simulation))

43 35 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN PROF. DR. ROLAND ISMER 1974 geboren in Stade Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Konstanz, Genf und München 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen in München Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht an der LMU München (Juli - September) 1999 Diploma in Economics an der LSE (with Distinction) 2000 Master in Economics an der LSE (with Distinction) Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht an der LMU München 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen in München Rechtsanwalt und ab März 2006 auch Steuerberater in einer amerikanischen Großkanzlei in München 2005 Promotion zum Thema Humankapital im Steuerstaat Investitionen in Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung: Bestandsaufnahme und Optimierung des Systems 2005/2006 Steuerberaterexamen Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Wirtschafts- und Steuerrecht von Herrn Professor Lehner, LMU München 2009 Habilitation mit der Arbeit Klimaschutz als Rechtsproblem Steuerung durch Preisinstrumente vor dem Hintergrund einer parallelen Evolution von Klimaschutzregimes verschiedener Staaten ; Venia legendi für Staats- und Verwaltungsrecht, Nationales und Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2011 Ruf an den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim (abgelehnt) Seit 2016 Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin

44 36 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Steuerrecht am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wird für die Bachelorstudiengänge das Fach Grundlagen des Steuerrechts angeboten. Das Fach kann außerdem im Rahmen des Studienbereichs FACT I belegt werden. Daneben bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht umfangreiche steuerrechtliche Vertiefungen für Studierende des FACT-Masterstudiengangs an. Diese beinhalten Abgabenordnung, Umsatzsteuerrecht, Besteuerung der Personengesellschaften, Einkommensteuerrecht, Unternehmenssteuerrecht, Internationales Steuerrecht sowie Seminare mit aktuellem Bezug. Aufgrund fortschreitender Internationalisierung wird das Masterseminar grundsätzlich in englischer Sprache durchgeführt. Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts mit wichtigen Bezügen zum Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht. Der Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Steuerrecht, Finanz- und Haushaltsrecht Prof. Dr. Wolfram Reiß wird seit 2009 unter der Bezeichnung Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht von Prof. Dr. Roland Ismer geleitet. 1. Ziel und Inhalt der Lehrveranstaltungen Ziel der Ausbildung ist es, in den bedeutenden Bereichen der Abgabenordnung, der Finanzgerichtsordnung, des Einkommensteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts, des Körperschaftsteuerrechts, des Internationalen Steuerrechts einen umfassenden Einblick in steuerrechtliche Fragestellungen und Zusammenhänge zu erlangen, um über die für die berufliche Praxis erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen. a) Bachelorstudiengänge Grundlagen des Steuerrechts (2 SWS) Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Steuerrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt Grundzüge der Finanzverfassung, der Einkommensteuer, des internationalen Steuerrechts, des steuerlichen Verfahrensrechts, der Umsatzsteuer und der Erbschaftsteuer einschließlich des Bewertungsgesetzes. Prüfung: 2-stündige Klausur b) Veranstaltungen im Master Abgabenordnung (2 SWS) Die Vorlesung behandelt u.a. die Finanzverfassung des Grundgesetzes, die verfassungsrechtlichen Bezüge des materiellen und formellen Steuerrechts sowie das allgemeine Steuerschuldrecht und das Steuerverfahrensrecht. Prüfung: 2-stündige Klausur zusammen mit Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuerrecht (2 SWS) In der Vorlesung werden die wichtigsten Teilbereiche der Umsatzsteuer behandelt. Besonderer Wert wird auf die internationalen Bezüge (Ausfuhr, Einfuhr) und die Bezüge zum Binnenmarkt gelegt. Prüfung: 2-stündige Klausur zusammen mit Abgabenordnung Besteuerung von Personengesellschaften (2 SWS) Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Gewinnermittlung bei Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften sowie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Prüfung: 2-stündige Klausur Einkommensteuerrecht (2 SWS) Die Vorlesung gibt einen kompletten Überblick über das Einkommensteuerrecht für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen. Behandelt werden neben den Einkunftsarten und den Einkunftsermittlungsarten vor allem die Einkunftsermittlung bei den Überschusseinkunftsarten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Prüfung: 2-stündige Klausur Unternehmenssteuerrecht (2 SWS) Die Vorlesung behandelt u.a. die Steuersubjekte der Körperschaftsteuer unter Hervorhebung der Kapitalgesellschaften, die Besonderheiten der Einkunfts- und Einkommensermittlung einschließlich verdeckter Gewinnausschüttungen und verdeckter Einlagen. Prüfung: 2-stündige Klausur Seminar (2 SWS) Im Rahmen des Seminars ist eine ca. 15-seitige englischsprachige Seminararbeit zu verfassen, deren Inhalt in Form eines Kurzreferates vorgetragen werden soll.

45 37 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Internationales Steuerrecht (2 SWS) Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des deutschen und internationalen Steuerrechts und. Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Außensteuerrecht werden in den tragenden Grundzügen dargestellt unter besonderer Berücksichtigung unternehmerischer Einkünfte. Prüfung: 2-stündige Klausur Principles of European Law / Principles of European Tax Law Die Vorlesung, die gemeinsam mit Prof. Angus Johnston, Universität Oxford, abgehalten wird, erarbeitet in angewandter Form die Prinzipien des Europäischen Unionsrechts und des Europäischen Steuerrechts. 2. Sonstige Veranstaltungen Vorlesungsbegleitende Übungen Die Übungen dienen der Erarbeitung und Veranschaulichung des Stoffes aus den Vorlesungen und der Einübung der Methodik steuerrechtlichen Arbeitens. Sie werden im jeweiligen Semester zu der Bachelorvorlesung Grundlagen des Steuerrechts und den Mastervorlesungen Abgabenordnung, Umsatzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Besteuerung von Personengesellschaften, Unternehmensbesteuerung und Internationales Steuerrecht angeboten. Exkursionen Neben weiteren Zusatzveranstaltungen wie Gastvorträgen werden regelmäßig Exkursionen zu Finanzgerichten und zu verschiedenen Firmen durchgeführt. 3. Abschlussarbeiten a. Bachelorarbeiten Es wird jedes Semester ein Bachelorseminar veranstaltet, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit in englischer Sprache geschrieben werden kann. b. Masterarbeiten Es werden laufend englischsprachige Masterarbeiten zu aktuellen Themen des Steuerrechts aus der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung des BFH und des EuGH angeboten. Weitere Informationen enthält der Studienführer des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht. Ausführliche und aktuelle Informationen lassen sich auch auf der Homepage des Lehrstuhls abrufen unter:

46 38 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN PROF. DR. WOLFRAM SCHEFFLER 1956 geboren in Marbach am Neckar Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Treuhandwesen und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otto H. Jacobs), Universität Mannheim 1984 Promotion mit der Arbeit Leasing im Vergleich zum (Kredit-)Kauf Ein EDV-gestützter Wirtschaftlichkeitsvergleich 1990 Habilitation mit der Arbeit Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung Ein Beispiel für den Einsatz von Entscheidungsunterstützungssystemen für betriebliche Entscheidungen Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Professor für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Bilanz-, Steuerund Prüfungswesen an der Universität Osnabrück seit Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Das Lehrangebot im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre erstreckt sich sowohl auf das Bachelorstudium als auch auf den Masterstudiengang FACT. Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre, wird von Prof. Dr. Wolfram Scheffler geleitet. 1. Ziel der Lehrveranstaltungen Ziel der Ausbildung ist es, unter Beachtung der vom Steuerrecht vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen den Einfluss der Bilanzierung und der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen zu erkennen und Gestaltungsempfehlungen ableiten sowie begründen zu können. Die Studierenden des Faches Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sollen die Fähigkeit erlangen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse auf praktisch relevante Fragestellungen eigenständig anzuwenden. Sie sollen während ihres Studiums einen Überblick über die Zusammenhänge des Faches gewinnen. 2. Inhalt der Lehrveranstaltungen im Bachelor Im Bachelorstudium werden insgesamt fünf Lehrveranstaltungen angeboten, wobei das Modul Buchführung eine Pflichtveranstaltung im Rahmen der Assessmentphase des Studiengangs Wirtschaftswissenschaften darstellt, während die anderen vier Veranstaltungen Wissenschaftliches Arbeiten: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensbesteuerung sowie das Fallstudienseminar Nürnberg der Bachelorphase zugeordnet werden können.

47 39 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Das Modul Buchführung (5 ECTS) umfasst 3,5 Semesterwochenstunden und setzt sich aus mehreren parallel angebotenen Übungen sowie Tutorien zusammen. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse im Bereich des externen Rechnungswesens. Im Rahmen des Schlüsselqualifikationsmoduls bietet der Lehrstuhl für Steuerlehre die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Fähigkeit zur eigenständigen Recherche von Literatur zu steuerlichen Themen und Einordnung wissenschaftlicher Quellen, sowie die Verwendung der korrekten Zitierweise von Literatur und Beurteilung der Strukturierung von Abschlussarbeiten (Zielsetzung, Methodik und Vorgehensweise). Im Kernbereich der Bachelorphase kann das Fallstudienseminar Nürnberg (5 ECTS) belegt werden. Diese Veranstaltung setzt sich aus einem DATEV-Praxistag mit den Grundlagen der Buchführung, der Bearbeitung der computergestützten Fallstudie Kanzleipraxis und der Vorlesung Betriebswirtschaftslehre des Steuerberatungsbetriebs von Prof. Dieter Kempf zusammen. Im Vertiefungsbereich des Schwerpunktes Betriebswirtschaftslehre steht die Veranstaltung Unternehmensbesteuerung (5 ECTS) zur Wahl. Gegenstand der Veranstaltung ist zum einen eine Einführung in die Grundlagen der Unternehmensbesteuerung hinsichtlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und internationaler Unternehmensbesteuerung. 3. Schwerpunkt FACT im Bachelor Bereits während des Bachelorstudiums kann der Schwerpunkt auf den Bereich FACT (Finance, Auditing, Controlling, Taxation) gelegt werden. Neben entsprechenden Veranstaltungen im Pflichtbereich (Buchführung, Jahresabschluss, Grundlagen des Öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, Wirtschaftsprivatrecht, Kostenrechnung und Controlling sowie Investition und Finanzierung) kann zudem der Studienbereich FACT I belegt werden, bei dem vier der folgenden Veranstaltungen belegt werden müssen: Corporate Finance, Versicherungs- und Risikomanagement, Controlling of Business Development, Bilanzpolitik und Bilanzanalyse, Methoden der Unternehmensbewertung, Unternehmensbesteuerung und Grundlagen des Steuerrechts. Darüber hinaus kann der Studienbereich FACT II belegt werden. Weiterhin empfiehlt es sich, die Bachelorarbeit bei einem der FACT-Lehrstühle zu schreiben. Auf diese Weise können optimale Grundlagen für den Masterstudiengang FACT erworben werden. Für weitere Informationen zu FACT siehe auch: 4. Bachelorarbeit Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt grundsätzlich neun Wochen. Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 25 Seiten nicht überschreiten. Ein Beginn ist jederzeit möglich. Das Thema wird unter Berücksichtigung der von den Studierenden geäußerten Präferenzen vom Lehrstuhlinhaber festgelegt. Die Themen können aus dem gesamten Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre entnommen werden, sofern diese von praktischem Interesse sind oder methodische Grundsatzfragen betreffen. Die Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber und eine Assistentin bzw. einen Assistenten. 5. Inhalt der Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang FACT Seit dem Wintersemester 2009/10 wird an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg der Masterstudiengang FACT angeboten. Ziel des Studiengangs ist es, durch die Kombination der Fächer Finance, Auditing, Controlling und Taxation den Studierenden eine exzellente Ausbildung zu bieten, die sie auf anspruchsvolle Positionen im Bereich des Finanzwesens, des Rechnungswesens sowie der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vorbereitet. Wählen die Studierenden während der Bachelorphase gezielt Veranstaltungen aus den Bereichen Rechnungswesen, Finanzierung, Prüfungswesen, Controlling und Steuern, bietet sich ihnen eine optimale Vorbereitung auf diesen Masterstudiengang. Für weitere Informationen zu FACT siehe auch: Im Pflichtbereich des Masterstudiengangs FACT wird die Veranstaltung Steuerliche Gewinnermittlung (5 ECTS) angeboten, welche in eine Vorlesung und eine Übung unterteilt ist. In dieser Veranstaltung erhalten die Studierenden einen Überblick über die Bestandteile der steuerlichen Rechnungslegung und die Grundsätze zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Ertrags- und Substanzsteuern (steuerliche Gewinnermittlung und Vermögensbewertung). Im Vertiefungs- und Ergänzungsbereich des Masterstudiengangs FACT kann die Veranstaltung Rechtsform und Besteuerung (5 ECTS) gewählt werden. Im Rahmen dieses Moduls sollen die Studenten den Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl erkennen. Dazu werden die steuerlichen Vor- und Nachteile der klassischen Rechtsformen (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft), der Mischformen (GmbH & Co. KG, Betriebsaufspaltung) und von Familienunternehmen bei der Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit vorgestellt. Die Veranstaltung Besteuerung von M&A-Aktivitäten (5 ECTS) gibt einen Überblick über die Besteuerung verbundener Unternehmen und unregelmäßig auftretender Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus werden Empfehlungen vorgestellt, wie steuerliche Wahlrechte ausgeübt werden sollten. Inhalt der Veranstaltung Internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre (5 ECTS) ist die internationale Unternehmensbesteuerung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Inhalt der Veranstaltung Steuerplanung (5 ECTS) sind die Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen sowie der Einfluss der Besteuerung auf Rechtsformwahl, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Rechnungswesen, nationale Standortwahl und Entgeltpolitik. In der Veranstaltung Internationale Steuerplanung (5 ECTS), die von Herrn Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M., RA, StB, geschäftsführender Gesellschafter von Rödl & Partner, angeboten wird, werden anhand von Fallstudien die aus steuerplanerischer Sicht bei einem international tätigen Unternehmen auftretenden Fragen analysiert.

48 40 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Die Veranstaltung IT-gestützte steuerliche Außenprüfung (5 ECTS), die von Herrn Prof. Kempf, StB, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) angeboten wird, hat die rechtlichen Grundlagen und den organisatorischen Ablauf einer steuerlichen Außenprüfung zum Inhalt. Die Studierenden fassen ihre Erkenntnisse in einer Hausarbeit zusammen. Zusätzlich wird das Seminar Tax Management (5 ECTS) angeboten, indem ausgewählte Fragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre mit wechselnden Themenschwerpunkten bearbeitet werden. Die Themen werden in Hausarbeiten selbstständig erarbeitet und anschließend in Veranstaltungen vorgetragen und diskutiert. Von den weiteren Zusatzveranstaltungen seien beispielhaft genannt: Gastvorträge Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v. Seminare in Zusammenarbeit mit anderen Lehrstühlen Praxisseminare, Exkursionen und Workshops 6. Masterarbeit Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt grundsätzlich sechs Monate. Der Umfang der Masterarbeit sollte 60 Seiten nicht überschreiten. Ein Beginn ist jederzeit möglich. Das Thema wird unter Berücksichtigung der von den Studierenden geäußerten Präferenzen vom Lehrstuhlinhaber festgelegt. Die Themen können aus dem gesamten Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre entnommen werden, sofern diese von praktischem Interesse sind oder methodische Grundsatzfragen betreffen. Die Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber und eine Assistentin bzw. einen Assistenten. 7. Forschungsschwerpunkte Bei den Forschungsvorhaben werden Probleme aus dem Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und des Steuerrechts mit den speziellen Fragestellungen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre verknüpft. Im Mittelpunkt stehen EDVgestützte Steuerwirkungsanalysen zum Einfluss der nationalen und internationalen Besteuerungsnormen auf betriebliche Entscheidungen. Die Forschungstätigkeiten lassen sich schwerpunktmäßig folgenden Bereichen zuordnen: Rechnungslegung und Besteuerung (Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Steuerbilanz und Vermögensaufstellung, Steuerbilanzpolitik) Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen (Steuerbelastungsrechnungen, Bedeutung der Besteuerung im Verhältnis zu den weiteren, für die Rechtsformwahl relevanten Kriterien, Belastungsdifferenzen im Rahmen der laufenden Besteuerung, der Gründung, bei Umstrukturierungen und bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, Beteiligung von Familienangehörigen einschließlich der Übertragung des Betriebs auf die nachfolgende Generation) Besteuerung von verbundenen Unternehmen (Besteuerung von nationalen und internationalen Konzernen) Einfluss der Besteuerung auf Finanzierungsentscheidungen (Finanzierungsalternativen und Besteuerung, Vorteilhaftigkeitsanalysen für Leasing, Finanzierungseffekt der betrieblichen Altersversorgung) Internationale Unternehmensbesteuerung (Belastungsdifferenzen zwischen den verschiedenen Formen des Auslandsengagements, Steuerplanung von international tätigen Unternehmen, Einfluss des Rechts der EU einschließlich der Harmonisierung der direkten und indirekten Steuern); zur Zeit insbesondere: Besteuerung von EU-Konzernen, grenzüberschreitende Erbfälle, Verrechnungspreise sowie Auswirkungen der Internationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung Aktuelle Informationen lassen sich auch im Internet abrufen:

49 41 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN PROF. DR. ELISABETH SCHERR 1985 geboren in Bamberg Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WFI Ingolstadt School of Management und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen (Prof. Dr. Klaus Henselmann), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2013 Promotion mit der Arbeit Improving Financial Reporting Using XBRL - Opportunities and Challenges Research Fellow, Rutgers Accounting Research Center/Continuous Auditing & Reporting Lab - RARC/CARLab (Prof. Miklos Vasarhelyi), Rutgers University, USA seit Aug Inhaberin der Ernst & Young-Stiftungs-Juniorprofessur für Wirtschaftsprüfung und digitale Datenanalyse an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Wirtschaftsprüfung und Digitale Analyse am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Mit der zum Wintersemester 2016/17 neu geschaffenen Ernst & Young Stiftungs-Juniorprofessur konnte das Lehrangebot am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften um vertiefende Lehrveranstaltungen im Themenfeld Wirtschaftsprüfung und digitale Datenanalyse ergänzt werden. Inhaberin der Juniorprofessur ist seit August 2016 Prof. Dr. Elisabeth Scherr. 1. Ziel und Inhalt der Lehrveranstaltungen Der digitale Wandel hält Einzug in nahezu alle Lebensbereiche. Auch das betriebliche Rechnungswesen ist von der Digitalisierung betroffen und wird klassische beratende Berufe wie die Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung nachhaltig verändern. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sollen die Studierenden für die Besonderheiten der IT im betrieblichen Rechnungswesen und in angrenzenden Fachgebieten sensibilisieren. Entsprechend sind die Lehrinhalte nicht nur im Hinblick auf die klassischen Berufsfelder der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung interessant, sondern haben Schnittmengen mit zahlreichen angrenzenden Berufsfeldern (z.b. Interne Revision, IT-Audit, Compliance Management, Risk Management, Corporate Reporting, Value Investing). Es wird Wert gelegt auf eine gute Balance zwischen einer theoretisch fundierten und einer anwendungsorientierten Lehrvermittlung. Das Lehrangebot soll die Studierenden zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen. Gleichzeitig sollen die vermittelten Kenntnisse nötiges Grundlagenwissen für verschiedene in der Berufspraxis mögliche Berufsqualifikationen bzw. Zertifizierungen liefern (z.b. Wirtschaftsprüfer, IT-Auditor IDW, CISA). Die angebotenen Lehrveranstaltungen unterteilen sich in Grundlagenveranstaltungen, praktisch-methodische Veranstaltungen und forschungsorientierte Veranstaltungen (einschl. Bachelor- und Masterarbeit).

50 42 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN a) Grundlagenveranstaltungen Abschlussprüfung, Interne Kontrollsysteme und IT Die Studierenden erlangen grundlegende Kenntnisse über die Abbildung von Geschäftsprozessen im internen Kontrollsystem eines Unternehmens und dessen Bedeutung für den Wirtschaftsprüfer. Darauf aufbauend werden Besonderheiten der ITgestützten Buchführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben behandelt. Die Lehrinhalte werden mit Hilfe von gruppenbasierten Fallstudien vertieft und diskutiert. Die Vorlesung mit integrierter Übung ist Bestandteil des Vertiefungs- und Ergänzungsbereichs im Master FACT (5 ECTS) und wird im Wintersemester angeboten. b) Praktisch-methodische Veranstaltungen Data Mining of Corporate Disclosures Zunächst lernen die Studierenden die wesentlichen Rechtsgrundlagen sowie Datenquellen und -typen im Hinblick auf elektronisch frei verfügbare Unternehmensinformationen kennen (z.b. Bezug von Jahresabschlüssen aus dem Bundesanzeiger). Im Anschluss werden gängige Analysemethoden vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen am Computer/Laptop nachvollzogen. Das Seminar ist Bestandteil des Vertiefungs- und Ergänzungsbereichs im Master FACT (5 ECTS) und wird im Sommersemester angeboten. DATEV Abschlussprüfung und Datenanalyse Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der DATEV eg angeboten und ist modular aufgebaut. Nach einem einführenden Theorieteil werden die fachlichen Grundlagen in einem gemeinsamen Workshop mit Praxisreferenten der DATEV eg im PC- Pool am praktischen Anwendungsfall nachvollzogen. Anhand eines Musterfalls wird die softwaregestützte Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung mit Hilfe der Programme DATEV Abschlussprüfung comfort und DATEV Datenprüfung comfort simuliert. Die Veranstaltung kann in einem der Module von Aktuelle Fragen aus FACT des Vertiefungs- und Ergänzungsbereichs im Master FACT (5 ECTS) eingebracht werden und wird im Sommersemester angeboten. c) Forschungsorientierte Veranstaltungen Current Topics in Auditing and Information Systems Research Im Rahmen der Veranstaltung werden aktuelle Forschungsbeiträge zu Problemstellungen an der Schnittstelle zwischen Rechnungs- bzw. Prüfungswesen und IT diskutiert. Im Anschluss an eine Einführung in die theoretischen Grundlagen erarbeiten die Studierenden selbständig eine kritische Würdigung eines vorgegebenen Forschungsbeitrags. Neben einer detaillierten Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten dient die Veranstaltung der Einführung in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens und damit als Vorbereitung für das Verfassen eigener wissenschaftlicher Studien. Das Seminar ist Bestandteil des Vertiefungsund Ergänzungsbereichs im Master FACT (5 ECTS) und wird im Wintersemester angeboten. Bachelor- und Masterarbeit Bachelor- und Masterarbeiten werden laufend zu aktuellen Fragestellungen auf den Gebieten des Rechnungswesens, Prüfungswesens und der Corporate Governance angeboten. Die Bearbeitung kann optional in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 2. Forschungsschwerpunkte Die Forschungsschwerpunkte der Stiftungs-Juniorprofessur liegen auf den Gebieten des Rechnungswesens, Prüfungswesens und der Corporate Governance. Dabei sind unter anderem die folgenden Forschungsfelder von Interesse: Digitaler Wandel in der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (z.b. XBRL Reporting) Prüfungsprozess und Qualität der Abschlussprüfung Aktuelle Fragen zur nationalen und internationalen Rechnungslegung (HGB, IFRS, U.S. GAAP) Weitere Informationen lassen sich der Homepage des Lehrstuhls entnehmen unter:

51 43 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3.2. FACT-Master an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 1. FACT im Profil Der Masterstudiengang FACT des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wird seit dem Wintersemester 2009/10 angeboten. Er basiert auf den langjährigen Erfahrungen bei der Ausbildung von Studierenden im Bereich Steuern und Prüfung im Rahmen des Diplomstudiengangs und wurde in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Praxispartnern konzipiert. Der FACT-Master richtet sich an talentierte und ambitionierte Studierende bzw. junge Berufstätige mit einem Bachelor oder vergleichbaren Abschluss im wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Bereich. Getragen wird der FACT-Master im Wesentlichen von sieben Lehrstühlen: Finanzierung und Banken (Prof. Dr. Hendrik Scholz), Versicherungswirtschaft (Prof. Dr. Nadine Gatzert), Rechnungswesen und Prüfungswesen (Prof. Dr. Klaus Henselmann), Wirtschaftsprivatrecht (Prof. Dr. Jochen Hoffmann), Rechnungswesen und Controlling (Prof. Dr. Thomas M. Fischer), Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre (Prof. Dr. Wolfram Scheffler) sowie Steuerrecht und Öffentliches Recht (Prof. Dr. Roland Ismer, MSc Econ. (LSE)). Ergänzt wird die Ausbildung durch den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Versicherungsmarketing (Prof. Dr. Martina Steul-Fischer), den Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft (Prof. Dr. Thiess Büttner) und der Ernst & Young Stiftungs-Juniorprofessur für Wirtschaftsprüfung (Prof. Dr. Elisabeth Scherr). Ziel des FACT-Masters ist es, durch die Kombination der Fächer Finance, Auditing, Controlling und Taxation Studierenden eine exzellente Ausbildung zu bieten, um sie auf anspruchsvolle Positionen in der Wirtschaft im Bereich des Finanzwesens, des Rechnungswesens sowie der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vorzubereiten. Der Studiengang ist so konzipiert, dass aufbauend auf einer breiten betriebswirtschaftlichen Grundlagenausbildung eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglicht wird. Die Ausbildung im Studienbereich FACT bereitet insbesondere auf folgende Berufsfelder vor: Controlling, Finanzdienstleistungsunternehmen (z.b. Banken, Versicherungen, Fonds), Finanzwesen, Geschäftsführung, Investment Banking, Rechnungswesen, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Versicherungs- und Risikomanagement und Wirtschaftsprüfung. 2. Struktur des Studiengangs

52 44 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Beim FACT-Master handelt es sich um einen Vollzeitstudiengang mit einer Studiendauer von vier Semestern (120 ECTS). Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Der FACT-Master weist folgende Konzeption auf: 2 Der Pflichtbereich (30 ECTS) enthält sechs Lehrveranstaltungen der FACT-Lehrstühle im Umfang von jeweils 5 ECTS. Aus dem Wahlbereich von insgesamt 300 ECTS sind 60 ECTS zu wählen. Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudiengang FACT ist ein einschlägiges wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Bachelorstudium und ein GMAT-Test mit mindestens 600 Punkten bzw. ein bestandener Zugangstest, der das fachliche Vorwissen aus den Bereichen Finance, Auditing, Controlling und Taxation prüft. Bei der Auswahl der Studierenden werden insbesondere die Note im vorangehenden Bachelorstudiengang, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen wie Auszeichnungen und Preise, Berufsausbildung, Auslandsaufenthalte, Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Mitarbeit in einer studentischen Organisation, Ehrenämter und soziales Engagement berücksichtigt. Sofern aufgrund der eingereichten Unterlagen keine eindeutige Entscheidung möglich ist, kommt es zu einem Auswahlgespräch mit einem der Professoren, die den FACT-Master tragen. Zum Pflichtbereich gehören sechs Lehrveranstaltungen von jeweils 5 ECTS an einem der FACT-Lehrstühle: Kapitalmarktorientierte Unternehmenssteuerung, Controlling of Business Systems, Konzernrechnungslegung, Steuerliche Gewinnermittlung, Unternehmenssteuerrecht sowie Versicherungs- und Risikotheorie. Im Wahlbereich sind Veranstaltungen der FACT-Lehrstühle sowie FACT-bezogene Module anderer Lehrstühle zusammengefasst. Er setzt sich aus Vertiefungsmodulen von jeweils 10 ECTS und Ergänzungsmodulen von jeweils 5 ECTS zusammen. Aus dem umfangreichen Wahlangebot von in der Summe 300 ECTS sind 60 ECTS zu wählen. Bei den Vertiefungen stehen zur Wahl: Finance (Finanz- und Bankmanagement, Financial Engineering und Structured Finance), Tax Law (Steuerverfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht), Gesellschaftsrecht (Personenunternehmen und GmbH, Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht), wirtschaftsrelevantes Zivilrecht (Wirtschaftsrelevantes Zivilrecht I und II) und Vertiefung Insurance & Risk Management (Asset-Liability-Management, Lebensversicherung: Produkte und Bewertung). 2 Ausführliche Informationen unter

53 45 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Zu den Ergänzungsmodulen gehören: Besteuerung von M&A-Aktivitäten, Rechtsform und Besteuerung, Controlling of Corporate Investments, Controlling and Reporting, Lebensversicherung, Asset Liability Management (Versicherungen), Quantitative risk assesment with Excel, Solvency II: Auswirkungen in der Versicherungspraxis, Praxisseminar: Innovative Versicherungsprodukte, Rechnungslegung und Reporting nach HGB/IFRS/Solvency II bei Versicherungen, Financial Engineering und Structured Finance, Finanz und Bankmanagement, Workshop Finance, International Finance, Macroeconomics, Banking supervision, Workshop Finance, Workshop capital markets research, Sonderbilanzen und Sonderprüfungen, Spezialfragen der Rechnungslegung, Fallstudien Auditing, Prüfungstechnik, Cases in Business Controlling, Steuerplanung, IT-gestützte steuerliche Außenprüfung, Internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales Steuerrecht, Besteuerung von Personengesellschaften, Einkommensteuerrecht, Verbundene Unternehmen und Umwandlung, Abschlussprüfung, interne Kontrollsysteme und IT, Data Mining of Corporate Disclosures, Current Topics in Auditing and Information Systems Research, Theorie und Empirie der Besteuerung I, Theorie und Empirie der Besteuerung II, Industrieökonomik, Rechnungslegung von Banken und Versicherungen, Empirical Accounting Research, Macroeconomic methods: Application to monetary policy, Ökonometrie 1, Ökonometrie 4, Ökonometrie 6, Multivariate time series analysis, Advanced industrial organization, Aktuelle Fragen aus FACT I, Aktuelle Fragen aus FACT II, Aktuelle Fragen aus FACT III, Schlüsselqualifikationen FACT, R for Insurance and Finance, Hauptseminar Finance, Hauptseminar Auditing, Hauptseminar Controlling, Hauptseminar Tax Management, Hauptseminar Tax Law, Hauptseminar Wirtschaftsrecht, Hauptseminar Risk and Insurance, Hauptseminar Applied Empirical Accounting Research, Hauptseminar Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, Hauptseminar Aktuelle Fragen der Wirtschaftsprüfung. Für die Masterarbeit (30 ECTS, Bearbeitungsdauer sechs Monate) können die Studierenden einen der FACT-Lehrstühle frei wählen. Neben dem Standardprogramm werden zahlreiche freiwillige Zusatzveranstaltungen angeboten. Beispielhaft sei auf die Vorlesung Betriebswirtschaftslehre des Steuerberatungsbetriebs von Herrn Prof. Dieter Kempf, StB (Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie) und die Veranstaltungen der Nürnberger Steuergespräche e.v.

54 46 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN (Ringvorlesungen, Tagesseminare) hingewiesen. 3 Abgerundet wird das Angebot durch zahlreiche Gastvorträge, Workshops, Praxisseminare und Exkursionen. 3. Flexibilität des FACT-Masters Aufgrund des umfangreichen Vertiefungs- und Ergänzungsbereichs können die Studierenden den FACT-Master entsprechend ihren individuellen Vorstellungen gestalten. Jeder kann aus dem großen Angebot die für ihn interessanten Module auswählen. Damit ist für jeden Studierenden ein maßgeschneidertes Studium möglich. Bildlich gesprochen stellen die im Vertiefungs- und Ergänzungsbereich enthaltenen Module die Speisekarte dar, aus der die Studierenden nach dem Cafeteria-Prinzip entsprechend ihren persönlichen Neigungen und Interessen ihre Auswahl treffen. Wer eine möglichst breite Ausbildung anstrebt, übt seine Wahlmöglichkeiten so aus, dass die vier Bereiche des FACT Masters in etwa gleichem Umfang enthalten sind. Eine derartige FACT-Generalistenausbildung ist beispielsweise demjenigen zu empfehlen, der seine berufliche Zukunft in der kaufmännischen Leitung eines mittelständischen Unternehmens sieht (Konzept 1: breite Ausrichtung). Um die Studienplanung der Studierenden zu erleichtern, wurden mehrere Kombinationsvorschläge erstellt, die jeweils auf ein bestimmtes Berufsfeld besonders vorbereiten. Diese Menüvorschläge haben empfehlenden Charakter, sie können innerhalb des Wahlbereichs von den Studierenden entsprechend ihren Vorstellungen modifiziert werden (Konzept 2: Schwerpunktbildung). Deshalb sind zwischen der Schwerpunktbildung und der breiten Ausbildung alle denkbaren Zwischenformen zulässig. Menüvorschläge wurden beispielsweise für die Bereiche Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung entwickelt. Wer so viel wie möglich steuerliche Veranstaltungen besuchen möchte, kann von den 120 ECTC bis zu 100 aus dem Bereich Besteuerung wählen. Der daraus resultierende Studienplan entspricht zu 95 % der Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für Masterstudiengänge für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, die auf den Beruf des Steuerberaters vorbereiten. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Master FACT gemeinsam mit dem vorherigen Bachelor gemäß 13b WPO eine Anrechnungsmöglichkeit für eine spätere verkürzte Ablegung des Wirtschaftsprüfer-Examens ermöglicht. Durch die 3 Die Nürnberger Steuergespräche e.v. ( unterstützen die Ausbildung im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durch materielle und immaterielle Hilfe in äußerst vielfältiger Weise.

55 47 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Anrechnung für Wirtschaftsrecht ist eine Verkürzung des Wirtschaftsprüfer-Examens möglich (Konzept 3: volle Konzentration auf Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung). Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter der folgenden Webseite

56 48 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3.3. Veröffentlichungen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre Im Folgenden erfolgt eine Auflistung ausgewählter Veröffentlichungen der einzelnen Lehrstühle in den Jahren 2015 und 2016, um einen Einblick in deren Forschungsinhalte zu ermöglichen. BÜCHER Henselmann, K./Kniest, W., Unternehmensbewertung. Praxisfälle mit Lösungen, 5. überarbeitete und erweiterte Aufl., NWB-Verlag, Herne/Berlin 2015 Scheffler, W./Jacobs, O./Spengel, C./Keilen, B./Mayer, G./Bergner, S./Bräutigam, R., Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, Handbuch zur Besteuerung deutscher Unternehmen, 5. Aufl., München 2015 Scheffler, W., Besteuerung von Unternehmen, Band I: Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern (Schwerpunktbereich), 13. Aufl., Heidelberg 2016 VERÖFFENTLICHUNGEN IN FACHZEITSCHRIFTEN UND SAMMELBÄNDEN Bardens, S./Scheffler, W., Patentboxen nicht das beste Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung, in: Die Unternehmensbesteuerung 2016, S Baur, S./Piotrowski, S., Country Report: Germany, in: Maisto, G. (Hrsg.), Immovable Property under Domestic Law, EU Law and Tax Treaties, Amsterdam 2015, S Büchs, D./Ditter, D. /Henselmann, K./Hering, J./Götz, M., Directors Dealings am deutschen Kapitalmarkt, in: ZCG 3/2016, S Claus, K./Nehls, D., Scheffler, W., Grundsteuern in der Europäischen Union, Berlin 2016 Dietrich, F./Köstler, M., Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung und latente Steuern - Auswirkungen der GKB/GUB auf den HGB-Einzelabschluss, in: Die Wirtschaftsprüfung 2015, S Gradl, C./Jochimsen, C., Normhierarchische Einordnung von Treaty Overrides - und Abgleich konkreter Beispiele mit aktuellen DBA sowie der DBA-Verhandlungsgrundlage, in: Internationales Steuerrecht 2015, S

57 49 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Henselmann, K./Ditter, D./Scherr, E., Irregularities in Accounting Numbers and Earnings Management - A Novel Approach Based on SEC XBRL Filings, in: Journal of Emerging Technologies in Accounting 2015, S Henselmann, K./Mehnert, D., Unternehmensbewertung kleiner und mittlerer Unternehmen - Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts, DWS- Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater, Merkblatt , Berlin 2015 Henselmann, K., Abschlussanalyse 4.0, in: Bär, C./Fischer, A./Gulden, H. (Hrsg.): Informationstechnologien als Wegbereiter für den steuerberatenden Berufsstand: Festschrift für Professor Dieter Kempf, Springer-Verlag, Berlin 2016, S Henselmann, K., Master of Finance Auditing Controlling Taxation (FACT) ( 13b WPO), in: Brauner, D. J. (Hrsg.): Verkürzung des WP-Examens nach 8a und 13b WPO, 5. Aufl., Verlag Wissenschaft und Praxis, Sternenfels 2015, S Ismer, R., Anmerkung zu BFH, Urteil vom V R 8/15, Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung, in: MehrwertSteuerrecht 2016, S Ismer, R., Anmerkung zu EuGH, Schlussanträge vom C-518/14: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung, in: MehrwertSteuerrecht 2016, S Ismer, R., Art. 18 OECD MC - Pensions, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R., Art. 25 OECD MC - Mutual Agreement Procedure, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R., Datenschutz im Steuerrecht, in: Neuhaus, H. (Hrsg.), Datenschutz - aktuelle Fragen und Antworten, Erlangen 2015, S Ismer, R., Die Bedeutung des einfachgesetzlichen Systems für die finanzgerichtliche Rechtsfindung, in: Fischer, M./Mellinghoff, R. (Hrsg.), Festgabe für Heinrich List: zum 100. Geburtstag am 15. März 2015, Stuttgart 2015, S Ismer, R., Die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Glücksspielen, in: MehrwertSteuerrecht 2016, S Ismer, R., Personenübergreifender Vorsteuerabzug? Eine Bestandsaufnahme nach den Entscheidungen Faxworld, Polski Trawertyn und Malburg, in: MehrwertSteuerrecht 2015, S

58 50 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Ismer, R., Reformperspektiven, in: Ismer, R./Nieskens, H. (Hrsg.), Umsatzsteuer-Kongress- Bericht 2014: Eigene Umsatzbesteuerung in Abhängigkeit von Verhalten und Verhältnissen des Geschäftspartners, Köln 2016, S Ismer, R., Reformperspektiven, in: Nieskens, H. (Hrsg.), Die Umsatzbesteuerung in Abhängigkeit vom Geschäftspartner, Köln 2015, S Ismer, R., Umweltschutz im Steuer- und Abgabenrecht, in: Sieker, S. (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Köln 2016, S Ismer, R., Wiesner, D., Die OMT-Vorlage des Bundesverfassungsgerichts - Eine dogmatische Kritik auf Grundlage juristisch-ökonomischer Analyse, in: DÖV - Die öffentliche Verwaltung 2015, S Ismer, R./Baur, S., Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Rechnungen, in: MehrwertSteuerrecht 2015, S Ismer, R./Baur-Rückert, S., Die Besteuerung der öffentlichen Hand im Spannungsfeld zwischen unionaler Rationalität und mitgliedstaatlicher Freiheit, in: MehrwertSteuerrecht 2016, S Ismer, R./Blank, M., Art. 19 OECD MC - Government Service, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R./Blank, M., Art. 2 OECD MC - Taxes Covered, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R./Blank, M., Rethinking article 19 OECD MC (government service): a provision in search of a rationale?, in: Intertax 2015, S Ismer, R./Endres, D., Art. 28 OECD MC - Members of Diplomatic Missions and Consular Posts, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R./Gradl, C., Mehrwertsteuer und BEPS: Der Bericht der OECD zu Aktionspunkt 1 (Digitale Wirtschaft), in: MehrwertSteuerrecht 2016, S Ismer, R./Haselmann, R./Kaul, A./Ruf, M., Quellensteuern auf Lizenzgebühren und Schachteldividenden - Empfehlungen zur deutschen Abkommenspolitik, Stuttgart 2015 Ismer, R./Haußner, M., Emissions Trading and Tax Treaties, in: Bulletin for International Taxation 2015, S

59 51 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Ismer, R./Haußner, M., Inclusion of Consumption into the EU ETS: The Legal Basis under European Union Law, in: Review of European, Comparative & International Environmental Law 2016, S Ismer, R./Haußner, M./Neuhoff, K./Acworth, W., Inclusion of Consumption into Emissions Trading Systems: Legal Design and Practical Administration, Berlin 2016 Ismer, R./Haußner, M./Piotrowski, S., Das Energiesteuerrecht vor dem Hintergrund des Beihilferechts in: Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2016, S Ismer, R./Meßerschmidt, K. (Hrsg.), Evidence-based Review of Legislation, Abingdon-on- Thames 2016 Ismer, R./Meßerschmidt, K., Evidence-based judicial review of legislation: some introductory remarks, in: The Theory and Practice of Legislation 2016, S Ismer, R./Piotrowski, S., A BIT Too Much: Or How Best to Resolve Tax Treaty Disputes?, in: Intertax 2016, S Ismer, R./Piotrowski, S., Falsche Begründung - richtiges Ergebnis? Zur beihilferechtlichen Argumentation im Vorlagebeschluss zum Sanierungserlass, in: Deutsches Steuerrecht 2015, S Ismer, R./Piotrowski, S., Selektivität von Beihilfen: Dogmatische Grundfragen am Beispiel von IP-Boxen, in: Internationales Steuerrecht 2015, S Ismer, R./Piotrowski, S., The selectivity of tax measures - a tale of two consistencies, in: Intertax 2015, S Ismer, R./Riemer, K., Art. 4 OECD MC - Resident, in: Reimer, E./Rust, A. (Hrsg.), Klaus Vogel on Double Taxation Conventions, Alphen an Rijn 2015 Ismer, R./von Hesler, C., Ex post review of legislatorial prognoses by the European Court of Justice: the temporal dimension of rational law-making, in: The Theory and Practice of Legislation 2016, S Kaya, D./Koch, M., Countries' Adoption of the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS for SMEs): Early Empirical Evidence, in: Accounting and Business Research 2015, S

60 52 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Kaya, D./Lutterberg, T., Deskriptive Analyse zur Übernahme des IFRS for SMEs aus Ländersicht, in: Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung 2016, S Kaya, D./Pronobis, P., The Benefits of Structured Data across the Information Supply Chain: Initial Evidence on XBRL Adoption and Loan Contracting of Private Firms, in: Journal of Accounting and Public Policy 2016, S Mertel, S./Scherr, E., Ansätze einer risikoorientierten Fallauswahl für die steuerliche Betriebsprüfung Ein Diskussionsbeitrag vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen, in: Die Unternehmensbesteuerung 2016, S Nehls, D., Steuerreformen und E-Government: Der Einfluss der zunehmenden Automatisierung des Besteuerungsverfahrens auf Grund- und Einkommensteuer, Nürnberg/Erlangen 2015 Nehls, D./Scheffler, W., Anwendungsbereich der rheinland-pfälzischen Modellüberlegungen zur Selbstveranlagung bei der Einkommensteuer: Empirische Untersuchungen und Empfehlungen, in: Deutsches Steuerrecht 2015, S Nehls, D./Scheffler, W., Grundsteuerreform: Aufkommens- und Belastungswirkungen des Äquivalenz-, Kombinations- und Verkehrswertmodells, Berlin 2015 Neuhoff, K./Ismer, R./Acworth, W./Ancygier, A./Fischer, C./Haußner, M., u.a., Inclusion of Consumption of carbon intensive materials in emissions trading An option for carbon pricing post-2020, London 2016 Neuhoff, K./Ismer, R./Acworth, W./Ancygier, A./Fischer, C./Haußner, M., u.a., Eine Option für den Emissionshandel nach 2020: Einbeziehung des Konsums emissionsintensiver Materialien, Berlin 2016 Neuhoff, K./Stede, J./Zipperer, V./Haußner, M./Ismer, R., Ergänzung des Emissionshandels: Anreize für einen klimafreundlicheren Verbrauch emissionsintensiver Grundstoffe, in: DIW Wochenbericht 2016, Sattler J., Minderbelastungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften, Hamburg 2016 Scheffler W., Finanzielle Effekte des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus, in: Deutsches Steuerrecht 2016, S

61 53 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Scheffler, W., Bestandsaufnahme zur Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips, in: Der Konzern 2016, S Scheffler, W., CCCTB: Influence on Extent and Complexity of Tax Planning, in: Jochum, H./Essers, P./Lang, M./Winkeljohann, N./Wimann, B. (Hrsg.): Practical Problems in European and International Tax Law, Essays in Honour of Manfred Mössner, Amsterdam 2016, S Scheffler, W./Christ, R., Abschaffung der Abgeltungsteuer: Folgewirkungen auf die Unternehmensbesteuerung, in: Die Unternehmensbesteuerung 2016, S Scheffler, W., Das Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz, in: Böcking, H.-J./Castan, E./Heymann, G./Pfitzer, N./Scheffler, E. (Hrsg.): Beck sches Handbuch der Rechnungslegung - HGB und IFRS -, 2016, Kapitel B120 Scheffler, W., Einfluss des niedrigen Zinsniveaus auf die Unternehmensbesteuerung, in: Brauneis, A./Fritz-Schmied, G./Kanduth-Kristen, S.B./Schuschnig, T./Schwarz, R. (Hrsg.): Bewertung von Unternehmen, Festschrift für O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Nadvornik, Wien 2016, S Scheffler, W./Herttrich, M., EU: Umsetzung des OECD-Aktionsplans gegen unerwünschte Steuergestaltungen, in: Wirtschaftsdienst (2016), S Scheffler, W./Nehls, D., Grundsteuer: Reformbedarf, Reformansätze und Reformauswirkungen, in: Oestreicher, A. (Hrsg.): Halbzeitanalyse GroKo 2013/2017, Steuervereinfachung, Steuervermeidung und Steuerreform, Herne 2016, S Scheffler, W., Verkauf eines Unternehmens gegen Leibrente: Sofortbesteuerung oder nachträgliche Besteuerung?, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 2016, S Scheffler, W., Vertrieb über das Internet als Ansatzpunkt zur Steuerplanung bei reinem Inlandsgeschäft, in: Bär C., Fischer A., Gulden H. (Hrsg.): Informationstechnologien als Wegbereiter für den steuerberatenden Berufsstand, Festschrift für Professor Dieter Kempf, Berlin/Heidelberg 2016, S Scheffler, W./Evers, M./Köstler, M./Meier, I./Nicolay K./Spengel C., Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU: Konkretisierung der Gewinnermittlungsprinzipien und Weiterentwicklungen, in: Steuer und Wirtschaft 2015, S

62 54 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Scheffler, W./Seer, R./Reimer, E., Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer, in: Deutsches wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.v. (Hrsg.): Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Berlin 2015 Scheffler, W./Steinegger A., Steuervorteile einer degressiven Gebäudeabschreibung, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium 2015, S HERAUSGEBERSCHAFTEN Grube, F./Grünwald, U./Hofmann, G./Ismer, R., MwStR MehrwertSteuerrecht, seit 2013

63 55 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3.4. Abgeschlossene Promotionen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre NAME TITEL DER DISSERTATION JAHR Borgwardt, Lena Ditter, Dominik Endres-Reich, Daniela Analyse der Inhalte und Darstellungsformen in Geschäftsberichten - Eine Auswertung unter besonderer Berücksichtigung von 2015 Finanzanalysten The Benefits of Standardized Internet Financial Reporting 2015 Die Mehrwertsteuergruppe nach Art. 11 MwStSystRL Entwicklung einer umsatzsteuerlichen Gruppenbesteuerung in Deutschland 2015 Hussain, Atia Protection of Legitimate Expectations in Customs Procedures 2016 Jäger, Volkmar Köstler, Melanie Mayer, Georg Metz, Stefanie Metzner, Susann Nehls, Daniela Raschdorf, Florian Riabinova, Nina Sattler, Julia Wiese, Maren Die historische Entwicklung der Unternehmensbewertung in Deutschland und Großbritannien Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) Gemeinsame Unternehmensteuer-Bemessungsgrundlage (GUB): Analyse von ausgewählten möglichen Folgen der Einführung einer GKB/GUB Entstrickung von Sonderbetriebsvermögen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Personengesellschaften Einfluss des 50d Abs. 10 EStG auf Doppelbesteuerungen Entwicklung strategischer Konzepte für Genossenschaften anhand implizit gemessener Persönlichkeitsvariablen Risikoallokation im internationalen Konzern: die Zuordnung und Vergütung von Risiken im Rahmen der Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Steuerreformen und E-Government: der Einfluss der zunehmenden Automatisierung des Besteuerungsverfahrens auf Grund- und Einkommensteuer Wissensbasiert systemunterstützter Überwachungsprozess von Jahresabschlüssen - Untersuchung operationalisierbarer Überwachungsaktivitäten am Beispiel der E-Bilanz im Datenformat XBRL Optimierung der Bewertungsqualität von Mulitplikatorverfahren Eine empirische Untersuchung (ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der STAEDTLER Stiftung) Minderbelastungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften Latente Steuern Essays zu deren Bilanzierung, Ergebnismanagementpotential und Wertrelevanz

64 56 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Winkler, Nadine Die Rolle individueller Akteure im Kontext der Wirtschaftsprüfung Eine empirische Untersuchung ausgewählter Fragestellungen 2015

65 57 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3.5. Abgeschlossene Habilitationen der Lehrstühle für Rechnungswesen und Prüfungswesen, Steuerrecht und Steuerlehre NAME TITEL DER HABILITATION JAHR Dr. Kaya, Devrimi Rechnungslegung und Publizität von mittelständischen sowie börsennotierten Unternehmen kumulative Habilitation 2016

66 58 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 3.6. Exkursion nach Neckarsulm und Mannheim zu Audi und PwC am 10. November 2015 Die diesjährige Exkursion des Lehrstuhls für Steuerlehre führte uns nach Neckarsulm und Mannheim, wo wir die Audi-Niederlassung bzw. PwC besuchten. Neben Herrn Prof. Dr. Scheffler und den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen seines Lehrstuhls, nahmen Herr Dr. Czaja, ein Mitarbeiter vom PwC Standort Nürnberg, und steuerinteressierte Bachelor- und Masterstudierende teil. Um 7:00 Uhr morgens machten wir uns auf den Weg zu unserer ersten Station nach Neckarsulm zum Audi Forum. Dort wurden wir sogleich von Frau Dr. Freiling und Frau Adelberger begrüßt. Als Vertreterinnen von PwC ermöglichten sie uns diese Exkursion und begleiteten uns während des gesamten Tages. Bevor wir in einem Vortrag die Audi AG näher kennenlernen durften, hatten wir die Möglichkeit einige Ausstellungsmodelle zu bewundern. Nach einem Snack mit Brezen und Getränken erläuterte uns Frau Weiss die Geschichte der Firma Audi, welche 1909 von August Horch gegründet wurde. Die vier Ringe, das Markenzeichen der Audi AG, symbolisieren den Zusammenschluss von Audi mit drei weiteren Kraftfahrzeugherstellern (DKW, Horch, Wanderer) im Jahr Die Audi AG ist heute Teil des VW Konzerns. Besonders interessant waren die unterschiedlichen Einstiegsmöglichkeiten. Neben Praktika und Direkteinstieg bietet das Unternehmen internationale Traineeprogramme, Entwicklungsprogramme für Akademiker, aber auch Kooperationspromotionen an. Auch wenn jährlich Bewerbungen eingehen, sollte man sich davon nicht abschrecken lassen, denn jede Bewerbung wird persönlich bearbeitet, wie uns Frau Weiss versicherte. Nach einer anschließenden Fragerunde machten wir uns auf zu einer zweistündigen Erlebnisführung durch das Audi Werk. Während sich in Ingolstadt die Zentrale und die technische Entwicklung befinden, sind in Neckarsulm das Leichtbauzentrum und die quattro GmbH angesiedelt. Das Produktportfolio der Audi AG umfasst 52 Modelle und davon werden in Neckarsulm alle RS-Modelle sowie der R8 produziert, welcher handgefertigt ist. Unsere erste Station war das Presswerk. Dort werden täglich unterschiedliche Karosserieteile mit einem Druck von 8000 Tonnen gepresst (im Vergleich dazu beißt ein Weißer Hai mit 1,8 Tonnen zu). Immer wieder kreuzten auch fahrerlose Transportsysteme unseren Weg, welche beispielsweise Platinen für die Karosserien befördern. Als nächstes wurden

67 59 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN wir in die Framingarea geführt, wo die Karosserien gefertigt werden. Damit die Maschine erkennt, welches Modell gefertigt werden soll, wird ein Datenträger mit Magnet an der Karosserie befestigt, welcher alle Details des Auftrags enthält. Interessant ist auch, dass die Karosserieteile am Anfang verklebt werden. Dies verleiht der Karosse Steifigkeit und sorgt dafür, dass das Auto bei hoher Geschwindigkeit nicht so stark vibriert. Als letztes konnten wir die Montagelinie besichtigen. Damit ein reibungsloser Ablauf gelingt, müssen die Autozulieferer ihre Module nicht nur in der richtigen Zeit und Menge (just-in-time), sondern auch in der richtigen Reihenfolge (just-in-sequence) liefern. Den Höhepunkt der Führung bildete die Zusammenführung der Karosserie mit dem Motor und dieser Vorgang wird in der Automobilfertigung als Hochzeit bezeichnet. Eine Hochzeit, die wohl auf ewig hält. Nach diesem spannenden Einblick in die Audi Welt wurden wir von PwC in die Audi-Kantine zum Mittagessen eingeladen. Wir brachen gegen 14:00 Uhr gestärkt zu PwC nach Mannheim auf und konnten uns während der einstündigen Busfahrt über die Erlebnisse in der Audi-Niederlassung austauschen. Bei PwC angekommen, wurden wir in den Konferenzräumen mit Snacks und Getränken empfangen und lauschten anschließend Herrn Ditsch (Leiter der Niederlassung Mannheim), der uns das Unternehmen vorstellte und Einstiegsmöglichkeiten aufzeigte. PwC verfügt über 758 Standorte in 157 Ländern mit rund Mitarbeitern und ist in den Geschäftsbereichen Assurance, Tax & Legal und Advisory tätig. Die Einstiegsmöglichkeiten bei PwC sind vielfältig und gehen von einem (Auslands-)Praktikum über ein berufsbegleitendes Studium (AuditXcellence), verschiedenen Traineeprogrammen (Transactions360, Taxation360 ) bis hin zu einem Direkteinstieg. Nach dieser interessanten Unternehmenspräsentation folgte ein Fachvortrag von Herrn Gediehn zum Thema Connected Cars Steuerliche Implikationen durch die Integration von Connectivity Komponenten und Connectivity Diensten. Es war sehr spannend zu hören, dass auch bei dem Thema Connectivity Dienstleistungen einige steuerliche Fragestellungen in den Vordergrund rücken. Im Bereich der Umsatzsteuer steht die Ermittlung des Erbringers und des Ortes der elektronischen Leistung im Fokus und der Zoll beschäftigt sich im Rahmen von Transaktionspreisen mit Connectivity Diensten. Außerdem wird eine Software benötigt, um die Daten einzusehen und daher kommt eine Besteuerung von Lizenzen in Betracht. Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Betriebsstätten ist der Ort der Server- Betriebsstätte entscheidend und beim Transfer Pricing muss unter anderem geklärt werden,

68 60 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN wem das immaterielle Wirtschaftsgut zuzurechnen ist und ob es konzernintern oder an Dritte vermietet wird. Beim anschließenden Get-together konnten wir den Mitarbeitern von PwC unsere Fragen bezüglich ihrer Erfahrungen bei PwC und in der Praxis stellen und den Abend mit sehr leckerem Essen und Trinken vom Buffet ausklingen lassen. Nach diesem spannenden und ereignisreichen Tag traten wir gegen 18:00 Uhr unsere Heimreise an und erreichten Nürnberg gegen 21:00 Uhr wohlbehalten. Vielen Dank an Ariane Steinegger, Johannes Zausig und den Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Scheffler, sowie an Frau Dr. Freiling und PwC für die Organisation der Exkursion und dass sie uns diesen schönen Tag möglich gemacht haben. Barbara Leyh, Silvia Steger und Lea Hupfer

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