HANDBUCH FÜR AUSSTELLER & SPONSOREN
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- Sophia Lenz
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1 HANDBUCH FÜR AUSSTELLER & SPONSOREN Alle Informationen rund um Standgestaltung und Vermarktungsmöglichkeiten Phantasialand März
2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen... 3 Eckdaten... 3 Veranstaltungsort... 3 Veranstalter... 3 Durchführung der Veranstaltung... 3 Wichtige Daten... 3 Ausstellerhandbuch als Vertragsgrundlage... 3 Kontakt... 4 Standbuchung... 4 Standbau... 4 Kurzprofil... 4 Themen... 5 Zielgruppe... 5 Format und Größe der Ausstellung... 5 Standflächen und -Bau... 6 Detailinformationen zum Standkauf... 6 Exklusive Sponsoring-Möglichkeiten... 7 Standausstattung Plan Ausstellungsflächen Allgemeine Geschäftsbedingungen... 14
3 Allgemeine Informationen Eckdaten Veranstaltungsort Phantasialand Berggeiststraße 31-41, Brühl Veranstalter DOAG Deutsche ORACLE-Anwendergruppe e.v. Durchführung der Veranstaltung DOAG Dienstleistungen GmbH Wichtige Daten Was Wann Ausstellung 8. bis 9. März 2016 Veröffentlichung Guide und Parkplan März 2016 Handbuch für Aussteller und Sponsoren als Vertragsgrundlage Diese Aussteller-AGB gelten als Grundlage für das Verhältnis zwischen den Ausstellern und der DOAG Dienstleistungen GmbH. Sofern nicht anders erwähnt, ist nachfolgend mit DOAG sowohl DOAG Deutsche ORACLE-Anwendergruppe e.v. als auch DOAG Dienstleistungen GmbH gemeint.
4 Kontakt Standbuchung DOAG Dienstleistungen GmbH Herr Friedhelm Uli Ullrich Tel: Mail: Standbau S.K. Messebau GmbH Frau Almut Kiechle-Angst Tel: Fax: Mail: Kurzprofil Seit ihrer ersten Auflage im Jahre 2014 hat JavaLand eine rasche Entwicklung durchlaufen, und sich als eine der bedeutendsten Java-Konferenzen im deutschsprachigen Raum etabliert: Inzwischen lockt die Dreitagesveranstaltung weit mehr als Teilnehmer nach Brühl. Alleinstellungsmerkmal des Großevents: die unvergleichbare Verbindung von Weiterbildung und Spaß. Diese fußt auf einem anspruchsvollen Vortragsprogramm, interaktiven Community-Aktivitäten und den einzigartigen Networking- und Teambuilding- Möglichkeiten, die sich aus der exklusiven Nutzung des Vergnügungsparks Phantasialand ergeben. Die nahtlose Integration der unterschiedlichen Komponenten macht sich auch in der großen Community-Hall bemerkbar, in der Catering, Hacking-Sessions und InnovationLab sich die Ausstellungsfläche mit den zahlreichen Sponsoren teilen.
5 Themen Die rund 150 Vorträge und Community-Aktivitäten spiegeln die neusten Entwicklungen des Java-Ökosystems wieder. Ob Java-Entwickler, -Architekten, Projektleiter für jeden ist etwas dabei. Durch das Studentenprogramm der DOAG nehmen auch zahlreiche Studenten an der Konferenz teil. Mehr Informationen zum diesjährigen Konferenzprogramm erhalten Sie unter: javaland.eu Zielgruppe Folgende Berufsbilder nehmen überwiegend an der Veranstaltung teil: Entwickler (Front-end, Backend, JVM-Sprachen ) Architekten Strategen Studenten und Berufseinsteiger Format und Größe der Ausstellung In der großen Community-Hall finden über 35 Aussteller Platz. Etablierte Unternehmen stellen neben mittelständischen Neulingen aus. Zusätzlich zu den Ausstellungsständen, an denen gerne Verlosungen und Gewinnspiele organisiert werden, bieten die außergewöhnlichen Sponsoring-Pakete attraktive Möglichkeiten, sich von Mitbewerbern abzuheben. Der Besuch der Ausstellung wird darüber hinaus durch ihre nahtlose Integration in das Konferenzgeschehen garantiert: Catering und Community-Aktivitäten sorgen auch während der Vorträge für Besucher.
6 Standflächen und -bau Standname Silber Paket Gold Paket Standgröße 6 qm 12 qm Anzahl Aussteller- Standpässe 2 4 Anschlüsse Strom Strom Profil im Ausstellerkatalog (400 Anschl.) ja Standfläche Standfläche inkl. Standbau ja Detailinformationen zum Standkauf Standplatzierung Für Ihre Standplatzierung gehen wir soweit wie möglich auf Ihre Wünsche ein. Die endgültige Entscheidung über die Platzierung trifft die DOAG. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Platzierung in der Ausstellung. Genehmigung Die Standbaupläne sind zur Genehmigung bei unserem Messebauer S.K.Messebau GmbH einzureichen.
7 Exklusive Sponsoring-Möglichkeiten Alle exklusiven Sponsoring-Möglichkeiten sind nur im Zusammenhang mit einer Ausstellungsfläche buchbar. Sponsoring Paket Beschreibung Ausgabe Erwerbbarkeit Lanyards Ihr Logo hängt um den Hals jedes Teilnehmers. An allen Konferenztagen bei der Ausgabe des Konferenztickets. einmal Preis Sponsoring Paket Beschreibung Platzierung Erwerbbarkeit Willkommensgeschenk Ihr Willkommensgeschenk liegt am Anreisetag ( ) auf jedem Zimmer in den Tagungshotels Matamba und Ling Bao, die ausschließlich für die JavaLand-Teilnehmer reserviert sind. Das Willkommensgeschenk wird vom Sponsor zur Verfügung gestellt. Im Hotel Matamba und Ling Bao einmal Preis Sponsoring Paket Beschreibung Platzierung Erwerbbarkeit Betthupferl Ihr 'Betthupferl'-Geschenk liegt am 1. Konferenztag ( ) am Abend auf jedem Zimmer in den Tagungshotels Matamba und Ling Bao, die ausschließlich für die JavaLand-Teilnehmer reserviert sind. Das Betthupferl wird vom Sponsor zur Verfügung gestellt. Im Hotel Matamba und Ling Bao einmal Preis 3.500
8 Sponsoring Paket Restaurant Unter den Linden Beschreibung Werden Sie während der zwei Konferenztage Co- Gastgeber im Park-Restaurant. Das Restaurant bekommt ein Co-Branding im Guide mit Ihrem Firmenlogo. Vor dem Restaurant können Sie auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Z.B. mithilfe von Beachflags, Aufstellern, einem Live-Act (Hostess, die Karten, Flyer etc. verteilt, Künstler, o.ä.) Im Restaurant werden die Tische mit Ihrer Werbebotschaft bestückt (kleiner Aufsteller DIN A6 auf Sockel). Gerne können Sie auch einen Prospektständer/Tisch mit Prospekten aufstellen (keine Demos). Für weitere Ideen sind wir gerne offen Preis Sponsoring Paket Kaiser Snack Beschreibung Werden Sie während der zwei Konferenztage Co- Gastgeber im Park-Restaurant. Das Restaurant bekommt ein Co-Branding im Guide mit Ihrem Firmenlogo. Vor dem Restaurant können Sie auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Z.B. mithilfe von Beachflags, Aufstellern, einem Live-Act (Hostess, die Karten, Flyer etc. verteilt, Künstler, o.ä.) Im Restaurant werden die Tische mit Ihrer Werbebotschaft bestückt (kleiner Aufsteller DIN A6 auf Sockel). Gerne können Sie auch einen Prospektständer/Tisch mit Prospekten aufstellen (keine Demos). Für weitere Ideen sind wir gerne offen Preis 3.500
9 Sponsoring Paket Tacana ( ) Beschreibung Werden Sie während der zwei Konferenztage Co-Gastgeber im Restaurant. Das Restaurant bekommt ein Co-Branding im Guide mit Ihrem Firmenlogo. Vor dem Restaurant können Sie auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Z.B. mithilfe von Beachflags, Aufstellern, einem Live-Act (Hostess, die Karten, Flyer etc. verteilt, Künstler, o.ä.) Im Restaurant werden die Tische mit Ihrer Werbebotschaft bestückt (kleiner Aufsteller DIN A6 auf Sockel). Gerne können Sie auch einen Prospektständer/Tisch mit Prospekten aufstellen (keine Demos). Für weitere Ideen sind wir gerne offen Preis Sponsoring Paket Pizza Mexico ( ) Beschreibung Werden Sie während der zwei Konferenztage Co-Gastgeber im Restaurant. Das Restaurant bekommt ein Co-Branding im Guide mit Ihrem Firmenlogo. Vor dem Restaurant können Sie auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Z.B. mithilfe von Beachflags, Aufstellern, einem Live-Act (Hostess, die Karten, Flyer etc. verteilt, Künstler, o.ä.) Im Restaurant werden die Tische mit Ihrer Werbebotschaft bestückt (kleiner Aufsteller DIN A6 auf Sockel). Gerne können Sie auch einen Prospektständer/Tisch mit Prospekten aufstellen (keine Demos). Für weitere Ideen sind wir gerne offen Preis 3.500
10 Standausstattung
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13 Plan Ausstellungsflächen
14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Als Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Aussteller und der DOAG Dienstleistungen GmbH gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Spezifikationen im Ausstellerhandbuch. 1. Veranstalter und Vertragspartner Die Veranstaltung JavaLand wird von der DOAG Dienstleistungen GmbH im Auftrag der Deutschen ORACLE- Anwendergruppe e.v. veranstaltet. Diese ist Vertragspartner der Aussteller für die Buchung aller Leistungen. Teile der Leistungen werden durch die S.K.Messebau GmbH erbracht, mit der die DOAG Dienstleistungen GmbH einen Vertrag geschlossen hat, aus dem die Aussteller ebenfalls berechtigt sind. 2. Vertragsgegenstand und Preise 2.1 Gegenstand des Vertrages von JavaLand mit dem Aussteller sind die Miete einer Standfläche mit einer Grundausstattung, die Miete einer optionalen Standausstattung und ein Eintrag in das Ausstellerverzeichnis von JavaLand. 2.2 Die Mietzeiten für die in der Annahmebestätigung bezeichnete Fläche und Ausstattung sind: - während dem Aufbau; die Zeiten werden von der DOAG festgelegt und rechtzeitig mitgeteilt : Publikumszeit 09:00 bis 18:00 Uhr, optional bis Ende der Abendveranstaltung um 24:00 Uhr : Publikumszeit 09:00 bis 18:00 Uhr, Abbau 18:00 bis 21:00 Uhr Der Veranstalter behält sich vor, die Publikumszeiten aus dringenden betrieblichen Erfordernissen zu ändern. Für die Standausstattung beginnt die Mietzeit frühestens mit der Übergabe des aufgebauten Standes. 2.3 Die Leistungen, Ausstellungsangebote und Preise sind im Ausstellerhandbuch Seite 6 beschrieben. 2.4 Sofern die Leistung von einer Mitwirkungshandlung des Ausstellers abhängt, wird die DOAG Dienstleistungen GmbH sofern kein Fixtermin vereinbart ist, nach fruchtloser Nachfristsetzung, von der Leistung freigestellt. 2.5 Für die DOAG Dienstleistungen GmbH und Aussteller gilt ferner die Haus- und Benutzungsordnung des Phantasialand, die auf den Webseiten der JavaLand als Download zu finden ist. 2.6 Geschäftliche Handlungen sind dem Aussteller nur für jeweils eigene Produkte erlaubt. Aussteller dürfen gewerbliche Schutzrechte der DOAG Dienstleistungen GmbH und der DOAG Deutsche ORACLE-Anwendergruppe e.v., insbesondere die Marken DOAG und JavaLand, und anderer Dritter sowie Wettbewerbsrecht durch ihre geschäftlichen Handlungen während der JavaLand nicht verletzen. 3. Zulassung und Vertragsschluss 3.1 Das Ausstellerhandbuch stellt den Aufruf zur Abgabe eines Angebots, im JavaLand als Aussteller teilzunehmen dar. Ein Aussteller gibt mit seiner Interessenbekundung ein Angebot an die DOAG Dienstleistungen GmbH ab. 3.2 Die DOAG Dienstleistungen GmbH nimmt das Angebot des Ausstellers bis spätestens einen Monat nach Eingang an. Die DOAG Dienstleistungen GmbH erteilt mit der Annahme auch die Zustimmung oder Ablehnung hinsichtlich eines Unterausstellers. 3.3 Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder eine bestimmte Positionierung der Standfläche besteht nicht. Die DOAG Dienstleistungen GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, das Angebot von Ausstellern nicht annehmen oder wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen oder Anbietergruppen beschränken. Die DOAG Dienstleistungen GmbH ist vor Vertragsschluss berechtigt, dem anbietenden Aussteller ein Angebot unter Änderung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände oder der angemeldeten Flächen vorzulegen. 3.4 Nebenabreden bedürfen der Text- oder Schriftform. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Der von der DOAG Dienstleistungen GmbH in Rechnung gestellte Betrag ist ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen. Bei Buchungen nach dem ist die Zahlung bis zu leisten. 4.2 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über Basiszinssatz berechnet. 5. Änderungen des Vertragsgegenstandes 5.1 Sofern die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder andere zwingende Gründe es erfordern, die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in ihren Abmessungen zu verändern oder zu beschränken, hat die DOAG Dienstleistungen GmbH das Recht, den Leistungsinhalt des Vertrages auch nach Vertragsschluss insoweit zu ändern, ohne dass ein Schadensersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zugunsten des Ausstellers besteht. 5.2 Die DOAG Dienstleistungen GmbH behält sich bei Vorliegen höherer Gewalt vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn 4 Ausstellerhandbuch das JavaLand deswegen abgesagt, örtlich oder zeitlich verlegt oder in der Dauer verändert werden muss. 5.3 Nutzt der Aussteller über die nach 2.3 definierten Leistungen hinaus Flächen, so ist diese Mehrnutzung nachzuberechnen; ausgenommen ist die Mehrnutzung als reine Verkehrsfläche für Besucher. Die DOAG ist jederzeit dazu berechtigt ein Überschreiten der als vermietete Standfläche definierten Flächen zu kontrollieren. Erfolgt nach Aufforderung eine unverzügliche Beendigung der Mehrnutzung durch Ausstellergegenstände nicht, ist die DOAG berechtigt, dem Aussteller ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu berechnen. Das zusätzliche Nutzungsentgelt wird je zusätzlich genutztem m2 berechnet; die zusätzlich genutzte Fläche wird auf den cm2 ermittelt, gegebenenfalls wiederholt. Die Fläche berechnet sich als Rechteck, gebildet aus der Breite der definierten Fläche zuzüglich eventueller seitlichem Überstand zum äußersten Teil des Ausstellergegenstandes und der Tiefe zwischen der vorderen Seite der definierten Fläche und dem äußersten Teil des Ausstellergegenstand. Pro m2 werden 300 netto für die gesamte Zeit der nachberechnet, ohne dass es auf die Zeiträume der tatsächlichen Nutzung ankommt. Die DOAG wird zur Dokumentation entsprechende Fotos fertigen. Diese Option gilt nicht, wenn der Mehrnutzung Gründe der Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Wird in diesem Fall nach Aufforderung die Fläche nicht unverzüglich geräumt, ist eine Vertragsstrafe in jedem Fall der Zuwiderhandlung von 500 verwirkt. 6. Rücktritt vom Vertrag und Vertragsstrafen 6.1 Eine Kündigung des Vertrages außer aus wichtigem Grund ist ausgeschlossen. 6.2 Kündigt die DOAG Dienstleistungen GmbH aus wichtigem Grund, den der Aussteller zu vertreten hat, so schuldet der Aussteller als pauschalen Schadensersatz 50 % des vereinbarten Preises. Gelingt die Wiedervermietung zu den Konditionen des gekündigten Vertrages, reduziert sich der Schadensersatz auf 25 % des vereinbarten Preises. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Aussteller in jedem Fall unbenommen.
15 6.3 Die DOAG Dienstleistungen GmbH hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn - eine Zahlung nicht termingerecht erfolgt - oder nach fruchtloser Nachfrist eine Zahlung nicht erfolgt - oder die Standfläche nicht bis , 17:00 Uhr erkennbar belegt wird. Hat der Aussteller diesen Rücktritt zu vertreten, gilt 6.2 zu dem der DOAG Dienstleistungen GmbH zustehenden pauschalierten Schadensersatzanspruch entsprechend. 6.4 Die DOAG Dienstleistungen GmbH kann vom Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises verlangen, außer in den Fällen des 6.2 und 6.3 auch, wenn: - die Standfläche vor dem , 17:00 Uhr ganz oder teilweise geräumt wird - oder der Stand zu den Publikumszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr nicht erkennbar betrieben wird - oder die Standfläche nach dem , 21:00 Uhr ganz oder teilweise nicht geräumt ist. Im letzteren Fall hat der Aussteller auch die Kosten der Beräumung zu tragen. 6.5 Stornobedingungen Aussteller-JavaLand-Pass/-ausweis Über das jeweilige Kontingent der Komplettpakete oder Standflächen zum Selbstbau hinaus gebuchte Ausstellerstandpässe können storniert werden, es ist jedoch bei - Stornierungen bis zum keine Stornogebühr, - vom eine Stornogebühr in Höhe von 50 % und - ab eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Entgelts zu zahlen. 6.6 Der Veranstalter strebt eine Teilnehmerzahl von min Teilnehmern an (Zielgröße). Wird die Zielgröße weit unterschritten und werden weniger als 500 Teilnehmer bei der Veranstaltung registriert, erfolgt eine Rückvergütung der Ausstellergebühr von 35% des gezahlten Entgelts. Ein Rücktritt wegen des Nichterreichens der Zielgröße ist ausgeschlossen. Der Veranstalter hat bei einer absehbaren größeren Abweichung von Zielgröße das Recht, die Platzierung und Ausgestaltung an die jeweiligen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers anzupassen, um im gemeinsamen Interesse von Veranstalter und Ausstellern eine optimierten Veranstaltungsablauf sicher zu stellen. Ein Rücktritt wegen dieser Änderungen ist ausgeschlossen. 7. Haftung des Ausstellers, Freistellung, Versicherung 7.1 Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, seine beauftragten Dienstleister oder den Betrieb der von ihm eingesetzten Gegenstände entstehen. Dies umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht auf seiner Standfläche und für die von ihm genutzten Wege zum Stand. 7.2 Der Aussteller stellt die DOAG Dienstleistungen GmbH von eventuellen Ansprüchen Dritter wegen Verletzungshandlungen oder Unterlassungen nach 2.7 und 7.1 frei. 7.3 Es ist ein ausreichender Versicherungsschutz zu unterhalten und auf Verlangen der DOAG Dienstleistungen GmbH nachzuweisen. 8. Gewährleistung und Haftung der DOAG Dienstleistungen GmbH 8.1 Dem Aussteller werden Standfläche und Standausstattung am übergeben. Erkennt der Aussteller Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich herabsetzen, bei oder nach Übergabe, so hat er diese binnen einer Stunde dem von der DOAG Dienstleistungen GmbH zu benennenden Verantwortlichen zu rügen. Andernfalls sind Ansprüche des Ausstellers über die Beseitigung des Mangels hinaus ausgeschlossen. 8.2 Die DOAG Dienstleistungen GmbH haftet dem Aussteller gegenüber für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der DOAG Dienstleistungen GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DOAG Dienstleistungen GmbH beruhen; ebenso haftet die DOAG Dienstleistungen GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DOAG Dienstleistungen GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DOAG Dienstleistungen GmbH beruhen; in den übrigen Fällen ist eine Haftung der DOAG Dienstleistungen GmbH soweit gesetzlich zugelassen ausgeschlossen oder soweit zulässig auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt erhalten. 8.3 Für eine ohne Verschulden der DOAG Dienstleistungen GmbH nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Angaben, Schreibund Druckfehler im Ausstellerhandbuch haften die DOAG Dienstleistungen GmbH ihre gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungsgehilfen der Dienstleistungen GmbH nicht. 9. Klausel Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen 9.1 Zur Wahrung des Schutzes des geistigen Eigentums ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen (Aufnahmen) bei Veranstaltungen der DOAG grundsätzlich untersagt. 9.2 Aussteller haben jedoch die Möglichkeit bei der DOAG auf Anfrage per eine Genehmigung zu den nachfolgenden Bedingungen zu erhalten. Genehmigungen werden prinzipiell nicht für Vorträge erteilt. In der Anfrage sind Art und Umfang der geplanten Aufnahmen, Anzahl der Personen im Drehteam, Verwendungszwecke, Art und Umfang der Veröffentlichung anzugeben. 9.3 Die erteilte Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Die Genehmigung umfasst nicht eventuelle Rechte Dritter; erforderliche Einwilligungen müssen durch den Ausstellungspartner selbst eingeholt werden. Soweit der Ausstellungspartner gefertigte Aufnahmen nicht nur intern verwendet, sondern eine Veröffentlichung außerhalb des Unternehmens plant, ist auf die DOAG Deutsche ORACLE- Anwendergruppe e.v. in geeigneter Form hinzuweisen und der DOAG vorab zur Erteilung einer konkretisierten Veröffentlichungsgenehmigung zuzusenden. 9.4 Ausgenommen vom Genehmigungserfordernis sind Foto und Filmaufnahmen für rein private Zwecke ohne Veröffentlichungsabsicht, solange diese nur kurze Ausschnitte der Veranstaltung umfassen. Ausgenommen sind ferner Medien, die sich akkreditiert haben. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, außer den Zahlungsverpflichtungen für die Berlin als Erfüllungsort gilt, wird Brühl vereinbart Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Berlin vereinbart Sollte eine Bestimmung des Vertrages undurchführbar oder unwirksam sein, gilt der Vertrag im Übrigen fort.
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