Hinweise zur Erstellung von schriftlichen Arbeiten
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- Benedikt Eberhardt
- vor 6 Jahren
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1 Hinweise zur Erstellung von schriftlichen Arbeiten Mit dieser Zusammenstellung erhalten Sie hilfreiche Hinweise zur Erstellung von schriftlichen Ausarbeitungen und einige wichtige Standards des wissenschaftlichen Arbeitens. 1 Aufbau und Struktur der Arbeit Ihre Arbeit besteht aus einem Deckblatt, einer Gliederung/Inhaltsverzeichnis, einer Einleitung, einem Hauptteil, einem Schlussteil sowie einem Literaturverzeichnis und ggf. einer Anlage oder einem Abkürzungsverzeichnis. Bei der Paginierung ist wie folgt zu verfahren: Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis sind mit den jeweiligen römischen Ziffern zu versehen. Auf dem Titelblatt erscheint keine Seitenzahl, obwohl diese Seite selbstverständlich mitgezählt wird. Der eigentliche Text ist durchgängig mit arabischen Seitenzahlen zu versehen. Mit Ihrer Gliederung zeigen Sie die Ordnung und Struktur Ihrer Arbeit auf. Die einzelnen Teile Ihrer Arbeit sind dabei so konzipiert, dass Sie logisch aufeinander aufbauen und sich für den Leser ein Roter Faden ergibt. Jede im Text verwendete Überschrift muss sich in der Gliederung wiederfinden. Jede Überschrift ist mit der Seite anzugeben, auf der sie im Text zu finden ist. Sie sollten bei der Erstellung darauf achten, dass Sie nicht zu viele Gliederungsebenen in Ihrer Arbeit verwenden; bei einer Arbeit mit bis zu 30 Seiten in der Regel nicht mehr als drei Ebenen. Die Einleitung (gern mit einer sinntragenden Überschrift anstelle von Einleitung ) soll zunächst das Interesse des Lesers an der Arbeit wecken und die wissenschaftliche Fragestellung deutlich machen. Sie führen den Leser zum Thema hin, formulieren eine Problemstellung und leiten daraus die Fragestellung und die Zielsetzung der Arbeit ab. Versuchen Sie jedoch, einen umständlichen und langatmigen Einstieg in das Thema zu vermeiden und nur solche Argumente anzuführen, die für Ihr Thema und die Fragestellung einen unmittelbaren Bezug haben. Im Hauptteil soll die Fragestellung sinnvoll und plausibel entwickelt werden. Je nach inhaltlicher und methodischer Vorgehensweise variiert die Struktur des Hauptteils; zur optimalen Anzahl der Kapitel kann daher keine Empfehlung abgegeben werden. Im Schlussteil (Fazit, Diskussion, Schlussbetrachtung oder Zusammenfassung genannt) sollten Sie explizit die in der Einleitung aufgeworfene Fragestellung beantworten und einer kritischen Einschätzung unterziehen. Der Schlussteil rundet die Arbeit ab und erlaubt dem Autor, offene Fragen zu formulieren. Im Literaturverzeichnis führen Sie alle Quellen auf, die Sie für Ihre Arbeit verwendet haben. Die Anlage eines Literaturverzeichnisses folgt bestimmten formalen Regeln, die nachfolgend
2 erläutert werden. Soweit erforderlich, können Sie auch ein Rechtsprechungsverzeichnis und ein Webquellenverzeichnis anfügen. 2 TEXTGESTALTUNG Bei einer schriftlichen Arbeit sollten ein paar gängige Gestaltungsvorschriften eingehalten werden: 2.1 Grundsätzliches zur Gestaltung Die Dokumentation sollte generell eine korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung aufweisen. Die neuen Rechtschreibregeln sind anzuwenden. Für Zweifelsfälle ist der DUDEN maßgebend. Um eine gute visuelle und inhaltliche Aufnahme des Geschriebenen zu erzielen, muss der Text prägnant und klar abgefasst sein. Überlange Sätze sind zu vermeiden. Manuskripte sind mit dem PC zu erstellen. Die Manuskriptseite sollte einen Zeilenabstand von 1,2 aufweisen und einseitig beschrieben werden. Als Schrift empfiehlt sich Arial in Schriftgröße 12 Punkt. 2.2 Hervorhebungen Um den Gegenstand zu kennzeichnen, um den es gerade geht, kann dieser besonders hervorgehoben werden. Hierfür wird Kursiv-Druck verwendet. Um Unruhe im Schriftbild zu vermeiden, ist diese Art der Auszeichnung sparsam zu gebrauchen. Kursiv-Druck wird für die im Text erscheinenden Namen verwendet. 2.3 Gliederungen Die Gliederung innerhalb des Texts erfolgt nach dem klassischen juristischen System: A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa) Beachten Sie, dass die Gliederungsebenen mindestens zwei Unterpunkte aufweisen müssen, also dass bei 1. mindestens noch ein 2. folgen muss, bevor eine weitere Gliederungsebene eingefügt wird. 2
3 2.4 Abbildungen, Tabellen und Graphiken Abbildungen müssen gut lesbar sein (Quellen angeben). Tabellen und Grafiken sind ebenfalls gut lesbar und verständlich zu gestalten. Wo nötig, ist auch hier die Quelle anzugeben. Grundsätzlich sind die Abbildungen/Tabellen/Grafiken mit Überschriften zu versehen und durch zu nummerieren. Beispiel: Tab.1 Vergleich unterschiedlicher Gruppenkonzepte Abb. 1 Entwicklungsstufen des TQM (Abb. nach Bach, Verbesserungswesen, 1994, S. 113) 2.5 Abkürzungen/Aufzählungen Abkürzungen sind grundsätzlich zu vermeiden, es sei denn, sie sind allgemein verständlich. Namen, Gesetze und Institutionen, die abgekürzt werden, müssen bei erstmaliger Erwähnung einmal ausgeschrieben, und die später benutzte Abkürzung in Klammern dahinter aufgeführt werden. Im laufenden Text und in Überschriften sollten Gesetze nicht abkürzt werden (SigG, ProdHG,..), wenn sie nicht in Verbindung mit einer Norm genannt werden (Ausnahmen: BGB, HGB, UWG ). 3 Zitierweise 3.1 Allgemeines Jeder fremde Gedanke ist mit einer Fußnote zu versehen. Dabei ist der fremde Text mit eigenen Worten wiederzugeben und in die Arbeit thematisch einzubeziehen. Wörtliche Zitate sind nur in Ausnahmefällen zu gebrauchen. Die Fußnoten nehmen Bezug auf das Literaturverzeichnis, in der die Quelle ausführlich dargestellt wird. Für die Fußnote reicht somit eine verkürzte, aber eindeutig bestimmende Angabe. Stütz sich eine erwähnte Ansicht sowohl auf Rechtsprechungs- als auch auf Literaturzitate, werden die Rechtsprechungshinweise zuerst genannt. Es gilt die folgende Reihenfolge: Das höhere Gericht wird vor dem unteren Gericht zitiert. Entscheidungen aus einer amtlichen Sammlung (BVerfGE, BGHZ ) stehen immer vorn, im Übrigen wird die neuere Entscheidung vor einer älteren zitiert. Bei mehreren Gerichten derselben Instanz werden diese alphabetisch geordnet, so dass etwa das OLG Köln vor dem OLG Oldenburg zu zitieren ist. Die Literaturfundstellen werden nach dem Nachnamen des Verfassers alphabetisch geordnet. Stellt eine zitierte Ansicht eine herrschende Meinung in der Literatur und/oder Rechtsprechung dar, muss in die Fußnote ein repräsentativer Querschnitt der Vertreter dieser Ansicht genannt werden. 3
4 Zu beachten ist des Weiteren, dass Gedanken zu den Streitständen nicht in die Fußnote gehören. Es dürfen in den Fußnoten allenfalls weiterführende Hinweise mit aufgenommen werden. 3.2 Beispiele Heißt es im Literaturverzeichnis: Brox, Hans/Rüthers, Bernd: Arbeitsrecht, 12. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln 1995 kann die Fußnote lauten: Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, Rdnr Wird nicht die Anfangsseite zitiert, sondern eine der nachfolgenden Seiten, lautet es Seegmüller, EuZW 1998, S. 287 (290). Belege von Aufsätzen können wie folgt aufgeführt werden: Müller, NJW 2007, S. 123 (124). Urteile, Gerichtsbeschlüsse und Fundstellen von Gesetzen werden nur in die Fußnote und nicht auch in das Literaturverzeichnis aufgenommen; sie werden wie folgt in den Fußnoten zitiert: (Gerichtsentscheidungen: Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle) BAG, Beschluss vom ABR 29/97, NZA 1998, 319. EuGH, Urteil vom Rs. C- 418/02, EuZW 2005, Die Seitenangabe erfolgt also ohne S.. (Gesetze: Name, Datum, aktuelle Fassung, Fundstelle Bundesgesetzblatt) Kündigungsschutzgesetz vom i.d.f. vom , BGBl. I. 2001, S Hinweise Gesetzessammlungen werden weder im Literaturverzeichnis noch in den Fußnoten aufgenommen. Beachten Sie, dass führende Nullen in Datumsangaben mega out sind. Verweise auf das Internet sollten sparsam verwendet werden, da ihr wissenschaftlicher Gehalt unterschiedlich ist. Aktuelle Daten können wie folgt aufgenommen werden: Pressemitteilung des BGH vom ; Seite vom Diese Hinweise sind nicht in das Literaturverzeichnis aufzunehmen. Lassen Sie am Ende einer Zeile kein "S.", " " oder keine "Nr." ohne eine Ziffer stehen. Ersetzen Sie die Leerstelle durch ein geschütztes Leerzeichen (Umschalt+Strg+Leer). 3.4 Literaturverzeichnis Die Angaben im Literaturverzeichnis können sich nach der Darstellung der CIP- Einheitsaufnahme orientieren, die sich früher auf der ersten Seite eines Werkes finden ließen. Bayreuther, Frank: Altersgrenzen nach der Palacios-Entscheidung des EuGH, DB 2007, S Geiger, Rudolf: EuV/EGV Kommentar, 4. Aufl., München
5 Herdegen, Matthias: Europarecht, 8. Aufl., München 2007 Janker, Ubbo: Arbeitsrecht, in: Thomas Meyerrecht (Hrsg.), Handbuch des Zivilrecht, München 2008, S Oppermann, Thomas: Europarecht, 3. Aufl., München 2005 Söllner, Alfred/Waltermann, Raimund: Grundriss des Arbeitsrechts, 13. Aufl., München 2003 Festschriftbeiträge werden unter dem Namen des Autors (und nicht dem Namen des Geehrten bzw. des Herausgebers) in das Literaturverzeichnis aufgenommen, z.b.: Flume, Werner: Der Eigentumserwerb bei Leistungen im Dreiecksverhältnis, in: Festschrift für Ernst Wolf, Köln/Berlin/Bonn/München 1985, S Bei Archivzeitschriften (ZHR, AcP, ZZP usw.) wird zusätzlich zum Jahrgang die Nummer des Bandes angegeben, z.b.: Canaris, Claus-Wilhelm: Wandlung des Schuldvertragsrecht Tendenzen zu seiner Materialisierung, AcP 200 (2000), S Akademische Titel werden nicht aufgeführt. Es zählt das Argument und nicht der Titel desjenigen, der das Argument vorbringt. Die 1. Aufl. wird nicht als solche ausgewiesen; erst ab der 2. Auflage ist der Hinweis zu geben. Manche Kommentatoren wechseln ihre Ansichten; dann kann es Sinn machen, im Literaturverzeichnis beide Auflagen nachzuweisen, wenn die beiden Werke in den Fußnoten erwähnt werden. Werke, die nicht für die Fußnoten herangezogen werden, sind im Literaturverzeichnis auch nicht nachzuweisen. 5
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