Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2013 und 2014

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1 Inhalt: 1 DAS WTG NW die rechtlichen Grundlagen der Heimaufsicht Einrichtungstypen und Zuständigkeitsbereiche der Heimaufsicht Borken Organisation und personelle Besetzung (Stand April 2015) Aufgaben der Heimaufsicht Ausblick... 9 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales Burloer Str. 93, Borken Ansprechperson: Karin Ostendorff Fachabteilungsleitung Hilfe zur Pflege Zimmer: 1255 (Etage 2 D) Telefon: 02861/ k.ostendorff@kreis-borken.de

2 1 DAS WTG NW die rechtlichen Grundlagen der Heimaufsicht Das WTG NW 2008 wurde im Oktober 2014 durch eine Neufassung des WTG NW 2014 abgelöst. Die Kreise und kreisfreien Städte üben die Heimaufsicht als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf. Zuständiges Ministerium ist zzt. das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) NW. Das WTG und seine Durchführungsverordnung (DVO-WTG) regeln u.a. die Rahmenbedingungen, nach denen Leistungsanbieter die Betreuungsleistungen und die entgeltliche Wohnraumüberlassung für alte, pflegebedürftige sowie behinderte Menschen ihre Leistungen zu erbringen haben. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind vom WTG nicht erfasst. Zweck des Gesetzes ist, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse von Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, Die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. ( 1 Abs. 1 S. 1 WTG 2014) Aufgabe der Heimaufsicht ist es also, darauf zu achten, dass es den Menschen in den Betreuungseinrichtungen gut geht. 2 Einrichtungstypen und Zuständigkeitsbereiche der Heimaufsicht Borken Durch die Neufassung des WTG NW im Herbst 2014 wurden die der Aufsicht unterliegenden Wohn- und Betreuungsangebote neu klassifiziert. Die Angebote sind nunmehr in Kategorien eingeteilt: Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortet/anbieterverantwortet) Angebote des Servicewohnens Ambulante Dienste und Gasteinrichtungen. Anknüpfend an die Einordnung in die jeweilige Kategorie werden unterschiedlich hohe Anforderungen in baulicher und personeller Hinsicht, in Fragen der Bewohnermitbestimmung und in Ausmaß und Umfang der Überwachungstätigkeit geschaffen. Der künftige Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 wird diese neuen Ansätze aufgreifen. Zudem plant das MGEPA, landeseinheitliche Weisungen für die Abfassung des Tätigkeitsberichtes ab dem Berichtsjahr 2015 zu erteilen. Für die Jahre 2013 und 2014 wird noch nach alter Art berichtet. Seite 2 von 9

3 Der Heimaufsicht unterlagen 2013/2014 Pflegeeinrichtungen/Hospize/Kurzzeitpflegeeinrichtungen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII Neue Wohnformen betreute Wohngruppen Wohngemeinschaften. Für die Frage, ob eine Betreuungseinrichtung den Bestimmungen des WTG zuzuordnen ist, kam es nicht auf die leistungsrechtliche Einschätzung ambulant oder stationär an. a. Pflegeeinrichtungen Anzahl Plätze Anzahl Plätze Altenpflege- heime Hospize Solitäre Kurzzeitpflege -einrichtungen Anmerkung: Im Jahr 2014 hat die Anne Seniorenresidenz Legden (35 Plätze) ihren Betrieb aufgegeben. Die dennoch gestiegene Platzzahl ist im Wesentlichen durch die Erweiterung im St. Marien Senioren- und Pflegezentrum Ahaus (+ 27 Plätze) und kleinere Platzzahländerungen anlässlich von Modernisierungen/Umbauten erklärt. Seite 3 von 9

4 b. (vollstationäre) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (2014) Anzahl Plätze Es handelt sich um Einrichtungen für behinderte Menschen in völlig unterschiedlichen Größenordnungen. Darunter befinden sich Großeinrichtungen mit vielfältigen z.t. über mehrere Kommunen verstreute Wohn-/Betreuungsangebote (z.b. Haus Hall, Wittekindshof) oder auch Kleinsteinrichtungen mit z.b. nur 18 Plätzen nur einem Standort. Die Einrichtungen bieten in der Regel auch ambulant betreutes Wohnen für ihre Klientel an bzw. lassen durch eigenes Personal sog. Fachleistungsstunden erbringen. Auch derartige Betreuungsformen können der Heimaufsicht unterliegen. Platzzahlen werden statistisch wegen der großen Schwankungen nicht erfasst. c. Neue Wohnformen betreute Wohngruppen- ambulante Wohngemeinschaften (2014) für alte pflegebedürftige Menschen Anzahl Plätze 5 ca. 110 Anmerkung: Es handelt sich um diejenigen Betreuungseinrichtungen, bei denen die WTG- Eigenschaft rechtskräftig festgestellt wurde. Daneben gibt es diverse weitere Wohn- /Betreuungsangebote, die nach der neuen Rechtslage unter eine der neu eingeführten Kategorien fallen könnten. Die Prüfung, ob und ggf. wie das neue WTG NW 2014 für die unterschiedlichsten Wohn-/Betreuungsangebote gilt, wird in den Jahren 2015 und 2016 die Arbeit der Heimaufsicht maßgeblich prägen. d. Zusammenfassung für 2014 Anzahl Plätze Altenpflegeeinrichtungen Behinderteneinrichtungen Ambulante WGs für Pflegebedürftige Summe Seite 4 von 9

5 3 Organisation und personelle Besetzung (Stand April 2015) Die Heimaufsicht ist in die Fachabteilung Pflege/Heimaufsicht eingliedert Die Fachabteilung ist im Fachbereich Soziales angesiedelt 3 Verwaltungsfachkräfte mit 1,54 Stellenanteilen 1 Amtsärztin mit 0,2 Stellenanteilen Im Laufe des Jahres 2014 wurde die Kopfzahl der Verwaltungsfachkräfte von 4 auf 3 reduziert, der Umfang der Stellenanteile von 1,54 blieb allerdings unverändert. Die Bündelung in einer Vollzeitstelle soll dazu beitragen, die umfangreichen Aufgaben in der Heimaufsicht insbesondere durch die Gesetzesnovellierung besser bewältigen zu können. 4 Aufgaben der Heimaufsicht a. Beratungen ( 11 WTG 2014) Die wesentlichen Beratungsfelder der Heimaufsicht sind Allgemeine Beratungen (z.b. über rechtliche Pflichten von Leistungsanbietern) Beratungen in Angelegenheiten der Mitwirkung und Mitbestimmung (Beiratsangelegenheiten) Beratungen zu den Anforderungen an die Wohnqualität (Investorenberatung bei Neubauten und Modernisierungen) Beratungen bei Mängeln Beratungen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsqualität Im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag schult die Heimaufsicht auf Wunsch regelmäßig auch Bewohnerbeiräte, Leitungspersonal und Ehrenamtliche. b. Überwachung der Betreuungseinrichtungen ( 14 WTG 2014) Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt im Wesentlichen durch die jährlich vorzunehmenden unangemeldeten Kontrollen in den Einrichtungen (Regelprüfungen) und die Verfolgung von Beschwerden. Beschwerden können auch Anlass für eine vorgezogene Regelprüfung sein. In den Altenpflegeeinrichtungen führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. der privaten Krankenversicherung (PKV) außerdem jährlich Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI durch. Die Ergebnisse der MDK/PKV-Prüfungen werden durch die Heimaufsicht regelmäßig reflektiert. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgt keine Prüfung durch den MDK/PKV. Seite 5 von 9

6 c. Prüfaktivitäten in den Betreuungseinrichtungen Altenpflegeeinrichtungen (Pflegeheime und sol. KZP-Einrichtungen), vgl. 2a) durch MDK/PKV durch Heimaufsicht Behinderteneinrichtungen (vgl. 2b) Durch Heimaufsicht Neue Wohnformen (vgl. 2c) 4 5 Durch MDK/PKV 4 5 Durch Heimaufsicht 4 3 d. Kriterien für die Prüfaktivitäten der Heimaufsicht (2013/2014) In Altenpflegeeinrichtungen kann eine Prüfung der Pflege-/Betreuungsqualität unterbleiben, wenn die MDK-Prüfung nicht älter als ein Jahr ist. Jede Einrichtung soll mindestens einmal jährlich mindestens von MDK und/oder Heimaufsicht geprüft werden. In 2013 wurden zwei Pflege- und acht Behinderteneinrichtungen nicht geprüft. In 2014 wurden bis auf drei Behinderteneinrichtungen alle Einrichtungen geprüft. Einrichtungen, bei denen in der letzten Prüfung größere Unstimmigkeiten auftauchten, werden bevorzugt geprüft. Seite 6 von 9

7 e. Auszug aus den Prüfungsergebnissen der Jahre 2013/2014 o Wohnqualität Die Betreuungseinrichtungen haben bis 2018 Zeit, die baulichen Vorgaben des WTG zu erfüllen. Bei den Altenpflegeeinrichtungen sind bereits ca. 75 % auf dem baulichen Niveau des WTG. Bei den Behinderteneinrichtungen bereiten insbesondere die Einzel/Doppelzimmerquote, die Nasszellensituation und eine derzeit nicht vorhandene Barrierefreiheit Probleme. Die betroffenen Einrichtungen erarbeiten Pläne, wie diese baulichen Vorgaben des WTG umgesetzt werden sollen. Das neue WTG 2014 hat für die Behinderteneinrichtungen zwingend nur noch die Umsetzung der Einzelzimmerquote von 80 % festgelegt. Verbesserungen bei der Nasszellensituation und die Umsetzung der Barrierefreiheit bleiben aber dennoch gerade in diesen Einrichtungen ein wichtiges Thema. Die Heimaufsicht berät intensiv und stellt eine enge Abstimmung mit der Bauordnungsverwaltung sowie ggf. auch mit der Wohnbauförderung her. o Essen und Trinken Die Essensversorgung erfolgt zur Zufriedenheit der Bewohner/innen. Einrichtungen mit einer eigenen Küche in den Räumlichkeiten der Altenpflegeeinrichtungen erhalten eine bessere Rückmeldung zur Qualität des Essens. Bewohner/innen loben, wenn Kochen und Backen als Teil der sozialen Betreuung angeboten wird (z.b. gemeinsames Pfannkuchenbacken). Bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe wird die Thematik Nahrungszubereitung im Wesentlichen als Baustein für die weitere Verselbständigung genutzt. Es gibt allerdings auch in Einzelfällen eine Vollversorgung. Herausforderung für die Heimaufsicht ist, mit jeder Einrichtung die besonderen Anforderungen für den Umgang mit Essen und Trinken abzustimmen. Bei Bedarf erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Lebensmittelüberwachung. o soziale Betreuung Alle stationären Altenpflegeeinrichtungen nutzen die Refinanzierung durch die Pflegekasse, um für demenziell veränderte Bewohner/innen zusätzliche Betreuungsangebote vorzuhalten ( 87b SGB XI). Die Angebote zur Freizeitgestaltung erfolgen zur Zufriedenheit der Bewohner/innen. o Personal Die Fachkraftquote von über 50 % wird in allen Altenpflegeheimen erreicht, in den Behinderteneinrichtungen liegt sie z.t. bei über 80 %. Die Einrichtungen vermelden bis auf wenige Ausnahmen (noch) keine Probleme mit der Gewinnung von Fachkräften. Ausbildungsaktivitäten werden insbesondere nach der Einführung der Altenpflegeumlage zum verstärkt. Ehrenamtliche Aktivitäten erfolgen vor allem in den konfessionell gebundenen Einrichtungen, freigewerbliche Anbieter haben Probleme in der Gewinnung von Ehrenamtlichen. Seite 7 von 9

8 o Pflege/Betreuung Bei den Prüfungen wird schwerpunktmäßig auf die Einhaltung von Hygiene, Medikamentensicherheit und Umgang mit einzelnen Pflegeproblemen geachtet (z.b. Dekubitus, Exsikkose, Kontrakturen). Zusätzlich erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung auf Plausibilität der Dokumentation. Die Pflegequalität in den Altenpflegeeinrichtungen ist grundsätzlich gut. Dies wird auch durch die MDK/PKV-Prüfungen bestätigt. Die Behinderteneinrichtungen werden immer stärker auch mit Pflegeproblemen konfrontiert und müssen sich u.a. auch personell darauf einstellen. Einzelne Anbieter (z.b. Haus Hall, Gescher) haben deshalb auch für die Zielgruppe der pflegebedürftigen Behinderten eine Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI errichtet. o Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) Die Amtsgerichtsbezirke Bocholt, Borken und Ahaus versuchen, durch die Einführung des Werdenfelser Weges die Menge und das Ausmaß der freiheitsentziehenden Maßnahmen insbesondere in den Betreuungseinrichtungen zu reduzieren. Dazu wurden mit allen Betreuungseinrichtungen Vereinbarungen getroffen, die vorsehen, dass vor dem richterlichen Beschluss über eine FEM ein Medationsverfahren stattfindet, das die Notwendigkeit der FEM und ggf. Alternativen dazu zum Inhalt hat. Zusätzlich widmet auch die Heimaufsicht dem Umgang mit diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. f. Beschwerden Gesamt davon Personal 0 0 Mängel in der Betreuung/Pflege 8 8 Hauswirtschaft 0 1 Vertragliche Fragestellungen 2 1 Sonstige 0 0 Beschwerden lassen sich oft nicht als eindeutig begründet oder unbegründet einordnen. Das grundlegende Problem liegt häufig in der mangelhaften/fehlenden Kommunikation zwischen den Beschwerdeführern und Einrichtungs-/Pflegedienstleitung. Heimaufsicht hat immer wieder die Rolle einer Mediatorin. Seite 8 von 9

9 Manche Beschwerden beziehen sich auf mehrere Themen (z.b. Pflegeprobleme/fehlendes Personal). In der obigen Tabelle wurde dann der Hauptbeschwerdepunkt erfasst. Beschwerdeführende Angehörige haben manchmal unrealistische/manchmal gar keine Vorstellungen über die Pflichten der Pflegeeinrichtung bzw. über eigene Verpflichtungen. g. Weitere Aktivitäten der Heimaufsicht im Rahmen der Überwachung Prüfung der Erfüllung der baulichen Standards bei Neu- und Umbauten von Betreuungseinrichtungen Prüfung der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bei Leitungspersonal der Einrichtungen 5 Ausblick Seit dem gilt das WTG NW 2014, die Durchführungsverordnung zum WTG ist seit November 2014 in Kraft. Das MGEPA hat einen ersten grundlegenden Erlass zum Umgang mit der neuen Rechtslage gefertigt. Durch die neue Rechtslage sind noch Routinen zu entwickeln, diverse Fragen zu klären, neue Rahmenprüfkataloge zu entwickeln, Schulungen durchzuführen usw. Das MGEPA wird für die zuständigen Behörden im Regierungsbezirk Münster erst im April 2015 eine zweitägige Schulung anbieten. Das neue Recht sieht eine Einteilung der Wohn- und Betreuungsangebote in unterschiedliche Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen vor. Bereits klar ist, dass die Menge der zu überwachenden Einrichtungen steigen wird (z.b. fallen Tagespflegeangebote wieder in die Zuständigkeit der Heimaufsicht). Sofern bei einer Regelprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, kann die Heimaufsicht den Prüfturnus auf zwei Jahre verlängern. Durch den verlängerten Prüfrhythmus soll die Mengensteigerung bei den zu überwachenden Einrichtungen aufgefangen werden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen des WTG bzw. der WTG-DVO sehen auch eine Veröffentlichung des Prüfergebnisses für die heimaufsichtlichen Prüfungen vor. Die Prüfergebnisse sind auf der Homepage des Kreises Borken abrufbar (vgl. Seite 9 von 9

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