Ergebnisbericht 2017 für das Elisabeth-Hospiz, Stadtlohn. Angaben zum Träger und zum Wohn- und Betreuungsangebot

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1 Seite 1 von 7 Ergebnisbericht 2017 für das Elisabeth-Hospiz, Stadtlohn Prüfung von Gasteinrichtungen durch die Heimaufsicht des Kreises Borken Nach 23, 41 Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher en als gilt jede erfüllung der gesetzlichen en- festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur beseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des s erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung der wird zwischen geringfügigen und wesentlichen n unterschieden. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung, zum Beispiel Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc. erlassen wird. Manche en werden auch nicht, zum Beispiel weil sie zu einem früheren Zeitpunkt wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG und 4 und 5 WTG- DVO nachfolgend veröffentlicht. I. Allgemeine Angaben Angaben zum Träger und zum Wohn- und Betreuungsangebot Adressangaben zum Wohn- und Betreuungsangebot: Ne: Elisabeth Hospiz PLZ: Ort: Stadtlohn Straße/ Nr.: Laurentiusstraße 4 Telefon: / Telefax: / hospiz@kmh-stadtlohn.de Homepage:

2 Seite 2 von 7 Adressangaben zum Träger: Ne: Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. PLZ: Ort: Ahaus Straße/ Nr.: Coesfelder Straße 6 Telefon: / FA: / hospiz@kmh-stadtlohn.de Homepage: Von der Möglichkeit einer Selbstdarstellung nach 14 Abs. 9 WTG, 5 WTG-DVO wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Wohn- und Betreuungsform: Wohn- und Betreuungsangebot nach 2 Abs. 2 WTG SGB I SGB II Gasteinrichtung Besonderheiten des Wohn- und Betreuungsangebotes Genehmigte Abweichungen von den en des WTG ja nein Besondere Schwerpunkte in Pflege und sozialer Betreuung ja nein

3 Seite 3 von 7 Angaben zu den Nutzerinnen- und Nutzerplätzen der Wohn- und Betreuungsform: Anzahl der Plätze lt. Vergütungs- bzw. Versorgungsvereinbarung: 10 Angaben zur Nutzerinnen- und Nutzerstruktur: Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit Einstufung nach SGB I Gestanzahl der Nutzerinnen und Nutzer: 10 Angaben zu den Prüfpersonen: Ne und Vorne der Prüferin: Decking, Gudula Ne und Vorne der Prüferin: Schlottbohm, Ingrid Funktion/ Qualifikation der Prüferin: B.A. Pflegemanagement (FH) Funktion/ Qualifikation der Prüferin: Verwaltungsfachwirtin Ne der Prüfbehörde: Kreis Borken, Heimaufsicht PLZ: Ort: Borken Straße/ Nr.: Burloer Straße 93 Telefon: / i.schlottbohm@kreis-borken.de FA: / Homepage: Datum der Prüfung:

4 Seite 4 von 7 An der Prüfung beteiligte Behörden/ Institutionen: MDK / Prüfdienst PKV Gesundheitst Gesundheitst / Lebensmittelüberwachung Gesundheitst/ Apothekenaufsicht Bauordnungst Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr Träger der Einrichtung Letzte Prüfung anderer Prüfinstitutionen: Behörde/ Institutionen Datum Bericht liegt vor Beanstandungen Gesundheitst ja nein Apothekenaufsicht / Vertragsapotheke (Protokoll der letzten Prüfung) Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr Protokoll der letzten Brandschau ja nein ja nein Liegen Prüfergebnisse anderer Behörden/ Institutionen vor, die nicht älter als ein Jahr sind, soll die erneute Prüfung dieser Sachverhalte vermieden werden. Ausnahmen sind aktuelle Hinweise, dass die en des Gesetzes nicht erfüllt sind.

5 Seite 5 von 7 Die Prüfung durch die Heimaufsicht des Kreises Borken erfolgte Wohnqualität 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergröße) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume (Raumgrößen/Unterteilung in Wohngruppen) 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung 11. Information über Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement

6 Seite 6 von 7 Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimittel Dokumentation 22. Hygieneanforderungen Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation

7 Seite 7 von 7 II. Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Einwände gegen das Prüfergebnis wurden nicht erhoben.

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