Die Verlängerung des Rahmen-Pharmavertrags 20. Juni 2011

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1 21. Juni 2011 Informationsveranstaltungen Dr. Jan Oliver Huber Die Verlängerung des Rahmen-Pharmavertrags 20. Juni 2011 Klare Antworten. Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs

2 Seite 2 Die Partner Hauptverband/Krankenversicherungsträger Pharmazeutische Unternehmen und Pharma-Großhandel Fachverband der chemischen Industrie Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Pharmig Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs FOPI Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie Österreichischer Generikaverband ARGE Pharmazeutika Arbeitsgemeinschaft des pharmazeutischen Großhandels

3 Seite 3 Zustandekommen des Rahmen-Pharmavertrages Unterfertigung durch alle Partner sowie Pharmazeutischen Unternehmen und Mitglieder der ARGE Pharmazeutika Eine Zahlungspflicht für jedes einzelne Unternehmen entsteht erst, wenn alle in der Anlage 2.2 aufgelisteten Pharmazeutischen Unternehmen und in der Anlage 2.2a aufgelisteten Mitgliedsunternehmen der ARGE Pharmazeutika dem Rahmen-Pharmavertrag beigetreten sind Sollten bis zum nicht alle betroffenen Pharmazeutischen Unternehmen sowie die Mitgliedsunternehmen der ARGE Pharmazeutika beigetreten sein, ist der Rahmen-Pharmavertrag nicht zustande gekommen

4 Seite : Einigung auf Eckpunkte einer Verlängerung des Rahmen-Pharmavertrags Laufzeit bis (4 ½ Jahre) Gesamtvolumen des Solidarbeitrags (Pharmaindustrie und Großhandel) 82 Millionen Teil des Beitrags wird für gemeinsam festzulegende Gesundheitsziele zweckgewidmet Fortführung der Systematik und der wesentlichen Vertragsbestimmungen des RPV Beendigung des Verfahrens gegen die SGKK

5 Solidarbeitrag in Mio. Euro Seite 5 Rahmen-Pharmavertrag Verlängerung Solidarbeitrag in Millionen Euro brutto Solidarbeitrag Gesundheitsziele ,50 1,50 1,50 1, ,75 16,50 16,50 16,50 16,50 5 9, Gesundheitsziele : 6,75 Mio

6 Seite 6 Wesentliche Bestandteile Wirtschaftliche Zielsetzung Freiwillige Gewährung eines Rabattes als Solidarbeitrag durch Pharmaunternehmen und Pharma-Großhandel Dauer Auflösung Rahmen-Pharmavertrag Clearing Stelle Schiedsklausel Zweckbindung für Gesundheitsziele Gremium Gesundheitsziele

7 Seite 7 Wirtschaftliche Zielsetzung (I) Beitrag für die sozialen Krankenversicherungen durch Leistung eines freiwilligen Rabattes als Solidarbeitrag für den Zeitraum bis Unterstützung der Leistungsfähigkeit der sozialen Krankenversicherungen insbesondere auch gegenüber dem Patienten Der Rahmen-Pharmavertrag bietet sowohl Pharmawirtschaft als auch der Sozialversicherung ein höheres Maß an Planungs- und Rechtssicherheit

8 Seite 8 Wirtschaftliche Zielsetzung (II) Der Rahmen-Pharmavertrag steht unter der Prämisse, dass bis zum keine gesetzlichen oder sonstige neue Maßnahmen zur Heilmittelkostendämpfung zu Lasten der Pharmazeutischen Unternehmen und der Mitgliedsunternehmen der ARGE Pharmazeutika in Kraft treten bzw. solche Neuerungen mit Wirksamkeit vor dem zur Anwendung gelangen. Die Zweckwidmung von Teilbeträgen ihv insgesamt höchstens 6,75 Millionen Euro für gemeinsam festzulegende Gesundheitsziele ermöglicht Patienten sowie der öffentlichen Gesundheit Verbesserungen und hat Beispielwirkung

9 Seite 9 Gesamtdarstellung Pharmazeutische Unternehmen Solidarbeitrag + Gesundheitsziele Netto USt (10%) Pharma-Großhandel Solidarbeitrag + Gesundheitsziele Netto USt (10%) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,73 gesamt , , , , , , ,00

10 Seite 10 Rechtsfolgen der Auflösung des Rahmen-Pharmavertrages Rückzahlungs-Verpflichtung des HV für bereits geleistete Beträge Entfall weiterer Zahlungsverpflichtungen für die Pharmazeutischen Unternehmen und den Pharma- Großhandel Regelung der Rückwirkung Bei Auflösung bis Rückzahlung bis dahin geleisteter Beträge Bei Auflösung ab Rückzahlung für das vorangegangene Kalenderjahr und im Kalenderjahr der Auflösung geleisteter Beträge Bei rückwirkenden Kostendämpfungsmaßnahmen Rückzahlung für den Zeitraum der Rückwirkung Beschlossene Gesundheitsziele werden unabhängig einer Auflösung umgesetzt

11 Seite 11 Beitretende Pharmazeutische Unternehmen Kriterien: Vertriebsberechtigung Umsätze auf Rechnung der gesetzlichen Krankenversicherungsträger auf Basis FAP für das Jahr 2010 größer gleich EUR ,- auf Rechnung der gesetzlichen Krankenversicherungsträger

12 Seite 12 Berechnungsmethodik Beispiele (I-2011) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2011 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,27 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro ,00 (Euro ,00x100) = 0,0057% B i = 0,0057% x Euro ,27 = Euro 473,09 netto

13 Seite 13 Berechnungsmethodik Beispiele (I-2012) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2012 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,09 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro ,00 (Euro ,00x100) = 0,0057% B i = 0,0057% x Euro ,09 = Euro 851,56 netto

14 Seite 14 Berechnungsmethodik Beispiele (II-2011) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2011 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,27 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro ,00 (Euro ,00x100) = 0,1083% B i = 0,1083% x Euro ,27 = Euro 8.988,71 netto

15 Seite 15 Berechnungsmethodik Beispiele (II-2012) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2012 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,09 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro ,00 (Euro ,00x100) = 0,1083% B i = 0,1083% x Euro ,09 = Euro ,67 netto

16 Seite 16 Berechnungsmethodik Beispiele (III-2011) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2011 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,27 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro (Euro ,00x100) = 1,133903% B i = 1,133903% x Euro ,27 = Euro ,88 netto

17 Seite 17 Berechnungsmethodik Beispiele (III-2012) Fiktives Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz auf Basis FAP von Euro ,- Jahr 2012 U i (Umsatz FAP) = Euro ,- Annahme n (Anzahl Firmen) = 100 SB (Summe freiwilliger Rabatt als Solidarbeitrag) = Euro ,09 Annahme FAP U k = Euro ,- f i = Euro ,00 - Euro ,00 Euro (Euro ,00x100) = 1,133903% B i = 1,133903% x Euro ,09 = Euro ,79 netto

18 Seite 18 Anlage./12.A.3 Geschäftsordnung des Gremiums Gesundheitsziele

19 Seite 19 Gremium Gesundheitsziele (I) Geschäftsordnung des Gremiums Gesundheitsziele - Rechtsgrundlage und Aufgabe des Gremiums Gesundheitsziele - Zusammensetzung - Aufgaben der Mitglieder - Sitzungen - Entscheidungen

20 Seite 20 Gremium Gesundheitsziele (II) Aufgaben: Entscheidungen zur Festlegung, Genehmigung und Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen gemeinsamer Gesundheitsziele aus dem Rahmen- Pharmavertrag zu den Themen Prävention Kindergesundheit

21 Seite 21 Gremium Gesundheitsziele (III) Paritätische Entsendung und Besetzung (durch die Entsendungsbefugten): max. 4 stimmberechtige Mitglieder vom Hauptverband max. 4 stimmberechtigte Mitglieder von der Pharmig in Koordination mit den Partnern Ernennung bis zum Bildung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung sämtlicher Entscheidungen Vorsitz: Gemeinsam von einem vom Hauptverband und einem von der Pharmig entsandten Mitglied zu führen (gilt auch für Stellvertreter des Vorsitzenden) Ernennung in der jeweiligen Entsendung

22 Seite 22 Gremium Gesundheitsziele (IV) Entscheidungen: sind einstimmig zu fassen und sind für die Vertragspartner bindend Der Betrag von EUR 6, ist ausschließlich für Gesundheitsziele in Entsprechung der Beschlüsse des Gremiums Gesundheitsziele zu verwenden

23 Seite 23 Der weitere Fahrplan Finalisierung der Dokumentation bis Mitte Juni 2011 geplante Unterfertigung durch sämtliche Partner Ende Juni 2011 Aussendung der unterfertigten Dokumentation samt Anlagen und Beitrittserklärungen an die pharmazeutischen Unternehmen und die Mitglieder der ARGE Pharmazeutika nach vollständiger Unterfertigung durch die Partner Rücksendung sämtlicher Beitrittserklärungen bis längstens Inkrafttreten nach Einlangen sämtlicher Beitrittserklärungen rückwirkend mit

24 Seite 24 Pharmapolitische Bedeutung Das Zustandekommen dieses Rahmen-Pharmavertrages ist vor allem durch das Solidaritätsprinzip gekennzeichnet. Durch die Teilnahme aller wesentlichen Pharmazeutischen Unternehmen/Großhandel beweisen wir als Branche politische Handlungsfähigkeit und Kompetenz. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Projektes erhöht die Akzeptanz der Pharmawirtschaft im Gesundheitswesen. Politik und Sozialpartner werden in Zukunft nicht entgegen partnerschaftlicher Vereinbarungen mit der Pharmawirtschaft agieren wollen.

25 Seite 25 Pharmapolitische Bedeutung One Voice Prinzip wir sprechen mit einer Stimme Der gemeinsame Weg aller Unternehmen führt zur Stärkung jedes einzelnen Unternehmens

26 Disclaimer Bei den gegenständlichen Folien handelt es sich um eine aus Stichworten bestehende, auszugsweise Unterlage zu Vorträgen, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es gilt das gesprochene Wort. Es wird ausdrücklich jegliche Haftung aufgrund dieser Unterlage ausgeschlossen. Aus dieser Unterlage können keinerlei Ansprüche oder Rechte gegenüber der Pharmig bzw. ihrer Vertreter und Organe abgeleitet werden. Pharmig Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung von Inhalten dieser Folien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pharmig. Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs

8640/AB. vom zu 9049/J (XXV.GP) GZ: BMG-11001/0124-I/A/5/2016 Wien, am 17. Juni 2016

8640/AB. vom zu 9049/J (XXV.GP) GZ: BMG-11001/0124-I/A/5/2016 Wien, am 17. Juni 2016 8640/AB vom 17.06.2016 zu 9049/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0124-I/A/5/2016 Wien, am

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