Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG

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1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen*)

2 35 Ursache der VOC-Emissionen ( Jahresmittelwerte ) Abfallentsorgung Kraftstoffverteilung Energiegewinnung Produktion Vegetation Lösemittelanweisung Verkehr / Transport 5 0

3 Zielsetzung der EU bei der Lösemittelreduktion ( Einsparung von Lösungsmitteln ) Lösungsmitteleinsparung Lösungsmittelgehalt Festkörper

4 Liste der Anlagen 5. Fahrzeugreparaturlackierung. 5.1 Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen. Schwellenwert: 0 (t/a) 8. Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen. 8.1 Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen. Schwellenwert: 5 (t/a)

5 Liste der Anlagen 9. Beschichten von Holz- oder Holzwerkstoffen. 16. Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben.

6 Liste der Tätigkeiten 2. Reinigung der Oberflächen von Materialien oder Produkten. 4. Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen, Fahrerhäusern, Nutzfahrzeugen, Bussen oder Schienenfahrzeugen. 5. Fahrzeugreparaturlackierung. 8. Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen.

7 Liste der Tätigkeiten 9. Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen. 16. Herstellen von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben.

8 Spezielle Anforderungen 5. Fahrzeugreparaturlackierung 5.1 Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen Emissionsgrenzwerte für gefasste behandelte Abgase. Emissionsgrenzwert: (mg C/m³) 50

9 Spezielle Anforderungen 8. Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen. 8.1 Anlagen Emissionsgrenzwerte für gefasste behandelte Abgase. Emissionsgrenzwert: (mg C/m³) Lösemittelverbrauch (t/a) > 5-15 : 100 Beschichtungs- und Trocknungsverfahren > 15 : 50 Beschichtungs- und Trocknungsverfahren : 20 Bei thermischer Nachverbrennung

10 Spezielle Anforderungen Grenzwert für diffuse Emissionen: % der Eingesetzten Lösemitteln (Lösemittelverbrauch in t/a) >5-15 to - 25% (diffuse Emission) > 15 to - 20% (diffuse Emission)

11 Reduzierungsplan Zeitpunkte Maximal zulässige für die Einhaltung der Gesamtemission Gesamtemission pro Jahr Neue Anlagen Altanlagen ab dem ab dem Zielemission x 1,5 ab dem ab dem Zielemission

12 Reduzierungsplan Sonstige Metall- oder Kunststoffbeschichtungen Sonstige Beschichtungen Lösemittelverbrauch t/a : > 5-15 Multiplikationsfaktor : 1,5 Prozentsatz zur Ermittlung der Zielemission : ( ) % Lösemittelverbrauch t/a : > 15 Multiplikationsfaktor : --- Prozentsatz zur Ermittlung der Zielemission : ( ) %

13 Reduzierungsplan Ermittlung der Zielemission Jährliche Menge an Feststoff x Multiplikationsfaktor = Bezugsemission Bezugsemission x Prozentsatz = Zielemission

14 Lösemittelbilanz Gesamtbezüge lösemittelhaltiger Produkte im Jahr, umgerechnet auf den Lösemittelanteil. Input: Verdünnungen, Reinigungsmittel, sonstige Zubereitungen Output: Emissionen in gefassten Abgasen, Lösemittel im Abwasser, Lösemittel verbleibend in Endprodukten, Diffuse Emissionen, Lösemittel im Abfall, Lösemittelverkäufe, Lösemittel aus Abluftreinigung und sonstige.

15 Zeitliche Vorgaben Voraussetzung / Forderung Neuanlagen / wesentliche Altanlagen Änderungen 1 Lösemittelverbrauch Anzeige vor Inbetriebnahme Anzeige bis > Schwellenwert Einhaltung der Grenzwerte Ab Inbetriebnahme Bis Grenzwerte erstmaliger Nachweis 6 Monate nach Inbetriebnahme Bis Ende Anwendung des Reduzierungsplans Zielemission * 1,5 bei Zielemission * 1,5 am Stufe1 Inbetriebnahme Zielemission ab Zielemission ab Stufe

16 Anzeige gemäß 5 Abs. 2 Lösemittelverordnung ( 31.BimSchV) I. Angaben zum Betreiber II. III. IV. Standort der Anlage Art der Anlage / technische Daten Lösemittelverbrauch Menge im Kalenderjahr 2001 Besonders gesundheitsgefährdende Lösemittel Nr. 525 der TA Luft eingestuft?

17 Strategien der Lackindustrie aus Sicht eines mittelständischen Lackherstellers Umsetzung der Lösemittelrichtlinie

18 Einzuhaltende Gesetze und Verordnungen Anforderungen der Lösemittelrichtlinie. TA-Luft (Lösemitteldämpfe in der Abluft) MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)

19 High-Solid-Lacke Lösemittelgehalt: % Vorteile: geeignete Bisherige Applikations- und Trocknungsverfahren weiter anwendbar. Für alle Substrate / Untergründe gibt es Produkte. Nachteile: Lösemittelanteile zur Erfüllung der Lösmittelrichtlinie oft noch zu hoch. Abluftreinigung nach TA-Luft notwendig.

20 Wasser-Lacke Lösemittelgehalt: 0-15 % Vorteile: Lösemittelrichtlinie kann erfüllt werden. Für alle Substrate / Untergründe gibt es geeignete Produkte. Nachteile: Applikation- und Trocknungsverfahren müssen angepasst werden. Höhere Anforderungen an die Untergrundvorbereitung Beständigkeiten oft schlechter ( mechanisch, chemisch, Bewitterung ).

21 Applikationsverfahren zur Lösemittelminderung Nebelarmes Spritzen W irkungsweise: Verringerung von Overspray bei Spritzlackierung. Elektrostatisches Spritzen W irkungsweise: Verringerung von Overspray bei Spritzlackierung. Heiß Spritzen Wirkungsweise: Senken der Viskosität bei Spritzlackierung.

22 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen*) Gemeinsam werden wir die Probleme lösen

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