1. Übersicht zu den Anforderungen der VOC-Verordnung. Nein. Anlage/Tätigkeit nach Anhang I und II? unterliegt nicht der VOC-VO

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1 1. Übersicht zu den Anforderungen der VOC-Verordnung Anlage/Tätigkeit nach Anhang I und II? Ja Nein unterliegt nicht der VOC-VO Ermittlung des Lösemittelverbrauchs: Schwellenwert nach Anhang I überschritten? Nein Ja Anlage unterliegt VOC-VO: Anforderungen: 3 Allgemeine Anforderungen: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Altanlagen: spät ist die Anlage bei der Behörde anzuzeigen b) Neuanlagen: Anzeige bei Behörde vor Inbetriebnahme Wesentliche Änderung: ist vorher anzuzeigen Werden krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe eingesetzt? Substitution Einhaltung eines Massenstroms von 2,5 g/h oder im gefassten Abgas von 1 mg/m 3 Werden Stoffe mit R40 bzw. der Nr Klasse I eingesetzt? Einhaltung eines Massenstroms von 100 g/h oder im gefassten Abgas von 20 mg/m 3 Besondere Emissionsminderungsmaßnahmen beim Umfüllen (LM mit Kp 150 C; Umfüllrate 100 t/a)

2 2 4 Spezielle Anforderungen: Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nach Anhang III oder Reduzierungsplan nach Anhang IV 7 Einhaltung der Ableitbedingungen: a) nicht genehmigungsbedürftig: in freie Luftströmung b) genehmigungsbedürftig: nach 2.4 TA Luft Messungen und Überwachung: Jährliche Lösemittelbilanz nach Anhang V zum Nachweis über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen bzw. des Reduzierungsplans Emissionsmessungen: nicht genehmigungsbedürftige Anlage: erstmalige und wiederkehrende Emissionsmessungen durch 26 Messstelle (wenn Abgasreinigung erforderlich) Termine: erstmalige Messung: a) Altanlagen: Ende 2. KJ ab Einhaltungsjahr b) Neu- und wesentl. geänderte Anlagen: frühestens 3 Monate und spät. 6 Monate nach Inbetriebnahme wiederkehrende Messung: alle 3 Jahre kontinuierliche Messung: bei Emissionsmassenstrom 10 kg C/h genehmigungsbedürftige Anlagen: nach TA Luft

3 3 2. Von der VOC-Verordnung erfasste Anlagen Nr. Anlage nach Anhang I der Verordnung Lösemittelverbrauchsschwelle [t/a] 1.1 Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren Illustrationstiefdruckverfahren Sonstige Drucktätigkeiten Oberflächenreinigung Textilreinigung Kfz-Serienbeschichtung Fahrerhäuser-Serienbeschichtung Beschichten von Nutzfahrzeugen Beschichten von Bussen Beschichten von Schienenfahrzeugen Fahrzeugreparaturlackierung Beschichten von Bandblech Beschichtung von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder 0 xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen 7.2 Sonstige Wickeldrahtbeschichtung Sonstige Metall- oder Kunststoffbeschichtung 5 9. Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen Beschichten von Textil-, Gewebe-, Folien- oder Papieroberflächen Beschichten von Leder Holzimprägnierung 10/ Laminierung von Holz oder Kunststoffen Klebebeschichtung Schuhherstellung Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen, Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben 17.1 Umwandlung von Kautschuk Extraktion von Pflanzenöl, tierischem Fett, Raffination 10 von Pflanzenöl 19.1 Herstellung von Arzneimitteln

4 4 3. Übersicht wichtiger Fristen nach der VOC-Verordnung Anforderungen Neuanlage Altanlage 5 Abs. 2 Anzeigepflicht nicht gen.bed. rechtzeitig vor Inbetriebnahme bis Anlagen 3 Allg. Anforderungen ab Inbetriebnahme bis Spezielle Anforderungen 5 Abs. 5 Satz 1 (kontinuierl. Messung) 7 Abs. 1 (Ableitbedingungen) 5 Abs. 4 erstmalige und wiederkehrende Emissionsmessungen bei nicht genehmigungsbed. Anlagen erstmalig: frühestens 3 Monate vor und spät. 6 Monate nach Inbetriebnahme wiederkehrend: alle 3 Jahre 5 Abs. 7 Reduzierungsplan rechtzeitig vor Inbetriebnahme erstmalig: bis Ende 2. KJ ab Einhaltungsjahr (i.d.r. Ende 2009) wiederkehrend: alle 3 Jahre Mitteilung bis

5 4. Lösemittelbilanz: Übersicht der zu erfassenden Input/Outputströme [nach 10] O1.1 Gefasste behandelte Abgase O4 Diffuse Emissionen O5 LM-Vernichtung O1.2 Gefasste unbehandelte Abgase O9 Sonstige Austräge O6 LM im Abfall O3 LM im Produkt Folie EtOH I2 Regenerat LM-Recycling Farbe I 1 Eingesetzes LM O8 recycl. gelag. LM O2 LM im Abwaser O7 Lösemittel in Verkaufsprodukten

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