Berliner Dienstrechtswoche
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- Julius Hausler
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1 Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminare Berliner Dienstrechtswoche März 2016, Berlin
2 2 Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminare des Behörden Spiegel Die Nutzung neuer Lernwege in der Fortbildung innerhalb der öffentlichen Verwaltung gewinnt immer stärker an Bedeutung. Die Seminare und Workshops des Behörden Spiegel dienen insbesondere durch ihre Praxisorientierung dem Ziel, das Leistungspotenzial der Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienstliche Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der Verwaltung zu erhöhen. Auf der Grundlage der verschiedenen Disziplinen der Verwaltungspraxis wird modernes Führungswissen vermittelt und das Fachwissen an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst. Gleichzeitig sind die Seminare eine Plattform des Erfahrungsaustauschs der Teilnehmer untereinander und ein Forum, in dem praktische Erkenntnisse aufeinander treffen und sich wechselseitig bereichern. Neue Lernwege nutzen und Erfahrungen austauschen in den Praxisseminaren des Behörden Spiegel: Die Qualität und Flexibilität der Verwaltung wird erhöht. Das Leistungspotenzial wird erweitert. Modernes Führungswissen wird vermittelt und das Fachwissen an den aktuellen Stand angepasst. Praktische Erkenntnisse treffen aufeinander und bereichern sich wechselseitig.
3 Inhaltsverzeichnis 3 Berliner Dienstrechtswoche März 2016, Berlin Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht gehören zum Grundgerüst eines jeden Personalverantwortlichen und Dienststellenleiters. Angesichts der Vielzahl von Gerichtsurteilen aller Instanzen ist es allerdings fast unmöglich, den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten. Daher nehmen namenhafte Dienstrechtsexperten die wichtigsten Entscheidungen rund um die Bereiche Einstellung, Befristung, Urlaub, Einstufung, Besoldung und Beurteilung in den Blick und erläutern deren Auswirkungen für die Praxis vom 07. bis 10. März 2016 während der Berliner Dienstrechtswoche. Der Behörden Spiegel möchte Sie herzlich einladen, sich über die aktuellen und künftigen Entwicklungen im Bereich des Dienstrechts zu informieren und die daraus resultierenden Fragestellungen gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren: Übersicht Rechtssichere Einstellung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst... 4 Rechtliche Fragestellungen bei schwierigen Personalgesprächen Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst... 8 Beförderungsauswahl vor Gericht Fit im Eingruppierungsrecht für Praktiker Allgemeine Informationen, Organisatorisches, Ansprechpartner Anmeldeformular Bildnachweis Titelseite: darnok/morguefile
4 4 Berliner Dienstrechtswoche Rechtssichere Einstellung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst 07. März 2016, Berlin Die Einstellung von Beschäftigten wird immer schwieriger und rechtliche Fallstricke warten an jeder Ecke. Der Einstellungsvorgang ist heute verrechtlicht. Die Partnerwahl ist nicht mehr frei. Der Einstellungsvorgang ist durch eine zunehmende Verrechtlichung gekennzeichnet. Eine erhebliche Zurückdrängung der Freiheit der Partnerwahl geht insbesondere von den Diskriminierungsverboten des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung aus. Das strahlt auch auf das Fragerecht des Arbeitgebers aus. Aber auch der Betriebsrat bzw. Personalrat kann sich bei Einstellungen über sein Mitbestimmungsrecht wirksam einschalten. Dieses Intensivseminar will diesen rechtlichen Komplex untersuchen und Lösungsansätze aufzeigen. Themenüberblick, 10:00 17:00 Uhr: I. Einführung Die zunehmende Verrechtlichung der Einstellung II. Neues zum Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung Das Verbot diskriminierender Ausschreibungen ( 11 AGG) Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal Benachteiligung Beweiserleichterung zugunsten des Arbeitnehmers ( 22 AGG) Rechtfertigung der Benachteiligung Schadensersatz und Entschädigung ( 15 AGG) III. Bestenauslese im öffentlichen Dienst Art. 33 Abs. 2 GG IV. Das eingeschränkte Informationsrecht des Arbeitgebers Fragerecht des Arbeitgebers Anfechtungsrecht des Arbeitgebers Umgekehrter Fall: Ein (zu) mitteilsamer Bewerber Bewerberprofilerstellung durch Internetrecherche Untersuchung und Begutachtung des Arbeitnehmers
5 Berliner Dienstrechtswoche 5 V. Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einstellungen Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen Der Begriff der Einstellung i.s. des 99 BetrVG Folgen der Missachtung des Mitbestimmungsrechts Unterrichtung des Betriebsrats auch über den Inhalt des in Aussicht genommenen Vertrages? Problemschwerpunkt: Einstellung von Leiharbeitnehmern Einsatz von Fremdfirmenpersonal (insbes. auf Werkvertragsbasis) VI. Befristete Arbeitszeiterhöhung als Alternative AGB-Kontrolle Mitbestimmung des Betriebsrats Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5, Berlin Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort Behörden Spiegel zum Preis von 80,- inkl. MwSt. pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit. Gebühr: 450,- Euro zzgl. MwSt
6 6 Berliner Dienstrechtswoche Rechtliche Fragestellungen bei schwierigen Personalgesprächen 08. März 2016, Berlin Das Arbeitsleben unterliegt ständig und immer schneller, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen. Die Unternehmen und Behörden nehmen Restrukturierungen vor, ändern Anforderungsprofile ihrer Beschäftigten und führen Leistungsbezahlungen ein. Führungskräfte und Personaler müssen daher immer häufiger unangenehme Personalgespräche führen: von der Rüge bis zum Trennungsangebot; auch Gespräche mit sog. Low-Performern nehmen zu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Gespräche sollen in diesem Kompakt-Seminar vorgestellt werden. Solche Gespräche haben oft ein juristisches Nachspiel, auch vor den Arbeitgerichten. Gesetzliche Grundlagen sind nur rudimentär vorhanden. Themenüberblick, 10:00 15:00 Uhr: I. Rechtsgrundlagen Kollektiv-rechtliche Vorschriften: BetrVG und Personalvertretungsrecht 314 Abs. 2 BGB, 3 TV-L/TVöD: Aussprache vor einer Abmahnung? Bei behinderten Menschen: 2 SBG IX Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Fehlzeiten-/Rückkehrergespräche: Rechtsgrundlage? II. Teilnahmepflicht des Beschäftigten Direktionsrecht nach 106 GewO: Grenzen und Voraussetzungen Ort des Gespräches? Ankündigungspflicht des Arbeitgebers Orientierung nach 12 Abs. 2 TzBfG Konsequenzen bei Nichtteilnahme des Beschäftigten III. Mobbingvorwurf durch die Beschäftigten Standard-Vorwurf des Beschäftigten bei unangenehmen Gesprächen? Begriff des Mobbings oder Belästigung nach 3 Abs. 2 AGG Rechtlich belastbare und sozial adäquate Gesprächführung Taktisches Vorgehen IV. Hinzuziehung von Dritten Höchstpersönlicher Charakter solcher Gespräche, 613 BGB
7 Berliner Dienstrechtswoche 7 Anspruch auf Teilnahme von Betriebs- oder Personalräten, Rechtsanwälten? Praktisches Vorgehen V. Rechtsschutz Bei Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages? Einstweiliger Rechtsschutz des Beschäftigten auf Unterlassung solcher Gespräche? Verweisung auf Gesprächführung durch Rechtsanwalt? Teilnehmer-/innen Das Seminar wendet sich an alle, die solche (unangenehmen) Personalgespräche führen müssen. Aber auch für Betriebs- und Personalräte ist diese Veranstaltung geeignet. Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5, Berlin Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort Behörden Spiegel zum Preis von 80,- inkl. MwSt. pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit. Gebühr: 300,- Euro zzgl. MwSt.
8 8 Berliner Dienstrechtswoche Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst 09. März 2016, Berlin Aus dem Sozialgesetzbuch ( 81 I SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell für die öffentlichen Arbeitgeber durch 82 SGB IX noch einmal durch zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten. Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie. Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie Themenüberblick, 10:00 Uhr 17:00 Uhr Pflichten nach 81 I, 82 SGB IX Festlegung des Anforderungsprofils Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung Einladung zum Vorstellungsgespräch Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten Fazit und Checkliste Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG s Fragen der Teilnehmer-/innen EXKURS: SGB IX und AGG ein Widerspruch?
9 Berliner Dienstrechtswoche 9 Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5, Berlin Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort Behörden Spiegel zum Preis von 80,- inkl. MwSt. pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit. Gebühr: 450,- Euro zzgl. MwSt.
10 10 Berliner Dienstrechtswoche Beförderungsauswahl vor Gericht Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Beförderungsauswahl 10. März 2016, Berlin Konkurrentenstreitigkeiten erleben in Zeiten knapper Beförderungsstellen geradezu einen Boom. Häufig führt das zu vielschichtigen Problemen in den betroffenen Behörden. Stellen bleiben unbesetzt und weitere Beförderungen werden ausgesetzt. Die jüngste Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte wird dabei als sehr restriktiv wahrgenommen und hat einigen Bundesbehörden unangenehme Niederlagen vor Gericht bereitet. In wenigen Fällen lösten die Urteile eine Prozesslawine aus. Dieses Praxisseminar will Führungsmitarbeitern aus Leitungsstäben, Personal- und Rechtsabteilungen, sowie Rechtsanwälte und andere Interessenten in die Problematik der aktuellen Rechtsprechung bei Konkurrentenklagen einführen, aber auch die Risiken darstellen, die Instrumente wie Assessment-Center oder strukturierte Auswahlverfahren mit externer Fachbegleitung doch vor Gericht darstellen können. Auch die Vor- und Nachteile der Einführung einer zentralen Ebene also weg vom unmittelbaren Vorgesetzten bei der Beurteilung werden beleuchtet. Ziel dieses Praxisseminars des Behörden Spiegel mit fachlicher Unterstützung der Berliner Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD, die sich vorwiegend mit dem öffentlichen Dienstrecht auf Behördenseite beschäftigt, ist es, die Teilnehmer für die Risiken zu sensibilisieren, aber gleichzeitig Strategien aufzuzeigen wie Beförderungsauswahlverfahren rechtssicher gemacht werden können und Konkurrentenklagen standhalten können. Themenüberblick, 09:30 17:30 Uhr: Die dienstliche Beurteilung als Grundlage der Beförderungsauswahl Aktualitätsprinzip, Beurteilungszeitraum, Regelbeurteilung Maßgaben der Rechtsprechung und des DNeuG Einheitlicher Bewertungsmaßstab und Einhaltung von Richtwerten Probleme und Instrumente Beurteilungszuständigkeit bei Abordnungen und Versetzungen
11 Berliner Dienstrechtswoche 11 Durchführung und Probleme des Auswahlverfahrens Anforderungsprofil: Möglichkeiten und Grenzen Haupt- und Hilfskriterien: Beurteilungen, Einzelkriterien, Dienstalter und Gleichstellungserwägungen Assessment-Center, Strukturierte Auswahlverfahren, Auswahlgespräche Würdigung externer Beurteilungen Konkurrentenklagen, Eilrechtsschutz: Wirkungen und Lösungen Umfang des Eilrechtsschutzes Kontrolldichte Bewährungsvorsprung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Besonderheiten der Topfwirtschaft Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamte Nachbesserung im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren Referenten: Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Rechtsanwalt Dr. Gerhard Michael, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Rechtsanwältin Dr. Lisa von Laffert, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Ort: InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5, Berlin Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort Behörden Spiegel zum Preis von 80,- inkl. MwSt. pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit. Gebühr: 550,- Euro zzgl. MwSt.
12 12 Berliner Dienstrechtswoche Fit im Eingruppierungsrecht für Praktiker 11. März 2016, Berlin Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es eine neue Entgeltordnung für die Länder und den Bund die Kommunen sind auf der Zielgeraden. Bald wird es daher drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes geben. Ziel des Seminars ist es daher Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen; auch die Eingruppierungsgrundsätze werden dargestellt. Ebenso relevante Rechtsprechung. Auch ein konkreter Eingruppierungsfall wird besprochen. Themenüberblick, 10:00 17:00 Uhr: Vorstellung der Entgeltordnungen (Bund/Länder/Kommunen) 12, 13 TVöD/TV-L die Grundrechte des Eingruppierungsrechts Arbeitsvorgang der zentrale Steuerungsbegriff im Eingruppierungsrecht Darstellung der 8 Todsünden im Eingruppierungsrecht Ausgewählte Rechtsprechung und Klärung der unbestimmten Rechtsbegriffe Selbstständige Leistungen mehr als eigenständig? Tätigkeitsbeschreibung notwendiges Übel? Konkreter Eingruppierungsfall (LAG Mannheim) Neue IT-Regelungen in der EntGO Bund Fragen der Teilnehmer-/innen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte; Juristen, die nicht täglich mit diesen personalrechtlichen Fragen befasst sind
13 Berliner Dienstrechtswoche 13 Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5, Berlin Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort Behörden Spiegel zum Preis von 80,- inkl. MwSt. pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit. Gebühr: 450,- Euro zzgl. MwSt.
14 14 Das Wichtigste auf einen Blick Allgemeine Informationen und Organisatorisches Anmeldung Bitte melden Sie sich schriftlich an, denn eine Anmeldung online unter oder mit dem beigefügten Fax-Formular ist Voraussetzung zur Teilnahme. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich per an oder per Post an Behörden Spiegel, Friedrich-Ebert-Allee 57, Bonn anzumelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach kurzer Eingangsprüfung eine Anmeldebestätigung per mit ausführlichen Informationen auch zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zusagen erfolgen deswegen in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls umgehend informiert. Teilnahmegebühr Die jeweilige Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke und umfangreiche Seminar-/Arbeitsunterlagen. Bei Teilnahme an zwei oder mehr Seminaren innerhalb der Berliner Dienstrechtswoche erhalten Sie einen Rabatt i.h.v. 10%. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind in der Gebühr nicht enthalten. Die Teilnahmegebühr stellen wir kurz vor Beginn des Seminars postalisch in Rechnung. Stornierung/Umbuchung/Vertretung Bei Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich.
15 Das Wichtigste auf einen Blick 15 Hotelreservierung In der Regel finden unsere Praxisseminare in einem Tagungshotel statt. Falls Sie im Tagungshotel übernachten möchten, buchen Sie bitte selbst ein Zimmer. Inhouse-Seminare Unsere Seminare und Konferenzen können auch als behörden- oder firmeninterne Schulungen durchgeführt werden. Vorteile sind neben einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiter und keinen anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Seminarinhalte. Der Behörden Spiegel unterstützt und berät Sie gerne bei der Konzeption maßgeschneiderter Programme und bei der Planung von Inhouse- bzw. geschlossenen Seminaren und Schulungen. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an: Alle Teilnehmer der Veranstaltung erhalten auf Wunsch ein kostenloses Jahresabonnement des Behörden Spiegel und dazu die wöchentlichen Newsletter. Bitte beachten Sie unter unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49(0) Fax: +49(0)
16 16 Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anmeldung per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0) Teilnehmer: Name, Vorname Position Behörde/Unternehmen Straße/Postfach PLZ/Ort Telefon/Fax Personalisierte (zur Bestätigung der Anmeldung) Ja, ich nehme an der Berliner Dienstrechtswoche an folgenden Terminen teil: 07. März März März März März 2016 Rechnungsempfänger (falls abweichend): Behörde/Unternehmen Name, Vorname Ihr Bestellzeichen Straße/Postfach PLZ/Ort Alternative zur Bestätigung der Anmeldung Mit Absenden der Anmeldung erkläre ich mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden. Datum/Unterschrift
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