Informationsbroschüre. Ausbildung im kommunalen Verwaltungsdienst -Allgemeine Verwaltungals. Stadtinspektoranwärterin / Stadtinspektoranwärter
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- Jasper Kohl
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1 *Ausbildung Informationsbroschüre Ausbildung im kommunalen Verwaltungsdienst -Allgemeine Verwaltungals Stadtinspektoranwärterin / Stadtinspektoranwärter
2 *Duales Studium Bachelor of laws Einstellungsvoraussetzungen Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife volle Fachhochschulreife weitere Einstellungsvoraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU Bei Aufnahme der Ausbildung darf -ohne Berücksichtigung von möglichen Kindererziehungszeiten- das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (gemäß 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NRW darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt oder übernommen werden, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Dienstfähigkeit (körperlich, geistig, charakterlich) hilfreich für den Ausbildungsberuf: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit/ gutes Textverständnis/ Rechtschreibsicherheit gute mathematische Kenntnisse/ gutes Zahlenverständnis EDV-Kenntnisse (Office-Produkte)
3 Was sollte man darüber hinaus mitbringen? Interesse am Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern Interesse an der Anwendung von Rechtsvorschriften Interesse an selbständigem Arbeiten Lernbereitschaft Einsatzbereitschaft Hilfsbereitschaft Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit Aufgeschlossenheit Verantwortungsbewusstsein Loyalität Teamfähigkeit Verschwiegenheit Flexibilität Kommunikationsfähigkeit
4 Information zur Ausbildung (Vorbereitungsdienst) Beginn: am 1. September eines Jahres Dauer: 3 Jahre Art des Beschäftigungsverhältnisses: Beamtenverhältnis (auf Widerruf) Die Einstellung erfolgt durch Aushändigung und Entgegennahme einer Ernennungsurkunde. Anwärterbezüge (z.zt. Grundbetrag): 1.255,68 Euro (ggf. zzgl. Familienzuschlag, Kinderzuschlag) Das duale Studium im Studiengang Allgemeine Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Laws untergliedert sich in das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und in die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte. Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Studienort: Abteilung Duisburg Regelstudienzeit: 3 Jahre Dauer: insgesamt 18 Monate, in Studienabschnitten von 16 bis 20 Wochen Dauer (entsprechend dem Studienverlaufsplan, vergl. Anl.) Studieninhalte: 50 % rechtswissenschaftliche Fächer, wie bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, etc. 30 % wirtschaftswissenschaftliche Inhalte, wie öffentliche Betriebswirtschaft, Organisation, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, etc. 20 % befassen sich beispielsweise mit Soziologie, Psychologie oder Arbeitstechniken. Modulprüfungen: Die Leistungsnachweise während des Studiums sind in Form von Klausuren, Fachgesprächen, Referaten, Hausarbeiten sowie des Seminar zu erbringen. Abschluss: Die Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums.
5 Fachpraktische Ausbildungsabschnitte (Praxismodule) Die fachpraktische Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von insgesamt ca. 18 Monaten Der Einsatz in der Verwaltung erfolgt in 5 Praxismodulen (4 Pflichtmodule: Personal/Organisation, Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung), die jeweils eine Dauer von 10 bis 13 Wochen haben. Jedes Praxismodul schließt mit einer Beurteilung und einem Leistungsnachweis (in Form einer Modulprüfung) ab. Einblick in die praktische Tätigkeit: Die praktische Ausbildung findet (wie bereits oben skizziert) in verschiedenen -vorgeschriebenen- Bereichen der Verwaltung statt. In den wechselnden Ausbildungsabschnitten werden Fähigkeiten und Fertigkeiten laufender Verwaltungstätigkeit vermittelt, z.b.: o Sachbearbeitung in den unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung o Arbeiten mit Gesetzestexten o Anwendung von Verordnungen, Richtlinien und internen Dienstanweisungen/ Dienstvereinbarungen o Beratung von Bürgerinnen und Bürgern o Sachverhaltsprüfung/ Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen/ Verfassen von Bescheiden und Verfügungen o Projektarbeiten Die fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitte wechseln sich entsprechend dem Studienverlaufsplan ab. Weitere Informationen zum Ausbildungsablauf und zum Studium an der Fachhochschule unter: Näheres zum Bachelorstudiengang: Näheres zu Studienvorschriften und inhalten:
6 Weitere Informationen zum Ausbildungsangebot sowie den Arbeitgeber Stadt Kaarst auf der städtischen Homepage: Für weitere Fragen stehen Frau Michaela Schüpper und Frau Elke Deußen unter Tel.: unter Tel.: unter unter gerne zur Verfügung!
7 Duales Studium Ausbildung im gehobenen kommunalen Verwaltungsdienst (Stadtinspektoranwärter/ -in) fachwissenschaftliche Studienzeit fachpraktische Studienzeit an der FHöV NRW in Duisburg o 18 Monate Studium o Studium in Modulform o Studieninhalte: Rechtswissenschaften (allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privatrechts) Verwaltungswissenschaften (Verwaltungs- Lehre, Informations- und Kommunikationstechnologie) Wirtschaftswissenschaften (Verwaltungsbetriebswirtschaft, öffentliche Finanzwirtschaft) Sozialwissenschaften (Soziologie, Politologie, Sozialpsychologie Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung (i.f. der Bachelorarbeit u. Thesis) ab. bei der Stadtverwaltung Kaarst es gibt 4 Pflichtmodule: Personal/ Organisation, Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung zum eines jedem Praxismodul ist eine Praxis-Modulprüfung abzulegen
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