Einweihung der. sozialtherapeutischen Abteilung für Gewaltstraftäter. der Justizvollzugsanstalt Bernau. am 8. März Rede von
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- Krista Vogt
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1 Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Amtschef Einweihung der sozialtherapeutischen Abteilung für Gewaltstraftäter der Justizvollzugsanstalt Bernau am 8. März 2013 Rede von von Herrn Ministerialdirektor Dr. Walter Schön Telefon: 089/ Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/ Internet: München
2 - 1 - Übersicht 1. Einleitung - Inbetriebnahme der sozialtherapeutischen Abteilung in provisorischen Räumlichkeiten 2. Begrüßung 3. Therapieorientierter Umbau des Unterkunftsgebäudes zur sozialtherapeutischen Abteilung 4. Rechtspolitischer Fachteil a. Bedeutung des Strafvollzugs b. Positive Folgen der Föderalismusreform Bayer. Strafvollzugsgesetz, Bayer. Untersuchungshaftvollzugsgesetz und aktuell Bayer. Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Konkretisierung des Behandlungsbegriffs Ausbau der Sozialtherapie, insbesondere auch im Jugendstrafvollzug c. Sicherungsverwahrung Ultima ratio Neubau in Straubing Neue gesetzliche Regelung der Sicherungsverwahrung 5. Dank an alle Beteiligten für die Unterstützung 6. Schluss Telefon: 089/ presse@stmjv.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/ Internet: München
3 - 2 - Einleitung Das Wort "Provisorium", dessen Bedeutung als Bezeichnung für eine zeitlich begrenzte, vorübergehende Einrichtung oder Sache uns allen hinlänglich bekannt ist, wird von dem lateinischen Begriff "provisio" hergeleitet. Übersetzt bedeutet dies: Vorsorge, Fürsorge oder Vorkehrung. Anrede Sozialtherapie in Bernau ein Provisorium Beides trifft auf die neue sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter hier in Bernau geradezu exemplarisch zu: Die heute in Betrieb genommene Sozialtherapie ist provisorisch. Räume nur Übergangslösung Auch wenn der Umbau des Unterkunftsgebäudes ausgesprochen gut gelungen ist, sind die Räumlichkeiten, in denen die Sozialtherapie für Gewaltstraftäter heute an den Start geht, nur eine Übergangslösung. Hier wird die Sozialtherapie nur "zeitlich begrenzt und vorübergehend"
4 - 3 - untergebracht sein, bis ein entsprechender Neubau erstellt sein wird. Sozialtherapie für Gewaltstraftäter jedoch Dauereinrichtung Um Missverständnissen vorzubeugen: Nur die Räumlichkeiten sind provisorisch. Die neue Sozialtherapie für Gewaltstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Bernau ist selbstverständlich kein Provisorium, keine Übergangslösung. Sie wird vielmehr eine Dauereinrichtung sein! Von Beginn an geleitet von erfahrenen, fachlich versierten Mitarbeitern, eingebettet in eine Anstalt, die vielfache Erfahrung mit der Behandlung von schwierigen Gefangenen hat. Nur beispielhaft hierfür ist auf den Wohngruppenvollzug hinzuweisen, der eben hier in diesem Unterkunftsgebäude bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wurde und wird. Sozialtherapie wichtige weitere Therapieoption in Was uns zu den Wurzeln des Worts "Provisorium", der Vorsorge, Fürsorge oder Vorkehrung führt.
5 - 4 - Bernau Mit der Inbetriebnahme der Sozialtherapie für Gewaltstraftäter steht der Justizvollzugsanstalt Bernau eine weitere wichtige Option bei der Behandlung und Resozialisierung gefährlicher Gewaltstraftäter zur Verfügung. Gerade im Regelvollzug kommt der Behandlung der Gefangenen besondere Bedeutung zu. Mit der neuen Abteilung treffen wir Vorsorge dafür, dass der so genannte "Drehtüreffekt" im Strafvollzug minimiert bzw. ganz verhindert werden kann. Mit der Erweiterung des Behandlungsinstrumentariums durch die Sozialtherapie für Gewaltstraftäter treffen wir Vorkehrungen, um die Behandlung zu optimieren und die Allgemeinheit durch die erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern vor weiteren Straftaten zu schützen. Anrede
6 - 5 - Tatkraft des bayerischen Justizvollzugs Der heutige Tag ist aber vor allem auch ein Beleg für eine besondere Stärke des bayerischen Justizvollzugs, nämlich Veränderungen und Weiterentwicklungen flexibel, tatkräftig, notfalls auch mit Hilfe von Übergangslösungen anzupacken. Begrüßung In diesem Sinne grüße ich Sie alle sowohl im Namen von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk als auch persönlich sehr herzlich. Anrede 24 Plätze für Gewaltstraftäter Dank eines durchdachten Umbaus bietet das Gebäude nunmehr Platz für die Unterbringung und Behandlung von 24 Gewaltstraftätern. Umbau im Bestand gelungen Vorbildlich und meines Erachtens beispielgebend ist es gelungen, im Bestand die Herausforderungen an eine sozialtherapeutische Einrichtung im Hinblick auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit zu meistern und gleichzeitig mit den Anforderungen an
7 - 6 - einen behandlungsorientierten Vollzug in Einklang zu bringen. Indem das Provisorium der sozialtherapeutische Abteilung hier in dieses Unterkunftsgebäude integriert wurde, ist die Abteilung über den oberirdischen Verbindungsgang an die übrigen Einrichtungen der Anstalt angebunden und so optimal in die Infrastruktur sowie das Sicherheitskonzept der Anstalt eingebunden, ohne jedoch den Gesichtspunkt der räumlichen Trennung sozialtherapeutischer Abteilungen vom "Normalvollzug" außer Acht zu lassen. Die beim Bau von Justizvollzugsanstalten stets geforderte Maxime der "kurzen und sicheren Wege", die hier in Bernau trotz der Weitläufigkeit des Geländes im Kernbereich der Anstalt vorbildlich gegeben ist, bleibt damit erhalten. Anbindung an Einrichtungen der Anstalt behandlungsorientierte Architektur Neben der hellen, offenen und freundlichen Gestaltung überzeugt innerhalb des Gebäudes vor allem die Abgrenzung zwischen Unterkunfts- und Therapiebereich. Während im 1. Stock der Abteilung die Hafträume sowie
8 - 7 - die zugehörigen Gemeinschafts-, Funktions- und Diensträume untergebracht sind, befinden sich im 2. Stock die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Therapie- und Funktionsräume sowie die Büros der Fachdienste und Mitarbeiter der Abteilung. Dadurch kann eine klare, da auch räumliche, Trennung zwischen Therapie im eigentlichen Sinne mit einzel- und gruppentherapeutischen Maßnahmen sowie der Unterkunft im Rahmen eines Wohngruppenvollzugs erreicht werden. Gesamtinvestition von Insgesamt wurden für das Gebäude der sozialtherapeutischen Abteilung hier in Bernau rund 1,4 Mio. investiert, wobei eine Vielzahl der Bauleistungen an die heimische Wirtschaft in Oberbayern vergeben werden konnte. Überleitung zum Fachteil Anrede Die Einweihung einer neuen sozialtherapeutischen Einrichtung bietet die Gelegenheit, den Strafvollzug in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.
9 - 8 - Sonst sind es allenfalls spektakuläre Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder des Bundesverfassungsgerichts, die das Leben hintern Gittern in den Fokus der öffentlichen Diskussion bringen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Strafvollzug hinter hohen - und hoffentlich auch - unüberwindlichen Mauern und Zäunen vollzieht. In der Regel ist auch das Interesse der Bürger an den Menschen, die an den Gesetzen und den Spielregeln unserer Gesellschaft gescheitert sind, nur sehr begrenzt. Bedeutung des Strafvollzugs Und dennoch gilt: Strafvollzug vollzieht sich naturgemäß in einem isolierten, von der Öffentlichkeit abgegrenzten fast verborgenen Raum. Trotzdem ist Strafvollzug essenzieller Bestandteil einer humanen und sicheren Gesell-
10 - 9 - schaft. Strafvollzug kümmert sich um gescheiterte Menschen, er bereitet sie auf die Reintegration in die Gesellschaft vor. Damit erbringt der Strafvollzug aber eine unverzichtbare Leistung für die ganze Gesellschaft. Aktuelle Veränderungen In der jüngeren Vergangenheit gab es keine Zeit, in der öffentlich und in Parlamenten so viel über Strafvollzug diskutiert wurde, wie in den letzten fünf Jahren. Und es gab in der jüngeren Vergangenheit auch keine Phase, in der es im Strafvollzug so viele Innovationen gab wie in diesen letzten fünf Jahren. Föderalismusreform Denn im Jahr 2006 ist mit der Föderalismusreform die Kompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Seither beschäftigt sich nicht ein Parlament in Berlin, sondern 16 Landtage - in eigener Zuständigkeit und Verantwortung - mit der Frage eines gerechten, sicheren und auch wirkungsvollen Strafvollzugs. Die Folgen dieser Verände-
11 rung sind offenkundig: Seit 1. Januar 2008 haben wir ein neues Bayerisches Strafvollzugsgesetz. Seit 1. Januar 2012 haben wir erstmals ein Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz und zum 1. Juni diesen Jahres werden wir - nach den Plänen der Staatsregierung und des bayerischen Landtags - ein neues Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz haben. Strafvollzugsgesetz: Einheitliche gesetzliche Grundlage Mit dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz haben wir frühzeitig - wie außer Bayern nur Hamburg und Niedersachsen - eine umfassende und einheitliche gesetzliche Grundlage sowohl für den Erwachsenen- als auch den Jugendstrafvollzug in Bayern geschaffen! Gleichrang von Resozialisierung und Schutz der Allge- Darin haben wir zunächst den Gleichrang von Resozialisierung auf der einen und Schutz der Allgemeinheit auf der anderen Seite ge-
12 meinheit setzlich festgeschrieben. Denn auch, wenn sich beide Prinzipien auf den ersten Blick zu widersprechen scheinen, handelt es sich doch bei genauer Betrachtung um zwei Seiten der gleichen Medaille: Je besser die Resozialisierung eines Straftäters gelingt, desto effektiver werden auch die Menschen vor Straftaten geschützt. Sobald Inhaftierte rechtskräftig verurteilt sind, ist es die Aufgabe des Strafvollzugs, alles zu unternehmen, damit die Straftäter sozialverträgliches Verhalten lernen. Es liegt in unser aller Interesse, dass der Straftäter von heute ein gemeinverträglicher Nachbar von morgen wird! Konkretisierung des Behandlungsbegriffs Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir den vollzuglichen Behandlungsbegriff erstmals gesetzlich konkretisiert: Darunter fallen alle Maßnahmen, die im Sinne künftiger deliktfreier Lebensführung wirken, und der Prävention und dem Opferschutz dienen, insbesondere Hilfen im Bereich der schulischen und beruflichen Bil-
13 dung, der Arbeit, der Freizeitgestaltung, aber auch seelsorgerische, psychologische und sozialpädagogische Betreuung. Opferschutz Damit hierbei der notwendige Opferschutz nicht aus den Augen verloren wird, haben wir die Aufarbeitung des Konflikts zwischen Täter und Opfer und das Streben nach einem Ausgleich als integralen Teil des Behandlungsauftrags ausgestaltet. Ausbau Sozialtherapie Den Eckpfeiler des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes bildet deshalb gerade im wohlverstandenen Interesse der Opfer von Straftaten der massive Ausbau der Sozialtherapie. Vorgaben im BayStVollzG Das Bayerische Strafvollzugsgesetz schreibt hierzu vor, dass Gefangene, die wegen einer Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren oder zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind, wenn
14 dies angezeigt ist, und andere Gefangene bei Bedarf in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden sollen, wenn von ihnen schwerwiegende Straftaten gegen Leib oder Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten sind. Mit dieser Regelung hat Bayern die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder konsequent genutzt, um über das bis dahin geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes hinaus zum Schutz der Bevölkerung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Ausweitung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu schaffen. Ziel war und ist es, neben den Sexualstraftätern künftig alle behandlungsbedürftigen und therapiemotivierten Gewaltstraftäter einer sozialtherapeutischen Behandlung zuführen zu können.
15 Bau- und Ausstattungsinvestitionen Dieses Ziel ist hoch gesteckt - waren und sind hierfür doch Bau- und Ausstattungsinvestitionen von insgesamt etwa 17 Mio. sowie rund 160 zusätzliche Stellen im Bereich der Fachdienste und des allgemeinen Vollzugsdienstes erforderlich. Kein "Kuschelvollzug" Mit dem Begriff "Sozialtherapie" rede ich nicht einem Luxus- oder Kuschelvollzug das Wort. Im Gegenteil: Der Bayerische Strafvollzug - dazu zählen auch alle Resozialisierungsmaßnahmen - ist für seine harten Anforderungen bekannt. Und das muss auch so bleiben. Aber jede Investition in Resozialisierungsmaßnahmen ist zugleich auch eine Investition in ein Mehr an Sicherheit für die Gesellschaft. In Bayern haben wir daher die Sozialtherapie - übrigens bereits lange vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2009 und des Bun-
16 desverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung im Jahr als wichtigen Bestandteil der Resozialisierung erkannt und ernst genommen. Ausbaustufen Heute kann ich mit Fug und Recht sagen: Wir sind auf einem sehr guten Weg! Seit Inkrafttreten des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes haben wir in einer ersten Ausbaustufe 66 zusätzliche sozialtherapeutische Behandlungsplätze für Gewaltstraftäter in Aichach, Ebrach, Kaisheim, München und Neuburg-Herrenwörth in Betrieb genommen. In der zweiten Ausbaustufe, in der wir uns derzeit befinden, haben wir in den Justizvollzugsanstalten Bayreuth und Amberg bereits 32 weitere Plätze geschaffen. Und heute gehen mit der Eröffnung der sozialtherapeutischen Abteilung in Bernau nochmals 24 weitere Plätze ans Netz. Damit verfügen wir aktuell über insgesamt 339 Behandlungs-
17 plätze in der Sozialtherapie. Bis 2014 werden weitere 46 Plätze für Gewaltstraftäter in den Justizvollzugsanstalten Laufen-Lebenau, Straubing und Ebrach hinzu kommen. Nach Abschluss dieser zweiten Ausbaustufe - ich spreche hier von 102 Plätzen - werden im bayerischen Justizvollzug insgesamt dann 385 Plätze in der Sozialtherapie zur Verfügung stehen. In einer dritten Ausbaustufe werden noch weitere 24 Plätze folgen. Nach Umsetzung dieses Ausbauprogramms wird es damit möglich sein, jeden motivierten Gefangenen, der einer Therapie bedarf, in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu behandeln. Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug Es ist übrigens kein Zufall, dass von diesen Behandlungsplätzen auch derzeit schon 42 für
18 Gewalt- und Sexualstraftäter im Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehen. Das Bayerische Strafvollzugsgesetz hat umfangreiche Regelungen zur notwendigen erzieherischen Ausgestaltung gerade des Vollzugs bei jungen Straftätern getroffen: Betonung des Erziehungsauftrages, Vorrang von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, aber auch erweiterte Besuchsmöglichkeiten, um durch Einbeziehung von Familienangehörigen und ehrenamtlichen Betreuern ein soziales Netzwerk für die jungen Gefangenen zu knüpfen. All dies soll dazu beitragen, schon frühzeitig einen möglichst dauerhaften Abbruch der kriminellen Karriere zu bewirken. Noch einmal: Hier geht es nicht um ein Wellnessprogramm für Straftäter. Wir investieren in die Gefangenen, um Opfer und Gesellschaft zu schützen.
19 Sicherungsverwahrung Anrede Unabhängig von den Vorgaben des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes hat der Ausbau der Sozialtherapie im Justizvollzug durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung zusätzliche Bedeutung und Gewicht erhalten. Ultima Ratio Einem Straftäter dauerhaft die Freiheit zu entziehen kann und darf immer nur das letzte Mittel sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 gefordert, dass bereits im Strafvollzug alle erforderlichen psychiatrischen, psychologischen und sozialtherapeutischen Behandlungen mit der gebotenen Intensität durchzuführen sind, um die Sicherungsverwahrung so kurz wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Die Sicherungsverwahrung ist "Ultima Ratio"!
20 Neues Gesamtkonzept Karlsruhe hat uns vor diesem Hintergrund aufgegeben, bis spätestens 1. Juni 2013 ein neues Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu schaffen. Neubau in Straubing Den Grundstein hierfür - im wahrsten Sinne des Wortes - hat Frau Staatsministerin bereits am 8. Mai des letzten Jahres gelegt, indem mit dem Bau eines Hauses für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Straubing begonnen wurde. Der Neubau mit 84 Plätzen wird über eine den sozialtherapeutischen Einrichtungen entsprechende Ausstattung verfügen und hat ein Gesamtvolumen von rund 24 Mio. Euro. Ein Projekt, das wir im Rahmen unserer Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern" finanzieren. Erst vor einigen Wochen, am 8. Januar 2013, wurde in Straubing das Richtfest gefeiert. Das ist ein großer Erfolg! Die Fertigstellung des Neubaus wird gemäß der Vorgabe des BVerfG
21 spätestens am 31. Mai 2013 erfolgen. Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Aber auch am neuen rechtlichen Fundament für den Vollzug der Sicherungsverwahrung haben wir seit vielen Monaten mit Hochdruck gearbeitet. Den Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - BaySvVollzG) wurde im Ministerrat am 1. Oktober 2012 abschließend behandelt und befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages am 7. Februar 2013 wurde der Gesetzentwurf als in sich geschlossener, detailliert geregelter, fundiert begründeter und in der Praxis gut handhabbarer Normtext positiv bewertet. Unbehandelbare Gefangene Eines möchte ich an dieser Stelle aber auch ganz deutlich hervorheben:
22 Wir erliegen nicht dem idealisierenden Bild, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann! Denn das ist leider gerade nicht die Realität. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit man selbst mit intensivster Betreuung in jahrelangem Strafvollzug nicht auf ein Maß reduzieren kann, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre. Und es gibt auch Straftäter, die sich mit ihrer Straftat nicht auseinander setzen wollen - und deswegen auch therapeutisch auf Dauer nicht erreichbar sein werden. Diese Realität zu erkennen und zu akzeptieren, ist Teil einer freien Gesellschaft! Zugleich aber in den Fällen, in denen eine therapeutische Beeinflussung möglich ist, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, das macht die Grundlage des erfolgreichen bayerischen Strafvollzugs aus.
23 Anrede Dank für Unterstützung Möglich ist dies alles aber nur dank der vielfältigen Unterstützung, die dem Justizvollzug stets zu Teil wird. Dank an Landtag Mein Dank gilt dabei vor allem dem Bayerischen Landtag, stellvertretend dem Vorsitzenden des Anstaltsbeirats, Herrn Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner und seiner Stellvertreterin, Frau Landtagsabgeordneter Maria Noichl. Ich weiß, der Ausbau und die Weiterentwicklung der Justizvollzugsanstalt Bernau ist Ihnen ein besonderes Anliegen, das Sie stets mittragen und unterstützen. Vielen Dank dafür. Dank an Bauverwaltung Besonders danken möchte ich ferner den Vertretern der staatlichen Bauverwaltung. Der Umbau des Unterkunftsgebäudes überzeugt und ist mehr als gelungen. Wir sind froh, mit der Bauverwaltung auf staatlicher Seite einen so zuverlässigen und kompetenten Partner
24 an unserer Seite zu haben. Dank an StMF Ausdrücklich danken möchte ich auch dem Staatsministerium der Finanzen für die Unterstützung bei der Finanzierung unserer Baumaßnahmen. Dank an Gemeinde Bernau Zudem danke ich einmal mehr der Gemeinde Bernau und besonders Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister Daiber, für das große Verständnis und die breite Unterstützung, die Sie der Justizvollzugsanstalt Bernau immer zu Teil werden lassen. Mit der neuen Sozialtherapie leisten wir auch einen Beitrag zur Stärkung der Region. Hier in Bernau entstehen 18 zusätzliche qualifizierte Arbeitsplätze. Dank an Anstalt Nicht zuletzt danke ich dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bernau, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Engert, und all seinen Mitarbeitern. Auch für Sie ist dieses Projekt etwas ganz Neues und hat von den ersten Planungen für
25 die Errichtung einer provisorischen Sozialtherapie bis zum heutigen Tag viel Energie abverlangt. Sie werden jedoch durch Räumlichkeiten mit modernster Ausstattung und Technik sowie heller, freundlicher Architektur belohnt. Anrede Schluss; Dank an Mitarbeiter im Vollzug sowie Bitte um weitere Mitarbeit Mauern, Gebäude, Therapie- und Gruppenräume sowie technische Anlagen - mögen sie auch noch so neu, modern und architektonisch gelungen sein - vermögen allein weder die Sicherheit der Bevölkerung noch die zukunftsund therapieorientierte Begleitung und Behandlung der Gefangenen zu bewerkstelligen. Mir und allen anderen, die im Vollzug Verantwortung tragen, ist vielmehr bewusst, welch qualifizierte und verantwortungsvolle Arbeit tagtäglich im Justizvollzug geleistet wird. Nur durch Ihr Engagement und Ihren unermüdlichen Einsatz können wir die Hoffnung
26 haben, dass wir in den Justizvollzugsanstalten keine Drehtüren brauchen, durch die Entlassene schneller wieder einrücken, als sie entlassen werden. Nur durch Ihren unermüdlichen Einsatz können wir die Hoffnung haben, dass aus Gesetzesbrechern noch rechtstreue Mitbürger werden. Hierfür danke ich Ihnen und bitte Sie alle weiterhin um Ihre tatkräftige Mitarbeit bei den vielen - gerade im Regelvollzug - anspruchsvollen Aufgaben, die wir gemeinsam zu erfüllen haben.
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