Weiterentwicklung der Festbeträge

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1 Weiterentwicklung der Festbeträge Pressekonferenz am 24. April Dr. Hermann Kortland Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 23. April 2018 Stv. Hauptgeschäftsführer des BAH

2 Festbeträge führen zu therapeutischen Einschränkungen Versorgungseinschränkungen bei besonderen Patientengruppen Keine ausreichende Differenzierung bei therapie- und patientenrelevanten Kriterien Anpassungen der Festbeträge (Kellertreppeneffekt) schränken hinreichende Versorgung mit zuzahlungsfreien Arzneimitteln ein 2 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

3 Weiterentwicklung notwendig Der Patient und seine Versorgung müssen im Mittelpunkt stehen! Die Festbeträge sind so festzusetzen, dass sie im Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten. ( 35 Abs. 5 Satz 1 SGB V) 2014 istockphoto LP 3 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

4 Keine ausreichende Versorgung, Einschränkung von Therapiemöglichkeiten Besonderheiten vulnerabler Patientengruppen stärker berücksichtigen, insbesondere bei Kindern und bei älteren Patienten. Flexiblere, patientenorientierte Handhabung der Versorgungskriterien bei der Festbetragsfestsetzung. Patientencompliance im Verfahren berücksichtigen. 4 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

5 Gruppenbildung differenzieren Auftrennung von Festbetragsgruppen nach therapierelevanten Kriterien, vor allem bei relevanten Unterschieden in: Anwendungsgebieten Darreichungsformen Wirkstärken Altersgruppen Bereits heute können bei bestehenden Festbetragsgruppen die Gruppen teilweise getrennt nach therapierelevanten Kriterien gebildet werden, z.b. schnell freisetzende vs. retardierte Arzneiformen (Ca-Antagonisten) Tabletten vs. Säfte/Flüssigkeiten (Erythromycin) kurze vs. lange Wirkdauer (Humaninsulin) niedrige vs. hohe Wirkstärken (Dexamethason, Furosemid) ABER: Diese Trennung wird in der Praxis nicht konsequent gelebt! 5 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

6 Gruppenbildung differenzieren Daher sollten die Gruppen im Sinne der Therapievielfalt grundsätzlich differenzierter gebildet werden. Wenn dies nicht erfolgt Begründungspflicht für den G-BA ausbauen Aufsicht des BMG erweitern (auch Fachaufsicht) 6 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

7 Kellertreppeneffekt verhindern & Versorgung stabilisieren In der Regel erfolgen Festbetragsanpassungen im zweijährigen Rhythmus. Dies führt zu einem Kellertreppeneffekt mit der Folge, dass die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel kontinuierlich gesunken ist. 5 % zuzahlungsbefreiter Arzneimittel ist keine hinreichende Versorgung mit Arzneimitteln ohne Zuzahlung. 7 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

8 Kellertreppeneffekt verhindern & Versorgung stabilisieren Die Alternative für Hersteller ist Nicht-Absenkung, was aber zu Auf- und Zuzahlung durch den Patienten führt. Vorschläge: Definition einer Absenkungsgrenze, abgeleitet vom europäischen Preisniveau, um den Warenabfluss in andere Länder zu unterbinden (Lieferfähigkeit!) Klare gesetzliche Definition einer Erheblichkeitsgrenze für hinreichende Versorgung 8 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

9 Transparenz erhöhen STELLUNGNAHMEN auch seitens des GKV-SV öffentlich machen. FESTSETZUNGSVERFAHREN: GKV-SV muss ähnlich den Tragenden Gründen und der Zusammenfassenden Dokumentation des G-BA sein Festsetzungsverfahren in den wesentlichen Punkten offenlegen. BEGRÜNDUNGSPFLICHT für G-BA bzw. GKV-SV, warum Gruppenbildung/Anpassung erfolgt (Wirtschaftlichkeit, Kriterien zur Ausgestaltung der Gruppe, Prüfung möglicher Alternativen). BEREITSTELLUNG aller Verordnungsdaten durch den GKV-SV, die zur Überprüfung der Berechnung der Festbeträge erforderlich sind. 9 Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

10 Zusammenfassung Besondere Patientengruppen müssen bei der Festbetragsgruppenbildung berücksichtigt werden Gruppenbildung muss differenzierter erfolgen Kellertreppeneffekt muss verhindert und Versorgungssicherheit erhöht werden Transparenz muss erhöht werden Bundesverband BAH-Pressekonferenz der Arzneimittel-Hersteller - Weiterentwicklung der Festbeträge

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11 Dr. Hermann Kortland Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 23. April 2018 Stv. Hauptgeschäftsführer des BAH

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