Anfrage der Landtagsabgeordneten Mag. Karin Fritz, Die Grünen

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1 Anfrage der Landtagsabgeordneten Mag. Karin Fritz, Die Grünen Herrn Landesrat Mag. Siegmund Stemer Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 19. Juni 2009 Umsetzung des neuen Kindergartengesetzes Sehr geehrter Herr Landesrat! Das neu kundgemachte Gesetz über das Kindergartenwesen ist nun bald ein Kindergartenjahr in Geltung. Es hat eine Reihe von Änderungen gebracht, die die Gemeinden vor neue Herausforderungen gestellt haben und immer noch stellen. So wurde es beispielsweise notwendig, dass Kindergärten um zusätzliche Räume erweitert werden bzw. neue Kindergärten errichtet werden, weil nun Eltern verstärkt für ihre dreijährigen Kinder einen Platz wollen und weil die Gruppen verkleinert wurden. Zu Beginn des Frühjahres waren die Gemeinden verpflichtet, Bedarfserhebungen für das kommende Kindergartenjahr durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass diese Erhebungen ergeben haben, dass im Herbst neue Kindergartengruppen gebildet werden müssen und es stellt sich die Frage, ob denn der Bedarf an Kindergartenplätzen tatsächlich gedeckt werden kann oder ob Dreijährige auf Kinderbetreuungseinrichtungen ausweichen werden müssen. Auf Grund gesellschaftlicher Veränderungen war eine Novellierung des Kindergartengesetzes dringend erforderlich. Eltern benötigen für ihre Kinder verlässliche außerhäusliche Betreuungsmöglichkeiten aufgrund von Erwerbstätigkeit und weil traditionelle Familienstrukturen oftmals nicht mehr vorhanden sind. Zudem bietet der Kindergarten als vorschulische Bildungseinrichtung eine alters- und kindgerechte Förderung der Kinder im umfassenden Sinn. Durch gezielte Förderungen können Sprachdefizite die sowohl bei Kindern mit deutscher Muttersprache als auch mit Zweitsprache Deutsch auftreten behoben werden, sodass die Kinder bestens auf den Eintritt in die Volksschule vorbereitet werden können. Vor dem Hintergrund des Gesagten und mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr stellen sich mir eine Reihe von Fragen, weshalb ich gemäß 54 der GO des Vorarlberger Landtages folgende an Sie richten: Anfrage

2 1. Wie viele Kindergärten werden ab Herbst als ganztägige Kindergärten inklusiv Mittagsbetreuung geführt? Bitte um Angabe der Gemeinden und der Kindergärten. 2. In wie vielen weiteren Kindergärten wird ab Herbst ein Mittagessen angeboten werden? 3. Wie viele Kindergärten in welchen Gemeinden werden nur die vom Gesetz vorgegebenen Kernöffnungszeiten offen halten? 4. Gibt es Kindergärten, die für Dreijährige höhere Tarife verlangen als für Vierund Fünfjährige? Wenn ja, in welchen Gemeinden wird das gemacht? 5. Mit der geplanten neuerlichen Änderung des Kindergartengesetzes werden sich die Ferien in den Kindergärten künftig an den Ferientagen der Pflichtschulen orientieren. Heißt dies, dass auch die schulautonomen Tage in den Kindergärten Ferientage sein werden? 6. Die bisherige Praxis, dass manche Gemeinden für die Durchführung von Betriebsausflügen den Kindergarten geschlossen halten bzw. am Zeugnistag den Kindergarten bereits gegen 10 Uhr schließen, hat zu Beanstandungen geführt. Wird sich diese Situation mit der neuerlichen Änderung des Kindergartengesetzes ändern bzw. gibt es diesbezüglich Vorgaben von Seiten des Landes an die Gemeinden? 7. Lässt es sich Ihrer Meinung nach rechtfertigen, dass Eltern für ihr Kind, das Mitte September drei Jahre alt wurde, gleich drei mal so viel bezahlen müssen (rund 180 Euro) wie Eltern, deren Kind kurz vor dem 1. September seinen dritten Geburtstag hatte, obwohl es sich um ein und dieselbe Kinderbetreuungseinrichtung handelt? 8. Wie viele Kinder haben nach derzeitigem Stand noch keinen Platz in einem Kindergarten? Um welche Gemeinden handelt es sich hierbei? Wie viele Dreijährige werden in einer Kinderbetreuung aufgenommen, weil sie keinen Kindergartenplatz haben? 9. Wie viele neue Kindergartengruppen werden im Herbst auf Grund der Aufnahme der Dreijährigen gebildet? In welchen Gemeinden? 10. In welchen Gemeinden werden bauliche Maßnahmen durchgeführt, um zusätzliche Räume für Kindergartenkinder zu schaffen? 11. In welchen Gemeinden werden Container aufgestellt, um den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken? 12. Wie viele zusätzliche Pädagog/innen braucht es im kommenden Kindergartenjahr? Kann der Bedarf gedeckt werden? 13. In wie vielen Kindergärten arbeiten Pädagog/innen bzw. Helfer/innen mit nichtdeutscher Muttersprache? Wie hoch ist der Anteil dieser Personen am gesamten pädagogischen Personal in den Vorarlberger Kindergärten? Was gedenken sie zu tun, um diesen Anteil zu erhöhen? 14. Ab kommendem Herbst wird das letzte Kindergartenjahr in einem bestimmten Stundenausmaß gratis angeboten werden, wie werden hier die privaten bzw. betrieblichen Kindergärten unterstützt? Wird das letzte Kindergartenjahr auch im Kindergarten der Landesverwaltung Fidibus kostenlos sein? Für die Beantwortung meiner Anfrage bedanke ich mich bereits jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen LAbg. Mag. Karin Fritz

3 BEANTWORTUNG DURCH LANDESRAT MAG. SIEGI STEMER Bregenz, am Frau Landtagsabgeordnete Mag. Karin Fritz Die Grünen Römerstraße Bregenz Betreff: Umsetzung des neuen Kindergartengesetzes; Anfrage vom 19. Juni 2009, Zl Sehr geehrte Frau LAbg. Mag. Fritz, Ihre gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an mich gerichtete Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid wie folgt: Mit dem seit gültigen neuen Kindergartengesetz und der Verordnung zum Kindergartenbildungs- und -erziehungsplan ist ein deutlicher Schritt der bedarfsgerechten Weiterentwicklung in diesem wichtigen Bereich gelungen. Es ist erfreulich, dass die Verantwortlichen im Bereich Kinderbetreuung und Kindergarten, vor allem die Vorarlberger Gemeinden diese neuen Aufgaben mit hohem Engagement angenommen haben. Der Vorarlberger Gemeindeverband und das Land haben zur Erleichterung der Umsetzung ein umfassendes Paket geschnürt, welches die Kernelemente Personalkostenförderung, Investitionsförderung und finanzielle Abstützungen beinhaltet. Dieses einvernehmlich festgelegte Maßnahmenpaket wurde zuletzt um die notwendigen Regelungen im Zusammenhang mit dem zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten halbtägigen Gratiskindergarten für fünfjährige Kinder ergänzt. Außerdem wurde die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sowie eine Novelle zum Kindergartengesetz dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet, womit ermöglicht wird, dass diese Bestimmungen mit dem Kindergartenjahr 2009/2010 in Kraft gesetzt werden können.

4 Die Bedarfserhebungen, welche erstmals in diesem Frühjahr durchgeführt wurden, sind Grundlage für die konkrete Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergartenerhalter für das im Herbst beginnende Betreuungsjahr. Es ist sehr erfreulich, dass der von den Eltern gemeldete Bedarf vielfach jetzt schon erfüllt werden kann und dort wo es nach den Bedarfserhebungen weiterer Verbesserungen bedarf, diese sehr ambitioniert umgesetzt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Einzelerwartungen gleich und zur Gänze erfüllt werden können. 1. Wie viele Kindergärten werden ab Herbst als ganztägige Kindergärten inklusive Mittagsbetreuung geführt? Bitte um Angabe der Gemeinden und der Kindergärten. 2. In wie vielen weiteren Kindergärten wird ab Herbst ein Mittagessen angeboten werden? Derzeit werden in Vorarlberg in 37 Kindergärten 72 Kindergartengruppen ganztägig geführt (Anlage1). Die aktuelle Bedarfserhebung lässt erwarten, dass im Kindergartenjahr 2009/2010 weitere Kindergärten eine Mittagsbetreuung anbieten. Diesbezügliche Planungen sind im Gange. Darüber hinaus können in einigen Gemeinden die Kindergartenkinder die in Schulen oder Spielgruppen angebotene Mittagsbetreuung mitnutzen. 3. Wie viele Kindergärten in welchen Gemeinden werden nur die vom Gesetz vorgegebenen Kernöffnungszeiten offen halten? Gemäß den Eröffnungsberichten für das laufende Kindergartenjahr 2008/2009 haben 48 Gemeinden eine oder mehrere Kindergartengruppen, die nur die gesetzlichen Öffnungszeiten anbieten (insgesamt 70 von 360 Gruppen dieser Gemeinden; siehe Anlage 2). Alle anderen verfügen schon jetzt über erweiterte Öffnungszeiten. Für das kommende Kindergartenjahr kann dies noch nicht gesagt werden, weil die Eröffnungsberichte erst im Oktober vorliegen werden. Die uns vorliegenden Ergebnisse der Bedarfserhebungen lassen erwarten, dass 12 Gemeinden die Öffnungszeiten ihrer Kindergärten ausdehnen werden. 4. Gibt es Kindergärten, die für Dreijährige höhere Tarife verlangen als für Vierund Fünfjährige? Wenn ja, in welchen Gemeinden wird das gemacht? Die Kindergartentarifgestaltung liegt in der Autonomie der Kindergartenerhalter. Die angestrebte Harmonisierung ist bereits weit gediehen, auch die Abstützung der Tarife bei Dreijährigen trägt wesentlich dazu bei. Die Landesregierung hat diese Maßnahmen bereits verlängert.

5 5. Mit der geplanten neuerlichen Änderung des Kindergartengesetzes werden sich die Ferien in den Kindergärten künftig an den Ferientagen der Pflichtschulen orientieren. Heißt dies, dass auch die schulautonomen Tage in den Kindergärten Ferientage sein werden? 6. Die bisherige Praxis, dass manche Gemeinden für die Durchführung von Betriebsausflügen den Kindergarten geschlossen halten bzw am Zeugnistag den Kindergarten bereits gegen 10 Uhr schließen, hat zu Beanstandungen geführt. Wird sich diese Situation mit der neuerlichen Änderung des Kindergartengesetzes ändern bzw gibt es diesbezüglich Vorgaben von Seiten des Landes an die Gemeinden? Die geplante Änderung des Kindergartengesetzes sieht vor, dass der Kindergartenerhalter Ferien zukünftig nur noch dann festlegen darf, wenn Hauptferien oder schulfreie Tage nach dem Pflichtschulzeitgesetz sind. Die schulautonomen Tage sind nicht gesetzlich schulfreie Tage und werden daher auch in den Kindergärten nicht freie Tage sein. 7. Lässt es sich Ihrer Meinung nach rechtfertigen, dass Eltern für ihr Kind, das Mitte September drei Jahre alt wurde, gleich drei mal so viel bezahlen müssen (rund 180 Euro) wie Eltern, deren Kind kurz vor dem 1. September seinen dritten Geburtstag hatte, obwohl es sich um ein und dieselbe Betreuungseinrichtung handelt? Mit dem neuen Kindergartengesetz wurde landesweit der Stichtag für die Aufnahme der Kinder im Kindergarten vereinheitlicht, damit für Eltern in allen Gemeinden dieselben Bedingungen gelten. Um zu vermeiden, dass durch die gesetzliche Neuregelung im Kindergartengesetz ein zu großer Andrang in den Kindergärten entsteht und andere bewährte Einrichtungen über geringere Akzeptanz verfügen, wurde von der Landesregierung ein weiterer Schritt gesetzt die Abstützung der Elterntarife für Dreijährige in Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen. Diese Maßnahme stellt eine wesentliche Verbesserung für Familien in Vorarlberg dar. Eltern von 3-jährigen Kindern haben dadurch die Möglichkeit zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu wählen, ohne dabei massive finanzielle Einbußen erwarten zu müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Vereinheitlichung der verschiedenen Kinderbetreuungsangebote in den Gemeinden. Bei dieser Verbesserung geht es um die Gleichstellung von Dreijährigen bei unterschiedlichen Voraussetzungen in einzelnen Gemeinden. 8. Wie viele Kinder haben nach derzeitigem Stand noch keinen Platz in einem Kindergarten? Um welche Gemeinden handelt es sich hierbei? Wie viele Dreijährige werden in einer Kinderbetreuung aufgenommen, weil sie keinen Kindergartenplatz haben?

6 9. Wie viele neue Kindergartengruppen werden im Herbst auf Grund der Aufnahme der Dreijährigen gebildet? In welchen Gemeinden? Vorarlberg belegt bei der Betreuungsquote von Vier- und Fünfjährigen in Kindergärten mit über 98 % einen Spitzenplatz in Österreich. Der Bedarf nach Kindergartenplätzen für diese Kinder ist gedeckt. Bei den Dreijährigen liegt die Betreuungsquote in Kindergärten derzeit bei rund 35 %, Tendenz laut Bedarfserhebung steigend. Aus diesem Grund haben viele Gemeinden bereits mit den Umbau- und Adaptierungsarbeiten für 41 zusätzliche Kindergartengruppen begonnen. Wie viele 3-Jährige in eine Kinderbetreuung aufgenommen werden, weil sie keinen Kindergartenplatz haben, kann erst nach Vorliegen aller Anträge auf Abstützung der Elternbeiträge (im Laufe des Oktober 2009) gesagt werden. 10. In welchen Gemeinden werden bauliche Maßnahmen durchgeführt, um zusätzliche Räume für Kindergartenkinder zu schaffen? 11. In welchen Gemeinden werden Container aufgestellt, um den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken? Nach den uns vorliegenden Ergebnissen der Bedarfserhebung sollen Neubauten in Lauterach, Satteins, Fußach, Schruns, Bizau, Hard und Thüringerberg errichtet, darüber hinaus in zahlreichen weiteren Gemeinden An- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen und Adaptierungsarbeiten durchgeführt und in Lustenau, Feldkirch und Weiler insgesamt sieben Kindergartengruppen vorübergehend in Containern untergebracht werden. 12. Wie viele zusätzliche Pädagog/innen braucht es im kommenden Kindergartenjahr? Kann der Bedarf gedeckt werden? Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres werden in Vorarlberg ca 80 zusätzliche KindergartenpädagogInnen benötigt. Bislang konnten die Gemeinden, teilweise mit Unterstützung der Kindergarteninspektorin, ca 90 Prozent der neuen Stellen besetzen. Erfahrungsgemäß bewerben sich im Laufe des Sommers noch weitere AbsolventInnen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik um offene Stellen im Bereich Kindergarten. Wir gehen daher davon aus, dass der noch offene Bedarf an zusätzlichen KindergartenpädagogInnen zeitgerecht abgedeckt werden kann. So wie bisher werden wir die Kindergartenerhalter bei ihren Bemühungen unterstützen. 13. In wie vielen Kindergärten arbeiten Pädagog/innen bzw Helfer/innen mit nichtdeutscher Muttersprache? Wie hoch ist der Anteil dieser Personen am gesamten pädagogischen Personal in den Vorarlberger Kindergärten? Was gedenken Sie zu tun, um diesen Anteil zu erhöhen?

7 Eine Erfassung der Kindergartenpädagog/innen und Helfer/innen nach der Muttersprache erfolgt nicht. Der im Herbst startende berufsbegleitende Kolleglehrgang wurde insbesondere Bewerberinnen mit nichtdeutscher Muttersprache empfohlen. Weiters wird die Zusammenarbeit mit okay. zusammen leben - Projektstelle für Zuwanderung und Integration intensiviert. Dabei ist die einhellige Unterstützung des Vorarlberger Landtages beim Projekt mehr Sprache eine große Hilfe. 14. Ab kommenden Herbst wird das letzte Kindergartenjahr in einem bestimmten Stundenausmaß gratis angeboten werden, wie werden hier die privaten bzw betrieblichen Kindergärten unterstützt? Wird das letzte Kindergartenjahr auch im Kindergarten der Landesverwaltung Fidibus kostenlos sein? Das neue Kindergartengesetz sieht vor, dass der Besuch eines öffentlichen Kindergartens für Kinder, die bei Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben, halbtags entgeltfrei ist. Die den Gemeinden aufgrund dieses Gratiskindergartenbesuchs entgehenden Elternbeiträge werden vom Land ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden auch für jedes der zum Gratisbesuch berechtigten Kinder einen monatlichen Zuschuss. Die Rechtsträger von privaten Kindergärten erhalten dieselben Förderungen wie die Gemeinden. Im Gegenzug werden diese ihre Tarife um den Betrag, der den Gemeinden als Ersatz für die entgangenen Elternbeiträge gewährt wird, anpassen. Die geplante Vorgangsweise wurde mit dem Gemeindeverband und den privaten Kindergartenerhaltern einvernehmlich festgelegt. Dies gilt auch für den Kindergarten Fidibuss sowie die Kindergärten in den Landeskrankenhäusern Feldkirch und Rankweil. Mit freundlichen Grüßen Mag Siegi Stemer Landesrat

8 Anlage 1 Ganztageskindergärten 2008/2009 Altach-Kinderhaus Bludenz-Igel-Gtk Bregenz-Belruptstraße-Gtk Bregenz-Fidibuss Bregenz-Rieden Dornbirn-Forach Dornbirn-Härte Dornbirn-Heinzenbeer Dornbirn-Kastenlangen Dornbirn-LZH Dornbirn-Leopold Dornbirn-Mittelfeld Dornbirn-Rohrbach Dornbirn-Schwefel Dornbirn-Wallenmahd Feldkirch HPZ Carina Feldkirch-Im Grisseler Feldkirch-LKH Feldkirch-Nofels GTK Feldkirch-Nofels-Franz-Heim-Gasse Feldkirch-Tisis-Gallmist Feldkirch-Tisis-Gallmist Feldkirch-Tisis-Rosamichelweg Feldkirch- Kaleidoskop Götzis-Blattur-Gtk Hard-Falkenweg Höchst-Kirchdorf Hohenems-Senecura Koblach-Egatha Lochau Kinderhaus Lustenau-Rosenlächerstraße Lustenau-Wiesenrain Mäder Rankweil-LKH Rankweil-Markt Riezlern Wolfurt-Fatt

9 Anlage 2 Kindergartengruppen Öffnungszeiten 2008/2009 gesamte Über den Gruppenanzahl gesetzlichen Gesetzliche Öffnungszeiten Gemeinde Öffnungszeiten Alberschwende Altach Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bludesch Brand Bregenz Bürs Dornbirn Düns Egg Feldkirch Frastanz Fraxern Gaißau Gaschurn Göfis Hard Höchst Hohenems Hörbranz Kennelbach Klaus Koblach Krumbach Lauterach Lech Lochau Lustenau Nenzing Röthis Satteins Schlins Schnifis Schoppernau Schruns 4 3 1

10 Schwarzach Schwarzenberg St. Gallenkirch St. Gerold Sulz Thüringerberg Übersaxen Weiler Wolfurt Zwischenwasser 5 3 2

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