M I T T E I L U N G S B L A T T I /2013

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1 Niederösterreichischer Fußball-Verband 3101 St.Pölten, Bimbo-Binder-Promenade 1 Telefon 02742/206 Fax: /20 Schiedsrichterausschuss St. Pölten, Februar 2013 M I T T E I L U N G S B L A T T I /2013 1) FIFA - Zirkular Regel 4 Ausrüstung der Spieler ( Kopftuch ) Das Kopftuch: - muss die gleiche Farbe haben wie das Hemd, - muss der professionellen Erscheinung der Spielausrüstung entsprechen, - darf nicht an das Hemd angemacht werden, - darf weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (z.b. Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Nacken), - darf nur von Frauen getragen werden. Die amtierenden Schiedsrichter werden angewiesen, diese Kriterien im Bezug auf das Kopftuch, rigoros einzuhalten. 2) Erscheinen zu den Wettspielen Die Schiedsrichter und Assistenten müssen bei den Spielleitungen in der Regionalliga Ost spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn am Sportplatz eintreffen. Die Abreise vom Wohnort hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eventuelle Verkehrsbehinderungen Unfälle, starkes Verkehrsaufkommen das pünktliche Eintreffen am Sportplatz nicht verzögert. Bei den Spielen in NÖ müssen die amtierenden Schiedsrichter und Assistenten wie bisher im Kampfmannschaftsbereich spätestens 45 Minuten und im Nachwuchsbereich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu den Wettspielen am Sportplatz eintreffen. Dieser Zeitrahmen ist unbedingt erforderlich, um alle administrativen Aufgaben und ein entsprechendes Aufwärmen rechtzeitig durchführen zu können. 3) Ersatzspielertausch bei Nachwuchs- und Reservespielen Eintrag Ringtausch bei Nachwuchs- und Reservespielen: Da in Zukunft die Überprüfung, ob ein Spieler die Voraussetzungen für einen Vereinswechsel wegen einer Stehzeit ( 12/4 Regulativ) erfüllt, direkt über den Eintrag im Onlinesystem erfolgen wird, ist es ab Beginn der Frühjahrsmeisterschaft unbedingt notwendig, alle bei einem 1

2 Spiel eingesetzten Spieler auch dementsprechend einzutragen. Es muss also jeder Spieler, der bei einem Spiel im Nachwuchs- oder Reservebewerb teilnimmt, zumindest einmal eingewechselt werden. Achtung: Es ist wichtig, dass nur jene Spieler, die tatsächlich am Spiel teilgenommen haben, auch im Onlinespielbericht als eingesetzt aufscheinen. 4) Regeldiskussionstermine für das Frühjahr 2013 Wir erinnern nochmals daran, dass die Teilnahme an den Regeldiskussionen Pflicht ist. Bei Verhinderung können Sie an der Sitzung einer anderen Schiedsrichtergruppe teilnehmen. Nimmt der Schiedsrichter an weniger als fünf (5) Regeldiskussion im Meisterschaftsjahr teil, so wird er zum nächsten Umreihungstermin in die nächst niedrigere Leistungsklasse rückgereiht. Sonderfälle werden fallspezifisch behandelt. Entnehmen Sie bitte die genauen Termine im Anhang. 5) Besetzung Anhebung der Abmeldefrist von 14 auf 16 Tage Abmeldungen sind im Onlinesystem selbst vorzunehmen. Es wird ersucht, diese gewissenhaft und rechtzeitig vorzunehmen. Die Termine müssen 16 Tage vor dem Spieltermin eingegeben werden, da zu diesem Zeitpunkt auch mit der Besetzung begonnen wird. Wird diese Frist aus welchen Gründen auch immer versäumt, so ist für diese nachträgliche Abmeldung der Administrator und nicht das Besetzungsreferat zuständig. Weiterhin straffrei bleibt eine verspätete Abmeldung bis zum 10. Tag. Ab dem 9. Tag muss generell eine Bestätigung vorgelegt werden. Weiters ergeht die Bitte, Abmeldungen, falls sie bereits bekannt sind, so früh wie möglich im System einzugeben und nicht bis zum letzten Tag zuzuwarten. So besteht für die Mitarbeiter der Besetzung die Möglichkeit, die Besetzung für einen etwas längeren Zeitraum vorauszuplanen. Bekanntgabe von Abmeldungen/Verhinderungen Es wird gebeten, etwaige Verhinderungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 bis 9 Uhr dem Besetzungsreferent Wolfgang Grünling, bei Nichterreichung seinen Stellvertreter Olindo Sangiorgi telefonisch mitzuteilen, damit noch eine adäquate Umbesetzung möglich ist. Verfügbarkeitsprofil im Online-System Die Kollegen werden gebeten, ihr Verfügbarkeitsprofil im System nochmals zu kontrollieren und etwaige Änderungen dem Administrator mitzuteilen. Schiedsrichter der L4 und L5 müssen an einem Wochenende zumindest zwei Verfügbarkeiten haben. Diese Maßnahme ist unbedingt erforderlich, da sie sonst nicht als AR sowie als Assistenten im AKA-Bereich besetzt werden können. Regionswünsche Wenn ein Ausflug in eine bestimmte Gegend geplant ist oder aus beruflichen Gründen eine Besetzung in einer speziellen Region gewünscht wird, so möge man dies rechtzeitig, mindestens jedoch 16 Tage vor dem Spieltag, dem Besetzungsreferat per melden. 2

3 6) SR-Administrator Bis 16. Tage vor der Besetzung ist eine Abmeldung selbst durch den Schiedsrichter im Online- System vorzunehmen, es ist keine weitere Benachrichtigung mehr erforderlich. Zwischen dem 16. und dem 10. Tag vor der Besetzung ist eine Abmeldung straffrei möglich, diese kann jedoch ausschließlich durch eine an übermittelt werden! Eine verspätete Abmeldung sollte jedoch die Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Abmeldungen unter 10 Tagen vor der Besetzung müssen ebenfalls per an übermittelt werden, diese werden ausnahmslos dem DA-Referenten übermittelt und durch diesen behandelt. Es empfiehlt sich, vor allem bei Krankheit, Verletzungen, etc. einen Nachweis beizuschließen oder diesen so bald wie möglich nachzusenden, damit es zu keiner weiteren disziplinären Maßnahme kommt. Obengenannte Abmeldungen zwischen dem 16. und dem 10. Tag sowie Dienstpläne werden durch den Online-Administrator des NÖSK eingegeben, daher sind diesbezügliche s AUSSCHLIESSLICH an zu senden (nicht an das Besetzungsteam!). Diese Vorgangsweise wird seit Jahren von etlichen Kollegen nicht eingehalten (vor allem doppelt und dreifache s), dadurch wird immer wieder ein erheblicher Mehraufwand erzeugt. Sollte diese Bestimmung wiederholt nicht eingehalten werden, wird dies dem DA- Referenten zur weiteren Behandlung übermittelt. Kurzfristige Abmeldungen bis 24 Stunden vor Spielbeginn erfordern die tel. Kontaktaufnahme mit dem Besetzungsteam, diesfalls ist keine weitere an notwendig. Abmeldungen in der Dauer > 30 Tage können im System nicht durchgeführt werden, das Umgehen dieser Maßnahme durch mehrere aneinander folgende Abmeldungen ist zwar technisch möglich, im NÖSK aber nicht statthaft. Abmeldungen in der Dauer > 30 Tage sind ebenfalls an zu senden. Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass Abmeldungen in der Dauer > 3 Monaten durch den SchA genehmigt werden und solche in der Dauer > 6 Monaten nicht möglich sind (Ausnahmen in Einzelfällen nur durch SchA). Abmeldungen von Regeldiskussionen, Pflichttraining und sonstigen Pflichtveranstaltungen sind von obigen Bestimmungen nicht betroffen, diese müssen jedenfalls vor Saisonbeginn bzw. sofort bei Auftreten der Verhinderung extra beantragt werden und unterliegen der Genehmigung durch den SchA. In der Vergangenheit musste leider festgestellt werden, dass eine erhebliche Anzahl an Schiedsrichtern die Möglichkeit der Weiterleitung der Besetzung an die private -adresse nicht nutzt. Dies ist bei Ausfall der SMS-Verständigung die sichere Möglichkeit, keine Besetzung zu übersehen. Die Kollegen werden daher ersucht, im Online-System in den Einstellungen (Werkzeug-Button rechts oben) die Möglichkeit: Intramails an meine - Adresse weiterleiten anzuhaken, dann werden die Besetzungen an die im System hinterlegten -adressen weitergeleitet. 7) Schiedsrichterpauschalvergütungen für die EVN Spiele Folgende Pauschalvergütungen für die EVN Spiele wurden mit dem Jugendreferenten des NÖFV, Herrn Franz Wurzer, vereinbart: Einzelspiel: 38,00 Doppelspiel: 54,50 3

4 8) Fortbildungsveranstaltungen 2013 Die Fortbildungslehrgänge 2013 finden sowie im letzten Jahr in Lindabrunn bzw. in den einzelnen Schiedsrichtergruppen statt. Die Testtage werden in Lindabrunn bzw. in St. Pölten abgehalten. Alle betroffenen Kollegen wurden bereits gesondert per eingeladen. Wir ersuchen um zuverlässige Teilnahme an den Lehrgängen und Testtagen bzw. zeitgerechten Eintreffen zu den eingeteilten Terminen. Sollten Änderungen in der Kurseinteilung aus terminlichen Gründen erforderlich sein, sind diese umgehend, allerdings bis spätestens 25. Februar 2013 schriftlich an das Schulungs- u. Regelreferat mitzuteilen. Fortbildungslehrgänge in Lindabrunn: Kurs Termin Leistungsklasse SA, Beobachter Kurs 1: MI, FR, Neulinge Kurs 2: SA, AR ab 57 Jahre und Nachwuchsschiedsrichter der Gruppen Baden, Süd, Wien und Ost Kurs 3: MO, Talente- u. Sichtungskader Kurs 4: DI, AL und L4 Kurs 5: MI, L4 bis 48 Jahre Kurs 6: DO, Poolassistenten Kurs 7: FR, L5 Kurs 8: MO, Poolassistenten Kurs 9: MO, MI, Neulinge Testtage für die SR-Gruppen Baden, Süd, Nord, Ost, Wien u. Wienerwald Sportschule in Lindabrunn: Kurs T1: MI, R, L1, L2 u. GL Kurs T2: SA, L5 über 48 Jahre u. AR bis 56 Jahre Testtage für die SR-Gruppen Amstetten, Nordwest, St. Pölten, Wachau u. Waldviertel Sportwelten in St. Pölten: Kurs T3: MI, R, L1, L2 u. GL Kurs T4: SA, L5 über 48 Jahre u. AR bis 56 Jahre Nachwuchsschiedsrichterkurse in den Gruppen: Kurs 10: FR, :00 Uhr Gruppe Waldviertel Schwarzenau Kurs 11: DO, :00 Uhr Gruppe Amstetten Amstetten Kurs 12: FR, :00 Uhr Gruppen St. Pölten, St. Pölten Wachau, Wienerwald Kurs 13: DI, :00 Uhr Gruppe Nord Matzen Kurs 14: DO, :00 Uhr Gruppe Nordwest Breitenwaida Wiederholungslauf: Samstag, Lindabrunn ab Uhr 4

5 9. Schwerpunkte für die Saison 2012/2013 Wir möchten die aktuellen Schwerpunkte nochmals in Erinnerung rufen und die Schiedsrichter als auch die Beobachter um Beachtung für die Frühjahrssaison 2013 ersuchen. Null Toleranz bei Gesundheitsgefährdung! Rücksichtslose Attacken (Vorgehen ohne jede Rücksicht auf die Gefahr oder Folgen für den Gegner) oder grobes Foulspiel (beim Ansatz zur Attacke ist dem Spieler bereits klar, dass der Gegner getroffen und damit verletzt werden kann) ziehen Disziplinarkarten nach sich. Dies auch wenn dabei der Ball und der Gegner gespielt werden. Arme und Ellbogen dürfen insbesondere bei Luftkämpfen oder Laufduellen nicht als Waffen eingesetzt werden. Massenprotest ( Mobbing ) bestrafen! Wenn nach einem Entscheid Spieler sternförmig auf den Referee aus Distanz zulaufen und/oder ihn umrunden, um so gegen die Entscheidung mit Worten und/oder Gestik zu protestieren, so liegt eine Unsportlichkeit vor. Diese hat für mindestens einen Spieler eine Gelbe Karte zur Folge, wobei die Aggressoren bzw. jene Spieler, die von weiter Distanz kommen, auch mit Hilfe der Assistenten herausgefiltert, zu bestrafen sind. Dauerbrenner Strafraum! Keine Toleranz bei Halten/Stoßen/Ziehen am Leibchen. Einheitliche Vorgangsweise bei gleichartigen Vergehen von Angreifern und Verteidigern ebenso wie bei den Disziplinarkarten. Augenmerk der richtigen Ausführung eines Strafstoßes schenken! Gerade im Strafraum ist Simulation welche grundsätzlich am ganzen Spielfeld stattfinden kann - eine zusätzliche Erschwernis in der Entscheidungsfindung: Jede Handlung eines Spielers, welche gesetzt wird, um den Schiedsrichter zu täuschen, ist mit einer Gelben Karte zu bestrafen. Dies insbesondere, wenn - kein Kontakt zwischen den Spielern gegeben ist, - ein leichter Körperkontakt für das Fallenlassen benützt wird (unter normalen Umständen würde der Spieler nicht das Gleichgewicht verlieren und zu Boden fallen), - ein Spieler einen Kontakt mit einem Gegner initiiert (der Kontakt also gesucht wird), - es sich um das Vortäuschen einer strafbaren Handlung des Gegners handelt (z.b. ein Schlag ins Gesicht durch Halten mit der Hand im Wangenbereich obwohl an der Brust getroffen). Freistoß = Angreiferchance! Nach einem Freistoß-Pfiff sind alle Maßnahmen zu setzen, die der angreifenden Mannschaft eine möglichst rasche Durchführung und damit neue Angriffschance bietet: Wenn ein Spieler am richtigen Abspielort den Freistoß nicht rasch durchführt ("quick-freekick") und sich Gegenspieler näher als 9,15 m vom Abspielort entfernt befinden, dann muss der SR die Situation managen (jede Ansprache der verteidigenden Spieler ist bereits der Beginn des "Managen"!). Das bedeutet zuerst nur dem/den ausführenden Spieler/n mittels Zeigen auf das Pfeiferl in Schulterhöhe und einem verbalen Hinweis verdeutlichen, dass der Ball gesperrt ist. Danach erfolgt das Einrichten der Mauer auf die richtige Distanz und das Begeben des Schiedsrichters in eine optimale Entscheidungsposition. Anschließend wird der Ball mit Pfiff freigegeben. 5

6 Ein Quick-Free-Kick ist nur dann möglich, wenn der Ball sich am Abspielort befindet und keinem Gegner "abgenommen" wird. Ebenso nur dann, wenn keine Disziplinarkarte oder Unterbrechung (Verletzung, Spielertausch) notwendig ist. Jegliche Handlung der verteidigenden Spieler (Ball mitnehmen, Vorstellen, Blocken des Balles nach der Ausführung, zu früh aus der Mauer laufen) die die korrekte und rasche Ausführung verhindert, ist eine Unsportlichkeit. Wir dürfen uns auf diesem Weg sehr herzlich bei allen KollegenInnen für die gezeigten Leistungen und ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle des NÖ Fußballsports und des NÖ Schiedsrichterwesens bedanken. Nur dadurch war es möglich, die Fußballmeisterschaft im Jahr 2012 nahezu problemlos abzuwickeln. Für die bevorstehende Frühjahrsmeisterschaft wünschen wir allen SchiedsrichterInnen alles Gute und viel Erfolg und vor allem viel Freude mit unserem Hobby, der Schiedsrichterei! Obmann: Regel- und Schulungsreferat: Alois PEMMER Günther FUCHS Anhänge : Schiedsrichterpauschalvergütungen Termine für die Regeldiskussionen Frühjahr 2013 Funktionärsdatenblatt 6

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