Kaskoversicherung die Qual der Wahl

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1 UNABHÄNGIGE VERSICHERUNGSMAKLER 2/10 Kundeninformation Kaskoversicherung die Qual der Wahl In dieser Ausgabe: > Wissenswertes über die Kaskoversicherung > Ersatz der Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen > Vorarlberger Brandgeschehen 2009 > Neue Umwelthaftung für Unternehmer > Attraktive Veranlagung mit Garantie > und vieles mehr

2 Ersatz einer Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen Marianne Egle gepr. Versicherungskauffrau Die Gefahr, schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, besteht natürlich immer. Wenn kein Personenschaden entstanden ist und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden beglichen hat, sind die Unannehmlichkeiten bald vergessen. Doch für ein Fahrzeug, welches einen (auch reparierten) Unfallschaden aufweist, kann meist nur ein geringerer Wiederverkaufspreis erzielt werden, als für ein unbeschädigtes Auto. Den Unterschied zwischen diesen beiden möglichen Verkaufspreisen nennt man auch den merkantilen Minderwert. Ein Geschädigter hat grundsätzlich auch Anspruch auf den Ersatz einer solchen Wertminderung, welche meist durch einen Sachverständigen festgelegt wird. Bei der Ermittlung der Höhe der Wertminderung sind z.b. folgende Umstände von Bedeutung: Alter des Fahrzeuges Kilometerstand Umfang bzw. Art der Beschädigung bereits vorhandene Vorschäden Naturgemäß kommt es hier häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung, gerade dann, wenn das beschädigte Auto bereits einige Jahre alt ist. Das Landesgericht Linz sprach kürzlich einem Geschädigten eine Wertminderung in Höhe von EUR 350,00 zu, obwohl das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits über Kilometer auf dem Tacho hatte. Der Frontschaden selbst verursachte einen Reparaturschaden von etwa EUR 5.000,00. In einem anderen Fall erkannte das Landesgericht Innsbruck einem Geschädigten den Ersatz einer Wertminderung zu, obwohl dessen Fahrzeug bereits über sechs Jahre alt war. Es ist daher für Geschädigte immer sinnvoll, diesbezügliche Ansprüche prüfen zu lassen. Wenn der gegnerischen Haftpflichtversicherung bereits eine Abfindungserklärung unterschrieben wurde, ist es jedenfalls zu spät! Quattro Vierfachschutz für Pkw, Kombi und Klein-Lkw HAFTPFLICHT KASKO INSASSENUNFALL RECHTSSCHUTZ VLV - Vorarlberger Landes-Versicherung Wir beraten Sie gerne: Bahnhofstraße Bregenz T vlv@vlv.at Im Ländle sicher besser

3 Wissenswertes über die Kaskoversicherung Eine Kfz-Kaskoversicherung dient dazu, das Fahrzeug gegen bestimmte Risiken zu versichern. Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Varianten: Elementar- / Teilkaskoversicherung Kollisions- / Vollkaskoversicherung Der Deckungsumfang kann zwischen den Anbietern sehr unterschiedlich sein, das gleiche gilt auch für den Selbstbehalt! Die folgende Kurzübersicht informiert Sie über die üblichen Deckungsinhalte wobei natürlich immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters Gültigkeit haben. In der Elementar- bzw. Teilkaskoversicherung gelten versichert: Feuer: Beschädigung durch Brand, Explosion sowie Schmorschäden an Kabeln Diebstahl: Diebstahl bzw. die Beschädigung durch Einbruch Naturgewalten: Sturm, Hagel, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hochwasser, Felssturz etc. Wildschaden: Kollision mit Wild- und Haustieren und Beschädigung durch Tierbiss ("Marderbiss"). Glasbruch: Bruch von Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben; Kleingläser, wie Scheinwerfer, Blinkergläser sind meist mit einer Zusatzprämie versicherbar In der Kollisions- bzw. Vollkaskoversicherung gelten zusätzlich versichert: Unfall bzw. Kollision: Die Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch einen selbstverschuldeten Unfall. Parkschaden: Die Beschädigung des geparkten Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug Vandalismus: die mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde Es gibt auch Teilkaskovarianten, in welchen das Parkschaden- und Vandalismusrisiko ebenfalls mitversichert gilt. Weiters sind Kaskoverträge erhältlich, welche im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzen. Bei der Antragstellung besonders zu beachten sind auch Fahrzeug-Sonderausstattungen. Bei Leasingfahrzeugen sollte auch die so genannte GAP-Deckung nicht fehlen. Diese Zusatzvereinbarung bewirkt im Fall eines Totalschadens, dass der offene Betrag aus der Leasingfinanzierung bezahlt wird, auch dann, wenn er den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Fahrzeugs übersteigt. Die Vielfalt der Kaskovarianten, welche auf dem österreichischen Versicherungsmarkt erhältlich sind, ist derart groß, dass für den Verbraucher ein Vergleich kaum möglich ist. Vertrauen Sie daher dem unabhängigen Fachmann Ihrem Versicherungsmakler! Auch in der Kaskoversicherung muss die Schadensmeldung der Wahrheit entsprechen ansonsten kann der Versicherer leistungsfrei werden! Der Inhaber einer Teilkaskoversicherung meldete sein Auto als gestohlen. Die Versicherung hegte wegen mehreren Ungereimtheiten Zweifel am Wahrheitsgehalt der Schilderungen ihres Kunden. Diese Zweifel wurden noch dadurch erhärtet, nachdem der Versicherer erfuhr, dass der Versicherte in der Schadenanzeige falsche Angaben zu den Vorschäden des angeblich gestohlenen Fahrzeuges gemacht hatte. Auf die Frage nach früher reparierten Schäden hatte der Kunde nur Lackschäden angegeben. Es stellte sich aber heraus, dass unter anderem der Frontspoiler, der Kühlergrill, die Scheinwerfer, die Dachreling sowie eine Tür bereits beschädigt waren. Deshalb lehnte die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung ab. Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Gericht abgewiesen. Nach Ansicht der Richter war es ohnehin unerheblich, ob das Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde oder nicht. Dem Versicherten sei Arglist zu unterstellen, weil er versucht hatte die Vorschäden seines Fahrzeuges zu bagatellisieren.

4 Zukunft ohne Sorgenfalten: Die Prämienpension. Prämienpension 9% staatliche Förderung für % Kapitalgarantie Steuerfreie Zusatzpension Nähere Infos unter , auf oder bei Ihrem Berater. IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN

5 Attraktive Veranlagung mit Garantie Indexgebundene Lebensversicherung der UNIQA-Versicherung mit Einmalzahlung Laufzeit fix 12 Jahre Garantierte Auszahlung: 161,75 % Kapitalgarantie auf die Nettoeinzahlung entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,75% pro Jahr bzw. einer KEStpflichtigen Veranlagung von 5,00% pro Jahr! Die Kapitalgarantie erfolgt zum Ablauf des Vertrages per durch die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG. Während der Laufzeit besteht keine Garantie! Mögliche Versicherungsbeginne: , , , Investitionsbeginn: Bereits ab EUR 2.000,- möglich Es gelten die bewährten Vorteile wie Steuerfreiheit der Erträge des Versicherungsnehmers (keine KESt, Einkommenssteuer, Substanzgewinn- oder Spekulationssteuer) Sind Sie interessiert? Dann kontaktieren Sie uns bitte für eine Terminvereinbarung wir beraten Sie gerne unverbindlich. Gute Nachricht schlechte Nachricht! Zuerst die gute Nachricht: Anerkannte Experten haben veröffentlicht, dass wir in der Pension um mehr als sechseinhalb Jahre länger leben als noch im Jahr 1970! Nun die schlechte Nachricht: Das Älterwerden der Bevölkerung wird allen Erwerbstätigen teuer zu stehen kommen, weil zu wenige Junge die Rentenzahlungen an die Alten finanzieren müssen! Die Wunschvorstellung, wonach man als Rentner etwa 80% des Letztbezugs erhält, wird sich nicht erfüllen! Was tun? Um sich eine ansprechende Altersvorsorge zu sichern ist Eigenvorsorge unerlässlich! Nur eine private Rentenvorsorge garantiert Ihnen die Möglichkeit, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Fragen Sie uns gerne erörtern wir mit Ihnen Ihre persönlichen Möglichkeiten! Verantwortung der Banken bei Auszahlung hoher Beträge Wenn man sich bei einer Bank einen hohen Geldbetrag bar auszahlen lassen will, so trifft den jeweiligen Mitarbeiter der Bank ebenfalls eine Verantwortung. So müssen Sie über die Möglichkeit einer diskreten Auszahlung oder über eine mögliche Alternative aufgeklärt werden. Dies kann zum Beispiel eine Überweisung oder eine Barauszahlung in einem uneinsehbaren Raum sein. Auf jeden Fall muss die Ausspähung durch Kriminelle verhindert werden. Wenn die Bank diese Warnpflicht verletzt und dem Kunden direkt nach der Behebung das Bargeld gestohlen wird, kann dieser die Bank auf Schadenersatz verklagen.

6 Hirschgraben 4 A-6800 Feldkirch _ÉÖê ÄåáëâçëíÉåîçêëçêÖÉ=J jáí=êìüáöéã=déïáëëéå=îçêëçêöéå> aáé=séêëáåüéêìåö=éáåéê=åéìéå=déåéê~íáçåk wì=iéäòéáíéå=~ääéë=öéêéöéäí=ü~äéå> =cáå~åòáéääé=^äëáåüéêìåö=füêéê=^åöéü êáöéå=çìêåü=äéäéåëä~åöéå séêëáåüéêìåöëëåüìíò = ÄÉêå~ÜãÉ=ÇÉê=oΩÅâÜçäâçëíÉå=~ìë=ÇÉã=fåJ=ìåÇ=^ìëä~åÇ =h~éáí~äö~ê~åíáé=ìåç=hbpíjñêéáé=^ìëò~üäìåö=~å=çáé=_éòìöëäéêéåüíáöíéå =héáåé=eäáë=òì=bro=rkmmmióf=äòïk=îéêâωêòíé=eäáë=òì=bro=orkmmmióf déëìåçüéáíëñê~öéå

7 Achtung, Kinder im Straßenverkehr! Außergewöhnliche Vorsicht ist geboten Kinder unabhängig davon, ob beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Das heißt, ein Kraftfahrzeuglenker darf anders als bei Erwachsenen nicht davon ausgehen, dass sich Kinder verkehrsgerecht verhalten werden. Bei Auftreten von Kindern im Straßenverkehr ist daher nicht nur besondere, sondern außergewöhnliche Sorgfalt geboten! Für Kinder gilt das Prinzip des unsichtbaren Schutzweges ( 29a StVO). Ihnen ist daher überall, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Gruppen, begleitet oder unbegleitet auftreten, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, gleichsam als ob sich an dieser Stelle ein Schutzweg befinden würde. Verkehrsunfälle mit Kindern sind einerseits für die Betroffenen persönlich äußerst tragisch, andererseits rechtlich höchst brisant, zumal den beteiligten Kraftfahrzeuglenker so gut wie immer ein maßgebliches Verschulden trifft. Wie streng dabei der Oberste Gerichtshof urteilt, geht aus folgendem Beispiel hervor: Die 10 Jahre und 4 Monate alte Klägerin wollte mit Rollerskates gemeinsam mit ihrer gleichaltrigen Freundin die stark befahrene Bundesstraße B1 überqueren. In eine Fahrtrichtung hatte sich ein Rückstau gebildet, wohingegen die Fahrzeuge in die andere Richtung mit normaler Geschwindigkeit fuhren. Ein in der sich langsam bewegenden Kolonne fahrender PKW-Lenker hielt sein Fahrzeug an, um den Kindern das Überqueren der Bundesstraße zu ermöglichen. Insoweit verhielt er sich völlig verkehrsgerecht. In der Folge machte er allerdings einen schwerwiegenden Fehler: Er deutete den Kindern mittels Handbewegung, dass sie die Straße überqueren könnten. Daraufhin setzten sich die beiden Mädchen, in der Annahme, der PKW- Lenker habe gemeint, die gesamte Fahrbahn sei frei, in Bewegung, um die Bundesstraße in einem Zug zu überqueren. Dies war jedoch ein fataler Irrtum: Auf der Gegenspur näherte sich ein VW Golf mit ca. 70 km/h und erfasste beide Kinder. Die Klägerin wurde dabei schwerstens verletzt und ist von körperlichen und geistigen Dauerfolgen betroffen. Der PKW-Lenker wurde zur Haftung im Ausmaß von 50 % gegenüber dem verletzten Mädchen verurteilt. Begründet wurde die Haftung damit, dass dem Mann aufgrund des Alters der Kinder bewusst sein hätte müssen, dass diese wegen seines Handzeichens darauf vertrauen würden, dass ein ungehindertes Queren der gesamten B 1 möglich sei. Dabei hatte er selbst keine Sicht auf den Gegenverkehr gehabt, weil ihm diese durch einen vor ihm stehenden Sattelzug verstellt war. Er hätte das Handzeichen daher unterlassen müssen. Aufgrund des gegebenen Handzeichens habe er den Kindern gegenüber allerdings eine Garantie übernommen, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Deshalb habe er für die Schäden anteilig zu haften. Tipp: 1. Geben Sie als Kfz-Lenker niemals Handzeichen oder sonstige Anweisungen gegenüber am Straßenverkehr teilnehmenden Kindern, wenn Sie nicht 100-prozentig sicher sind, dass diese Anweisungen eindeutig und richtig sind. 2. Lassen Sie, sobald Kinder auf der Straße auftauchen, außergewöhnliche Sorgfalt walten und fahren Sie so, dass keine Gefahrensituation entsteht, auch wenn ein Kind plötzlich und unvorhergesehen auf die Straße laufen sollte. Quelle: Klientenzeitschrift Rechtsanwalt Dr. Manfred Puchner Kfz-Haftpflichtversicherung - 80 Jahre Versicherungspflicht 1929 waren es knapp Fahrzeuge, heute sind bereits fast sechs Millionen Kraftfahrzeuge auf Österreichs Straßen versichert unterwegs. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wurde auf Grund der zunehmenden Motorisierung notwendig und mit dem Kraftfahrgesetz (KFG) am 1. Juni 1930 obligatorisch. Österreich war damit neben der Schweiz, Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark unter den ersten Ländern, die eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge einführten. Seit über 80 Jahren leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung ihren Dienst zum Schutz von Geschädigten und Verursachern. Im Jahr 2008 wurden Schäden mit einer Gesamtsumme von über 1,2 Milliarden Euro von der Kfz-Haftpflichtversicherung erledigt. Damit ist im Durchschnitt jedes zehnte Kraftfahrzeug in einen Unfall mit Dritten verwickelt, die durchschnittliche Schadenshöhe liegt bei ca Euro. Quelle: Versicherungsrundschau, Ausgabe 1-2/10

8 Vorarlberger Brandgeschehen 2009 (Auszug) Brandopfer: Gegenüber dem Katastrophenjahr 2008 mit 12 Toten beim Brand im Altersheim von Egg ist die Zahl der Brandopfer im Jahr 2009 deutlich gesunken. Trotzdem haben noch drei Personen bei Wohnungsbränden in Hohenems, Alberschwende und Lustenau ihr Leben verloren. Bei 34 verschiedenen Gebäudebränden, hauptsächlich bei Bränden im Wohnbereich, erleiden 72 Personen unterschiedlich schwere Verletzungen. Brandfälle: Leichter Rückgang bei Gebäudebränden Im Vergleich zu den 368 Feuerwehreinsätzen im Jahr 2008 verringern sich die Einsätze bei Gebäudebränden um ca. 10 % auf 331 Ereignisse. Im Durchschnitt entsteht täglich ein Gebäudebrand, bei dem die Feuerwehr alarmiert wird. Die Gebäudebrandeinsätze der Feuerwehr verteilen sich auf 183 Wohnobjekte, 96 gewerbliche bzw. industrielle Betriebe, 17 Landwirtschaftsgebäude, 10 öffentliche Gebäude sowie 25 sonstige Objekte. Bei den Wohnhausbränden entfallen 52 % auf Einfamilienhäuser und 48 % auf Mehrwohnungsgebäude. 77 % der Brände in Wohnobjekten bleiben auf die eigentliche Ausbruchsstelle beschränkt, 13 % breiten sich auf einen Gebäudeteil aus, 9 % erfassen das gesamte Objekt und nur bei 1 % kommt es zum Übergriff auf andere Gebäude. Etwa 52 % aller Wohnhausbrände entstehen im Wohn- bzw. Schlafbereich, 12 % im Keller und 8 % im Dachboden. Zwei Drittel der Brände in gewerblichen und industriellen Bauten beginnen in den Betriebsräumen. In der Landwirtschaft wird beinahe die Hälfte der Brände im Bereich von Scheunen ausgelöst. 76 % der Wohnhausbrände ereignen sich in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Die nächtlichen Brandereignisse dagegen umfassen nur 24 %. Etwas mehr als die Hälfte der Gebäudebrände entsteht in Objekten mit Massivbauweise, wovon immerhin 85 % auf die Ausbruchsstelle beschränkt bleiben. Knapp ein Fünftel der Gebäudebrände kommt in Objekten mit Holzbauweise vor, bei denen 55 % auf die Ausbruchsstelle beschränkt bleiben. Schadensdaten: Aus dem Bereich der Feuerversicherung sind 279 Brände mit Einzelschäden von jeweils mehr als Euro bekannt geworden, die einen Schaden von 10,1 Millionen Euro verursachen. Statistisch verbrennen im Jahr 2009 Sachwerte in Höhe von täglich Euro bzw. von stündlich Euro. 14 Brände mit Schadenshöhen von jeweils mehr als Euro bewirken einen Schaden von 5,6 Millionen Euro, was 55 % des Jahresschadens entspricht. Der zivile Sektor verursacht etwa zwei Drittel des Jahresbrandschadens, während die gewerbliche und industrielle Risikogruppe mit ca. 20 % gegenüber anderen Jahren einen deutlich geringeren Beitrag zur gesamten Schadenssumme liefert. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch: Dir. Ing. Dr. Giselbrecht Kurt Brandverhütungsstelle Vorarlberg Urlaub gebucht - Reiseversicherung gewünscht? Damit Sie nun noch schneller zu Ihrer Reiseversicherung kommen, haben wir unsere Internet-Homepage entsprechend adaptiert. Sie können nun direkt und unkompliziert die von Ihnen gewünschte Versicherungsvariante auf abschließen. Einfach nur REISEVERSICHERUNG ONLINE anklicken, alles andere erklärt sich aus dem Programm. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch künftig für eine persönliche Beratung bezüglich Ihrer Reiseversicherung zu Verfügung, wenn Sie das bevorzugen! Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen erholsamen Urlaub!

9 Der direkte Draht zu unserem Team Zentrale Bludenz: Telefon: / 62816, Fax: / office.bludenz@veits-wolf.at Homepage Liane Campestrini campestrini.liane@veits-wolf.at / Ruth Bischof bischof.ruth@veits-wolf.at / Marianne Egle egle.marianne@veits-wolf.at / Matthias Lampert lampert.matthias@veits-wolf.at / Nina Orlainsky orlainsky.nina@veits-wolf.at / Rita Burtscher burtscher.rita@veits-wolf.at / Gabriele Burtscher burtscher.gaby@veits-wolf.at / Marion Schmidt schmidt.marion@veits-wolf.at / Ulrike Veits veits.ulli@veits-wolf.at / Stojanovic Dragutin 0660 / Gerhard Veits veits.gerhard@veits-wolf.at / Filiale Feldkirch: Telefon: / 71550, Fax: / office.feldkirch@veits-wolf.at Monika Riesch riesch.monika@veits-wolf.at Eva-Maria Küng kueng.evi@veits-wolf.at Michael Wolf wolf.michael@veits-wolf.at Haben Sie noch den Überblick über Ihre Versicherungen? Kfz-, Unfall-, Kranken-, Haushalts-, Feuer-, Sturm-, Haftpflicht-, Lebensversicherung etc. etc. wirklich alles im Griff? Oder bekommen Sie ein mulmiges Gefühl in der Bauchgegend wenn Sie an Ihre Versicherungen denken? Könnte es sein, dass Sie sich zu wenig mit diesem Thema befassen oder sind Sie unsicher, ob Sie richtig versichert sind? Ist es denkbar, dass Sie eventuell zu viel an Prämien zahlen? Zerbrechen Sie sich nicht länger den Kopf... Wir beraten und informieren Sie gerne und regeln die komplexe Welt der Versicherungen für Sie! Kompetent, unbürokratisch und unabhängig! Wir arbeiten mit allen renommierten Versicherungen zusammen aber wir vertreten nur Ihre Interessen!

10 Fremdwährungsdarlehen auf Euro umsteigen? Die Inhaber von Fremdwährungskrediten werden in den letzten Monaten und Wochen von Banken mehr oder weniger dringend aufgefordert, ihr Darlehen in den Euro zu konvertieren. Dabei werden im Wesentlichen die Risiken des Fremdwährungskredites hervorgehoben. Leider wird aber nur in den seltensten Fällen eine umfassende Darstellung sämtlicher möglicher Konsequenzen aus einem solchen Währungswechsel geboten. Entscheidungen, welche besondere Auswirkungen auf das Budget eines Haushaltes haben, sollten jedenfalls nicht ohne qualifizierte und möglichst unabhängige Beratung getroffen werden! Ob ein Umstieg in eine andere Finanzierungsform für den Kunden tatsächlich vorteilhaft ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.b. den Bankkonditionen, der ursprüngliche Wechselkurs der Fremdwährung, der Prognose der Währungszins- und Kursentwicklung, dem Wert des Tilgungsträgers, sowie der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation. Anhand einer Checkliste und eines Fragenkatalogs sind wir in der Lage, die persönliche Situation mit unseren Kunden zu erörtern und damit auch eine wertvolle Hilfe zur Entscheidungsfindung bieten. Eine unüberlegte Maßnahme könnte unterm Strich sehr teuer werden. Stilblüten Meine Frau stand aus dem Bett auf und fiel in die Scheibe der Balkontür. Vorher war sie bei einem ähnlichen Versuch aufzustehen gegen die Zentralheizung gefallen. Als ich auf die Bremse treten wollte, war diese nicht da. Mein Fahrrad kam vom Gehsteig ab, touchierte einen Porsche und fuhr ohne mich weiter. Ich trat auf die Strasse. Ein Auto fuhr von links direkt auf mich zu. Ich dachte, es wollte noch vor mir vorbei, und trat wieder einen Schritt zurück. Es wollte aber hinter mir vorbei. Als ich das merkte, ging ich schnell zwei Schritte vor. Der Autofahrer hatte aber auch reagiert und wollte nun wohl doch vor mir vorbei. Er hielt an und kurbelte die Scheibe herunter. Wütend rief er: Nun bleiben Sie doch endlich stehen, Sie! Das tat ich auch und dann hat er mich überfahren. Ich bin von Beruf Schweisser. Ihr Computer hat an der falschen Stelle gespart und bei meinem Beruf das w weggelassen. Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, dass alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe. Auch Ihre Versicherung braucht ein Konzept denn nur richtig versichern beruhigt!

11 Die neue Umwelthaftung Neue Risikosituation für Unternehmer! Seit Inkrafttreten des neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetzes haften Unternehmer umfassend für Schäden an Gewässern, Boden und die Beeinträchtigung der Vielfalt von Pflanzen- und Tieren (Biodiversität). Darüber hinaus wurden bzw. werden noch die Landes-Umwelthaftungsgesetze in Kraft gesetzt, welche für die Unternehmen große Auswirkungen haben können. Die gesetzliche Haftung trifft alle Unternehmer und explizit auch alle Landwirte! Wer durch seine Tätigkeit die Umwelt erheblich beeinträchtigt, muss die Kosten der erforderlichen Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen sowie alle Verfahrenskosten übernehmen. Sogar dann, wenn dem Betrieb diese Umweltbedrohung vorher gar nicht bewusst war. Behörden können auch ohne Schadenersatzforderungen eines Geschädigten Sanierungen vorschreiben. Damit besteht eine finanzielle Bedrohung, deren Ausmaß kaum betragsmäßig kalkulierbar ist. Besonders betroffen können Betriebe sein, die mit umweltgefährlichen Stoffen oder Produkten direkt oder indirekt zu tun haben. Neben Landwirten fallen darunter etwa Hersteller, Anlagenbauer aber auch Ziviltechniker. Eine wirkliche Haftungsbefreiung kann bestenfalls dann vorliegen, wenn die konkrete Umweltstörung schon bei der Betriebsgenehmigung erkannt und von der Behörde ausdrücklich genehmigt wurde. Versicherungsmöglichkeit In den herkömmlichen Betriebs-Haftpflichtversicherungen ist die genannte Umwelthaftungsgefahr nicht gedeckt! Zur Absicherung dieser Risiken wird nun von vielen Versicherungsgesellschaften die sogenannte Umweltsanierungskostenversicherung angeboten. Versicherungsschutz wird gewährt für Kosten, die zur Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen behördlich vorgeschrieben werden, aber auch die Kosten der Abwehr einer behaupteten Sanierungsverpflichtung. Dieser spezielle Versicherungsschutz bedarf aber auch einer ausführlichen Beratung, welche wir Ihnen gerne anbieten! Erbrecht Immobilienrecht Scheidungsrecht Schi- und Verkehrsunfälle Unternehmensrecht Inkasso Vertragsrecht Patientenrecht

12 Bludenz Feldkirch Wir arbeiten nicht für eine Versicherung, wir arbeiten für SIE! ausgezeichnet mit dem Austria-Gütezeichen 6700 Bludenz Färberstraße 10 t +43(0)5552/62816 f +43(0)5552/66593 office.bludenz@veits-wolf.at Feldkrich Schubertplatz 1 t +43(0)5522/71550 f +43(0)5522/38494 office.feldkirch@veits-wolf.at ALLGEM. BEEID. GERICHTL. SACHVERSTÄNDIGER FÜR DAS VERSICHERUNGSWESEN MITGLIED BEIM ÖSTERREICHISCHEN VERSICHERUNGSMAKLERRING AUSGEZEICHNET MIT DEM AUSTRIA GÜTESIEGEL Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt

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