Media Information 2015
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- Jürgen Wagner
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1 General Manager, KOH-I-NOOR Mladá Vožice a.s., Czech Republic October 7-9, 2014 Technical Director, LANICO Maschinenbau Otto Niemsch GmbH, Braunschweig, Germany By Pierre V. Costa THE EUROPEAN MAGAZINE FOR THE INTERNATIONAL AEROSOL INDUSTRY NO. VOLUME 22 NOVEMBER The leading magazine in Aerosols for the leading people in Aerosols ISSN Contents: Editorial 3 A conversation with Igor Tichý, 7 8 th Latin American Aerosol 10 Congress with Exhibition in Buenos Aires A conversation with 20 Michael Kaufmann, EU-Report: 24 Reform on consumption taxes in the EU News 25 Questions & Answers is online! 26 Events 28 Market-Place 29 Advertiser s Index 35 Masthead 3 AD INFORMATION, CURRENT ISSUE, INTERVIEW, NEWS AND PRODUCTS, SUBSCRIPTIONS Media Information AEROSOL EUROPE - the magazine for the international aerosol industry AEROSOL EUROPE from the leading people for the leading people in aerosols AEROSOL EUROPE communicator for the European aerosol industry MEDIA SERVICE INTERNATIONAL Spitzwegstraße 4 D Seeshaupt Phone: +49 (0) 88 01/ Fax: +49 (0) 88 01/ info@aerosoleurope.de
2 Advertising Department: Dagmar Melcher Spitzwegstraße 4 D Seeshaupt Phone: +49 (0) / Fax: +49 (0) / info@aerosoleurope.de dmelcher@t-online.de AEROSOL EUROPE is published eleven times in (3 special issues)
3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen Ziffer 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaben ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 15 Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 16 Kosten für die Anlieferung bestellter Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ziffer 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dafür verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Ziffer 18 Die durch die Weiterberechnung der Anzeigenkosten seitens einer Agentur an den Inserenten entstehende Forderung gilt als an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist berechtigt, die an den Verlag abgetretene Forderung so lange einzuziehen, als sie ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Verlag entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen nachkommt. Ziffer 19 Filme, Matern oder Klischees werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Ziffer 20 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
4 Advertising rate card no. 23 (valid as of October 1, 2014) Size of journal: Printing space: DIN A 4 (210 x 297 mm) height 256 mm x width 183 mm, number of columns 2; width of column 89 mm Basic rates: 1/1 page 183 mm x 256 mm EURO 2.050, 1/2 page 183 mm x 128 mm or 89 mm x 256 mm EURO 1.025, 1/3 page 173 mm x 89 mm EURO 685, 1/4 page 89 mm x 128 mm or 183 mm x 64 mm EURO 520, 1/8 page 89 mm x 64 mm or 183 mm x 32 mm EURO 260, Rates for specified positions: Front page upon request 2 nd cover EURO 2.150, 4 th cover EURO 2.250, Extra charge for colour ads: Classified ads: for normal colours in confirmity with DIN each additional colour 1/1 page or smaller EURO 410, for special colours each additional colour 1/1 page or smaller EURO 460, situations offered, purchase sales per line (1 mm x 89 mm) EURO 8, Bound inserts: 2-page, b/w or colours EURO 2.100, incl. binding cost. Inserts more than 2 pages: information upon request Loose inserts: Discounts: upon request (for annual contracts, on basic rates) for 3 ads 5% for 2 pages 5% for 6 ads 10% for 3 pages 10% for 9 ads 15% for 6 pages 15% for 12 ads 20% for 9 pages 20% Suppliers directory/ Market-Place: 42 mm width, 1 mm height EURO 2,30 Printing: offset, 60 screens Printing elements: CD, online: , ISDN Online Advertising Opportunities aerosoleurope.de Full Size Banner (Center of homepage, 468x60 px) 1 Month EURO 650, Side Banner/Box (Left hand side of homepage, 156x60 px) 1 Month EURO 650, Skyscraper (Ad runs on the right side of homepage, 120 bis 160x600 px) 1 Month EURO 750, Super Banner (On top of homepage, 728x90 px) 1 Month EURO 950, Wallpaper (Background top and aside of hompage) 1 Month EURO 1.200, ContentAd (In text of homepage, 300x200 px) 1 Month EURO 550, Half page ad (Half page of hompage, 300x600 px) 1 Month EURO 750, Special Advertising Formats (1/2 Year/1Year): Streaming Ad: upon request, Web Video: upon request Other listings upon request Place of publication: Seeshaupt (Munich) Payment: 14 days net after date of invoice Advertising department: Spitzwegstraße 4 D Seeshaupt Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) / info@aerosoleurope.de
5 Media Information 1 Editor/Publisher Description: AEROSOL EUROPE is the leading magazine for the aerosol industry in Europe. It is published in two languages: English, German. AEROSOL EUROPE is written by experts for experts. The entire range of topics relating to the industry is covered, supplemented by company profiles and interviews with leading industry personalities. Topics relevant to the European market, individual products and fairs and congresses are discussed in detail. Publication: 11 issues per year (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/8, 9, 10, 11, 12) Special Issue: AEROSOL EUROPE ADDRESS, Latin America, Asia/China Publishing company: Media Service International Member: Postal address: Spitzwegstraße 4 D Seeshaupt Publisher: Editor: Advertising: IGA (Industriegemeinschaft Aerosole e.v., Frankfurt). Distributor of the official IGA-lnformation. ASA (Assoziation der schweizerischen Aerosol Industrie, Zürich). Heinz Melcher, Dipl.-Kfm. Detlev Melcher Dipl.-Kfm. Detlev Melcher Dagmar Melcher Year: Volume 23, Phone: +49 (0) / Fax: +49 (0) / Publication and topics plan: See appendix Subscription rates: Annual subscription Germany (incl. postage) EURO 140, Europe (incl. postage) EURO 160, World (excl. postage) EURO 250, Single copy (excl. postage) EURO 15,
6 Media Information 2 Geographical Circulation Circulation analysis: circulation 3. quarter 2014 Europe: 2,982 Copies Print run: 5,850 Actual number distributed: 5,290 1,293 subscriptions single copies Copies sold: 612 Complimentary copies: Archives, Sample Copies Geographical circulation: 142 Austria 189 Belgium 27 Bulgaria 14 CIS 8 Cyprus 26 Czech. Republic 46 Denmark 62 Finland Other countries: 544 France 559 Great Britain 56 Greece 17 Hungary 24 Ireland 361 Italy 2 Lapland 2 Liechtenstein 5 Luxembourg 3 Malta 4 Monaco 195 Netherlands 39 Norway 19 Poland 94 Portugal 8 Rep. of Slowakia 6 Romania 249 Spain 49 Sweden 201 Switzerland 23 Turkey 8 Ukraine 740 Copies Economic Area Actual number distributed % No. copies Germany 29,64 1,568 Abroad 70,36 3,722 Actual distribution: 100,00 5,290 7 Algeria 34 Argentina 23 Australia 29 Brasil 27 Canada 6 Chile 96 China, VR 4 Columbia 2 Dominican Republic 1 Ecuador 18 Egypt 3 El Salvador 25 India 15 Indonesia 3 Iran 16 Israel 2 Jamaica 63 Japan 5 Jordan 3 Kenya 3 Kuwait 2 Lebanon 3 Libya 17 Mexiko 4 Morocco 13 New Zealand 7 Pakistan 4 Paraguay 4 Philippines 2 Saudi-Arabia 20 South Afrika 41 South Korea 2 Syria 8 Taiwan 9 Thailand 8 Tunisia 2 Uruguay 205 USA 2 Venezuela 2 Yemen
7 Media Information 3 Market penetration according to the branches of the economy/technical fields/occupational groups In accordance with its editorial conception, the specialized magazine AEROSOL EUROPE deals with the production and marketing aspects of the international aerosol industry. Number of copies actually distributed % Copies MANUFACTURERS Chemical, cosmetics and pharmaceutical industries 86,86 4,542 Contract filler 4, SUPPLIERS Manufacturers of machines and equipment, containers, propellants, valves and raw materials for the aerosol industry 7, OTHERS Laboratories, Institutes, Consultants 2, Number of copies actually distributed 100,00 5,290
XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.
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