Fortbildung für Feuerwehrführungskräfte

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1 Fortbildung für Feuerwehrführungskräfte Empfehlungen für ein strukturiertes Fortbildungsprogramm Brandrat z.a. Dipl.-Ing. Gero Droste, Feuerwehr Dortmund Brandrat z.a. Dipl.-Chem. Dr. Klaus Block, Institut der Feuerwehr NRW, Münster

2 Der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Unternehmens liegt in der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Dieser Satz gilt auch für das Unternehmen Feuerwehr. Der Faktor Mensch stellt die wichtigste Kenngröße dar. Entscheidend ist es daher, den Richtigen auf der richtigen Stelle zu haben. Dies wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung immer schwieriger. Der Kampf um die Besten nimmt zu. Grundlagen Die Feuerwehr verfügt über Führungskräfte mit einer hohen Qualifikation in den verschiedensten Bereichen. Dies wird vor allem durch drei Säulen gewährleistet: Personalauswahl, Personalausbildung und Personalfortbildung. Eine gute Personalauswahl stellt die Grundlage dar, sie soll sich an den fünf Schlüsselkompetenzen Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Soziale Kompetenz, Selbstkompetenz, Kulturelle Kompetenz orientieren. Hieran schließt sich die Personalausbildung an. Sie muss die Schlüsselkompetenzen, bezogen auf die spätere Verwendung der Feuerwehrführungskraft stärken. Das bedeutet, die Ausbildung muss aufgabenorientiert sein. An die Personalausbildung schließt sich die Personalfortbildung an. Wird auf anschließende Fortbildung verzichtet, so sinkt die Qualifikation der Führungskraft mittel- bis langfristig kontinuierlich wieder ab.

3 Fortbildung Die Fortbildung stellt eine systematisch vernetzte Fortsetzung der Ausbildung dar, um die erworbene Ausbildung zu erhalten und zu ergänzen. Die Fortbildung ermöglicht die Anpassung der Ausbildung an veränderte Rahmenbedingungen und bereitet auf neue Aufgaben vor. Die Fortbildung soll in einem Rahmenkonzept festgelegt sein, das im Detail unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen bedarfsorientiert fortgesetzt und umgeschrieben werden kann. Eine strukturierte Fortbildung soll die oben genannten Schlüsselkompetenzen stärken. Hierzu lassen sich die Fortbildungsangebote gliedern in: allgemein fachliche Fortbildung. funktionsbezogene Fortbildung (speziell auf die Anforderungen zur Erfüllung einer bestimmten Funktion abgestimmtes Lehrangebot, z.b. Sachgebietsleiter Vorbeugender Brandschutz, etc.). anlassbezogene Fortbildung (Aufarbeitung von Ereignissen, die qualitativ und quantitativ über den üblichen Rahmen hinausgehen, wie z.b. das Elbehochwasser etc.). projektbezogene Fortbildung (widmet sich herausragenden Frageund Problemstellungen rechtlicher, strategischer, taktischer, technischer und organisatorischer Art, z.b. in Zusammenhang mit Großereignissen wie der WM 2006) Managementfortbildung (für Führungskräfte in Spitzenpositionen). Fortbildung für junge Führungskräfte (besondere Förderung für Führungskräfte, die ihre Ausbildung vor ca. drei bis vier Jahren beendet haben).

4 Empfehlungen zur Fortbildung für Führungskräfte Um eine strukturierte Fortbildung für Führungskräfte zu ermöglichen, hat der Arbeitskreis Ausbildung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AK Ausbildung AGBF - Bund) Empfehlungen formuliert (siehe Anlage 1). Diese Empfehlungen beinhalten ein Punktesystem, ähnlich den Vorgaben der Bundesärztekammer. Dabei wird jede einzelne Fortbildungsmaßnahme mit Punkten bewertet. Die Höhe der Punkte hängt von der Art, der Dauer und der Qualität der Fortbildung ab. Grundmodul ist eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Hierfür wird in der Regel 1 Unterrichtspunkt vergeben. Für eine ausreichende Fortbildung sollen im Jahresdurchschnitt 50 Fortbildungspunkte erreicht werden. Hierüber kann der Teilnehmer sich ein Fortbildungszertifikat ausstellen lassen. Durch das Punktesystem wird ein Vergleich von unterschiedlichen Arten von Fortbildung ermöglicht, welcher bei dem breiten Angebot an Seminaren, Lehrgängen, Workshops etc. bislang nicht möglich war. Für einen Dienstvorgesetzten war es bisher nicht möglich, objektiv zu beurteilen, ob ein Mitarbeiter sich mehr, bzw. besser fortgebildet hatte als ein anderer, bzw. ob die Fortbildungsaktivitäten der Mitarbeiter überhaupt ausreichend waren. Das Punktesystem bringt dabei Vorteile für Vorgesetzte und Mitarbeiter. Für jeden Mitarbeiter ergibt sich nun die Möglichkeit, die Wichtigkeit der Fortbildungsveranstaltung durch die Einzelbepunktung darzustellen. Darüber hinaus ist es nun möglich, die absolvierten Fortbildungen als Auswahlkriterium bei der Neubesetzung von Stellen, sowohl intern als auch extern, zu nutzen. Die erreichte Punktzahl der einzelnen Mitarbeiter ist dabei eine objektive Vergleichsgröße, die auch eine Aussage über die Qualität der Fortbildung zulässt. Die Bepunktung erfolgt dabei durch den Arbeitskreis Ausbildung der AGBF, der in dieser Hinsicht als fachkundiges und unabhängiges, also objektives Gremium zu sehen ist.

5 Die Empfehlungen zur Fortbildung für Führungskräfte bieten bewusst einen großen Spielraum bei der Wahl der Fortbildung. So sind zum Beispiel auch Selbststudium und wissenschaftliche Veröffentlichungen möglich und werden bepunktet (s. Anlage 1), so dass nicht nur die klassischen Seminare besucht werden müssen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die am häufigsten genutzte Fortbildungsform, die Fortbildung im Vorlesungsstil, bzw. der Frontalunterricht, verhältnismäßig wenig Einfluss auf das Verhalten der Führungskräfte hat. Diese Form der Fortbildung nimmt zwar Einfluss auf die Fachkompetenz, also auf Wissen, Kenntnisse und Einstellungen, seltener aber auf das Verhalten. Effizientes Lernen setzt eine Motivation des Lernenden voraus. Je mehr die Veranstaltung den Interessen und beruflichen Bedürfnissen der Lernenden entspricht, desto größer ist der Gewinn und damit der Lernerfolg für die Teilnehmer. Daher sind im Rahmen der Fortbildung in ausreichendem Maße praktische Übungen durchzuführen, welche so realitätsnah wie möglich anzulegen sind. Dadurch werden die Einsatzabläufe eingeübt, so dass sie auch im Ernstfall unter großer psychischer Belastung abgerufen werden können. Die Ausbildung und das Training der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Führungskräfte orientiert sich an den Szenarien der täglichen Gefahrenabwehr. Praktische Erfahrungen aus Großschadenlagen konnten bislang nur zufällig und aus Übungen in geringen Umfang gewonnen werden. Erfahrungen aus internationalen Schadensfällen müssen den Führungskräften zugänglich sein. Dabei muss auch die Ausbildung der Stäbe als Unterstützungseinheit für den verantwortlichen Führer intensiviert werden. Weiterhin ist ein umfassendes Training bei entsprechenden Übungen erforderlich. Aber auch neue Fortbildungsmethoden sind zu berücksichtigen. Der schnelle gesellschaftliche Wandel und die ständigen Veränderungen der Arbeitsumwelt stellen die Führungskräfte täglich vor neue Herausforderungen und zwingen zu neuen Lernprozessen. Neben den traditionellen Lernformen hat sich auch eine neue Art der Wissensvermittlung etabliert:

6 das Lernen mit Hilfe elektronischer Medien, das E-Learning, Blended- Learning, Simulationsprogramme o.ä.. Aufgaben des Teilnehmers von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb von Jahreszertifikaten Nachdem der Teilnehmer die Veranstaltungen besucht hat, bekommt er seine Teilnahmebescheinigungen. Bei zertifizierten Veranstaltungen ist aus den Teilnahmebescheinigungen ersichtlich, wie viele Fortbildungspunkte erarbeitet wurden. Der Teilnehmer stellt einen Antrag zur Ausstellung eines Fortbildungszertifikates an den Arbeitskreis Ausbildung der AGBF - Bund. Nach Prüfung des Antrags wird ihm ein Fortbildungszertifikat für einen Einjahresabschnitt oder einen Fünfjahresabschnitt ausgestellt. Dieses Fortbildungszertifikat kann bei Beförderungen oder Bewerbungen von der Dienststelle berücksichtigt werden. Die Fortbildungsverantwortung und die Antragsstellung auf das Zertifikat obliegen demjenigen, der das Zertifikat erhalten möchte. Dem Antrag werden die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen, auf denen die Fortbildungspunkte ersichtlich sind, beigelegt. Bei Veranstaltungen, die im Ausland durchgeführt wurden, oder die bei einer anderen ressortübergreifenden Fortbildungseinrichtung durchgeführt wurden, sind zusätzlich zur Teilnahmebescheinigung die Ausschreibung sowie das Programmheft beizulegen. Dies dient der Prüfung, ob die Veranstaltung zertifizierungsfähig ist. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Antrag auf Zertifizierung durch den Veranstalter. Diese Grundsätze sind auf der Internetseite der AGBF im Bereich AK Ausbildung einsehbar. Wird in einem Jahreszertifikat die notwendige Punktzahl nicht erreicht, so können die fehlenden Punkte in den folgenden Jahren erreicht werden. Wichtig ist, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren die notwendige Punktzahl von 250 Fortbildungspunkten erreicht wird.

7 Abbildung 1: Muster eines Jahresfortbildungszertifikates Zertifizierung von Veranstaltungen Veranstalter, die eine eigene Veranstaltung als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert haben möchten, müssen einen Antrag beim Arbeitskreis Ausbildung der AGBF stellen. In diesem Antrag muss eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung von Veranstaltungen nachgewiesen werden. Dies dient zur Sicherstellung der zuverlässigen Organisation der Veranstaltung. Es muss aus dem gleichen Grund nachgewiesen werden, dass für die erwartete Teilnehmerzahl ausreichend große Räume zur Verfügung stehen. Bei der Auswahl der Referenten und Themen muss deutlich werden, dass es einen Feuerwehrbezug in dem Gesamtthema gibt und dass die Zielgruppe die Führungskräfte der Feuerwehren sind. Die Referenten müssen dementsprechend Fachleute auf ihrem Gebiet sein, die eine entsprechende Erfahrung mit sich bringen. Der Feuerwehrbezug wird auch dadurch hergestellt, dass auf die Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen speziell eingegangen wird. Dies können zum Beispiel auch die Themen Mitarbeiterführung oder spezielle Verwaltungsaufgaben sein. Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, welche Art der Veranstaltung zertifiziert werden soll und wie viele Punkte für

8 diese Veranstaltung vergeben werden sollen. Es empfiehlt sich vor Antragstellung die Checklisten, die auf der Internetpräsenz der AGBF im Bereich der AK Ausbildung zur Verfügung stehen, durchzugehen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei immer enger werdenden Fortbildungsbudgets der Gemeinden ist es von Vorteil, wenn ein Veranstalter mit einer Punktzahl für das Fortbildungszertifikat werben kann. Eine entsprechende Punktzahl spiegelt die Qualität der Veranstaltung wider, zeigt, welche Fachleute vor Ort sind und bietet die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu anderen Fachleuten. Nachdem eine Veranstaltung zertifiziert wurde, wird dem Veranstalter eine Zertifizierungsbescheinigung zugesandt. Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, wie viele Fortbildungspunkte der Teilnehmer der Veranstaltung erhält. Die Teilnahmebescheinigung zur vfdb-jahresfachtagung 2007 in Leipzig ist bereits mit den Fortbildungspunkten ausgestattet und kann als Musterteilnahmebescheinigung angesehen werden, aus der die Anzahl der Fortbildungspunkte für diese Konferenz ersichtlich wird. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten Eine weitere, moderne Möglichkeit der Fortbildung ist das E-learning. Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Vortages nochmals speziell auf diese Methode eingegangen werde. Es bestehen mehrere Möglichkeiten des E-learnings. Eine Variante ist es, ein Modul im Internet anzuwenden. In diesem Fall muss sich der Teilnehmer zuvor registrieren. Er vollführt die einzelnen Unterrichtseinheiten, gefolgt von einer Abschlussprüfung. In dieser Abschlussprüfung muss ein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt werden. Anschließend erhält der Teilnehmer per e- Mail seine Teilnahmebescheinigung. Bei E-learning Programmen auf CD wird analog verfahren. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebeschei-

9 nigung in einer entsprechenden Dateiform. Die technische Umsetzung der Zustellung obliegt dem Hersteller der CD. Aus der Teilnahmebescheinigung wird ersichtlich, wie viele Fortbildungspunkte erreicht wurden. Zur Zertifizierung dieses Moduls wird das Programm mit dem Antrag eingereicht. Der erwartete Zeitansatz und die entsprechende Anzahl der Fortbildungspunkte muss angegeben werden. Das Modul muss eine hohe inhaltliche Qualität vorweisen. Es soll nicht so sein, dass Unterrichtsinhalte vermittelt werden, die bereits allgemein und hinlänglich bekannt sind. Dies entspricht nicht dem Gedanken der Fortbildung. Daher muss auch hier die Zielgruppe konkret genannt werden, so dass unterschieden werden kann, für welche Zielgruppe dieses Modul eine Fortbildung darstellt. Schlussbetrachtung Mit diesem Konzept entsteht ein strukturelles und qualitativ hochwertiges Führungskräftefortbildungssystem. In den unterschiedlichen Fortbildungsarten können über Jahre hinweg Fortbildungspunkte gesammelt werden, für die ein Jahresausbildungszertifikat ausgestellt werden kann. In diesem Vortrag wurden die unterschiedlichen Fortbildungsarten vorgestellt, sowie die detaillierte Beschreibung dessen, was sowohl von Teilnehmerseite als auch von Veranstalterseite zu leisten ist, um an diesem System teilhaben zu können und den Nutzen aus diesem System zu ziehen. Weitere Informationen Internetseite AK Ausbildung der AGBF Bund:

10 Anhang 1 Arbeitsgemeinschaft der Leiter AGBF - Bund - der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskreis Ausbildung AK Ausbildung Ad-hoc-Arbeitsgruppe Führungskräftequalifikation Version 1.2 Empfehlungen zur Fortbildung für Feuerwehrführungskräfte 1. Ziel der Fortbildung Die Fortbildung dient dem Erhalt der fachlichen Kompetenz durch kontinuierliche Aktualisierung des feuerwehrtechnischen Wissenstandes unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Verfahren. 2. Inhalt der Fortbildung Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse und die Einübung von praktischen Fähigkeiten umfassen. Die Fortbildung soll sich auf alle Fachrichtungen in ausgewogener Weise erstrecken; sie umfasst auch die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen und schließt Methode der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements ein.

11 3. Fortbildungsmethoden (1) Die Feuerwehrführungskräfte sind in der Wahl der Art ihrer Fortbildung frei. Die Methoden des Wissenserwerbs können nach den Lernzielen individuell ausgewählt werden. (2) Geeignete Methoden der Fortbildung sind insbesondere: 1. Mediengestütztes Eigenstudium (z. B. Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel, strukturierte interaktive Fortbildung); 2. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Kongresse, Seminare, Übungsgruppen, Kurse, Kolloquien, Qualitätszirkel); 3. praktische Fortbildung (z. B. Hospitationen, Abordnungen, etc.); 4. Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildung, Weiterbildungskurse. 4. Organisation von Fortbildung und Fortbildungsnachweis (1) Die AGBF fördert die Fortbildung durch das Angebot eigener Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anerkennung geeigneter Fortbildungsangebote, um den Führungskräften den Nachweis der beruflichen Fortbildung zu ermöglichen. (2) Der Förderung der Fortbildungspflicht und ihres Nachweises dient insbesondere das Fortbildungszertifikat der AGBF (Abschnitt 5), welches auf der Grundlage der nachstehenden Empfehlungen jeder Feuerwehrführungskraft auf dessen Antrag nach Erfüllung der Anforderungen erteilt wird. (3) Die AGBF setzt den Arbeitskreis Ausbildung als ständigen Ausschuss ein. Er erarbeitet Vorschläge für das Fortbildungsprogramm der AGBF als Beschlussempfehlung für den Vorstand. Hierbei be-

12 rücksichtigt er die in Abschnitt 7 niedergelegten Qualitätsanforderungen an Fortbildungsveranstaltungen für Feuerwehrführungskräfte. (4) Der Arbeitskreis Ausbildung berät den Vorstand der AGBF in allen die Fortbildung betreffenden Angelegenheiten. 5. Fortbildungszertifikate der AGBF Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Feuerwehrführungskraft zuvor fünf Jahre Fortbildungsmaßnahmen absolviert und hierfür gemäß Abschnitt 6 mindestens 250 Punkte erhalten hat. Wer pro Jahr mindestens 50 Punkte erreicht, erhält auf Antrag ein Jahreszertifikat. Für den Erwerb des Fortbildungszertifikats können nur die in Abschnitt 6.2 und Abschnitt 12 geregelten Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Das Anerkennungsverfahren richtet sich nach Abschnitten 7 bis Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit ist eine 45-minütige Fortbildungseinheit. Die Kategorien und die Bewertungsskala im Einzelnen ergeben sich aus Absatz 2. (2) Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen können für das Fortbildungszertifikat berücksichtigt und bewertet werden: Kategorie A: Vortrag und Diskussion 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag Kategorie B: Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag

13 Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Kleingruppenarbeit, Supervision, Literaturkonferenzen, praktische Übungen) 1. 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden 2. höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-Medien (E-Learning) und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. 1 Punkt pro Übungseinheit Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel. Innerhalb der Kategorie E werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt. Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge 1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag 2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer Kategorie G: Hospitationen 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag Kategorie H: Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculären Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbil-

14 dungskursen, Zusatzstudiengängen 1 Punkt pro Fortbildungseinheit Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C (3) Die AGBF erlässt ergänzende Richtlinien zur Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen, denen bundeseinheitliche Kriterien zu Grunde liegen. 7. Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Zur Erteilung des Fortbildungszertifikats können grundsätzlich nur vor ihrer Durchführung von der AGBF anerkannte Fortbildungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 6.2 der Kategorien A bis D, G und H berücksichtigt werden. Über Maßnahmen der Kategorie F des Abschnittes 6.2 muss die Feuerwehrührungskraft bei Stellung des Antrags auf Erteilung des Fortbildungszertifikats einen geeigneten Nachweis führen. (2) Fortbildungsmaßnahmen anderer Veranstalter werden nach Maßgabe der Abschnitte 8 und 9 anerkannt. 8. Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass die zu vermittelnden Fortbildungsinhalte 1. den Zielen der Berufsordnung und dieser Fortbildungsordnung entsprechen 2. die bundeseinheitlichen Empfehlungen der AGBF für die Qualitätssicherung der Fortbildung für Feuerwehrführungskräfte berücksichtigen; 3. frei von wirtschaftlichen Interessen sind.

15 Die Fortbildung soll grundsätzlich öffentlich für alle Feuerwehrführungskräfte sein. 9. Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im Antrag ist der Verantwortliche nach Abschnitt 8.2 zu benennen. (2) Zum Anerkennungsverfahren beschließt der Vorstand der AGBF Richtlinien. Die Richtlinien bestimmen einheitlich für alle in Betracht kommenden Maßnahmen der Kategorien A bis D, G und H des Abschnittes 6.2 die Voraussetzungen zur Anerkennung unter Zugrundelegung der Kriterien der AGBF im Hinblick auf folgende Einzelheiten: 1. Antragsfristen; 2. Inhalt der Anträge; 3. Methoden der Lernerfolgskontrolle; 4. Teilnehmerlisten; 5. Teilnehmerbescheinigungen; 6. Besondere Regelungen für die Anerkennung einzelner Fortbildungsarten. (3) Der Veranstalter muss schriftlich erklären, dass die Empfehlungen der AGBF beachtet werden. (4) Der Veranstalter kann durch die AGBF beauftragt werden, ihr den Teilnahmenachweis der betreffenden Feuerwehrführungskräfte direkt zuzuleiten. 10. Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern Auf Antrag kann einem geeigneten Veranstalter durch die AGBF für alle von ihm durchgeführten Veranstaltungen oder bestimmte Veranstaltun-

16 gen die Anerkennung ohne Einzelprüfung ausgesprochen werden. Dies wird an Bedingungen gebunden, die sicherstellen, dass der Veranstalter bei Auswahl und Bewertung der Veranstaltungen die Bestimmungen dieser Satzung zugrunde legt. 11. Fortbildung im Ausland (1) Im Ausland durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen dieser Fortbildungsordnung ihrem Wesen nach entsprechen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung kann entfallen. (2) Die Feuerwehrführungskräfte müssen einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der es gestattet, die Einhaltung der Kriterien nach Abschnitt 8 zu prüfen.

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