Das Studium des Fachs Sport. in Bayern. Lehramt - Diplom - Bachelor Master

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1 Das Studium des Fachs Sport in Bayern Lehramt - Diplom - Bachelor Master Hinweis: Das vorliegende Informationsblatt wurde mit größter Sorgfalt erstellt; eine Garantie für die Richtigkeit aller Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Die bei den einzelnen Studiengängen angegebenen Rechtsgrundlagen geben die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Informationsblattes gültige Rechtslage wieder. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst behalten sich Änderungen vor, die im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) bzw. im gemeinsamen Amtsblatt (KWMBl) der genannten Staatsministerien veröffentlicht werden. 1

2 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Studium 1 Voraussetzungen für das Studium des Fachs Sport Vorstellung des Fachs Allgemeine leistungsbezogene Voraussetzungen für das Studium Allgemeine inhaltliche Voraussetzungen für das Studium Spezifische Voraussetzungen für das Fachstudium 5 2 Angebot der Sportstudiengänge an den Universitäten Anschriften der bayerischen Universitäten mit Studiengang Sport Studiengänge an den einzelnen Ausbildungsstätten 6 3 Kurzbeschreibung der Studiengänge Studium des Unterrichtsfachs Sport für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und beruflichen Schulen Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Fächerverbindungen Inhalte und Verlauf des Studiums Vertieftes Studium des Fachs Sport für das Lehramt an Gymnasien Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Fächerverbindungen Inhalte und Verlauf des Studiums Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule und im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Fächerverbindungen Inhalte und Verlauf des Studiums Diplomstudiengang Sportökonomie an der Universität Bayreuth Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Erlangen- Nürnberg Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums Studiengänge Sportwissenschaft an der Technischen Universität München Rechtsgrundlagen Nachweis der Qualifikation Studiendauer, Gliederung des Studiums, Studienrichtungen im Diplomstudiengang Sportwissenschaft, Durchlässigkeit Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Würzburg Ziel des Studiengangs Studienvoraussetzung Studienbeginn, Gliederung des Studiums 16 2

3 3.8 Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik an der Universität Augsburg 16 3

4 Hinweise zum Studium 1 Voraussetzungen für das Studium des Fachs Sport 1.1 Vorstellung des Fachs Das Studienfach Sport/Sportwissenschaft umfasst neben sportpraktisch-didaktischen und fachdidaktischen vor allem auch sportwissenschaftliche Bereiche. Die Sportwissenschaft ist eine Querschnittswissenschaft. Ihr Gegenstand sind die individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen und Wirkungen von körperlicher Aktivität im Allgemeinen und sportlichen Bewegungen im Besonderen unter vielfältigen, sehr unterschiedlichen Perspektiven. Ihr Blickwinkel reicht von der schulischen und außerschulischen Sporterziehung über den präventiven und rehabilitativen Gesundheitssport, Sport als Mittel der sozialen Integration und des psychischen Wohlbefindens, Sport als Freizeitgestaltung und als Kommunikationsmedium, Erscheinungsformen sportlichen Wettkampfs bis hin zum Berufssport. Die Sportwissenschaft besteht aus einer Reihe von Teildisziplinen wie Sportmedizin, Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportbiomechanik, Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportsoziologie etc., die sich an ihren Herkunftswissenschaften orientieren, wobei geisteswissenschaftliche wie auch naturwissenschaftliche Methoden verwendet werden. Ihre Zuordnung innerhalb der Hochschulen kann zu verschiedenen Fachbereichen erfolgen, ihre Anteile an den verschiedenen Studiengängen tragen entscheidend zu deren besonderer Profilierung bei. Die Sportwissenschaft stellt eine noch junge, sich rasch entwickelnde wissenschaftliche Disziplin dar, bei der gegenwärtig eine intensive thematische Ausdifferenzierung der Problem- und Fragestellungen festzustellen ist. 1.2 Allgemeine leistungsbezogene Voraussetzungen für das Studium Da in den verschiedenen Berufsfeldern des Sports kommunikatives Handeln eine besondere Rolle spielt, werden von den Studierenden sprachliche Ausdrucksfähigkeit, geistige Differenzierungsfähigkeit und Darstellungsvermögen erwartet. Sportstudierende müssen in der Lage sein, Erkenntnisse aus unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten zu integrieren. Für den wissenschaftlichen Zugang zum Fach Sport sind Kenntnisse der Informatik sowie der englischen Sprache unabdingbar. Darüber hinaus werden von Sportstudierenden motorische und konditionelle Voraussetzungen gefordert, die eine unerlässliche Grundlage für vielfältige sportpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten darstellen. 1.3 Allgemeine inhaltliche Voraussetzungen für das Studium Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist eine breite Allgemeinbildung mit Kenntnissen der großen Wirklichkeitsbereiche von Kultur, Natur, Gesellschaft und Technik, wie sie in den Fächern des Gymnasiums angelegt ist. Das Studium des Fachs Sport/Sportwissenschaft ist besonders dadurch geprägt, dass es in studiengangsspezifischer Aufteilung naturwissenschaftliche sowie geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer umfasst. Dadurch ist die Möglichkeit geschaffen, sich über das Fach Sport hinaus auf den Zusammenhang aller Fächer zu besinnen. Diese Integration ist erforderlich, da in der späteren beruflichen Tätigkeit die Ganzheit der Person im Mittelpunkt steht, deren Handeln im Sport über interdisziplinäre Fragestellungen untersucht wird. 4

5 1.4 Spezifische Voraussetzungen für das Fachstudium Aufgrund der intensiven Anforderung an die Gesundheit, die das Studium des Fachs Sport/Sportwissenschaft stellt, wird hohe Sensibilität gegenüber der eigenen sportlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit als studienbegleitende Disposition vorausgesetzt. Bereits vom Studienanfänger wird erwartet, dass er Verständnis für unterschiedlichste Sinnorientierungen und Motive zum Sporttreiben zeigt sowie Offenheit und kritische Distanz gegenüber neuen Entwicklungen innerhalb der Spiel-, Bewegungs- und Sportkultur besitzt. Da neben allgemeiner Sporttheorie und Theorie der Sportarten die Erarbeitung methodischer Übungsreihen, Lehr- bzw. Lernwege incl. der Sicherungs- und Hilfeleistungen permanente Studieninhalte darstellen, sind sowohl überdurchschnittliche körperliche Belastungsfähigkeit als auch die Beherrschung der typischen Schulsportarten (Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Skilauf alpin u.a.) unumgänglich für das erfolgreiche Studium innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. 2 Angebot der Sportstudiengänge an den Universitäten 2.1 Anschriften der bayerischen Universitäten mit Studiengang Sport An folgenden bayerischen Universitäten sind die verschiedenen Studiengänge im Fach Sport eingerichtet: A BA Institut für Sportwissenschaft und Sportzentrum der Universität Augsburg, Universitätsstr. 3, Augsburg, Telefon (0821) Sportzentrum der Universität Bamberg, Feldkirchenstr. 21, Bamberg, Telefon (0951) BT Institut für Sportwissenschaft der Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, Bayreuth, Telefon (0921) EI-IN ER-N M PA Philosophisch-Pädagogische Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt, Ostenstr. 26, Eichstätt, Telefon (08421) Institut für Sportwissenschaft und Sport (ISS), Gebbertstr. 123, Erlangen, Telefon (09131) ; Teilinstitut des ISS in Nürnberg: Regensburger Str. 160, Nürnberg, Telefon (0911) (nur für Sport als Didaktikfach und Doppelwahlpflichtfach Sport) Sekretariat (Frau Klapp): (09131) Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Connollystr. 32, München, Telefon (089) für Lehramt oder für Sportwissenschaft (Dipl., Bachelor, Master) Sportzentrum der Universität Passau, Innstr. 45, Passau, Telefon (0851)

6 R WÜ Institut für Sportwissenschaft/Sportzentrum der Universität Regensburg, Universitätsstr. 31, Regensburg, Telefon (0941) Institut für Sportwissenschaft/Sportzentrum der Universität Würzburg, Judenbühlweg 11, Würzburg, Telefon (0931) oder 6503 Hinzu kommt für den Bereich der Bundeswehr: Institut für Sportwissenschaft und Sport (ISWS) der Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, Neubiberg, Telefon (089) und Studiengänge an den einzelnen Ausbildungsstätten Folgende Studiengänge werden an den einzelnen Ausbildungsstätten angeboten: - Studium des Unterrichtsfachs Sport für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen in: A, BT*, ER-N in ER, M, R, WÜ, an beruflichen Schulen in: BT, ER-N in ER, M * In Bayreuth ist das Studium des Unterrichtsfachs Sport nur für das Lehramt an Real- und Berufsschulen möglich. - vertieftes Studium des Fachs Sport für das Lehramt an Gymnasien in: A, BT, ER-N in ER, M, R, WÜ - Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule und als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule in: A, BA, EI-IN, ER-N in N, M, PA, R, WÜ (keine Eignungsprüfung erforderlich, aber evtl. Numerus Clausus). - Doppelwahlpflichtfach Sport in ER-N (im Rahmen des Studiums zum Diplomhandelslehrer) Die Ausbildung qualifiziert u. a. für das Lehramt an beruflichen Schulen. Für die Aufnahme des Studiums ist die Sporteignungsprüfung nicht erforderlich. Nähere Auskünfte erteilt die Universität Erlangen-Nürnberg (Anschrift siehe Ziff. 2.1) - Diplomstudiengang Sportökonomie in BT - Diplomstudiengang Sportwissenschaft in ER-N Studienrichtung "Sport im Erwachsenen- und Seniorenalter" Dieser Studiengang kann ab dem Wintersemester 2007/08 nicht mehr begonnen werden. An seine Stelle tritt ein Masterstudiengang Physical activity and public health. Nähere Auskünfte erteilt die Universität Erlangen-Nürnberg (Anschrift siehe Ziff. 2.1) - Studiengänge Sportwissenschaft in M mit Abschlüssen Bachelor, Diplom und Master wählbare Studienrichtungen bei Abschluss Diplom : Freizeit- und Leistungssport, Medien und Kommunikation sowie Präventions- und Rehabilitationssport. - Diplomstudiengang Sportwissenschaft in Würzburg Studienrichtung "Prävention und Rehabilitation" - Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg 6

7 - Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik in A An der philosophisch-sozialwissenschaftlichen Fakultät (unter Federführung des Lehrstuhls für Sportpädagogik) kann eine studienbegleitende Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik erworben werden. Nähere Informationen: siehe auch Internetadresse Ergänzender Hinweis: Für Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss wird in München auch der nichtakademische Ausbildungsgang "Sportlehrer im freien Beruf" angeboten. Nähere Informationen erteilt die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München (Anschrift s. Ziff. 2.1). 3 Kurzbeschreibung der Studiengänge Wichtig! Zum Wintersemester 2007/08 tritt aller Voraussicht nach eine neue Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) in Kraft. Die für die Prüfungen zuständigen Paragraphen sind: - 35 Lehramt Grundschulen: Didaktik Grundschule - 37 Lehramt Hauptschulen: Didaktik Hauptschule - 60 Lehramt Realschulen: Unterrichtsfach Sport Grundschule, Hauptschule, berufliche Schulen - 89 Lehramt Gymnasien. Nach der neuen Lehramtprüfungsordnung wird nicht mehr zwischen einem ersten und zweiten Prüfungsabschnitt bei der ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) unterschieden. Die Examensnote wird zu 60% aus den Noten des Kerncurriculums ( Staatsexamen ) und zu 40 % aus den Noten, die studienbegleitend von den Universitäten für Prüfungsleistungen erteilt werden, gebildet. Genauere Informationen über die Struktur des Studiums und über die Prüfungen nach der LPO I neu sind unter der Internetadresse: ->Lehrerbildung -> Reform -> Lehramtsprüfungsordnung (im Text) nach dem jeweils neuesten Stand zu erhalten. 3.1 Studium des Unterrichtsfachs Sport für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und beruflichen Schulen Rechtsgrundlagen - Bayerisches Lehrerbildungsgesetz - BayLBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996 S. 16, ber. S. 40, BayRS UK), geändert durch Gesetz vom 08. März 2005 (GVBl S. 69), - Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657, BayRS UK) Nachweis der Qualifikation - Allgemeine Hochschulreife Inwieweit auch die fachgebundene Hochschulreife zu einzelnen Studiengängen berechtigt, ist insbesondere aus 6 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 28. November 2002 (GVBl S. 864, ber S. 9, BayRS UK/WFK, in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich u.a. eine Anfrage bei den 7

8 Immatrikulationsämtern der Hochschulen. Ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht im Besitz eines deutschen Reifezeugnisses sind, wird empfohlen, sich wegen der Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (DSH) ebenfalls bei den Immatrikulationsämtern zu erkundigen. - Ärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit. Das Attest über die volle Sporttauglichkeit ist bei der Registrierung zu Beginn der Eignungsprüfung vorzulegen (Vordruck siehe Anhang I). - Bestehen der Eignungsprüfung Fächerverbindungen Für das Lehramt an Grundschulen kann das Studium des Unterrichtsfachs Sport gemäß 61 LPO I mit dem Studium der Didaktik der Grundschule kombiniert werden (vgl. auch Ziff. 3.3). Für das Lehramt an Hauptschulen kann das Studium des Unterrichtsfachs Sport gemäß 61 LPO I mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule kombiniert werden (vgl. auch Ziff. 3.3). Für das Lehramt an Realschulen kann das Studium des Unterrichtsfachs Sport gemäß 61 LPO I mit dem Studium der Unterrichtsfächer Deutsch (D) oder Englisch (E) oder Mathematik (M) oder Musik (Mu) oder Wirtschaftswissenschaften (Ww) kombiniert werden. Die genannten Kombinationsfächer zum Fach Sport werden an den einzelnen Universitäten wie folgt angeboten: Augsburg Bayreuth Erlangen-Nürnberg München Regensburg Würzburg D, E, M, Mu D, M, Ww D, E, M, Mu, Ww D, E, M, Mu, Ww D, E, M, Mu D, E, M, Mu Für das Lehramt an beruflichen Schulen kann das Studium des Unterrichtsfachs Sport gemäß 61 LPO I mit dem Studium der beruflichen Fachrichtungen Bautechnik oder Elektrotechnik und Informationstechnik oder Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft oder Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder Agrarwirtschaft oder Metalltechnik oder Sozialpädagogik kombiniert werden. Die genannten Kombinationsfächer zum Fach Sport - außer Sozialpädagogik - werden an der Technischen Universität München angeboten, die Kombination Sport mit Elektrotechnik und Informationstechnik auch in Erlangen-Nürnberg (in Erlangen), die Kombination Sport und Metalltechnik auch an der Universität Bayreuth. Die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik kann nur an der Universität Bamberg studiert werden. Die Fächerkombination Sozialpädagogik/Sport muss daher an den Universitäten Bamberg und Erlangen-Nürnberg (in Erlangen) oder Bamberg und Bayreuth studiert werden. Das Studium erstreckt sich für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen über eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern (Regelstudienzeit: 7 Semester), für das Lehramt an beruflichen Schulen von 8 Semestern (Regelstudienzeit: 9 Semester). Das Sportstudium kann in der Regel nur mit dem Wintersemester begonnen werden. 8

9 3.1.4 Inhalte und Verlauf des Studiums Das Studium des Unterrichtsfachs Sport gemäß 61 LPO I umfasst - den Erwerb sportpraktischer Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit sowie sportartspezifischer theoretischer Kenntnisse (spezielle Didaktik, Bewegungs- und Trainingslehre, Schieds- und Kampfrichterlehre) in den Grundfächern Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Skilauf (alpin) einschließlich Grundformen des Eislaufs sowie Sportspiele (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball). Hinzu kommen zwei Wahlfächer, für Studierende des Lehramts an Realschulen und Hauptschulen davon mindestens ein Wahlfach aus der Gruppe A (Badminton, Bewegungskünste, Rhythmische Sportgymnastik, Selbstverteidigung, Tanz, Tischtennis) und ggf. ein Wahlfach aus der Gruppe B (Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Hockey, Inline-Skating, Judo, Kanu, Radsport, Rudern, Skilanglauf, Sportklettern, Segeln, Tennis). Für Studierende des Lehramts an Grundschulen tritt anstelle des Wahlfaches aus Gruppe B der Bereich "Elementare Bewegungs- und Spielerziehung (einschließlich Wintersport) sowie musisch-ästhetische Bewegungserziehung", für Studierende des Lehramts an beruflichen Schulen der Bereich "Kompensatorische Bewegungsformen zum Ausgleich einseitiger beruflicher Belastungen"; Ersatzweise kann als Nachweis in jedem der beiden Wahlfächer eine gültige Fach- Übungsleiterlizenz des entsprechenden Fachverbands anerkannt werden. - den Erwerb von Kenntnissen in den Studienbereichen "Sport und Gesundheit" sowie "Trendsportarten" Rettungsschwimmen - den Erwerb von Kenntnissen aus dem Bereich der Sportwissenschaft in Sportdidaktik, Sportpädagogik, Sportbiologie/Sportmedizin, Sportpsychologie, Bewegungslehre, Trainingslehre. Ferner ist ein Sportvereinspraktikum von insgesamt 50 Übungsstunden nachzuweisen; vgl. 61 Abs. 8 Nr. 4 LPO I in Verbindung mit Bekanntmachung vom 15. Oktober 1997 (KWMBl I S. 284). Die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Sport gemäß 61 LPO I gliedert sich in einen Ersten und einen Zweiten Prüfungsabschnitt. Der Erste Prüfungsabschnitt umfasst die sportpraktischen und sporttheoretischen Prüfungen in den Grundfächern. Auf Antrag können darüber hinaus auch sportpraktische und sportartspezifische theoretische Prüfungen in einem Wahlfach abgelegt werden. Die erfolgreiche Ablegung des Ersten Prüfungsabschnitts ist u.a. Zulassungsvoraussetzung für den Zweiten Prüfungsabschnitt. Dieser umfasst theoretische Prüfungen und kann frühestens am Ende der Mindeststudienzeit (6 bzw. 8 Semester) zusammen mit dem zweiten Fach abgelegt werden. 9

10 3.2 Vertieftes Studium des Fachs Sport für das Lehramt an Gymnasien Rechtsgrundlagen siehe Ziff Nachweis der Qualifikation siehe Ziff Für das vertiefte Studium des Fachs Sport gemäß 88 LPO I wird ausnahmslos die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt Fächerverbindungen Für das Lehramt an Gymnasien kann das vertiefte Studium des Fachs Sport gemäß 88 LPO I mit dem Studium der Fächer Deutsch (D) oder Englisch (E) oder Latein (L) oder Mathematik (M) oder Religionslehre (R) kombiniert werden. Die genannten Kombinationsfächer zum Fach Sport gemäß 88 LPO I werden an den einzelnen Universitäten wie folgt angeboten: Augsburg: D, E, M, R (ev/kath) Bayreuth: D, M Erlangen-Nbg.: D, E, L, M, R (ev) München: D, E, L, M, R (kath/ev) Regensburg: D, E, L, M, R (kath) Würzburg: D, E, L, M, R (kath) Die Kombinationen Latein/Sport oder Englisch/Sport oder Kath. Religion/Sport können an den beiden Universitäten Bamberg/Bayreuth studiert werden. Das Studium beider Fächer erstreckt sich über eine Mindeststudienzeit von 8 Semestern. Das Sportstudium kann in der Regel nur mit dem Wintersemester begonnen werden Inhalte und Verlauf des Studiums Das vertiefte Studium des Fachs Sport gemäß 88 LPO I umfasst den Erwerb sportpraktischer Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit sowie theoretischer Kenntnisse (spezielle Didaktik, Bewegungs- und Trainingslehre, Schieds- und Kampfrichterlehre) in den Grundfächern Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Skilauf (alpin) einschließlich Grundformen des Eislaufs und Sportspiele (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball). Inhaltlich erweitert sich das vertiefte Studium des Fachs Sport gemäß 88 LPO I gegenüber den Aussagen in Ziff um den Erwerb - vertiefter Kenntnisse in zwei Schwerpunktfächern aus einer der Individualsportarten: Gerätturnen oder Gymnastik und Tanz oder Leichtathletik oder Schwimmen und einer der Mannschaftssportarten: Basketball oder Fußball oder Handball oder Volleyball sowie - vertiefter Kenntnisse aus dem Bereich der Sportwissenschaft. 10

11 Hinzu kommen auch hier zwei Wahlfächer, davon mindestens eines aus der Gruppe A (siehe Ziff ). Ersatzweise kann als Nachweis in jedem der beiden Wahlfächer eine gültige Fach-Übungsleiterlizenz des entsprechenden Fachverbandes anerkannt werden. Ferner ist ein Sportvereinspraktikum von insgesamt 50 Übungsstunden nachzuweisen; vgl. 88 Abs. 8 Nr. 4 LPO I in Verbindung mit Bekanntmachung vom 15. Oktober 1997 (KWMBl I S. 284). Die Erste Staatsprüfung im Fach Sport gemäß 88 LPO I gliedert sich in einen Ersten und einen Zweiten Prüfungsabschnitt. Der Erste Prüfungsabschnitt umfasst die sportpraktischen und sporttheoretischen Prüfungen in den Grundfächern und im Schwerpunktfach. Auf Antrag können darüber hinaus auch sportpraktische und sportartspezifische theoretische Prüfungen in einem Wahlfach abgelegt werden. Die letzten beiden Absätze der Ziffer gelten sinngemäß. 3.3 Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule und im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Rechtsgrundlagen siehe Ziff Nachweis der Qualifikation siehe Ziff erster Absatz Ärztliche Bescheinigung und Sporteignungsprüfung sind nicht erforderlich. An einigen Universitäten besteht für den Studiengang Didaktik der Grundschule ein NC (bitte an der gewählten Universität nachfragen) Fächerverbindungen Im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule ist grundsätzlich eines der drei Didaktikfächer Musik oder Kunsterziehung oder Sport zu wählen, im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule ist eines der fünf Didaktikfächer Musik oder Kunsterziehung oder Sport oder Evangelische bzw. Katholische Religionslehre zu wählen. - Wird das Didaktikfach Sport gewählt, kann als zweites Fach im Sinne der Fächerverbindung für die Lehrämter an Grundschulen und an Hauptschulen das Unterrichtsfach Sport nach Ziff nicht mehr gewählt werden. Ebenso kann das Didaktikfach Sport nicht gewählt werden, wenn Sport als Unterrichtsfach nach Ziff studiert wird. - Im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen kann gemäß 100 LPO I das Studium einer Sonderpädagogischen Fachrichtung (z.b. Gehörlosenpädagogik) mit dem Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule verbunden werden. Innerhalb dieser beiden letztgenannten Fächer ist Sport als Didaktikfach wählbar. 11

12 3.3.4 Inhalte und Verlauf des Studiums Die Ausbildung im Didaktikfach Sport umfasst den Erwerb motorischer Fertigkeiten und Kenntnisse in der speziellen Didaktik der Sportarten der Grundschule bzw. der Hauptschule: Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Sportspiele (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball) einschließlich der Kleinen Spiele, Skilauf oder Eislauf sowie den Erwerb von Kenntnissen aus dem Bereich der Sportwissenschaften in Sportdidaktik, Sportpädagogik, Sportbiologie und in der Bewegungslehre. Die Prüfungen im Didaktikfach Sport gliedern sich in zwei Teile. Der erste Teil umfasst die sportpraktischen Prüfungen und der zweite Teil die sporttheoretische mündliche Prüfung. 3.4 Diplomstudiengang Sportökonomie an der Universität Bayreuth Der Diplomstudiengang Sportökonomie wird umstrukturiert und soll als Studiengang Bachelor Sportökonomie angeboten werden. Eine endgültige Entscheidung über die Umstellung ist ab Mai 2007 zu erwarten Rechtsgrundlagen Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Sportökonomie der Universität Bayreuth vom 20. Juli Nachweis der Qualifikation Siehe auch Infoblatt zur Eignungsprüfung, Ziff. 5 - Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife gemäß 6 Nr. 1 Buchst. d QualV - Ärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit. Das Attest über die volle Sporttauglichkeit ist bei der Registrierung zu Beginn der Eignungsprüfung vorzulegen (Vordruck siehe Anhang I). - Bestehen der Eignungsprüfung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums - Der Diplomstudiengang Sportökonomie führt zu der akademischen Berufsqualifikation Diplom-Sportökonomin (Univ.)" bzw. "Diplom-Sportökonom (Univ.)". Die Ziele dieses Studiengangs liegen nicht in einer Qualifikation für die Tätigkeit einer Sportlehrkraft an Schulen oder im freien Beruf, sondern sind auf leitende Tätigkeiten im sich ausweitenden Feld des Sportmanagements gerichtet. Insbesondere bestehen Berufschancen in den Bereichen Sportorganisation und Sportverwaltung, Sportartikelindustrie und Sporthandel, Sportabteilungen in Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen sowie Sport- und Werbeagenturen. - Das Studium vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Sport, Wirtschaft, Recht und in einer wählbaren Fremdsprache. - Es erstreckt sich über 8 Semester und ist in ein Grundstudium und ein Hauptstudium von je 4 Semestern gegliedert. Hinzu kommt ein Praktikum in sportbezogenen Einrichtungen von Wirtschaft und/oder Verwaltung (3 Monate Dauer). - Die Diplomvorprüfung erfolgt in Form von Klausuren in den Fächern Trainingslehre/ Bewegungslehre, Sportbiologie/Sportmedizin, Sportpädagogik/Sportpsychologie, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Jahresabschluss, Finanzwirtschaft; Absatzwirtschaft; Sportmanagement. Die Teilprüfungen der Diplomvorprüfung können auf mehrere Semester verteilt werden. Die Diplomvorprüfung ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sieben Fachprüfungen in den Studiengebieten Recht, Sport und Wirtschaft. Fachprüfungen sind abzulegen in den 12

13 Fächern Training und Wettkampf von Sportarten; Allgemeine Sportwissenschaft; Spezielle Sportwissenschaft; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre; Sportmanagement; Rechtswissenschaft für Sportökonomen. Die Diplomprüfung findet studienbegleitend statt. Den Abschluss bilden zwei mündliche Prüfungen; eine davon in Spezieller Sportwissenschaft, die andere in Spezieller Betriebswirtschaftslehre. Weitere Auskünfte erteilen die Studentenkanzlei der Universität Bayreuth (über den Nachweis der Qualifikation, die Zulassung und die Immatrikulation) und die Studienfachberatung am Institut für Sportwissenschaften der Universität Bayreuth (siehe Ziff. 2.1 und Infoblatt zur Eignungsprüfung, Ziff. 5). 3.5 Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Erlangen- Nürnberg Studienrichtung: "Sport im Erwachsenen- und Seniorenalter" Rechtsgrundlagen Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Diplomprüfung im Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom 8. Februar 1994 (KWMBl II S. 244); zuletzt geändert durch Satzung vom 24. April 2001 (KWMBl II 2002 S. 441) Nachweis der Qualifikation - Allgemeine Hochschulreife - Ärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit. Das Attest über die volle Sporttauglichkeit ist bei der Registrierung zu Beginn der Eignungsprüfung vorzulegen (Vordruck siehe Anhang I). - Bestehen der Eignungsprüfung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums Der Diplomstudiengang Sportwissenschaft führt zum akademischen Grad "Diplom-Sportwissenschaftlerin Univ." bzw. "Diplom-Sportwissenschaftler Univ.", auf Antrag mit dem Zusatz "Sport im Erwachsenen- und Seniorenalter". Das Studium erstreckt sich über 8 Semester und ist in ein Grundstudium und ein Hauptstudium von je 4 Semestern gegliedert. Hinzu kommen Praktika in sportbezogenen Einrichtungen im Umfang von insgesamt 12 Wochen. Das Grundstudium vermittelt sportwissenschaftliche Kenntnisse, sportartspezifisches Können sowie fundierte methodologische Grundlagen. Es schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Das Hauptstudium, das modular aufgebaut ist, beinhaltet ein vertieftes theoretisches und praktisches Studium in zentralen Themen der alters- und gesellschaftsbedingten Veränderungen im Wahrnehmungs-, Bewegungs- und Sozialverhalten der Menschen und deren präventive und rehabilitative Beeinflussbarkeit. Zusätzlich können Qualifikationen in den Bereichen Gesundheitssport, Rehabilitationssport und Qualitätsmanagement erworben werden. Die Diplomprüfung besteht aus 6 Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Mit dem Abschluss dieses Diplomstudiengangs eröffnen sich berufliche Möglichkeiten zur Planung und Entwicklung von Konzepten, zur Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Programmen sowie zur Organisation von Einrichtungen in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit - im Sportmarketing - in der Industrie - in der Sporttherapie 13

14 - im Gesundheitswesen - im Freizeit- und Altenmanagement - in Verbänden und Vereinen - in öffentlichen Einrichtungen - in Erwachsenen- und Seniorenbildungsstätten sowie - bei privaten Sportanbietern Weitere Auskünfte erteilt die Studentenkanzlei der Universität Erlangen-Nürnberg (über Zulassung, Immatrikulation) und die Studienfachberatung am Institut für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg (siehe Ziff. 2.1 und Infoblatt zur Eignungsprüfung, Ziff. 5). 3.6 Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom (wählbare Studienrichtungen Freizeit- und Leistungssport, Medien und Kommunikation sowie Präventions- und Rehabilitationssport und Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor oder Master jeweils an der Technischen Universität München Rechtsgrundlagen Die Einführung des Bachelor- und des Masterstudiengangs Sportwissenschaft an der Technischen Universität München erfolgt zur Erprobung gemäß Art. 86a Abs. 1 BayHschG. - Allgemeine Diplom-Prüfungsordnung (ADPO) der Technischen Universität München vom 4. November 1999 (KWMBl II 2000 S. 665), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Dezember 2002 (KWMBl II 2003 S 2218). - Fachprüfungsordnung für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master an der Technischen Universität München vom 16. November 2001 (KWMBl II 2002 S. 1492), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. Mai Diese Fachprüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Diplomprüfungsordnung (ADPO) der Technischen Universität München in der jeweils geltenden Fassung. Für den Bachelor- und den Masterstudiengang gelten die Regelungen der ADPO nur insoweit, als in der Fachprüfungsordnung nicht anderes bestimmt ist; - Studienordnung für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master an der Technischen Universität München vom 6.März 2002 (KWMBl II 2003 S. 1223), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. Mai Nachweis der Qualifikation Bachelor, Diplom: - Allgemeine Hochschulreife - Ärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit. Das Attest über die volle Sporttauglichkeit ist bei der Registrierung zu Beginn der Eignungsprüfung vorzulegen (Vordruck siehe Anhang I). - Bestehen der Eignungsprüfung Master: - ein überdurchschnittlicher Bachelorabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule auf dem Gebiet der Sportwissenschaft oder ein an einer Fachhochschule erworbener überdurchschnittlicher Diplom- oder Masterabschluss auf dem Gebiet der Sportwissenschaft (vgl. 45 der Fachprüfungsordnung für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master an der Technischen Universität München (KWMBl II 2002 S. 1492). 14

15 3.6.3 Studiendauer und Gliederung des Studiums in den einzelnen Studiengängen, Studienrichtungen im Diplomstudiengang Sportwissenschaft, Durchlässigkeit Im Diplomstudiengang beträgt die Regelstudienzeit acht Semester. Diese schließt die Praktika, eine Exkursion, die Anfertigung einer Diplomarbeit sowie das Ablegen der Fachprüfungen der Diplomvor- und der Diplomhauptprüfung ein. Der Höchstumfang der für den Studienabschluss erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 140 Semesterwochenstunden. Das Diplomstudium gliedert sich in 1. ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen wird, 2. ein viersemestriges Hauptstudium in den Studienrichtungen Freizeit- und Leistungssport (F/L) Medien und Kommunikation (M/K) Präventions- und Rehabilitationssport (P/R), das mit der Diplomhauptprüfung und dem Erstellen der Diplomarbeit abgeschlossen wird. Im Bachelorstudiengang beträgt die Regelstudienzeit sechs Semester. Diese schließt das Praktikum, eine Exkursion, die Anfertigung der Bachelor s Thesis und das Ablegen der Fachprüfungen der Bachelorprüfung ein. Der Höchstumfang der für den Studienabschluss erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 120 Semesterwochenstunden. Das Bachelorstudium gliedert sich in 1. ein viersemestriges Grundstudium und 2. ein zweisemestriges Hauptstudium, das mit der Bachelorprüfung abschließt. Der Bachelorstudiengang Sportwissenschaft ist dem Diplomstudiengang Sportwissenschaft verwandt. Im postgradualen Masterstudiengang beträgt die Regelstudienzeit drei Semester. Dieses schließt die Anfertigung der Master s Thesis und das Ablegen der Fachprüfungen der Masterprüfung ein. Der Höchstumfang der für den Studienabschluss erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 40 Semesterwochenstunden. 15

16 3.7 Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Würzburg Studienschwerpunkt "Prävention und Rehabilitation" Ziel des Studiengangs Ziel des Studiengangs Sportwissenschaft ist die Vermittlung der praktischen und theoretischen Grundlagen des gesundheitsorientierten Sports, seiner Methoden und Arbeitstechniken. Er soll zu anwendungsbezogenen und forschungsbezogenen Tätigkeiten qualifizieren. In Frage kommende Arbeitsbereiche sind: Sport-, Erholungs-, Ferien-, Fitness- und Kurzentren, Betriebe, Verbände, Vereine sowie kommunale, staatliche, kirchliche und private Einrichtungen zur Betreuung besonderer Zielgruppen, z.b. Menschen mit Behinderung Studienvoraussetzung - Allg. Hochschulreife - Bestehen der Eignungsprüfung in Bayern v o r Beginn des Studiums Studienbeginn, Gliederung des Studiums Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden. Das ordnungsgemäße Studium beträgt acht Semester und gliedert sich in zwei Studienabschnitte, das Grund- und das Hauptstudium. In das Studium sind Wintersportkurse, Praktika und Exkursionen integriert. Das Grundstudium schließt mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung und dem Erstellen der Diplomarbeit ab. 3.8 Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg Nur für den Bereich der Bundeswehr. Nähere Informationen erteilt die Universität der Bundeswehr (siehe Ziff. 2.1). 3.9 Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik an der Universität Augsburg Nähere Informationen erteilt die Universität Augsburg (siehe Ziff. 2.1). Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Redaktion: Prüfungsausschuss für die Sporteignungsprüfung in Bayern Vorsitzender Ltd. Akad. Direktor Hannsjörg Held Sportzentrum der Universität Regensburg 16

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

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