Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Städte und Gemeinden. Auswertung der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement

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1 Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Städte und Gemeinden Auswertung der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement

2 Inhaltsverzeichnis 0 Broschürentext Die kommunale Aufgabe Unsere Gewässer in Thüringen heute Maßnahmen am Gewässer Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur Erster Schritt der Umsetzung die Planung Eine Fülle von Möglichkeiten die Finanzierung Zunehmend wichtig die Flächenverfügbarkeit Ein Schwerpunkt - die Beteiligung der Bürger Ausblick Einleitung Die Thüringer Gewässer Rechtliche Grundlagen Gewässerunterhaltung Eine Aufgabe für Land und Kommunen Auf einen Blick die Gewässerunterhaltung EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Testläufe Die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur Warum? durch Zusammenarbeit stärker Wie? Lösungsansätze durch die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Verbandsbildung eine Chance flussgebietsbezogen gemeinsam zu wirtschaften Lokale Unterstützung an Gewässern I. Ordnung für beide Seiten ein Gewinn Die Zeit ein wichtiger Organisationsfaktor Auf einen Blick die Organisation Eine Fülle von Möglichkeiten die Finanzierung Fördermöglichkeiten Unterstützung von oben Instrumente der Eingriffsregelung Unterstützung durch den Naturschutz Engagement auf kommunaler Ebene - Selbst ist die Kommune! Auf einen Blick die Finanzierung Erster Schritt der Umsetzung die Planung Welche wasserwirtschaftlichen Planungen gibt es? Synergien und Konflikte der Planungen Auf einen Blick die Planung Die Maßnahmenumsetzung wird verbindlich Die Genehmigung Der Gewässerausbau nachhaltige Umgestaltung der Gewässer Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens Der Antrag für die Genehmigung Auf einen Blick die Genehmigung Endlich geht s voran! - Die Umsetzung Ausgangssituation und Entwicklungsmöglichkeiten Uferbereich - Erkenntnisse aus den Modellvorhaben Lösungsansätze Kommunikation und Grunderwerb Maßnahmen des Gewässerausbaus Monitoring Zustandsüberwachung als Kontrollinstrument Auf einen Blick die Umsetzung Grunderwerb und Flächenverfügbarkeit Grundsätzliches zum Grunderwerb wofür brauchen wir die Flächen? Möglichkeiten und Varianten hier gilt Kombinieren! Auf einen Blick der Grunderwerb und die Flächenverfügbarkeit

3 10 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozess Wie funktioniert eine Öffentlichkeitsbeteiligung? Kommunikation und Konsens Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit Sie muss neugierig machen! Auf einen Blick Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozess Fazit und Ausblick Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Die Ohra in Ohrdruf... 7 Abbildung 2: nicht durchgängige Wehranlage an der Sprotte... 8 Abbildung 3: entfernter Uferverbau an der Werra... 8 Abbildung 4: Der Röstegraben in der Ortslage Großwechsungen...9 Abbildung 5: Geöffnete Verrohrung an der Rodach Abbildung 6: Flussgebietseinheiten Thüringens...17 Abbildung 7: Turnus der EU-WRRL...18 Abbildung 8: Die Modellvorhaben im Überblick...20 Abbildung 9: Karte der Thüringer Schwerpunktgewässer für die ein GRP aufgestellt wird..33 Abbildung 10: Ziele der Gewässerentwicklung...35 Abbildung 11:Ulster - Erosion im Uferbereich...40 Abbildung 12: Flussschlinge an der Ulster Abbildung 13: Gestaltung des Röstegrabens in der Ortschaft Großwechsungen

4 Abkürzungsverzeichnis ABM ATV Bau-GB BBodSchG BGB BNatSchG B-Plan DWA DVWK EU-WRRL FFH-RL FGE FlurbG FlurbV FNP GEK GEP GUV LP LPV MV FGM PGV PFV SUA ThürKGG ThürKO ThürNatG ThürWG TLVwA TMLNU UVP UVPG WHG Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Abwassertechnische Vereinigung, jetzt DWA Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz Bebauungsplan Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. Deutscher Verband für Wasser und Kulturbau, jetzt DWA Europäische Wasserrahmenrichtlinie Flora Fauna Habitat-Richtlinie Flussgebietseinheit Flurbereinigungsgesetz Flurbereinigungsverfahren Flächennutzungsplan Gewässerentwicklungskonzept Gewässerentwicklungsplan Gewässerunterhaltungsverband Landschaftsplan Landschaftspflegeverband Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Plangenehmigungsverfahren Planfeststellungsverfahren Staatliches Umweltamt Thüringer Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Thüringer Kommunalordnung Thüringer Naturschutzgesetz Thüringer Wassergesetz Thüringer Landesverwaltungsamt Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Wasserhaushaltsgesetz 4

5 Broschürentext 0 Broschürentext Geleitwort Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gewässer Thüringens sind unsere natürliche Lebensgrundlage und als begrenzte Ressource zu schützen. Deshalb ist der Gewässerschutz auch ein wichtiger Schwerpunkt in der Umweltpolitik des Freistaats. Viel haben wir in der Vergangenheit bereits erreicht. Beispielsweise konnte durch den Bau von Kläranlagen die Abwasserreinigung und somit die Qualität unserer Gewässer entschieden verbessert werden. Unterstützt werden die bisherigen Bemühungen Thüringens in der Gewässerschutzpolitik seit Dezember 2000 durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU- WRRL). Sie fordert für unsere Flüsse, Seen und das Grundwasser einen guten Zustand. Neu ist, dass nunmehr nicht nur chemische und organische Parameter die Qualität unserer Gewässer widerspiegeln, sondern vor allem die in ihm lebenden Organismen, wie Algen, Wasserpflanzen, Kleinlebewesen und Fische. Die Bestandsaufnahme der Gewässer in Thüringen im Jahr 2004 zeigte, dass die Gewässer in ihrer natürlichen Funktion häufig eingeschränkt sind. Oftmals sind die notwendigen Strukturen am Gewässer nicht ausreichend entwickelt. Dies bestätigen auch die ersten Ergebnisse der durchgeführten Überwachung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Danach ist die mangelnde Gewässerstruktur in etwa 90% unserer Gewässer der Grund, dass sie den guten Zustand verfehlen werden. Wir wollen die Minimierung dieses Defizits aufgrund noch anderweitiger Belastungen unserer Gewässer schrittweise durch Aufteilung auf die drei möglichen Bewirtschaftungszyklen angehen. Der Freistaat konzentriert sich daher im ersten Bewirtschaftungszyklus auf so genannte Schwerpunktgewässer. In ihnen werden die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im kooperativen Dialog mit den Nutzern am Gewässer abgeleitet. Für die Schwerpunktgewässer soll bis 2015 der gute Zustand erreicht werden. Aber auch in den derzeit nicht als Schwerpunktgewässer identifizierten Gebieten werden in den kommenden Jahren Konzepte aufzustellen sein, wie dort die Maßnahmen zur Verbesserung unserer Gewässer in den folgenden Bewirtschaftungszyklen umgesetzt werden können. Zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen können wir auf die Erfahrungen aus den durchgeführten Modellvorhaben Flussgebietsmanagement zurückgreifen. Diese wurden im Jahr 2003 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt gestartet. Die neun Modellvorhaben sind durch die in Thüringen eingerichteten Öffentlichkeitsgremien Gewässerbeirat und Gewässerforen im Ergebnis eines landesweit durchgeführten Ideenwettbewerbes aus über 90 eingereichten Vorhaben ausgewählt worden. Sechs der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement beinhalteten Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur unserer Gewässer, also dem optischen Erscheinungsbild. Bei der 5

6 Broschürentext Planung und Realisierung dieser strukturverbessernden Maßnahmen wurden vielfach neue Wege gesucht, um möglichst weitreichende Synergien ausschöpfen zu können. Die Ergebnisse aus den Modellvorhaben Flussgebietsmanagement möchte ich Ihnen als Unterhaltungspflichtige für die Gewässer II. Ordnung vorstellen. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen und Erfahrungen der sechs Vorhaben, in denen strukturverbessernde Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden. Im Ihnen vorliegenden Broschürentext werden die Inhalte kurz beschrieben. Auf der beiliegenden CD erhalten Sie vertiefende und detaillierte Informationen zu den dabei wichtigen Fragen der Finanzierung, Organisation und Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen. Die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement werden als Beispiele und Ideengeber herangezogen. Um unsere bisherigen Bestrebungen für einen erfolgreichen Gewässerschutz fortzuführen, werden wir in Zukunft für die Entwicklung und damit für die Erreichung des guten Zustands unserer Gewässer mehr tun. Hierzu sind individuelle, angepasste Strategien notwendig. In diese können und sollen Sie Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen einbringen. Mit den Modellvorhaben wurden Projekte für eine naturnahe, erholsame und erlebnisreiche Gewässerlandschaft zum Nutzen aller ermöglicht. Diese Erfolge sind der Anfang einer erfolgreichen Gewässerentwicklung im Sinne der EU- Wasserrahmenrichtlinie und bieten die Chance einer erfolgreichen Entwicklung Ihrer Gemeinde. Haben Sie den Mut und das Engagement, für Ihre Gemeinde und die Gewässer etwas zu tun. Es lohnt sich! Dr. Volker Sklenar Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 6

7 Broschürentext 0.1 Die kommunale Aufgabe Der Schutz und die naturnahe Entwicklung unserer Gewässer ist eine bedeutende Aufgabe. Naturnahe Gewässer bieten weit mehr als Pflanzen und Tieren Lebensraum. Sie sind für den Menschen Erlebnis- und Erholungsraum. Sie sind Teil unserer unmittelbaren Umwelt. Sie prägen Landstriche, Städte und Dörfer und nicht zuletzt sind Gewässer eine wichtige Lebensgrundlage für den Menschen als Trink- und Brauchwasser. ABBILDUNG 1: DIE OHRA IN OHRDRUF Damit die Gewässer den vielfältigen an sie gestellten Ansprüchen gerecht werden können, ist eine Gewässerunterhaltung nötig. Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung gemäß dem Thüringer Wassergesetz (ThürWG). Für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung ist das Land Thüringen verantwortlich. Die Kommunen sind verpflichtet, die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Die Unterhaltungspflicht bezieht sich auf das Gewässer, sein Gewässerbett und das Ufer. Die Gewässerunterhaltung umfasst alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses erforderlich sind. Dabei sind die ökologischen Funktionen der Gewässer zu erhalten und zu pflegen. Alle Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sind in angemessenen Zeiträumen unter Berücksichtigung der Nutzungen am Gewässer in diesen zu versetzen. Die Kommunen haben somit nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine hohe Verantwortung für die Gewässerunterhaltung. Die Gewässerunterhaltung erfordert Fachwissen über die natürlichen Prozesse am Gewässer. 0.2 Unsere Gewässer in Thüringen heute Durch Besiedlung, Gewässerausbau und Landbewirtschaftung haben die Menschen die Gewässer geformt. In der Vergangenheit wurden sie häufig verbaut, verrohrt und eingeengt, um Hochwasser möglichst schnell abzuleiten, um die am Gewässer liegenden Flächen zu bewirtschaften oder um die Abwässer aus dem Wohn- und Arbeitsumfeld geruchsneutral zu entfernen. 7

8 Broschürentext ABBILDUNG 2: nicht durchgängige Wehranlage an der Sprotte Seit der Wiedervereinigung stieg die Wasserqualität durch die Verbesserung des Anschlussgrades an die Kläranlagen deutlich. Das Wasser in den Bächen und Flüssen ist zwar vielerorts wieder sauber, naturnahe Strukturen fehlen hingegen. Diese Strukturen sind es, die dem Gewässer Leben verleihen. Sie sind Lebensgrundlage vieler Pflanzen und Tiere, die wiederum die Selbstreinigungskraft des Gewässers fördern. Durch diese Selbstreinigungskraft kann das Gewässer leichte Verschmutzungen und die Nutzung durch den Menschen ausgleichen, ohne aus dem ökologischen Gleichgewicht zu geraten. Solche struktur- und artenreiche Gewässerabschnitte können durch naturnahe Gewässerunterhaltung und -entwicklung erhalten, verbessert oder neu geschaffen werden. Verbau und Begradigung schränkt nicht nur die Entwicklung des Gewässers ein, sondern verschärft zudem die Hochwassersituation. Zunehmend wird der vorsorgende Hochwasserschutz durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und das Schaffen von Retentionsräumen durch die Entfernung von Verbau und die Deichrückverlegung angewendet. 0.3 Maßnahmen am Gewässer Um ausgebaute und beeinträchtigte Abschnitte der Gewässer in einen naturnahen Zustand zu versetzen, sind in den meisten Fällen Maßnahmen nötig. Häufig kann eine naturnahe Entwicklung innerhalb der Gewässerunterhaltung durch das Zulassen von eigendynamischen Prozessen oder die Pflege und Entwicklung des Uferbereiches erfolgen. Gehen Maßnahmen über die Gewässerunterhaltung hinaus, bezeichnet man diese als Maßnahmen des Gewässerausbaus. Diese Maßnahmen des Gewässerausbaus führen nach 31 WHG zu einer nachhaltigen Veränderung der Gewässerlandschaft und unterliegen einem Genehmigungsverfahren. ABBILDUNG 3: entfernter Uferverbau an der Werra 8

9 Broschürentext Von 2004 bis 2006 wurden in Thüringen die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement durchgeführt, um Erfahrungen für die Umsetzung der EG-WRRL bei Gewässerentwicklungsmaßnahmen zu sammeln. Sechs der neun Vorhaben sind Gewässerentwicklungsvorhaben. Die wesentlichen Erkenntnisse sollen in dieser Veröffentlichung vorgestellt und durch Empfehlungen vervollständigt werden. Wichtige Themen werden nachfolgend kurz angerissen, sind aber auf der beiliegenden CD- ROM ausführlicher und detaillierter erläutert. 0.4 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur Gewässer müssen zur sinnvollen und nachhaltigen Bewirtschaftung von der Quelle bis zur Mündung betrachtet werden. Zudem kann ein Gewässer niemals unabhängig von der angrenzenden Nutzung und sogar der Nutzung des gesamten Einzugsgebietes betrachtet werden. Um ein Gewässer fachgerecht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu entwickeln und zu unterhalten, müssen auf kommunaler Ebene geeignete Organisationsstrukturen vorhanden sein bzw. aufgebaut werden. In Kapitel 4 der beiliegenden CD-ROM werden Beispiele für den Aufbau einer effektiven und zudem kostengünstigen Organisationsstruktur für die Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen gegeben. ABBILDUNG 4: DER RÖSTEGRABEN IN DER ORTSLAGE GROßWECHSUNGEN 0.5 Erster Schritt der Umsetzung die Planung Im Planungsprozess sollen neben den wasserwirtschaftlichen Belangen auch Belange des Allgemeinwohls einfließen. Auf diese Weise können sowohl die Gewässer als auch die Lebensqualität und Erholungsfunktion vor Ort verbessert werden. Die wasserwirtschaftlichen Ziele sollen auf lange Sicht mit kommunalen Vorhaben abgestimmt werden und in Konzepte für den Tourismus oder die Dorferneuerung eingebracht werden. Nutzungskonflikte und Fehlentwicklungen lassen sich bei einer frühzeitigen Abstimmung mit der kommunalen Planung verhindern. Weil jedes Gewässer spezifische Eigenheiten und unterschiedliche Nutzungsansprüche aufweist, müssen angepasste und flexible Strategien für die Gewässerentwicklung abgeleitet werden. Eine wasserwirtschaftliche Planung muss deshalb das Gewässer in seiner Gesamtheit betrachten und Ökologie, Erholung, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung in Einklang bringen. In Kapitel 6 des beiliegenden Textes werden Sie mehr über verschiedene Planungen und Planungsstrategien erfahren. Für die Gewässerentwicklung im ersten Bewirtschaftungszyklus der EU-WRRL von 2009 bis 2015 wurden vom Freistaat sog. Schwerpunktgewässer ausgewählt. An diesen Gewässern wird unter Beteiligung der Nutzer ein Gewässerrahmenplan ausgearbeitet. Dieser Gewässerrahmenplan geht mit konkreten Zielen und Maßnahmen in das Maßnah- 9

10 Broschürentext menprogramm und den Bewirtschaftungsplan ein und soll als Planungsgrundlage für die detaillierten Gewässerentwicklungsplanungen und die Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden. Näheres hierzu erfahren Sie ebenfalls im Kapitel 6 der beiliegenden CD. Für die Gewässerunterhaltung können im Rahmen der Erarbeitung von Gewässerentwicklungsplänen auch Gewässerunterhaltungspläne ausgearbeitet werden. Dort können die Ziele und Maßnahmen der Gewässerunterhaltung übersichtlich dargestellt werden. ABBILDUNG 5: GEÖFFNETE VERROHRUNG AN DER RODACH 0.6 Eine Fülle von Möglichkeiten die Finanzierung Für die Verwirklichung von Projekten auf kommunaler Ebene ist die Finanzierung ein wesentlicher Faktor. Deshalb wird auf der beiliegenden CD-ROM in Kapitel 5 ausführlich auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung wasserwirtschaftlicher Projekte eingegangen. Für die Finanzierung stehen Förderprogramme zur Verfügung. Die Sicherstellung des notwendigen kommunalen Eigenanteils ist dabei ein entscheidendes Kriterium bei deren Durchführung. Die Erwirtschaftung des Eigenanteils kann mit kommunalen Geldmitteln oder kommunalen Eigenleistungen erfolgen. Wird eigenes Personal eingesetzt, sind fachliche Qualifikation der Arbeitskräfte und Gewässerunterhaltungspläne sehr wichtig. Eine dritte Möglichkeit für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils bietet die Eingriffsregelung mit der Verwendung des Ökokontos und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Auf kommunaler Ebene ist auch die Kopplung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen mit anderen Maßnahmen, wie der Dorferneuerung, der Flurbereinigung oder sogar mit Straßenbau- und Abwasservorhaben möglich. 0.7 Zunehmend wichtig die Flächenverfügbarkeit Bei der naturnahen Gewässerentwicklung rücken zunehmend, besonders in der freien Landschaft, eigendynamische Entwicklungsprozesse der Gewässer in den Fokus. Die Gewässerunterhaltung beschränkt sich darauf, diese natürlichen Regenerationsprozesse zu ermöglichen, zu schützen und zu fördern. Dafür sind Flächen im Uferbereich wichtig. Im Kapitel 9 wird das Thema Grunderwerb und Flächenverfügbarkeit näher ausgeführt. Die dingliche Sicherung ufernaher Flächen ist für eine dauerhafte, nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Sie erfordert einen Verhandlungsprozess mit Eigentümern und Nutzern sowie finanzielle Mittel oder Tauschland. 0.8 Ein Schwerpunkt - die Beteiligung der Bürger Bei allen Entwicklungsschritten der Gemeinde spielt die Bürgernähe eine wesentliche Rolle. Im Bereich der Gewässerentwicklung erfordert das Aufklärung und Information 10

11 Broschürentext über die Zusammenhänge im Wasser und der Gewässer selbst. Bürger, Anwohner und Beteiligte sollen an das Gewässer herangeführt werden und es im Idealfall zu ihrem Gewässer machen. Ihre Akzeptanz und Unterstützung ist notwendig, um eine Gewässerunterhaltung bzw. -entwicklung im Zusammenspiel mit anderen kommunalen Zielen zu erreichen. In Kapitel 10 der beiliegenden CD-ROM werden Sie nähere Informationen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung finden. 0.9 Ausblick Anreiz für intakte Gewässer bietet ihr hoher Nutzen für uns und für die kommenden Generationen. Die kontinuierliche und gezielte Entwicklung der Gewässer ermöglicht finanzielle Einsparungen bei der Unterhaltung. Gleichzeitig bieten sie einen attraktiven Erholungsraum, auch mitten in der Gemeinde. Naturnahe Gewässer sind Frischluftkorridore und verbessern das Mikroklima in einer Stadt. Geben wir den Gewässern mehr Raum für eine naturnahe Entwicklung, werden durch das verbesserte Wasserrückhaltevermögen und durch breitere Gewässerkorridore weniger Hochwasserschäden auftreten. Eine Strategie, die vor dem Hintergrund des Klimawandels vor allem für kleinere Hochwässer nachhaltig ist. Die Resonanz auf die Umsetzung der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement war überwiegend positiv und nach anfänglicher Skepsis machten sich Zufriedenheit und sogar Begeisterung breit. Zurück bleibt die Erkenntnis - Gewässerentwicklungsmaßnahmen lohnen sich für alle. Auf der beiliegenden CD-ROM werden sie Beispiele und Tipps für die Gewässerunterhaltung und -entwicklung auf kommunaler Ebene finden. Es werden verschiedene Themen von der Planung über den Beteiligungsprozess bis zur Finanzierung behandelt. Die Erfahrungen der für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie initiierten Modellvorhaben Flussgebietsmanagement in Thüringen werden verwendet, um beispielhafte Situationen darzustellen und Empfehlungen abzuleiten. Nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie rein. Es lohnt sich! 11

12 Einleitung 1 Einleitung Die Gewässer II. Ordnung in Thüringen haben eine hohe ökologische Funktion. Sie prägen das Landschaftsbild und tragen als Lebens- und Erholungsraum für Mensch, Tier und Pflanze wesentlich zum Wohlbefinden unserer Umwelt bei. Die folgenden Seiten zeigen Ihnen Möglichkeiten zur naturnahen Entwicklung der Gewässer auf. Die Wahrnehmung auf kommunaler Ebene im Bereich der Gewässerunterhaltung und entwicklung ist geboten und erforderlich, um die Ziele der EU-WRRL zu erreichen. Umfassend Aufbauend auf dem Broschürentext werden hier die gewässerrelevanten Themen der kommunalen Ebene konkretisiert und durch Beispiele und Empfehlungen untergelegt. Themen: Rechtliche Rahmenbedingungen am Gewässer Gewässerunterhaltung Organisationsstrukturen am Gewässer Finanzierung Planung und Genehmigung Maßnahmenumsetzung und Monitoring Grunderwerb und Flächenverfügbarkeit Beteiligungsprozess und Öffentlichkeitsarbeit Übersichtlich Zum besseren Verständnis und zur besseren Übersicht sind die Empfehlungen und die Beispiele mit Symbolen gekennzeichnet. Die Empfehlungen werden durch den sog. Fingerzeig symbolisiert. Die guten Beispiele aus den Modellvorhaben Flussgebietsmanagement sind mit dem Gutes- Beispiel-Stempel gekennzeichnet. Nach jedem wichtigen Themenkapitel wird unter der Überschrift Auf einen Blick dieses mit Beispielen und Empfehlungen zusammengefasst. Literaturhinweise, Links für die Informationsrecherche im Internet sowie Kontaktadressen werden aufgeführt. Diese sind zum besseren Erkennen hellblau hinterlegt und sollen Ihnen die Handhabung erleichtern. Anregend Dieser Text richtet sich an die unterhaltungspflichtigen Gemeinden sowie die Interessierte Öffentlichkeit. Akteure sollen motiviert werden, sich für das Thema Gewässer zu interessieren, einzusetzen und sich verstärkt auszutauschen. Es werden Möglichkeiten für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) beispielhaft aufgezeigt. Lassen Sie sich anregen und setzen Sie sich mit dem Thema Gewässerentwicklung auseinander. 12

13 Die Thüringer Gewässer Rechtliche Grundlagen 2 Die Thüringer Gewässer Rechtliche Grundlagen Bisher haben wir in Thüringen gemeinsam eine gute Arbeit an den Flüssen und Bächen geleistet. Die Bestandsaufnahme der Gewässer Thüringens von 2004 sowie die durchgeführte Überwachung dieser zeigen jedoch, dass vielerorts der gute Zustand nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) noch nicht erreicht wird. Es besteht noch immer ein großer Handlungsbedarf in Sachen Gewässerentwicklung. In diesem Kapitel wird auf die Rechte und Pflichten der Kommunen am Gewässer eingegangen. Es werden die wasserrechtlichen Grundlagen betrachtet und die Richtung der künftigen Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung beleuchtet. Sie finden Hinweise auf die Bedeutung der Gewässerunterhaltung und die Herangehensweise an diese Aufgabe. 2.1 Gewässerunterhaltung Eine Aufgabe für Land und Kommunen Wer ist zuständig? Rechte und Pflichten Die Bewirtschaftungsplanung der Gewässer obliegt dem Freistaat Thüringen, der den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm nach EU-WRRL aufstellt. Die Gewässerunterhaltung teilt sich das Land Thüringen mit den Städten und Gemeinden. Für die Unterhaltung der im Thüringer Wassergesetz (ThürWG) benannten Gewässer I. Ordnung, das sind im Wesentlichen die großen Fließgewässer, ist nach 68 (1) Nr. 1 ThürWG das Land Thüringen verantwortlich. Die Länge der Fließgewässer I. Ordnung beträgt etwa km. Die Gewässer II. Ordnung werden nach 68 (1) Nr. 1 ThürWG von den Kommunen unterhalten. In Thüringen beträgt die Länge der Fließgewässer II. Ordnung etwa km. Die Planung, Durchführung und Finanzierung der Gewässerunterhaltung obliegt den Gewässerunterhaltungspflichtigen. Die Unterhaltungspflicht ist nach 67 (1) ThürWG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Bei der Gewässerunterhaltung sind grundsätzlich die Belange der EU-WRRL zu beachten Was beinhaltet die Gewässerunterhaltung? Zielstellung naturnah Die Gewässerunterhaltung umfasst alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses erforderlich sind sowie die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erscheinungsbildes und der ökologischen Funktion. Auch die Herstellung eines naturnahen Zustandes obliegt nach 67 (3) ThürWG den Gewässerunterhaltungspflichtigen. Dies gilt für die Planung, Durchführung und die Finanzierung. Wird die Herstellung des naturnahen Zustandes angeordnet, muss sich das Land nach 71 (4) ThürWG angemessen an den Aufwendungen beteiligt. Eine ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung hat zum Ziel, eine möglichst hohe Vielfalt an Substraten, Strukturen und Standorten und damit Lebensräumen zu schaffen. Aus diesem Grund sollen bei der Gewässerunterhaltung die Verhältnisse im und am Gewässer eingeschätzt werden. Maßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL sind nur durchzuführen, wenn sie erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein Wasserkörper den geforderten guten Zustand verfehlt. Bei Unterhaltungsmaßnahmen sind naturschutzrechtliche Belange, wie die Erhaltungsziele von Fließgewässern in FFH-Gebieten, zu beachten. 13

14 Die Thüringer Gewässer Rechtliche Grundlagen Stolpersteine Hindernisse bei der Gewässerunterhaltung Die Kommunen sind häufig mit der Gewässerunterhaltung fachlich, technisch und finanziell überfordert und brauchen Unterstützung. Um fachlich kompetentes Personal einsetzen zu können, sollen Schulungs und Weiterbildungsmöglichkeiten genutzt werden. Zumindest sollen die Arbeiter am Gewässer durch eine Fachkraft eingewiesen werden. Die Kommunen müssen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen konsequent und durch fachlich kompetentes Personal durchführen lassen. Das Personal kann auf Schulungen seine fachlichen Fähigkeiten verbessern. Ist das Personal in einer Kommune nicht vorhanden, sollten sich mehrere Kommunen zur Aufgabenerfüllung zusammenschließen Durch Fachkompetenz punkten Gewässerunterhaltungspläne Eine große Hilfe für die Gewässerunterhaltung kann die Ausarbeitung spezieller Gewässerunterhaltungspläne bieten. In diesen sollen die Ziele der Gewässerunterhaltung und vor allem die Unterhaltungsmaßnahmen praktisch und gut verständlich aufgeführt und mit konkreten Umsetzungszeiträumen untersetzt werden. Es ist wichtig, die Ziele der Unterhaltungsmaßnahmen auf der kommunalen Ebene und mit anderen Anliegerkommunen des Gewässers abzustimmen. Grundlage einer gut organisierten Gewässerunterhaltung sind Gewässerunterhaltungspläne. Diese können durch die Gewässerunterhaltungspflichtigen an Gewässern II. Ordnung aufgestellt werden. Das Aufstellen im Zusammenhang mit anderen Gewässerplanungen (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan siehe Kapitel 6) ist sinnvoll Gewässernachbarschaften Ein Projekt, das Schule macht Regelmäßige Fortbildungen sind aufgrund der hohen fachlichen und technischen Anforderungen, die eine ökologische und ökonomische Gewässerunterhaltung stellt, wichtig. Die Gewässernachbarschaften bieten permanente Schulungs- und Gesprächskreise zur naturnahen Gewässerpflege und -entwicklung sowie Fortbildung, Beratung, Informationen und gegenseitigen Erfahrungsaustausch. 14

15 Die Thüringer Gewässer Rechtliche Grundlagen 2.2 Auf einen Blick die Gewässerunterhaltung 1. An den Gewässern II. Ordnung sind die Kommunen unterhaltungspflichtig! 2. Der Schwerpunkt liegt auf der naturnahen Gewässerunterhaltung! 3. Viele Kommunen sind fachlich, technisch oder finanziell mit der Aufgabe der Gewässerunterhaltung überlastet. Empfehlungen, um die Gewässerunterhaltung zu einer machbaren und den Anforderungen entsprechenden Aufgabe zu machen: Die Gewässerunterhaltungspflichtigen können bei Behörden und Planungsbüros Fachkompetenz suchen. Für die Gewässerunterhaltung sollen Gewässerunterhaltungspläne aufgestellt werden. Die Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer müssen konsequent und durch fachlich kompetentes Personal durchgeführt werden. Mehrere Kommunen können sich zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung zusammenschließen. GEWÄSSERUNTERHALTUNG Links (Internetadressen) für weitere Informationen im Internet: Unterhaltung Gewässer II. Ordnung Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und naturnahem Ausbau von Fließgewässern Gewässernachbarschaften Kontakte: Informationen und Beratungen zur Gewässerunterhaltung bekommen Sie bei den Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und bei der TLUG: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Göschwitzer Str Jena Tel.: 03641/

16 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement 3 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement 3.1 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Durch die Verabschiedung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Jahr 2000 haben sich im Thüringer Wasserrecht Änderungen ergeben, die auch und gerade auf lokaler Ebene wirken. Die rechtlichen Grundlagen für ein Handeln am Gewässer sind das Thüringer Wassergesetz (ThürWG), das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Letztere ist rechtlich im WHG und im ThürWG umgesetzt. Nach diesen Maßgaben richtet sich die Bewirtschaftung der Thüringer Gewässer. Die wesentlichen Veränderungen im Wasserrecht sind die Zielvorgabe des guten Zustandes aller Gewässer, die einzugsgebietsbezogene Bewirtschaftung nach einem abgestimmten Plan und die konkrete Fristsetzung für die Zielerreichung. Das Prinzip Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. WRRL (1) Die Ziele Die EU-WRRL fordert bis 2015 die Erreichung des guten Zustandes aller Gewässer. Die Oberflächengewässer müssen den guten Zustand in den Kategorien chemisch, chemisch-physikalisch und biologisch erreichen. Beim Grundwasser muss der mengenmäßig und chemisch gute Zustand erreicht werden. Der Schwerpunkt der Betrachtung der Gewässer liegt auf der Gewässerökologie. An den Pflanzen und Tieren des Gewässers und seiner Ufer lässt sich am besten ablesen, wie gut die Qualität des Gewässers ist. Deshalb spielen diese Lebensgemeinschaften eine große Rolle bei der Bewertung des Zustandes. Grundsätzlich gilt das Verschlechterungsverbot für alle Gewässer. Die Organisation Die Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt jeweils innerhalb ihrer natürlichen Einzugsgebiete. Man betrachtet das gesamte Gewässer von der Mündung in das Meer bis zu der Quelle des Hauptgewässers und denen seiner Zuflüsse. Ein solches Gewässernetz einschließlich der in dieses Netz entwässernden Flächen wird Flussgebietseinheit genannt. Dabei werden mit der EU-WRRL nur Fließgewässer, die ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km² und Seen, die eine Fläche von mehr als 50 ha haben, betrachtet. Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Weser, Elbe und Rhein. Die Flussgebietseinheiten werden in Bearbeitungsgebiete unterteilt. Die kleinste und für die Bewirtschaftung maßgebende Einheit ist ein Wasserkörper. Dies ist ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers bzw. ein abgegrenztes Grundwasservolumen. Für die Wasserrahmenrichtlinie wird der Zustand der Wasserkörper beschrieben. Der Zustand eines Oberflächenwasserkörpers ergibt sich aus dem Zustand aller in ihm befindlichen Gewässer. Im Freistaat Thüringen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme 114 Oberflächenwasserkörper vorläufig abgegrenzt, für die Thüringen federführend zuständig 16

17 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement ist. Beispielsweise sind das Wasserkörper wie Apfelstädt-Ohra, Untere Felda oder Obere Loquitz. ABBILDUNG 6: FLUSSGEBIETSEINHEITEN THÜRINGENS Für die Umsetzung der WRRL ist die fachübergreifende, länderübergreifende, grenzüberschreitende und auf allen politischen Ebenen wirkende Zusammenarbeit und Organisation sowie die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Nutzer erforderlich. Die Instrumente Die Instrumente zur Erreichung des guten Zustands sind die flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Der Bewirtschaftungsplan ist das Hauptinstrument der EU-WRRL und dient der Umsetzung, Kontrolle und Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission. Er beinhaltet neben der Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des Grundwassers das Monitoringprogramm und eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms. Der 1. Bewirtschaftungsplan wird Ende 2009 veröffentlicht und ist behördenverbindlich für einen Bewirtschaftungszyklus von 6 Jahren. Dem Maßnahmenprogramm kommt eine besondere Bedeutung zu. In diesem werden die Maßnahmen zusammengestellt, die zum Erreichen der im Bewirtschaftungsplan festgeschriebenen Ziele notwendig sind. Diese konkreten Maßnahmen sind innerhalb des Bewirtschaftungszyklus umzusetzen. Bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erfolgen eine intensive Beteiligung sowie eine dreistufige Anhörung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Anhörung hat jedermann die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten seine Stellungnahme zu den jeweiligen Anhörungsdokumenten abzugeben. 17

18 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Die Zeitschiene Ende 2003 Umsetzung in nationales Recht Ende 2004 Bestandsaufnahme des Zustands aller Gewässer Ergebnis: Die Thüringer Gewässer weisen erhebliche Defizite in den Bereichen Struktur, Durchgängigkeit und Stoffeinträge durch Abwässer und landwirtschaftliche Nutzung auf. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme wurden mit der CD Flüsse, Seen, Grundwasser Zustand 2005 veröffentlicht. 2006/2007 erste Phase der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den zu treffenden Anhörungsmaßnahmen 2006/2007 Durchführung der Überwachung der Gewässer (Monitoring) 2007 Ableitung von Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheiten 2007/2008 zweite Phase der Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2008 Meldung der identifizierten Maßnahmen an die Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Weser und Rhein zur Erarbeitung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne 2008/2009 dritte Phase der Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Ende 2009 Veröffentlichung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Ende 2015 Erreichen des guten Zustands aller Gewässer durch Umsetzung des Maßnahmenprogramms Verlängerungsmöglichkeit bis 2021/2027 für die Erreichung des guten Zustandes, wenn technische Gründe, unverhältnismäßige Kosten oder die natürlichen Bedingungen keine schnellere Erreichung des Zieles erlauben. ABBILDUNG 7: TURNUS DER EU-WRRL 18

19 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement 3.2 Testläufe Die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen der im Jahr 2000 in Kraft getretenen EU- WRRL wurden 2003 die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement gestartet. Mit ihnen sollten wichtige Erkenntnisse gewonnen und neue Wege für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms ab 2009 gegangen werden. Dazu wurde durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ein landesweiter Ideenwettbewerb gestartet. Aus 90 eingereichten Vorschlägen wurden durch die im Freistaat Thüringen gegründeten Gewässerforen und den Thüringer Gewässerbeirat neun Modellvorhaben ausgewählt. Diese wurden 2004 bis 2006 durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds, Abteilung Ausrichtung (EAGFL) unterstützt. Es wurden fachübergreifende, komplexe Maßnahmen mit der Beteiligung von Behörden, Institutionen und Verbänden getestet. In den folgenden Kapiteln werden die Erkenntnisse aus den Modellvorhaben vorgestellt und Empfehlungen für kommende Maßnahmen ausgesprochen Das Modellvorhaben Abwasser Modellvorhaben Walse Bau einer Kläranlage Im Modellvorhaben Walse wurde für die Ortschaft Wüstheuterode eine vollbiologische Abwasseranlage gebaut. Diese soll die Abwässer aus häuslichen Kleinkläranlagen biologisch nachklären und somit die Gewässerqualität verbessern Die sechs Vorhaben der Gewässerentwicklung Modellvorhaben Werra An der Werra wurde ein zehn Kilometer langer Abschnitt zwischen Sallmannshausen und Wartha betrachtet. In Lauchröden entwickelte man die Eltemündung und schloss den Altarm wieder an die Gewässerdynamik der Werra an. An einigen Stellen wurde der Uferverbau entfernt und es erfolgte der Grunderwerb für Flächen in den Werramäandern. Modellvorhaben Ulster An der Ulster wurde im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens Grund und Boden am Gewässer erworben. Eine Flussschlinge und eine Verzweigung wurden angelegt, um die eigendynamische Entwicklung der Ulster anzustoßen. Modellvorhaben Monna An der Monna bei Sömmerda und Kölleda wurde eine Cadmiumbelastung des Sedimentes zum Knackpunkt. Die Gewässerentwicklung der Monna ging mit einem Sanierungsverfahren der Cadmiumbelastung einher. Da die Monna in diesem Abschnitt FFH-Gebiet ist, mussten die Lebensraumansprüche der Anhang II-Art Helm-Azurjungfer berücksichtigt werden. Dazu hat der Vorhabensträger von einem Libellen-Experten eine FFH- Verträglichkeitsstudie erstellen lassen. Durch die Art der Maßnahmendurchführung und den abschnittsweisen Verzicht auf Uferbepflanzungen wurde der Lebensraum für die Helm-Azurjungfer verbessert, wie das anschließende Monitoring ergab. Modellvorhaben Rodach Die Rodach fließt acht Kilometer durch Thüringen und liegt im Ober- und Unterlauf in Bayern. Für den Thüringer Abschnitt wurde eine Gewässerentwicklungsplanung erarbeitet. Es erfolgten Grunderwerb sowie die Einzelmaßnahmen zur Öffnung einer Verrohrung und zur Verlegung der Rodach in ihr altes Bett. 19

20 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Modellvorhaben Röstegraben Im diesem Modellvorhaben wurde der gesamte Röstegraben bei Nordhausen betrachtet. In der Ortschaft Großwechsungen, die er quert, wurden umfangreiche Gestaltungsmaßnahmen mit Brückenbauten, der Anlage einer Sukzessionsfläche und Verweilplätzen für die Bürger vorgenommen. Außerhalb der Ortschaft wurde der Uferbereich gestaltet. Modellvorhaben Sprotte Im Modellvorhaben Sprotte wurde das gesamte Gewässersystem der Sprotte betrachtet. Schwerpunkt war die Durchgängigkeit und somit der Wehrum- bzw. -rückbau und die Anlage von Umgehungsgerinnen. ABBILDUNG 8: DIE MODELLVORHABEN IM ÜBERBLICK 20

21 EU-WRRL und die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement Die zwei Landwirtschaftlichen Modellvorhaben Modellvorhaben VERSTOLA Das Modellvorhaben VERSTOLA (Verminderung von Stoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung) war ein thüringenweites Modellvorhaben. In Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben wurden Arbeitsweisen für die Verminderung von Nitrat- und Phosphorausträgen in die Gewässer untersucht. Modellvorhaben Weida Im Gebiet der Trinkwassertalsperre Weida Zeulenroda wurden mit den ansässigen Landwirten Maßnahmen zum Gewässerschutz durchgeführt. Hauptsächlich wurde u. a. durch Fruchtfolgeumstellung, Einsatz von Spezialdüngern und Betriebsberatungen eine Nitratverminderung angestrebt. 3.3 Aktuelle Entwicklungen Für den 1. Bewirtschaftungszyklus von 2009 bis 2015 wurden in Thüringen Schwerpunktgewässer ausgewählt. An diesen sollen Maßnahmen für die Verbesserung der Durchgängigkeit und der Gewässerstruktur durchgeführt werden. Derzeit laufen in den Gebieten der Schwerpunktgewässer Workshops mit den Beteiligten. Ziel dieser Workshops ist es, konkrete Maßnahmen im Konsens mit den Beteiligten für die Schwerpunktgewässer zu ermitteln. Diese konkreten Maßnahmen werden Bestandteil des Maßnahmenprogramms, der im 1. Bewirtschaftungszyklus umgesetzt werden soll. EU WASSERRAHMENRICHTLINIE Links (Internetadressen) für weitere Informationen im Internet: Bestandsaufnahme Thüringer Wasserrecht Kontakte: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Referat 44: Wasserbau, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement Koordinierungsstelle Wasserrahmenrichtlinie Beethovenstraße Erfurt 21

22 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur 4 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur 4.1 Warum? durch Zusammenarbeit stärker Um am Gewässer eine nachhaltige, praktische und gesetzeskonforme Gewässerunterhaltung und -entwicklung durchzuführen, müssen die Gewässerunterhaltungspflichtigen gut funktionierende Organisationsstrukturen aufbauen. Ein Gewässer wird von der Quelle bis zur Mündung, eingeteilt in Wasserkörper, bewirtschaftet. Diese Bewirtschaftung geht über Verwaltungs- und Landesgrenzen hinaus. Der Erfolg der Bewirtschaftung ist also nur durch eine enge Zusammenarbeit und abgestimmte Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und lokaler Ebene möglich. 4.2 Wie? Lösungsansätze durch die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement In den Modellvorhaben Flussgebietsmanagement wurden in sechs der neun Vorhaben Gewässerentwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Die Modellvorhaben Werra und Ulster waren Vorhaben an Gewässern I. Ordnung mit der Trägerschaft des Landes Thüringen. Die vier anderen Modellvorhaben, Sprotte, Monna, Rodach und Röstegraben, wurden an den Gewässern II. Ordnung umgesetzt Organisation an Gewässern II. Ordnung Träger der Modellvorhaben an Gewässern II. Ordnung sind die räumlich zuständigen Kommunen oder Unterhaltungsverbände. Im Modellvorhaben Röstegraben übernahm der Gewässerunterhaltungsverband Werther/Görsbach die Trägerschaft. Im Modellvorhaben Röstegraben erfolgte die Umsetzung über einen Gewässerunterhaltungsverband (GUV). Dieser war Träger der Maßnahme und koordinierte das Vorhaben. Die Umsetzung der Modellvorhaben Rodach, Sprotte und Monna erfolgten in sich ähnelnden Organisationsstrukturen. Die Träger der Vorhaben waren die Anliegerkommunen des Gewässerlaufes bzw. des Einzugsgebietes. Die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung wurde über eine Zweckvereinbarung sichergestellt. Diese Form des Zusammenschlusses ist für die Umsetzung zeitlich begrenzter Maßnahmen an einem Gesamtgewässer sinnvoll, da der gesamte Gewässerlauf betrachtet und bewirtschaftet werden kann. Der Vorteil bei kommunalen Zusammenschlüssen ist, dass man sich die Kosten für fachkompetentes Personal (Planer und Dienstleister) teilen kann und einzugsgebietsbezogene Abstimmungen erleichtert werden. Es ist in allen Fällen gelungen, die Interessen aller beteiligten Kommunen zu wahren. Eine kurzfristige Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen sollte über den Zusammenschluss von Anliegerkommunen eines Gewässerlaufes erfolgen. 22

23 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur Zur Umsetzung einer Gewässerentwicklungsmaßnahme gehören neben Planung und Maßnahmenumsetzung auch das Projektmanagement, die Beteiligung der Betroffenen und Bürger sowie der Grunderwerb und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Modellvorhaben Flussgebietsmanagement haben gezeigt, dass die Kapazitäten für derartige Projekte von der kommunalen Verwaltung auf Dauer nur bedingt und unter erheblichen Aufwendungen gestellt werden können. Die Kommunen sind auf fachliche Unterstützung angewiesen. Empfehlenswert ist die Einbindung eines Planers oder Dienstleisters für die Bereiche Maßnahmenumsetzung, Projektmanagement, Grunderwerb und Öffentlichkeitsarbeit. Die Träger der Maßnahmen sollen für die Organisation eines Vorhabens einen Dienstleister einbinden. Für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Grunderwerb können ebenfalls Dienstleister eingebunden werden. 4.3 Verbandsbildung eine Chance flussgebietsbezogen gemeinsam zu wirtschaften Um auf lange Sicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm nach EU- WRRL schultern zu können, ist die Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden anzustreben. Mit der Gründung bzw. dem Beitritt zu einem Gewässerunterhaltungsverband werden der Kommune fachliche und bürokratische Aufwendungen im Bereich der Gewässerunterhaltung und -entwicklung erleichtert. Diese Organisationsform sollte langfristig angestrebt werden. Die Gründung eines Verbandes, der die Verantwortung für die Aufgaben der Gewässerunterhaltung und -entwicklung übernimmt, sollte als Möglichkeit einer Arbeitserleichterung von den Gewässerunterhaltungspflichtigen in Betracht gezogen werden. Die Arbeiten an den Gewässern fallen vielen Kommunen schwer, da ihnen häufig nur begrenzte fachliche, technische und zeitliche Kapazitäten zur Verfügung stehen. Durch eine Verbandsbildung kann die verantwortungsvolle Aufgabe der Gewässerunterhaltung und -entwicklung an einen Gewässerunterhaltungsverband oder einen Wasser- und Bodenverband übertragen und durch dessen Fachkräfte wahrgenommen werden. Gewässerunterhaltungsverbände bzw. Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eine eigene Satzung und können sich auch selbst verwalten Der Gewässerunterhaltungsverband Gründung: Die Gründung eines Gewässerunterhaltungsverbandes erfolgt nach den 17 bis 19 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG). Für die Gründung sind die Beteiligten des Verbandes zuständig. Bei der Gründung sind die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinden und die unterzeichnete Verbandssatzung der Mitglieder vorzulegen (Inhalt 17 ThürKGG). Beteiligte: Die Beteiligung wird über 16 ThürKGG geregelt. Beteiligte können alle juristischen und natürlichen Personen sein. Juristische Personen können Mitglieder werden, wenn die Erfüllung der Verbandsaufgaben gefördert wird und sie dem öffentlichen Wohl nicht entgegenstehen. 23

24 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur Organe: In einem Gewässerunterhaltungsverband gibt es einen Verbandsvorsitzenden und die Verbandsversammlung. Ein Gewässerunterhaltungsverband sollte eine Verbandsgröße von mehreren Kommunen, am besten einzugsgebietsbezogen, aufweisen. Kleinteilige, auf einzelne Gemeinden bezogene Strukturen sollen vermieden werden. Die Finanzierung der Verbände erfolgt nach den 36 und 37 ThürKGG in Verbindung mit 53 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Der Wasser- und Bodenverband Gründung: Die Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes erfolgt nach dem Wasserverbandsgesetz vom 12. Januar Ein einstimmiger bzw. mehrheitlicher Beschluss der Beteiligten sowie eine aufsichtbehördliche Genehmigung sind die Voraussetzungen für die Gründung dieser Verbände. Sie können aber auch von Amts wegen errichtet werden. Beteiligte: Die Beteiligten von Wasser- und Bodenverbänden sind Grundstückseigentümer, Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts und Sonstige, die von der Tätigkeit des Verbandes Vorteile haben oder deren Verursacher sie sind und an seinen Kosten sie beteiligt werden. Organe: In Wasser- und Bodenverbänden gibt es eine Verbandsversammlung oder einen Verbandsausschuss, den Verbandsvorsteher und, wenn erforderlich, einen Geschäftsführer des Verbandes. Die Aufsichtsbehörde beruft diese Organe nach der Gründung erstmals ein. Eine Verbandssatzung ordnet die Verbandsmitgliedschaft sowie alle verbandsinternen Regelungen Finanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden und Wasser- und Bodenverbänden Anschubfinanzierung Die Anschubfinanzierung gilt für Maßnahmen und Projekte der Gewässer- und Deichunterhaltung ( 67, 74 ThürWG), die über die Unterhaltungsverpflichtung einer einzelnen Kommune hinausgehen und die durch einen Verband effizient umgesetzt werden können. Gefördert werden Wasser- und Bodenverbände, die nach dem Wasserverbandsgesetz gegründet wurden und Zweckverbände zur Gewässerunterhaltung, die sich nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit errichtet haben und in deren Satzung Unterhaltungsaufgaben nach dem ThürWG enthalten sind. Voraussetzungen: Die Verbandsgründung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtswirksam sein. Der Zuwendungsempfänger muss zudem mit einem Konzept nachweisen, dass die Aufgabenerfüllung durch den Verband wirtschaftlicher und effizienter erfolgen kann, als vorher durch die jeweilige Gemeinde. Zuwendungen: Die Zuwendungen ist i. d. R. eine Projektförderung, die im 1. und 2. Haushaltsjahr nach Verbandsgründung bzw. Beitritt zum Verband geleistet werden. Sie beinhaltet Projektausgaben (und bei Neugründung auch Personal- und Sachausgaben) bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Die höchstmögliche Förderung pro Verband darf insgesamt 1000 pro Gewässerfließkilometer nicht überschreiten. Weiterführende Finanzierung Die Finanzierung des Verbandes nach Ablauf der Anschubfinanzierung sollte auf einem Schlüssel beruhen, der die Aufwendungen des Verbandes für die einzelnen Kommunen 24

25 Die Vorraussetzung eine gute Organisationsstruktur berücksichtigt. Gute Erfahrungen wurden beispielsweise bei einer Finanzierung durch Umlagen über die Gewässerkilometer gemacht, bei dem die Gewässer vorab nach Unterhaltungsaufwand gestaffelt wurden. 4.4 Lokale Unterstützung an Gewässern I. Ordnung für beide Seiten ein Gewinn Das Modellvorhaben Werra, ein Gewässer I. Ordnung, stand unter der Trägerschaft des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Staatliche Umweltamt Suhl. Bei der Umsetzung des Modellvorhabens hat sich gezeigt, dass die anliegenden Kommunen mit deren Bürgermeistern wichtige Partner des Freistaates als Unterhaltungspflichtiger sind. Die Maßnahme wurde in der Ortschaft Lauchröden umgesetzt. Der Beteiligungsprozess erfolgte mit den Bürgern dieser Gemeinde auf lokaler Ebene. Die lokale Unterstützung ist für Gewässerentwicklungsmaßnahmen auch an Gewässern I. Ordnung sehr wichtig. Die Kommunen an Gewässern I. Ordnung sind für den Freistaat wichtige Partner bei der Umsetzung auf der lokalen Ebene. Auch für die Kommunen an Gewässern I. Ordnung bieten sich in der Gewässerentwicklung Chancen, für Natur und Umwelt etwas zu tun und dabei den Bürgern und Besuchern mit Wohnumfeldverbesserung und Naturerleben etwas zu bieten. Mitspracherecht und Engagement ist für die Bürger an Gewässern I. Ordnung wichtig. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Land kann auf kommunaler Ebene etwas bewegt werden. 4.5 Die Zeit ein wichtiger Organisationsfaktor Die Zeit spielt im Hinblick auf die Umsetzung der EU-WRRL, Entwicklungsziel guter Zustand bis 2015, eine wesentliche Rolle. Die Gewässer brauchen nach einer Gewässerentwicklungsmaßnahme Zeit, um das endgültige Entwicklungsziel zu erreichen. Hier gilt somit, je früher man anfängt, desto mehr Zeit hat das Gewässer für die Eigenentwicklung und desto weniger kostenintensive Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um sich dem natürlichen Entwicklungszustand zu nähern Umsetzungszeit der Modellvorhaben Die Umsetzung der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement (MV FGM) erfolgte von 2004 bis Sechs der neun Vorhaben wurden bis Ende 2006 im Rahmen der Projektlaufzeit abgeschlossen. In den MV Monna, Sprotte und Rodach verlängerte sich die Umsetzungsphase bis in das Jahr Die Ausgangsbedingungen für die zügige Umsetzung wesentlich Bei der Umsetzung der Modellvorhaben Flussgebietsmanagement in Thüringen hat sich herausgestellt, dass die Ausgangslage für das Zeitmanagement wesentlich ist. Die Modellvorhaben, in denen Planungen und Konzepte schon vorher bestanden, haben in der Umsetzung einen Vorsprung. Das Modellvorhaben Röstegraben konnte bereits Ende 2005, als erstes der Gewässerentwicklungsvorhaben, abgeschlossen werden. Die bereits vorhandene Gewässerentwicklungsplanung hat den Projektablauf erheblich beschleunigt. 25

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