REPORT. Wieder im Gleichgewicht. Wann Feiern versichert ist. Wie man Risiken vermeiden kann. Versicherungsschutz. Das Magazin der.

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1 Postvertriebsstück C REPORT SICHERHEITS Das Magazin der Betriebsausflug Wann Feiern versichert ist Bahnübergänge Wie man Risiken vermeiden kann Versicherungsschutz Wieder im Gleichgewicht Dagmar Johnen, freiwillig Versicherte bei der VBG

2 Editorial Ein unwiderstehliches Angebot Fast jeder Dritte engagiert sich ehrenamtlich in einem Verein, einer Initiative oder in seiner Kirchengemeinde. Eine Studie der Bundesregierung ermittelte 29 Millionen Menschen, die Kuchen fürs Schulfest backen, den Sportnachwuchs trainieren oder für ihre Partei im ehrenamtlichen Gemeinderat mitwirken. Zwei Drittel der Ehrenamtlichen wollen mit ihrem Engagement die Gesellschaft zumindest im Kleinen mitgestalten. Das verdient Respekt. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung spielt auch in Kirchengemeinden, Sportvereinen, Gewerkschaften und Parteien eine Rolle. Viele Ehrenamtliche wie zum Beispiel Messdiener und andere engagierte Laien in den Kirchen sind per Gesetz durch die VBG versichert. Andere können sich freiwillig absichern. Passiert auf dem Weg zum Sportgelände oder dem Vereinsheim oder während der ehrenamtlichen Arbeit ein Unfall, steht versicherten Funktionsträgern das gesamte Leistungsangebot der VBG offen. Wie wertvoll die damit verbundenen Leistungen sind, hat Dagmar Johnen erfahren. Auf dem Weg zu einer Vorstandssitzung verunglückte sie und wurde schwer verletzt. Das aktive Reha- Management der VBG mit seiner persönlichen Betreuung hat dazu beigetragen, die Folgen der Verletzungen zu mildern. Außerdem bekommt Dagmar Johnen wegen der dauerhaften Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit eine Rente. In dieser Ausgabe des Sicherheitsreports erfahren Sie mehr über das Leistungsangebot der VBG. Es beginnt damit, Unfälle zu verhindern zum Nutzen der Versicherten und der Unternehmen. Dr. Manfred Fischer Direktor Prävention der VBG Sicherheitsreport

3 Inhalt 4 Versichert Wie die VBG Ehrenamtliche nach einem Unfall betreut Eingeladen Gut versichert mit Kollegen anstoßen. Geschützt Tipps für sicheres und sauberes Schweißen. Titelfoto: wdv/jan Lauer; Fotos: wdv/jan Lauer; VBG; Fotolia/Gordon Saunders; Mauritius Sicher & gesund Freiwillige Versicherung Schutz für Engagierte 4 Arbeitsschutzpreis 2012 Bewerben und gewinnen 7 Ehrenamtliche in Kirchen Schutz für Ministranten 8 Burn-out Belastungen rechtzeitig erkennen 9 Mensch & Betrieb Wegeunfälle Was versichert ist und was nicht 10 Betriebsfeier Ein geschütztes Vergnügen 12 Gesundheitsmagazin VBG präsentiert neuen Film 13 Aus der Praxis Messe A + A VBG zeigt Akustiklabor 14 Aktion REGEL-GERECHT Vorfahrt für Verantwortung 14 Unterstützte Beschäftigung Chancen für behinderte Menschen 16 Software Wie man Programme beurteilt 17 Branchenforum Bahnübergänge Aktion für mehr Sicherheit 18 Schweißen Schutz vor Rauch und Gasen 20 Montagearbeiten Mehr Sicherheit auf dem Gerüst 21 Fragen & Antworten Praktikanten Worauf man bei Praktikanten und Ferienjobbern achten muss 22 Wir für Sie Sozialwahlen 2011 Ehrenamtliche Vertreter gewählt 23 Impressum 23 Angebot Sie möchten Beiträge aus dem Sicherheitsreport veröffentlichen? Rufen Sie uns an: Kontakt Die VBG ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen. So können Sie Kontakt zur Redaktion aufnehmen: Briefe: VBG, Servicestelle Kommunikation, Deelbögenkamp 4, Hamburg, sicherheitsreport@vbg.de, Telefon: , Fax: Sicherheitsreport

4 Fotos: wdv/bernhard Rüttger Freiwillige Versicherung Schutz für Engagierte Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für eine demo kratische Gesellschaft. Doch es birgt auch Gefahren. Das hat Dagmar Johnen schmerzhaft erfahren müssen. Gut, dass die VBG aktiv geholfen hat Sicherheitsreport

5 Sicher & gesund Mit Kugeln trainiert Dagmar Johnen Koordination und Motorik der verletzten Hand. aus. Man hat erst mal Angst, das Auto brennt, erinnert sich Dagmar Johnen, denn es qualmt ordentlich, wenn die Airbags hochgehen. Ihr rechter Arm ist verletzt, sie kann ihn nicht bewegen. Die Hand scheint zertrümmert. Das Handgelenk hat ausgesehen, als hätte man gewürfelt und dabei alle Würfel aufeinandergetürmt, beschreibt sie ihren ersten Eindruck. Ihr Sohn kommt mit Prellungen davon. Er hilft ihr aus dem Wagen. Therapieknete bietet einen Widerstand beim Bilden einer Faust und hilft so, die Muskulatur zu kräftigen. Notoperation Noch in der Nacht wird Dagmar Johnen in der Klinik Kemperhof in Koblenz operiert. Zahlreiche Metallschienen halten die mehrfach gebrochenen Gelenke und Fingerknochen zusammen. Mehrere Operationen sind notwendig. Dagmar Johnen muss mit einigen Unterbrechungen sechs Wochen in der Klinik bleiben. In dieser Zeit entwickelt sich ein Morbus Sudeck, ein Schmerzsyndrom, das nach schweren Verletzungen an Armen oder Beinen entstehen kann. Fotos: wdv/jan Lauer Dagmar Johnen (51) erinnert sich genau an den Winterabend vor mehr als zwei Jahren. Gemeinsam mit ihrem damals 18-jährigen Sohn Philipp macht sie sich auf den Weg zu einer Vorstandssitzung des Sportkreises Rhein-Hunsrück. Auf der Tagesordnung des Jugendausschusses steht die Nachwuchsförderung. Daher soll Philipp von seinen Erfahrungen als Jugendtrainer berichten. Der Abiturient fährt den Wagen aus dem Hunsrückdorf Sohren unweit des Flughafens Hahn auf die B 50 Richtung Simmern. Kurz nach dem Ortsausgang passiert es. Ein Tier läuft auf die Straße. Philipp bremst, versucht auszuweichen. Der Wagen kommt ins Schleudern, rutscht nach links von der Straße und knallt mit der Beifahrerseite gegen einen Baum. Mit einem lauten Knall lösen die Airbags Ehrenamtlich engagiert Dagmar Johnen hat sich dem Sport verschrieben. Sie turnt und spielt Tennis im TC Blau-Gold Sohren-Büchenbeuren. Im Sportkreis Rhein-Hunsrück, der Interessenvertretung von mehr als 200 Vereinen der Region, gehört sie dem dreiköpfigen Vorstand an. Der Mutter von drei erwachsenen Kindern liegt die Nachwuchsförderung besonders am Herzen. Wenige Tage vor dem Unfall habe ich beim Kinderturnen noch einen Handstand- Überschlag über den Kasten gemacht. Sicherheitsreport

6 Sicher & gesund Der Sportkreis hat seine Vorstände bei der VBG freiwillig versichert. Die Kollegen melden den Unfall nach einigen Tagen an die Bezirksverwaltung Mainz. VBG-Mitarbeiterin Petra Neumann nimmt Kontakt mit der Klinik und Dagmar Johnen auf und informiert sich über ihre Verletzungen. Angst als Beifahrerin Teil der Rehabilitation war auch die Aufarbeitung des Unfallgeschehens und der damit verbundenen psychischen Belastungen. Ich kann bis heute noch nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sagt Dagmar Johnen. Entweder ich fahre selbst Die freiwillige Versicherung für Ehrenamtsträger ist ein Angebot, das man eigentlich nicht ablehnen kann. Christine Ramsauer, VBG-Versicherungsexpertin Die Arbeit am Computer fällt Dagmar Johnen nicht leicht. Für bestimmte Aufgaben nutzt sie ein zusätzliches Zahlenfeld. Aktives Reha-Management Im Rahmen des aktiven Reha-Managements holt die VBG auch ein eigenes medizinisches Gutachten bei einem renommierten Handspezialisten ein. Der untersucht Dagmar Johnen auf Veranlassung der VBG darüber hinaus auch persönlich. Danach stand fest, dass Frau Johnen für ihre Hand eine umfassende stationäre Rehabilitation brauchen wird, erinnert sich Reha-Managerin Petra Neumann. Sie kümmert sich im Anschluss selbst um die Auswahl einer geeigneten Einrichtung. Ziel der Rehabilitation in der Klinik für Handchirurgie in Bad Neustadt an der Saale ist es, die Funktionsfähigkeit der Hand soweit als möglich zu erhalten. Spezielle ergotherapeutische Programme sorgen dafür, dass ich wieder mehr Gefühl in die Hand bekomme, erklärt Dagmar Johnen. Auf dem Therapieplan stehen Übungen mit kaltem und heißem Sand, Therapieknete oder Bürsten. Körbeflechten ist nicht wirklich mein Ding, sagt Dagmar Johnen, die zu Hause gerne malt, aber es hat geholfen, die Zugkräfte zu trainieren. Noch heute macht sie täglich Übungen, um die Beweglichkeit ihrer Hand zu erhalten. oder ich setze mich gleich nach hinten. Auch die körperlichen Folgen des Unfalls sind bis heute zu spüren. Früher hat sie klassische Gitarre gespielt das geht jetzt nicht mehr. Beim Malen setzt die Sicherheit ist Ehrensache Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch für ehrenamtlich Engagierte da. In einigen Bereichen gilt eine Pflichtversicherung, etwa für öffentlichrechtliche Religionsgemeinschaften. Andere können sich freiwillig versichern. Das kostet nicht viel und garantiert im Ernstfall wertvolle Leistungen wie medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfen oder finanzielle Hilfen wie Verletztengeld oder Renten. Wer kann sich versichern? Freiwillig versichern können sich alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen zum Beispiel Vorstandsmitglieder, Beiräte oder Beauftragte des Rechtshänderin vermehrt die linke Hand ein. Und für ihren Minijob als Buchhalterin nutzt sie ein gesondertes Zahlenfeld, das links neben dem Laptop angebracht ist. Vieles musste ich neu lernen, be- Vorstands mit besonderen Aufgaben. Möglich ist die Versicherung für Ehrenamtsträger zum Beispiel in Sport-, Kleingarten- oder Karnevalsvereinen, in nicht öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, in Natur- oder Tierschutzvereinen, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und ehrenamtlich für Parteien Tätige. Welche Leistungen gibt es? Im Leistungsfall greift das aktive Reha- Management der VBG. Sie sorgt für medizinische Behandlung, berufliche und soziale Rehabilitation. Info Suchwort Ehrenamt Sicherheitsreport

7 Sicher & gesund Fotos: wdv/jan Lauer, Dietmar Theis Zum Schälen eines Apfels braucht sie ein Schälmesser mit dickem Griff. richtet sie. Dazu gehört auch, mit links zu schreiben. Rente und Verletzengeld Die Einschränkungen sind der Grund dafür, dass die VBG ihr eine Rente zahlt. Darüber hinaus wurden auch Fahrtkosten und Krankengymnastik übernommen. Während der Krankschreibung gab es auch Verletztengeld. Das Engagement der VBG hat mir sehr geholfen, sagt Dagmar Johnen. Sie zieht ein positives Fazit: Es geht mir gut, meine Hand ist drangeblieben und ich kann sie benutzen. Auf der anderen Seite hat sie oft Schmerzen und muss Medikamente nehmen. Unterkriegen lässt sie sich deswegen nicht: Ich will meine Hand so lange es geht, beweglich halten. Welches Tier ihrem Sohn und ihr vors Auto lief, wissen die beiden bis heute nicht. Es war größer als ein Fuchs, möglicherweise ein Dachs. (kr) Arbeitsschutzpreis 2012 Ideen gesucht Auch 2012 zeichnet die VBG gute Ideen beim Arbeitsschutz aus. Arbeitsschutz mit Köpfchen Arbeitsschutz erfordert Köpfchen: Nachdenken über Abläufe, Belastungen, Sicherheit der Mitarbeiter. Aber Arbeitsschutz rechnet sich: Kostengünstiges Arbeiten, optimierte Prozessverläufe. Ob groß, mittel oder klein jedes VBG-Mitgliedsunternehmen kann mitmachen. Gesunde Mitarbeiter leisten mehr Preise gibt es für alle Arten von Produktund Prozesslösungen, explizit auch für den Aspekt der Gesundheit. Es sind oft einfache Ideen: 2010 wurden z. B. ein Sicherheitsquiz für die Mitarbeiter, eine Arbeitsplatzuntersuchung mit Rückenschule und täglicher Aktivpause oder ein differenziertes Präventionsangebot prämiert. Bis zu Euro je Preis Aus den Nominierungen einer Jury werden die Preisträger ermittelt. Bis maximal Euro je Preis sind zu gewinnen. Mehrere Preisträger in einer Kategorie teilen sich den Preis. Bewerben bis 31. Oktober 2011 Über Internet kann man sich ganz einfach bewerben. Auf einem Formular soll das Projekt kurz beschrieben werden. Die Teilnahme am VBG-Arbeitsschutzpreis ist kos tenlos. Die Gewinner werden zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2013 gemeldet Euro: Präventionspreis für die Branche Sport Dieser Preis soll bei der VBG versicherte Sportvereine für gute Beispiele zur Reduzierung von Verletzungen und sport spezifischen Erkrankungen aus zeich nen: Umfassende Präventionsmaßnahmen, vor bildliches Fair Play, präventive Trainingssteuerung (um Wiederverletzungen nach Sportunfällen zu vermeiden) sollen durch den Branchenpreis Sport der VBG bekannt werden. (fm) Info Karl-Heinz Jung ( ), Holger Konrad ( ), Sicherheitsreport

8 Sicher & gesund Ehrenamtliche in Kirchen Im Auftrag des Herrn Wer unentgeltlich für die Kirche und ihre Einrichtungen arbeitet, ist kostenfrei unfallversichert. Dieter Schnell ist ein Mann der Tat. Seit mehr als 40 Jahren arbeitet der 71-jährige frühere Grundschullehrer ehrenamtlich in der katholischen Pfarrgemeinde St. Martin in Idstein mit. In dieser Zeit hat er nicht nur durch zahlreiche Aktionen und Basare entscheidend mitgeholfen, die mehr als Euro teure Gemeindeorgel zu finanzieren. Als langjähriges Mitglied des Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrats ist er in nahezu alle wichtigen Veranstaltungen und finanziellen Entscheidungen der Gemeinde eingebunden. Zudem singt er im Kirchenchor mit, organisiert Liedernachmittage und tritt meist mit seiner Frau Annethé jedes Jahr bei der Fastnachtsfeier der Gemeinde auf. Da war es für viele seiner Freunde in der Gemeinde kein Wunder, dass Dieter Schnell kürzlich mit dem päpstlichen Ehrenorden Pro Ecclesia et Pontifice ausgezeichnet wurde. Der engagierte Pensionär gehört zu den mehr als vier Millionen Christen in Deutschland, die sich laut einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) im Auftrag der Bundesregierung ehrenamtlich für die evangelische oder katholische Kirche in Deutschland engagieren. Sie helfen als Ministrant dem Pfarrer am Altar, leiten eine kirchliche Jugendgruppe, begleiten als Betreuer eine Freizeit für Jugendliche oder Senioren, tragen Ob als Pfadfinder, im Besuchsdienst für Senioren, als Organist oder Messdiener: Ehrenamtliche im kirchlichen Auftrag sind versichert. den Gemeindebrief aus oder singen sonntags im Kirchenchor mit. Was vielen Gläubigen kaum bewusst ist: Auch bei der Arbeit im Auftrag des Herrn kann man sich schwer verletzen. Unter Umständen droht durch den Einsatz für die Kirche sogar eine bleibende Verletzung, erläutert VBG-Präventionsexperte Wolf Schmidt mögliche Risiken. Umso bedeutsamer ist die Regelung der Unfallversicherung gerade für Ehrenamtliche in den Kirchen. Danach ist jeder, der sich unentgeltlich für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zum Beispiel die evangelische oder katholische Kirche und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der Kirchen engagiert, ohne eigene Beitragszahlungen gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für den Versicherungsschutz zahlt in diesen Fällen die Kirche. Der Schutz gilt für das Schmücken des Christbaums in der Kirche vor Weihnachten ebenso wie für Unfälle bei kirchlichen Bildungsveranstaltungen oder für Proben des Kirchenchors auf der Orgelempore. Konzertreisen, weltliche Chorkonzerte sowie Tätigkeiten außerhalb der Chorarbeit sind versichert, wenn der Chor eine Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist oder als Verein im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig wird. Alle gewählten oder beauftragten ehrenamtlich Tätigen in einer nicht öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft können sich bei der VBG freiwillig versichern. Das Spektrum der möglichen Leistungen reicht von Arztbehandlungen, Arzneien, Verbandsund Heilmitteln über Heilbehandlungen im Krankenhaus, Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle Hilfen wie etwa Verletztengeld bis hin zu Rente für den Versicherten oder seine Hinterbliebenen. Zuständige Unfallversicherungsträger: VBG: z. B. für Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Landeskirchen, Schulen in kirchlicher Trägerschaft, Verwaltungen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): z. B. für Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG): für Friedhöfe (sth) Info > Publikationen, Suche Zu Ihrer Sicherheit: Unfallversichert im freiwilligen Engagement Fotos: Fotolia/Siegfried Schnepf; Fotolia/belleepok; DPSG/Christopher End; dpa/patrick Pleul Sicherheitsreport

9 Sicher & gesund Burn-out Wenn die Seele ausbrennt Burn-out wird zur Volkskrankheit. Doch kaum einer weiß, was das ist. Gründe gibt es viele. Die VBG hilft, Führungskräfte zu sensibilisieren. Fotos: wdv/anna Peisl, Dietmar Theis Als auch im eigenen Unternehmen das erste Mal der Verdacht einer psychischen Überlastung auftrat, wurden die Führungskräfte hellhörig. Wir waren uns schnell einig, dass wir reagieren mussten, sagt Martina Blümel, Bereichsleiterin Informationstechnik und Prozesse bei der Deutscher Ring Bausparkasse in Hamburg. Ihre Kollegin Nicole Kramer, verantwortlich für das Servicemanagement, ergänzt: Auch wenn die Ursachen nicht immer in der Firma liegen, hat uns das sehr betroffen gemacht. Die beiden werden aktiv. Gemeinsam mit Dr. Susanne Roscher und Jasmine Kix von der VBG organisieren sie ein Pilotprojekt für Führungskräfte. Das Ziel: Burn-out- Symptome bei Mitarbeitern und bei sich selbst rechtzeitig erkennen. Wir wollten die Führungsmannschaft für das Thema sensibilisieren, erklärt Martina Blümel. Anzeichen erkennen Ständige Anpassungen an sich verändernde Bedingungen, permanentes Umdenken, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck prägen überall die moderne Arbeitswelt. Bei der Deutscher Ring Bausparkasse will man damit aktiv umgehen. In einem ersten Seminar im Februar 2011 lernen die Führungskräfte vom Vorstand bis zu Abteilungsleitern Anzeichen für psychische Überlastung von Mitarbeitern zu erkennen und anzusprechen. Die richtige Gesprächsführung ist dabei enorm wichtig, bestätigt Nicole Kramer. Überlastungen vorbeugen Das Interesse ist groß. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen das Thema vertiefen. Bei einer zweiten Veranstaltung erfahren sie in Berichten aus der Praxis, dass Menschen aus unterschiedlichsten Berufen betroffen sind. Darüber hinaus testen Burn-out kann jeden ereilen. Das sind meist gute Leute, die schwer zu ersetzen sind. VBG Arbeitspsychologin Dr. Susanne Roscher sie sich selbst und lernen, was man tun kann, um Überlastungen vorzubeugen. Wichtig ist das richtige Führungsverhalten im Unternehmen. Nicole Kramer: Gerade Wertschätzung ist essenziell, um den persönlichen Energievorrat des Einzelnen wiederaufzufüllen. Für die Deutscher Ring Bausparkasse ist das Projekt mit der VBG ein Erfolg. Aber wir müssen am Ball bleiben, sagt Martina Blümel, die Wirkung soll ja nicht verpuffen. Daher wird es einen Refresher, ein kurzes Wiederholungsseminar, geben. Auch die VBG und ihre Mitgliedsunternehmen profitieren von einem solchen Projekt. Wir sammeln dabei Erfahrungen, die in unsere Präventionsangebote einfließen, freut sich Dr. Susanne Roscher. Und davon haben dann alle etwas. (kr) Info Online- Check zur Selbsteinschätzung der Stressbelastung Burnout-Selbsttest und Download der Broschüre Burnout erkennen, verstehen, bekämpfen Checkliste für Chefs So erkennen Sie mögliche Burn-out- Symptome bei Mitarbeitern. 1. Sozialer Rückzug: Ein früher gut integrierter Kollege begibt sich scheinbar in die innere Emigration. 2. Verändertes Verhalten: Manche Mitarbeiter/innen sind zunehmend reizbar. Tränenausbrüche häufen sich. Andere zeigen vielleicht ein Pokerface und wirken scheinbar teilnahmslos. 3. Innere Kündigung: Das Engagement lässt spürbar nach. Es zeigt sich eine negative Einstellung, bis hin zu sarkastischen Kommentaren. 4. Sinkende Effektivität: Mitarbeiter schaffen ihre Aufgaben nicht mehr und machen zum Beispiel unnötige Überstunden. Sicherheitsreport

10 Wegeunfälle Von der Haustür bis zum Werkstor Morgens zwischen sieben und acht ist der Arbeitstag am gefährlichsten. Um diese Zeit passieren die meisten Wegeunfälle. Aber nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg wird auch als Arbeitsunfall anerkannt. Der unmittel - bare direkte Weg von und zur Arbeitsstätte ist ver sichert. Wer sein Kind in den Kindergarten, Hort oder zu einer Tagesmutter bringt, um arbeiten zu können, ist ebenfalls versichert aber nicht, wenn das Kind nur kurzzeitig in einer Spiel-, Musikoder Turngruppe untergebracht wird. Auch wer statt zu Hause zum Beispiel bei der nur unwesentlich weiter entfernt wohnenden Freundin übernachtet, ist auf dem Arbeitsweg versichert. Illustration: wdv/caepsele Sicherheitsreport

11 Mensch & Betrieb Bahn oder Bus kann man ebenso benutzen wie das eigene Auto, Skateboard, Fahrrad, zu Fuß gehen oder auf Inlinern rollen. Zeitungskauf, Brötchen holen oder Tanken unterbrechen den Versicherungsschutz. Wer mehr als zwei Stunden shoppt, hat nach dem Einkauf keinen Versicherungsschutz mehr. Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert: andere Berufstätige, der erwerbs - tätige Partner, die schulpflichtigen Kinder können auf dem Arbeitsweg, zu deren Arbeits stätte, Schule oder Familienwohnung mitgenommen werden. Es kann auch der verkehrsgünstigste Weg sein, auf dem man die direkte, aber schlech - te Wegstrecke umgeht oder eine weniger stark befahrene Straße benutzt. Umwege wegen eines Staus oder Unfalls beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht. Entscheidend ist die Absicht, die Arbeitsstätte zu erreichen oder von ihr zurückzukehren. Sicherheitsreport

12 Mensch & Betrieb Betriebsfeier Alle sind eingeladen! Ein Betriebsausflug oder eine Betriebsfeier ist nicht nur Vergnügen, sondern zählt zur Arbeit. Deswegen gilt dabei der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob es auf dem Floß die Isar hinabgeht, nach Dresden, in den Schwarzwald oder nur in die Stadthalle Betriebsausflug oder Betriebsfeier gehören zur Arbeit dazu. Deshalb kümmert sich die VBG auch um den gebrochenen Fuß der Mitarbeiterin, wenn sie beim Betriebsausflug im Wald gestolpert ist, oder um die eingeklemmte Hand des Kollegen bei der Betriebsfeier im Restaurant. Aber nur dann, wenn das Event von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder getragen wird, alle Mitarbeiter eingeladen sind und das Event Betriebsklima und Verbundenheit der Belegschaft fördern soll. Ist nur eine ausgewählte Gruppe Betriebsangehöriger eingeladen, zählt dies nicht als Gemeinschaftsveranstaltung, die Teil - nehmer sind damit auch nicht versichert. Erlaubt die Unternehmensgröße keine gemeinsame Veranstaltung, besteht auch bei Veranstaltungen einzelner Niederlassungen Versicherungsschutz. Vom Tauziehen bis zum Tanzen Das Programm betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen kann die ver Sicherheitsreport

13 Mensch & Betrieb Ein Betriebsausflug oder eine Betriebsfeier fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Man lernt Kollegen kennen, die man sonst selten trifft, erlebt etwas und hat Zeit, sich über Verschiedenes zu unterhalten. TV-Gesundheitsmagazin Zukunft jetzt gestalten Das neue VBG-Gesundheitsmagazin zeigt, wie Unternehmen den demografischen Wandel meistern. Foto: Mauritius schie densten Aktivitäten umfassen, vom gemeinsamen Tauziehen über die Flussfahrt mit Schiff oder Floß bis zum Kegel-Wettbewerb oder Tanzen. Die Veranstaltung endet, wenn sie nicht mehr von der Autorität des Betriebsleiters getragen wird. Am deutlichsten kommt dies zum Ausdruck durch die entsprechende Ansage vom Betriebsleiter oder der von ihm beauftragten Person. Auch die Wege von und zum Ort der Veranstaltung sind versichert. Allerdings gilt dies nicht für privat motivierte Unterbrechungen der Veranstaltung und damit zusammenhängende Wege. Zeitarbeitnehmer dürfen mitfeiern Auch Zeitarbeitnehmer sind während der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung des Entleihbetriebes versichert, wenn sie hierzu wie die Stammbelegschaft eingeladen sind. Die Einladung der Unternehmensleitung an die Zeitarbeitnehmer, an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung teilzunehmen, macht das Interesse an der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Zeitarbeitnehmer deutlich. Auch der Verleiher profitiert von einer guten Zusammenarbeit. Nur zufriedene Arbeitskräfte arbeiten effektiv und sicher zusammen. Zuständig ist für Zeitarbeitnehmer der Unfallversicherungs - träger, dem das Zeitarbeitsunternehmen angehört. Betriebsklima fördern Bei solchen Veranstaltungen wird doch nicht gearbeitet, mag der eine oder andere einwenden. Die Rechtsprechung sieht das ganz pragmatisch: Die Zwecke einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, das Betriebsklima und die Verbundenheit der Belegschaft zu fördern und damit auch die Arbeitsfreude und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft zu steigern, trifft auch auf die Zeitarbeitnehmer zu. Denn die Zeitarbeitnehmer sind in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und arbeiten mit der Stammbelegschaft oft sogar mehrere Jahre eng zusammen. (fm) Info Suchwort Betriebsausflüge 26 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind älter als 50 Jahre. In den nächsten zehn Jahren wird ihr Anteil auf 34 Prozent steigen, so die Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen können sich darauf vorbereiten und ein systematischer Arbeits- und Gesundheitsschutz leistet dabei einen zentralen Beitrag, sagt VBG- Präventionsexpertin Jasmine Kix. Welchen, veranschaulicht eine neue Sendung des VBG-Gesundheitsmagazins mit dem Titel Demografischer Wandel in der Praxis wie Unternehmen heute die Zukunft meistern. Eines der Unternehmen, das stark auf Prävention setzt, ist der Glasproduzent Pilkington: Der Film zeigt, wie dort Mitarbeiter langfristig fit gehalten werden. Auf den Wissenstransfer zwischen Jung und Alt zielt das Modell der Lernpartnerschaften beim Labor- und Prozesstechnologiehersteller Sartorius ab. In altersgemischten Teams treffen frische Ideen auf fundierte Erfahrungen ein Gewinn für drei. Denn neben jungen und älteren Mitarbeitern profitiert natürlich auch die Firma. Die Beiträge verdeutlichen, welche Bedeutung Gesundheitsförderung, ressourcenorientierte Arbeitsgestaltung und passgenaue Weiterbildung haben. Unternehmen, die hier investieren, werden auch in Zukunft definitiv einen Vorsprung haben, verspricht Jasmine Kix. (mj) Info Alle Sendungen lassen sich unter als DVD bestellen oder herunterladen. Suchwort: Gesundheitsmagazin Sicherheitsreport

14 Aus der Praxis Oktober Messe A+A Augen und Ohren auf Die VBG ist mit dem Thema Akustik im Büro und einem Akustiklabor auf der diesjährigen A+A in Düsseldorf präsent. Arbeitsschutz zum Anfassen: Praxisnahe Informationen, ein umfangreiches Aktionsprogramm und viele Interessierte am VBG-Stand auf der letzten A+A. Informieren, austauschen, treffen die Fachmesse A+A ist der wichtigste Treffpunkt für Arbeitsmediziner, Sicherheitskräfte und Personalverantwortliche. Unter dem Gemeinschaftsmotto Sicher arbeiten Gesundheit schützen Zukunft sichern bietet der Stand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Interessierten auch in diesem Jahr einen zentralen Anlaufpunkt zum Thema Arbeitssicherheit. Unter dem gemeinsamen Dach der DGUV bieten die einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen branchenspezifische Informationen und Serviceleistungen an so auch die VBG, eine der großen deutschen Berufsgenossenschaften. Bei uns stellen wir das Thema Akustik im Büro in den Mittelpunkt, verrät VBG-Messeverantwortliche Imke Martens. Das Thema liegt im Trend und die VBG bietet mit der Informationsschrift Akustik im Büro (BGI/GUV-I- 5146) ein neues Medium als Planungshilfe mit vielen Hinweisen zur Minderung der Geräuschkulisse im Büro an. Interessierte können sich bei uns über Akustikprodukte informieren, die helfen, den Geräuschpegel zu dämpfen, so Martens. Ein eigens eingerichtetes Akustiklabor macht den Effekt verschie- dener Lösungen hörbar und erleichtert die Wahl geeigneter Maßnahmen. Zusätzlich gibt es ein umfangreiches Aktionsprogramm und natürlich bieten wir auch Informationen, Broschüren und Gesprächspartner zu allen weiteren Themen des Arbeitsschutzes an, verspricht die Hamburgerin. Interessierte können VBG-Präventionsexperten, -Arbeitsmediziner und -Seminardozenten am Stand treffen. Und wenn etwas nicht auf der Messe geklärt werden kann, lässt sich ein Anschlusstermin im Betrieb vereinbaren. (mj) Info Ausstellerinfos, Branchenmeldungen und Messeplan unter Fachmesse A+A Oktober 2011 Messegelände Düsseldorf VBG Halle 10 Aktion REGEL-GERECHT Vorfahrt für Verantwortung Am 1. Juni hat die diesjährige UK/BG/ DVR-Schwerpunktaktion begonnen. Mit der Aktion ist wie in den Vorjahren ein Gewinnspiel verbunden (siehe Seite 15). Einsendeschluss: 29. Februar Viele Autofahrerinnen und -fahrer schätzen ihr Verhalten im Straßenverkehr falsch ein. Sie verhalten sich nicht regelgerecht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Präventionskampagne Risiko raus!. Danach sind 80 Prozent der Frauen und Männer hinterm Steuer der Ansicht, dass sie sich regelkonform verhalten würden, wenn sie dadurch ihre eigene Sicherheit oder die anderer Menschen gewährleisten könnten. Gleichzeitig geben jedoch 70 Prozent zu, hin und wieder die erlaubte Geschwindigkeit zu übertreten bei der Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahren sogar 90 Prozent. Im Medienangebot zur diesjährigen Verkehrssicherheit-Schwerpunktaktion REGEL-GERECHT Vorfahrt für Verantwortung gehen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) der Frage nach, warum sich viele Autofahrer im Straßenverkehr oft nicht regelkonform verhalten. Sie erklären die Bedeutung von Regeln und Verantwortung im Straßenverkehr und informieren über wichtige Regeln und Hintergründe. Mitgliedsunternehmen können diese Medien bei der VBG kostenfrei bestellen: Faltblatt mit Info-CD-ROM, Gewinnspiel und Antwortkarte Broschüre mit Hintergrundinformationen Faltblätter zum regelgerechten Verhalten Plakat zur Aktion. Bei größeren Stückzahlen wenden Sie sich bitte an die VBG-Bezirksverwaltung in Ihrer Region. (sth) Infos Bestellmöglichkeit von Medien unter: > Aktionen Informationen zur Aktion unter Foto: Imke Martens, VBG Sicherheitsreport

15 Gewinnspiel 2011

16 Aus der Praxis Unterstützte Beschäftigung Erfolge brauchen viele Väter Mit entsprechender Unterstützung können auch Menschen mit schweren Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt ihren Platz finden. Das wird auch von der VBG unterstützt. Mithilfe des Integrationsfachdienstes fand in Esslingen der Schüler Falk Rothe nach der Sonderschule eine feste Stelle beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises. Menschen wie er beweisen jeden Tag praktisch, dass auch sie auf dem ersten Arbeitsmarkt sinnvoll eingesetzt werden können. Arbeit ist der Taktgeber des Lebens. Das gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Früher haben zum Beispiel auch Menschen mit geistiger Behinderung oder mit einer erworbenen Hirnschädigung, die arbeiten konnten, unter Anleitung eines erfahrenen Kollegen ihre Arbeit verrichtet etwa auf einer Baustelle oder in einem kleineren Betrieb. Rationalisierung und Technisierung haben solche Integrationsbeispiele zurückgedrängt. Zahlreiche schwerbehinderte Menschen sind heute in Werkstätten für behinderte Menschen tätig, obwohl sie, mit entsprechender Unterstützung und gutem Willen, durchaus im ersten Arbeitsmarkt tätig sein könnten. Unterstützte Beschäftigung wird Gesetz Beispielhafte Erfahrungen aus Initiativen der Integrationsämter (siehe Beispiel) hat der Gesetzgeber 2010 durch das Gesetz über Unterstützte Beschäftigung auf eine bundesweit einheitliche Ebene gehoben (SGB IX, 38). Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen die Chance für eine angemessene, geeignete und sozialversiche- Gemeinsam mit einem älteren Mitarbeiter sorgt Falk Rothe dafür, dass jedem Esslinger Haushalt die geeignete Mülltonne zur Verfügung steht. rungspflichtige Beschäftigung erhalten. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können sie mithilfe der Unterstützten Beschäftigung einen Platz finden. Zuerst Arbeitsplatz, dann Qualifizierung Bei der Unterstützten Beschäftigung geht es nach dem Grundsatz: Zuerst der Arbeitsplatz, dann die Qualifizierung. Am Anfang steht die individuelle betriebliche Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der behinderte Mensch wird während dieser bis zu zwei Jahre dauernden Phase von einem geschulten Trainer begleitet und unterstützt. Wenn individuell erforderlich, reicht diese Unterstützung auch ohne zeitliche Beschränkung als Berufsbegleitung über die Qualifizierungsphase hinaus. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten haben oft Probleme bei der Verallgemeinerung von Wissen. Aber unter konkreten Arbeitsbedingungen lernen sie leichter. Die Einstiegsphase (bis zu acht Wochen) ist darauf ausgerichtet, dass der Teilnehmer möglichst frühzeitig mit der Erprobung der Arbeit beginnen kann. In realen Arbeitssituationen lässt sich am besten herausfinden, wo die individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen zusammenpassen Sicherheitsreport

17 Aus der Praxis C2web Softwareergonomie Raus aus dem Schatten Die Softwareergonomie bleibt bei Gefährdungsbeurteilungen oft im Dunklen. Ein neuer Fragebogen bringt die Sache ans Licht. Fotos: Eckhard Kleemann; Ssogras/Fotolia Bei der Unterstützten Beschäftigung arbeiten der Integrationsfachdienst oder ein anderer kompetenter Leistungserbringer eng mit dem zuständigen Leistungsträger wie der VBG zusammen. Guter Wille und Zuschüsse Ziel ist es, dass Menschen mit einer Behinderung in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes an der Seite von nichtbehinderten Kollegen arbeiten. Sie sollen gemeinsam arbeiten, Pausen machen, zur Arbeit fahren, im Betrieb auch mitfeiern, auch außerhalb des Betriebs eventuell Kontakte haben. Erfolge wie bei Falk Rothe brauchen viele Väter: den Integrationsfachdienst, den Leistungs- bzw. Rehabilitationsträger, die Handwerkskammer, die Betriebe mit ihren engagierten Chefs und hilfsbereiten Mitarbeitern. Sie alle müssen bei einer solchen Eingliederung mitwirken und zusammenarbeiten. Für den Arbeitgeber gibt es dabei auch finanzielle Hilfen. Die Unterstützte Beschäftigung ist nur mit Engagement und gutem Willen aller Beteiligten zu erreichen. (fm) Die VBG ist bereit, ihren Teil zur Integrierten Beschäftigung beizutragen. Wo sie nach Arbeitsunfällen zuständig ist, übernimmt das Reha- Management der VBG die Verantwortung und hält bei der Unterstützten Beschäftigung die Fäden in der Hand, damit auch behinderte Menschen ihre Chance bekommen. Ein wenig seltsam ist es schon: Steht eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze an, werden Bildschirme und Stühle gerückt, die Beleuchtung optimiert und Stolperkabel verbannt. Doch das, worauf Arbeitnehmer oft stundenlang schauen, wird nicht beleuchtet: die Ergonomie der Software. Dabei können unergonomische Programme Stress verursachen. Und unnötige Belastungen will eigentlich jeder vermeiden, so Christian Richter von der VBG in Ludwigsburg. Er betreut das Label C2web. Oft fehlt es an Kriterien und einem standardisierten Verfahren zur Beurteilung. Deswegen hat Richter mit seinem Team einen Fragebogen entwickelt, der Sicherheitsbeauftragten, IT-Beratern und Fachkräften für Arbeitssicherheit die Arbeit erleichtert. Gefragt wird nach Schriftgrößen, Benutzerführung, Fehlertoleranz oder Anpassungsmöglichkeiten. Für den Fragebogen brauchen die meisten Nutzer etwa zehn Minuten, sagt Christian Richter. Oft lassen sich die durch den Fragebogen identifizierten Probleme schnell lösen. Die Auswertung kann ideal zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz genutzt werden, so Richter. Die Fragebögen lassen sich online bearbeiten, auswerten, herunterladen und ausdrucken. (mj) Info Fragebogen und viele Infos unter Sicherheitsreport

18 Branchenforum Bahnübergänge Die unterschätzte Gefahr Jedes Jahr kommt es an Eisen- und Straßenbahnübergängen zu mehreren Tausend Unfällen. Mit der Aktion Geblickt? Sicher drüber engagieren sich VBG, ADAC und die Deutsche Bahn AG gemeinsam für sinkende Unfallzahlen. Eine Situation, die sich an Eisenbahnübergängen vor allem mit Halbschranke auch heute noch immer wieder ereignet: Das rote Warnblinklicht leuchtet, die Bahnschranke senkt sich. Viele der ankommenden Verkehrsteilnehmer fluchen, doch die meisten schalten schließlich den Motor aus, um Portemonnaie und Umwelt zu entlasten. Als nach einer Minute immer noch kein Zug in Sicht ist, entschließt sich einer aus der Schlange der Autofahrer, dem Warten ein Ende zu setzen. Gang eingelegt, ein kurzer Tritt aufs Gaspedal Eine tödliche Gefahr, warnen Verkehrs- Präventionsexperten vor dem Spiel mit dem Feuer. Denn Schienenfahrzeuge haben selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten einen extrem langen Bremsweg, weiß Oliver Fischer von der VBG-Bezirksverwaltung Dresden. So benötigt ein Schnell und leise sind moderne Eisenbahn- und Straßenbahnzüge. Um die Unfallzahlen an Bahnübergängen nachhaltig zu senken, heißt es für Verkehrsteilnehmer: Vor Warnblinklichtern und Schranken anhalten! Sicherheitsreport

19 Branchenforum Foto: VBG; miket/fotolia Schnellzug bis zu Meter zum Anhalten. Dazu kommt, dass moderne Züge sehr viel leiser als alte Schienenfahrzeuge und oft erst unmittelbar vor dem Eintreffen zu hören sind, erklärt Fischer. Etwa 200 Unfälle an Bahnübergängen Risiken bestehen aber nicht nur im Bereich von Eisenbahnen, sondern auch von Straßenbahnen. Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) sank zwar die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen seit den 90er-Jahren deutlich auf derzeit noch etwa 200 pro Jahr. Doch trotz hoher Investitionen in die Sicherheit und einer erheblich reduzierten Zahl von Bahnübergängen sterben an höhengleichen Kreuzungen von Schienen und Straßen im Zuständigkeitsbereich der DB AG noch immer jedes Jahr etwa 40 bis 50 Menschen. Auch im Straßenbahnnetz deutscher Städte verlieren jedes Jahr einige Dutzend Menschen das Leben. Allein in Berlin starben im Vorjahr vier Menschen bei Zusammenstößen mit Straßenbahnzügen, die Zahl der Schwerverletzten bei Kollisionen mit Schienenfahrzeugen stieg gegenüber 2009 von 19 auf 30. Die Unfallschuld liegt dabei zu weit über 90 Prozent bei den Straßenverkehrsteilnehmern, wie Experten der VBG, der DB AG und des ADAC ermittelt haben. Ursache für das Fehlverhalten sind nach ihren Erkenntnissen vor allem mangelnde Kenntnisse über Regeln im Straßenverkehr. Vier von zehn Verkehrsteilnehmern glauben, dass ein rotes Blinklicht am Bahnübergang nur ein Warnhinweis ist. Diese beunruhigenden Zahlen nennt ein Kurzfilm, der auf der VBG-Website zu sehen ist. Ziel: Mehr Sensibilität für Gefahren Aufgrund der lebensbedrohlichen Wissenslücken vieler Menschen haben sich die Unfallverhütungsexperten der drei Organisationen entschlossen, die Gemeinschaftsaktion Geblickt? Sicher drüber ins Leben zu rufen. Ziel der Aktion ist es, die Verkehrsteilnehmer für die Gefahren an Bahnübergängen zu sensibilisieren und über das sichere Verhal- ten an Bahnübergängen zu informieren. Die VBG hat dazu gemeinsam mit den Kooperationspartnern zwei Faltblätter entwickelt, die getrennt nach Eisenbahn- und Straßenbahnbereich auf die an Bahnübergängen lauernden Risiken hinweisen. Darüber hinaus geben sie Tipps zum richtigen Verhalten. Beispiel aus dem Flyer Straßenbahn : Beim Überqueren von Straßen und Gleisen müssen Fußgänger auf die unterschiedlichen Signale achten. So kann für das Überqueren der Gleise ROT signalisiert sein, obwohl auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Fußgänger-Signal GRÜN zeigt, wie es in dem Faltblatt heißt. Die Aussage der Seite wird durch ein entsprechendes Foto unterstützt. Auch der Flyer für Eisenbahnen erinnert an Regeln, die für jeden Verkehrsteilnehmer, der jemals eine Fahrschule besucht hat, selbstverständlich sein sollten. Autos an einem Bahnübergang müssen vor dem Andreaskreuz anhalten, wenn hinter dem Übergang ein Stau erkennbar ist. Und wenn ausgerechnet beim vermeintlich sicheren Überqueren der Gleise der Wagen streikt? Auch hier gibt das Faltblatt einen wichtigen Hinweis: Sie sollten kühlen Kopf bewahren: Wenn sich kein Zug nähert, alleine oder mithilfe von Passanten das Fahrzeug von den Gleisen bewegen. Die beiden Faltblätter und der Film zur Aktion Geblickt? Sicher drüber stehen auf der VBG-Website zum Download zur Verfügung (siehe Info). (sth) Info Suchwort Bahnübergänge Sicherheitsreport

20 Branchenforum Schweißtechnische Arbeiten Feuer und Flamme Beim Schweißen werden Rauch und Gase frei. Sie können die Atemwege belasten oder sogar Krebs erzeugen. Schweißen, Schneiden, Schleifen und ähnliche Verfahren sind mit Gefährdungen verbunden. In Abhängigkeit vom gewählten Verfahren entstehen unterschiedliche Mengen an partikel- und gasförmigen Stoffen. Die Gesundheitsgefährdung der beteiligten Personen muss möglichst gering gehalten werden. Dazu muss man entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Gefährdung ermitteln Um die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln, muss man zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, erklärt VBG-Präventionsmitarbeiter Kenneth Lötzer-Paul. Hilfe bietet die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528 Schweißtechnische Arbeiten. Im Abschnitt Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung gibt sie konkrete Hinweise, wie die Gefahrstoffbelastung bei den verschiedenen Schweißund Schneidverfahren eingeschätzt werden kann. Dabei kommt es auf die Kombination von Stoffeigenschaften und Emissionsrate an, sagt Lötzer-Paul. Daraus ergibt sich die Einstufung in eine der vier Gefährdungsklassen. Die TRGS stellt eine Tabelle zur Verfügung, aus der die Gefährdungsklassen für häufig angewandte Verfahren abgelesen werden können. Je nach Gefährdungsklasse sind abgestufte Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Absaugen der Gefahrstoffe oder persönliche Schutzausrüstung notwendig. Auch darüber sowie über arbeitsplatzspezifische Faktoren wie räumliche Verhältnisse, Kopf- und Körperposition gibt die TRGS Auskunft. (kr) Info Suchwort TRGS 528 Fünf Tipps zum Schweißen Sauberer Arbeitsplatz Ein sauberer Arbeitsplatz und saubere Werkstücke sind Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. Dazu zählt auch das Beseitigen von Verunreinigungen und Reinigerresten an Werkstücken. Ausreichende Belüftung Um Gefährdungen durch Schweißrauche und Gase möglichst gering zu halten, müssen bei vielen Verfahren lüftungstechnische Maßnahmen, z. B. ein Absaugsystem am Schweißbrenner, installiert sein. Auswahl des Schweißstroms Mit der Auswahl des richtigen Schweißstroms beziehungsweise der richtigen Schweißspannung können Belastungen reduziert werden. Emissionsarme Zusatzwerkstoffe Mit dem Einsatz emissionsarmer Zusatzstoffe lässt sich die Gefahrstoffbelastung reduzieren, ohne dabei die Qualität der Arbeitsergebnisse zu beinträchtigen. Persönliche Schutzausrüstung Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Voraussetzungen Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen. Diese müssen regelgerecht getragen werden. Foto: Fotolia/Gordon Saunders Sicherheitsreport

21 Branchenforum Bau- und Montagearbeiten Mehr Sicherheit auf dem Gerüst Arbeiten auf dem Bau ist gefährlicher als in anderen Branchen. Das wollen Bund, Länder und die Unfallversicherung ändern. Angebote für Architekten, Planer und Koordinatoren. Auf dem Bau passieren doppelt so viele Unfälle wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Arbeiten in großer Höhe oder in engen Räumen, schwere Bauteile, Zeitdruck und eine oft schwierige Kommunikation auf der Baustelle gehören zu den Ursachen. Besonders gefährlich ist die Arbeit mit und auf Gerüsten sowie bei Abbrucharbeiten. Abstürze sind das größte Problem, erklärt Josef Syma von der Fachstelle Gebäudemanagement der VBG. Sie passieren zum Beispiel, wenn der Abstand zwischen Gebäude und Gerüst zu groß ist. Bei Abbrucharbeiten kommt unter anderem die Gefahr durch herabfallende Teile dazu. Arbeitsschutz muss von Anfang an eingeplant sein. VBG-Experte Josef Syma Unsere Kürzel für Ihr Seminar ASABI: Arbeitsschutz auf Baustellen für Architekten, Ingenieure, Techniker und Meister, die die für Baustellen- Koordinatoren notwendigen Kenntnisse erwerben wollen. RABCI: Koordination auf Baustellen. Aufgaben des Koordinators als Fortsetzung des Seminars Arbeitsschutz auf Baustellen. RABWI: Koordination auf Baustellen. Workshop zur Fortbildung für Architekten und Planer. BALEI: Systematische Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Bauleitung. Dieses Seminar wird 2011 erstmalig angeboten. Für VBG-Experte Josef Syma ist es wichtig, dass der Arbeitsschutz bereits frühzeitig in die Projektplanung einfließt. Dann könnten die Unfallzahlen auf dem Bau merklich sinken. (kr) Info Seminarkürzel eingeben Foto: wdv/michael Wiegmann Gemeinsame Strategie Um die Gefahren bei Arbeiten mit und auf Gerüsten und beim Abriss zu verringern, haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger ein gemeinsames Beratungs- und Serviceangebot erarbeitet. An dieser Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist auch die VBG beteiligt. Ziel des darin enthaltenen Arbeitsprogramms Bau- und Montagearbeiten ist es, die Unfallzahlen zu reduzieren und so menschliches Leid und hohe Folgekosten zu verhindern. Dazu bieten die beteiligten Organisationen Fachveranstaltungen zum sicheren Umgang mit Gerüsten und zum sicheren Abbruch und Rückbau, Beratung zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Schulungen für Unternehmer und Führungskräfte, Förderung der sicherheitsgerechten Planung sowie Betriebs- und Baustellenbesichtigungen an. Ein Teil der Angebote richtet sich auch an Bauherren, Planer, Architekten und Koordinatoren. Für diese Gruppen bietet die VBG spezielle Seminare an. Die Seminare sind für Mitgliedsunternehmen der VBG im Beitrag enthalten. Anzeige Sicherheitsreport

22 Fragen & Antworten Fragen & Antworten Junge Kraft voraus Was beim Einsatz von Praktikanten und Ferienjobbern zu beachten ist, weiß VBG-Versicherungsexpertin Regina Schmidt. Sind Praktikanten bei der VBG unfallversichert? Regina Schmidt: Ja, sie sind unfallversichert, sobald sie in den Betrieb eingegliedert und an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden sind wenn also der Betrieb über die tägliche Arbeitszeit, die Art ihrer Tätigkeit und den Einsatzort bestimmt. Somit sind Praktikanten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist übrigens nicht, dass ein Entgelt fließt. Wir zahlen im Fall der Fälle die Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen, Geld- und Pflegeleistungen. Was gilt für Ferienjobber? Regina Schmidt: Unabhängig von der Höhe des Einkommens sind Ferienjobber wie alle anderen Arbeitnehmer des Unternehmens als Beschäftigte versichert. Wie erfolgt die Anmeldung? Regina Schmidt: Hier gilt für Praktikanten und Ferienjobber das Gleiche wie bei ganz normalen Arbeitnehmern: Zahlt der Unternehmer ein Entgelt, sind Praktikanten und Ferienjobber über das DEÜV-Verfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Zusätzlich ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der VBG im jährlichen Entgeltnachweis zu melden. Wie ist ein Schulpraktikum geregelt? Regina Schmidt: Bei einem Schulpraktikum als Schulveranstaltung ist der Versicherungsschutz über die Schüler-Unfallversicherung bei den Unfallkassen abgedeckt. Wichtig ist hier, dass das Praktikum von der Schule organisiert wird, was beispielsweise für das Praktikum in der achten Schulklasse gilt. Einige Schüler nutzen ein unentgeltliches Praktikum auch dazu, um zu sehen, ob der Job was für sie ist. Was gilt hier? Regina Schmidt: Schüler, die auf freiwilliger Basis während der Ferien zum Beispiel ein sogenanntes Schnupperpraktikum in einem Unternehmen machen, sind über den Unfallversicherungsträger des Betriebes abgesichert. Wenn kein Entgelt gezahlt wird, besteht auch keine Melde- und Beitragspflicht durch den Unternehmer. schutzgesetzes beachten. Dazu gehört zum Beispiel das Nachtarbeitsverbot. Wenn sich die junge Kraft bewährt hat: Darf man Ferienjobber über die Ferien hinaus beschäftigen? Regina Schmidt: Es kommt darauf an, ob der Ferienjobber noch vollzeitschulpflichtig ist. Wenn ja, darf dieser grundsätzlich maximal nur vier Wochen im Jahr während der Schulferien arbeiten. Was gilt bei Ferienjobs und Praktika im Ausland? Regina Schmidt: Wird ein Praktikum oder Ferienjob aufgrund von Eigeninitiative im Ausland gemacht, besteht kein Versicherungsschutz in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Wie liegt der Fall bei Studenten, die ein Praktikum machen? Regina Schmidt: Grundsätzlich sind Studenten während eines Praktikums über den Unfallversicherungsträger des Betriebes versichert. Erhält der Student vom Unternehmen ein Entgelt, unterliegt dieses in der gesetzlichen Unfallversicherung der Melde- und Beitragspflicht. Studenten hingegen, die in einem Unternehmen ihre Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit schreiben, machen das aus Eigeninteresse und sind daher nicht versichert. Nur wenn die Arbeit im Rahmen eines Arbeitnehmerverhältnisses geschrieben wird, besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. (mj) Expertin Regina Schmidt, Versicherungsexpertin bei der VBG in Hamburg Mal abgesehen von den Beiträgen, was muss ein Betrieb noch beachten? Regina Schmidt: Genauso wie alle anderen Arbeitnehmer müssen auch Ferienjobber und Praktikanten über die Gesundheitsgefahren und Sicherheitsvorkehrungen informiert werden. Bei Jugendlichen müssen Betriebe zusätzlich die Vorgaben des Jugendarbeits- Info Broschüre Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Foto: wdv/dietmar Theis Sicherheitsreport

23 Wir für Sie Sozialwahlen 2011 Neue Vertreter der Sozialpartner gewählt Foto: VBG Arbeitsmedizinisches Kolloquium: Wie alle zwei Jahre veranstaltet die Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall auch 2011 wieder ein Arbeitsmedizinisches Kolloquium. Die Tagung am 15. Oktober befasst sich mit dem Thema DGUV Begutachtungsempfehlungen für die Berufskrankheiten der Nr (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Tipp für Interessierte: Die Vorträge und Diskussionsbeiträge der Kolloquien ab 2003 stehen unter Downloads, zum Nachlesen zur Verfügung. (sth) VBG-Jahresbericht 2010: Der VBG- Jahresbericht für das vergangene Jahr ist auf der VBG-Website veröffentlicht unter Dresdner Forum Employability: Führen in,modernen Zeiten, Kommunikation Stress Verantwortung lautet das Thema des 4. Dresdner Forum Employability, das am 22. September 2011 im Schloss Albrechtsberg Dresden stattfindet. Zu der Veranstaltung eingeladen sind wie in jedem Jahr Personalentscheider, Personalverantwortliche und Personalleiter. Kontakt und Anmeldung: per an oder durch Meldung bei Andrea Werner (Tel , Fax: ). SICHERHEITS REPORT Impressum Prolight + Sound 2011: Mit der Kampagne Lock it konnte sich die VBG bei der diesjährigen Prolight + Sound -Messe für Show-Veranstalter in Frankfurt am Main sehr erfolgreich positionieren. In mehr als 200 Gesprächen berieten die Sicherheitsfachleute der VBG zur richtigen Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz. Die Kampagne führte nach Angaben des zuständigen Präventionsexperten Johannes Heinz aus Mainz dazu, dass dieses Thema an vielen Messeständen und in Gesprächsrunden diskutiert wurde. In den Beratungsgesprächen kamen zudem Lifeline-Systeme zur Sprache. Ergänzend verteilten die VBG-Berater etwa BG- Medien an Messebesucher. (sth) Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den über Unternehmen der VBG zählen Unternehmen aus über 100 Gewerbezweigen vom Architekturbüro bis zur Zeitarbeitsfirma. Herausgeber: VBG, Deelbögenkamp 4, Hamburg; Postanschrift: Hamburg; Verantwortlich für den Inhalt (i.s.d.p.): Dr. Manfred Fischer. Chefredaktion: Daniela Dalhoff (VBG). Redaktion: Ina Brehmer, Gilbert Brenning, Eckehard Froese, Manuela Gnauck-Stuwe, Michael Golombiewski, Dominik Heydweiller, Holger Kähler, Matthias Michaelis, Dr. Andreas Weber (VBG), Michael John, Dr. Michael Krause, Dr. Friedrich Müller, Stefan Thissen (wdv). Bildredaktion: Constanze Kaiser. Gestaltung: Susanne Ischner. Art Direktion: Björn Kapsch. Verlag und Anzeigenverwaltung: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbh & Co. OHG, Siemensstraße 6, Bad Homburg. Druck: Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH, Industriestraße 21, Wedel. Erscheinungsweise: vierteljährlich, Nr. 3/2011. Der Bezugspreis für den Sicherheitsreport ist durch den Beitrag abgegolten. Nachdruck mit Quellenangaben und nach Vereinbarung mit der VBG gestattet. Bestellnummer: Die bei den Sozialversicherungswahlen am 1. Juni gewählten neuen Mitglieder der VBG-Vertreterversammlung treten am 29. September 2011 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Tagungsort der Interessensvertreter von Arbeitgebern und Versicherten ist das Steigenberger Hotel Berlin, Los-Angeles-Platz 1, Berlin. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 9.00 Uhr. Bei der Vertreterversammlung werden auch die neuen Mitglieder des Vorstands gewählt, die am selben Tag ebenfalls zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Einen Tag zuvor, am 28. September 2011, tritt um Uhr am gleichen Ort die alte Vertreterversammlung zu ihrer letzten Sitzung zusammen. Friedenswahl Bereits im Vorfeld der Wahlen für das neue Parlament der VBG hatten sich die Arbeitgeber auf eine einheitliche Liste mit je 30 Bewerbern und Stellvertretern geeinigt. Auch auf der Versichertenseite wiesen die sieben zugelassenen Vorschlagslisten nur so viele Bewerber auf, wie Mitglieder zu wählen waren. Deshalb fanden die Sozialwahlen 2011 bei der VBG als sogenannte Friedenswahl statt, das heißt als Wahl ohne Wahlhandlung. Bei der Sitzung des Wahlausschusses am 6. Januar 2011 wurde das Ergebnis der Wahl festgestellt. Damit gelten die von beiden Seiten bestimmten Delegierten mit Ablauf des Wahltags am 1. Juni 2011 als gewählt. Die neuen Mitglieder der VBG-Vertreterversammlung und ihre jeweiligen Stellvertreter können auf der Website Suchwort Sozialversicherungswahlen 2011, abgerufen werden. Für Fragen zu den Sozialwahlen steht das Wahlbüro, Tel , gern zur Verfügung. (sth) Sicherheitsreport

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