Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesgartenschau Papenburg 2014 für den Ticketverkauf (AGB Ticketverkauf)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesgartenschau Papenburg 2014 für den Ticketverkauf (AGB Ticketverkauf) Für Käufer von Eintrittskarten der Landesgartenschau Papenburg 2014 GmbH zur Beachtung: Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, wir begrüßen Sie herzlich auf dem Gelände der Landesgartenschau Papenburg und freuen uns über Ihren Besuch. Unser Anliegen ist es, die Landesgartenschau zu einem Erfolg zu führen. Dies setzt voraus, dass sich unsere Besucher wohl fühlen. Für das Betreten und Verweilen auf dem Gelände gelten daher folgende Regelungen. Als Ansprechpartner steht Ihnen stets unser Landesgartenschau-Team zur Verfügung. Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Fragen haben. Seite 1 von 9

2 1. Geltung, Datenschutz, anwendbares Recht (1) Veranstalter der Landesgartenschau Papenburg 2014 und Hausherr des eintrittspflichtigen Landesgartenschaugeländes bestehend aus dem Geländeteil Alte Werft sowie dem Geländeteil Stadtpark (nachfolgend LGS-Gelände) ist die Landesgartenschau Papenburg 2014 ggmbh (nachfolgend "LGS Papenburg"). Für den Besuch des LGS-Geländes hat die LGS Papenburg folgende Regelungen getroffen, die mit dem Erwerb von Tages- und Dauerkarten anerkannt werden. (2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von 13 BGB, gelten für unseren Verkauf von Tages- und Dauerkarten zum Besuch der Landesgartenschau Papenburg, die vom 16. April 2014 bis 19. Oktober 2014 stattfindet, sowie für unsere sonstigen Leistungen gegenüber dem Kunden, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Ticketbestellung gültigen Fassung. (3) Für den Erwerb von Tageskarten, Dauerkarten und Eintrittskartengutscheinen über den Vertriebsweg Online-Shop/Online-Ticketing finden ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Online-Shop/Online-Ticketing Anwendung. (4) Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die LGS Papenburg nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (5) Der Zutritt zum LGS-Gelände sowie dessen Nutzung unterliegen den zusätzlichen Vorschriften der an den Eingängen ausgehängten Geländeordnung. (6) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. (7) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV-Anlage gemäß 28 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden im Rahmen der Geschäftsabwicklung und nur für diese Dauer erhoben, verarbeitet und genutzt, danach werden sie gelöscht. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nicht gespeichert. (8) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der LGS Papenburg und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Seite 2 von 9

3 2. Eintrittskarten (1) Das eintrittspflichtige Gelände (bestehend aus Geländeteil Alte Werft sowie Geländeteil Stadtpark ) darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen (Zusatz H+B im Ausweis) und Kinder unter 7 Jahren (Jahrgang 2007 oder jünger) haben freien Eintritt in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Dauerkarten (1) Dauerkarten berechtigen zum Besuch des LGS-Geländes während des gesamten Veranstaltungszeitraumes zu den üblichen Öffnungszeiten. Dauerkarten berechtigen ausschließlich den Karteninhaber zum Eintritt. Sie sind nicht übertragbar. Sie berechtigen nur zum Eintritt, wenn sie mit Name, Vorname, einem Passfoto und dem Geburtsdatum des Karteninhabers versehen sind. Hierzu werden vom Erwerber der Dauerkarte Name, Vorname, das Bild und sein Geburtsdatum bis zum Ende der Veranstaltung gespeichert; der Erwerber erklärt sich damit einverstanden. Dies gilt auch für die Familiendauerkarten, bei denen jedes Familienmitglied eine eigene Karte erhält. (2) Sämtliche personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen im erforderlichen Umfang be- und verarbeitet und nach der Landesgartenschau vollständig gelöscht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. (3) Eine Dauerkarte der Landesgartenschau Papenburg 2014 berechtigt auch zu jeweils einem kostenlosen Eintritt der Landesgartenschau Zülpich 2014, der Landesgartenschau Gießen 2014, der Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014, der Landesgartenschau Deggendorf 2014 und der Landesgartenschau Landau (4) Kind bzw. Jugendlicher ist, wer zum Zeitpunkt des Eintrittstages schon 6 Jahre alt ist, bzw. das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier der (5) Für Ermäßigung bei Dauerkarten gilt Folgendes: Die ermäßigte Dauerkarte berechtigt Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligenund Wehrdienstleistende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Arbeitslosengeld II Empfänger, Grundsicherungsempfänger, Menschen mit Behinderungen ab 70 % (Zusatz H+B im Ausweis), jeweils mit gültigem Ausweis, Schüler ab 18 Jahre und Studenten gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises sowie Inhaber Seite 3 von 9

4 einer niedersächsischen Ehrenamtskarte oder des Familienpasses der Stadt Papenburg zum Eintritt auf das Gelände. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der ; für Bezieher von ALG II oder anderer Grundleistungen ist dies der Zeitpunkt der Personalisierung der Karte Dauerkartengutscheine (1) Dauerkartengutscheine sind übertragbar. Ein Dauerkartengutschein ist keine gültige Eintrittskarte laut Ziffer 2. Dauerkartengutscheine müssen gegen eine gleichwertige Dauerkarte gemäß Ziffer 2.1.(1) eingetauscht (personalisiert) werden. Die Personalisierung erfolgt ab dem 16. September 2013 in der Geschäftsstelle der Landesgartenschau Papenburg und später an den Geländekassen Tageskarten (1) Tageskarten berechtigen zum Besuch des LGS-Geländes an einem beliebigen Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers im Veranstaltungszeitraum zu den üblichen Öffnungszeiten. (2) Kind bzw. Jugendlicher ist, wer zum Eintrittstag schon 6 Jahre alt ist, bzw. das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier der Eintrittstag. (3) Wie unter Ziffer 2.1.(4), jedoch ist hier der maßgebliche Zeitpunkt der Eintrittstag. (4) Gruppenkarten berechtigen Gruppen mit mindestens 20 Personen, das LGS-Gelände an einem Kalendertag zu betreten. 3. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Ticketbestellung des Kunden annehmen. Unsere Annahme erfolgt spätestens mit dem Erhalt der Tickets durch den Kunden. Seite 4 von 9

5 4. Kartenversand (1) Kartenbestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Überweisung, Abbuchungsverfahren oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Gutschrift nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist die LGS Papenburg berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die von der LGS Papenburg autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden. (2) Ist die Lieferung der Karten vereinbart worden, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse auf Kosten und Gefahr des Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die LGS Papenburg. Der Käufer ist verpflichtet, die Karten nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Karten hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Karten beim Käufer schriftlich per oder auf dem Postweg an die am Ende genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der . Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Karten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der dadurch anfallenden Versandkosten. 5. Einschaltung Dritter beim Kartenverkauf Die LGS Papenburg ist berechtigt, zum Zwecke des Ticketvertriebes Dritte damit zu beauftragen, in ihrem Namen Tickets zu verkaufen und auch sonst im Namen der LGS Papenburg zu handeln. 6. Preise, Zahlung, Rabatte, Aufrechnung, Zurückbehaltung (1) Die Zahlung erfolgt bar oder per inländischer EC-Karte (sofern dieser Service angeboten wird). Soweit nicht anderweitig vereinbart erfolgen Zahlungen per Vorkasse. (2) Die Preise für Tages- und Dauerkarten richten sich nach unseren jeweils aktuellen Preislisten, die an den Verkaufsstellen ausliegen sowie auf unserer Homepage Seite 5 von 9

6 veröffentlicht sind und dem Kunden auf Nachfrage telefonisch unter (04961) mitgeteilt werden. (3) Rabatte auf Eintrittskartenpreise gemäß unten stehender Übersicht gewährt ausschließlich die LGS Papenburg und nur an ihre Endkunden. Ausdrücklich ausgenommen von der Rabattgewährung sind sämtliche Vertriebsstellen der LGS Papenburg. Die nachträgliche Auszahlung oder Anerkennung von Rabatten auf Grund vorgenannter Ausschlussklausel ist unzulässig. (4) Ein gewährter Rabatt über einen unserer Rabattpartner ist einmalig und kann nicht mit anderen Rabatten und/oder Sonderleistungen kumuliert werden. Seite 6 von 9

7 (5) Ein Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme erworbener Eintrittskarten besteht nicht. Eine Einlösung für andere Leistungen der Durchführungsgesellschaft ist ausgeschlossen. Es besteht zudem kein Erstattungsanspruch im Falle eines Veranstaltungsausfalls oder vollständiger Belegung vorhandener Plätze bei Veranstaltungen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LGS Papenburg. 8. Verlust / Diebstahl von Eintrittskarten (1) Im Falle des Verlustes oder Diebstahl einer Dauerkarte erfolgt eine Neuausstellung nach unserem Ermessen nur bei Angabe des auf der Dauerkarte befindlichen Barcodes. Für die Sperrung der alten Dauerkarte sowie die Ausstellung einer neuen Dauerkarte ist die LGS Papenburg berechtigt, dem Besucher ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 zu berechnen. Die Bearbeitungsgebühr ist bar zu zahlen. Bei wegfallendem Interesse des Kunden an einem Dauerticket besteht kein Anspruch auf Wertersatz. (2) Im Falle des Verlustes einer Tageskarte oder eines Dauerkartengutscheins besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz. Entsprechendes gilt beim Tod des Karteninhabers. 9. Öffnungszeiten, Eingänge und Kassen (1) Der Eingang und die Kassen der Landesgartenschau sind vom 16. April bis zum 19. Oktober 2014 täglich von 9.00 bis Uhr geöffnet. Ein Verlassen des Geländes ist durch Drehtore bis Einbruch der Dunkelheit möglich. (2) Die Öffnungszeiten können sich durch Sonder- und Abendveranstaltungen ändern. Die Nachtsperrzeit beginnt bei Spätveranstaltungen 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Außerhalb dieser Zeit dürfen sich Personen auf dem LGS Gelände nur mit besonderer Erlaubnis aufhalten. Seite 7 von 9

8 (3) Die LGS Papenburg garantiert für den Betrieb der Infrastruktur (z.b. Toiletten, Gastronomie, Infopavillons, Ausstellungshallen) täglich bis 19:00 Uhr. (4) Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen sich Personen auf dem Gelände nur mit besonderer Erlaubnis der LGS Papenburg aufhalten. 10. Ein- und Zutrittsberechtigung (1) Tages- und Dauerkarten berechtigen zum Zugang während der Öffnungszeiten. Sie berechtigen nicht zum Besuch von Sonderveranstaltungen, zusatzpflichtigen Veranstaltungen, in sich geschlossenen Veranstaltungen oder zum Zugang zu Betriebsräumen. (2) Tageskarten berechtigen zum Eintritt auf das LGS-Gelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers während der Dauer der Landesgartenschau Papenburg Sie verliert mit Zutritt zum Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt kann mit Tageskarten nur über einen Tagesstempel oder ein Einlassband erfolgen. Tages- und Dauerkarten sind während des Besuches des LGS- Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageskarte ist auch bei Wiedereintritt mitzuführen. Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. (3) Dauerkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden sind. Die Dauerkarte ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig und ist auf dem Landesgartenschaugelände mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden von der LGS Papenburg ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Tickets für Sonderveranstaltungen. Diesbezüglich behält sich die LGS Papenburg weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor. (5) Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem LGS-Gelände aufgrund ermäßigter Eintrittskarten erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere das Mitführen geeigneter Nachweises, aus denen sich ergibt, dass in seiner Person die Voraussetzungen der Ermäßigung vorliegen. Die Nachweise sind auf Verlangen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. (6) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein müssen. Seite 8 von 9

9 Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt insbesondere für alle Wasserflächen, Stege, alle Spielangebote, etc. und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von Bäumen, Bauwerken und Kunstgegenständen ist untersagt. Auch Baden in allen natürlichen Gewässern im Stadtpark, in den Hafenbereichen Turmkanal, Touristikhafen und Hauptkanal sowie den temporär angelegten Wasserflächen im Bereich der Themengärten ist nicht gestattet 11. Sonderveranstaltungen Der Zutritt zu kostenpflichtigen Sonderveranstaltungen im Rahmen der Landesgartenschau ist nur mit einer separaten Veranstaltungseintrittskarte möglich. Diese gestattet den Eintritt auf das LGS-Gelände mindestens 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. 12. Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit dem Kauf einer Tageskarte bzw. Dauerkarte oder dem Betreten des LGS-Geländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geländeordnung sowie unsere Preisliste anerkannt. 13. Gerichtsstand Bei Streitigkeiten ist Gerichtsstand Papenburg. Stand: 1. März 2014 Landesgartenschau Papenburg 2014 GmbH Die Geschäftsführung Landesgartenschau Papenburg 2014 ggmbh Ölmühlenweg Papenburg info@lgs-papenburg.de Seite 9 von 9

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