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1 LEITFADEN Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Flucht Welcome Flüchtling Hilfe Schutz Welcome Flüchtling Hilfe Asyl Welcome Engagement Welcome Asyl Hilfe Hilfe Flüchtling Asyl Flucht Engagement retten Willkommen retten Flüchtling Flüchtling Hilfe Schutz retten Engagement retten Engagement Willkommen Flucht retten Asyl Asyl retten Hilfe retten Not Not retten Flucht Asyl Hilfe Not Flüchtling Asyl Hilfe Willkommen Engagement Not Asyl Hilfe Not Asyl Hilfe Willkommen Not Hilfe Flucht Willkommen Asyl retten retten Flucht Engagement Schutz Flüchtling Asyl Engagement Engagement Schutz Willkommen Engagement Flucht

2 Leitfaden Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Vorwort 3 1. Einleitung 4 2. Zahlen, Daten und Fakten Aufnahme und Asylverfahren Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Willkommenskultur Aufnahme, Unterbringung und Wohnen Sprache Gesundheit Kita und Schule Sport, Kultur und Begegnung Ausbildung und Arbeit Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Ehrenamtliches Engagement Adressen im Landkreis Märkisch-Oderland Weiterführende Informationen Abkürzungsverzeichnis 34 Abbildungsverzeichnis 34 Impressum 35 2

3 Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, viele Menschen kommen auf der Suche nach Schutz vor Krieg und Verfolgung in unseren Landkreis. Das bedeutet zuallererst eine gewaltige Herausforderung bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die sich in ihrer größten Not an uns wenden. Es erwächst mit dem Anspruch der erfolgreichen Einbeziehung und Integration all dieser Menschen aus ganz unterschiedlichen Regionen der Welt, mit ihren verschiedenen Traditionen, Weltanschauungen und Werten, in unsere Gesellschaft eine weitere, eine ungleich größere Aufgabe. Nicht wenige Bürgerinnen und Bürger machen sich angesichts der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen Sorgen, dass uns die aktuelle Situation über den Kopf zu wachsen droht und sie für uns als Land nichts als Lasten bedeutet, die nicht länger zu schultern sind. Die Menschen sind unterschiedlich, das war so und das wird hoffentlich auch immer so sein. Wo sich unterschiedliche Menschen treffen, gibt es neben Austausch und Bereicherung auch immer Zurückhaltung und Ängste. Das ist völlig normal. Normal ist aber auch, dass Zurückhaltung und Ängste schwinden, sobald man einander kennen lernt. Brechen wir das Eis. Gehen wir auf einander zu! Die Menschen mit denen ich rede, wollen keinen Sonderstatus, keine Sonderbehandlung und keine Besserstellung. Die Menschen, die über unterschiedlichste Wege aus den Krisenregionen der Welt zu uns in den Landkreis gekommen sind, sind von dem Wunsch erfüllt als gleichberechtigter Teil, ohne Aussparung von Rechten und Pflichten und frei von Sondertiteln in unserer Gesellschaft leben zu können. Ich habe aufrechte Menschen voller Stolz kennen gelernt, die dankbar sind für jede Hilfe, die sie hier erhalten und die lieber heute als morgen mitwirken, sich einbringen und etwas zurückgeben wollen. Wir sollten angesichts der Dimension dieser Herausforderung nicht verzagen oder wanken. Vielmehr ist genau jetzt die Zeit, entschlossen und voller Tatkraft diese bedeutenden Aufgaben anzugehen. Die Herausforderungen sind groß, aber die Möglichkeiten sind größer! In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr bisheriges Engagement und empfehle Ihnen die praktische Lektüre des Leitfadens. Ihr Landrat Gernot Schmidt 3

4 1. Einleitung 1. Einleitung Der Leitfaden richtet sich vor allem an AkteurInnen und Ehrenamtliche, die mit Asylsuchenden und Flüchtlingen zu tun haben, und an interessierte BürgerInnen, die mehr zum Thema wissen wollen bzw. die sich engagieren möchten. Er soll einerseits einen Einblick in die Situation der Flüchtlinge und Asylsuchenden geben und andererseits die im Landkreis vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufzeigen. Nicht alle Fragen können beantwortet werden; dazu ist das Thema zu komplex und die Dynamik der Entwicklungen und Veränderungen zu groß. Zuverlässige Prognosen der weiteren Zuzugszahlen von Flüchtlingen sind in der momentanen Situation schwierig. Der Leitfaden ermöglicht einen ersten Überblick zum Thema, bietet Orientierung und verweist auf weiterführende Informationen1. Enthalten sind Zahlen, Daten und Fakten zur aktuellen Situation im Landkreis Märkisch-Oderland, in Brandenburg und in Deutschland, eine Darstellung des formalen Asylverfahrens, Ausführungen zu zentralen Themen der Flüchtlingsarbeit im Landkreis MärkischOderland wie Willkommenskultur, Unterbringung, Sprachförderung und soziale Teilhabe sowie Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements. Es wird ein Integrationsverständnis zugrunde gelegt, das auf gleichberechtigter Teilhabe der in den Landkreis gekommenen Menschen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben unter Respektierung jeweiliger kultureller Herkunft beruht. Zentral hierbei ist die kommunale Handlungsebene mit den integrationsrelevanten Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Freizeit und soziale Teilhabe sowie, damit verbunden, eine praktizierte Willkommenskultur der hiesigen Bevölkerung und eines gleichzeitigen Engagements der zu uns kommenden Menschen, sich in unsere Gesellschaft aktiv zu integrieren. Der Leitfaden wird herausgegeben vom Netzwerk für Toleranz und Integration in Märkisch-Oderland (NTI). Träger ist der Kreis- Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.v. (KKJR). 1 Aktuelle Informationen für das Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASFG) unter dem Link: c de. Aktuelle Informationen für den Landkreis Märkisch-Oderland finden Sie auf der Webseite des Landkreises unter dem Link: 4

5 2. Zahlen, Daten und Fakten 2. Zahlen, Daten und Fakten Flüchtlinge und Asylsuchende Ein Großteil der Flüchtlinge und Asylsuchenden kommt aus Regionen, die politisch instabil sind oder in denen Bürgerkriege herrschen, derzeit vor allem aus Syrien, der Ukraine, dem Irak, Afghanistan, Somalia oder Eritrea. Viele Menschen etwa aus Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien verlassen ihre Heimat auch aufgrund der prekären Lebensumstände. Häufig erfolgt die Einreise illegal. Mit Hilfe organisierter FluchthelferInnen gelangen die Menschen über verschiedene Routen nach Europa, zum Beispiel über das Mittelmeer nach Italien oder Griechenland oder auf dem Landweg über die Türkei. Zuständigkeit in der Europäischen Union Die Zuständigkeit für einen Asylantrag in der Europäischen Union (EU) richtet sich derzeitig nach der Dublin-III-Verordnung. Dies ist in der Regel der erste EU-Mitgliedstaat, den eine Person betreten hat. Für das Asylverfahren ist es unerheblich, ob der Grenzübertritt legal oder illegal ist. Asyl in Deutschland Politisch Verfolgte können in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen aufgrund der politischen oder religiösen Überzeugung gezielt Rechtsverletzungen zufügt. Personen aus sogenannten sicheren Drittstaaten z. B. EU-Länder haben in der Regel keinen Asylanspruch. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht und im deutschen Grundgesetz in Artikel 16a geregelt. Es ist das einzige Grundrecht, das nur ausländischen Staatsangehörigen zusteht. Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Notsituationen wie Armut gelten nicht als Asylgrund. Betroffene genießen jedoch häufig Flüchtlingsschutz. Allerdings erhalten nur wenige Asylsuchende eine Anerkennung als Asylberechtigte. Bei begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung können sie jedoch als Flüchtlinge anerkannt werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten dann eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und im Anschluss eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Oftmals bekommen Asylsuchende und Flüchtlinge, die keine Anerkennung erhalten haben, ebenfalls einen befristeten Aufenthalt zugesprochen, wenn im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden, z. B. Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt, droht. Dies nennt man subsidiären Schutz. Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland verfügen über eingeschränkte Aufenthaltsrechte und unterliegen einer gesetzlich festgelegten Residenzpflicht. Häufig sind sie nach ihrer Ankunft in 5

6 Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Sie haben nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und sind auf Transferleistungen angewiesen. Begriffsdefinitionen: Flüchtlinge und Asylsuchende sind Men- Häufig findet auch der Begriff Menschen mit schen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Migrationshintergrund Anwendung. Verfolgung oder Not fliehen mussten. AusländerInnen sind Menschen, die sich in ZuwanderInnen bzw. MigrantInnen sind Men- Deutschland aufhalten und nicht die deut- schen, die aus dem Ausland nach Deutschland sche Staatsangehörigkeit besitzen (z. B. aus- zugewandert sind unabhängig von ihrer aktu- ländische Wohnbevölkerung, TouristInnen, ellen Staatsbürgerschaft. Die Begriffe Migran- grenzüberschreitende PendlerInnen). tinnen, Zugewanderte und ZuwanderInnen werden in der Regel synonym verwendet. Flüchtlinge und Asylsuchende im Landkreis Märkisch-Oderland Im Landkreis Märkisch-Oderland halten sich aktuell (Stand Oktober 2015) ca Flüchtlinge und Asylsuchende auf. Abb.1: Flüchtlinge und Asylsuchende im Landkreis Märkisch-Oderland 6

7 2. Zahlen, Daten und Fakten Zahlen der MigrantInnen in Deutschland und im Land Brandenburg Im Jahr 2013 lebten rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland (Gesamtbevölkerung: 80,62 Millionen). Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20,5 %. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen sowie der ausländischen Bevölkerung. Mit 9,7 Millionen hatte der Großteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund einen deutschen Pass, etwa 6,8 Millionen waren AusländerInnen2. Auch noch 25 Jahre nach dem Mauerfall unterscheiden sich die alten und neuen Bundesländer mit Blick auf die Bevölkerung mit Migrationshintergrund deutlich. Der Großteil der Personen mit Migrationshintergrund lebte 2013 im früheren Bundesgebiet und Berlin (16,0 Millionen; 96,6 %), entsprechend wenige in den neuen Ländern ohne Berlin ( ; 3,4 %). Dabei reichte der Bevölkerungsanteil der Personen mit Migrationshintergrund von 4,1 % in Thüringen bis 28,9 % in Hamburg. Insgesamt leben ca Menschen mit einem Migrationshintergrund im Land Brandenburg (Stand ); das sind 5 % im Vergleich zur Gesamtbevölkerung Brandenburgs (ca. 2,45 Millionen Menschen). Die Mehrheit besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Anteil der in Brandenburg lebenden AusländerInnen an der Gesamtbevölkerung beträgt 2,4 % (Gesamtzahl: ).3 Flüchtlinge und Asylsuchende im Land Brandenburg Im Land Brandenburg hat sich die Zahl der Asylsuchenden von im Jahr 2013 auf im Jahr 2014 erhöht. Ende April 2015 belief sich die Zahl auf Hinzu kamen 99 Asylberechtigte, geduldete Flüchtlinge4 sowie 981 Personen, die nach der Flüchtlingskonvention5 als Flüchtlinge anerkannt sind. Bis Ende September 2015 kamen rund Asylsuchende in die Erstaufnahme, davon allein fast ein Drittel im September. Laut Bundesprognose sollen in diesem Jahr Flüchtlinge ins Land kommen, Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) geht von weit mehr als Flüchtlingen aus (Stand: ). Für 2016 wagt das für die Erstaufnahme zuständige Innenministerium keine Prognose.6 2 Quelle: Mikrozensus 2013, Bundesamt für Statistik, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 3 Quelle: Zuwanderung, Integration und Asyl, 4 Geduldete Flüchtlinge sind ausreisepflichtige AusländerInnen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. 5 Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, genannt Genfer Flüchtlingskonvention, ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es definiert, wer als Flüchtling anzusehen ist und welche Rechte Flüchtlinge genießen. Es ist die wichtigste Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. 6 Quelle: (Oktober 2015) 7

8 Hauptherkunftsländer der nach Brandenburg kommenden Asylsuchenden waren 2014 Syrien, Serbien, die Russische Föderation, Eritrea und Kamerun.7 In diesem Jahr kommen vermehrt Flüchtlinge aus Albanien hinzu.8 Abb.2: Aufnahme von Asylsuchenden pro Jahr im Land Brandenburg Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland Nachdem die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland von der bisherigen Höchstzahl von Personen im Jahr 1992 Mitte der 1990er Jahre fast kontinuierlich gesunken ist, stieg sie von Erst- und Folgeanträgen im Jahr 2008 wieder stetig an sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylanträge gestellt worden. Vor dem Hintergrund des großen Zustroms von Flüchtlingen in den Sommermonaten 2015 rechnet die Bundesregierung aktuell (September 2015) mit insgesamt bis zu Flüchtlingen, die bis zum Jahresende Asyl in Deutschland beantragen werden. Die zehn häufigsten Herkunftsländer der AsylantragstellerInnen für Deutschland gesamt im Jahr 2014 waren: Syrien, (23 %), Serbien (10 %), Eritrea (8 %), Afghanistan und Albanien (je 5 %), Kosovo (4 %), Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Somalia und Irak (je 3 %). 33 % entfallen auf sonstige Länder.9 Asylsuchende und Flüchtlinge in der Europäischen Union Die Zahl der AsylbewerberInnen in der Europäischen Union (Gesamtbevölkerung 2014: 506,8 Millionen10) ist im Jahr 2014 auf gestiegen, das sind Menschen mehr als im Vorjahr. Ein 7 Quelle: Zuwanderung, Integration und Asyl (Zahlen aus 2014), 8 Quelle: (August 2015) 9 Quelle: Das Bundesamt in Zahlen Asyl, Migration und Integration, BAMF Quelle: 8

9 2. Zahlen, Daten und Fakten Drittel der Asylanträge in der EU wurde in Deutschland gestellt. Im Jahr 2014 wurde die höchste Anzahl von AsylbewerberInnen in Deutschland registriert ( AsylbewerberInnen bzw. 32 % aller BewerberInnen), gefolgt von Schweden ( bzw. 13 %), Italien ( bzw. 10 %) und Frankreich ( bzw. 10 %). Bezieht man die Anzahl der Anträge jedoch auf die Bevölkerungsgröße, liegt Schweden mit 8,4 BewerberInnen pro Tausend EinwohnerInnen im EU-Vergleich deutlich vorne. Damit hat Schweden die höchste Asylbewerberquote. Die Quote war deutlich höher als in Ungarn (4,3), Österreich (3,3), Malta (3,2), Dänemark (2,6) und Deutschland (2,5).11 Von Januar bis Juni 2015 haben knapp Asylsuchende einen Erstantrag in der EU gestellt. Knapp zwei Drittel davon gingen allein bei den Behörden in Deutschland, Ungarn und Italien ein.12 Flüchtlinge weltweit Die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge weltweit ist in den vergangenen Jahren als Folge der vielen Krisenherde und Bürgerkriege in der Welt stetig angestiegen. Ende 2014 befanden sich weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Es sind nicht die europäischen Staaten, die in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge aufnehmen, sondern Länder wie die Türkei, Pakistan, Libanon und Iran, gefolgt von Äthiopien und Jordanien sowie weiteren afrikanischen Ländern (siehe Abb. 3, Stand: 2014). Abb.3: Flüchtlingsbevölkerung weltweit (2014)13 11 Quelle: 12 Quelle: 13 Quelle: UNHCR(United Nations High Commissioner for Refugees), Global Trends

10 3. Aufnahme und Asylverfahren Ankunft und Verteilung in Deutschland Wer sich als Flüchtling in Deutschland nicht illegal aufhalten will, muss sich als asylsuchend melden. Das ist direkt an der Grenze möglich oder bei jeder Behörde im Land. Der/die Asylsuchende wird in beiden Fällen an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. In der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dieser Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, stellt der/die Asylsuchende dann seinen/ihren Asylantrag. Die Zuteilung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazitäten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland der/des Asylsuchenden bearbeitet wird; denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der AsylbewerberInnen jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem Königsteiner Schlüssel festgesetzt. Dieser setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel liegt für Brandenburg bei 3,1 %. Das heißt, dass Brandenburg 3,1 % aller nach Deutschland kommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden aufnehmen muss (für Nordrhein-Westfalen beispielsweise beträgt die Quote 21,24 %). Aufnahme im Land Brandenburg und Verteilung in die Landkreise Die Brandenburg zugeordneten AsylbewerberInnen werden zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt bzw. in einer der Außenstellen in Frankfurt/Oder, Ferch oder Potsdam untergebracht. In der Regel soll der Aufenthalt dort sechs Wochen, jedoch nicht länger als drei Monate dauern. Anschließend werden die Asylsuchenden wiederum nach einem festgelegten Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, wo eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen erfolgt. Der Landkreis Märkisch-Oderland nimmt aufgrund seiner Bevölkerungszahlen 7,6 % der dem Land Bandenburg zugewiesenen Flüchtlinge auf. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung sind nach dem Landesaufnahmegesetz eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich. Die Asylsuchenden sind in den Brandenburger Kommunen in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden (nahe beieinanderliegende Wohnungen, in denen die Asylsuchenden untergebracht sind und durch einen Träger betreut werden) und Notunterkünften untergebracht. Ein kleinerer Teil der Asylsuchenden und Geduldeten hat Wohnungen zugewiesen bekommen. 10

11 3. Aufnahme und Asylverfahren Der Asylantrag Nach erfolgter Asylantragstellung in der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung kann es wenige Wochen, aber auch mehrere Monate oder gar Jahre dauern, bis eine Entscheidung gefällt ist. Der/die AsylbewerberIn hat Anrecht auf mindestens eine Anhörung vor einer/einem MitarbeiterIn des BAMF. Mit Hilfe eines Dolmetschers muss der Flüchtling seinen Asylantrag begründen und Details und Gründe seiner Verfolgung darlegen. Die Entscheidung über das Verfahren wird auf Grundlage dieser Anhörung und zusätzlicher Ermittlungen gefällt. Während des Asylverfahrens ist die räumliche Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen eingeschränkt (Residenzpflicht). In Brandenburg dürfen sich Asylsuchende und Geduldete innerhalb von Brandenburg und Berlin frei bewegen. Ein Wechsel des Wohnsitzes ist allerdings nicht gestattet. Für seinen Lebensunterhalt erhält beispielsweise ein alleinlebender Erwachsener in der Regel einen monatlichen Geldbetrag in Höhe von 362 Euro. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits während des laufenden Asylverfahrens möglich (siehe Kapitel 4.7). Entscheidung über beantragtes Asyl Wird dem Flüchtling Asyl gewährt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis. Er/sie darf eine Arbeit aufnehmen (als Angestellte/r, als Selbständige/r), reisen und hat Anspruch auf soziale Leistungen nach SGB II (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch) sowie auf weitere Maßnahmen zur Integration. Seine nächsten Angehörigen erhalten denselben Status; der Nachzug von Familienmitgliedern wird erleichtert. Nach drei Jahren können sie unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten, nach sechs Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt und der Flüchtling nicht geduldet, bekommt er zusammen mit dem Ablehnungsbescheid eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise und eine Abschiebungsandrohung. Es kann Abschiebungshaft angeordnet werden. Für die Abschiebung zuständig ist in der Regel die Bundespolizei. In Brandenburg gibt es derzeit knapp geduldete Flüchtlinge. Ihr Antrag wurde abgelehnt, doch aus unterschiedlichen Gründen wird die Abschiebung nicht vollzogen. Zum Beispiel weil die Abschiebung in ihr Heimatland lebensgefährlich wäre oder weil eine Chance auf Wiederaufnahme des Verfahrens besteht. Im Status der Duldung kann dem Flüchtling erlaubt werden, eine Arbeit aufzunehmen. Nach 18 Monaten kann er eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Jedoch sind unbefristeter Aufenthalt oder gar Einbürgerung ausgeschlossen, auch wenn der Flüchtling über viele Jahre geduldet ist. 11

12 Gegen die Ablehnung des Asylantrags kann der Flüchtling vor den Verwaltungsgerichten klagen. Nach Ausschöpfung aller Instanzen steht ihm auch die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte offen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich an die Härtefallkommission im Land Brandenburg zu wenden, die im Einzelfall prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet trotz bestehender Ausreisepflicht rechtfertigen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland 4.1. Willkommenskultur Aufnahme ist eine Frage der Menschlichkeit Die Gestaltung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion ist auch in den nächsten Jahren eine zentrale Zukunftsaufgabe für den Landkreis. Für die Kommunen und den Landkreis haben sich insbesondere durch den vermehrten Zuzug von Flüchtlingen in die Bundesrepublik in den Jahren 2014 und 2015 neue Herausforderungen ergeben. So müssen für die ankommenden Menschen Unterkünfte, Schul- und Kitaplätze bereitgestellt werden. Bisher ist es dem Landkreis mit Unterstützung verschiedener Einrichtungen und engagierter BürgerInnen gelungen, die Flüchtlinge willkommen zu heißen, sie aufzunehmen und unterzubringen. Viele BürgerInnen haben verstanden, dass die Aufnahme von Asylsuchenden eine Frage der Menschlichkeit ist. Diese Aufgabe kann von der öffentlichen Verwaltung nicht alleine bewältigt werden; dies kann nur in gemeinsamer Anstrengung mit der Zivilgesellschaft gelingen. Perspektive im Landkreis Gegenwärtig zieht ca. die Hälfte der Asylsuchenden, nachdem sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, in Ballungszentren und Orte, an denen weitere Familienmitglieder wohnen. Die andere Hälfte der Flüchtlinge verbleibt im Landkreis. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels besteht darin auch eine große Chance. Das Interesse der Politik, Verwaltung, der BürgerInnen und Unternehmen im Landkreis liegt darin, Menschen, die auch längerfristig hier arbeiten und leben wollen, zu integrieren. Sie tragen bei zum Erhalt von Schulen und Kita-Standorten, zur Belebung der kommunalen Infrastruktur im ländlichen Raum und sie sind die Auszubildenden und ArbeitnehmerInnen von morgen. 14 Siehe: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), 12

13 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Entwicklung einer Willkommenskultur Der Landkreis ist über die gesetzlichen Pflichtaufgaben bei der Unterbringung, dem Unterhalt und der Bereitstellung von Kita- und Schulplätzen hinaus aktiv. Die Entwicklung einer Willkommenskultur ist ein Prozess, der von zahlreichen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Verwaltung aktiv gestaltet wird. Dies geschieht in vielfältiger Weise: An geplanten Standorten von Gemeinschaftsunterkünften finden Bürgerversammlungen zur Information und Vorbereitung der ortsansässigen Bevölkerung statt. VertreterInnen des Landrats, der Polizei und des Betreibers der Unterkünfte informieren über zu erwartende Veränderungen und stehen den BürgerInnen für Fragen zur Verfügung. Unterstützt werden die Veranstaltungen häufig durch eine Moderation des Mobilen Beratungsteams Frankfurt (Oder). Die Bürgerversammlungen verliefen bisher in der Regel in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre, die oft in Unterstützungsangebote und Gründung von Willkommenskreisen mündete. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Landkreis die ehrenamtliche Arbeit der Willkommenskreise durch die Übernahme von Aufwandsentschädigungen (siehe Kapitel 5). Beratungs- und Netzwerkstrukturen Zwei vom Landkreis geförderte Einrichtungen, IB Berlin-Brandenburg ggmbh Betrieb Brandenburg Nordost und Integrationsverein Seelow e. V., leisten Integrationsbegleitung für die in Wohnungen untergebrachten Flüchtlinge (siehe Kapitel 4.2). Mit den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften werden entsprechende Vereinbarungen zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge getroffen. Im Landkreis steht zudem eine Beraterin für traumatisierte Flüchtlinge, angesiedelt bei der IB BerlinBrandenburg ggmbh Betrieb Brandenburg Nordost, zur Verfügung (siehe Kapitel 4.4). Ein weiteres wichtiges Element der Willkommenskultur im Landkreis stellt das Netzwerk für Toleranz und Integration in Märkisch-Oderland (NTI) dar. Im NTI haben sich über 50 Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen, Parteien, Schulen, Verwaltung, Polizei und Privatpersonen zusammengeschlossen, um an den unterschiedlichen Aspekten zu arbeiten, die mit der Entwicklung einer toleranten, demokratischen Zivilgesellschaft verknüpft sind. Der Arbeitskreis Migration innerhalb des NTI befasst sich mit den vielfältigen Themen, die mit der Integration von ZuwanderInnen und den Lebensbedingungen von Flüchtlingen im Landkreis zusammenhängen. Diese enge Vernetzung ist für die beteiligten Einrichtungen sehr wertvoll, um Informationen in diesem komplexen Themenfeld auszutauschen, Flüchtlinge an die passenden Ansprechpartner zu verweisen, Vorgehensweisen abzustimmen und gemeinsam zentrale Anliegen auf der politischen und Verwaltungsebene voranzubringen. Weiterhin arbeitet der Landkreis mit dem Mobilen Beratungsteam zum Thema Rechtsextremismus (MBT) sowie den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) zusammen. 13

14 Weitere Informationen: Netzwerk für Toleranz und Integration in Märkisch-Oderland (NTI), Arbeitskreis Migration Mobiles Beratungsteam zum Thema Rechtsextremismus (MBT) Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Aufnahme, Unterbringung und Wohnen Aufnahme und Unterbringung Nachdem die Flüchtlinge und Asylsuchenden eine erste Unterbringung und Beratung in der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung erhalten haben, werden sie durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis zugewiesen (siehe auch Kapitel 3). Die ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden sind ethnisch, religiös, sprachlich und kulturell sehr heterogen. Die größten Personengruppen in Brandenburg kommen aus den Krisengebieten im Nahen Osten (Syrien, Irak), aus den Balkanstaaten (vor allem Kosovo, Serbien und BosnienHerzegowina) sowie aus der Russischen Föderation (vor allem Tschetschenien), Afghanistan, Pakistan und auch aus einigen afrikanischen Staaten. Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde Im Landkreis Märkisch-Oderland werden die Flüchtlinge derzeit in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnverbünden untergebracht. Zurzeit gibt es Gemeinschaftsunterkünfte in GarzauGarzin, Müncheberg, Letschin OT Voßberg, Neuhardenberg, Bliesdorf, Gusow-Platkow, Lietzen, Hoppegarten und Bad Freienwalde; weitere sind in Planung und werden bei bestätigtem Bedarf eingerichtet. Aufgrund der momentan hohen Anzahl von Flüchtlingen müssen diese aktuell auch in Turnhallen vorübergehend untergebracht werden. Betreiber der Unterkünfte sind u. a. Internationaler Bund (IB), Sozialpark MOL e. V. und ArbeiterSamariter-Bund (ASB). In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Flüchtlinge in Mehrbettzimmern untergebracht, pro 14

15 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Person sollen 6 m2 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stellt die Gemeinschaftseinrichtung folgende Mindestausstattung bereit: Bett mit Matratze, Kopfkissen und Decken Bettwäsche und Handtücher Schrank/Schrankteil Aufbewahrungsmöglichkeit für Lebensmittel 1 Mülleimer pro Zimmer pro Person 1 Tischplatz mit 1 Stuhl Sanitäre Einrichtungen, Küchen, Waschmöglichkeiten für Wäsche und ein Kinderspielzimmer werden in den Unterkünften gemeinschaftlich genutzt. Aufgrund der jüngst gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen müssen vermehrt Notunterkünfte eingerichtet werden, in denen die zuvor genannten Standards meist nicht gewährleistet werden können. Beratungs- und Betreuungsangebote Das Beratungs- und Betreuungsangebot in den Unterkünften soll den Asylsuchenden Orientierungshilfe in einer für sie fremden Umwelt bieten und auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Im Vordergrund der Beratung und Begleitung stehen die Unterstützung bei der Klärung der aufenthaltsrechtlichen und materiellen Situation, Sicherung der Gesundheitsversorgung und Krankenhilfe, Fragen des Zusammenlebens in der Unterkunft, Anmeldung von Kindern in Kindertagesstätte und Schule sowie Fragen der Ernährung, Freizeitgestaltung und Gestaltung von sozialen Beziehungen im Wohnumfeld und zu den unmittelbaren einheimischen Nachbarn, speziell bei Kindern und Jugendlichen. Alternativen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sind beispielsweise Wohnverbünde; das sind zusammenhängende Verbünde von Wohnungen, in denen die Flüchtlinge untergebracht werden. Dort haben sie ebenfalls Zugang zur Sozialbetreuung des jeweiligen Trägers. Ein geringer Teil der Flüchtlinge bezieht auch Wohnungen an verschiedenen Orten im Landkreis. Um eine Wohnung durch den Landkreis zugewiesen zu bekommen, ist es notwendig, dass die betreffende Person bzw. Familie einen Antrag beim Sozialamt stellt. Zu den Voraussetzungen für eine Wohnungszuweisung gehören eine gute Aufenthaltsprognose sowie persönliche, gesundheitliche bzw. familiäre Kriterien. Die Ausländerbehörde, der Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkunft, in 15

16 der die betreffenden Personen untergebracht sind, und das Gesundheitsamt geben Stellungnahmen ab, bevor das Sozialamt die Entscheidung über eine Wohnungszuweisung trifft. Die Mietkosten trägt das Sozialamt. Wenn eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus oder eine positive Entscheidung über den Asylantrag erfolgt ist, erhalten die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis. Sie melden sich beim Jobcenter an und sind von nun an berechtigt, sich eine Wohnung zu suchen und die laut SGB II vorgesehene Kostenübernahme für Miete und Heizung in Anspruch zu nehmen. Auch privaten VermieterInnen steht es dann offen, entsprechende Mietverträge mit anerkannten Flüchtlingen abzuschließen. Für Flüchtlinge, die in Wohnungen untergebracht sind, stellt der Landkreis Unterstützungsstrukturen bereit: Die Flüchtlinge werden in Fragen zum Mietverhältnis, zu nachbarschaftlichen Beziehungen, aber auch zur Gesundheit, zu Kita- und Schulbesuch und weiteren Themen des Alltags beraten. Diese Integrationsberatung wird insbesondere von folgenden Einrichtungen geleistet: IB Berlin-Brandenburg ggmbh Betrieb Brandenburg Nordost Integrationsbegleitung in Wohnungen Friedrich-Engels-Str Neuhardenberg Tel.: Integrationsverein Seelow e. V. Unterbringung und Sozialbetreuung in Wohnungen Ernst-Thälmann-Str Seelow Tel.: Sprache Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Integration und Teilhabe. Wer die deutsche Sprache beherrscht, kann seinen Alltag selbständig in die Hand nehmen, sei es bei Behördengängen, Arztbesuchen oder im Kontakt mit ErzieherInnen und Lehrkräften der Kinder. Auch die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit setzt gute Deutschkenntnisse voraus. Anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach SGB II beziehen, haben nicht nur das Recht, sondern sind auch verpflichtet, an Integrationskursen teilzunehmen. Diese Kurse werden vom Bundesamt 16

17 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und von verschiedenen Trägern durchgeführt. Die Kurse umfassen in der Regel 660 Stunden. Vermittelt werden Kenntnisse der Deutschen Sprache bis zum Niveau B1, Wissen zur Alltagsorientierung, Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Daneben gibt es spezielle Integrationskurse zur Alphabetisierung sowie speziell auf Frauen, Eltern oder junge Erwachsene ausgerichtete Kurse. Asylsuchenden Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldeten ist es bisher nicht möglich, an Integrationskursen teilzunehmen. Das Land Brandenburg hat, um auch diesem Personenkreis die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen, im April 2014 das Programm Deutschkurse für Flüchtlinge aufgelegt. Es bietet qualifizierte Deutschkurse in einem Umfang von bis zu 600 Stunden, die mit einem offiziell anerkannten Sprachtest auf dem Niveau A2/B1 abgeschlossen werden können. Anbieter von Integrationskursen und Deutschkursen für Flüchtlinge im Landkreis MärkischOderland sind: Strausberger Bildungs- und Sozialwerk e. V. Wirtschaftsweg Strausberg Tel.: SBH Südost Mittelstraße Seelow Tel.: Weiterhin besteht sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für Asylsuchende und Geduldete (sofern sie bereits die Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang erfüllen, siehe Kapitel 4.7) die Möglichkeit, berufsbezogene Sprachkurse, gefördert vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom BAMF, zu besuchen. Anbieter von ESF-BAMF-Kursen im Landkreis ist ebenfalls das Strausberger Bildungs- und Sozialwerk e. V., das diese Kurse in den Bereichen Tourismus und Gastgewerbe sowie Gesundheit und Pflege anbietet. 17

18 Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die noch der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen, können an diesen Angeboten nicht teilnehmen. Für sie findet die Sprachförderung im Rahmen des Schulbesuchs statt. Zahlreiche BürgerInnen engagieren sich in vielen Gemeinschaftsunterkünften und anderswo ehrenamtlich für die Flüchtlinge: beispielsweise helfen sie beim Lernen der deutschen Sprache, zeigen, wo sich vor Ort welche Einrichtungen befinden und geben Kindern und Jugendlichen Hausaufgabenhilfe in verschiedenen Fächern Gesundheit Erstuntersuchung, Versorgungsleistungen In der Erstaufnahmeeinrichtung findet eine ärztliche Erstuntersuchung der angekommenen Flüchtlinge auf übertragbare Krankheiten und zum Gesundheits- und Impfstatus statt. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern der aufnehmenden Landkreise mitgeteilt. Asylsuchende und Geduldete unterliegen Beschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung. Die Versorgung bezieht sich bei diesem Personenkreis, der dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterliegt, ausschließlich auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Am Beispiel Zahnbehandlungen bedeutet dies, dass zwar Karies- und Wurzelbehandlungen bei akuten Schmerzen vorgenommen werden, Zahnersatz jedoch nur gewährt wird, wenn medizinische Folgeschäden drohen. Nach 6 AsylbLG können ergänzend zur Akutversorgung im Rahmen einer Ermessensentscheidung des Sozialamtes sonstige gesundheitssichernde Behandlungen gewährt werden, zum Beispiel im Fall von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Uneingeschränkt in Anspruch genommen werden können Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Leistungen zur Entbindung und Pflege (z. B. Hebammenbetreuung) nach der Geburt, Kinderuntersuchungen U1 bis J1 und sonstige Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten der Behandlung übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger. Die Betroffenen müssen sich bei einer Erkrankung vom Sozialamt einen Krankenschein ausstellen lassen, der in der Regel für ein Quartal gültig ist. Diese Krankenscheine werden von den niedergelassenen ÄrztInnen als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Allerdings können in der Regel nur im jeweiligen Landkreis ansässige ÄrztInnen besucht werden. 18

19 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Ausnahmen bestehen, wenn nachgewiesen ist, dass eine entsprechende Facharztpraxis im Landkreis nicht zur Verfügung steht. Die gesetzliche Leistungseinschränkung ist nach der derzeit geltenden Regelung nach 2 AsylbLG auf 15 Monate befristet. Nach Ablauf dieser Frist besteht ein Anspruch auf Leistungen im Umfang der gesetzlich Krankenversicherten. Die Asylsuchenden erhalten dann eine reguläre Krankenversicherungskarte. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) haben zur einfacheren Abwicklung der Behandlungen in den ersten 15 Monaten bereits Chipkarten eingeführt bzw. deren Einführung beschlossen. Auch die Brandenburger Landesregierung zieht dies in Erwägung. Kostenträger bleibt auch hier die Sozialbehörde des Landkreises. ÄrztInnen Sprachbarrieren stellen ein häufiges Hindernis im Kontakt zwischen Flüchtlingen und deutschsprachigen ÄrztInnen dar. Hilfreich kann hier der Einsatz von SprachmittlerInnen sein, die über Beratungsstellen bzw. aus dem Kreis ehrenamtlicher HelferInnen gefunden werden können. Allerdings birgt auch dies das Risiko von Missverständnissen. Kinder sollten nicht als Dolmetscher fungieren. Für die ÄrztInnen ist es hilfreich, im Kontakt mit den PatientInnen eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Die Firma Medilang ( entwickelt Anamnesebögen und medientechnische Lösungen für Kontakte mit nicht deutschsprachigen PatientInnen. Weitere Infos finden sich im Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten, der in sechs Sprachen (deutsch, englisch, französisch, polnisch, serbokroatisch, russisch und vietnamesisch) zur Verfügung steht.15 ÄrztInnen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen können über gefunden werden. Im Landkreis Märkisch Oderland gibt es z. B. einige russischsprachige ÄrztInnen verschiedener Fachrichtungen sowie einzelne arabisch- und persischsprachige ÄrztInnen. Trauma-Beratung Für traumatisierte Flüchtlinge steht im Landkreis eine Beraterin zur Verfügung, die Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften abhält und auch bei der Antragstellung für eine fachärztliche Behandlung unterstützt: 15 Herausgegeben vom MASGF (2007). Download: 19

20 IB Berlin-Brandenburg ggmbh Betrieb Brandenburg Nordost Beratungsbüro in der Gemeinschaftsunterkunft Neuhardenberg Traumaberatung Friedrich-Engels-Str Neuhardenberg Mobil: Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Besondere Voraussetzungen hinsichtlich der Unterbringung und auch der gesundheitlichen Versorgung gelten für die Gruppe der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge. Ihnen soll die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden, vor allem psychotherapeutische Maßnahmen bei Traumatisierung. Zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge gehören: Minderjährige unbegleitete Minderjährige Behinderte ältere Menschen Schwangere Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern Opfer des Menschenhandels Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen Personen mit psychischen Störungen Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben Für diese Gruppen sind die besonderen Bedarfe jeweils zu ermitteln; diese können gemäß 6 AsylbLG als Sachleistungen vom zuständigen Träger der Sozialhilfe gewährt werden. Weitere Informationen zur Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in Brandenburg finden sich auch unter 20

21 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland 4.5. Kita und Schule Kinder Kinder von Asylsuchenden haben, solange sie sich noch in der Erstaufnahmeeinrichtung befinden, nur das Recht auf Bildung. Es besteht noch keine Schulpflicht, ebenso besteht noch kein Anspruch auf Kindertagesbetreuung. In der Erstaufnahme Eisenhüttenstadt und der Außenstelle Ferch wird seit dem Schuljahr 2013/14 Schulunterricht angeboten. Vier Stunden pro Tag werden Deutsch, Kunst, Musik und Sachunterricht unterrichtet. Nach der Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft haben die Kinder von Flüchtlingen einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bzw. unterliegen der allgemeinen Schulpflicht. In den letzten Jahren haben mehrere Kitas im Landkreis Kinder aus geflüchteten Familien aufgenommen und sich den damit einhergehenden Herausforderungen der Sprachvermittlung, der Kommunikation mit den Familien und möglicher Traumatisierung gestellt. In der gegenwärtigen Situation des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen zeichnet sich ab, dass es schwierig wird, eine ausreichende Anzahl von Kitaplätzen zur Verfügung stellen zu können. Für die Kinder ergeben sich aus dem frühzeitigen Kitabesuch viele Chancen; so erhalten sie Sprachförderung und kommen in Kontakt mit Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft. Für die Eltern, die einen Sprachkurs besuchen können, wird die Kursteilnahme meist auch erst möglich, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt zu beantragen. Allerdings bestehen bei den asylsuchenden Eltern häufig Bedenken gegenüber der Tagesbetreuung in Kitas, da sie diese Form aus ihren Herkunftsländern meist nicht kennen oder sich, bedingt durch die Fluchterfahrungen, davor scheuen, ihre Kinder außerhalb der Familie betreuen zu lassen. Die Einrichtung von Eltern-Kind-Gruppen in Kitas oder Gemeinschaftsunterkünften, die ebenfalls über das Kitagesetz des Landes gefördert werden, kann eine Lösungsmöglichkeit sein. Kinder im schulpflichtigen Alter sollen mit dem Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft in einer Schule angemeldet werden; der Sozialdienst der Unterkunft bietet Unterstützung. Laut Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg sollen die Kinder direkt in die 1. Grundschulklasse und bei ausreichenden Sprachkenntnissen auch in die anderen Klassenstufen eingeschult werden. Zusätzliche Sprachförderung kann als Förderunterricht erfolgen. Werden an einem Standort viele Kinder mit unzureichenden Sprachkenntnissen eingeschult, können Vorbereitungsgruppen eingerichtet werden, in denen die SchülerInnen zunächst Deutsch lernen, bevor sie (in der Klassenstufe 1 3 nach bis zu sechs Monaten, in den Klassenstufen 4 10 nach bis zu 12 Monaten) dann in Regelklassen übergehen. 21

22 Ansprechpartner Schule: Landesschulagentur (LSA) Gerhard-Neumann-Str Frankfurt (Oder) Tel.: Vor allem an den Standorten der Gemeinschaftsunterkünfte stellt die Aufnahme der Kinder in den Schulen in der Regel eine große räumliche und personelle Herausforderung dar. Die Schulen erhalten zusätzliche Lehrerstunden. Für die Förderkurse oder Vorbereitungsklassen werden nach Möglichkeit speziell ausgewiesene Lehrkräfte zugewiesen. Die RAA bietet mit dem Programm Interkulturelle Öffnung an Brandenburger Schulen weitere Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Schulen an. Schulen können sich hier zur Umsetzung der Eingliederungsverordnung und zur Gestaltung der Aufnahme und des Miteinanders mit den neuen SchülerInnen beraten und bedarfsgerecht fortbilden lassen. RAA Brandenburg Niederlassung Frankfurt (Oder) Wieckestr. 1a Frankfurt (Oder) Tel.: frankfurt@raa-brandenburg.de Leistungen für Familien Die Familien, die Leistungen nach AsylbLG oder SGB II beziehen, können beim jeweiligen Schulträger (Landkreis oder Gemeinde) einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil an Lernmitteln stellen. Zum genauen Prozedere beraten die Schulen. Die Familien haben ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Diese umfassen u.a. eintägige Schul- und Kitaausflüge sowie mehrtägige Schul- und Kitafahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung, soziale und kulturelle Teilhabe (zum Beispiel Vereinsbeiträge in Höhe von max. 10 /Monat) und Schülerbeförderung. 22

23 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Die Antragsformulare sind in den Schulen erhältlich. Der Antrag ist zu richten an: Landkreis Märkisch-Oderland Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt Bildungs- und Teilhabepaket Puschkinplatz Seelow Sport, Kultur und Begegnung Neben Arbeit und Familie spielen die Bürger- und Sportvereine eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben des Gemeinwesens. Viele Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich im Verein; daher sollten die Vereine offen sein für Flüchtlinge. Die Auseinandersetzung mit der Kultur und Lebensweise in Deutschland einerseits und das Kennenlernen der verschiedenen Kulturen der Flüchtlinge andererseits kann im Kontext der Vereine gefördert werden, um Respekt und Akzeptanz untereinander zu fördern. Dazu können die Vereine sowohl besondere Veranstaltungen und Angebote für Flüchtlinge als auch eine Öffnung bestehender Angebote hin zu den Flüchtlingen organisieren. Gleichzeitig müssen Flüchtlinge auch die Möglichkeit haben, ihre Herkunftskultur zu pflegen. Damit sie ihre Interessen im Gemeinwesen wahrnehmen können, sollte ihre Selbstorganisation unterstützt werden. So können sie auch aktiv an der Entwicklung des Gemeinwesens teilhaben. Zum Beispiel können Wohngebietsfeste durch die Beteiligung der Flüchtlinge bereichert werden und das Kennenlernen untereinander unterstützen. Der Landessportbund und der Kreissportbund Märkisch Oderland e.v. fördern verschiedene sportliche Aktivitäten in den Kommunen, in die Flüchtlinge einbezogen werden, sowie Aktivitäten in den Gemeinschaftsunterkünften. Um es Flüchtlingen auch ohne Mitgliedschaft in Sportvereinen zu ermöglichen Sport zu treiben, hat der Landessportbund mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge abgeschlossen Weitere Informationen: 23

24 Weitere Informationen: Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e. V. Programm Integration durch Sport Tel.: Kreissportbund Märkisch-Oderland e. V. Wohnpark Rotkäppchen Seelow Tel.: Ausbildung und Arbeit Potenzial für den Arbeitsmarkt Angesichts des demographischen Wandels und der Bemühungen des Landes Brandenburg um die Sicherung von Fachkräften stellen ZuwanderInnen ein wichtiges Potenzial für den Arbeitsmarkt dar. Sie vorzubereiten und einzugliedern, ist eine gemeinsame Aufgabe der Arbeitsverwaltung, der Bildungsträger und der lokalen Unternehmen. Viele Asylsuchende und Flüchtlinge bringen bereits gute berufliche Qualifikationen mit oder sind motiviert, sich in Deutschland berufliche Perspektiven zu erarbeiten. Geflüchtete Menschen haben je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs. Asylsuchende und Geduldete Asylsuchende und Geduldete haben nach drei Monaten Aufenthalt das Recht auf eine Arbeitserlaubnis. Für beide Gruppen besteht grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung anfragen muss. Für eine Zustimmung werden grundsätzlich eine Vorrangprüfung (das heißt eine Prüfung, ob für die Arbeitsstelle ein/e geeignete/r BewerberIn aus Deutschland oder einem EU-Land zur Verfügung steht) und eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durchgeführt. 24

25 4. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Märkisch-Oderland Die Vorrangprüfung entfällt spätestens nach einem 15-monatigen Aufenthalt. Für Menschen, die eine anerkannte Ausbildung oder einen anerkannten Hochschulabschluss in einem Engpassberuf haben, entfällt die Vorrangprüfung von Anfang an.17 Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss eine konkrete Beschäftigungszusage vorliegen. Die Erlaubnis wird dann bei der Ausländerbehörde beantragt, die wiederum (wo dies notwendig ist), die ZAV bei der Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung anfragt. Die Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit (nicht zu verwechseln mit der Vorrangprüfung) entfällt erst nach 48 Monaten Aufenthalt. Liegt eine Beschäftigungszusage vor, kann die Arbeitserlaubnis beantragt werden, auch wenn in der Aufenthaltserlaubnis zunächst noch der Vermerk Beschäftigung nicht gestattet steht. Eine Ausnahme stellen die Geduldeten mit einem expliziten Arbeitsverbot dar. Dieses kann ausgesprochen werden, wenn es sich um Personen handelt, für die ein Abschiebungshindernis besteht, das sie selbst zu vertreten haben. Weiterhin ist es Kommunen und sozialen Trägern, auch Trägern von Gemeinschaftsunterkünften, möglich, Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG 7b einzurichten. Die Bedingungen hierfür sind für Träger und LeistungsbezieherInnen ähnlich wie bei 1-Euro-Jobs nach SGB II. Seit November 2014 ist der Arbeitsmarktzugang für AsylbewerberInnen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete erleichtert. Ihnen ist bereits von Beginn des Aufenthalts an eine schulische Berufsausbildung möglich, ab dem 4. Monat (bei Geduldeten ab Beginn der Duldung) eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, ein Freiwilligendienst oder ein Praktikum, ohne dass eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich wäre. Liegen die sprachlichen Voraussetzungen vor, bieten sich gute Möglichkeiten für lokale und regionale Unternehmen, ihre Ausbildungsstellen mit jungen, motivierten BewerberInnen zu besetzen. AsylbewerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie Geduldete sollten sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, da sie dort Beratung und Unterstützung z. B. bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und auch bei der Vermittlung in Anspruch nehmen können. Die Aufnahme eines Studiums ist nach dem Brandenburger Hochschulgesetz auch für AsylbewerberInnen möglich, wird aber bisher noch kaum in Anspruch genommen (die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) bietet Flüchtlingen bereits Gasthörerplätze für Lehrveranstaltungen). BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) können Asylsuchende und Geduldete aber erst nach 4 Jahren des Aufenthalts in Deutschland beantragen. 17 Siehe Liste der Bundesagentur für Arbeit: 25

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