Individuelle Gesundheitsleistungen

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1 Individuelle Gesundheitsleistungen Ein Ratgeber für Verbraucher

2 1. WAS SIND IGeL? Was sich hinter der Abkürzung verbirgt, wie sinnvoll IGeL sind und warum Sie diese selbst bezahlen müssen IHRE RECHTE ALS PATIENT UND VERBRAUCHER Bei IGeL sind Sie als Patient und Patientin auch Käufer und Käuferin. Hier steht, welche Rechte Sie nutzen sollten IGeL IN DER SPRECHSTUNDE Tipps für das partnerschaftliche IGeL-Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin IGeL-CHECKLISTE Entscheidungshilfen übersichtlich auf einem Blatt SO INFORMIEREN SIE SICH RICHTIG Erkennen Sie seriöse und neutrale IGeL-Informationen WELCHE IGeL GIBT ES? Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der unterschiedlichen Arten von IGeL WEITERE INFORMATIONEN Eine Auswahl seriöser und guter Informationsangebote auch zu einzelnen IGeL. 27

3 Vorwort 01 Beim Arztbesuch oder im Krankenhaus werden Ihnen Untersuchungen und Behandlungen angeboten gleich, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt, sondern die Sie selbst bezahlen müssen. Der Markt für diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist nicht immer einfach zu überblicken. Dieser Ratgeber will Ihnen als Patientin und Patient, als Verbraucherin und Verbraucher die Orientierung erleichtern. Er soll Ihnen helfen, die Leistungen einzuschätzen und die für Sie beste Entscheidung zu treffen. In dieser Broschüre wird abwechselnd die weibliche und die männliche Form verwendet. Die Aussagen beziehen sich dabei immer auf Frauen und Männer.

4 02 1. Was sind IGeL? Viele Arztpraxen bieten Untersuchungen und Behandlungen an, die von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt werden. Sie als Patientin oder Patient müssen diese Leistungen in der Regel selbst bezahlen und bekommen die Kosten nicht erstattet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ärztin die Maßnahme vorschlägt oder Sie sie darauf ansprechen. Für diese Angebote wurde Ende der 1990er Jahre der Begriff Individuelle Gesundheits-Leistungen (kurz: IGeL) eingeführt. Manchmal werden sie auch Selbstzahler-Leistungen oder Zusatzleistungen in Abgrenzung zu Regelleistungen genannt oder als Service- oder Komfortmedizin bezeichnet. Sie sollen in der Regel getrennt von Leistungen erbracht werden, die die Krankenkassen bezahlen.

5 03 ZU DEN IGeL ZÄHLEN ZUM BEISPIEL: manche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten Behandlungen, deren Nutzen nach Ansicht der Krankenkassen und Ärztevertreter nicht oder noch nicht ausreichend wissenschaftlich erwiesen ist medizinisch-kosmetische Leistungen Atteste und Gutachten Reiseimpfungen viele sportspezifische Untersuchungen

6 04 Welche Untersuchungen und Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen, steht in einem Leistungskatalog. Er wird von Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen gemeinsam festgelegt. Patientenvertreter sind beteiligt, dürfen aber nicht mitstimmen. Bei jeder IGeL ist deshalb die Frage berechtigt, warum sie nicht im Leistungskatalog enthalten ist. Eine vergleichbar einheitliche und verbindliche IGeL-Liste gibt es nicht. Inzwischen existieren mehrere hundert IGeL und es kommen ständig neue hinzu. WANN IST EINE IGeL SINNVOLL? Im Einzelfall ist es oft schwierig zu entscheiden, ob eine IGeL sinnvoll ist. Eine medizinische Leistung ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr Nutzen den möglichen Schaden überwiegt. Die Abwägung von Nutzen und Schaden ist letztlich auch eine Frage Ihrer persönlichen Bewertung. Diese Broschüre stützt sich auf ein Verständnis von Medizin, das patientenorientierte Entscheidungen auf der Grundlage wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit anstrebt. Wenn Sie eine IGeL für sinnvoll halten, lohnt sich ein Anruf bei Ihrer Krankenversicherung. Manche gesetzliche Krankenkasse bezahlt bestimmte IGeL oder bietet dies im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung an. Auch übernimmt die Krankenkasse eventuell eine Früherkennungsuntersuchung bei einem konkreten Krankheitsverdacht.

7 05 Fragen sie den Arzt, warum eine bestimmte IGeL nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist, z. B.: Warum wird diese Behandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt? Ist sie trotzdem erforderlich? Ihr gutes recht

8 06 2. Ihre Rechte als Patient und Verbraucher Arztpraxen können mit IGeL ihren Unternehmenserfolg steigern. Gesetzlich Versicherte bezahlen diese Leistung selbst und sind damit zugleich Patientin und direkte Käuferin einer Dienstleistung mit allen Rechten und Risiken einer Verbraucherin. Für viele ist diese Doppelrolle gegenüber der Ärztin ungewohnt. Ob Sie eine vorgeschlagene IGeL annehmen oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Treffen Sie sie sorgfältig. IGeL sind nicht eilig und haben Zeit bis zum nächsten Arztbesuch von wenigen Fällen, etwa unmittelbar vor einer Auslandsreise, abgesehen. Informieren Sie sich. Lassen Sie sich auch von Ihrem Arzt ausführlich beraten und fragen Sie nach. Misstrauen Sie Informationen, ob in der Sprechstunde oder schriftlich, die Ihnen die Entscheidung abnehmen wollen. Medizinische Fragen, auch zu IGeL, sollten Sie grundsätzlich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen. Die Beratung muss ausführlich und verständlich sein und Sie müssen Gelegenheit haben, Ihre Fragen zu stellen. Lassen Sie sich Nutzen und Risiken einer IGeL detailliert erläutern. Fragen Sie nach, wie gut diese wissenschaftlich nachgewiesen sind und warum der Mediziner eine IGeL für nötig und eine entsprechende Kassenleistung für nicht ausreichend hält.

9 07 Schlägt Ihr Arzt Ihnen eine IGeL vor, sagen Sie nicht sofort zu, bitten Sie sich Bedenkzeit aus. Sie können z. B. sagen: Vielen Dank, dass Sie mich auf diese Behandlung aufmerksam gemacht haben. Ich werde mir das gerne näher überlegen. Ihr gutes recht

10 08 Wenn Sie über Bekannte, durch Medien oder die Website der Arztpraxis auf eine IGeL aufmerksam geworden sind und diese wünschen, informieren Sie sich möglichst gut bevor sie Ihre Ärztin dazu befragen. Wenn Sie für eine IGeL einen separaten Termin vereinbart haben, müssen Sie dafür keine Versichertenkarte vorlegen. Als gesetzlich krankenversicherter Käufer einer IGeL haben Sie zudem Anspruch auf einen Kostenvoranschlag und Vertrag sowie eine Rechnung. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten: Eine genaue Beschreibung der geplanten IGeL Eine Erklärung, dass Sie der IGeL ausdrücklich zugestimmt haben und über die selbst zu tragenden Kosten aufgeklärt worden sind.

11 09 Das voraussichtliche Gesamthonorar Ergänzend die entsprechenden Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ) sowie den Steigerungssatz. Dieser gibt den Kostenspielraum abhängig von Umfang und Aufwand vor. Informationsangebote zu bestimmten IGeL, ob auf der Internetseite der Praxis oder im Wartezimmer, sollen die zu erwartenden Leistungen und einen Kostenrahmen nennen. Im Anschluss an die Untersuchung oder Behandlung muss Ihre Ärztin Ihnen eine nachvollziehbare Rechnung geben. Auf ihr muss stehen, welche Leistung wann erbracht wurde und wie die Kosten nach der Gebührenordnung abgerechnet wurden. IHR GUTES RECHT

12 10 3. IGeL in der Sprechstunde Die ärztliche Sprechstunde heißt nicht umsonst so. In dem vertrauensvollen Verhältnis zu Ihrer Ärztin können Sie alle Fragen stellen und Zweifel äußern, die Sie bewegen, auch zu IGeL. Ganz gleich, ob Sie sich am Ende für oder gegen eine IGeL entscheiden, wichtig ist, dass Sie das Gefühl haben, eine gute Entscheidung zu treffen. Dafür sollen die Informationen, die Ihnen Ihr Arzt gibt, umfassend, sachlich und vor allem leicht verständlich sein. Für Ärzte ist es nicht immer einfach, medizinische Themen für jeden gut verständlich darzustellen. Für Sie aber ist dies entscheidend. Fragen Sie also nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Niemand erwartet von Ihnen medizinische Vorkenntnisse.

13 11 Scheuen Sie sich nicht nachzufragen, wenn Sie Ihren Arzt nicht verstanden haben. Sagen Sie z. B.: Diesen Punkt habe ich noch nicht verstanden. Können Sie ihn mir als medizinischem Laien bitte nochmals erklären. Wenn Sie eine IGeL nicht möchten, lehnen Sie diese freundlich ab, z. B. mit dem Satz: Vielen Dank, dass Sie mir diese zusätzliche Behandlung vorgestellt haben. Ich möchte darauf verzichten.

14 12 Ihre Ärztin sollte Sie zudem auf Ihr Recht aufmerksam machen, sich eine zweite Meinung einholen zu können. Bei einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis wird sie auch akzeptieren, wenn Sie eine vorgeschlagene IGeL nicht annehmen möchten. Am besten ist es, wenn sie im Gespräch deutlich macht, dass sie Ihre persönliche Entscheidung in jedem Falle respektiert. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenversicherung, ob sie die IGeL bezahlt, für die Sie sich interessieren. Wenn nein, warum nicht? Die Begründung kann weitere Argumente für Ihre Entscheidung liefern. Bedenken Sie dabei, dass die Krankenversicherung anstrebt, die Einnahmen aus Beiträgen und die Ausgaben für Leistungen in einem bestimmten Verhältnis zu halten. IHR GUTES RECHT Grundsätzlich ist es möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung das Einholen einer Zweitmeinung zu einer Behandlung bezahlt. Eine Zweitberatung ausschließlich zu einer IGeL übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht.

15 13 4. IGeL-Checkliste Vor einer Entscheidung für oder gegen eine IGeL sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten können: 1. Bin ich von meinem Arzt oder meiner Ärztin sachlich und ohne Drängen verständlich beraten worden? ja 2. Habe ich zusätzliche Informationen, eventuell auch eine zweite Meinung eingeholt? ja nein nein 3. Ist mir klar, warum die IGeL für mein spezielles gesundheitliches Problem sinnvoll ist? Kenne ich den Nutzen der IGeL und weiß, wie dieser zustande kommt? Gibt es dafür genügend wissenschaftliche Nachweise? ja nein 4. Kenne ich die möglichen Risiken und Nebenwirkungen der IGeL? Hat mein Arzt oder meine Ärztin mich ausführlich und verständlich darüber aufgeklärt? ja nein 5. Bin ich informiert, welche Folgen sich für mich aus einem positiven oder negativen Untersuchungsergebnis ergeben und wie es ggf. mit Folgeuntersuchungen aussieht? ja nein

16 14 6. Habe ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag und ein Vertragsformular mit Angabe der Kosten erhalten? Weiß ich, welche Leistung mir zu welchem Preis angeboten wird? Habe ich bei teuren IGeL Angebote verglichen? ja nein 7. Bin ich darüber aufgeklärt, welche alternativen Leistungen meiner gesetzlichen Krankenkasse für mich in Frage kommen? ja nein 8. Hatte ich genügend Bedenkzeit und habe ich das Gefühl, mich frei für oder gegen die IGeL entscheiden zu können? ja nein Nach der Entscheidung, aber vor der Behandlung oder Untersuchung sollten Sie diese Frage mit Ja beantworten können: 9. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zu der geplanten IGeL zwischen meinem Arzt und mir? ja nein Nach der Behandlung oder Untersuchung sollten Sie diese Frage mit Ja beantworten können: 10. Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung erhalten? Stimmt sie mit dem Kostenvoranschlag und dem Vertrag überein? ja nein

17 5. So informieren Sie sich richtig 15 Sie interessieren sich für eine bestimmte IGeL. Entweder, weil Sie davon gehört und gelesen haben und Ihre Ärztin beim nächsten Besuch darauf ansprechen möchten. Oder sie hat Ihnen in der Sprechstunde ein IGeL-Angebot gemacht. Nun suchen Sie nach zuverlässigen Informationen. Dieses Kapitel hilft Ihnen, seriöse und neutrale IGeL-Informationen zu erkennen und zu bewerten.

18 16 WER INFORMIERT ÜBER DIE IGeL? Diese Frage sollten Sie bei jeder IGeL-Information als Erstes stellen. Ist klar erkennbar, von wem die Auskünfte stammen? Handelt es sich um eine neutrale Stelle oder verfolgt ihr Absender bestimmte, meist wirtschaftliche Interessen? Steht hinter der Information das primäre Ziel, die IGeL anzupreisen? Oder wird erklärt, warum eine Leistung nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt wird. Bei journalistischen Informationen sollte klar ersichtlich sein, ob sie redaktionell unabhängig und frei vom Einfluss wirtschaftlicher Interessensgruppen sind. Die Glaubwürdigkeit erhöht sich zusätzlich, wenn anerkannte Stellen für die Inhalte garantieren, Patientenvertreter daran beteiligt waren, mehrere Informationsquellen zitiert oder bestimmte Qualitätsrichtlinien nachweislich eingehalten werden. Natürlich sollten Sie versuchen, Informationen zu finden, die genau auf Ihre Fragen eine Antwort geben und für medizinische Laien verfasst sind. Geben Sie sich nicht zufrieden, wenn Fragen offen bleiben. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie mit Fachchinesisch konfrontiert werden. Denken Sie nicht: Das hört sich wissenschaftlich kompliziert an, es wird wohl stimmen. Sie sollen schließlich verstehen, wofür oder wogegen Sie sich entscheiden.

19 17 FRAGEN SIE: Wer ist der Autor der IGeL-Information? Was qualifiziert ihn dafür? Wer finanziert die Publikation? Wer verbreitet sie? NUTZT IHNEN DIE IGeL? Eine medizinische Leistung ist nur sinnvoll, wenn sie Ihnen einen Nutzen bringt. Ob eine Behandlung wirksam oder eine Untersuchung sinnvoll ist, wird in wissenschaftlichen Studien untersucht. Es kann sein, dass bei der Bewertung von IGeL auf widersprüchliche Erfahrungen, Ansichten oder eine unklare Sachlage hingewiesen wird. Vielleicht gibt es noch zu wenige Untersuchungen oder Nachweise. Dies erschwert Ihnen eine Entscheidung. Solche Hinweise sind jedoch ein Zeichen von Genauigkeit. Stellen Sie sich und Ihrer Ärztin auch die Frage: Worin genau besteht der Nutzen der IGeL?

20 18 Vertrauenswürdige Mediziner und seriöse Informationen erkennen Sie auch daran, dass sie klar zwischen echten Krankheiten und normalen z. B. altersbedingten Erscheinungen unterscheiden. Falten oder Haarausfall im Alter mögen als kosmetisches Problem angesehen werden. Eine Krankheit sind sie in den allermeisten Fällen nicht. Seien Sie kritisch, wenn alltägliche Probleme als Krankheit eingestuft oder übertrieben dargestellt und dafür Therapien angeboten werden. Wägen Sie den Nutzen einer IGeL ab. FRAGEN SIE: Ist der Nutzen der IGeL wissenschaftlich nachgewiesen? Von wem und wo? FRAGEN SIE: Was erwarten Sie von der IGeL und was bedeutet es, wenn ich auf die Leistung verzichte?

21 19 SCHADET IHNEN DIE IGeL? Selbst wenn für eine IGeL ein Nutzen nachgewiesen ist, ist sie nicht automatisch sinnvoll. Es gibt keinen medizinischen Eingriff ohne Risiko. Dem Nutzen sollten Sie mögliche Schäden und Risiken gegenüberstellen. Eine IGeL-Information muss ausführlich auf die Risiken und Auswirkungen einer bestimmten Behandlung auf die Gesundheit und das alltägliche Leben eingehen. Dabei sind statistische Angaben sinnvoll, die Zahlen sollten aber in verständlichen Worten zusammengefasst sein. Und wie beim Thema Nutzen gilt: Auf widersprüchliche Erfahrungen und Meinungen oder fehlende ausreichende Erfahrungen sollte ehrlich hingewiesen werden. SCHADEN UNTERSUCHUNGEN ZUR FRÜHERKENNUNG? Nachsehen kann nicht schaden, heißt es oft über medizinische Untersuchungen. Aber das stimmt so nicht. Auch Untersuchungen können Risiken für Ihre Gesundheit bergen. Untersuchungen unterliegen zudem Fehlerquoten. Als Patientin könnten Sie Opfer eines Fehlalarms und so grundlos in Angst versetzt werden. Die Folge können weitere Untersuchungen oder unnötige Behandlungen sein. Oder Sie wähnen sich umgekehrt in trügerischer Sicherheit.

22 20 IGeL-Informationen sollen deshalb Aussagen zur Treffsicherheit von Untersuchungen, insbesondere Früherkennungsuntersuchungen enthalten. Glaubwürdige Darstellungen ob schriftlich oder in der Sprechstunde übertreiben nicht das Risiko einer Erkrankung, um Sie zu einer Untersuchung zu bewegen. Früherkennung kann individuell sinnvoll sein. Die Entscheidung dafür oder dagegen ist eine sehr persönliche. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es gibt keine Verpflichtung zu Früherkennungsuntersuchungen. FRAGEN SIE: Welche Risiken birgt die IGeL? Welche unerwünschten Wirkungen, Komplikationen, Schäden sind möglich? Wenn Komplikationen auftreten, wer trägt die damit verbundenen Kosten?

23 21 FRAGEN SIE: Wie wahrscheinlich kann das Ausbrechen einer bestimmten schweren Erkrankung mit und ohne die IGeL-Untersuchung jeweils verhindert werden? WIE WIRKT DIE IGeL? Hauptsache die Behandlung wirkt, warum und wie, das ist Nebensache, könnte man als Patient denken. Doch das Warum und das Wie können Aufschluss geben über das Ob. Wenn die Wirkungsweise einer bestimmten Therapie ausführlich, verständlich und nachvollziehbar beschrieben ist, können Sie besser abschätzen, ob sie die Richtige für Sie ist. Wenn umgekehrt völlig unklar bleibt, wie und warum eine IGeL wirkt und Ihnen nur versichert wird, dass sie gut für Sie sei, ist gesunde Skepsis angebracht.

24 22 WELCHE ALTERNATIVEN GIBT ES? Wenn Sie eine IGeL in Betracht ziehen, sie für sinnvoll befunden haben, der Nutzen für Sie den möglichen Schaden überwiegt, dann fragen Sie zusätzlich: Gibt es andere Leistungen, die gleich gut oder besser abschneiden? Gute Informationsangebote listen für ein Problem alle Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden auf und vergleichen sie. Zumindest weisen sie darauf hin, wenn es Alternativen gibt. Achten Sie darauf und fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. FRAGEN SIE: Bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine der IGeL vergleichbare Leistung? Gibt es eine andere IGeL, die besser wäre, oder ebenso gut aber günstiger? Oder eine IGel, die für mich weniger aufwändig wäre?

25 23 WORAUF SOLLTEN SIE NOCH ACHTEN? Blicken Sie bei schriftlichen IGeL-Informationen auf das Datum. Von wann stammen die Angaben? Medizinische Erkenntnisse entwickeln sich weiter, die Bestimmungen im Gesundheitswesen ändern sich. Am besten ist es, wenn Veröffentlichungen zusätzlich angeben, wann die nächste aktualisierte Fassung vorliegt. Auch sollte ein Hinweis nicht fehlen, wo Sie weitere Informationen bekommen. Eine Auswahl zusätzlicher Informationsangebote finden Sie in Kapitel 7. Wenn Sie aus der Sprechstunde kommen oder eine Information über IGeL gelesen haben, stellen Sie sich die Fragen: Habe ich ein realistisches Bild zu der IGeL erhalten? Habe ich die Diagnose verstanden, kenne ich Ursachen und mögliche Verläufe der Krankheit? Weiß ich, welche Möglichkeiten bestehen, die Erkrankung zu behandeln und zu bewältigen? Ist mir klar, wozu welche Untersuchung dient und ob die Ergebnisse gleichgültig wie sie ausfallen mir helfen? Je kostenträchtiger oder risikoreicher eine geplante IGeL ist, desto mehr Zeit und Mühe sollten Sie aufwenden, sich umfassend aus seriösen und neutralen Quellen zu informieren ehe Sie sich entscheiden. Denken Sie daran, IGeL sind von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht eilig.

26 24 6. Welche IGeL gibt es? IGeL begegnen Ihnen beim Allgemeinarzt ebenso wie in medizinischen Fachpraxen. Je nach Leistungsart sollten Sie an unterschiedlichen, möglicherweise kritischen Stellen genau nachfragen. UNTERSUCHUNGEN ZUR FRÜHERKENNUNG Diese zählen zu den häufigsten IGeL. Weit verbreitet sind z. B. Ultraschalluntersuchungen zur ergänzenden Krebsfrüherkennung und Messungen des Augeninnendrucks zur Früherkennung von Glaukom (Grüner Star). Sie sind dann nützlich, wenn sie dank einer frühzeitigen anschließenden Behandlung die Chancen auf Heilung oder Lebensverlängerung steigern oder die Lebensqualität verbessern. Früherkennungsuntersuchungen können aber auch nutzlos sein oder gar schaden (siehe Kapitel 5). PSYCHOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN Stressbewältigungstherapie, Paartherapie oder Lichttherapie bei sogenannter Winterdepression werden teilweise ebenfalls als IGeL angeboten. In solchen Fällen lohnt es sich, nach Alternativen zu fragen, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.

27 25 ZAHNÄRZTLICHE ZUSATZLEISTUNGEN Zahnarztpraxen nennen IGeL selten so. Dort heißen sie z. B. private Zusatzleistungen. Das Prinzip ist jedoch das gleiche. Zugleich sind Patienten in der Zahnmedizin stärker an Eigenleistungen gewöhnt: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz in der Regel einen Festzuschuss, für den Rest müssen die Versicherten selbst aufkommen. Eine weit verbreitete IGeL ist die professionelle Zahnreinigung, manchmal auch als Zahnprophylaxe angeboten. IHR GUTES RECHT

28 26 alternative heilverfahren Als IGeL werden auch sogenannte alternative Heilverfahren, wie z. B. die homöopathische Medizin, Naturheilkunden oder traditionelle chinesische Medizin angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel auch nicht die Kosten für neuartige Therapien, deren Nutzen nicht hinreichend wissenschaftlich erwiesen ist. Doch auch hier gilt: Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Ärztliche ServiceleiStungen Atteste oder besondere Impfungen, die über die Pflichtleistung der in Deutschland medizinisch notwendigen Impfungen hinausgehen, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Dazu zählt auch reisevorbereitende Medizin. Manche Krankenkassen bieten Reiseimpfungen u. ä. als Extraleistungen an. Weitere ärztliche Serviceleistungen sind Gutachten wie etwa Sport-Checks, die die Eignung für bestimmte Sport- oder Freizeitaktivitäten bescheinigen sollen. ihr gutes recht

29 7. Weitere Informationen 27 Diese Broschüre soll Ihnen helfen, unter den zahlreichen Informationsangeboten zu IGeL die seriösen und neutralen herauszufinden, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Einige solcher Angebote listen wir hier beispielhaft auf. ALLGEMEINE IGeL-INFORMATIONEN Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) Broschüre Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Grundlegende Informationen zu einzelnen IGeL, Essen 2012, Download: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung: Broschüre Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ein Ratgeber für Patientinnen und Patienten, November 2012, Download: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Broschüre Patiententipps zu IGeL-Leistungen Wenn Sie beim Arzt extra bezahlen sollen, Download: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Internet-Angebot des BMELV enthält neben einem erklärenden Video weitere Informationen in der Verbraucherschutz-Rubrik Gesundheit:

30 28 Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält ein Online-Dossier bereit unter Gesundheitsleistungen-IGeL-in-Arztpraxen-Haeufig-ueberfluessig-und-meist-teuer-3 Die Kassenverbände und gesetzlichen Krankenkassen sowie die Verbraucherzentralen der Länder und der Verbraucherzentrale Bundesverband bieten auf ihren Internetseiten zum Teil sehr umfangreiche Informationen. Auch die Vertreter der Patienteninteressen informieren über IGeL, z. B. der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. INFORMATIONEN ZU EINZELNEN IGeL Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen: Das Internet-Angebot des MDS, bietet allgemeine IGeL-Informationen an und bewertet zahlreiche einzelne IGeL nach einem einheitlichen Schema. Eine fortlaufende Erweiterung ist vorgesehen. Das Angebot ist auch als IGeL-Monitor App verfügbar: QR-Code (s. u.) oder unter

31 29 Informationen der Krankenkassen: Die Internetseiten z.b. der AOK und der Techniker Krankenkasse stellen allgemeine und zu ausgewählten IGeL spezifische Informationen zur Verfügung: und individuelle-gesundheitsleistungen/kapitel-4/ Verbraucherzentrale Hamburg: Informationsbroschüre IGeL Selbst zahlen beim Arzt für Individuelle Gesundheits-Leistungen, enthält allgemeine IGeL-Informationen und eine Bewertung einer Reihe spezifischer IGeL. INFORMATIONEN ZU LEISTUNGEN DER KRANKENKASSEN Informationen zu Extraleistungen der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie im Produktfinder der Stiftung Warentest: Grundlage der Auswahl ist der Abschlussbericht der Studie Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin, November 2012, online abrufbar unter StudieIGeL.pdf? blob=publicationfile

32 HERAUSGEBER Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Referat Sozial- und Gesundheitswesen Rochusstraße 1, Bonn STAND April 2013 KONZEPT, TEXT, GESTALTUNG MediaCompany Agentur für Kommunikation malzwei Grafikdesign FOTOS Shotshop.com, fotolia.com, gettyimages.com, corbisimages.com DRUCK BMELV INFORMATIONEN IM INTERNET / Der Verbraucherlotse ist zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen. Er wird für das BMELV von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben. Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMELV kostenlos herausgegeben. Sie darf nicht für Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.

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