Reisen mit Opioiden Einfach informieren. Der Ratgeber
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- Jan Holzmann
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Reisen mit Opioiden Einfach informieren Der Ratgeber
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3 Einfach erklärt Reisen mit Opioiden 1 Ärztliche Beratung Sprechen Sie Ihren Arzt frühzeitig auf Ihre Reisepläne an. Auf Reisen kann eine Anpassung Ihrer Opioid Dosis oder der verordneten Darreichungsform notwendig sein. 2 Beglaubigung Bitte lassen Sie Ihre ausgefüllte Bescheinigung rechtzeitig vor Reise beginn im örtlichen Gesundheitsamt beglaubigen. Reiseunterlagen Betäubungsmittel Bescheinigung Opioid Ausweis Europäische Krankenversicherungskarte
4 3 4 Auf Reisen Bei Flugreisen: Medikamente unbedingt im Handgepäck mitführen Medikamente in einer Isoliertasche transportieren und lagern Schmerzpflaster nicht intensiver Sonneneinstrahlung und Hitze aussetzen Aufbewahrungs und Anwendungshinweise der Packungsbeilage beachten
5 Inhaltsverzeichnis 04 Vorwort 05 Was sind Opioide? 07 Wie wirken Opioide? 09 Was muss ich auf Reisen beachten? 14 Wo erhalte ich Hilfe? 19 Weitere Services von 1 A Pharma ! Wichtiger Hinweis für Leser Die inhaltlichen und wissenschaftlichen Informationen in diesem Ratgeber spiegeln den aktuellen Stand zur Zeit der Bearbeitung (siehe Rückseite) wider. Sie sollen einen ersten Eindruck über das Themengebiet geben. Sie ersetzen jedoch keine ärztliche Beratung. Bitte lesen Sie immer die Packungsbeilage Ihrer Medikamente aufmerksam durch. Eine Gewährleistung oder Haftung für Inhalte oder Informationen aus diesem Ratgeber kann von der 1 A Pharma GmbH aus den genannten Gründen nicht übernommen werden. Soweit Internetadressen / Links angegeben werden, erklärt der Verfasser, dass für ihn zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Ratgeber keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung / Inhalte der entsprechenden Internetseiten hat der Verfasser allerdings keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der angegebenen Internetseiten / Links. Eine Haftung wird hierfür nicht übernommen.
6 Liebe Leserin, lieber Leser, neue Eindrücke auf Reisen fernab des Alltags sorgen für Erholung. Doch wer gerne reist, sollte auch gut vorbereitet sein. Denn für Sie als Schmerzpatient ist eine kontinuierliche Fortführung Ihrer Opioid-Therapie auch im Urlaub wichtig. Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt daher rechtzeitig über mögliche Reisepläne. Er wird Sie unterstützen, Ihre Therapie wie gewohnt fortzuführen. Die Tipps zur Reisevorbereitung auf den folgenden Seiten helfen Ihnen, Ihre Reise ohne Hindernisse anzutreten. Sollten Fragen offenbleiben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wir wünschen Ihnen gute Erholung und alles Gute für Ihre Gesundheit. Herzliche Grüße Ihr 1 A Pharma Team 04
7 Was sind Opioide? Was sind Opioide? Opioide sind Schmerzmedikamente, die ähnlich wie Morphin wirken. Sie sind heute ein wichtiger Bestandteil der Schmerztherapie. Bei starken bis sehr starken akuten (zum Beispiel nach Operationen) und chronischen Schmerzen etwa Schmerzen des Bewegungsapparates, Tumorschmerzen oder Nervenschmerzen werden sie häufig verordnet. 1 Starke Opioide unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Daher gelten besondere Vorschriften für den Arzt bei der Verschreibung und die Apotheke bei der Abgabe dieser Arzneimittel. Der Arzt muss ein spezielles Rezept, das so genannte Betäubungs mittelrezept, für die Verschreibung verwenden. Zudem gelten für Ärzte und Apotheker bestimmte Dokumentationspflichten. 05
8 Opioide sind beispielsweise als Tabletten, Pflaster oder Kapseln erhältlich. Ihr Arzt wird mit Ihnen herausfinden, was für Sie geeignet ist. Falls Sie Tabletten und Kapseln nicht gut schlucken können, sind möglicherweise Opioid-Pflaster eine Alternative. Beachten Sie dabei die Einnahme- und Anwendungshinweise. Vor Reisen kann eine Anpassung der Darreichungsform oder der Dosierung notwendig sein. Lassen Sie sich daher rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten. Suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, falls bei der Behandlung unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Das können zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen und Verstopfung sein. Keine Sorge, diese sind teilweise nur vorübergehend oder können gelindert werden. Tipp Sprechen Sie Ihren Arzt frühzeitig auf Ihre Reisepläne an. Er kann Ihnen helfen, Ihre Schmerzen auch im Urlaub bedarfsgerecht zu behandeln. 06
9 Wie wirken Opioide? Wie wirken Opioide? Schmerzen werden über Nerven, etwa in unserer Haut, aufgenommen. Eine Verletzung löst dort einen Reiz aus, der über Nervenfasern und Nervenzellen auf das Rückenmark weitergeleitet wird. Von dort wird der Reiz weiter ans Gehirn gemeldet. 2 Genauer betrachtet besteht an der Kontaktstelle zwischen Nervenfaser und Rückenmark jedoch ein kleiner Spalt. Diesen kann das Schmerzsignal nicht überwinden. Hier wird der Schmerz mittels sogenannter Botenstoffe weitergeleitet. Diese werden von einer Nervenzelle am Ende der signalgebenden Nervenfaser freigesetzt und von passenden Bindungsstellen im Rückenmark aufgenommen. So entsteht wieder ein elektrisches Signal, welches über Nerven fasern im Rückenmark ans Gehirn weitergeleitet wird. Dort wird der Schmerz dann wahrgenommen. 07
10 Signalgebende Nervenfaser Botenstoffe Nervenfaser im Rückenmark Schmerz weiterleitung Opioid Schmerz dämpfung durch Opioide Opioide passen wie ein Schlüssel in ein dafür vorgesehenes Schloss auf der signalgebenden Nervenzelle. Sobald ein Opioid-Schlüssel im Schloss steckt, wird die Ausschüttung der schmerzleitenden Botenstoffe und so die Schmerzweiterleitung an das Gehirn gedämpft. 08
11 Was muss ich auf Reisen beachten? Was muss ich auf Reisen beachten? Opioid-Patienten müssen ihre Therapie auch auf Reisen fortführen. Suchen Sie bei der Vorbereitung daher frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arzt, um Ihren Urlaub ohne Hindernisse antreten zu können. 3 Ärztliche Beratung Das Aussetzen von Begleittherapien, z. B. Krankengymnastik, oder besondere Reise belastungen durch langes Sitzen können eine ärztliche Anpassung Ihrer Opioid Dosis erforderlich machen. Bei Zeitverschiebung ist eventuell eine Zusatzmedikation mit niedrig dosierten Medikamenten notwendig. Reisekrankheiten wie Durchfall und Übelkeit können dazu führen, dass Schmerzmedikamente in oraler Darreichungs form nicht mehr ausreichend wirken. Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Arzt, ob auch andere Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Schmerzpflaster für Sie infrage kommen. 09
12 Reiseunterlagen Wichtige Unterlagen für Ihre Reise mit Opioiden sind: Betäubungsmittel-Bescheinigung Opioid-Ausweis Europäische Krankenversicherungskarte (bei Reisen innerhalb der EU) Betäubungsmittel-Bescheinigung Opioide fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Denken Sie daher an eine von Ihrem Arzt ausgestellte Betäubungsmittel Bescheinigung. Diese können Sie unter oder kostenlos herunterladen. Zur Mitnahme in Mitgliedsländer des Schengener Abkommens* benötigen Sie für jedes verschriebene Opioid eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Diese ist für Reisen bis zu 30 Tagen gültig. Für Reisen außerhalb des Schengen Raums ist eine mehrsprachige Bescheinigung notwendig. Bitte informieren Sie sich auch über die rechtlichen Bestimmungen Ihres Ziellandes, etwa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung in Deutschland. * zzt. Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Stand: April 2017) 10
13 Was muss ich auf Reisen beachten? Beide Bescheinigungen müssen vor Reiseantritt vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Informationen zu den zuständigen Behörden finden Sie im Kapitel Wo erhalte ich Hilfe?. Opioid-Ausweis Führen Sie Ihren Opioid-Ausweis auf Reisen immer mit sich. Dieser enthält relevante Informationen zu Ihrer Opioid-Behandlung in verschiedenen Sprachen. Er kann so helfen, dass Sie auch auf Reisen im Notfall angemessen behandelt werden. 3 Europäische Krankenversicherungskarte Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für Auslandsreisen und beantragen Sie rechtzeitig eine Europäische Krankenversicherungskarte. Tipp Beugen Sie Sprachbarrieren vor, indem Sie Wörterbücher oder einen Sprachführer mit sich führen. 11
14 Auf Reisen Zu Transport und Lagerung, genauso wie zur Anwendung von Opioiden auf Reisen beachten Sie stets die Hinweise in der Packungsbeilage des jeweils verordneten Medikaments. Sprechen Sie bei offenen Fragen auf jeden Fall Ihren Arzt an. Transport und Lagerung Führen Sie Ihre Schmerzmedikamente bei Flugreisen im Handgepäck mit sich, da Koffer verspätet ankommen oder verloren gehen können. Zudem können Temperaturund Druckverhältnisse im Gepäckraum stark schwanken und die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen. Transportieren und lagern Sie diese auf Reisen zudem in einer Isoliertasche. Es gibt Schmerzmedikamente, die nicht über 25 Grad Celsius gelagert werden sollten. 25 C Transport im Handgepäck Transport und Lagerung in einer Isoliertasche Spezielle Schmerzpflaster nicht über 25 Grad Celsius lagern 12
15 Was muss ich auf Reisen beachten? Dazu zählen etwa spezielle Schmerzpflaster. Beachten Sie deshalb die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage Ihres Arzneimittels. Bewahren Sie Ihre Medikamente zudem immer in der Originalverpackung auf. Besondere Anwendungshinweise Bei transdermalen Schmerzpflastern kann Hitze zu einer erhöhten Konzentration des Wirkstoffs im Blut führen. Ihr Pflaster darf daher keinen Wärmequellen wie z. B. intensiven Sonnenbädern, Sauna oder ausgedehnten heißen Whirlpool Bädern aus gesetzt werden. Beachten Sie außerdem die Hinweise zur Anwendung in der Packungs beilage Ihres Medikaments. 3 Bei Zeitverschiebung sollten Sie Ihr Einnahmeintervall auf den Tagesrhythmus vor Ort einstellen. Eventuelle Übergangsprobleme können gegebenenfalls mit niedrig dosierten Präparaten überbrückt werden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arzt beraten. 13
16 Wo erhalte ich Hilfe? Weitere Informationen über die für Sie zuständigen Behörden für die Beglaubigung Ihrer Betäubungsmittel Bescheinigung finden Sie unter folgenden Links*: Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Gesundheitsamt, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit Marlies Frank Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Cornelia Kühn Fachamt bzw. Dezernat Gesundheit bei dem Bezirksamt, in dessen Bereich der jeweilige Arzt seine Tätigkeit ausübt * Stand: Alle Angaben ohne Gewähr. 14
17 Wo erhalte ich Hilfe? Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Zuständige Gesundheitsämter Zuständige Gesundheitsämter In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Beglaubigung der Bescheinigung zuständig. Eine Liste der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie aktuell unter Zuständige Gesundheitsbehörden gesundheitsaemter_nrw/index.html Zuständige Gesundheitsämter Zuständige Gesundheitsämter Zuständige Gesundheitsämter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
18 Deutsche Schmerzliga e. V. Postfach Frankfurt am Main Tel.: (montags, mittwochs, freitags von 9:00 11:00 Uhr) Gemeinnütziger Verein mit mehr als 100 regionalen Selbsthilfegruppen unter einem Dach. Die Selbsthilfegruppen unterstützen ihre Mitglieder unter fachlicher Leitung: Wie nehme ich die Schmerzkrankheit an? Wie lindere ich die Schmerzen? Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. Alt-Moabit 101 b Berlin Tel.: info@dgss.org Hier gibt es neutrale und wissenschaftlich fundierte Informationen von über 40 führenden Schmerzexperten, außerdem verständliche Beiträge mit Grundlagen der Schmerzentstehung und der Behandlung der wichtigsten Schmerzerkrankungen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft informiert auch über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen. 16
19 Wo erhalte ich Hilfe? Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle Kurt-Kiesinger-Allee Bonn Tel.: schengen@bfarm.de Die Bundesopiumstelle ist eine Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Hier gibt es weiterführende Informationen zu Reisen mit Opioiden. 4 17
20 Notizen 18
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