Spielgerätesteuer-Erklärung
|
|
- Helene Minna Winter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmen Kassenzeichen 0.- Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) Fachbereich II - Finanzen, Soziales und Kultur Ritterstraße Neustadt (Hessen) Jahr Veranlagungszeitraum (bitte ankreuzen).... Quartal Spielgerätesteuer-Erklärung... Hinweise für den Steuerpflichtigen: Die Übersendung dieses Vordrucks gilt als Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nach Abs. Nr. a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) i. V. m. ff. Abgabenordnung (AO). Die Steueranmeldung ist bis zum. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Neustadt (Hessen) einzureichen und die darin selbst errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Besteuerungsgrundlagen nach Abs. Nr. b KAG i. V. m. AO geschätzt und ein Verspätungszuschlag nach Abs. Nr. a KAG i. V. m. AO von bis zu 0 % der Steuer festgesetzt werden. Auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung besteht die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge ( Abs. Nr. b KAG i. V. m. 0 AO). Die Steuer bemisst sich nach der Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Wird die Bruttokasse nicht nachgewiesen, erfolgt die Besteuerung nach Schätzung. Im Einzelnen wird auf die und der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Neustadt (Hessen) verwiesen. Die Erklärung über den Besteuerungsmaßstab ist für das Kalenderjahr bindend.. Erklärung zum Besteuerungsmaßstab: Ich wähle für das oben angekreuzte Kalenderjahr die Besteuerung nach dem Festbetrag für die Spielgeräte nach Abs. Nr. a) Spielapparate ohne in Spielhallen Abs. Nr. b) Spielapparate ohne in Gaststätten Für die Besteuerung nach der Bruttokasse sind für jedes Spielgerät Zählwerkausdrucke für den Besteuerungszeitraum beizufügen. Diese Ausdrucke müssen mindestens Angaben über Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdrucks, die Spieleinsätze, die Gewinne und den Kasseninhalt enthalten. Seite
2 x %. Spielgeräte mit Im o. g. Kalendervierteljahr waren von mir/uns im Gebiet der Stadt Neustadt (Hessen) die nachstehend aufgeführten Spielgeräte mit aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: (falls erforderlich, bitte weitere Anlageblätter verwenden!) Name/ Geräte-Nr. (letzte Ziffern). Monat. Monat. Monat. Monat. Monat. Monat Gesamt 0 0 Zwischensumme :
3 Apparate mit Sex-, Gewaltoder kriegsverherrlichenden Spielen x 0 % in Gaststätten x % in Spielhallen x % Seite. Spielgeräte ohne Im o. g. Kalendervierteljahr waren von mir/uns im Gebiet der Stadt Neustadt (Hessen) die nachstehend aufgeführten Spielgeräte ohne aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: (falls erforderlich, bitte weitere Anlageblätter verwenden!) Aufstellort Name/ Geräte-Nr. (letzte Ziffern). Monat. Monat. Monat. Monat. Monat. Monat Gesamt 0 0 Zwischensumme : Steuerbetrag (Bruttokasse): Seite
4 . Besteuerung nach dem Festbetrag In dem auf Blatt angekreuzten Kalendervierteljahr waren von mir/uns im Gebiet der Stadt Neustadt (Hessen) die nachstehend aufgeführten Spielgeräte aufgestellt (falls erforderlich, bitte Anlageblätter verwenden): Spielgeräte in Spielhallen ohne Spielgeräte in Gaststätten ohne Anzahl der Spielgeräte. Monat. Monat. Monat Gesamt x 0,00 x 0,00 Steuerbetrag (Festbetrag): Steuerbetrag insgesamt:. Versicherung der Richtigkeit Ich/Wir versichere/n, die Angaben in dieser Steuererklärung - auch die Angaben auf der Anlage hinsichtlich der Aufstellorte - wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum Unterschrift (Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben!) Rechtsbehelfsbelehrung: Die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steuererklärung durch die Stadt Neustadt (Hessen) gilt als Steuerfestsetzung. Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße, Neustadt (Hessen) Widerspruch eingelegt werden ( 0 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steuererklärung bei der Stadt Neustadt (Hessen) eingegangen ist. Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. Benachrichtung über gespeicherte Daten ( Hess. Datenschutzgesetz - HDSG -) Für die Erhebung der Steuer werden folgende Daten in automatisierten Dateien gespeichert: Name und Anschrift des Steuerpflichtigen, ggf. auch des Zustellungsbevollmächtigten, des Zahlungsbeauftragten und des Beauftragten für das Lastschriftverfahren, erforderliche Daten zur kassenmäßigen Abwicklung, Berechnungsgrundlagen wie Bruttokasse der Geräte, Zahl der Apparate mit und ohne.rechtsgrundlagen sind: Hessische Gemeindeordnung (HGO), Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (KAG), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Neustadt (Hessen). Die Daten werden zwei Jahre nach Einstellung des Falles gelöscht.
5 A n l a g e Im Stadtgebiet waren von mir/uns in dem auf Blatt der Steuererklärung angekreuzten Kalendervierteljahr folgende Apparate aufgestellt: Art und Typ des Apparates Apparate mit : Aufstellort Dauer der Aufstellung vom... bis... Apparate ohne : (Falls erforderlich, Fortsetzung bitte auf Anlageblättern)
Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle
Unternehmen Kassenzeichen Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Biedenkopf Fachbereich II - Finanzdienste Hainstr. Biedenkopf Jahr
Mehr2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung
Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum
Mehr2018 I 2018 II 2018 III 2018 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung
Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
Kostenstelle : 10.6050. Sachkonto : 5559120 Anschrift:. (Straße). Tel.:.... (PLZ) (Ort) Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) Rathausgasse 1 34576 Homberg (Efze) Veranlagungszeitraum (bitte ankreuzen)
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
- - Unternehmen:.. Konten der Gemeindekasse Fürth Sparkasse Starkenburg. IBAN DE46 5095469000 057099 Anschrift:. (Straße) Volksbank Weschnitztal IBAN DE8 509659000 5050 (PLZ) (Ort) Tel.:.. Gemeindevorstand
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
(Unternehmen) (Straße) (Kassenzeichen) Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (E-Mail Adresse) Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Steueramt - Marktplatz 1 34613
MehrSpielgerätesteuer-Erklärung
Unternehmen: (Anschrift u. Telefon-Nr.) Kassenzeichen: Magistrat der Stadt Obertshausen - Steuerabteilung - Schubertstraße Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Konten der Stadtkasse Obertshausen:
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
Firma/Absender Kassenzeichen:... (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben)... Tel.: Veranlagungszeitraum: Jahr:... (bitte ankreuzen) Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf -Steueramt- Postfach
MehrKassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9
Unternehmen: Kassenkonto: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 63512 Hainburg 2015 (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets angeben)
MehrStraße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr
Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz 1 63500 Seligenstadt 2017 Buchungszeichen: (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets
MehrRechtsgrundlage Die jeweils gültige Satzung der Stadt Eschborn über eine Spielapparate- und Spielhallensteuer.
! Rechtsgrundlage Die jeweils gültige Satzung der Stadt Eschborn über eine Spielapparate- und Spielhallensteuer. Zählwerknachweise Für die Besteuerung nach der Bruttokasse sind für jeden Apparat Zählwerkausdrucke
MehrKassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau
Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name
MehrKassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau
Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
Name, Anschrift und Telefon des Steuerpflichtigen Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Sachbearbeiter: Daniel Bernhardt Telefon: 06172 / 731-1224 E-Mail: daniel.bernhardt@friedrichsdorf.de Magistrat
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016
Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr
Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Seligenstadt
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Seligenstadt In der Fassung vom: 30.11.2009 Zuletzt geändert am: 10.02.2014 Bekannt
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Weilrod
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf die Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Weilrod (in der Fassung vom 29.02.2016) Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung
MehrSatzung. ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Sachwerte. der Stadt Bürstadt
Satzung ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus)
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände
Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757), der 1,2,3 und 7 des Gesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006
MehrStand: 1. Änderungssatzung vom
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 12.12.2006 Stand: 1. Änderungssatzung
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung
Name, Firma (Steuerpflichtige/Steuerpflichtigen) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefonnummer Magistrat der Stadt Friedrichsdorf Stadtkämmerei Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Hugenottenstraße
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände
Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Frielendorf Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Melsungen
1 Aufgrund der 5 und 51 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am
MehrApparatesteuer-Erklärung
Einzusenden an: Gemeinde Kleinblittersdorf, Steueramt, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde
MehrSpielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr
Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke
MehrApparatesteuer-Erklärung
Anlage zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Nonnweiler Einzusenden an: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung
MehrS a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g e i n e r. S t e u e r a u f S p i e l a p p a r a t e u n d
MAGISTRAT DER BARBAROSSASTADT GELNHAUSEN S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g e i n e r S t e u e r a u f S p i e l a p p a r a t e u n d a u f d a s S p i e l e n u m G e l d o d e r S a c h w
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bensheim
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer
Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Mehra) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis
MehrÄnderungshistorie. Link. Link. Link. Link
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet Änderungshistorie Link Link Link Link Link Satzung über die
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 01.01.2017 Aufgrund der 5 und 51
Mehra) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen
MehrSatzung der Stadt Blieskastel
Satzung der Stadt Blieskastel über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Blieskastel (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung
MehrVergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom 14.11.2006 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom
1 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom 11.12.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrApparatesteuer-Anmeldung
Einzusenden an: Stadt Sulzbach/Saar, Steueramt, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar Apparatesteuer-Anmeldung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Sulzbach/Saar
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrS a t z u n g. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Steuergegenstand
2.2 S a t z u n g über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Meckenheim (Vergnügungssteuersatzung) vom 2. Februar 2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.05.2015 Aufgrund des 7 der
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom 02.11.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
MehrSatzung. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom geändert duch Satzung vom
vor 9/2 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 16.12.2011 1. geändert duch Satzung vom 20.12.2013 2. geändert durch Satzung vom 05.05.2015 S a t z u n g der Stadt Bad
MehrApparatesteuer-Anmeldung
Einzusenden an: Gemeinde Großrosseln, Fachbereich 4 - Finanzen, Kasse, Steuern, Klosterplatz 2, 66352 Großrosseln Apparatesteuer-Anmeldung nach 5 Absatz der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 30.11.2018 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis
MehrArtikel 1. Nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Schalksmühle () vom 19.09.2006 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 30.09.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen in der Fassung vom 03.07.2006, zuletzt geändert am 05.12.2011 1 Steuererhebung
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.12.2016 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung
Mehr1.Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom
1.Satzung vom 04.12.2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom 06.12.2005 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau
201, Seite 1 von 5, Stand: Januar:2013 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hennef (Vergnügungssteuersatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hennef (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.10.2011 Verzeichnis der Änderungen Änderungssatzung vom Mitteilungsblatt vom In Kraft getreten am Geänderte
MehrEinzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach , D Merzig
Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach 10 02 30, D-66653 Merzig Apparatesteuer-Anmeldung nach 7 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt
MehrVergnügungssteuersatzung Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.12.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.03.2013 Der Rat der Stadt Monheim am
MehrS a t z u n g. Vergnügungssteuer. der Verbandsgemeinde Vordereifel. über die Erhebung von
S a t z u n g der Verbandsgemeinde Vordereifel über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 08.12.2011 2 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 29.01.2013 (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2015 1 Erhebung
Mehr1 Erhebung der Steuer
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt St. Wendel (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) vom 28. Februar 2013, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.06.2015 Aufgrund des 12
MehrSATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Steuererhebung 3 2 Steuergegenstand,
Mehr4 Steuersätze. (1) Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Salzungen einschließlich aller Ortsteile (Spielapparatesteuersatzung) Aufgrund
MehrStadt Dormagen F 20/22.05 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dormagen (Vergnügungssteuersatzung)
F 20/22.05 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dormagen vom 16.12.2002, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 26.04.2013 1 Steuergegenstand... 2 2 Steuerfreie Veranstaltungen...
Mehr1 Steuergegenstand. (2) Sportgeräte wie z.b. Billard, Darts und Tischfußball sowie Musikautomaten unterliegen nicht der Spielapparatesteuer.
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Gernrode vom 16.05.2011 (Vergnügungssteuersatzung) Aufgrund der 19 Abs. 1 und
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Bad Klosterlausnitz vom 06.01.2015 Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln (Vergnügungssteuersatzung) vom in der Fassung vom 17.
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln (Vergnügungssteuersatzung) vom 30.06.2009 in der Fassung vom 17. Dezember 2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Tambach-Dietharz (Spielapparatesteuersatzung) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer
MehrTextfassung nach der 2. Änderung vom Gültig ab
Textfassung nach der 2. Änderung vom 23.05.2011 Gültig ab 01.01.1999 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte ( Spielapparate-Steuersatzung )
MehrVergnügungssteuersatzung. der Stadt Paderborn. vom über die Erhebung von Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn vom 01.12.2010 über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Unterhaltungs- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) unter
MehrStadt Ilmenau vom 21. Dezember 2018
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Ilmenau (Spielapparatesteuersatzung) vom 21. Dezember 2018 Aufgrund 19 Abs. 1 und
Mehrder Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Vergnügungssteuer
der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 25. November 2011 Inhaltsübersicht Seite 1 Steuergegenstand... 3 2 Steuerschuldner und Haftung... 3 3 Erhebungsformen... 3 4 Besteuerung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrArtikel I. Nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Rheinberg (Vergnügungssteuersatzung) vom 11.04.2006 in der Fassung der 4. Änderung vom 23.10.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das
MehrBekanntmachung der Gemeinde Herscheid. S a t z u n g
Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid I. S a t z u n g über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Herscheid (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.05.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für
MehrSatzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder.
Satzung ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung
MehrFirma / Familienname, Vorname
Steueranmeldung über Vergnügungssteuer Jan Jul 2013 für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit Feb Aug als Steuererklärung gem. 13 (3) 3 der Satzung der Stadt Wittlich Mrz Sep über die Erhebung von Vergnügungssteuer
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Neuss (Vergnügungssteuersatzung) vom 13. Dezember 2002 Aufgrund der 7, 41
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung)
SATZUNG über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung) Aufgrund des des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Stadt Monheim am Rhe (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.12.2005 der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 19.12.2013 Der Rat der Stadt Monheim am Rhe hat
MehrInnere Verwaltung Tel.: /74743 Fachbereich Steuern Fax: /74781
Name, Vorname /der Steuerpflichtigen Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon Stadt Treuenbrietzen Bei Rückfragen: Der Bürgermeister Frau Unger Innere Verwaltung Tel.: 0748/7474 Fachbereich Steuern
MehrS a t z u n g der Verbandsgemeine Bad Sobernheim über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 19. Dezember 2011
S a t z u n g der Verbandsgemeine Bad Sobernheim über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 19. Dezember 2011 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte 1 Steuererhebung Die Stadt Bad Soden-Salmünster erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen
Mehr1 Steuergegenstand. 2. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten in
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Recklinghausen vom 17. Dezember 2002 1. Änderung durch Satzung vom 10.12.2003 (Amtsblatt Nr. 34 vom 19.12.2003) 2. Änderung durch Satzung vom 20.12.2005 (Amtsblatt Nr.
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Schmalkalden (Spielapparatesteuersatzung) Aufgrund der 19 Absatz (1) und 21 der Thüringer
MehrSatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf der Grundlage von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl.
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteueren in der Gemeinde Rommerskirchen (Vergnügungssteuersatzung) in der Fassung der 1.
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteueren in der Gemeinde Rommerskirchen (Vergnügungssteuersatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08. November 2007 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3
MehrÄnderungen/Anmerkungen. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Ausfertigung vom. Bekanntmachung. Inkrafttreten. vom (Nr.
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gera Spielapparatesteuersatzung Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom
Mehr1 Steuergegenstand. 2 Steuerfreie Veranstaltungen. 1. Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen;
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Werdohl (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.12.2005 in der Fassung der 4. Änderungsatzung vom 18.11.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für
MehrAchtung: Diese Fassung tritt erst zum in Kraft! Steuergegenstand
Hinweis: Bei dieser Satzung handelt es sich um eine Lesefassung der Satzung einschließlich sämtlicher Änderungssatzungen, die unverbindlich zur allgemeinen Information vorgesehen ist. Sie trifft keine
MehrVergnügungssteuersatzung der Stadt Wetter (Ruhr)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in ) vom 20.12.2006 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 11.06.2015 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Selm (Vergnügungssteuersatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Selm (Vergnügungssteuersatzung) vom 09.08.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW
Mehr2. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Löhne (Vergnügungssteuersatzung) vom
2. Änderungssatzung vom 30.06.2016 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Löhne (Vergnügungssteuersatzung) vom 16.12.2010 Aufgrund - des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Gemeinde Südeichsfeld (Spielapparate-Steuersatzung) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde-
Mehr