Orientierung an den Durchschnittswerten der eigenen Fachgruppe

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1 Berufsverband der Lungenärzte/Pneumologen Herrn Dr. Geldmacher Sehr geehrter Herr Dr. Geldmacher, anbei stellen wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis das Informationsschreiben zum Ablösepaket Arzneimittel für das Jahr 208 als Muster zur Verfügung, welches wir am Montag, den 8. Dezember 207 an die vertragsärztlich tätigen Lungenärzte und ermächtigten Lungenärzte in Niedersachsen versenden werden: das erste Jahr ohne Richtgrößenprüfung ist nun fast vorüber. Auch im nächsten Jahr wird es ohne sie weitergehen. Wie schon dieses Jahr wird die Orientierung an den Durchschnittswerten der eigenen Fachgruppe der Maßstab für die Verordnung von Arzneimitteln sein. Daneben bieten wir Ihnen auch im kommenden Jahr die Option an, im Falle der Überschreitung des Durchschnittswertes Ihrer eigenen Fachgruppe um mehr als 50 % mit der Erfüllung von Arzneimittel-Zielquoten eine mögliche Prüfung zu verhindern. An dieser Stelle möchten wir herausstellen, dass die Orientierung am Durchschnittswert der eigenen Fachgruppe die erste Option sein sollte. Bitte bedenken Sie dabei, dass sich der Durchschnittswert dynamisch fortentwickelt. Die Konzentration auf die Arzneimittel- Zielquoten ist für Sie insbesondere dann wichtig, wenn Sie mindestens 50 % über dem Durchschnittswert Ihrer eigenen Fachgruppe liegen. Dass die Mechanismen wirken, zeigt sich beim Blick auf den aktuellen Stand der Arzneimittel-Frühinformation. Aktuell können sich 94,7 % der Vertragsärzte und 89,2 % der Ermächtigten von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung befreien. Wichtig wird für Sie noch in diesem, aber auch im Folgejahr sein, auf die Frühinformation, insbesondere zu den Durchschnittswerten, zu achten. Hier können Sie selbst sehen, wo Sie stehen und ob Handlungsbedarf besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich natürlich auch gern an unsere Mitarbeiter in unseren Bezirksstellen wenden. Nun aber zu den Details für 208: Die für 208 fachgruppenindividuell in der Arzneimittelzielvereinbarung festgelegten Wirtschaftlichkeitsziele sind weitestgehend identisch mit denen von 207. Auch der Grundsatz eines allgemeinen Ziels (z.b. Generika-Quote) und eines speziellen Ziels (z.b. Biosimilarquote Somatropin bei den Endokrinologen) für jede Fachgruppe bleibt bei einem Großteil der Fachgruppen bestehen. Werden beide Zielwerte erreicht, ist der betroffene Arzt von der Durchschnittswerteprüfung befreit. Nimmt ein Arzt keine Verordnungen in der Arzneimittelgruppe des speziellen Ziels vor, so entfällt dieses Ziel für ihn. Er müsste somit nur die allgemeine Quote für die Befreiung von der Durchschnittswerteprüfung erfüllen. Für einzelne Fachgruppen konnte nur ein allgemeines Ziel oder ein spezielles Ziel festgelegt werden. In diesem Fall ist von den Ärzten der betroffenen Fachgruppe auch nur das eine Ziel zu erfüllen, um sich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien. Was ist neu? Die Zielwerte der einzelnen Arzneimittelquoten wurden auf der Basis der realen Ist-Werte des. Halbjahres 207 der jeweiligen Fachgruppe berechnet und in der Summe moderat angepasst. Den neuen für 208 gültigen Zielwert sowie weitere Informationen zu dem Wirtschaftlichkeitsziel Ihrer Fachgruppe entnehmen Sie bitte den Anlagen. Grundsätzlich hat jeder Vertragsarzt durch das Erreichen der Wirtschaftlichkeitsziele die Chance, sich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien. Sollte dies nicht gelingen und ein Arzt in den Durchschnittswerten auffällig werden, können im Rahmen eines

2 Prüfverfahrens selbstverständlich individuelle Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Zu Ihrer Information werden wir Ihnen weiterhin monatlich Arzneimittelquoten- Frühinformationen und quartalsweise Hinweise zu den Durchschnittswerten im KVN- Portal unter edokumente zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen Mark Barjenbruch Vorsitzender Dr. Jörg Berling stellv. Vorsitzender Anlagen: Quoteninformation Quoteninformation Kurzfassung (Tischvorlage)

3 Arzneimittelzielvereinbarung Niedersachsen 208 Fachgruppe 29: Lungenärzte, Pneumologie Handlungsempfehlung Generikaquote Verordnung von Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln. Quote Verordnungsempfehlung Verordnungsmindestquote 82,39 % bezogen auf den gesamten Fertigarzneimittelmarkt Stand: November 207

4 Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen Arzneimittelzielvereinbarung 208 Wirtschaftlichkeitsziel Generikaquote Fachgruppe 29: Lungenärzte, Pneumologie Stand: November 207 Wirtschaftlichkeitsziel: Mindestanteil von Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln (Altoriginalen) am gesamten Fertigarzneimittelmarkt. Wirkstoffgruppe Verordnungsempfehlung Verordnungsmindestquote Gesamter Fertigarzneimittelmarkt 82,39 % Hintergrund Im Jahr 206 kamen Generika und generikafähige, patentfreie Arzneimittel, sogenannte Altoriginale, im Bereich der KV Niedersachsen über alle Fachgruppen hinweg auf einen Verordnungsanteil von 90,4%. Demgegenüber belief sich ihr Anteil am Brutto-Gesamtumsatz lediglich auf 48,7% (Datenquelle: GAmSi). Generika generieren demnach hohe Einsparmöglichkeiten und tragen zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben bei. Im Rahmen der Aut-Idem-Regelung können Generika und dazugehörige Altoriginale in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden. Um diesem Zustand Rechnung zu tragen, werden sowohl Generika als auch patentfreie, im Rahmen der Quote positiv bewertet. Empfehlung: Sofern keine medizinischen Einwände bestehen, sollten Generika und patentfreie, aus wirtschaftlichen Gründen vorrangig verordnet werden um die Mindestquote zu erfüllen. Anmerkung: Bei der Ermittlung der Verordnungsmindestquote finden Rabattverträge keine Berücksichtigung, da der Inhalt der Verträge nicht veröffentlicht wird.

5 Arzneimittelzielvereinbarung Niedersachsen 208 Fachgruppe 30: ermächtigte Lungenärzte Handlungsempfehlung Generikaquote Verordnung von Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln. Quote Verordnungsempfehlung Verordnungsmindestquote 76,64 % bezogen auf den gesamten Fertigarzneimittelmarkt Stand: November 207

6 Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen Arzneimittelzielvereinbarung 208 Wirtschaftlichkeitsziel Generikaquote Fachgruppe 30: ermächtigte Lungenärzte Stand: November 207 Wirtschaftlichkeitsziel: Mindestanteil von Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln (Altoriginalen) am gesamten Fertigarzneimittelmarkt. Wirkstoffgruppe Verordnungsempfehlung Verordnungsmindestquote Gesamter Fertigarzneimittelmarkt 76,64 % Hintergrund Im Jahr 206 kamen Generika und generikafähige, patentfreie Arzneimittel, sogenannte Altoriginale, im Bereich der KV Niedersachsen über alle Fachgruppen hinweg auf einen Verordnungsanteil von 90,4%. Demgegenüber belief sich ihr Anteil am Brutto-Gesamtumsatz lediglich auf 48,7% (Datenquelle: GAmSi). Generika generieren demnach hohe Einsparmöglichkeiten und tragen zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben bei. Im Rahmen der Aut-Idem-Regelung können Generika und dazugehörige Altoriginale in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden. Um diesem Zustand Rechnung zu tragen, werden sowohl Generika als auch patentfreie, im Rahmen der Quote positiv bewertet. Empfehlung: Sofern keine medizinischen Einwände bestehen, sollten Generika und patentfreie, aus wirtschaftlichen Gründen vorrangig verordnet werden um die Mindestquote zu erfüllen. Anmerkung: Bei der Ermittlung der Verordnungsmindestquote finden Rabattverträge keine Berücksichtigung, da der Inhalt der Verträge nicht veröffentlicht wird.

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