Radar Bulletin Dezember 2016

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1 d1 1 Radar Bulletin Dezember 2016 Zeitraum 26. November 16. Dezember 2016 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Risikomanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADNS, AHO, BLV, Defra, DG SANTÉ, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. 2 Mt 1 Mt Akt. Neue Meldungen HPAI BT ASP LSD Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): Zahlreiche Nachweise von HPAI H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln in Europa. HPAI H5N5 bei Wildvögeln in den Niederlanden. Bluetongue (BT): Weitere Fälle in Frankreich (BTV-8 und BTV-4), Italien (BTV-4 und BTV-1), Kroatien und Serbien (BTV-4). Afrikanische Schweinepest (ASP): Neue Fälle in Polen, Litauen, Lettland, Estland, in der Ukraine und Russland. Lumpy skin disease (LSD): 2 neue Fälle in Griechenland. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin November 2016 Kleiner Beutenkäfer MKS VHK WNF Kleiner Beutenkäfer: Keine neuen Fälle in Italien. Maul- und Klauenseuche (MKS): Weiterhin Viruszirkulation in Nordafrika und im Nahen Osten. Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (VHK): Neue Fälle in der Schweiz. West Nil Fieber (WNF): Ungarn meldet zwei weitere Fälle. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz

2 Krankheit Situation Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) - HPAI H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln inner- und ausserhalb Europas. HPAI H5N5 bei Wildvögeln in den Niederlanden. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 kursiert weiter in Europa. Seit Ausgabe des letzten Radar Bulletins November 2016 haben auch Frankreich, Finnland, Serbien, Bulgarien und das Vereinigte Königreich Ausbrüche von HPAI H5N8 gemeldet (Stand aller Informationen: 19. Dezember 2016). Infizierte Wildvögel wurden mittlerweile in 17 europäischen Ländern gefunden; 35 verschiedene Wildvogelarten waren betroffen. Der zirkulierende Virussubtyp unterscheidet sich vom Subtyp aus dem Winter 2014/2015 unter anderem durch seine hohe Virulenz für Enten. Land Wildvögel Geflügelbetriebe In Gefangenschaft gehaltene Vögel (Zoos, etc.) Bulgarien Dänemark x 1 - Deutschland x 15 4 Finnland x - 1 Frankreich x 27 - Kroatien x - - Niederlande x 4 2 Österreich x 1 - Polen x 5 - Rumänien x - - Schweden x 1 - Schweiz x - - Serbien x 3 - Russland Ukraine x 3 - Ungarn x Vereinigtes Königreich Gesamt Tabelle 1: Übersicht der HPAI-Meldungen aus Europa seit 26. Oktober Länder, in denen HPAI H5N8 bei Wildvögeln bestätigt wurden, sind mit x markiert (Stand: 19. Dezember 2016). Quelle: ADNS, OIE. Abbildung 1: Seit 26. Oktober 2016 in Europa festgestellte HPAI-Fälle bei Wildvögeln und Geflügel (Stand: 20. Dezember 2016, Quelle: ADNS). 2/10

3 In zehn EU Mitgliedstaaten sind Hausgeflügelbestände betroffen. Bislang mussten in Geflügelbeständen über 1 Mio Tiere gekeult werden. Die Niederlande meldeten am 15. Dezember 2016 den ersten Fall von HPAI H5N5 bei Reiherenten in Werkendam. Vier tote Enten wurden untersucht: Bei einer Ente wurde nur das HPAI H5N5-Virus festgestellt, eine Ente war sowohl mit H5N5 als auch mit H5N8 infiziert, die zwei weiteren Enten wiesen nur H5N8 auf. Es ist noch unklar, ob HPAI H5N5 bereits in den Niederlanden zirkuliert. Weitere Untersuchungen sind im Gange. HPAI H5N8: Die räumliche Ausbreitung der HPAI H5N8 Epidemie ist noch nicht zum Stillstand gekommen. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Meldungen hinzu. Sowohl die Anzahl gestorbener Wildvögel als auch die Anzahl der Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln steigen weiter an. Betroffen sind hauptsächlich Enten- (60 %) und Gänsebetriebe (23 %). Klinische Symptome und hohe Mortalität treten in allen Altersklassen auf. Besorgniserregend ist vor allem die Situation in Ungarn, wo die meisten Fälle auftreten. Bislang häufen sich Todesfälle überwiegend bei Wasservögeln (vor allem Tauchentenspezies, Taucher- und Sägerarten) und aasfressenden Vogelarten wie Bussarden und Möwen. In Gebieten mit gehäuften Wasservogel-Totfunden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Deutschland) mehren sich derzeit Fälle bei Seeadlern. Die meisten Wildvögel wurden in Deutschland und der Schweiz untersucht. Kommentar HPAI H5N5 in den Niederlanden: Die H5-Sequenz des H5N5-Virus ist identisch mit dem H5-Segment im HPAI H5N8-Virus, welches zuvor bereits bei Wildvögeln in den Niederlanden festgestellt wurde. Eine mögliche Erklärung kann sein, dass das HPAI H5N8 die Neuraminidase (N-Segment) mit einem niedrig pathogenen (LPAI)-Virus ausgetauscht hat, was zu dieser neuen Kombination HPAI H5N5 geführt hat. Der Ursprung des HPAI H5N5-Virus wird derzeit untersucht. In der Schweiz wurde das Virus mittlerweile bei über 100 Wildvögeln nachgewiesen. Das Virus hat sich vom Bodensee aus entlang den Mittellandseen von Ost nach West ausgebreitet (siehe BLV: Karte). Die Sequenzierung des Virus zeigte, dass die Schweizer Virusisolate praktisch identisch mit H5N8 Isolaten sind, welche man in Deutschland, Schweden, Dänemark und Polen gefunden hat. Eine phylogenetische Analyse bestätigte die Verwandtschaft zu Isolaten, welche im asiatischen Raum bei Wildvögeln gefunden wurden. Dies unterstützt die epidemiologische Rolle der Wildvögel in der Virusverbreitung. Die Bestände der Wasservögel erreichen Mitte Januar ihre saisonalen Höchstwerte. Im Hochwinter halten sich rund Wasservögel in der Schweiz auf. Der herbstliche Einflug der Wasservögel fand hauptsächlich im November statt, setzt sich aber erfahrungsgemäss bis Ende Dezember fort. Die Wasservögel haben ihre Brutgebiete in Skandinavien, Russland und Sibirien längst verlassen und halten sich jetzt schwerpunktmässig im Ostseeraum, entlang der Nordsee, auf den Voralpenseen und an der Schwarzmeerküste auf. Insbesondere bei Kältewellen im Ostseeraum kann es aber noch bis Februar zu Einflügen von Wasservögeln kommen. Zahlenmässig im Vordergrund stehen Reiher- und Tafelenten sowie Blässhühner. Ab Ende Februar ziehen die Wasservögel wieder zurück in die Brutgebiete im Norden. Folgen für die Schweiz Vorsorgemassnahmen auf Geflügelbetrieben: Sicher bis 31. Januar 2017 gilt für die Schweiz die Verordnung des BLV über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest. Die ganze Schweiz gilt als Kontrollgebiet. Dies bedeutet, dass Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel bis auf weiteres verboten sind. Ebenfalls gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Für Geflügelhalter ist es wichtig, Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen (Informationsblatt). Bei Geflügelhaltungen sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen. Erste Anzeichen für eine Infektion sind eine erhöhte Sterblichkeitsrate, verringerte Wasser- und Futteraufnahme, Schwäche und neurologische Symptome. Solche Fälle müssen unverzüglich einem Tierarzt gemeldet werden. Monitoring Wildvögel: Um den Seuchenverlauf bei Wildvögeln objektiv nachverfolgen zu können, melden die Kantone alle Totfunden von Wildvögeln wöchentlich an das BLV für eine zentrale Auswertung. An bereits bekannten Fundorten sind neue Totfunde spätestens 2-3 Wochen nach der letzten Untersuchung erneut zu beproben und ins Labor zur Untersuchung zu schicken. Die Erkenntnisse aus dem Wildvogel-Monitoring und 3/10

4 den Zugvögel-Bewegungen fliessen in die Entscheidung mit ein, ob die geltenden Schutzmassnahmen Ende Januar 2017 verlängert werden oder aufgehoben werden können. Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der HPAI aus der EU: Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der EU regelt der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2122 (zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss 2016/2276) alle zurzeit in den verschiedenen von HPAI betroffenen Ländern definierten Schutz- und Überwachungszonen. Er gilt bis 31. Mai Quellen / Links EU-Kommission; PAFF, ADNS, OIE, Empres-i, ProMED, DE: TSIS, FR: ESA, AT: AGES Für weitere Informationen siehe BLV. Risikoeinschätzung mit Empfehlungen des FLI. Krankheit Bluetongue (BT) - Frankreich (BTV-8 und BTV-4), Italien (BTV-4 und BTV-1), Kroatien und Serbien (BTV-4) In Frankreich zirkuliert BTV-8 seit August Seit dem letzten Radar Bulletin November 2016 wurden mehr als 60 weitere Fälle gemeldet; davon traten 11 Fälle in den an die Schweiz angrenzenden Départements Jura und Ain auf. Auf Korsika wurde am 1. Dezember 2016 ein Fall von BTV-4 in einer gemischten Schaf- und Ziegenherde gemeldet. Aus dem Nordosten Italiens (v.a. die Regionen Veneto und Trient) wurden seit September 2016 mehr als 400 BTV-4 Fälle gemeldet. Davon wurden 6 Fälle zwischen 1. und 12. Dezember 2016 verzeichnet (alle in Veneto). Im Weiteren zirkulieren BTV-4 und BTV-1 Viren in Mittel- und Süditalien. Kroatien und Serbien meldeten im Dezember 2016 ebenfalls weitere Fälle von BTV-4. Situation Abbildung 2: Seit 15. November 2016 in ADNS gemeldete BT-Ausbrüche. Angezeigt sind die Gebiete, welche innerhalb eines Radius von 150 km zu den Ausbrüchen liegen. Quelle: FLI. 4/10

5 Kommentar BTV-8 in Frankreich: Seit den ersten Fällen von BTV-8 im August 2015 verzeichnete Frankreich über BT-Fälle. Davon waren in 11 Fällen Kleinwiederkäuer (Schafe) betroffen. Die Anzahl der klinischen Krankheitsfälle und Todesfälle wird als niedrig beschrieben. Nur in 1 % der Rinderbetriebe wurde BT bei mehr als 5 Tieren festgestellt. Von den insgesamt infizierten Rindern wurden 5 Todesfälle infolge einer BT- Infektion gemeldet (5 Rinder von 5 verschiedenen Betrieben). Bei den Schafen erkrankten mehrheitlich ebenfalls nur 1 bis 2 Tiere pro Herde. Nur in einer Schafherde wurde BT bei 18 von 54 Schafen festgestellt. BTV-4 in Frankreich: BTV-4 trat schon früher auf Korsika auf. Korsika gilt als BTV-Zone für fünf BTV- Serotpyen (1, 2, 4, 8 und 16). Die Impfung gegen diese Serotypen ist erlaubt. Ein Zusammenhang mit BTV-4 Fällen auf der italienischen Insel Sardinien im Januar und November 2016 kann nicht ausgeschlossen werden. BTV-4 in Italien: Während den Wintermonaten ist mit keiner grossflächigen Ausbreitung der BT über Mücken zu rechnen. Die Situation im Nordwesten Italiens muss im Frühjahr 2017 jedoch aufmerksam verfolgt werden. Folgen für die Schweiz Bis jetzt sind in der Schweiz noch keine Restriktionszonen verhängt worden. Das BLV beobachtet die Situation aber laufend und steht in regelmässigem Kontakt mit den ausländischen Behörden. Das BT-Überwachungsprogramm, welches eine Aussage über die aktuelle BT-Situation in der Schweiz liefern wird, steht kurz vor dem Abschluss. Mit Stand vom 14. Dezember 2016 wurden mehr als 99 % der Proben des Schweizer BT- Überwachungsprogramms untersucht, alle mit negativem Ergebnis. Für die Verbringung von Tieren aus Restriktionszonen in die Schweiz muss nachgewiesen werden, dass die Tiere frei von BT sind oder einen zuverlässigen Impfschutz haben. Hierfür müssen Rinder zur Grundimmunisierung zweimal im Abstand von 3 bis 4 Wochen geimpft worden sein. Die entsprechende Garantie muss auf dem TRACES-Zeugnis ersichtlich sein. Auch wenn die aktuellen Seuchenzüge von BTV-4 und BTV-8 mit wenig ausgeprägten Symptomen einhergehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmassen sowie respiratorische Symptome können auftreten. Stellen Tierhalter verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren. Quellen / Links ADNS, OIE, Frankreich: alim agri, ESA, Italien: PAFF, Kroatien: PAFF Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. 5/10

6 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen), Polen, Ukraine und Russland Bei Hausschweinen wurden seit September 2016 keine neuen ASP-Ausbrüche in der EU gemeldet. In der Wildschweinpopulation hingegen kursiert das ASP-Virus nach wie vor; Die Anzahl gemeldeter Fälle ist in allen betroffenen Staaten wieder leicht angestiegen. In diesem Jahr wurden in den Baltischen Staaten und Polen bisher insgesamt ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt (Estland 997; Lettland 824; Litauen 281; Polen 68) (Stand ). Situation Abbildung 3: Seit 1. Januar 2016 in Osteuropa festgestellte ASP-Fälle bei Wildund Hausschweinen sowie die entsprechend dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2219 der Kommission vom 08. Dezember 2016 angepassten Gebiete (Quelle: FLI). Die Ukraine meldet weiterhin ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen. Im Berichtszeitraum waren ausschliesslich Kleinhaltungen mit weniger als zehn Tieren betroffen. Auch aus Russland werden nach wie vor zahlreiche ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen gemeldet; im Berichtszeitraum jedoch hauptsächlich aus Kleinhaltungen. Lediglich in Südrussland in der Region Krasnodar, ca. 100 km vom Schwarzen Meer entfernt, war ein grösserer Betrieb mit Tieren betroffen. Aus Belarus liegen keine Meldungen vor, die Seuchensituation ist weiterhin unklar. Kommentar Folgen für die Schweiz Die aus Polen gemeldeten ASP-Fälle beschränken sich weiterhin auf die Grenzregion zu Belarus. In Estland, Lettland und Litauen zirkuliert das ASP-Virus weiterhin grossflächig in der Wildschweinepopulation. Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen nach Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Belarus, Ukraine und Russland geboten. Die Einhaltung der erhöhten Biosicherheitsmassnahmen ist besonders wichtig. Der Import von Schweine- bzw. Wildschweinefleisch und Fleischerzeugnissen aus betroffenen Gebieten sowie das Verbringen dieser Produkte aus den Restriktionsgebieten der EU sind gesetzlich verboten. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von ASP aus bestimmten EU-Mitgliedstaaten. Personen, Transportfahrzeuge und Gegenstände, die in den betroffenen Gebieten Kontakt zu Schweinen hatten, sowie Häute und Jagdtrophäen stellen ein Einschleppungsrisiko dar. Bei unklaren Gesundheitsproblemen bei Hausschweinen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Seit dem letzten Radar Bulletin November 2016 wurde in der Schweiz auf drei Betrieben eine Ausschlussuntersuchung auf ASP durchgeführt (siehe Übersicht auf Seite 23). Quellen / Links OIE, Empres-i, ADNS Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. 6/10

7 Krankheit Lumpy Skin Disease (LSD) Südosteuropa, Türkei, Georgien und Russland Situation Abbildung 4: LSD- Ausbrüche in den Staaten Südosteuropas und der Türkei im Zeitraum 1. Januar Dezember 2016 (Quelle: FLI). Für Albanien, Russland und Georgien sind die in Empres-i eingetragenen Fälle dargestellt, da diese Länder nicht an das ADNS melden Nachdem LSD im Sommer 2015 in Griechenland und dadurch erstmals in Europa aufgetreten ist, hat sich die Krankheit seit April 2016 in nordwestlicher Richtung bis nach Serbien ausgebreitet. Alle von der Krankheit betroffenen Staaten Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien, der Kosovo, Bulgarien und Griechenland führten in 2016 Impfkampagnen durch. Kroatien ist frei von LSD, führte die Impfung als Reaktion auf die gehäuften Fälle in den Nachbarländern vorsorglich auch durch. Der Meldeprozess des OIE ermöglicht den meldenden Staaten den Abschluss des Seuchengeschehens anzuzeigen. Bulgarien, Mazedonien und Serbien meldeten ihren Seuchenausbruch als abgeschlossen (OIE). Seit dem letzten Radar Bulletin November 2016 sind in Griechenland zwei neue Fälle aufgetreten. In Georgien sind seit Anfang November 2016 vier Fälle von LSD aufgetreten. Russland hat im Dezember 2016 keine neuen Fälle gemeldet. In der Türkei tritt LSD endemisch auf. Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links Der Rückgang der Anzahl neuer Fälle in den letzten Monaten ist ein Zeichen, dass die umfangreichen Impfkampagnen die Weiterverbreitung der Krankheit vermindert haben. Zudem ist in den Wintermonaten die Anzahl Insekten, die bei der Übertragung der Krankheit eine Rolle spielen können, klein. Aufgrund von letztjährigen Erfahrungen muss mit einer Zunahme von Fällen im Frühling 2017 gerechnet werden. Sowohl die EU wie auch die Mitgliedstaaten selber bereiten sich auf weitere Impfkampagnen vor. Weiterhin sind mehrere Fragen bezüglich des Einsatzes und der Dauer des Impfschutzes des attenuierten Lebendimpfstoffes offen. In der Schweiz gehört die LSD gemäss Tierseuchenverordnung zur Kategorie der hochansteckenden Tierseuchen. Sie wurde hierzulande noch nie festgestellt und gilt als exotische Krankheit. Daher ist es wichtig, verdächtige Krankheitszeichen bei Rindern zu kennen und im Zweifelsfall Verdachtsfälle sofort abklären zu lassen. Weitere Informationen zur Krankheit sowie Bilder zu den Krankheitszeichen sind auf der BLV-Webseite enthalten. Eine weitere Ausbreitung des Virus in Europa und auch in Richtung der Schweiz kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV beobachtet die Situation laufend und steht in Kontakt mit Experten, um geeignete Massnahmen vorzubereiten. Die EU veröffentlichte einen Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2008, welcher auf Basis der aktuellen Erkenntnisse die Bekämpfungsmassnahmen (u.a. Handelsrestriktionen, Zonen, Anforderungen für präventive Impfkampagnen) in der EU regelt. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der LSD wird basierend auf dem EU-Durchführungsbeschluss angepasst. Für die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Produkten aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union gelten die Bedingungen der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS). Diese verbietet die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten, welche eine Gefahr zur Einschleppung von Tierseuchen darstellen. OIE, ADNS, EFSA Für weitere Informationen siehe Fachmedienmitteilung und BLV. Risikoeinschätzung des FLI. 7/10

8 Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin November 2016 Die Situation des Kleinen Beutenkäfers (Aethina tumida) in Italien (Kalabrien) bleibt unverändert. Der letzte Fall wurde am 22. November 2016 gemeldet. Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) Maul- und Klauenseuche (MKS) In der Schweiz wurden in den im Rahmen von Apinella regelmässig beprobten Sentinel- Bienenständen in 2016 keine verdächtigen Käfer gefunden. Aufgrund der unveränderten Gefahrenlage in Italien wird das Früherkennungsprogramm Apinella ab dem 1. Mai 2017 wieder durchgeführt. Bienen, Hummeln, unverarbeitete Imkereinebenprodukte, gebrauchtes Imkereimaterial oder für den menschlichen Verzehr bestimmter Wabenhonig dürfen weiterhin nicht aus Kalabrien und Sizilien in die Schweiz verbracht werden, da über sie der Kleine Beutenkäfer eingeschleppt werden könnte (siehe Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers aus Italien). Die Gefahrenlage für die Schweiz ist unverändert, es besteht weiterhin ein bedeutendes Risiko einer Einschleppung. Das Virus zirkuliert nach wie vor in Nordafrika sowie in der Türkei und im Nahen Osten. Reisende in alle betroffenen Länder dürfen keine Produkte tierischer Herkunft zurück in die Schweiz bringen. Sie werden aufgefordert, den Kontakt zu Klauentieren zu meiden und nach der Rückkehr die Kleider und Schuhe zu reinigen, bevor sie in der Schweiz Kontakt mit Klauentieren haben (Reisehinweis und Fachinformation des BLV). Die Symptome von hochansteckenden Seuchen wie der MKS sind im Anfangsstadium nicht immer eindeutig. Deshalb lohnt es sich, in unklaren Fällen eine Ausschlussuntersuchung durchführen zu lassen. Seit dem letzten Radar Bulletin November 2016 wurde in der Schweiz auf einem Rinderbetrieb eine Ausschlussuntersuchung auf MKS durchgeführt (siehe Übersicht auf Seite 23). Seit November 2016 wurden aus europäischen Ländern keine neuen VHK-Ausbrüche gemeldet. Artikel in der Fachpresse in Deutschland berichten jedoch weiterhin von Fällen bei Kaninchen und dass sich die Krankheit in neue Regionen ausbreiten könnte. Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (VHK) In der Schweiz wurden vier neue VHK-Fälle labordiagnostisch bestätigt (2x Kanton Zürich, 1x Basel Stadt und 1x Kanton Waadt). Mit diesen Fällen erhöht sich die Bilanz auf 12 VHK-Fälle seit April Die Erkrankung breitet sich in der Schweiz langsam aus. Der Rassenkaninchenverband hat eine Impfpflicht für Haltungen, welche Tiere an Ausstellungen geben, beschlossen. Das Veterinäramt Baselstadt empfiehlt ebenfalls die Impfung der Kaninchenbestände. Genügend Impfstoffdosen sind verfügbar. Wichtig ist, dass der ganze Bestand und nicht nur die Ausstellungstiere geimpft werden. In den nächsten Radar Bulletins wird weiterhin über das internationale VHK Seuchengeschehen berichtet. Einen regelmässigen Überblick über die aktuellen VHK-Ausbrüche in der Schweiz gibt das Informationssystem Seuchenmeldungen (Info SM). Informationen zur Krankheit und zu Massnahmen in der Schweiz befinden sich auf der BLV Webseite.. West Nil Fieber (WNF) Ungarn hat im Dezember 2016 zwei Fälle vom September und November 2016 nachgemeldet. Die Vektor-Saison in Europa geht für dieses Jahr zu Ende, es sind nur noch wenige neue Fälle zu erwarten (IZAM). In der Schweiz wurde WNF bei Tieren noch nie nachgewiesen. Durch das Melden von Pferden mit ZNS-Symptomatik über die Melde- und Informationsplattform Equinella kann ein potentielles WNF- Geschehen in der Schweiz frühzeitig erkannt werden. 8/10

9 Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP) und Maul- und Klauenseuche (MKS). Weitere Informationen zu den Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV- Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND. Tabelle 2: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Bulletin November Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis BE ASP/KSP Tierarzt Schwein 3 negativ VD ASP/KSP* Labor Schwein 2 negativ SG MKS Tierarzt Rind 1 negativ TG ASP/KSP Labor Schwein unbekannt negativ Redaktionelle Mitteilungen Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes. Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe. Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden: BLV - Radar Bulletin. Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elektronischen Newsletter Nutztiere des BLV anmelden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter radar@blv.admin.ch zur Verfügung. 9/10

10 Eilmeldung nach Redaktionsschluss: In letzter Minute erreichte uns die Meldung, dass norwegische Wissenschaftler nun eine mögliche Erklärung für den Eintrag der Chronic Wasting Disease (CWD) nach Europa entdeckt haben: Quelle: Veterinærinstituttet, Norwegen Fröhliche Weihnachten und ein gutes Jahr 2017 mit Gesundheit für Mensch und Tier wünscht Ihnen Ihr Radar-Team. 10/10

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